Rassismus hat viele Gesichter ...
Redebeitrag des Antifa-Cafes des Infoladen Giessen zur AntiRa-Demonstration am 14.September (Treffpunkt: 12 Uhr Bahnhof Giessen)
Die Gefahr des Rassismus wurde besonders nach den Anschlägen von Düsseldorf
vor 2 Jahren häufig diskutiert und von den politischen Vertretern des
Staates als nicht länger hinnehmbar propagiert. Das „Ansehen der Deutschen
im Ausland“ schädigende Bilder von martialischen Aufmärschen uniformierter
Neo-Nazis und Berichte von gewalttätigen Übergriffen gegen farbige
US-Sportler brachten wohl das Fass zum Überlaufen. Der Antrag für
ein NPD-Verbot und andere Nazistrukturen wurde schleunigst von Bundestag
und -rat verabschiedet. Die bürgerlichen Parteien, Wegbereiter des Rassismus
aus der Mitte der Gesellschaft, nahmen, aufgrund wirtschaftsschädigender
Auswirkungen des Bildes vom „bösen Deutschen“, den Kampf gegen
rassistischen Terror im Alltag auf. Bestes Beispiel für
die rassistische Doppelmoral sind die zahlreichen Verfassungsschutz-Spitzel
in der NPD, ohne deren staatliche Förderung die Partei wohl kaum den
Aufschwung der letzten Jahre hätte erleben können. Das eilig
geschaffene Zuwanderungsgesetz, welches als Weiterentwicklung der faktischen
Abschaffung des Asylrechtes vom Jahre 1993 zu sehen ist, dient daher
in allererster Linie nicht „humanitären“, sondern volkswirtschaftlichen
Interessen und untermauert die Ablehnung von Menschen ohne deutschen Pass.
Abgewiesene Flüchtlinge werden weiterhin in Länder abgeschobenen,
in denen ihnen Folter und Tod drohen.
Deutlich wird die rassistische Abschottungsstrategie aber auch durch den
Aufbau eines Grenzapparates, der bereits unzähligen Menschen zur Todesfalle
wurde. Von denen, die es geschafft haben, „deutschen“ Boden zu betreten,
erfahren etliche sogenannte deutsche „Gastfreundschaft“, als wären sie
Terroristen. Schädlinge, die nichts anderes im Sinn haben, als dem „deutschen
Volk“ zu schaden. Wer nicht im Abschiebeknast sitzt, für den gilt
die Residenzpflicht, also der Zwang, sich nur im zugewiesenen Landkreis aufzuhalten.
Ohne anderen Ausweg, als die drohende Abschiebung in die Region ihres Traumas,
werden etliche Flüchtlinge in die Illegalität gezwungen.
Ein Leben ohne soziale Mindeststandards in allen Lebensbereichen. Vom Wohnen, über medizinische Versorgung, bis zur Arbeitsituation. Neben einigen
wenigen Verbesserungen der Situation von Flüchtlingen manifestiert das
neue rot-grüne Zuwanderungsgesetz vor allem die Einordnung von Zuwanderern
in die kapitalistische Verwertungslogik, indem es sie in nützliche und
unnützliche Arbeitskräfte selektiert. Die Menschen, welche dann
das Glück hatten, als der deutschen Wirtschaft nützlich definiert
zu werden, sehen sich als nächstes mit einem Arbeitsrecht konfrontiert,
wonach Arbeit zuerst an Deutsche, dann an EU-Ausländerinnen und erst
dann an Menschen ohne EU-Pass vergeben werden soll.
So werden gemeinsame Interessen von Deutschen und Nicht-Deutschen gegeneinander
ausgespielt. Strukturell und systembedingte Mißstände kaschiert
und mögliche Widerstandskraft gespalten. Mit Deutschland als starkem
„Burgfried“ suchen die EU-Staaten in einer Phase wirtschaftlicher Engpässe
eine „Festung Europa“ zu schaffen, welche die wirtschaftliche und militärische
Macht der bisher dominierenden USA brechen und unerwünschte Flüchtlingströme
schon vorzeitig abwehren soll.
Einher geht diese Politik mit kontinuierlichem Abbau und Beschränkungen
von sozialen und anderen Grundrechten ,z.B. dem Grundrecht auf informelle
Selbstbestimmung.
Soziale Mindeststandarts und Bewegungsfreiheit sind entbehrlich geworden,
seit sie nach dem Untergang der Sowjetunion nicht mehr der kapitalistischen
Systemrechtfertigung dienen müssen.
Am 14.9. wollen wir zeigen, dass es auch anders geht. Rassismus ist eine
gesellschaftliche Tatsache, vor allem aber eine menschliche und politische
Katastrophe.
Die Ausländerbehörden und Gerichte in Giessen sind Paradebeispiele
des staatlich geförderten Rassismus Da wäre z.B. der Fall der aramäischen
Familie Kurter aus Leihgestern, die seit 10 Jahren in Hessen lebt. Diese
soll nach einem Urteil des Giessener Verwaltungsgerichtes abgeschoben werden.
Begründet wurde dies damit, das die Familie in der westlichen Türkei
(angeblich sicher) von Zuwendungen Verwandter aus der Bundesrepublik
leben könne. Kompetente Beobachter, wie z.B Amnesty International
und sogar das Auswärtige Amt, bezeichnen die Situation von christlichen
Aramäern in der Türkei als gefährdet. Die Familie ist mittlerweile
in der Lage, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen und würde
in der Türkei nicht nur in Gefahr, sondern auch sozialer Abhängigkeit
leben. Kein Familienmitglied spricht Türkisch.
Der Fall des kurdischen Flüchtlings Hüseyin Vurucu, der Mitte der
90er Jahre mit Frau und Kindern nach Stadtallendorf (Lk. Marburg-Biedenkopf)
kam: Er war aus der Türkei geflohen, nachdem er vom türkischen
Staat verhaftet und gefoltert worden war.
Als Folge litt Hüseyin Vurucu unter schweren posttraumatischen Störungen.
Die psychatrischen Gutachten kommen zu einem eindeutigen Schluss:„Eine Rückkehr
in die Türkei würde höchstwahrscheinlich eine weitere drastische
Verschlechterung der psychischen Verfassung nach sich ziehen“. Trotzdem bekam
er keine ständige Aufenthaltserlaubnis sondern nur eine Duldung bis
er wieder Reisefähig gewesen sei. An seiner Krankheit und der
permanenten Unsicherheit, jederzeit wieder in den Folterstaat Türkei
abgeschoben werden zu können, zerbrach Hüseyin Vurucu und beging
am 9. Februar 2002 Selbstmord. Die Familie soll nun in die Türkei abgeschoben
werden, da der Duldungsgrund, die Krankheit des Vaters, nicht mehr besteht.
Im Frühjahr dieses Jahres kam es erstmals zu einer Verhaftung eines
Flüchtlings innerhalb der Giessener Ausländerbehörde. War
es bisher häufiger ,durch MitarbeiterInnen der Behörde, zu abwertenden
und sogar sexistischen Äusserungen gekommen, Anträge z.B. auf Arbeitserlaubnis
wurden endlos in die Länge gezogen und Eheschliessungen von MigrantInnen
mit Deutschen per se als Scheinehen betrachtet, so wurde hiermit eine neue
Qualität erreicht, die es den Flüchtlingen endgültig unmöglich
macht, ohne Angst der für sie zuständigen Behörde gegenüber
zu treten.
Dazu passt die Aussage eines Mitarbeiters, dass die Ausländerbehörde
keine Dienstleistungs-, sondern eine Gefahrenabwehrbehörde sei.
Deutlicher kann der rassistische. Behördenalltag nicht demonstriert werden:
Flüchtlinge und Migranten werden als Gefahr betrachtet und als solche behandelt.
Eine angebliche Gefahr für den Wohlstand und die Sicherheit Deutschlands?
Einen Wohlstand der nur durch die Ausbeutung der ärmeren Regionen dieser
Welt möglich ist und der somit die Fluchtgründe selbst produziert.
Wir rufen auf zum Widerstand:
- gegen den staatlichen Rassismus Deutschlands
- gegen den gesellschaftlichen Rassismus Deutschlands Solidarität mit den Flüchtlingen.
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