Die
300 Seiten starke Übersetzung kann bezogen werden über: BMU;
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Globalisierung,
Neoliberalismus (verschiedene Kapitel)
Die
Agenda 21 definiert an mehreren Stellen den freien Warenverkehr weltweit
als Grundlage aller Prozesse zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensbedingungen.
So wird im Kapitel 8 "Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen in
die Entscheidungsfindung" ganz positiv über den "gezielten Einsatz
wirtschaftspolitsicher Instrumente sowie marktwirtschaftlicher und anderer
Anreize" gesprochen.
Weitere
Beispiele:
"2.7
... Aus diesem Grund soll die Liberalisierung des Handels auf globaler
Grundlage und unter Einbeziehung aller Wirtschaftssektoren erfolgen und
so einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten ..."
"2.12
Daher sollen alle Länder früher eingegangene Verpflichtungen
im Hinblick auf die Beendigung und Umkehrung des Protektionismus und die
weitere Öffnung der Märkte, insbesondere in Bereichen, die für
Entwicklungsländer von Interesse sind, in die Praxis umsetzen. ...
Besonders vordringlich sind demnächst die Verbesserung der Marktzugänge
für Rohstoffe ..."
"2.37
... wichtigstes Ziel wäre die Vereinfachung oder Beseitigung der Beschränkungen,
Vorschriften und Formalitäten, welche in vielen Entwicklungsländern
die Gründung und Führung von Unternehmen erschweren, verteuern
und verzögern ..."
"33.6
sowohl binnenwirtschaftliche als auch internationale wirtschaftliche Bedingungen,
die den Freihandel und den Zugang zu den Märkten unterstützen,
tragen dazu bei, daß sich Wirtschaftswachstum und Umweltschutz in
allen Ländern - insbesondere in den Entwicklungsländern und in
Ländern, die sich im Stadium des Übergangs zur Marktwirtschaft
befinden - wechselseitig unterstützen ..."
Wirtschaft
und Umwelt
Der
moderne Umweltschutz soll das Wirtschaftswachstum unterstützen, Unternehmen
sind die größten Umweltschutzorganisationen ... Diesem Trend
entspricht auch die Agenda an vielen Stellen, u.a.
"2.9
... d) Förderung und Unterstützung einer Politik - und zwar sowohl
national als auch international -, die sicherstellt, daß Wirtschaftswachstum
und Umweltschutz einander unterstützen."
"2.19
Umwelt- und Handelspolitik sollen sich gegenseitig unterstützen. Ein
offenes multilaterales Handelssystem ermöglicht eine effizientere
Allokation und Nutzung der vorhandenen Ressourcen und trägt damit
zu einer Steigerung von Produktion und Einkommen und einer geringeren Inanspruchnahme
der Umwelt bei ..."
Beteiligung
von Wirtschaft/Konzernen (Kapitel 30, Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft)
In
Kapitel 30 wird die "zentrale Rolle" der Privatwirtschaft einschließlich
transnationaler Unternehmen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung
eines Landes betont.
"30.1
... Die Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen
und die sie vertretenden Verbände sollen gleichberechtigte Partner
bei der Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Agenda 21 sein".
Beteiligung
weiterer Gruppen
Hierbei
fällt die sehr weit gehende Formulierung "gleichberechtigte Partner"
auf. Kapitel 24 spricht von der "aktiven Einbeziehung der Frau". In Kapitel
25 wird gefordert, die Jugendlichen aktiv an Entscheidungsprozessen zu
"beteiligen". ... Die indigenen Bevölkerungsgruppen (Kapitel 26) sollen
"gefördert und gestärkt werden". Mit den NGOs soll es nach Kapitel
27 "eine möglichst intensive Kommunikation und Zusammenarbeit geben"
und die Arbeitnehmer (Kapitel 29) sollen "umfassend ... beteiligt werden".
Bei keiner Bevölkerungsgruppe gehen die Formulierungen so weit wie
bei der Definition der Einbeziehung der Privatwirtschaft.
Indigene
Bevölkerungsgruppen
Am
dramatischsten ist die Formulierung bei den Ureinwohnern (Kapitel 26).
Sie werden als dumm und zurückgeblieben beschrieben, eine Beteiligung
ist gar nicht vorgesehen, sondern eine Anpassung an den vorgegebenen Lebensstil
der Nachhaltigkeit (Nachhaltigkeit von oben!).
"26.1
... Indigene Bevölkerungsgruppen ... Ihre Fähigkeit zur uneingeschränkten
Mitwirkung an einem auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Umgang
mit ihrem Land hat sich aufgrund wirtschaftlicher, sozialer und historischer
Faktoren bisher als begrenzt erwiesen. Angesichts der Wechselbeziehung
zwischen der natürlichen Umwelt und ihrer nachhaltigen Entwicklung
einerseits und dem kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und physischen
Wohlergehen der indigenen Bevölkerungsgruppen andererseits soll bei
nationalen und internationalen Anstrengungen zur Einführung einer
umweltverträglichen und nachhaltigen Entwicklung die Rolle dieser
Menschen und ihrer Gemeinschaften anerkannt, angepaßt, gefördert
und gestärkt werden". Verkehr
... Im
Verkehrsbereich ist das Hauptziel die "Förderung kosteneffizienter
verkehrspolitischer Konzepte" und nur "gegebenenfalls Programme zur Begrenzung,
Reduzierung oder aber Kontrolle von Schadstoffemissionen in die Atmosphäre".
Als
eine Maßnahme werden auch "umweltverträgliche Straßennetze"
gefordert.
Gentechnik
(Kapitel 16, Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie)
Kapitel
16 beschreibt die Biotechnologie als ideale Fortschrittstechnolgie. "Als
innovativer, wissensintensiver Forschungsbereich bietet sie eine Vielzahl
nützlicher Verfahrenstechnologien für vom Menschen vorgenommene
Veränderungen der DNS (Erbgut), oder des genetischen Materials in
Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen, deren Ergebnis überaus nützliche
Produkte und Technologien sind". Die Sicherheitsverfahren sollen lediglich
"unter Berücksichtigung ethischer Gesichtspunkte" festgelegt werden.
Unter anderem wird der internationale Patentschutz auf Leben hervorgehoben.
Die Gentechnik wird als Lösung der Ernährungsprobleme propagiert,
obwohl schon die Fragestellung falsch ist, denn Hunger ist kein Problem
der Produktionshöhen, sondern der Verteilung.
Abfall
(Kapitel 21, umweltfreundlicher Umgang mit festen Abfällen)
Müllverbrennung
als "Rückgewinnung der Energie aus Abfällen" ist ausdrücklich
gleichberechtigt zur Wiederverwendung/Recycling.
Kernenergie
(Kapitel 22, Sicherer und umweltverträglicher Umgang mit radioaktiven
Abfällen)
Das
Problem der "kerntechnischen Anlagen" wird auf die sichere Zwischen- und
Endlagerung reduziert. Wie schwach die Agenda ist, zeigt sich bei der Frage
der Versenkung radioaktiver Abfälle ins Meer - nicht einmal hier gibt
es ein klares Nein:
"22.5
Die Staaten sollen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den einschlägigen
internationalen Organisationen, a)... b)im Rahmen des Londoner Dumping-Übereinkommen
(...) darauf hinwirken, daß die Bemühungen um die Beendigung
der Untersuchungen über einen Ersatz des freiwilligen Moratoriums
über die Einbringung schwachradioaktiver Abfälle ins Meer durch
ein Verbot unter Berücksichtigung des Vorsorgegrundsatzes beschleunigt
werden, damit eine gut informierte und baldige Entscheidung in dieser Frage
getroffen werden kann."
Schlimmer
aber sind die Formulierung zum Ausbau der Kerntechnik:
"22.4
Die Staaten sollen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den einschlägigen
internationalen Organisationen, a)... c) eine sichere Zwischenlagerung,
Beförderung und Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie zur Endlagerung
vorgesehener abgeklungener Strahlungsquellen und abgebrannter Kernelemente
aus Kernreaktoren in allen Ländern, insbesondere aber in den Entwicklungsländern,
durch Erleichterung der Transfer einschlägiger Technologien an diese
Länder und/oder durch Rückgabe der Strahlungsquellen an den Lieferanten
nach beendetem Gebrauch ... fördern; ..."
Das Ganze begründet
die Agenda, denn "mit zunehmender Zahl neu in Betrieb genommener
Kernkraftwerke ... nehmen diese Abfallmengen zu".
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