DAS
WELTSTRAFGERICHT
Von Peter Koch*
Am 1. Juli tritt
das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)
in Kraft. Das Projekt stößt in der Friedensbewegung erstaunlicherweise
überwiegend auf Zustimmung. Jedoch: Ein Weltstrafgericht setzt
eine globale Ordnung voraus, die sowohl das Bedürfnis als auch
das machtpolitische Potential für globale Strafaktionen hat -
seit dem Golfkrieg unter Führung des US-Präsidenten George
Bush sen. gemeinhin Neue Weltordnung genannt. Der IStGH ist die institutionalisierte
Form dieser Neuen Weltordnung. Die friedenspolitische Illusion
nährt sich offenbar aus der Fiktion einer globalen Gerechtigkeitsidee,
die sich jenseits der nationalen Machtinteressen ausgerechnet in dieser
postmodernen, vermeintlich postnationalen Ordnung, entfalten
könne. Die Durchsetzung des internationalen Strafverfolgungsanspruchs
setzt die Legalisierung internationaler Militäreinsätze
voraus. Prototyp der Kriege der Neuen Weltordnung war der Natokrieg
gegen Jugoslawien. Es ist daher kein Zufall, daß das Römische
Statut des IStGH die Aggression, also den Angriffskrieg, gerade nicht
unter Strafe stellt. Damit wird die Judikatur seines Vorläufers
des Haager Jugoslawientribunals fortgeschrieben, vor dem sich bereits
nicht die Natoführer wegen eines Angriffskrieges, sondern das
Opfer der Aggression vor einem "internationalen" Gericht verantworten
muß.
Vielen Vertretern
der Friedensbewegung scheint die US-amerikanische Weigerung, mit dem
IStGH zusammenzuarbeiten, als Bestätigung ihres friedenspolitischen
Anliegens. Hier dürfte sich die Friedensbewegung über das
Ausmaß der Widersprüche zwischen den EU-Machtzentralen,
die alle dem IStGH zustimmen, und Washington täuschen. Das Römische
Statut zielt auf die Strafverfolgung der politischen Führungsebenen
bis hin zu Staatsoberhäuptern, deren Immunität durch das
Statut aufgehoben ist. Nach dem Prinzip der Komplementarität
ist der IStGH jedoch nur für solche Staaten zuständig, die
zur Strafverfolgung nicht willens oder nicht in der Lage sind. Danach
sind nach nahezu einhelliger Expertenmeinung alle westlichen Demokratien,
einschl. der USA, von der Strafverfolgung ausgenommen. Im Visier des
Weltstrafgerichts stehen daher nicht die Staaten mit dem weltweit
gefährlichsten Militärpotential und den weltweit meisten
Auslandseinsätzen, sondern die sog. Schurkenstaaten. Geradezu
händeringend bemühen sich die europäischen Staaten
die USA vom legitimatorischen Wert eines Weltstrafgerichts gerade
im Einsatz gegen den "internationalen Delinquenten" Saddam Hussein
zu überzeugen, ausgedrückt etwa in dem Appell des Bundespräsidenten
Rau an die USA, " Gerade der Einsatz militärischer Mittel
müsse weltweit akzeptiert sein, wenn er nachhaltig Erfolg haben
soll" (FAZ, 21.2.02)
Die internationale
Strafverfolgungspflicht durch das Römische Statut ist die Kehrseite
des Rechts zu internationalen Kriegseinsätzen. Die Friedensbewegung
sollte bedenken, daß hierin eine Abkehr vom modernen Völkerrecht,
ja die Zerstörung einer tradierten Völkerrechtsordnung liegt,
die der Kriegsvermeidung und der Wahrung des Weltfriedens den obersten
Rang einräumte. Die globale Strafverfolgungspflicht durch das
Römische Statut tritt neben das sog. UN-Mandant, namentlich das
"robuste Mandat" als Rechtfertigung und postmoderne Zierde der Kriege
der Neuen Weltordnung, die die völkerrechtliche Friedensordnung
aus den Angeln hebt und ein jeglicher demokratischer Machtkontrolle
entzogenes globales Gewaltmonopol begründen soll.
*Der Autor
ist Rechtsanwalt in Heidelberg. (siehe auch seinen ausführlicheren
Beitrag "Die neueren Entwicklungen im Internationalen Strafrecht und
ihr Verhältnis zur Kriegsverhütung" in: Marxistische Blätter
3-02, S. 86-93 sowie auf der Webseite der Deutschen Sektion des Internationalen
Komitees für die Verteidigung von Slobodan Milosevics www.free-slobo.de)
Aus der Rede
von Friedrich Schorlemmer auf der sog. Friedens-Demo am 15.2.2003
in Berlin
Wir sollten uns wünschen, daß Joschka
Fischer seine Arbeit im Auftrage dieser Regierung gut und besonnen
macht (Riesenjubel).
... eine Völkerkoalition der Unwilligen ... Die Völker
sind in ihrer großen Mehrheit gegen den Krieg.
Das Recht braucht Stärke, damit sich der Stärkere nicht
das Recht nimmt. ... Das irakische Volk hat das Recht auf Selbstbestimmung.