Eene, meene Maus, ...und Du fliegst raus!
Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt es dabei: Das Recht auf Asyl ist in der Bundesrepublik faktisch abgeschafft. Zwar werden einige Korrekturen an der gegenwärtigen Rechtssprechung durchgeführt werden, an der Praxis, die Grenzen für Flüchtlinge dicht zu machen und sich hier aufhaltende AylbewerberInnen immer weiter auszugrenzen, wird sich nichts ändern.
Von Deutschen und anderen
Auch wenn der Begriff Rasse inzwischen verpönt ist, so ist doch die daraus resultierende Praxis längst noch nicht überwunden. Besonders deutlich wird dies am Beispiele des deutschen Staatsbürgerrechts: Hier herrscht seit dem Kaiserreich das ius sanguinis (Blutsrecht), welches die Staatsangehörigkeit auf eine "nationale Abstammungsgemeinschaft" zurückführt. So werden in Osteuropa lebende Menschen mit deutschen Großeltern noch als "Volksdeutsche" verstanden und mit ihrer Hilfe in innenpolitische Angelegenheiten anderer Staaten eingegriffen. So werden beispielsweise mit Hilfe des "Verein für das Deutschtum im Ausland" (VDA) große Gebiete und Ländereien rund um Kaliningrad aufgekauft und mit "Deutschen" besiedelt. Ein solches völkisches Nationenverständnis wirkt identitätsstiftend und formierend nach innen sowie rassistisch ausgrenzend nach außen. Während es uns innerhalb Europas selbstverständlich erscheint, unseren Aufenthaltsort frei zu wählen, ist dies international nur bestimmten Menschen möglich. An der wohlstandschauvinistischen Visumspolitik sowie deren zeitweisen Lockerung durch Kontigentierung von VertragsarbeiterInnen wird deutlich, nach welchen funktionalen Kriterien in der BRD MigrantInnenpolitik betrieben wird.
Flüchtlinge in Deutschland
Für die als "fremd" definierten Menschen haben diese Zuschreibungen ernste und bisweilen tödliche Konsequenzen. Staatliche Hetze während der Asyldebatte ging einher mit den rassistischen und antisemitischen Gewalttaten der "gründlich durchzivilisierten Gesselschaft" (A. Vollmer). Die "Schuldigen" waren schnell gefunden: Die Flüchtlinge. Denn, so wurde verlautbart, eine Angst vor Überfremdung liege jedem Volk sozusagen im Blut und Deutschland sei auf dem besten Weg, eine "durchrasste Gesellschaft" (E. Stoiber) zu werden. Und so wurde dann mit der Einrichtung von Sammellagern und Abschiebeknästen alles getan, um Flüchtlingen den Aufenthalt in Deutschland so unangenehm wie möglich zu machen. Bei Schäuble heißt dies: "Die Buschtrommeln sollen es verkünden, kommt nicht nach Deutschland". Keineswegs war es nur die konservativ-liberale Bundesregierung, welche die rassistischen Maßnahmen gegen AsylbewerberInnen forcierte. Das seit mehreren Jahren SPD-regierte Nordrhein-Westfalen nimmt im Bereich der Abschiebehaft und Abschiebungen mit fünf Abschiebeknästen, darunter der bundesweit Größte in Büren, eine Vorreiterrolle ein. Der im Mai 1993 von der "Koalition der Vernunft" aus CDU-CSUFDPSPD verabschiedete Asylkompromiß reihte sich nahtlos in die Folge von Abschottungsmaßnahmen ein und bedeutete die faktische Abschaffung des Asylrechts. Aber nicht nur Deutschland, sondern auch Europa wurde unter der vorherrschen Rolle Deutschlands zu einer möglichst flüchtlingsfreien Festung ausgebaut.
Sichere Drittstaaten, Abschiebungen
Flüchtlinge, die über einen sogenannten sicheren Drittstaat oder ein EU-Mitgliedsland einreisen, haben erst gar keine Möglichkeit mehr, einen Asylantrag zu stellen. Im Zuge des Asylkompromisses wurden alle an Deutschland grenzenden Nicht-EU-Staaten zu sicheren Drittstaaten erklärt, mit der Konsequenz, daß der Landweg für Flüchtlinge keine Möglichkeit darstellt, in Deutschland Asyl zu erhalten. Um der Genfer Konvention zu genügen, blieb nur mehr das "kleine Asylrecht", welches bestenfalls nur zu einer Duldung und nicht zu einem dauerhaft gesicherten Aufenthalt führt. Letztlich bleibt also der Luftweg die einzige legale Einreisemöglichkeit für Flüchtlinge. Auf Flughäfen werden AsylbewerberInnen allerdigs in exterritorialen Gebieten, den sogenannten Transitbereichen, untergebracht und einem verkürztem Asylverfahren unterzogen. Flüchtlingen aus "sicheren Herkunftsländern", von denen die Bundesregierung annimmt, daß in ihnen generell keine politische Verfolgung stattfindet, oder die bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt haben, werden in der Regel unmittelbar gewendet, sprich abgeschoben. Hinzu kommt, daß die Möglichkeit des Luftweges oft durch den Visumszwang blockiert wird. Entscheidend für die Anerkennung als AsybewerberIn ist somit nicht mehr der Fluchtgrund, sondern der Fluchtweg. Flüchtlinge, deren Antrag abgelehnt wurde, werden häufig nach Rücksprache mit den Behörden des Verfolgerstaates abgeschoben; mit der Konsequenz von mehreren Todesfällen während der Abschiebung bzw. als Folge derselben. Aufgrund bilateraler Rücknahmeabkommen kommt es ebenso zu Kettenabschiebungen, welche gegen die Genfer Konvention verstoßen. Doch auch das BVG billigte mit seiner Entscheidung im Mai 1996 alle diese Maßnahmen der Flüchtlingsabwehr und verlieh ihnen höchstrichterliche Legitimität. Es betrieb mit seiner Kritik an Widerspruchsfristen nur staatsrechtliche Kosmetik und verstieß gegen seinen eigenen Auftrag, darüber zu wachen, daß Grundrechte in ihrem Wesensgehalt nicht geändert werden dürfen.
Abschiebeknäste
Doch die Repressionen gegen Flüchtlinge gehen noch weiter. Neben dem Asylbewerberleistungsgesetz, welches Flüchtlinge u.a. durch massive Kürzungen der Sozialhilfe sozial deklassiert, sind vor allen Dingen Abschiebeknäste ein entscheidenes Instrument bundesdeutscher Asylpolitik. Besteht der Verdacht, ein Flüchtling könne sich seiner Abschiebung entziehen, so wird vom Amtsgericht Abschiebehaft beantragt. Hierzu reicht beispielsweise eine "Verletzung der Mitwirkungspflicht", die auch darin bestehen kann, auf Behördenpost nicht rechtzeitig reagiert zu haben. In Abschiebeknästen sind Flüchtlinge der Willkür von AnstaltsleiterInnen und privaten Sicherheitsdiensten ausgesetzt, die Haftbedingungen sind noch deutlich schlechter als im Strafvollzug. So wird beispielsweise in Büren die international als Folter geächtete Schaukelfesselung, selbstverständlich zum "eigenen Besten" der Flüchtlinge, praktiziert. Die dringend erforderliche psychosoziale und rechtliche Betreuung dagegen erfolgt größtenteils nur auf freiwilliger Basis und durch private Initiativen. Zusätzlich müssen AsylbewerberInnen sowohl für Telefon- und Anwaltskosten als auch für die Haftkosten (Büren: 126 DM pro Tag) selber aufkommen. Zu diesem Zweck werden persönliche Besitztümer und sogar Kleidungsstücke beschlagnahmt. Sowohl die Zustände in den Abschiebeknästen als auch die grundlose Inhaftierung und die Angst vor Abschiebung führten zu zahlreichen Aufständen, Hungerstreiks, Selbstverstümmelungen und mindestens 19 Selbsttötungen im Zeitraum von November 1993 bis Juni 1995. An den Zuständen in Abschiebeknästen entzündet sich noch vielfach Kritik, ihre Existenz wird dagegen für selbstverständlich genommen.
Organisierte Unmenschlichkeit
40.000 Abschiebungen im Jahr 1998 - so lautete die Erfolgsbilanz des Bundesgrenzschutzes (BGS). Damit hält Deutschland einen traurigen Europarekord und festigt seine Vorreiterrolle in der europäischen Abschiebepolitik
Um eine solch effektive Abschiebepraxis durchzusetzen, bedarf es eines hohen Maßes an Spezialisierung und ressortübergreifender Zusammenarbeit, aber auch bösartiger Fantasie und Kaltherzigkeit bei den Strategen. Hochspezialisierte Stäbe in den sogenannten Zentralen Rückführungsstellen der Länder sowie bei der Grenzschutzdirektion in Koblenz sind mit nichts anderem befasst, als neue Mittel und Wege zu finden, "unerwünschte Ausländer" loszuwerden. Moderne Technokraten haben sich der Bekämpfung der illegalen Migration verschrieben. Kein Maßstab scheint mehr zu gelten, wenn es um die Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung geht. In München werden regelmäßig Außentermine der Botschaften der Herkunftsländer von Flüchtlingen abgehalten - in einer staatlichen Flüchtlingsunterkunft. In Nürnberg wurden iranische Frauen zwangsweise verschleiert, um von ihnen Passfotos anzufertigen, die für die Beschaffung von Heimreisepapieren benötigt werden. Überall in Deutschland werden Eheschließungen zwischen Deutschen und Flüchtlingen massiv behindert und vielfach durch bürokratische Hürden unmöglich gemacht. Familien werden auseinandergerissen, notfalls schon mal Eltern ohne ihre Kinder abgeschoben, wie jüngst in Regensburg geschehen, wo ein 10jähriges armenisches Mädchen allein zurückblieb.
Doch nach wie vor läuft die Abschiebemaschine nicht reibungslos. Manche Herkunftsländer konnten trotz weitreichender Versprechungen oder Androhung von wirtschaftlichen Nachteilen noch immer nicht dazu gebracht werden, ihre Staatsangehörigen als solche anzuerkennen. Ständig werden Flugverbindungen in Bürgerkriegsgebiete gestrichen und wieder aufgenommen, ständig weigert sich der BGS aus Angst um die eigene Haut, dorthin zu fliegen. Manchmal, wie unlängst im Fall Guinea geschehen, weigern sich die Heimatbehörden, Heimreisepapiere ihrer eigenen Botschaft anzuerkennen. Und dann gibt es auch noch solche Menschen wie Abdallah (siehe Artikel unten), die lieber ein Jahr im Knast sitzen und bereit sind, alles zu tun, um ihre Abschiebung ins Herkunftsland zu verhindern. Schwierige Fälle für die Abschieber.
Mit ihren zahlreichen Direktverbindungen in nahezu alle Regionen der Welt kommt der Lufthansa im Abschiebegeschäft eine große Bedeutung zu. Doch nicht zuletzt angesichts der genannten Todesfälle, den damit verbundenen Protesten und Kritiken, die selbst bei Teilen des Lufthansapersonals geäußert werden, haben die zuständigen Behörden längst eine ganze Palette von Abschiebeoptionen entwickelt, die zudem besser dem erwarteten Widerstandsverhalten der sogenannten "Deportees" angepasst sind. Etwa 90 Prozent der Abgeschobenen in Linienmaschinen fliegt nach Angaben des BGS ohne Begleitung. Der BGS überwacht zwar den Einstieg ins Flugzeug, doch die betroffenen Personen werden als passiv eingeschätzt. Viele fliegen in der Tat insofern "freiwillig" mit, weil ihnen ansonsten nur die Fortsetzung der Abschiebehaft droht. Bei Lufthansaflügen dürfen aus Sicherheitsgründen dennoch maximal fünf unbegleitete "Deportees" im gleichen Flugzeug fliegen. Mit den als renitent oder gar potenziell gefährlich eingestuften Abzuschiebenden, nach offiziellen Zahlenangaben etwa zehn Prozent der Betroffenen, sind 1998 ca. 9000 Beamte mitgeflogen. Noch immer werden hierzu, wie bei den unbegleiteten Abschiebungen, auch Linienmaschinen der Lufthansa oder anderer großer Airlines genutzt. Doch immer häufiger chartern die Behörden Flugzeuge bei kleineren Gesellschaften oder Tochtergesellschaften der großen Airlines zu reinen Abschiebezwecken, in denen dann größere Gruppen von MigrantInnen mit einer entsprechenden Überzahl von BGS-Beamten abgeschoben werden. Solche Abschiebungen finden in der Regel unter Ausschluss jeglicher Öffentlichkeit von den Frachtflugterminals der Flughäfen statt. Ein Beispiel unter vielen ist eine bundesweit koordinierte Abschiebung von ca. 60 nigerianischen Männern vom Münchner Flughafen im März 1999. Sie wurden gefesselt und in Begleitung von etwa 100 BGS-Beamten in einer Maschine der Caledonian Airlines nach Lagos geflogen. Zunehmend werden aber auch die Angebote jener Fluggesellschaften in Anspruch genommen, die ihr eigenes Sicherheitspersonal zur Verfügung stellen. Berüchtigtes Beispiel ist die staatliche rumänische Fluggesellschaft TAROM, die nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der Grenzschutzdirektion Koblenz wöchentlich eine Sammelabschiebung ab Düsseldorf fliegt. Die Sicherheitsleute dieser Airline sind u.a. mit Elektroschockgeräten bewaffnet.
Immer häufiger werden in sog. "Rückübernahmeabkommen" die genauen Modalitäten der Abschiebung festgelegt. So bestimmt das deutsch-algerische Abkommen, dass Luftwegabschiebungen nur mittels Linienflügen stattfinden dürfen, die Anzahl auf 30 Personen pro Flug begrenzt sein muss und von "spezialisiertem Sicherheitspersonal" begleitet werden soll. Was recht abstrakt klingt, heißt ganz konkret, dass Abschiebungen ausschließlich mit der algerischen Fluggesellschaft Air Algerie ab Frankfurt/Main oder Berlin-Schönefeld stattfinden können und das "spezialisierte Sicherheitspersonal" immer von algerischer Seite gestellt wird. Der BGS weigert sich nämlich, nach Algerien zu fliegen. Die Auslieferung an die algerischen Behörden findet damit in der Praxis bereits auf deutschen Flughäfen statt.
Großes Kopfzerbrechen bereitet den Abschiebern die Tatsache, dass manchmal die Staatsangehörigkeit der Betroffenen nicht eindeutig festgestellt werden kann. Versuche, diese durch aufwendige Sprachanalysen nachzuweisen, scheiterten daran, dass die kolonialen Grenzziehungen, insbesondere in Afrika, eine einwandfreie Zuordnung einer Sprache zu einem Staat oft nicht erlauben. Deshalb sind einige europäische Staaten dazu übergegangen, Drittländer dafür zu bezahlen, fremde Staatsangehörige zu übernehmen und sich um die Weiterschiebung in deren mögliche Heimatstaaten zu kümmern. Besonders Ghana und die Elfenbeinküste bieten Europa ihre Gefängnisse und die Transitbereiche ihrer Flughäfen gegen Bares für eine Auslagerung der Abschiebehaft an. Versuche von Menschenrechtsorganisationen, das Schicksal einiger nach Ghana abgeschobener Personen ungeklärter Nationalität zu verfolgen, blieben ergebnislos. Die Spur der Abgeschobenen blieb im Dunklen und es besteht Anlass zur Befürchtung, dass sie in ghanaischen Gefängnissen inhaftiert oder ums Leben gekommen sind. Die Kampagne gegen die Lufthansa muss deshalb mit der Entwicklung von Widerstandsformen gegen andere Abschiebeformen einhergehen. Mag sein, dass oft keine Chancen zu sehen sind und das Ohnmachtsgefühl überhand nimmt. Aber es ist wichtig zu wissen, dass der Reibungsverlust innerhalb des Systems schon so groß ist, dass schon ein wenig Sand im Getriebe dazu führen kann, die Maschine kurzfristig lahm zu legen. Jede abgebrochene Einzelabschiebung, jeder boykottierte Botschaftstermin, jeder Sammel-transport, der halbleer fliegen muss, weil die vorgesehenen Passagiere nicht greifbar sind, wird ihnen Kopfschmerzen bereiten. Aber wie groß wären diese Kopf-schmerzen erst, wenn sich nach Sabena und Swissair schließlich auch Lufthansa weigern würde, Tickets für Abschiebungen zu verkaufen?
Internationale Allianzen
Seit die europäischen Regierungen bei der Abschiebung immer stärker zusammen arbeiten, vernetzt sich auch der Widerstand gegen die Fluglinien international
4. Dezember 1996, 10 Uhr, Flughafen Schiphol, Amsterdam: Über Zwischendächer und Feuerleitern gelangt eine kleine Gruppe niederländischer AktivistInnen auf das Dach des zentralen Verwaltungsbüros der Fluggesellschaft Martin Air. Während von oben ein riesiges Transparent mit Protestparolen herabgelassen wird, stürmt unten eine größere Gruppe den Haupteingang. Die BesetzerInnen wollen die Angestellten mit Flugblättern und Plakaten über das Abschiebegeschäft "ihrer Firma" informieren. Denn Martin Air war damals hauptverantwortlich für Sammelabschiebungen, u.a. nach Zaire. In sogenannten Eurochartern wurden Flüchtlinge nicht nur aus den Niederlanden, sondern auch aus Deutschland, Belgien und Frankreich zusammen ausgeflogen. Sicherheitspersonal von Martin Air blokkierte zwar die geplante Direktinformation, doch Mr. Martin höchstpersönlich war beeindruckt genug, um in der Folge einen Gesprächstermin anzubieten. Als ihm dann von der "Besetzungsdelegation" des "Autonoom Centrum" eine großangelegte Kampagne für den Fall angedroht wurde, dass seine Fluggesellschaft die Abschiebungen fortsetze, lenkte Mr. Martin überraschend schnell ein. Er werde es zwar nicht öffentlich bekanntgeben, doch Martin Air werde die Abschiebungen einstellen. Sammelabschiebungen haben seitdem in den Niederlanden nicht mehr stattgefunden.
9. Mai 1999, Zwischenlandung einer SwissAir Maschine in Kamerun: Zwecks Abschiebung hatten Schweizer Polizisten einen kongolesischen Asylsuchenden an Händen und Füßen gefesselt, mit Pflaster den Mund verklebt und in der letzten Sitzreihe des Flugzeugs hinter einem Vorhang versteckt. Als ihm dann kurzzeitig der Knebel abgenommen wurde, rief der Betroffene um Hilfe - mit Erfolg! Etwa 20 Passagiere, zum großen Teil Landsleute des von der Abschiebung Bedrohten, wurden aktiv und befreiten ihn. Der Vorhang wurde weggerissen, es kam zu einem Handgemenge, die Schweizer Beamten mussten Schläge und Tritte einstecken. Schließlich ließen die Kameruner Behörden die Maschine erst weiterfliegen, nachdem zugesagt wurde, dass der Kongolese wieder nach Zürich zurückgeflogen werde. Weil dort inzwischen die Fristen der Abschiebehaft abgelaufen waren, kam der Mann sofort auf freien Fuß. Doch dieser erfreuliche Vorfall hatte noch viel weitergehendere Folgen. Unter dem Eindruck dieser Ereignisse und vor dem Hintergrund des Todes eines palästinensischen Flüchtlings während seiner Abschiebung entschied Swissair einige Wochen später, bis auf weiteres die Mitnahme renitenter "Deportees" in ihren Maschinen nicht mehr zu akzeptieren. Diese Beispiele zeigen, dass Proteste und Aktionen gegen Abschiebefluggesellschaften erfolgreich sein können. Außer Martin Air und Swissair gerieten auch die belgische Sabena und die Air France in Bedrängnis. In den Niederlanden haben die AktivistInnen ih-re Kampagne mittlerweile gegen KLM ausgerichtet.
Im November 1999 wurde die für die Einzelabschiebungen bedeutendste, holländische Fluggesellschaft gleich mit einer ganzen Aktionsserie konfrontiert [http://www.xs4all.nl/~ac/klm]. Die Kampagne gegen die Lufthansa greift diese internationalen Erfahrungen auf und will damit die auch in Deutschland teilweise erfolgreichen Protestaktionen gegen einzelne Abschiebungen an den Flughäfen ergänzen.
- Gemeinsames Internet Portal der verschiedenen europäischen anti-abschiebungs Kampangen [http://www.deportation-alliance.com]
Brutalität der Grenzen
Auszug aus dem Faltblatt "Wenn sie ins Wasser fallen, dann ertrinken sie" von Pro Asyl
Ein anderer Offizier berichtet uns in einem Interview vertraulich von den Einsätzen seines Patrouillenbootes:
Frage: »Wie lautet der Befehl, wenn ein Boot gesichtet ist?«
Antwort: »Schickt sie zurück! Wenn es in der Nähe der Seegrenze ist, dann werden die Boote aufgefordert, zurück zu fahren. Notfalls ziehen wir sie mit einem Seil rüber. ... Und wenn sie dann ihr Boot nicht unbrauchbar machen - das ist dann ihr Fehler! Dann packen wir sie wieder in ihr Boot und bringen sie zurück an die türkische Küste oder auf eine türkische Insel. Das ist natürlich nicht offiziell, die Türken dürfen das nicht merken. Entweder wir ziehen sie in ihrem eigenen Boot, oder wir nehmen die Leute und das Boot an Bord. Dann fahren wir in die türkischen Gewässer, setzen das Boot aus und die Leute da rein. [ ... ]«
Frage: »Was ist mit den Verletzten, den Toten?«
Antwort: »Viele von den Leuten können ja nicht schwimmen. Wenn sie ins Wasser fallen, dann ertrinken sie. Dann hängt es von der Strömung ab, ob die Leichen hier angetrieben werden. Manchmal finden aber auch Fisch-Trawler Skelette oder Leichenteile in ihren Netzen.«
Die dokumentierten Berichte der Flüchtlinge und die Aussagen von Mitarbeitern der Küstenwache machen deutlich: Beamte der griechischen Küstenwache verletzen systematisch die Menschenrechte. Flüchtlinge auf offener See in zerstörten Booten wieder auszusetzen, ist ein Verbrechen.
Gießen
Verwaltungsgerichtspräsident Fritz: Kaum noch Asylanträge vor Gericht überhaupt möglich!
Auszug aus dem Gießener Anzeiger, 15.2.2008
Der Rückgang der Asylverfahren (156) hat nach Ansicht von Fritz etwas mit den neuen EU-Regeln zu tun, denn danach könnten Einreisende gleich wieder zurückgeschickt werden, wenn sie aus einem so genannten sicheren Drittland kämen, und das seien eben alle Staaten rund um Deutschland.
