Repression absurd
Fallbeispiel Kriminalittsstatistik 2003 ++ Absurde Repression ++ Erfundene Straftaten ++ Gerichtspossen ++ Links
Absurde Tätervorwürfe gegen Projektwerkstatt für 138 Fälle!
Am 7.4.2004 veröffentlichte die Polizei Mittelhessen ihre Kriminalitätsstatistik. Und darin findet sich ein unglaublicher Absatz mit Tätervorwürfen gegen die Projektwerkstatt - nirgends anders gibt es in der Statistik Benennungen von TäterInnen oder Gruppen. Offenbar sind drehen hier einige durch ... mehr dazu auf Indymedia!
- Als Diskussionsforum bei der HU Marburg

Die Kriminalitätsstatistik der Polizei im Netz ... allerdings bereits in einer korrigierten Fassung - offenbar ist der Polizei inzwischen selbst klar, dass sie erneut unverschämt, hetzend und auch strafrechtlich relevant tätig war ...
Der Absatz (siehe ORIGINAL-Scan oben) lautet nun (einen Tag später):
Der Anstieg von Straftaten aus dem linken Spektrum ist überwiegend auf Beleidigungen, Sachbeschädigungen und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit der in Gießen eingeführten Gefahrenabwehrverordnung und dem Landtags-/OB-Wahlkampf durch Aktivisten und Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt in Saasen zurückzuführen.
Presseinformation aus der Projektwerkstatt zur Statistik

- Das ist der Anfang der Presseinfo. Download als PDF hier...
- Zudem hatten weitere Gruppen aus Gießen angekündigt, Proteststellungnahmen zu verfassen. Aber keine hat's hingekriegt. Darauf kann sich der autoritäre Staat nach wie vor verlassen ...
Gießener Express zur Statistik

Alle anderen Zeitungen verweigerten mal wieder die Information über die Unverschämtheit. Die Gießener Allgemeine, vertreten durch den Bullenfan Altmeppen, schrieb sogar was von "stolz" auf die Polizei ...
- Text in der Jungen Welt, 24.3.2004 (etwas verworren geschrieben, vor allem durch die Überschrift ... daher, da es schon Nachfragen gab: Nein, es hat keinen neuerlichen Staatsschutz-Überfall auf die Projektwerkstatt gegeben nach der Veröffentlichung der Dokumentation (bis jetzt, 25.4.04, jedenfalls nicht ...).

Interessant: Nach der massiven Kritik an den Formulierungen der Statistik, den Anzeigen dazu wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede (die vom obrigkeitsunterwürfigen Staatsanwalt Vaupel eingestellt wurden ... siehe mehr hier) ließ die Polizei im Jahr darauf lieber die Finger vom Thema. Aus der Kriminalitätsstatistik 2004:
In seiner Einstellung behauptete Staatsanwalt Vaupel dann auch selbst, die Statistik entspräche den Tatsachen:
Überall und ständig: Komplett bescheuerte Repressions-/Einschüchterungsversuche
Brief aus Magdeburg ... Revanchefoul nach den Direct-Action-Days
die polizei hat tatsaechlich ein owi-verfahren gegen mich wegen "scheinanmeldung" einer demo waehrend der direct action tage in magdeburg eingeleitet gg vorgeworfen wird mir eine "grob ungehoerige handlung, die geeignet ist, die oeffentliche ordnung zu beeintraechtigen".
gemeint ist eine "demo gegen lange demorouten", die am 25.10. von 9.00 bis 21.00 in magdeburg stattfinden sollte und die dann wohl doch nicht stattfand. die wohl von mir zum schutz der demo erbetenen und abgestellten polizeikraefte waeren damit unnoetig bereitgehalten worden und das waer ja nicht nett...
- Extraseite zu ausgedachten Straftaten in und um Gießen, um Leute zu kriminalisieren, Aktionen zu spalten usw.
- Durchgedrehter Richter in Norderstedt gegen Antifa
- Online-Demo gegen Lufthansa soll Nötigung sein ... erfinderische Staatsanwaltschaft, wenn es gegen Oppositionelle geht (Weitere Texte bei Sooderso und Libertad!) ++ Freispruch für Online-Demo gegen Lufthansa in letzter Instanz
- Ein Antifaschist aus Gießen wurde mit einem Aufnäher zur Kontinuität von Berufsverboten in Hamburg von der Polizei gestoppt. Ihm wurde der Aufnäher (Motiv wie rechts) entrissen. Er soll verbotene Zeichen zeigen - sprich: Wer gegen z.B. Nazis agiert und dabei mit kritischem Bezug deren Zeichen verwendet, wir auch polizeilich verfolgt. Der Gießener Staatsanwalt Vaupel, rühriger Feind aller Oppositionellen, weigerte sich, den Aufnäher nach Einstellung des Verfahrens wieder herauszurücken. Wenns gegen Oppositionelle geht, sind sie findet im Verfolgen. Wenn die Obrigkeit Straftaten begeht, drücken sie mit allen Tricks die Augen zu ...
- Polizei legt kritischen Radiosender lahm ... in Kiel
- Wirrer Bullenangriff auf Freies Radio Hamburg, rechtswidrige Hausdurchsuchungen und Verurteilung eines Redakteurs. Warum? Weil er den Polizeipressesprecher interviewt und das auch noch ausgestrahlt hat. Das reicht in Deutschland für Polizei- und Justiz-Austicken ... Unten: Text in der FR dazu vom 27.1.2005 (S. 17)
Strafverfahren gegen Demoleiter, weil DemoteilnehmerInnen Polizisten beleidigt haben sollen (Junge Welt, 24.5.2005, S. 5)- Urteil gegen Antifa aus Waiblingen
- Verbot für Menschen aus Marburg, den Marktplatz beim Burschenschafts-Marktfrühschoppen überhaupt zu betreten
- Schöpfer eines polizeikritischen Denkmals soll zwangspsychiatrisiert werden ... - sein Verbrechen: Das Kunstwerk "Arschficker" (größer? dann draufklicken). Nicht jedermensch Geschmack, aber wenn es die Polizei trifft, wird in Deutschland bestraft (Anmerkung zum Link: In diesem Indymedia-Text wird die Zwangspsychiatrisierung des Künstlers kritisiert, zugleich für Nazis eingefordert - das ist keine besonders emanzipatorische Perspektive. Knäste und Zwangspsychiatrien abschaffen!)
- Hausdurchsuchung bei anti atom aktuell und bei Rote-Hilfe-Aktivistis ... nun auch offiziell rechtswidrig!
- Absurder Besuch und Kontrollen in Wahlkreisbüro einer Linkspartei-Bundestagsabgeordneten, in: Junge Welt, 15.9.2006 (S. 5)
- Verurteilung einer Demonstrantin gegen den Castor, weil sie auf einen Baum geklettert war (Verstoß gegen die Baumschutzsatzung der Stadt Lüneburg!!!)
- Verbot für kritische Reihe zur Hessenpolitik an der Marburger Uni (Nov. 2006)

Verbot für staatskritische Parolen auf Demo: Aus Junge Welt, 13.12.2006 (S. 15)
Die Parole »BRD Bullenstaat – wir haben dich zum Kotzen satt« bleibt eine strafbare »Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole«. Das Landgericht München bestätigte am Montag ein Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen vom Mai, das die Studentin Theresa Marie B. zu 40 Tagessätzen von 20 Euro verurteilt hatte. Ihr wird vorgeworfen, die Parole während der Proteste gegen das Treffen von Veteranen der Wehrmachts-Gebirgstruppe und Bundeswehrvertretern im bayerischen Mittenwald im Mai 2005 skandiert zu haben
- Repressionswelle in Husum (ab Herbst 2006)
- Anzeige wegen papstkritischem Straßentheater (Febr. 2007, Heise-Online)
- Schülerin für Schwänzen in den Knast (Febr. 2007, Spiegel)
- Minivorfälle als Vorwand für das große Aufräumen: Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und mehr wegen Bericht im Internet (2006, Ludwigsburg)
- Vier Monate für staatskritische Äußerung, in: Junge Welt, 2.5.2007 (S. 4)
- Durchgeknallte Hausdurchsuchungen (Heise-online ++ FR, 10.5.2007, S. 1) mit angeblicher Terrorgefahr in linken Projekten - zufällig kurz vor dem G8-Gipfel 2007 ++ Indymedia-Feature mit vielen Links dazu ++ Pressespiegel ++ Polizei darf sich freuen: FR nutzt den Vorgang zum spalten (Kommentar am 10.5.2007, S. 3)
- 70 Bereitschaftspolizisten bewachen ein paar PunkerInnen (Juli 2007 in Husum)
- Berufsverbot für kritischen Rechtsanwalt - vom Bundesgerichtshof bestätigt, Urteil Az. AnwZ (B) 102/05 vom 26. November 2007 (Urteil als .rtf-Datei)
- Protest zum Schweigen bringen ... Strafanzeigen bei fast jeder politischen Aktion in Jena (Indymedia, Juli 2008)
- Engagierter Hartz-IV-Anwalt im Visier von Staatsanwaltschaften & Co. - auffällig, wie sich hier Staatsbehörden über harsche Kritik an anderen Teilen des Staates aufregen, während staatliche Kontroll- und Repressionsbehörden bei Diskriminierungen, Beleidigungen und Erniedrigungen immer von Konsequenzen durch die Ermittlungsbehörde verschont bleiben!
- Wer als Anwalt Kritik an Sozialbehörden äußert, kommt vor Gericht, Aus Junge Welt, 25.10.2008 (S. 5):
Alfred Kroll, Fachanwalt für Sozialrecht in Oldenburg, übt seinen Beruf sehr engagiert aus – zum Besten seiner Mandanten und nicht selten zum Ärger der Behörden. Kroll vertritt vorzugsweise körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, von denen er sagt, »die haben keine Lobby«. Das zu ändern, ist sein Antrieb, und dafür muß er immer wieder auch unbequeme Wahrheiten aussprechen. Etwa die, daß es ein »Werk der Rechtsvereitelung gibt, mit dem wichtige soziale Grund- und Förderrechte von Bedürftigen zielgerichtet verletzt werden«. Weil die Verantwortlichen auf Sozial- und Jugendämtern das nicht auf sich sitzen lassen wollen, muß sich Kroll am Montag als Beklagter vor dem Anwaltsgericht Oldenburg verantworten.
Angestoßen hat das Standesverfahren unter anderem die Landkreisverwaltung. Nach ihrer Eingabe bei der Rechtsanwaltskammer leitete die Staatsanwaltschaft Oldenburg Ermittlungen wegen eines unterstellten »schwerwiegenden Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot« ein. Kroll hatte bei der Vertretung zweier autistischer Kinder gravierende Grundrechtsverletzungen und willkürliche Verwaltungspraktiken der Behörden angeprangert und damit gedroht, dies öffentlich zu machen. Sein Vergehen soll darin bestehen, sich in Schriftsätzen »unsachlich«, »herabsetzend«, »polemisch« und »ehrenrührig« über Amtsleiter von Sozialleistungsbehörden geäußert zu haben. - Polizei verkleidet sich neben Antifa-Demo als Nazi - sollte Gewalt provoziert werden? Text in: Junge Welt, 10.11.2008 (S. 4)
- Flugverteilen führt zu Gerichtsverfahren, da angeblich schon das verboten ist (München, Oktober 2009)
- Hass und Lügen bei der Polizei nach 1. Mai 2009 in Berlin ... zwei Jugendliche grundlos lange eingesperrt, in: FR, 31.12.2009 (S. 10)
Im Original: Wer den Papst kritisiert ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
In Bayern demonstriert die Polizei, was unter "Rechtsstaat" heutzutage zu verstehen ist (Text aus MIZ 4/07, S. 20 f.)
Dass Menschen, die allzu frech Kirchenkritik üben, mit dem § 166 StGB, dem sog. Gotteslästerungsparagraphen, in Konflikt geraten können, daran waren wir gewöhnt. Häufig mussten die Verdächtigten im Zuge solcher "Ermittlungen" frühmorgendliche Hausdurchsuchungen und ähnliche Maßnahmen mit einschüchternder Zielsetzung über sich ergehen lassen. In Bayern hat sich die Situation nun nochmals verschärft: Bei Kritik am Papst reagiert die Polizei willkürlich mit massiver Gewalt und Gewaltandrohung.
Die Szenerie erscheint bedrohlich: ein Dutzend Polizisten, darunter einige Sondereinsatzkräfte mit schusssicheren Westen und automatischen Waffen stürmen ein Haus und nehmen einen Mann fest. Doch es geht nicht um organisierte Kriminalität, jedenfalls nicht auf Seiten des vermeintlichen Täters - ein Familienvater, dessen einzige nachweisliche Tat darin besteht, die Meinung geäußert zu haben, die 40 Millionen Euro, die der Papstbesuch gekostet hat, hätten besser verwendet werden können. Zwischen jener Aussage und dem martialischen Polizeieinsatz liegt eine Handlungskette, wie sie aus totalitären Diktaturen bekannt ist: zunächst geschieht eine gegen einen Repräsentanten des herrschenden Systems gerichtete Straftat (in diesem Fall: das Geburtshaus Joseph Ratzingers wird mit Farbe bespritzt); dann erinnert sich ein. Denunziant an eine systemkritische Äußerung eines (tatsächlichen oder vermeintlichen) Dissidenten und schwärzt ihn bei den Behörden an~ es findet sich ein politisch korrupter Richter, der messerscharf schließt, dass jemand, der sich nicht begeistert über den Papstbesuch zeigt, ein potentieller Straftäter sein muss (nach der Logik: wer derart böse Gedanken verspritzt, der spritzt auch Farbe auf das Haus unseres Papstes); der Polizeieinsatz wird juristisch abgesegnet und der Störenfried kann vor aller Öffentlichkeit gedemütigt werden.
Die Polizei zog bei dem Einsatz alle Register der Einschüchterung: die Hausdurchsuchung dauerte fünf Stunden; der Familienvater wurde nach eigener Aussage erkennungsdienstlich behandelt, inklusive Speichelprobe; die Kinder wurden vorübergehend von den Eltern getrennt und alleine befragt. Einer der eingesetzten Beamten räumte gegenüber der Ehefrau des Verdächtigen ganz offen ein, dass derlei Methoden angewendet werden, um die Betroffenen in Angst und Schrecken zu versetzen: "Aus diesem Grunde machen wir das, damit die Leute von der ganzen Situation her überfordert sind und halt dann Sachen ausplaudern, die sie sonst nicht sagen würden", erinnert sich die Frau in einem Beitrag des MDR-Politmagazins Fakt an seine Worte. Natürlich findet das schwer bewaffnete Kommando nichts, das Ermittlungsverfahren wird eingestellt.
Polizeirandale in Freising ohne Folgen
Der Fall datiert auf September 2006 - als Papst Benedikt XVI. eine Stippvisite nach Bayern unternahm. Der Öffentlichkeit bekannt wurde er erst jetzt, durch die Recherchen der für Fakt arbeitenden Journalisten. Wer das Geschehen zum Ausgangspunkt einer weitergehenden Untersuchung zum Verhalten der Polizei gegenüber kritischen Äußerungen während des Papstbesuches nimmt, stellt schnell fest: es handelt sich nicht um einen Einzelfall, sondern stellte damals eher die Regel denn die Ausnahme dar. In München war am Rande einer unterbundenen Aktion des Künstlers Wolfram Kastner ein Mann gewaltsam daran gehindert worden, ein Flugblatt zu verteilen, das die Aufhebung des Reichskonkordates forderte (vgl. MIZ 3/06). Und in Freising verschafften sich uniformierte Gewalttäter Zutritt zu einer Wohnung, um ein am Fenster aufgehängtes Transparent zu beschlagnahmen. Am Haus sollte der Fahrtweg des Papstes vorüberführen und das Plakat mit der Aufschrift "Diskriminierung, Verleugnung... Kirche - Nein Danke!" passte offenbar nicht zur geplanten Inszenierung, für die nur Jubel-Bayern vorgesehen waren. Offiziell wurde als Begründung für den massiven Eingriff in die Grundrechte des jungen Mannes zunächst angeführt, dass die "Inzusammenhangstellung von Kirche und Verleugnung ... im Bezug auf den Tatbestand der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten zumindest grenzwertig" erschienen sei. Die Beschwerde des Betroffenen gegen die Polizeimaßnahme wies die Generalstaatsanwaltschaft zurück, da die Polizei davon ausgehen könne, dass Personen, "die unabhängig vom rechtlichen Inhalt der Transparente entsprechende provokative, gegen den Papstbesuch gerichtete ad hoc Aktionen starten, auch zu weiteren sicherheitsrelevanten Handlungen fähig sein könnten, weswegen auch aus dem Gesichtspunkt ' der Gefahrenabwehr nach Artikel 23 PAG entsprechende polizeiliche Maßnahmen erforderlich waren". Die bayerischen Justizbehörden pflegen also auf den Punkt gebracht folgende Argumentation: Wer sein Recht auf Meinungsfreiheit wahrnimmt und öffentlich Kritik an den herrschenden Figuren oder Zuständen übt, ist als "Provokateur" einzuschätzen und signalisiert dadurch eine Bereitschaft zu Gewalt- und Straftaten, auf die der Staat seinerseits - derart provoziert - präventiv mit Gewalt reagieren darf. Die tatsächlich ausgeübte Gewalt und Verletzung von Grundrechten durch die Polizei wird begründet mit Gewalttaten, die den Opfern der Staatsgewalt lediglich unterstellt werden. Einen nachvollziehbaren Hinweis darauf, dass einer der betroffenen Bürger die ihm zur Last gelegte Straftat begangen hat, gibt es nicht; auch für den Vorwurf, „weitere" Taten beabsichtigt zu haben, liegt keinerlei Indiz vor.
Derlei leicht durchschaubare Propaganda, die das tatsächliche Verhältnis von Gewalttäter und Opfer dreist rhetorisch umkehrt, kennen wir aus autoritär geprägten Staaten; sie ist mittlerweile aber offenbar kompatibel mit dem "Rechtsstaat" bayerischer Prägung. Mit Unterstützung des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München strebte der junge Mann ein Klageerzwingungsverfahren an, um die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes überprüfen zu lassen. Doch auch am Oberlandesgericht München befanden die Richter, dass unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nichts daran auszusetzen sei, wenn kritische Meinungen als Vorstufe der Verübung von Verbrechen angesehen werden. So wurde das Klageerzwingungsverfahren als unzulässig verworfen.
Abbildung rechts: Der frühere Bayerische Ministerpräsident meinte sich 1980 in diesem Bild zu erkennen. Offenbar hielt er sich selbst auch für einen Arsch. Er klagte. Ein Gericht gab ihm recht. Also amtlich: Strauß ist ein Arsch. Den passenden Tritt bekam aber der Zeichner. (Quelle: Junge Welt, 30.5.2009, S. 16)
Straftaten frei erfunden
- Sonderseite "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" mit etlichen Fallbeispielen - minutiös belegt!
- Das Buch zum Thema (Titel siehe rechts)
Brandanschlag von Staatsanwaltschaft erfunden: 21 Hausdurchsuchungen, 10x Haft ... aufgrund von Lügen!
Aus einer Erklärung der European Vegetarian and Animal News Alliance (EVANA)
die angebliche Tierschutz-Brandstiftung stellte sich als Jagdhüttenbrand heraus, der von den Jägern selbst durch Ofenüberhitzung verschuldet worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte sich tatsächlich die Fakten zurecht gebogen, um maritalische Maßnahmen und U-Haft gegen unschuldige TierschützerInnen begründen zu können!
Folgende Fakten sind dem Polizeiakt zu entnehmen:
Die Jagdhütte hat am 11.11.2007 um etwa 19:00 Uhr gebrannt. Die Staatsanwaltschaft spricht aber von einer Tatzeit zwischen 11. und 13. 11. 2007.
Die Tatzeit wurde absichtlich bis 13.11. „verlängert“, weil an diesem Tag laut Überwachungsprotokoll der VGT-Obmann im selben Jagdgebiet war, und dadurch ein „Verdacht“ konstruierbar wurde. Die Staatsanwaltschaft verheimlicht aber, dass der VGT-Obmann an diesem Tag illegale Fasanerien dokumentierte und dabei in ständigem telefonischen Kontakt mit dem Tierschutzombudsmann war, die Fasanerien wurden am nächsten Tag angezeigt.
Der Staatsanwalt behauptet, es handle sich um eine tierschutz-motivierte Brandstiftung, obwohl der Brandsachverständige eine Überhitzung des nicht gegen die Holzwand isolierten Ofens als wahrscheinliche Brandursache festgestellt hat. Für eine Brandstiftung gäbe es keinen Anhaltspunkt.
[...]
Ein Jäger der dortigen Jagdgenossenschaft wandte sich sogar in einem Schreiben an die Versicherungsfirma und betonte: „Die Brandursache ist nicht ein Fremdverschulden (um den Schaden ersetzt zu bekommen), wie [von Jägern - Anm. d.Verf.] gegenüber Ihnen behauptet, sondern wurde durch das Jagdpersonal der Jagdgesellschaft verursacht, […] die den Holzofen stark angefeuert hatte.“
Um den TierschützerInnen den Schwarzen Peter zuschieben zu können, wurde auch ein „Bekennerschreiben“ erfunden. Tatsächlich gibt es kein derartiges Schreiben. Der Brand ist nur in einer Tierschutzzeitung im Internet erwähnt.
- Trotz allem: Auch beim Haftprüfungstermin wird weiter gelogen - Richter guckt sich Akte gar nicht an (Indymedia, Juli 2008)
Absurdes aus Gerichtssälen
Ordnungsgeld wegen Staatskritik
Aus einem Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten (Berlin)
Gegen den Angeklagten ergeht wegen Ungebühr gemäß §178 GVG ein Ordnungsgeld in Höhe von 300,00 Euro, ersatzweise 12 Tage Ordnungshaft.
Gründe:
- Der Angeklagte bemerkt nach Verkündung des Urteils "Man kann den Eindruck haben, dass das Urteil schon von vornherein feststand" und verlässt den Saal mit der höhnischen Bemerkung: "Schönen Tag noch, es lebe ihr Staat".
- Er hat dadurch ein ungebührliches Verhalten gegenüber dem Gericht und der Vertreterin der Amtsanwaltschaft an den Tag gelegt.
Mehr Ordnungshaft/-geld:
- Ordnungshaft wegen Antrag auf Akteneinsicht im Verfahren in Halle. Mehr ...
Drohgebärden der Robenjäger
- Total bekloppt: Verurteilung wegen Anti-Nazi-Symbolen
- Politischer Aktivist nach Akteneinsichts-Forderung mit Psychiatrisierung bedroht: März 2007 vor dem Landgericht Berlin (Richter Ulrich Kiworr)
Aus einem Bericht zur Verurteilung eines G8-Demonstranten in Rostock, in: Junge Welt, 3.7.2008 (S. 8)
Bei der Vernehmung der beiden Polizeibeamten (des Getroffenen und des »Zeugen«) stellten sich einige eklatante Widersprüche heraus. So sagte der von der Flasche getroffene Polizist aus, der Angeklagte habe sich zwei Meter vor ihm befunden, während der andere Polizeibeamte aussagte, daß der Angeklagte nicht vor, sondern neben dem von der Flasche getroffenen Polizisten stand. Auch andere Aussagedetails erschütterten die Glaubwürdigkeit der Polizeibeamten, z. B., daß ein Polizist den Angeklagten bei seiner Festnahme ein paar mal habe schlagen müssen, damit dieser dann seine Arme freigibt, damit sie gefesselt werden. Währenddessen erklärte der andere Polizist, daß der Angeklagte während der Verhaftung gar nicht gefesselt worden sei. Auch erklärte ein Polizist, der Angeklagte sei vermutlich vermummt gewesen, wie viele andere auch vermummt waren, währenddessen der andere sagte, er könne sich genau daran erinnern, daß der Angeklagte unvermummt gewesen sei.
Trotz dieser Widersprüche stand für Staatsanwaltschaft und Richter Langer von vornherein die Schuld des Angeklagten fest. Staatsanwältin Brodach verstieg sich sogar zu der Äußerung, daß Aussagen von Angeklagten grundsätzlich von einer starken Motivation zum Leugnen geleitet werden und sie daher wahrscheinlich Schutzbehauptungen darstellen würden und somit für die Beweiswürdigung unerheblich seien. Richter Langer schloß sich dem Vorbringen an und bezüglich der Polizeiaussagen waren deren Widersprüche sogar noch ein Beweis für die erhöhte Glaubwürdigkeit der Polizeizeugen, da aufgrund der langen inzwischen vergangenen Zeit, die Erinnerung verblassen würde. (...)
Sammlung von Urteilen gegen Kritik an RichterInnen
Die Kritik an RichterInnen wird von diesen selbst geahndet. RichterInnen sind in gottähnlicher Position. Ihr Wort ist Wahrheit und kann nicht mehr angezweifelt werden, weil es bereits selbst die Rechtssprechung ist. Daher ist Kritik an Gerichten schnell zu bestrafen - von Ordnungshaft bis zu Verurteilungen können die RichterInnen gleich selbst handeln ...
Hier folgen Fälle. Sie sind von Personen zugeschickt worden. Eine Überprüfung ist nicht erfolgt.
Fall Nr. 1)
Eine Schülerin wird nachweislich im Zeugnis um Noten betrogen und benachteiligt. Die Schule reagiert arrogant, fühlt sich im Recht, sie dürfe benoten wie es ihr in den Kram paßt. Der Vater des Kindes beschwert sich schriftlich, auch über die Presse
Verurteilung zu 10 Tagessätze a' 10 Euro, mit der abenteuerlichen Begründung: "Die Kritik diene dazu Lehrer in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen."
BEWEIS hier: 29.01.2002
Az.: 8 Ns 204 Js 13059/01 AG Büdingen / LG GießenFall Nr. 2)
Staatsanwälte und Richter wurden öffentlich wegen begangener Rechtsbeugung und Juristenpfusch kritisiert.
Verurteilung zu 80 Tagessätze a' 15 Euro, mit der Begründung:
"Die Kritik diene dazu Juristen in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen." Beweis hier: 21.05.2002 / 13.11.2002
Az.: 305 Js 17178/00 AG Büdingen / LG GießenFall Nr. 3)
Beim Massaker in Erfurt wurde ein Leserbrief verfaßt, daß man sich gegen Mord stelle, den Täter aber auch bewundere, der sich habe von Leherern nicht alles gefallen lassen.
Strafbefehl über 80 Tagessätze a' 20 Euro mit erkennungsdienstlichen Ermittlungen, Nehmen von Fingerabdrücken und Fotos, obwohl der Verfasser des Leserbrief namentlich kennzeichnete, mit Adresse. Begründung: "Diese Meinung dient dazu das Andenken Toter zu verunglimpfen und Gewalt zu verherrlichen." Anzeigensteller Pfarrer Polny, Erfurt?Liebenstein/Nordh.
Beweis hier: 09.04.2003
Az.: 501 Js 31087/0251 AG Erfurt LG ErfurtFall Nr. 4)
Die Berufungsschrift aus Fall Nr. 2, ein offenes Schreiben mit Fragestellungen an Richterin Rosenkranz,- und die Frage, ob sie sich als Lagerverwalterin bewerben wolle (?) zieht eine weitere Verurteilung mit sich.
Verurteilung zu 40 Tagessätze a' 10 Euro, mit der Begründung: Auch derartige Fragestellungen seien beleidigend und stehen unter Strafe. Das hier bereits verurteilt wurde, interessiert nicht. Anzeigensteller, Rawer, Präsident des LG Gießen.
Beweis hier: 08.05.2003 / 14.01.2004
Az.: 305 is 14440/02 6 Ds AG Büdingen / LG GießenKommentar: Alle Verurteilungen sind gegen Roland Schmidt-Hirzenhain, ausgesprochen worden, einer, der einen Arbeitsprozeß gegen BUDERUS gewann, und der der örtlichen SPD im Kommunalwahlkampf 1993 die absolute Mehrheit weggenommen hat.
Jeder kann in Deutschland zum Justizopfer werden. Ein Kartoffelschälmesser auf dem Küchentisch, es kommt zu einer Hausdurchsuchung, der gewünschte Erfolg bleibt aus, und jemand wird verurteilt, weil man mit diesem Messer jemand verletzen oder töten kann.Artikel 6 der Menschenrechtskonvention = Recht auf faire Gerichtsverfahren
Im Fall Nr.1 wurde die Berufung verwehrt, die Revision nicht zugelassen, kein Pflichtverteidiger
Im Fall Nr.2 wurde die Berufung ohne Verteidiger durchgepeitscht, die Revision mit der Lüge abgeschmettert, die Frist sei verstrichen. Beweis ist aber, am 13.11.02 war Verurteilung, die Revision wurde am 14.11.02 beim OLG Frankfurt eingereicht. OLG hat inzwischen beschlossen, dass die Frist nicht verstrichen war und damit das Landgericht Gießen korrigiert!
Im Fall 3) wurden sämtliche Anträge des Beschuldigten ohne Begründung, als unbegründet, abgewürgt, in Abwesenheit verurteilt.
Im Fall 4) wurde geäußert, wer geistig nicht bekloppt sei, und eine Strafe von weniger als 12 Monaten zu erwarten habe, der habe kein Anrecht auf Pflichtverteidigung.
In allen Fällen wurde das tatsächlich geschriebene Wort subjektiv verdreht, an der tatsächlichen Beweislage vorbei. So etwas nennt man: "Betrug/Täuschung/Urkundenfälschung"
Sämtliche Urteile sind international nicht rechtskräftig.
Az.: 1387/03 ECHR-Lger.O1Rmond AMU/MOD/ng EG Strasbourg-CedexKLAUS BECKER, Extra-Tip-Kassel nachdem eine Richterin und SPD-Stadtverordnete in einer Person, Umweltfrevler mit gleichem Parteibuch freigesprochen hat. 15.12.02
Dürfen wir Richter schelten? Wir müssen! ! ! In vollem Bewußtsein dessen, daß Richter wohl die kritikempfindlichste Berufsgruppe in diesem Lande überhaupt sind. Sie haben sich in allen Epochen der deutschen Geschichte selbst freigesprochen. Kein Richter ist wegen mörderischer Unrechtsurteile während der Zeit der braunen Diktatur belangt worden. Andere Richter haben sie regelmäßig beharrlich von allen Vorwürfen freigesprochen. Das gleiche haben wir noch einmal bei erlebt, als es geradezu um die hanebüchenen Unrechtsurteile der roten Diktatur ging . Dieser Berufsstand hat seine Unfähigkeit hinlänglich bewiesen, selbstkritisch und nachdrücklich die eigenen Vergehen, ja Verbrechen aufzudecken und abzuurteilen. Auch heute muß jeder, der die Justiz kritisiert, mit harten Folgen rechnen.
Wer Richter kritisiert, Staatsanwälte, den Justizapparat, der macht sich selber rechtlos. Wir brauchen vor Gericht erst gar nicht anzutreten, haben schon vorher verloren. Wir leben in einem rechtlosen Zustand, für uns gibt es keinen Schutz des Rechtsstaates. Nur weil wir es wagen, hin und wieder die Justiz zu kritisieren.
Mancher hat sich schon finanziell um Kopf und Kragen gebracht, nur weil er sein Recht einklagen wollte. Ein Richterspruch zählt mehr als Recht und Gesetz! Vorbild ist die USA, mit ihrem sozial schädlichen Programm der "Null?Toleranz" vor Gericht, den Arbeitern, Arbeitslosen und Obdachlosen gegenüber. So kann man auch Kriminalität eindämmen. Fragt sich nur, welche Kriminalität?
Klaus Becker, Fr.-Ebert Str. 72, 34119 Kassel
Bericht von politischer Justiz in Erfurt
Rechts: Aus FR-Text vom 1.6.2005 (S. 34)
Absurdität von Streit, wenn juristisch geführt
- Krieg um Knöllchen, in: FR 22.12.2006 (S. 14)
Sinn der Polizei
Wenn die Polizei nicht wäre ...
Dann würde einfach jeder in der Bibliothek onanieren ...

Interessante Meinungen über die Polizei
Bei LKA und BKA sind Ex-Stasi-Leute o.k., im Parlament aber nicht ...
Aus einem Kommentar von Katharina Sperber in der FR,11.10.2005 (S. 3)
Erschreckend ist, dass eine Partei einen solchen Kandidaten aufstellt, wohl informiert über sein früheres Treiben. Der hinweis, dass einige von Heilmanns Kollekgen nach der Wende von Bundes- und landeskriminalämtern üernommen worden seien, macht die Sache nur noch schlimmer. Es ist wohl ein Unterschied, ob jemand kontrolliert in einer Behöre arbeitet oder als Abgeordneter die Interessen seiner Wähler im Parlament vertreten soll.
Kommentar: Ist wirklich ein Unterschied ... wenn, dass ist eine zwielichtige Person in der Machtposition des Polizisten deutlich grauseliger als als Hinterbänkler der Linkspartei, Abnicker und Jubelperser von Lafontaine ... und sowieso ok sind Nazis in allen Strukturen, z.B. der JustizBemerkenswerter Trick in Berlin, um Strafverfolgung von Bullen zu verhindern ...
Weitere Links
- Seite mit gesammelten Fällen und Beschwerdeseiten, u.a. zu Repression und Justiz
- Übersicht über Justizskandale
- Polizei- und Justizskandale im Raum Gießen
www.polizeizeugen.de.vu:
Die Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor Gericht. Das Flugblatt zur Aktion (A4 beidseitig zum Kopieren und verteilen)

Abbildung rechts: Der frühere Bayerische Ministerpräsident meinte sich 1980 in diesem Bild zu erkennen. Offenbar hielt er sich selbst auch für einen Arsch. Er klagte. Ein Gericht gab ihm recht. Also amtlich: Strauß ist ein Arsch. Den passenden Tritt bekam aber der Zeichner. (Quelle: Junge Welt, 30.5.2009, S. 16)