Siehe auch: Anti-Knast-Seiten +++ Antirepression +++ Polizeigewalt
Fehlender Rechtsschutz gegen Polizei & Justiz +++ Dokumentation zu Polizei-/Justizwillkür
Überhaupt kein sicheres Mittel ...
Ein Verdächtiger zu viel Schwere Panne bei DNA-Spurensicherung der Polizei erschwert Mordprozess Sie gilt als unschlagbares Beweismittel: Kaum jemand zweifelt die Aussagekraft einer DNA-Spur an, hat sie doch gerade bei Sexual- und Tötungsdelikten zur Klärung von unzähligen Fällen beigetragen. Doch so eine DNA-Spur kann auch trügerisch sein. Ein aktueller Fall zeigt, wie leicht ein Bürger kurzerhand hochverdächtig werden kann: Die Berliner Polizei selbst räumte jetzt eine schwere Panne bei einer Spurensicherung ein. Die Folge: Die Beweiskraft einer DNA-Spur könnte in so manchem Prozess infrage gestellt werden. Vor knapp einem Jahr, am 30. Mai 2005, wurde ein Toter an den Gleisen der Pankower Heidekrautbahn entdeckt. Es handelte sich um einen 35-jährigen Autohändler, er starb durch vier Schüsse in den Kopf. Wie immer in solchen Fällen rückte die Spurensicherung an: Männer - gekleidet in Overalls aus weißem Synthetikmaterial, um nicht selbst Spuren zu hinterlassen - klebten Streifen durchsichtigen Klebebandes auf die Leiche, an dem mikroskopisch kleine Fasern, Fusseln und Hautreste haften bleiben. Schon aus einer einzigen Körperzelle kann ein Code von Erbanlagen isoliert werden. Auf der Kleidung der Leiche, vorn in Schulternähe rechts, fand sich eine Haarschuppe, die als "Spur 050530-0905-033306 S1.1F04B1" in die Mord-Ermittlungsakten einging. Nach der Untersuchung im Labor und einem Abgleich mit der DNA-Datenbank stellte sich heraus: "Mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1:10 Milliarden" stammte die Schuppe von dem 49-jährigen Alexander Luchterhandt. Er ist ein eher zwielichtiger Mann mit Vorliebe für ein lilafarbenes Mercedes Coupé, der illegal den Funkverkehr abhörte und regelmäßig Zeitungen und TV-Sender über Polizei- und Feuerwehreinsätze informierte. Luchterhandt hätte es möglicherweise nicht leicht gehabt, sich angesichts des DNA-Beweises zu wehren. Zumal er den toten Autohändler auch noch gekannt haben soll. Allerdings konnten die Ermittler Luchterhandt nicht befragen, geschweige denn überhaupt finden. Der 49-Jährige gilt als vermisst, und das schon seit dem 8. Mai, also drei Wochen vor dem Leichenfund am Bahndamm. Die Ermittler vermuten gar, dass er selbst einem Verbrechen zum Opfer fiel. Wie kam dann seine Schuppe auf die Leiche? Eine Erklärung wäre, dass Luchterhandt gar nicht tot, sondern einfach nur untergetaucht ist. Das halten die Ermittler für unwahrscheinlich. Sie lieferten in einem der Berliner Zeitung vorliegenden Aktenvermerk vom Februar 2006 eine andere Erklärung, durch die das Vorhandensein seiner Schuppe "logisch und nachvollziehbar" sei: Polizisten selbst haben die Schuppe zur Leiche des Autohändlers gebracht. Und das ging so: Zehn Tage vor dem Einsatz am Bahndamm haben die Polizeitechniker in Luchterhandts Wohnung Spuren gesichert. Mit dem gleichen Arbeitsgerät im Einsatzkoffer - darunter einer etwa zehn Zentimeter breiten Klebebandrolle, die so lange abgezogen wird, bis sie aufgebraucht ist. Die Schuppe sei "vermutlich durch statische Aufladung" in Luchterhandts Wohnung auf die Klebebandrolle gelangt, heißt es in dem Vermerk. Beim Abkleben der Bekleidung des Toten am Bahndamm blieb sie dann auf dessen Kleidung haften - und führte zu einer falschen Spur. Ein vergleichbarer Fall ist nicht bekannt. So etwas käme ganz selten vor, sagt der Leiter der Kriminaltechnik, Matthias Graichen. "Wir müssten in einem Vakuum leben, um so etwas ausschließen zu können." Zudem ergebe eine Spur allein noch keine ausreichende Aussage, erst eine Kette von Indizien überzeuge die Richter. Die Richter der 32. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts, die den Fall des getöteten Autohändlers gerade verhandeln, forderten bei der Polizei umfassende Nachuntersuchungen an. Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft nämlich davon überzeugt, die Mörder des Autohändlers gefunden zu haben. Drei Brüder und eine Frau stehen seit dem 14. Februar vor Gericht. Sie gerieten als ehemalige Komplizen des Toten unter Tatverdacht und schweigen zu den Vorwürfen. "Man fragt sich, was eine DNA-Spur noch wert ist, wenn so eine Panne passieren kann", sagt einer ihrer Verteidiger. |
DNA von AbschiebegegnerInnen verlangt"Schluss mit lustig"
"Wie Dreck behandelt" "Ich saß 16 Stunden ohne Wasser und Essen in der Zelle", sagt die Göttinger Neurobiologin Mehrnaz Alipour. "Ich wollte telefonieren, weil ich ein Kind habe und allein erziehend bin, ich musste meinem Babysitter Bescheid sagen, dass ich nicht komme". Doch die Beamten hätten dies verweigert. "Ich habe die ganze Nacht gegen die Zellentür geschlagen", so Alipour, "aber sie haben uns wie Dreck behandelt". Sie habe einen deutschen Pass und habe in Deutschland promoviert, sagt Alipour. "Aber ich wurde wie ein Verbrecher behandelt." Jetzt will sie mit anderen Anzeige gegen die Beamten erstatten. Landesregierung unter Druck Die für die Abschiebung zuständige CDU/FDP-Landesregierung in Niedersachsen gerät derweil immer stärker unter Druck. "Verlogen" nannte der niedersächsische SPD-Fraktionschef Sigmar Gabriel am Dienstag die Weigerung von Ministerpräsident Christian Wulff und Innenminister Uwe Schünemann (beide CDU), den Vollzug der Abschiebung zu stoppen. "Empörend" sei es, die eigene Tatenlosigkeit auf die Bundesregierung zu schieben. (Quelle: FR, 17.02.2005, S.3) |
DNA-Analyse auf dem Vormarsch
DNA-Massentests nicht wirklich freiwillig - trotzdem rechtlicher Segen |
Es darf gespeichert werdenTrickreich legte ein Gießener Gericht (zur Justiz dort siehe hier ...) fest, dass die DNA-Daten immer aufbewahrt werden dürfen, denn nach dem geltenden Gesetze müsse nur die DNA vernichtet werden, die Computerdaten aber dürfen bleiben. Irgendwie fehlt da zwar die Logik, aber Recht ist eben das Recht der Herrschenden.
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