2. Der BVG-Skandal
Es war ein Zusammenwirken unterschiedlichster Faktoren,
der GSE und BVG im August 2003 in der Bundeshauptstadt tagelange Negativschlagzeilen
bescherte und einen schwarzen Schatten auf die gesamte Sicherheitsbranche
warf. Unmittelbar nach bekannt werden der Vorwürfe gegen die Sicherheitsfirma
stellte der BDWS am 25.08.03 die schon ältere GSE-Pressemitteilung
(Juni 2003) über die Verleihung des "Quality Innovation Partnership
Award" an das Mitgliedsunternehmen auf seine Internetseite und
demonstrierte damit uneingeschränkte Solidarität. Seit den
ersten Presseberichten über die Kontrollfirma ist das Ansehen des
Gütesiegelverbandes in der Bundeshauptstadt angekratzt, was sich
in Bezug auf neue Branchenziele - nicht nur in Berlin - nachteilig auswirken
könnte.
Wie inzwischen von Unternehmensseite eingeräumt, wird die Motivation
der GSE-Kontrolleure durch eine Art Bonussystem gesteigert. Der BVG-Vorstand
Hans Heino Dubbenkropp räumte ein, es gebe "eine gewisse Leistungsprämie,
für deren Errechnung auch die Anzahl der Feststellungen ein Kriterium
darstellt" (8). Laut Medienberichten gab ein Kontrolleur zu Protokoll,
die BVG würde pro erwischtem Schwarzfahrer 20 Euro an die Sicherheitsfirma
zahlen. Die einzelnen Kontrolleure würden mit Freizeit belohnt.
Wer 16 Schwarzfahrer an einem Tag erwischt habe, bekomme frei und werde
für volle 9 Stunden bezahlt, egal wie lange er dafür gebraucht
habe. "Wer weniger als 12 pro Tag erwischt, wird entlassen."
(9)
Ungeachtet dieser Medienschelten setzt die BVG neben den ca. 270 eigenen
Kontrolleuren (bessere Bezahlung, keine Leistungsvorgaben) aus Kostengründen
weiter auf die beiden Sicherheitsfirmen GSE und Wachschutzgesellschaft.
Diese beiden Unternehmen bilden zusammen die Arbeitsgemeinschaft (Arge)
BVG und stellen zusammen ca. 180 Kontrolleure.
2003 sollen zehn Millionen BVG-Kunden, ca. 27.000 pro Tag kontrolliert
werden. Bei einer angenommenen Schwarzfahrerquote von sieben Prozent
erwartet die BVG dadurch die Feststellung von 500.000 Leuten, die ohne
gültiges Ticket unterwegs sind. Wird diese Zahl erreicht, gelten
die zehn Millionen Kontrollen als erreicht. Auch jedes Kontrollteam
(bis zu 12 Leute) orientiert sich an den sieben Prozent. Wird diese
Schwarzfahrer-Quote schneller erreicht, darf das Team ebenfalls Feierabend
machen. Offen bleibt, was passiert, wenn die sieben Prozent nicht erreicht
werden. "Wir führen die Kontrollen so durch, dass wir das
schaffen", sagt Michael Bock-Petzolt, Chef der GSE.
Diese indirekte Vorgabe einer "Trefferquote" wird vom Fahrgastverband
IGEB und dem BVG-Personalrat kritisiert, da so der Druck auf die Kontrolleure
steigt und bei manchen zu Überreaktionen führe. Für BVG-Vorstandschef
Andreas von Arnim nur ein Abrechnungsproblem: "Wie sollen wir sonst
die Leistung der Firmen bewerten, wir können die Fahrgäste
doch nicht für die Kontrollen quittieren lassen."
Im nächsten Jahr sollen die Kontrollen sogar noch intensiviert
und 16 Millionen Fahrgäste überprüft werden, mit dem
Ziel 750.000 Schwarzfahrer zu erwischen (10).
In Verbindung mit den Vorwürfen der Tourismusagentur BTM wurden
auch Gründe, die Kontrollpraxis der GSE-Kontrolleure betreffend,
deutlich. Während die hauseigenen BVG-Kontrolleure Touristen, die
ihre Fahrscheine unwissentlich nicht abstempeln, nach der nachträglichen
Entwertung weiterfahren lassen können, ist das bei GSE-Kontrolleuren
nicht der Fall. Sie sind gehalten, jeden Verstoß festzustellen
und dürfen an Ort und Stelle keine Kulanz walten lassen. Erst Wochen
später, nach der möglichen Einstellung eines Strafverfahrens,
haben die Touristen Anspruch, zuviel gezahltes Fahrgeld zurückzufordern
(11).
Eine Masche der Arge-Kontrolleure ist es auch, Stadtbesucher, die aus
Unwissenheit ihren eben gezogenen Fahrschein nicht entwerten, umgehend
zu kontrollieren, statt sie zunächst erst einmal auf die Pflicht
zur Entwertung hinzuweisen (12). BTM berichtet von einer Frau aus Singapur,
die 40 Euro zahlen mußte, obwohl sie eine "Welcome-Card"
besaß, die sie aber aus Unwissenheit nicht abgestempelt hatte.
Als sie nicht erklärungslos zahlen wollte, sei ihr gar eine Strafe
von 300 Euro angedroht worden. Anderen Touristen denen der selbe Fehler
unterlaufen war, sei von Arge-Kontrolleuren gedroht worden: "Wenn
ihr nicht bezahlt, gibt's Probleme mit der Ausreise", so Natascha
Kampatzki (13).
Christfried Tschepe, Vorstandsmitglied von IGEB, wies darauf hin, dass
der Hinweis zum Stempeln der Fahrscheine an Fahrscheinautomaten viel
deutlicher gemacht werden müsse: "Gelegenheitsfahrer und Touristen
blicken da kaum durch", so Tschepe (14). Für Berlins Grüne
ist das komplizierte Ticketsystem mit verantwortlich für Probleme
auswärtiger BVG-Nutzer: "Jede Stadt hat ein eigenes System.
In manchen Orten muss der Fahrschein abgestempelt werden, in anderen
nicht." (15)
Von Fahrgästen bemängelt wird auch, dass Arge-Kontrolleure
oft nicht ausreichend über Fahrscheine und Beförderungstarife
informiert sind und von Fahrgästen belehrt werden müssten
(16). Auch hierdurch sind Falschentscheidungen bzw. Konflikte vorprogrammiert.
Der Verdienst von Arge-Kontrolleuren ist nicht gerade üppig. 5,52
Euro wie in der Branche üblich, plus eines BVG-Tarifbonus von 1,02
Euro die Stunde. Im Monat macht das rund 1000 Euro Netto (17).
Der Kontrolleur Peter G. spricht dagegen von erheblich weniger Lohn:
"Ich halte für 800 Euro meinen Kopf hin. Davon muß ich
meine 2-Zimmer Wohnung bezahlen. Und leben will man ja auch. Wir haben
Schichtarbeit, sechs Tage Dienst, einen Tag frei." (18)
Mit Stellenanzeigen ("Fahrausweiskontrolleure für die BVG
gesucht ...") werben private Jobvermittler wie JUMP für das
Berufsbild der privaten Kontrolleure. Bei JUMP äußert man
sich nicht zu Bewerbertests oder Einstellungskriterien. Nur so viel:
potenzielle Kontrolleure müssen ein einwandfreies polizeiliches
Führungszeugnis vorlegen und mindestens 21Jahre alt sein, um als
Fahrkartenkontrolleur an ein Sicherheitsunternehmen weitergeleitet zu
werden. Das Sicherheitsunternehmen fordert dann einen sog. 34a-Schein
(Gewerbeordnung) bei der IHK zu absolvieren. Die Kosten hierfür
betragen 350 Euro. Laut IHK Sachbearbeiterin Astrit Kriener ist statt
dessen seit Anfang des Jahres 2003 die Absolvierung einer sehr viel
strengeren, so genannten Sachkundeprüfung (150 Euro) Pflicht. Auf
diese Prüfung muss sich das künftige Sicherheitspersonal selbst
vorbereiten. Eine Tatsache, die bei vielen Sicherheitsfirmen aber noch
nicht angekommen ist - es herrscht Chaos. "Manche verlangen sie,
andere nicht", meint Kriener. "Korrekt ist das nicht."
Der 34a-Schein ist mit der Neuregelung hinfällig.
Zur Personalauswahl der Arge-Firmen äußerte sich BTM-Chef
Hanns Peter Nerger. Für ihn sind viele Kontrolleure "charakterlich
völlig überfordert" (19).
Der Fall GSE-Arge-BVG offenbart so viele Missstände,
dass über ihn am 10.11.03 im ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO berichtet
wurde. An ihm lässt sich verdeutlichen, dass wirtschaftliche Interessen
nur sehr schwer - wenn überhaupt - mit Moral und Grundrechten in
Einklang zu bringen sind. Erschreckend sind die Eigendynamik und das
unreflektierte Handeln die dieser Sache anhaften.
Zugegebenermaßen ist das Aufspüren von Schwarzfahrern im
ÖPNV keine einfache Aufgabe, was zudem vom Kontrollpersonal viel
Fingerspitzengefühl erfordert. Schlecht ausgebildete und unterbezahlte
Kontrolleure, die zudem häufig "charakterlich völlig
ungeeignet" sind, kommen für die BVG unter Leistungsvorgaben
(die Kündigung stets vor Augen) zum Einsatz. Diesen Druck lassen
die Kontrolleure oftmals an den Fahrgästen aus. Übergriffe
und von Kontrolleuren provozierte Schlägereien sind an der Tagesordnung,
gibt ein Mitarbeiter der Arge-Unternehmen gegenüber der "Berliner
Morgenpost" (20) zu.
Aber auch die Ausgestaltung der Verträge zwischen BVG und Sicherheitsfirmen
erzeugt einen "kopfgeldähnlichen Erfolgsdruck", weis
der Fahrgastverband IGEB. Empörung löste hierzu die Aussage
von BVG-Sprecherin Babara Mansfied aus. Diese hatte erklärt, die
privaten Sicherheitsfirmen würden eine Dienstleistung erbringen.
Wie sie das täten, sei der BVG egal (21).
Die BVG wollte sich in dieser Sache aus der Verantwortung stehlen, was
ihr aber nicht gelangt. Sie nimmt als Auftraggeberin mit ihren Vorgaben
direkten Einfluß auf Rahmen- bzw. Arbeitsbedingungen der Arge-Unternehmen
und deren Mitarbeitern.
Von Qualität und Gütesiegel ist bei GSE wenig übrig geblieben.
Eine Kontrolle, die korrigierend eingreift, hat hier nicht versagt,
sie war (wieder einmal) schlichtweg nicht vorhanden.
Die Berliner Medien haben ihre Aufgabe gut gemacht. Sie waren unabhängige
"Beschwerdensammelstellen" die nicht nur den geschädigten
BVG-Nutzern ein Forum gaben und so für eine öffentliche Diskussion
hierüber sorgten. Spätestens jetzt ist vielen klar, dass die
BVG-Nutzer, zum einen durch den Kauf von Fahrscheinen und zum anderen
als Steuerzahler über Subventionen, das BVG- und Arge-Personal
finanzieren. Dies allein löst den Anspruch auf eine faire und freundliche
Behandlung durch Kontrolleure aus.
Dieser Skandal macht auch deutlich, dass sich private Sicherheitsdienste
mehr an den (wirtschaftlichen) Interessen der Auftraggeber orientieren
als an Recht und Gesetz - daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
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3. Die PR der Privaten - BDWS Veranstaltungen
Um das Ansehen privater Sicherheitsdienste in der Öffentlichkeit
zu verbessern, was als eine Voraussetzung für die Erschließung
neuer, umsatzsteigernder Aufgabenfelder gilt, sucht die Branchen - organisiert
im BDWS - seit einigen Jahren verstärkt den Kontakt zu Politik,
Polizei und Medien. Im BDWS, welcher nach Informationen der "Jungen
Welt" (22) unter Mitgliederschwund leidet, sind 430 (von 2700)
Unternehmen mit 80% Marktanteil organisiert (23). Der Branchenumsatz
in Deutschland betrug im Jahr 2002 rund 3,8 Mrd. Euro (24).
Im November 2002 wurde Ralf Brümmer, Leiter der Unternehmenskommunikation
bei Securitas gemeinsam mit Hendrik Pietsch, Securicor Sicherheitsdienste
GmbH (Deutschland über 40 Standorte, ca. 6000 Angestellte, 207
Mil. Euro Umsatz 2001/ 02, www.securicor.de) vom Fachausschuß
PR des BDWS zum Sprecher des Fachausschusses PR gewählt. In einer
Securitas-Pressemitteilung heißt es hierzu: "Mit der Veröffentlichung
von wichtigen Themen möchten die Verantwortlichen das Gewerbe transparenter
gestalten, um eine Imageverbesserung für das private Sicherheitsgewerbe
zu erreichen". (...) "Für eine einheitliche und konsequente
PR in der Branche ist zudem geplant, dass die Mitgliedsunternehmen bei
der Öffentlichkeitsarbeit Hilfestellung durch den Fachausschuss
erhalten." (25)
Am Beispiel von Securitas Deutschland und Kötter Services, die
aufgrund ihrer Unternehmensgröße in verschiedenen Landesgruppen
des Verbandes vertreten und auch durch unterschiedlichste Gremienarbeiten
(z.B. Präventionsräte/-foren) im BDWS sehr stimmgewichtig
sind, läßt sich dies anschaulich verdeutlichen.
Neben dem Eigenengagement der Sicherheitsunternehmen bildet der BDWS
einen Rahmen, um z.B. mit aufwendig inszenierten Veranstaltungen wie
der Verleihung des BDWS-Medienpreises im Mai 2001 in München, die
Brancheninteressen öffentlichkeitswirksam zu vertreten.
Der BDWS veranstaltete Anfang April 2003 zusammen mit dem Schwesterverband,
der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) e.V., einen
parlamentarischen Abend in Berlin. Eingeladen und erschienen waren Abgeordnete
der Bundestagsausschüsse Innenpolitik, Finanzen, Justiz sowie Wirtschaft
und Arbeit.
BDWS-Präsident Rolf Wackerhagen informierte die Gäste darüber,
dass der BDWS seit geraumer Zeit mit dem Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz
in einer Gesprächsrunde Fragen der künftig "noch engeren
Zusammenarbeit mit der Polizei" erörtere (26).
Dr. Eckart Werthebach, früherer Innensenator von Berlin und Präsident
des Verfassungsschutzes a.D., sprach sich in einer Rede für einen
"arbeitsteiligen Sicherheitsverbund zwischen Polizei und privaten
Sicherheitsdiensten" aus. Er sieht die Mitarbeiter der privaten
Sicherheitsdienste künftig als "Verwaltungshelfer" oder
"beliehene Hoheitsträger", die Polizei oder Ordnungsbehörden
unterstützen (27).
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit, Dr.
Rainer Wend, ging dabei in seiner Rede auf die große Zahl der
Arbeitsplätze ein, die im Wach- und Sicherheitsgewerbe im letzten
Jahrzehnt geschaffen worden seien (28).
Präsident Wackerhagen lies es sich nicht nehmen, am Ende seiner
Rede Bundesinnenminister Otto Schily, zu dem der BDWS Kontakt hält,
zu zitieren. Schily hatte vor der Bundestagswahl 2002 öffentlich
erklärt: "Alles in allem ist festzustellen, dass die letzten
Jahre in außergewöhnlicher Weise dazu genutzt worden sind,
um die Grundlagen dafür zu schaffen, dass das private Sicherheitsgewerbe
seine Aufgaben mit stets wachsendem Erfolg erfüllen kann. Für
mich besteht daher aller Anlass für die Prognose, dass die Bedeutung
der Branche in Zukunft weiter zunehmen wird!" (29).
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4. Securitas & Politiker
Gerne werden von Securitas Deutschland (über 70
Standorte, ca. 17.500 Angestellte, 517 Mio. Euro Umsatz 2001, www.securitas-online.de)
namhafte Politiker zu unterschiedlichen Anlässen eingeladen: Wolfgang
Clement war Anfang 2002 als Ministerpräsident vom NRW einer Einladung
des Unternehmens gefolgt und nahm an der Einweihungsfeier des "Haus
der Sicherheit" in Düsseldorf teil (30).
Im August 2002 kam Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm
gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Dr. Wieland Niekisch zu einem
Informationsbesuch in die Potsdamer Konzernfiliale (31).
Kurz zuvor hatte der Chef der brandenburgischen Staatskanzlei, Rainer
Speer, die Eröffnungsfeier der neuen Not- und Serviceleitstelle
im Haus besucht (32).
Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske und der Potsdamer Oberbürgermeister
Jann Jakobs waren im September 2002 bei Securitas in Potsdam erschienen
um sich über den seit August 2002 existierenden Ausbildungsberuf
"Fachkraft für Schutz und Sicherheit" und damit verbundene
(freie) Ausbildungsplätze im Unternehmen kundig zu machen (33).
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5. Kötter & Politiker
Auch Kötter Services (42 Standorte, ca. 7.600 Angestellte,
163 Mio. Euro Umsatz 2002, www.koetter.de) mit Firmensitz in Essen kann
prominente Besuche vorweisen.
Im Frühjahr 2003 kamen NRW-Wirtschafts- und Arbeitsminister Harald
Schartau und Wuppertals Oberbürgermeister Hans Kremendahl zu Besuchen
nach Essen und Wuppertal. Sie informierten sich über das Lehrstellenangebot
zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" im Haus Kötter
(34).
Kurz zuvor, Ende Februar, war der Arbeitskreis "Innen und Recht"
der NRW-FDP Landtagsfraktion zu Gast bei Kötter in Essen: "Am
Beispiel der Abschiebehaft in Büren und der Fluggastkontrollen
an den Flughäfen Leipzig und Dresden wurden insbesondere die Möglichkeiten
der Privatisierung besprochen." Ein Gruppenbild im Internet zeigt
im trauten Miteinander den Chef von Kötter Security, Friedrich
P. Kötter, Gerhard Starke (Mitgl. d. Kötter-Sicherheitsbeirates)
mit Jan Söffing und Robert Orth, beide MdL (35).
Securitas und Kötter Services wissen um die Signalwirkung die mit
solch hohen Besuchen verbunden ist und lassen dies auch die Öffentlichkeit
in Form von Pressemitteilungen wissen, ganz im Sinne der Verbandsphilosophie.
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6. Einflußnahme der Sicherheitswirtschaft auf die Politik
Die PR-Vertreter der Sicherheitswirtschaft, die stets
bemüht sind, den Bedarf an privaten Diensten und ihren gesamtgesellschaftlichen
Nutzen darzustellen, tun dies mehr und mehr mit Verweis auf (freie)
Arbeitsplätze (geschätzte 2500 offene Stelle in BRD, "Hamburger
Abendblatt", "Wirtschaft", 14.02.03) und die seit Sommer
2002 existierenden Ausbildungsstellen "Fachkraft für Schutz
und Sicherheit" im kommerziellen Sicherheitsbereich. Nach Aussagen
des BDWS sind derzeit in Deutschland rund 145.000 Unternehmensangestellte
in Vollzeitbeschäftigung. Hinzu kommen noch ca. 100.000 Teilzeitbeschäftigungen
(z.B. Minijobs) (36).
In punkto freier Ausbildungsstellen schauen dann auch gerne mal, wie
bereits erwähnt, Politiker und IHK-Vertreter - in Begleitung der
Presse - bei Sicherheitsunternehmen vorbei.
Neben dem klassischen Argument der stets zu hohen Kriminalitätsrate
sollen die Terrorismusbedrohung, sowie ein als positiv prognostiziertes
Wachstum der Sicherheitswirtschaft bei der Durchsetzung von Branchenzielen
helfen.
Leicht entsteht hier der Eindruck, dass die unbefriedigende Wirtschaft-
und Arbeitsmarktlage für die Durchsetzung neuer Betätigungsfelder
von einer Sicherheitsindustrie mißbraucht wird: So geht beispielsweise
die Hoffnung auf Personaleinstellungen und durch Marktwachstum erreichte
Steuermehreinnahmen einher mit dem Signal an Politik und Gewerkschaften
die Branche nicht zu behindern und sich auch nicht den eingeforderten
neuen Aufgaben zu verschließen. Die Gewerkschaft ver.di bekommt
dies bei Arbeitskämpfen, wie beispielsweise im Juli 2003 in Nordrhein-Westfahlen,
deutlich zu spüren.
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7. Die Scholz-Kommission
Das Vorrechnen von Einsparungspotenzialen in Bezug auf
die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand gehört zur Strategie
der Branche den Unternehmen, mehr Aufträge zu verschaffen - "Fremdvergabe"
bzw. "Outsourcing" heißen die Zauberwörter. Nach
Aussage des deutschen Städte- und Gemeindebundes vergeben die Kommunen
bereits heute mehr als 50% ihrer Aufgaben fremd.
In der Vergangenheit hatten die Leitungen von BDWS und Securitas stets
betont, dass sie von sich aus keine Übernahme von Polizeiaufgaben
anstreben, allerdings die Möglichkeit hierfür prüfen,
wenn die Ministerien derlei Aufgaben von sich aus privaten Sicherheitsfirmen
anbieten. Nach Aussage von Securitas kommen derartige Überlegungen
nicht von Seiten der Sicherheitsbranche (37).
Ausgerechnet der Aufsichtsratsvorsitzende von Securitas Deutschland,
Dr. Jürgen Linde (Brandenburgischer Staatsminister a.D.), hatte
in der sogenannte "Scholz-Kommission", die im März 2001
von der Diepgen-Regierung beauftragt wurde, für den hochverschuldeten
Stadtstaat Berlin eine "Staatsaufgabenkritik" zu verfassen,
mitgearbeitet. In diesem Papier (Abschlußbericht Nov. 2001) schlägt
die Kommission vor, Berliner Polizeibehörden teilweise zu privatisieren
und als Arbeitsbereich für private Sicherheitsdienste zu öffnen.
Unter anderem sollen nach Kommissionsmeinung das Beschaffungs- und Instandhaltungswesen
(z.B. in den Bereichen Bekleidung, Fuhrpark und Kfz-Werkstätten),
sowie die Aus- und Fortbildung der Behördenmitarbeiter privatwirtschaftlich
betrieben werden. Dieses soll viel Geld sparen.
Die Kommission empfiehlt auch, private Sicherheitsdienste direkt in
die Verwaltung der Polizei einzubinden und mit Sicherheit- und Ordnungsaufgaben
im öffentlichen Raum zu betrauen. Die Übernahme von Objektschutzaufgaben
und die (Sach-)Bearbeitung von Verkehrsangelegenheiten (z.B. Ordnungswidrigkeiten,
Unfallaufnahmen) durch private Sicherheitsdienste werden als wesentliche
Entlastungen der Polizei erachtet.
Die Kommission merkt in ihrem Abschlußbericht auch an: "Voraussetzung
ist aber, dass der Leistungsstandard der privaten Sicherheitsdienste
zumindest dem der Polizeiangestellten entspricht, die privaten Sicherheitsdienste
über hinreichend qualifiziertes Personal in erforderlicher Menge
verfügen und die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen
Befugnisse eindeutig geregelt werden." (...) "Des weiteren
ist zu klären, inwieweit eine Beleihung von privaten Sicherheitsdiensten
als Verwaltungshelfer vorgenommen werden kann. Die hierfür erforderlichen
gesetzlichen Regelungen sind darzustellen."
Bis heute umgehen Bund, Länder und Kommunen dieses Problem, indem
sie Angestellte privater Sicherheitsdienste als "Verwaltungshelfer"
einsetzen. Diese Verwaltungshelfer agieren dann - genauso wie Abschleppunternehmen
- auf Weisung einer Behörde. Die Beleihung der Privaten mit hoheitlichen
Kompetenzen, was als notwendiges Rechtsmittel für die Umsetzung
der Kommissionsvorschläge gilt, ist unter den Landesregierungen
heftig umstritten (38).
Ein Beispiel hierfür ist die Übertragung der Fluggastkontrolle
auf Sicherheitsunternehmen an Deutschen Flughäfen. Nach einer vierwöchentlichen
Unterrichtungszeit mit anschließender Prüfung, die vom Bundesgrenzschutz
abgenommen wird, sind die Angestellten der beauftragten Sicherheitsunternehmen
für ihren Aufgabenbereich mit hoheitlichen Befugnissen beliehen
(39).
Die "Beleihung" als Rechtsmittel ist ein "altes"
Instrument des deutschen Verwaltungsrechts. Realisierte Beispiele sind
gegenwärtig: der Schornsteinfeger, technische Überwachungsfunktionen
(Lebensmittel, Trinkwasser, TÜV-Funktionen usw.), Bauplanungsleistungen,
Stadtplanung, Eich- und Vermessungswesen, Umweltschutz, Gesundheits-
und Veterinärwesen usw.. Dies gilt auch für Funktionen, die
gegebenenfalls mit Zwang verbunden sind. Professionalisierte Notwehr
ist eine alte Funktion der Wach- und Schließgesellschaften, die
es in Deutschland seit dem Auslaufen des städtischen Nachtwächtermodells
gibt (40).
Übernahme von öffentlichen Objektschutzaufgaben, Aufnahme
von Verkehrunfällen, Zwangsentstempelungen von Kfz-Kennzeichen
und Einziehung des Kfz-Scheins, Einziehung von Fahrtenbüchern und
Führerscheinen, Ermittlungen bei Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten,
Anschriften- und Aufenthaltsermittlungen, Unterstützung der Justizverwaltungen,
Rückführungen von Asylbewerbern (in Hamburg bereits seit 2001
Realität), Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
werden als neue Aufgaben in teilprivatisierten Behördenstrukturen
von privaten Sicherheitsdiensten seit längerem eingefordert (41).
Die FDP-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses hatte errechnet, dass
bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Scholz-Kommission - bei einer
direkten Zusammenarbeit zwischen der Berliner Polizei und Sicherheitsfirmen
- im Durchschnitt rund 12,5 Mio. Euro einzusparen wären. Berlins
Liberale fordern die Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen und die
hierfür notwendige Beleihung der Sicherheitsunternehmen mit Hoheitsbefugnissen
(42).
Die Scholz-Kommission gibt in ihrem Abschlussbericht an den Berliner
Senat die Handlungsempfehlung ab, der Senat möge bis zum 30.06.2002
ein integriertes Gesamtkonzept "Verbund Polizei und private Sicherheitsdienste"
auf Grundlage der Leitlinien der "Staatsaufgabenkritik" vorlegen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt naturgemäß jegliche
Privatisierungspläne der Berliner Polizeibehörden ab. Das
Konzept liefere die "Bürger Berlins der Willkür und dem
Profitstreben schlecht ausgebildeter privater Sicherheitsdienste aus
und beseitigt das staatliche Gewaltmonopol", sagte der Vorsitzende
der Berliner GdP, Eberhard Schönberg (43). Der Bundesvorsitzende
der GdP Konrad Freiberg hierzu: "Für die Bürger sind
Unfälle keine Bagatelle." Außerdem würden Straftaten
wie Trunkenheit am Steuer nicht erkannt, wenn nur Sicherheitsdienste
kontrollieren. "Wir laufen Gefahr bei der Sicherheit nur noch eine
Grundversorgung leisten zu können.", so Freiberg (44).
Generell lehnt die GdP aber nach einem Beschluß des Bundesvorstandes
(Positionspapier) die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den privaten
Sicherheitsdiensten nicht ab.
Größere Unternehmen wie Securitas und Kötter Services
sind auf Grund ihrer vielfältigen Dienstleistungsangebote im Stande,
die meisten von einer Polizeibehörde "outgesoursten"
Aufgaben zu übernehmen. Beide Unternehmen bieten ihren Kunden nicht
nur Dienste in klassischen Bereichen wie Werk-/ Objektschutz, Pforten-/
Empfangsdienste, Streifentätigkeiten, Messe-/ Veranstaltungsservice,
Sicherheitsdienste/ Detektive für den Einzelhandel, Personenschutz,
öffentlicher Verkehr (Sicherung-, Schutz- und Kontrollmaßnahmen
im ÖPNV u. auf Flughäfen), Detektive (Ermittlungsdienste),
Sicherheitsanalysen/ -konzepte, Alarmaufschaltungen/-verfolgung und
Schließ-/ Öffnungsdienste an. Sie übernehmen heute auch
Aufgaben wie die Überwachung des fließenden und ruhenden
Verkehrs (Parkraumbewirtschaftung), Kurierdienste, Gebäudemanagement,
Post-/ Telekommunikationsdienste sowie Transport-/ Logistikleistungen,
Geld-/ Werttransporte, allgemeine Büro/ -Verwaltungstätigkeiten,
EDV-Betreuung (Schutz vor Computerkriminalität), Akten-/ Datenverwaltung
und Personalmanagement (z.B. für Verwaltung, Handel u. Dienstleistungsgewerbe).
Die Kontrolle und Überwachung von Energie- und Versorgungssystemen
gehört bei beiden Firmen ebenso zur Dienstleistungspalette, wie
Installation und Wartung von Notruf-, Videoüberwachungs-, Einbruchs-,
Brandmelde- und Zugangskontrollsystemen. Selbst mit einer Werksfeuerwehr
können beide Unternehmen dienen.
Securitas betreibt ein eigenes Schulungscenter, das für Aus- und
Fortbildung "auch von externen Kräften aus Behörden,
Institutionen und Unternehmen der Wirtschaft genutzt" wird. Ähnliches
geschieht bei Kötter im Rahmen des "Kötter Consulting
Plus" ("Beratung-Konzepte-Durchführung") für
Kunden und deren Mitarbeiter. "Kötter Consulting Plus ermittelt
im Kundenauftrag umfassend Schwachstellen und erarbeitet und realisiert
Optimierungspotenziale in Prozessen und Risikostrukturen", heißt
es in der Kötter Werbung hierzu (45).
Beide Sicherheitsunternehmen sind bereits mit verschiedenen größeren
(öffentlichen) Aufträgen betraut: Securitas ist im Bereich
des ÖPNV in Städten wie Hamburg, München, Offenbach und
Tübingen eingesetzt und führt auf dem Flughafen Berlin-Tegel
neben allgemeinen Kontroll-/ Sicherheitsmaßnahmen Fluggast- und
Gepäckkontrollen durch. Auch die Hafensicherheit in Hamburg liegt
teilweise im Aufgabenbereich von Securitas.
Kötter Services stellt Justizkräfte (z.B. in der JVA Büren)
und ist - mit gleichen Aufgaben wie Securitas in Berlin-Tegel - auf
den Flughäfen Halle/Leipzig und Dresden vertreten. Nebenbei: Securitas
sichert und schützt die AKW'S Krümmel und Gestacht.
Im Gegensatz zu Securitas verfügt Kötter Services noch über
eine Unternehmenszweig Reinigung, welcher sich "Kötter Cleaning"
nennt (46). Die Branche blickt in puncto Fremdvergabe positiv in die
Zukunft: "Die Aufträge an private Sicherheitsdienste seitens
der öffentlichen Hand werden steigen, nicht nur in JVA's.",
meint Kötter-Firmensprecher Schulte-Fischediek (47). Nach Auskunft
(26.11.03) der Senatsinnenverwaltung von Berlin besteht "nach wie
vor die Absicht den Objektschutz für bestimmte polizeiliche Einrichtungen
durch private Sicherheitsdienste in einem Pilotprojekt zu erproben."
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8. Sicherheitsvereinbarungen/ -kooperationen zwischen der Polizei
und privaten Sicherheitsdiensten
Nicht nur durch Kontakte zur Politik, sondern auch durch
(direkte) Beziehungen zu Polizeibehörden will die Branche einen
Imagegewinn erreichen und dadurch zum "offiziellen Polizeipartner"
heranreifen. Seit Ende der 90er Jahre existieren zahlreiche Kooperationsvereinbarungen
zwischen Polizei und BDWS-Unternehmen, die die Landessektionen des BDWS
mit den zuständigen Polizeipräsidien oder den Innenressorts
der Länder bzw. der Städte abgeschlossen haben. Einzige Ausnahme
unter den Großstädten ist Berlin. Hier hat der Arbeitskreis
für Unternehmenssicherheit (AKUS) der Industrie- und Handelskammer
(IHK) Berlin-Brandenburg die Kooperationsvereinbarung mit der Berliner
Polizei unterzeichnet. Die Berliner Kooperationsvereinbarung umfaßt
11 Sicherheitsunternehmen, darunter auch Securitas, Kötter Services,
Securicor und IHS (48). Gemeinsam wollen die Kooperationspartner in
Berlin nach flüchtigen Personen fahnden und auch gemeinsame Qualifizierungsmaßnahmen
durchführen (48a).
Diese Kooperationen gehen zurück auf einen 1999 vom LKA Baden-Würtemberg
verfassten Leitlinienkatalog zur Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten.
Auf der Grundlage dieses Leitlinienkataloges wurde im gleichen Jahr
vom Arbeitskreis II (AK II) der Innenministerkonferenz (IMK) folgender
Beschluß verfaßt: "Private Sicherheitsdienste können
professionelle Polizeiarbeit nicht ersetzen, aber außerhalb des
hoheitlichen Bereiches einen wirksamen Beitrag zur Kriminalprävention
leisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Wirtschaftsunternehmen
und Veranstaltungen sowie Sicherheitsmaßnahmen im öffentlichen
Personennahverkehr. Möglichkeiten ihrer Einbeziehung in Maßnahmen
und Projekte der kommunalen Kriminalprävention sind zu prüfen."
(49)
Bundesinnenminister Otto Schily möchte diese Kooperationen zwischen
staatlichen und privaten Ordnungshütern "optimieren",
mit dem Ziel, dass "sich hierdurch auch mögliche Vorbehalte
auf der einen oder anderen Seite abbauen." (...) "So sollte
insbesondere der Informationsaustausch zwischen der Polizei und den
an der Sicherheitskooperation teilnehmenden privaten Sicherheitsunternehmen
intensiviert und vor allem in beide Richtungen praktiziert werden. Noch
bestehende technische und organisatorische Probleme bei der Informationsweiterleitung
an die Polizei müssen weiter abgebaut werden", verkündete
der Bundesinnenminister (50).
In Berlin, Frankfurt a.M., Wiesbaden, Düsseldorf, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen und Hamburg "beobachten, erkennen und melden" die
Gütesiegelunternehmen der Polizei, werden gemeinsame Lagebesprechungen
und Fahndungen durchgeführt. Die Polizei bekommt sicherheitsrelevante
Informationen zum Nulltarif, welche sich auch noch positiv auf die Kriminalitätsstatistik
(z.B. höhere Aufklärungsquote) auswirken können. Die
BDWS-Unternehmen erhoffen sich durch ihren kostenlosen Arbeitsbeitrag
bei diesen Partnerschaften wenigstens Wettbewerbsvorteile gegenüber
der statuslosen, nichtorganisierten "Billigkonkurrenz".
Der gute Draht zur Polizei erweist sich zudem für die Sicherheitsfirmen
auch als direkter Vorteil, wenn es um die Informationsbeschaffung "auf
dem kurzen Dienstweg" geht. Für die Auftragserfüllung
ihrer Kunden benötigen Sicherheitsfirmen häufig, z.B. für
private Ermittlungstätigkeiten (angeschlossene Detekteien), sowie
im Objekt- und Personenschutz, Daten und Informationen aus Polizeibeständen.
Nach unserem Wissen ist kein Datenschutzbeauftragter über die Kooperationspläne
informiert, geschweige denn hierzu um Rat und Meinung gefragt worden.
Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Werner
Kessel, zeigte sich seiner Zeit verwundert darüber, dass er über
die Pläne des Innenministeriums des Landes eine Kooperationsvereinbarung
mit der Landesgruppe des BDWS abzuschießen aus der Zeitung erfahren
mußte. Dies sei "bedenklich", so Kessel (51). Mecklenburg-Vorpommern
war das erste Bundesland, in dem eine Kooperationsvereinbarung zwischen
Polizei und privaten Diensten flächendeckend galt (52).
Am 24.10.01 wurde das überarbeitete Sicherheits- und Ordnungsgesetz
(SOG M-V) des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern im Landtag verabschiedet.
Auch zu Datenübermittlungen an andere Behörden oder Stellen
enthält das novellierte Gesetz geänderte Regelungen. Es erlaubt
nunmehr, Polizeidaten an private Stellen zu übermitteln, soweit
sie an der "Abwehr von Gefahren" beteiligt sind. Das alte
Sicherheits- und Ordnungsgesetz sah ein abgestuftes Verhältnis
zwischen Datenübermittlungen aus dem Polizeibereich an öffentliche
Stellen einerseits und an Personen oder Stellen außerhalb des
öffentlichen Bereichs andererseits vor. Diese Unterscheidung wurde
aufgehoben. Es ist der Polizei nach dem neuen Gesetz nun möglich,
sensible Polizeidaten beispielsweise an private Sicherheitsdienste zu
übermitteln, ohne vorher das Einverständnis der Betroffenen
einzuholen. Nicht die Betroffenen selbst, sondern die Polizei bestimmt,
ob und in welchen Umfang sie Daten weitergibt. Der Datenschutzbeauftragten
merkt in seinem fünften Tätigkeitsbericht hierzu an: "Das
Gesetz geht in diesem Punkt weit über die Regelungen der Polizeigesetze
anderer Länder hinaus." (53)
Auch der Bundesgrenzschutz (BGS) als Bahnpolizei wurde im Nov. 2000
in eine Sicherheitspartnerschaft mit Privaten eingebunden und arbeitet
seither mit dem DB-Sicherheitsdienst BSG auf Bahnhöfen und DB-Gelände
eng zusammen. Bundesinnenminister Otto Schily und der Chef der Deutschen
Bahn AG, Hartmut Mehdorn, unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung
die u.a. gemeinsame Aus- und Fortbildungseinheiten sowie gemeinsame
Streifengänge von staatlichen und privaten Ordnungshütern
vorsieht (54).
Das ARD-Magazin REPORT (München) meldete am 12.01.04: "Die
Sicherheit bei der Bahn wird immer mehr zum Problem. Bahn-Chef Mehdorn
will nun mehr eigene Sicherheitskräfte ausbilden und einstellen
und deshalb weniger Geld an den Bundesgrenzschutz zahlen, der bisher
für die Bewachung der Bahnanlagen eingesetzt wird. Diese Maßnahmen
rufen Bundesinnenminister Schily auf den Plan: Er will keine finanziellen
Zugeständnisse machen und keine Hilfspolizisten der privaten Sicherheitswacht
der Bahn als Ersatz für den BGS". Ein Kritiker meint im Sendebeitrag
hierzu, es sei gefährlich privatwirtschaftliche Interessen mit
staatlichen (Macht)Befugnissen durchzusetzen. Und GdP-Chef Konrad Freiberg
dazu wörtlich: "Das ist ein verheerender Weg, der da vorgeschlagen
wird. Wir würden private Polizeien in der Bundesrepublik kriegen".
Entgegen den eigenen Aussagen versucht die Wirtschaft, sich hoheitliche
Befugnisse zu erschließen.
Wegen sich häufender Übergriffe durch privates Sicherheitspersonal
in der Bundeshauptstadt klärte die "Berliner Zeitung"
ihre Leser über die nicht vorhandenen Befugnisse der Privaten auf
und gab eine Empfehlung ab: sie riet dazu, sich bei Ärger mit Sicherheitspersonal
an die Polizei zu wenden, machte aber auch darauf aufmerksam, dass diese
- wegen der bestehenden Kooperationsvereinbarung mit Berliner Sicherheitsunternehmen
- "kein neutrales Verhältnis" mehr zu privaten Sicherheitsdiensten
hat (55). Gerade Großereignisse wie Konzerte und Sportveranstaltungen
sorgen in der Bundeshauptstadt immer wieder für Ärger über
private Ordnungskräfte. 1999 gab es so viele Beschwerden über
den Ordnungsdienst des Fußballvereins Hertha BSC, dass sich die
damalige Fraktionsvorsitzende der Berliner Bündnisgrünen,
Renate Künast, öffentlich zu Wort meldete. Die Polizei führte
Ermittlungen gegen die von Hertha BSC beauftragte Sicherheitsfirma durch
(56).
Wie "kollegial" das Verhältnis zwischen BGS und BSG sein
kann, wird in einem Bericht über eine Misshandlung beschrieben,
die sich in der Wache der Bahnpolizei im Düsseldorfer Hbf zugetragen
haben soll und sich dem bereits anfangs beschriebenen Übergriffsfall
anschloß. Dem Bericht zufolge hatte ein Bahnkunde, der Zeuge des
Übergriffes geworden war, vier beschuldigten BSG-Angestellten gegenüber
angekündigt, sie bei der Bahnpolizei anzuzeigen. Darauf hin sollen
die BSG'ler den Mann zur Wache der Bahnpolizei begleitet haben. Nach
einer sehr kollegialen Begrüßung zwischen Bahnpolizisten
und BSG-Angestellten soll dann einer der BSG-Angestellten gesagt haben:
"Hier, der Kollege will Anzeige erstatten!", worauf die Beamten
den Raum verlassen hätten. Anschließend sei der Mann von
den BSG'lern verprügelt worden. Die Strafanzeige sei von der Bahnpolizei
nicht aufgenommen worden, so der Bericht (57). In Euskirchen ermittelt
die Bahnpolizei seit April 2004 gegen einen Mitarbeiter ihres Kooperationspartners
BSG. Dem beschuldigten BSG'ler werden Körperverletzung und Nötigung
eines bahnfahrenden Schülers vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft
hatte das Ermittlungsverfahren wegen der örtlichen und sachlichen
Zuständigkeit in die Hände der Bahnpolizeidienststelle des
Euskirchener Bahnhofs gegeben. Die Bahnpolizei muß nun von Amtswegen
gegen einen privaten "Kollegen" ermitteln. Die Strafanzeige
wurde vom Vater des Geschädigten vorausgehend bei der Landespolizei
erstattet (57a).
Trotz wiederholter Übergriffe und den bereits beschriebenen schweren
Verfehlungen von Angestellten ist Securitas aufgrund des Hamburger S-Bahn-Einsatzes
Anfang Mai 2002 in die DB-Kooperation mit Bahnpolizei, Hamburger Polizei
und BSG integriert worden, was einer Beförderung des Unternehmens
gleich kommt. Anzeigebemühungen z.B. von S-Bahn-Nutzern gegen Securitas-Angestellte
werden durch das Kooperationsverhältnis wohl kaum gefördert
werden.
Kurz nach Inkrafttreten der Hamburger Bahnhofskooperation wurden erste
Datenschutzverletzungen i.V.m. Personalienüberprüfungen bekannt.
Nach einem Bericht der taz Hamburg vom 23.07.01 notierten die BSG-Angestellten
fleißig mit, wenn die Bahnpolizei Personen überprüfte:
"'Ist das auch die Adresse wo sie gemeldet sind', fragt der Bahnpolizist
und der BSG-Angestellte hakt notierend nach: 'Dort wohnen sie wirklich?'",
war in diesem taz-Artikel zu lesen.
Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Rhein-Main)
vom 18.12.03 sind mehrere Mitarbeiter der BSG in einen neuen DB-Korruptionsfall
verwickelt: Im Zusammenhang mit Auftragsvergaben, den Flughafenbahnhof
Frankfurt a.M. betreffend, ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft
gegen mehrere DB-Unternehmen und externe Firmen, darunter auch ein Anbieter
für Sicherheitstechnik.
In allen Kooperationsvereinbarungen zwischen Polizei und Privaten, die
in deutschen Großstädten existieren, ist Securitas vertreten.
Das die Polizei(-führung) längst ihre Scheu vor der Zusammenarbeit
mit den privaten Diensten verloren hat und ebenfalls an einer engen
Zusammenarbeit interessiert ist zeigt der Besuch der Polizei-Führungsakademie
(PFA) Münster-Hiltrup bei Securitas. Im März 2002 kamen, unter
der Leitung des Präsidenten der PFA, Prof. Dr. Rainer Schulte,
15 Dozenten der höchsten Bildungseinrichtung der deutschen Polizei
im Rahmen eines Informationsgesprächs zu Securitas nach Düsseldorf.
Dabei wurden zwischen den Polizeivertretern und der Geschäftsführung
von Securitas Deutschland u.a. "weitere Möglichkeiten einer
verstärkten operativen Kooperation" besprochen (58). Bereits
1993 hatten sich an der PFA Polizeiführer mit Vertretern des Sicherheitsgewerbes
unter dem Kürzel BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)
getroffen (59).
Am 28.02.02 haben der Polizeipräsident von Sachsen,
Rainer Stock und der Vorsitzende der BDWS-Landesgruppe Sachsen, Franz
Feuerstein, in Dresden eine Grundsatzerklärung über die Zusammenarbeit
zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten im Freistaat unterzeichnet.
Dies geschah im Rahmen einer Arbeitstagung mit dem Titel "Polizei
und privates Sicherheitsgewerbe - gemeinsam für die Sicherheit
der Bürger", die von rund 80 Teilnehmern, überwiegend
von der Polizei und des BDWS, besucht wurde. Die Kooperation wird als
Erweiterung des "Aktionsbündnisses - Sichere Sächsische
Städte" angesehen. Für diese Kooperation ist - wie bei
diesen Kooperationen üblich - eine "zentrale Informations-
und Ansprechstelle der Sicherheitsunternehmen" (IAS) auf der Ebene
der Polizeipräsidien eingerichtet worden, wodurch ein schneller
Informationsaustausch (z.B. im Zusammenhang mit Fahndungen, Versammlungen/
Veranstaltungen und allgemeine Ereignisse/ -kenntnisse Gruppen o. Einzelpersonen
betreffend) zwischen Polizei und Sicherheitsunternehmen erreicht wird.
Zusätzlich finden zwischen Vertretern der Polizei und beteiligter
Sicherheitsunternehmen regelmäßig Arbeitsbesprechungen über
die allgemeine Sicherheitslage statt. Im Zusammenhang mit Veranstaltungen
werden gemeinsame Maßnahmen abgesprochen und durchgeführt.
Die Mitarbeit der Sicherheitsunternehmen in kommunalen Präventionsräten
wird nach der Grundsatzerklärung als sinnvoll erachtet.
Die sächsische Grundsatzerklärung geht davon aus, dass in
Zukunft private Sicherheitsdienste im öffentlichen oder öffentlich
zugänglichen Raum noch ausgedehnter eingesetzt werden können
als bisher. Mit Hilfe der Privaten sollen im Freistaat aber schon jetzt
die Straßenkriminalität, der Vandalismus und "Erscheinungen
von Unordnung bekämpft werden". Der sächsische Staatsminister
des Inneren, Klaus Hardraht, sagte in seiner Rede hierzu, dass das Sicherheitsgewerbe
zunächst bei einem Informationsaustausch mitarbeiten könne
und durch einen verstärkten Einsatz bei der Bekämpfung der
"Bagatellkriminalität" (Ladendiebstahl, "Schwarzfahren")
die Polizei entlasten könne. Es sei aber auch an die Videoüberwachung
zu denken, da bei einer Überwachung durch Private verfassungsrechtliche
Bedenken, die bei einem staatlichen Einsatz bestünden, geringer
seien, so der Minister.
Einigkeit herrschte bei allen Veranstaltungsteilnehmern darin, dass
es darum gehe, alle Kräfte gegen Kriminalität zu bündeln,
dabei sei insbesondere gegen Straßenkriminalität und Unordnung
im öffentlichen Raum verstärkt vorzugehen.
Auf der Dresdener Arbeitstagung kam auch der Securitas-Berater und Ministerialdirigent
a.D., Reinhard Rupprecht, als Redner zu Wort. Er führte in seinem
Vortrag zehn neue Aufgabenbereiche für private Sicherheitsdienste
auf, die im arbeitsteiligen Sicherheits- und Ordnungsverbund mit der
Polizei oder anderen Behörden künftig von Sicherheitsfirmen
wahrgenommen werden könnten. Rupprecht nannte beispielweise die
Überwachung des Ordnungsrechts im öffentlichen Raum, die Unterstützung
der Polizei im Bereich des Straßenverkehrs (Unfallaufnahmen und
Überwachung des fließenden Verkehrs), sowie die Durchführung
von Häftlingstransporten.
Der Direktor des Landeskriminalamtes (LKA) Mecklenburg-Vorpommern, Ingmar
Weitemeier, forderte in seine Rede die verstärkte Einbindung privater
Sicherheitsdienste in Fahndungsmaßnahmen. Für den "Einsatz
von Videotechnik für die Sicherheit der Bürger" sprach
sich der Leiter des Vertriebs Bosch-Telekom Sicherheitssysteme, Berlin,
Andreas Päßler, in seinem Redebeitrag aus.
Das Abschlußwort dieser Veranstaltung sprach der Inspekteur der
sächsischen Polizei, Helmut Spang. Spang nahm die von Päßler
genannte Ausweitung der Videoüberwachung positiv auf und machte
in seiner Rede deutlich, dass nun eine neue Phase in der Zusammenarbeit
zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten eingeläutet
werde (60).
Am 28.08.03, rund eineinhalb Jahre später, trafen sich Sachsens
Polizei und der BDWS erneut zu einer Arbeitstagung in Chemnitz, u.a.
um ihre Erfolge der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Grundaussage
hierzu war: "Alles läuft Bestens!"
Statistikdaten zur sächsischen Kooperation sollten dies dann auch
untermauern: Im Freistaat führten in 18 Monaten 535 Mitteilungen
an die Polizei von den in die Kooperation eingebundenen Sicherheitsfirmen
zu 23 Festnahmen (hauptsächlich Diebstahl und Sachbeschädigung).
Die Polizei richtete umgekehrt 77 übergreifende Mitwirkungsersuche
an die Kooperationspartner.
Anlässlich der 3. Arbeitstagung im Polizeipräsidium Chemnitz
wurde der Öffentlichkeit ein Logo (Aufkleber) vorgestellt, das
auf den Fahrzeugen der "Polizeipartner" zu sehen ist. Der
Aufkleber ist mit den Worten bedruckt: "Sicherheitspartner der
Sächsischen Polizei" (61). Dieses "Kooperationssignal"
per Aufkleber existiert sonst nur noch in der Hamburger Partnerschaft.
Dort ist auf den Einsatzfahrzeugen der teilnehmenden Sicherheitsunternehmen
zu lesen: "Wir unterstützen die Polizei Hamburg" (62).
In kaum einem anderen Bundesland macht der Lobbyverband BDWS bei der
Durchsetzung seiner Interessen und Ziele so große Fortschritte,
übt die Polizei so sehr den Schulterschluss mit den Privaten wie
im Bundesland Sachsen. Wo findet es noch statt, dass ein profitstrebender
Wirtschaftvertreter auf einer Polizei-Veranstaltung so offen für
den Einsatz von Videoüberwachung werben darf und der höchste
uniformierte Polizist im Land diesem Verkäufer vor Freude gleich
um den Hals fällt, ein Innenminister eines Bundeslandes für
eine öffentliche Videoüberwachung durch Private wirbt und
alle klatschen, wenn der Vorschlag kommt Sicherheitsfirmen künftig
- Gewaltmonopol hin oder her - bei der Zurückdrängung von
Unordnung im öffentlichen Raum einzusetzen?
Der BDWS unterstützt diese Vorhaben, weil die BDWS-Unternehmen
vorrangige (Ansprech)partner bei diesen Zielen sind. BDWS-Hauptgeschäftsführer
Harald Olschok hierzu: "Der Kampf gegen Kriminalität und andere
Formen abweichenden Verhaltens' ist dabei nur ein Aufgabengebiet."
(63)
Im Freistaat Sachsen scheint sicherheitspolitisch ohnehin vieles möglich
zu sein, was anderen Bundesländern zu weit geht: offen kritisiert
wurde, dass die sächsische Sicherheitswacht (ehrenamtliche Bürger
unterstützen die Polizei) Personalien überprüfen darf.
In anderen Bundesländern, in denen diese Projekte existieren, ist
das nicht möglich (64).
Eine interessante Aussage zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und privaten
Sicherheitsdiensten hat 2002 der bayerische Innenminister Günther
Beckstein gemacht. Beckstein sagte: (...) "Daher halte ich auch
wenig von einer generellen Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen
Innenbehörden und Unternehmen des Bewachungsgewerbes, wie es in
einigen Bundesländern abgeschlossen wurde. Die in einer solchen
Vereinbarung zwangsläufig enthaltene Abgrenzung der Aufgaben und
Befugnisse des privaten Bewachungsgewerbes im Verhältnis zur Polizei
wurde letztendlich zu einer teilweisen Beleihung von privaten Bewachungsunternehmen
mit polizeilichen Aufgaben führen." (...) (65) Diese Aussage
des CSU- Innenministers Beckstein stellt damit einen Gegenpol zu den
Plänen von SPD Innenminister Schily dar und macht deutlich, dass
Beckstein kein Freund der sächsischen Pläne ist.
Die jüngste Kooperationsvereinbarung, die für ein komplettes
Bundesland abgeschlossen wurde, gilt in Brandenburg und besteht seit
Oktober 2003. Laut dieser Vereinbarung arbeiten 10 Sicherheitsunternehmen,
darunter ist auch GSE, mit der Polizei zusammen (66).
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9. Die Kötter-Berater im "Sicherheitsbeirat"
Wie Securitas betreibt auch Kötter Services Lobbyarbeit
für die Sicherheitswirtschaft und hält durch die Mitglieder
des im Jahre 2000 gegründeten Kötter Sicherheitsbeirates enge
Kontakte zu den Sicherheitsbehörden. Ziel dieses Sicherheitsbeirates
ist es die "Verbindung zu Bundes- und Landesbehörden aufzunehmen,
sowie den Dialog und die Kooperation unterschiedlicher Sicherheitsbereiche
(Polizei, Bundeswehr, Landesämter für Verfassungsschutz) aufzubauen"
und dadurch "zukünftig eine möglichst reibungslose und
vernetzte Zusammenarbeit öffentlicher und privater Sicherheitsdienstleitungen
herbeizuführen". Ferner berät der Kötter Sicherheitsbeirat
im eigenen Unternehmen die Sparte Security. Mitglieder des Sicherheitsbeirates
sind der Gründer und ehemalige Chef der GSG 9, General im BGS a.D.
Ulrich Wegener, der ehem. Bundesvorsitzende des BGS-Verbandes Hubertus
Grützner, der ehem. Präsident des BfV Dr. Peter Frisch, der
erste Polizeihauptkommissar a.D. Klaus Homeyer und der ehemalige Ministerialdirigent
im NRW-Justizministerium (Abteilungsleiter Strafvollzug) Erhard Starke.
Tätigkeitsschwerpunkte dieses Beirates sind die "Vorbereitung
und Konzeption neuer Dienstleistungsfelder in Bereichen wie z.B. 'Aviation
Security', 'Öffentliche Sicherheit' und 'Justizdienste'" (67).
Beim Kötter-Sicherheitsbeirat entsteht der Eindruck, als hätten
es sich die Mitglieder zur Aufgabe gemacht, eine Verschmelzung zwischen
staatlichen und privaten Sicherheitsdienstleistern herbeizuführen.
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10. "Kötter-Knäste": Der Fall Starke
Nach dem Willen von NRW-Justizminister Wolfgang Gerhard
soll ein geplantes Großraumgefängnis im Raum Düsseldorf
teilweise privatisiert betrieben werden. Im Rahmen eines public privat
partnership (ppp) könnte dann ein Sicherheitsunternehmen in der
Haftanstalt Kontroll-, Sicherungs-, und Versorgungsaufgaben übernehmen.
Mit der Umsetzung ähnlicher Pläne soll schon bald in der Haftanstalt
Köln-Ossendorf begonnen werden, so ein Beitrag des ARD-Magazin
"Monitor" vom 28.08.03.
Wie bereits im nordrhein-westfählischen Büren werden auch
in Bremen und Schleswig-Holstein Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten
als Justizkräfte in Haftanstalten eingesetzt. Ähnliche Pläne
existieren beispielweise in Hessen und Brandenburg bzw. sind dort in
Vorbereitung.
Gerhards Vorhaben genießt bei den Regierungsparteien prinzipiell
Zustimmung, selbst die oppositionelle FDP zieh mit. Das alles hört
man bei Kötter Services gerne. Das Unternehmen, das seit 1994 "Justizfachkräfte"
in Büren stellt, wittert ein Geschäft.
Die Kötter-Leute dort seien "hervorragend ausgebildet",
könnten ihren Auftrag "zuverlässig erfüllen"
und "Konfliktpotenziale unter den Insassen rechtzeitig erkennen",
so der Kötter-Pressesprecher Marcus Schulte-Fischdiek.
Klaus Jäkel, Landesvorsitzender des Bund der Strafvollzugsbediensteten
(BSBD), ist da anderer Meinung. Mit Verweis auf die Häftlingsrevolte
vom 18.04.95 in Büren, bei der nur ein Amtskollege im Haus war,
sagt er: "Mit den Leuten von Kötter gab es zu viele Pannen".
Private Bewacher hätten in Anstalten nichts zu suchen. Diese könnten
nicht einmal das Bild eines Gefangenen während einer Videoüberwachung
bewerten und nur "einfachste Leistungen erbringen". Christoph
Gusy, Professor für öffentliches Recht an der Universität
Bielefeld, hat gar verfassungsrechtliche Bedenken und argumentiert mit
dem Artikel 33 (4) Grundgesetz. Er ist der Ansicht, dass besonders da,
wo Verwaltungszwang gegenüber dem Bürger zum Einsatz kommt,
auch nur hoheitlich befugtes Personal - also Amtsträger - zum Einsatz
kommen dürfen.
Der Einsatz von Kötter-Sicherheitskräften in einer Essener
Haftanstalt wurde wegen gehäufter Verfehlungen bereits 1999 von
der NRW-Landesregierung gestoppt, berichtete der "Tagesspiegel"
(Nachrichten) am 29.11.99.
Mitte September 2003 gelang drei Häftlingen des Bürener Abschiebegefängnisses
bei einem Gefangenentransport die Flucht. Als sich anschließend
herausstellte, dass nur der Fahrer Beamter war, sein Kollege ein privater
Wachmann, fühlte sich die CDU-Landtagsfraktion in ihrer Einschätzung
bestätigt. Private könne man in sensiblen Bereichen des Strafvollzugs
nicht einsetzen. Die Union weiter: "Der vom Minister beabsichtigte
Einsatz privater Dienstleister bringt den Anstalten statt der behaupteten
Entlastung nur noch ein höheres Sicherheitsrisiko und auf Dauer
höhere Kosten".
Die Initiative der NRW-Landesregierung sieht vor, dass künftig
in teilprivatisierten Haftanstalten, beispielsweise in der Verwaltung
bei Besucherkontrollen und dem Transport von Gefangenen private Dienste
zum Einsatz kommen.
Im Zusammenhang mit den Auftragsvergaben, die im Rahmen von teilprivatisierten
Haftanstalten entstehen werden, kam ein Mitglied des "Kötter
Sicherheitsbeirates" ins Gerede. Pikanterweise war Gerhard Starke
der zuständige Abteilungschef, als das Justizministerium den Bewachungsauftrag
für die Anstalt Büren an Kötter vergab. Nun übt
Pensionär Starke in dem genannten Gremium (ab Juli 2001) eine rege
Nebentätigkeit für Kötter Services aus und möchte
damit "seine Erfahrungen und Überzeugungen transferieren,
dass die Grenzen zwischen staatlicher Sicherheitsgewährleistung
und privaten Diensten fließend sind und sich je nach Haushaltslage
zu den letzteren hin verschieben werden" (68).
Von dieser Mission scheint Starke so sehr durchdrungen zu sein, dass
beim NRW-Justizminister alle Alarmglocken schrillten. Der Minister verbot
den Mitarbeitern seiner Strafvollzugsabteilung "die Erteilung sachlicher/
fachlicher Auskünfte und die Herausgabe schriftlicher Unterlagen"
an Starke. Inzwischen ging der Minister einen Schritt des Misstrauens
gegen den aktiven Pensionär weiter: "Wir versuchen, uns über
Art und Umfang der Nebentätigkeit zu informieren", so Justizsprecher
Dieter Wendorff. Man wolle "Einblick in die Gestaltung des offenkundig
existierenden Vertrages" mit Kötter (69).
Als Resonanz auf den erwähnten "Monitor"-Beitrag gab
der BDWS eine Pressemitteilung mit dem Titel "BDWS begrüßt
NRW-Initiative zur Gefängnisprivatisierung" heraus und handelte
dadurch auch im Interesse seines Verbandsmitglieds Kötter Services:
(...) "Leider haben sich auch die ARD-Sendung Monitor am 28.8.2003
vor den Karren der Funktionärsinteressen des BSBD spannen lassen.
Olschok: 'Es entsteht fast der Eindruck, dass es "Monitor"
aus politischen Gründen versäumt hat, eine umfassende Recherche
zu diesem Thema vorzunehmen.' Die An- und Abmoderation des Beitrags
durch Volker Happel sei schlichtweg skandalös gewesen." (...)
(70)
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11. Die Securitas Berater
Zwar gibt es bei Securitas Deutschland keinen Sicherheitsbeirat,
dennoch leistet sich das größte deutsche Sicherheitsunternehmen
einen Beraterstab aus Politik und Polizei. Hierzu zählten in den
letzten Jahren beispielsweise der bereits erwähnte ehemalige Chef
der Brandenburgischen Staatskanzlei und Minister a.D., Dr. Jürgen
Linde, der ehemalige Abteilungsleiter "Innere Sicherheit"
im Bundesinnenministerium, Ministerialdirigent a.D. Reinhard Rupprecht
sowie die leitenden Polizeidirektoren a.D., Wolfgang Bülow und
Horst Schult. Horst Schult, der früher Vizepräsident an der
PFA Münster-Hiltrup war, beendete seine über neun Jahre währende
Beratungstätigkeit im Oktober 2003. Berater Schult war stets für
eine direkte Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem Sicherheitsgewerbe
eingetreten. Auf seine Initiative hin hatte sich der Arbeitskreis II
der Innenministerkonferenz (IMK) mit dem Vorstand des BDWS zu zwei Sitzungen
in Trier und München getroffen (71).
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12. Branchenberater und Chefs mit Vergangenheit
Auch andere Sicherheitsunternehmen haben Berater oder
Chefs mit Vergangenheit, die an dieser Stelle genannt werden sollen:
So nahm der ehemalige Polizeipräsident von Frankfurt a.M., Wolfhard
Hoffmann, der 1999 wegen der sogenannten "Reiter-Affäre"
aus dem Amt scheiden mußte und anschließend in den Ruhestand
versetzt wurde, unmittelbar nach seiner Pensionierung eine Beratertätigkeit
beim Sicherheitsunternehmen IHS Holding GmbH auf. Hoffmann hatte als
Behördenchef im gleichen Jahr die Kooperationsvereinbarung zwischen
der Frankfurter Polizei und privaten Sicherheitsdiensten unterzeichnet.
IHS ist in mehreren Städten in Kooperationsabkommen mit der Polizei
eingebunden (72).
Der einstige Hamburger Innensenator, Werner Hackmann, stieg ein Jahr
nach seinem Rücktritt (Stichwort: "Hamburger Polizeiskandal")
1995 als Deutschland-Chef beim internationalen Sicherheitskonzern ASD
Securicor ein. Prompt überreichte er seinem Nachfolger Hartmuth
Wrocklage eine detaillierte Liste mit den Aufgaben, die sein ASD der
Polizei abnehmen könne (73).
Winrich Granitzka war vor der Gründung seiner Security-Agentur
Polizeidirektor in Köln. Sein Sicherheitsunternehmen schütz
beispielsweise Staatsgäste die die Domstadt besuchen (73a).
Der ehemalige Leiter einer Hamburger Polizeidirektion, der leitende
Kriminaldirektor a.D. Erwin Lebedicker, arbeitete nach seiner Pensionierung
für das Hamburger Sicherheitsunternehmen Power. Im Internet wirbt
das Unternehmen mit folgendem Text: "Unsere Detektive, Personenschützer
und Sicherheitsberater verfügen über spezialisierte Berufsausbildungen
- z.B. bei staatlichen Stellen - und nehmen ständig an umfangreichen
und erstklassigen Trainingsmaßnahmen teil. Ausserdem beschäftigen
wir ehemalige Kriminalhauptkommissare, leitende Kriminaldirektoren,
einen leitenden Oberstaatsanwalt a.D. und einen Brandoberamtsrat, sowie
ehemalige Mitarbeiter des MAD. Unsere Unternehmensgruppe verfügt
damit über umfangreiches Wissen." (74) Jüngster Neuzugang
bei Power ist der ehemalige Hamburger Polizei-Vizepräsident, Richard
Peters, der nach 39 Dienstjahren bei der Polizei, nach seiner Pensionierung,
Anfang 2004 als Berater zum Unternehmen kam. Dies berichtete das Hamburger
Abendblatt vom 24.02.04 mit Berufung auf die Tageszeitung "Die
Welt".
Volker Foertsch, einst hochrangiger Abwehrexperte beim Bundesnachrichtendienst
(BND) wechselte Ende der 90er Jahre zur Gesellschaft für Sicherheitsberatung
mbH, kurz KDM, mit Sitz in Frankfurt a.M.. Firmengründer und Chef
von KDM ist der Kriminaloberrat a.D. und ehemalige Verfassungsschützer
Klaus-Dieter Matschke. Auf der KDM-Internetseite finden sich ehemalige
Spitzenkräfte des Bundeskriminalamts (BKA), wie der Abteilungspräsident
a.D. Jürgen Zeiger und der Kriminaloberrat a.D. Werner Popp. Wolfgang
Braun wird als "Innenminister a.D." und Klaus Volkmar Seidel
als Ministerialdirigent (MinDir) a.D. und ehemaliger "Leiter eines
Verfassungsschutzes" auf der Internetseite beschrieben und vorgestellt.
KDM berät Firmen z.B. bei Industriespionage, Produktpiraterie,
Auslandsengagements und Erpressung (75).
Auf der Internetseite www.shopping-deutschland.com (Suchbegriff: Detektei)
finden sich weitere Detekteien, die damit werben, ehemalige Geheimdienstmitarbeiter
und Kriminalbeamte zu beschäftigen. Auf ihrer Homepage www.agentursicher.net
beschreibt die Detektei von Zimmermann und Kirchner, die in mehreren
deutschen Großstädten vertreten ist, welche Voraussetzungen
bei Privaten (Detekteien) vorhanden sein müssen, um beispielsweise
Zeugen und Schuldner aufzuspüren: "Besonders Wert legen wir
auf die Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen, Teamwork
und überregionaler Kooperation."
Viele Sicherheitsunternehmen im Osten der Bundesrepublik, die nach 1989
gegründet wurden, beschäftigen Ex-Angehörige der "bewaffneten
Organe der DDR" und werden von Stasi-Seilschaften geführt
(76).
Die Sicherheitsfirma Espo, bekanntgeworden durch ihre Ermittlungsarbeit
im Entführungsfall Jan Philip Reemtsma, ist ein Zusammenschluss
von "ehemaligen Kriminalhauptkommissaren, Kriminaloberräten
und Direktoren des BKA" (76a).
Durch dieses "old-boy-network" befürchtet BKA-Vizepräsident
Bernhard Falk einen "illegitimen Transfer von Know-how und Informationen"
(77). Der damals designierte BKA-Präsident, Jörg Ziercke,
lies es sich nicht nehmen vor seinem Amtsantritt am 18.02.04 auf dem
5. Hamburger Sicherheitsgewerberechtstag zu sprechen und auf mögliche,
neue Kooperationsfelder zwischen dem Sicherheitsgewerbe und den Sicherheitsbehörden
hinzuweisen. Seiner Meinung nach könnte das Sicherheitsgewerbe
die Polizei künftig verstärkt im Objekt- und Veranstaltungsschutz
unterstützen und mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs
betraut werden (77a). Der frühere BKA-Vizepräsident, Gerhard
Köhler, dachte Anfang der 90er Jahre gar an eine Beleiung privater
Sicherheitsdienste mit hoheitlichen Befugnissen (77b).
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13. Einflußnahme der Sicherheitswirtschaft auf die Kriminalitätspolitik
durch Präventionsräte
Die Mitarbeit in Präventionsräten und die
Teilnahme an sogenannten "Montagsrunden" (Frankfurt a. M.),
in denen private Sicherheitsdienste zum Informationsaustausch mit Vertretern
der Polizei sowie Ordnungs- und Jugendämtern zusammen kommen, bietet
den Sicherheitsunternehmen Möglichkeiten, Kontakte zu unterschiedlichen
Behörden zu pflegen und auszubauen. Eine - wenn auch begrenzte
- Einflußnahme auf die Kriminalpolitik ist hierdurch gegeben.
Securitas ist auf Grund seines dichten Filialnetzes in der Bundesrepublik
in zahlreichen Gremien vertreten. Ähnliches gilt, in kleinerer
Form, für Kötter Services, Securicor und IHS.
Im Oktober 2001 ist der Vorsitzende der Geschäftsführung von
Securitas, Wolfgang Waschulewski vom Stifterrat des Deutschen Forums
für Kriminalprävention (DFK) zum Kuratoriumsmitglied gewählt
worden. Nur kurz zuvor war Waschulewski zum Vizepräsidenten des
BDWS ernannt worden (78). "Zu einem Leben in Sicherheit gehört
eine umfassende Kriminalprävention, die in den verschiedensten
Bereichen ansetzt und Kooperation aller gesellschaftlich relevanter
Gruppierungen voraussetzt. Dafür setzt sich Securitas als Marktführer
ein, darin sehe ich meine Aufgabe", kommentierte Waschulewski seine
Wahl ins DFK-Kuratorium (79). Das im Juni 2001 gegründete DFK führt
die Spitzen staatlicher wie nichtstaatlicher Stellen zusammen um konkrete
Präventionsprojekte zu unterstützen oder selbst zu initiieren.
Im Stifterrat des DFK sind neben der Bundesrepublik Deutschland und
den einzelnen Bundesländern 20 private Institutionen, Organisationen
und Unternehmen durch Einzelpersonen vertreten (Stand 20.08.03). Die
einzelnen Länder werden durch Mitarbeiter aus Innen- und Justizministerien,
andere Mitglieder des DFK meistens durch ihre Vorstände vertreten.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter
(BDK) sind ebenso Forumsmitglieder wie beispielsweise die Deutsche Bahn
AG, die Telecom AG, die Siemens AG, die Bosch Sicherheitssysteme GmbH,
der Deutsche Mieterbund, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
e.V., der Weisse Ring e.V. und der BDWS e.V.
Kuratoriumsmitglieder des DFK sind neben Securitas die Bundesrepublik
Deutschland, das Land Nordrhein- Westfahlen, die Bosch Sicherheitssysteme
GmbH, die Consulting Plus Sicherheitsberatung & Service GmbH und
die Deutsche Telecom AG. Bei den Kuratoriumsmitgliedern fällt auf,
dass die Sicherheitswirtschaft stark vertreten ist (80).
Bundesinnenminister Otto Schily, der seit dem 24.11.01 Vorsitzender
des DFK-Kuratoriums ist, macht als Befürworter privater Sicherdienste
kein Geheimnis daraus, welche Rolle den Spitzenvertretern der Sicherheitswirtschaft
im DFK zukommt: "Das Kuratorium beschließt unter anderem
über die Schwerpunkte der Arbeit des DFK; die Kuratoriumsmitglieder
haben somit Einfluß auf die inhaltliche Gestaltung der Präventionspolitik
- also auch das private Sicherheitsgewerbe über seine Vertreter
im Kuratorium", so Schily hierzu (81).
Seit Ende der 90er Jahre arbeiten Vertreter des BDWS auch in den Landespräventionsräten
von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Reinland-Pfalz
mit (82).
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14. Die "Wirtschaftssicherheitsorganisationen"
"Die gegenwärtige aktuelle Situation erfordert
einen intensiven Informations- und Erfahrungsaustausch der Sicherheitsbehörden
auf der einen und der Vertreter der deutschen Wirtschaft auf der anderen
Seite. Es ist mir daher ein besonderes Anliegen, die begonnene vertrauensvolle
gegenseitige Information zwischen Bundesregierung und Wirtschaft fortzusetzen
und weiter zu intensivieren", ließ Otto Schily die Öffentlichkeit
im Hinblick auf die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit
in der Wirtschaft (ASW) e.V. im Herbst 2003 wissen (83).
Im November 1993 wurde die ASW als "Zentralorganisation der Wirtschaft"
in Sicherheitsfragen von Wirtschafsspitzenverbänden und den Landesverbänden/
-vereinigungen für Sicherheit in der Wirtschaft (VSW) als gemeinnütziger
Verein gegründet. Mitglieder sind neben den VSW für Sicherheit
in der Wirtschaft der einzelnen Bundesländer, beispielsweise der
Deutsche Industrie- u. Handelskammertag (DIHK), der Bundesverband der
Deutschen Industrie (BDI) e.V., die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA), der Arbeitskreis für Unternehmenssicherheit
Berlin/ Brandenburg (AKUS), der Verband der Vereine Creditreform e.V.,
der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) und der BDWS e.V. Die ASW
"fördert und vertieft die Zusammenarbeit zwischen Staat und
gewerblicher Wirtschaft" und soll zugleich die "Sicherheitsbelange
der gewerblichen Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung vertreten."
Für Bundesbehörden ist die ASW gemäß einer Rahmenregelung
des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 30. Dez. 1994 "Koordinierungsstelle
für die Weiterleitung von sicherheitsrelevanten Informationen der
Behörden bzw. der gewerblichen Wirtschaft." Die Mitglieder
der ASW sind in ein breitgefächertes Informationswesen eingebunden,
das diesen ein aktuelles und umfassendes Lagebild der Sicherheit im
In- und Ausland vermittelt.
Zur Aufgabe der ASW gehört beispielsweise das Einrichten von Arbeitskreisen,
die in enger Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesbehörden Problemlösungen
zu aktuellen Sicherheitsfragen erarbeiten und wirtschaftlich orientierte
Empfehlungen und Broschüren herausgeben. Die Durchführung
von Seminaren mit überregionaler "Sicherheitsproblematik"
und präventiven Sicherheitslösungen in Zusammenarbeit mit
Sicherheitsbehörden gehört ebenso zur Arbeit, wie die Unterrichtung
der Mitglieder über Sicherheitslagen.
Das Informationswesen der ASW gliedert sich in Sonderinformationen,
Lageberichte/ Analysen und Länderanalysen/ Reisehinweise auf. Anfragen
von Mitgliedern werden - wenn nötig - unter Einbeziehung von Behörden
bearbeitet. Eine Mitwirkung in staatlichen und privaten Bereichen bei
der Behandlung von Sicherheitsthemen, die die "Interessen der gewerblichen
Wirtschaft" berühren findet seitens der ASW statt. Ein Beispiel
hierfür ist die Mitwirkung der ASW an Gesetzgebungsverfahren (84).
Die ASW hat mit der Zeitschrift "WIK"(Zeitschrift für
Sicherheit in der Wirtschaft) ein eigenes Publikationsorgan. BDWS-Präsident
Wackerhagen machte zum 25-jährigen Jubiläum von "WIK"
darauf aufmerksam, dass die Verbandszeitschrift heute Themen wie "Fremdvergabe"
bzw. "Outsourcing" behandele und ein "Sprachrohr der
Sicherheitsdienstleister" sei. Der BDWS-Präsident: "Die
Geschäftsbeziehungen zwischen dem BDWS und WIK sind seit fünf
Jahren besonders intensiv." (85)
Betrachtet man das Organigramm der ASW, dann fällt auf, dass die
Arbeitsgemeinschaft mit unterschiedlichen Stellen im direkten Informationsaustausch
steht. Dazu zählen Kanzleramt und auswärtiges Amt, ebenso
wie Bundesinnen- und Wirtschaftsministerium und die bereits aufgezählten
deutschen Wirtschaftsspitzenverbände (86).
Ähnlich, wie in den Präventionsgremien von Bund und Ländern,
lassen sich durch die ASW-Struktur leicht die Kontakte der Sicherheitswirtschaft
in die Politik knüpfen, pflegen und ausbauen, was in Bezug auf
die Eigeninteressen wichtig ist. Wie beschrieben, unterhält der
BDWS Kontakt zum Arbeitskreis II der IMK und traf sich im Zusammenhang
mit der Änderung der Bewachungsgewerbegesetzes auch mit Bundesinnenminister
Otto Schily (87). Der BDWS hat deutlich seine Interessen ins neue Bewachungsgewerberecht
einfließen lassen.
Gleiche und ähnliche Aufgaben wie der Zusammenschluß
ASW auf Bundesebene erfüllen die einzelnen Verbände/ Vereinigungen
für Sicherheit in der Wirtschaft (VSW) e.V., sowie der IHK-Arbeitskreis
für Unternehmenssicherheit (AKUS) Berlin Brandenburg mit ihren
Mitgliedsunternehmen, -organisationen und -institutionen auf Länderebene.
Ihre Existenzberechtigung ziehen diese "Wirtschaftssicherheitsorganisationen"
aus der Tatsache, dass der Staat zwar über das Gewaltmonopol, nicht
aber über ein Sicherheitsmonopol verfügt.
Der Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e.V.
schreibt unter der Überschrift "Die Rechtsgrundlage"
hierzu: "Die Verantwortlichkeit des Staates für die Gefahrenabwehr
schließt jedoch keineswegs aus, dass die Aufgaben der Gefahrenabwehr
auch privaten Personen oder Organisationen zur selbständigen Wahrnehmung
übertragen werden oder dass Private diese Aufgaben von sich aus
übernehmen, ohne von staatlicher Seite damit beauftragt und mit
besonderen Hoheitsbefugnissen ausgestattet worden zu sein. Dem gemäß
ist auch die Privatwirtschaft dazu berechtigt, über Aufsichts-,
Überwachungs- und Sicherheitspflichten hinaus, in Eigenhilfe gefahrenabwehrend
tätig zu sein." (88)
Bereits 1968 gründeten Unternehmen wie die heutige DaimlerCrysler
AG, Robert Bosch GmbH, BBC AG, Dornier GmbH, SEL AG, IBM Deutschland
und die IHK Region Stuttgart die "Landesstelle für Betriebsschutz
(LfB)", den damit ersten Verband dieser Art in Deutschland. Einer
der Initiatoren der LfB war Dr. Hanns Martin Schleyer.
Die LfB wurde 1987 im Rahmen einer Namensangleichung an die anderen
- mittlerweile gegründeten - Organisationen in "Verband für
Sicherheit in der Wirtschaft Baden-Württemberg (VSW-BW) e.V. umbenannt.
Der satzungsmäßige Zweck des VSW-BW ist es, "...die
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Körperschaften in allen
für die Wirtschaft wichtigen Fragen des Sicherheitswesens zu beraten
und zu betreuen..." (89).
Die Mitgliedsunternehmen dieser Organisationen gliedern sich grob in
zwei Gruppen: auf der einen Seite stehen die "sicherheitsnehmenden"
Mitglieder aus den Bereichen Handel, Industrie, Bank- und Versicherungswesen;
auf der anderen Seite die "sicherheitsgebenden" Mitglieder
der Sparten Wach- bzw. Sicherheitsdienste, Detektive sowie Hersteller
und Einrichter von Sicherheitselektronik. Weitere Mitglieder sind Wirtschaftsorganisationen
(z.B. DIHT, BDI, BDA), IHK's/ HK's und Einzelpersonen in Führungspositionen
mit Sicherheitsfunktion.
Hauptaufgaben der VSW sind die Sicherheitsinteressen der Wirtschaft
gegenüber der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung (z.B.
Sicherheitsbehörden) zu vertreten und die Sicherheitsmaßnahmen
in Unternehmen und Einrichtungen der Wirtschaft durch Information, Analyse,
Beratung sowie Aus- und Weiterbildung zu Stärken, um damit Risiken,
die die Unternehmen bedrohen, zu minimieren.
Wie die ASW bilden die VSW ebenfalls Informationsschnittstellen zwischen
den Mitgliedern und den Sicherheitsbehörden. Sie verteilen Informationen
als "Eilinformation" oder als regelmäßigen Rundbrief
z.B. "VSW Aktuell". Alle Mitglieder beziehen zudem die ASW-Verbandszeitschrift
"WIK".
Die VSW-BW zum Thema "Information": "Der VSW-BW erhält
und beschafft permanent aktuelle Sicherheitsinformationen, die ausgewertet
und nach Dringlichkeit sowie Empfängerkreis selektiert werden.
Bei entsprechender Eilbedürftigkeit werden Informationen von Mitgliedsunternehmen,
der ASW, den Sicherheitsbehörden Polizei, Landeskriminalamt (LKA),
Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) umgehend per Telefax an die
jeweils Betroffenen der über 230 Mitgliedsunternehmen übermittelt
und in den offenen bzw. nur für Mitglieder zugänglichen Bereich
der VSW-BW-Homepage eingestellt." und weiter: "Die Themen
und Aufgaben, die der VSW-BW anpackt, sind fast durchweg explosiv und
brisant." (...) (90)
Die Gefahrenabwehr der Wirtschaft bezieht sich dabei auf Katastrophen/
Störfälle, Sachbeschädigungen/ Sabotageakte, Anschläge
auf Personen/ Erpressungsfälle sowie Diebstahl von Sachen und sensiblen
Informationen. Besonders Wirtschafts-/ Industriespionage und Computerkriminalität
bereiten vielen Unternehmen Sorge. Neben Aus- und Weiterbildungslehrgängen,
Seminaren, Schulungen und Informationsveranstaltungen - nicht nur -
für die Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen, vermitteln die VSW
auch Sicherheitsgebende Mitgliedsunternehmen an nachfragende Unternehmen.
Kerngebiete der Ausbildungstätigkeit der VSW waren und sind die
Durchführung von Vorbereitungslehrgängen auf die IHK-Fortbildungsprüfung
"Geprüfte Werkschutzfachkraft" und den Ausbildungsgang
zum Werkschutzmeister. Ferner werden Kurse (z.B. Alarmverfolgung, Ermittlungstätigkeiten,
Daten-/ Geheimschutz) für Wachleiter und Schichtführer im
Sicherheitsbereich angeboten.
Auch in diesen Länderorganisationen besetzen führende Vertreter
der Sicherheitswirtschaft zahlreiche Einfluss-Ämter, bekommen wichtige
Informationen von den Sicherheitsbehörden und können - sogar
satzungsgemäß - direkt auf die (Kriminalitäts)Politik
in Deutschland einwirken und somit eigene Interessen vertreten. Das
"Old-Boy-Network" existiert hier ganz offiziell.
Auffällig ist, dass auf unterschiedlichen Ebenen in verschiedensten
Gremien häufig die gleichen Unternehmen, Organisationen und Institutionen
durch ihre Vertreter - auch mit der Politik - zusammenkommen, um zu
beratschlagen, zu planen und letztendlich Entscheidungen zu treffen.
Securitas, Securicor und Kötter Services sind auch hier in mehreren
VSW parallel vertreten. Zusätzlich werden diese Unternehmen noch
durch den BDWS über die verschiedenen Landesgruppen in den VSW
und direkt im ASW vertreten.
Diese "Wirtschaftssicherheitsorganisationen", sprich die ASW
und die einzelnen VSW, zeichnen sich durch eine interessante Symbiose
aus: Die Wirtschaftsunternehmen (z.B. Handel, Industrie, Banken- und
Versicherungswesen) haben einerseits Kapital bzw. Sachwerte, Know-how
und Einfluss, sind aber andererseits wegen der materiellen oder der
technologischen Werte ein Angriffsziel und sehr verwundbar auf einer
Ebene, auf der sie sich alleine nicht schützen können. Die
Sicherheitsunternehmen haben die Möglichkeiten, den (Wirtschafts)unternehmen
zu helfen und sich dies obendrein noch gut bezahlen zu lassen.
Die Unternehmen der "Wirtschaftssicherheitsorganisationen"
haben im Verbund nicht nur das Ziel, Besitzstandswahrung zu betreiben,
sondern sie streben durch Einflussnahme auf die Politik zu neuen Präsenzfeldern.
Konkret heißt das, dass die Sicherheitswirtschaft - allem voran
die BDWS-Unternehmen - über die Verbandspolitik stärker mit
der öffentlichen Hand ins Geschäft kommen will: auch, um mittel-
bis langfristig der billigen Konkurrenz und dem damit verbundenen Preiskrieg
zu entkommen. Zwei wesentliche Grundlagen, nämlich das neue Bewachungsgewerberecht
und die DIN 77200 existieren hierfür bereits.
Anfang des Jahres 2002 wurde BDWS-Präsident Wackerhagen erneut
in den Präsidialrat der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand
(AWM) gewählt. Dieser Zusammenschluss von annähernd 100 Verbänden
der Dienstleistungswirtschaft fordert u.a. die Beschränkung des
Staates auf hoheitliche Aufgaben (91).
Es wird in Zukunft der Sicherheitsbranche verstärkt darum gehen,
die Wirtschaft nicht nur nach innen zu schützen, sondern beim Expandieren
auch nach außen zu sichern. In Städten und Metropolen wird
die Sicherheitswirtschaft als direkter und indirekter Partner der Sicherheitsbehörden,
als Auftragnehmer der Wirtschaft und gleichzeitig der öffentlichen
Hand Interessen durchsetzen. Zumindest punktuell ist - unter dem Aspekt
der Gefahrenabwehr - eine Verschmelzung zwischen Staat und Wirtschaft
erwünscht, ähnlich der DB-Kooperation zwischen BGS und BSG.
In seinem Grußwort an den Bayerischen Verband für Sicherheit
in der Wirtschaft (BVSW) e.V. sagte der Bayerische Staatsminister des
Innern, Günther Beckstein: "Wir brauchen besonders einen flexiblen
und vorrausschauenden Sicherheitsverbund zwischen Staat und Wirtschaft.
Der Verband für Sicherheit in der Wirtschaft leistet hier schon
seit Jahren einen wichtigen Beitrag. Besonders hervorzuheben ist die
ausgezeichnete Zusammenarbeit des Verbandes mit den staatlichen Sicherheitsbehörden."
(92)
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15. Die Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe (FORSI)
Am 1. August 1999 hat die Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe
(FORSI) an der Hamburger Universität ihre Arbeit aufgenommen. Sie
steht unter der Leitung von Prof. Dr. Rolf Stober und wird von Securitas
Deutschland gesponsert. Bei dieser Einrichtung handelt es sich um eine
in Deutschland einzigartige Institution, die neben der Forschung auch
die Ausrichtung von Seminarveranstaltungen, die Herausgabe einer eigenen
Schriftenreihe, die Bereitstellung eines Stipendienprogramms für
Dissertationsvorhaben, den Aufbau eines Dokumentationszentrums, sowie
die Fortbildung von Führungskräften des Sicherheitsgewerbes
zu ihren Aufgaben zählt. Zu den Forschungsgegenständen wird
die Untersuchung der rechtlichen Grenzen privat betriebener Gefängnisse
zählen.
FORSI arbeitet in wissenschaftlicher Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit
wird institutionell garantiert durch den Vertrag zwischen Securitas
und der Universität Hamburg. Im dem Vertrag heißt es dazu:
"Securitas garantiert im Interesse der Wahrheitsfindung und der
Qualitätssicherung die Unabhängigkeit der Arbeit der Forschungsstelle,
die in einem Arbeitsplan festgelegt ist."
In Verbindung mit FORSI wird regelmäßig der "Securitas-Wissenschaftspreis"
ausgelobt. Im Jahr 2001 fand die Preisverleihung (10.000 Mark) im Rahmen
des 2. Hamburger Sicherheitsgewerberechtstages, Mitte Februar 2001,
an der Universität Hamburg statt (93).
Auch wenn Securitas keinen Einfluss auf die Forschung und Arbeitsweise
von FORSI nimmt, so dient das sponsern dieser Forschungsstelle und die
Verleihung des "Securitas-Wissenschaftspreises" auch dem Zweck
hierdurch das Ansehen von Securitas - und somit das der gesamten Sicherheitsbranche
- zu fördern und dadurch einen Imagegewinn zu erzielen. Im Rahmen
der Verleihung des Berliner Kriminalpräventionspreis im November
2003 tritt Securitas ebenfalls als Stifter auf. Das Unternehmen kann
sich sicher sein, dass gerade in der Bundeshauptstadt mit ihren Privatisierungsplänen
die Unternehmensbemühungen registriert werden.
Im Februar 2002 fand in Berlin das erste "Berliner
rechtspolitische Gespräch" statt. Dieses "Gespräch"
wurde von der Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe, der Universität
Hamburg, in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag
(DIHK), in Berlin veranstaltet.
Dr. Jürgen Linde trat bei dieser Veranstaltung als Aufsichtsratsvorsitzender
von Securitas Deutschland auf und warb für die Umsetzung der Empfehlungen
seiner "Scholz-Kommission" im Bereich Hauptstadtpolizei. "Die
derzeitige Sicherheitslage, deren prognostizierte Verschärfung
sowie die Leistungsgrenzen staatlich und kommunal gewährter Sicherheit
erfordern eine sicherheitspolitische Bestandsaufnahme" so Linde.
Der Securitas-Vertreter führte weiter aus, dass die steigende Kriminalitätsbelastung
die Polizeien des Bundes und der Länder an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit
bringe. Diese Rahmenbedingungen, sowie die gleichzeitig notwendigen
Investitionen in Milliardenhöhe in die Kommunikationstechnik der
Polizei, erzwingen eine neue Ordnung staatlicher Sicherheitsgewährleistung.
Wie die Sicherheitsverantwortung aufzuteilen sei, wie viel Durchführungsverantwortung
Private nach welchem Prinzip bekommen dürften oder nach dem Subsidiaritätsprinzip
sogar bekommen sollten, dabei jedoch die Gewährleistungsverantwortung
beim Staat zu verbleiben habe, diese Fragen, so Linde, gehörten
dringend auf die Agenda der sicherheitspolitischen Diskussion. Es sei
des weiteren zu prüfen, welche Aufgaben zur Entlastung staatlicher
Organe auf private Sicherheitsdienste übertragen werden könnten
(94).
Solche und ähnliche Veranstaltungen fanden nach dem 11. September
2001 häufiger statt.
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16. Das "Security-Diplom"
Ein weiterer Schritt in die Richtung das Sicherheitsgewerbe
aufzuwerten wurde 1999 mit der Einrichtung des "Kontaktstudium
Sicherheitsmanagement/ Sicherheitsfachwirt" an der Verwaltungsfachhochschule
(VFH) Altenholz (Schl.-Hol.) vollzogen. Dieser als "Security-Diplom"
bezeichnete Abschluss
soll das künftige Führungspersonal der Sichicherheitsunternehmen
qualifizieren. Das zweijährige Studium umfaßt 800 Stunden
Theorie, in denen neben Personalführung, Psychologie, Betriebswirtschaft
und "sozialer Kompetenz" auch kriminalistische und kriminologische
Aspekte vermittelt werden sollen. Die Studenten werden neben den Dozenten
der VFH Altenholz auch von nebenamtlichen Lehrkräften aus den Reihen
der Sicherheitswirtschaft geschult. In Ergänzung zum Kontaktstudiengang
ist an der VFH Altenholz ein Masterstudiengang "Sicherheitsmanagement"
geplant, für den der Kontaktstudiengang die Zugangsvoraussetzung
darstellt (95).
"Wir wollen aus der Grauzone herauskommen.", so Dozent Hans
Duggen. Ein Security-Diplomant der VFH ließ seinen Gedanken freien
Lauf und meinte: "Solange die Leute Angst haben, geben sie auch
Geld für ihre Sicherheit aus" (96).
Diese "ehrliche" Meinung steht im Gegensatz zu der gebetsmühlenartig
vorgetragenen Aussage der Branchelobby, man wolle, dass Deutschland
sicherer werde und sich die Menschen hier auch sicherer fühlten.
Auf rückläufige Kriminalitätszahlen, welche in den letzten
Jahren von den Innenministern im Zusammenhang mit Kriminalitätsstatistiken
verkündet wurden, reagierte die Brache zuweilen sehr nervös,
weil dies negative Auswirkungen auf den Bedarf nach Sicherheitsdienstleitungen
haben kann.
Securitas betreibt nach eigenen Angaben ein "Nachwuchsführungskräfteprogramm"
in Kooperation mit der VFH Altenholz (97).
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17. Das neue Bewachungsgewerberecht - Der Sachkundenachweis
Am 26.07.02 sind die Gesetzesänderungen des Bewachungsgewerberechts
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Änderungen
der Gewerbeordnung (GewO) sind am 01.01.03 in Kraft getreten, die der
Bewachungsverordnung (BewachV) am 15.01.03. Die Neuerungen des Gesetzes
betreffen grundsätzlich alle Unternehmer im Wach-/ Sicherheitsgewerbe,
sowie das gesamte Personal. Sie gelten auch für Unternehmer und
Personal die bereits im Gewerbe tätig sind.
Die wesentlichste Änderung im Bewachungsgewerberecht betrifft die
Qualifizierung des Personals. Der sogenannte "34a (Sitz-)Schein"
wurde durch eine IHK Sachkundeprüfung abgelöst. Nun ist im
§ 34a (1) GewO festgeschrieben, dass vor der Aufnahme bestimmter
Tätigkeiten im Sicherheits-/ Bewachungsgewerbe das Bestehen einer
Sachkundeprüfung vor der IHK notwendig ist. Diese Tätigkeiten
sind "Kontrollgänge im öffentlichen Raum oder in Hausrechtsbereichen
mit tatsächlich öffentlichen Verkehr, der Schutz vor Ladendieben
und die Kontrollfunktion im Einlaßbereich von gastgewerblichen
Diskotheken". Die Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen,
dass die in den vorgenannten Bereichen tätigen Personen über
die fachspezifischen Kenntnisse verfügen, sowie mit den hierfür
notwendigen rechtlichen Vorschriften und den eigenen Befugnissen vertraut
sind. Die Sachkundeprüfung besteht aus einem mündlichen (ca.
15 min.) und schriftlichen (ca. 120 min.) Teil. Für den schriftlichen
Teil sind Multiple-choice-Fragebögen zugelassen. Eine Unterrichtung,
welche der Sachkundeprüfung voraus geht, wurde von 24 auf 40 Stunden
(à 45 min.) hochgesetzt und behandelt nunmehr intensiver verschiedene
Rechtsgebiete, Phychologie und "Grundzüge der Sicherheitstechnik".
Die im Rahmen der Unterrichtung vermittelte Rechtskunde umfasst öffentliches
Sicherheits- und Ordnungs-, Straf- und Strafverfahrens-, Gewerbe- und
Datenschutzrecht. Auch das Waffengesetz, die Unfallverhütungsvorschriften
(für Wach- und Sicherheitsdienste) und das Bürgerliche Gesetzbuch
stehen auf dem Lehrplan.
Von einer Unterrichtung und anschließender Sachkundeprüfung
ausgenommen sind beispielsweise nach § 5 (1) Nr. 3 BewachV ehemalige
Vollzugskräfte aus den Reihen der Polizei, des BGS und der Justiz
sowie Feldjäger der Bundeswehr, die über entsprechende Laufbahnabschlüsse
verfügen. Gleiches gilt natürlich für die Berufsabschlüsse
im Sicherheitsgewerbe. Langjährige Mitarbeiter von Wach- bzw. Sicherheitsunternehmen
müssen ebenfalls keinen Sachkundenachweis erbringen. Nach §
17 (2) BewachV sind Personen, die bereits länger als drei Jahre
vor Inkrafttreten des neuen Bewachungsgewerberechts ununterbrochen im
Bewachungsgewerbe tätig waren, von einer Prüfungspflicht ausgenommen
- für sie gilt der Sachkundenachweis als erbracht. Mitarbeiter,
die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens auf weniger als drei Jahre durchgängiger
Beschäftigungszeit im Gewerbe zurückblicken können, profitieren
zumindest von einer Übergangsfrist: Diese Mitarbeiter müssen
bis zum 01.07.05 den Nachweis der bestandenen Sachkundeprüfung
erbringen.
Für zukünftige Unternehmer der Sicherheitsbranche wurde mit
Inkrafttreten des neuen Bewachungsgewerberechts die Unterrichtungszeit
von 40 auf 80 Stunden (à 45 min.) erhöht. Sie durchlaufen
vor ihrer IHK-Prüfung eine ähnliche, jetzt nur zeitlich wesentlich
ausgeprägtere Unterrichtung, der o.a. Themengebiete. Auch hier
brauchen Personen mit Laufbahn-/ Berufsabschlüssen der bereits
genannten Berufsgruppen keine IHK-Prüfung abzulegen. Für Gewerbetreibende
der Wach- und Sicherheitsbranche ändert sich durch Inkrafttreten
des neuen Rechts nichts. Für sie gibt es keine Übergangsfristen.
Weitere Änderungen im Bewachungsgewerberecht sind eine Verschärfung
der Zuverlässigkeit, das Personal sowie die Gewerbetreibenden betreffend.
Die Behörden haben nun eine unbeschränkte Auskunft beim Bundeszentralregister
einzuholen: Gerichte und Staatsanwaltschaften sind jetzt verpflichtet,
nicht nur eine rechtskräftige Verurteilung, sondern schon die Eröffnung
eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Sicherheitsunternehmer bzw.
dessen Beschäftigte dem Gewerbeaufsichtsamt mitzuteilen. Ferner
muß das Personal, das in den o.a. drei Bereichen eingesetzt wird,
ein Namensschild oder alternativ eine Kennnummer mit dem Unternehmensnamen
tragen. Die Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wurde
erweitert. Außerdem gilt für die Waffenträger in der
Branche nun ein verschärftes Waffenrecht (98).
Private Sicherheitsdienste dürfen jetzt nur noch Schusswaffen führen,
wenn ein Auftrag durchgeführt wird, der dies aus Gründen der
Sicherung einer besonders gefährdeten Person bzw. Objektes erfordert.
Das Führen der Waffe ist somit auch an die Bedürftigkeit innerhalb
eines Auftrages gebunden. Jeglicher Gebrauch einer Waffe (z.B. Stoß-/
Hiebwaffen, Reitzstoffsprühgeräte) ist nun meldepflichtig
(99).
Der BDWS war in das Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Bewachungsgewerberechts
von Beginn an eingebunden und hat im Sinne der Unternehmensinteressen
seiner Mitglieder hier wesentlichen Einfluss genommen. Der Verband hat
die Forderung der SPD nach "Befugniseindämmung" der privaten
Sicherheitsdienste erfolgreich abgewehrt und auch dafür gesorgt,
dass dem Personal nicht zuviel Unterrichtung zu Teil wird. In einer
BDWS-Stellungnahme heißt es hierzu: "Die deutliche Verlängerung
des Unterrichtungsverfahrens von 24 auf 40 Stunden für die künftigen
Beschäftigten in der Branche wird vom BDWS kritisch beurteilt (100).
Vergleicht man die im deutschen Bewachungsgewerberecht fixierten Unterrichtungszeiten
der Angestellten mit denen anderer EU-Länder, dann bildet Deutschland
(auch nach der Stundenanhebung der Unterrichtungszeiten) immer noch
das Schlusslicht und liegt weit unter dem Europäischen Durchschnitt.
In Italien sind 80, in Belgien 120 und in Schweden gar 217 Stunden gesetzlich
vorgeschrieben - der EU-Durchschnitt liegt bei 80 Stunden!
Ein "Ankreuztest" (multiple-choice) bei der Sachkundeprüfung
läßt zudem Zweifel an der Qualität diese Abschlussprüfung
aufkommen. Wie durch den Kontrolleur-Skandal der BVG bekannt geworden
ist, wird auch nach Inkrafttreten des neuen Bewachungsgewerberechts
bei Neueinstellungen nicht immer darauf geachtet, dass der IHK-Sachkundenachweis
erbracht wurde. Auch dies ein Beleg dafür, dass die Menschen trotz
der Novellierung des Bewachungsrechts weiterhin mit unqualifizierten
Personal konfrontiert werden.
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18. Ausbildungsberuf "Fachkraft für Schutz und Sicherheit"
Mit der "Fachkraft für Schutz und Sicherheit"
hat das Sicherheitsgewerbe mit dem 01.08.02 einen eigenen Ausbildungsberuf
erhalten. Der vermehrte Einsatz von Technik und eine damit verbundene
Höherqualifizierung von Mitarbeitern erfordere dies, so heißt
es. Zudem werde mit diesem Ausbildungsberuf eine wichtige Grundlage
für den Nachwuchs im mittleren Führungsbereich geschaffen.
Dem Auszubildenden werden hierfür aus unterschiedlichen Bereichen
verschiedenste Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Die Palette
umfaßt die Darstellung einzelner "Leistungen von Sicherheitsdiensten"
über die "Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsdienstleistungen"
und "Qualitätssicherung" bis hin zur innerbetrieblichen
und kundenorientierten Kommunikation. Unterrichts- bzw. Themenschwerpunkte
bilden beispielsweise Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste,
Sicherheitstechnik, Schutz und Sicherheit sowie situationsgerechtes
Verhalten und Handeln. Ein enger Bezug zu Einsatzbereichen wie Objekt-/Anlagenschutz,
Veranstaltungs-/ Verkehrsdienste und Personen-/ Werteschutz ist hiermit
beabsichtigt.
Mit der Einführung des Ausbildungsberufes im Sicherheitsgewerbe
soll die seit 1982 existierende Fortbildungsprüfung zur IHK-Geprüften
Werkschutzfachkraft bis zum 31.12.05 auslaufen. Der BDWS wollte die
geprüfte Werkschutzfachkraft mit der Begründung der Bedarfsnachfrage
über dieses genannte Datum hinaus erhalten. Nach Ansicht der Unternehmerseite
ist nun eine Lücke zwischen den Mitarbeitern mit IHK-Sachkundenachweis
und den Fachkräften für Schutz und Sicherheit entstanden.
Aus diesem Grund hat der BDWS ein "modulares Ausbildungskonzept"
erarbeitet, durch das die Arbeitgeber in die Lage versetzt werden sollen,
ihre Mitarbeiter je nach Aufgabenbereich punktuell zu qualifizieren.
Unter anderen diese Arbeiten werden von der 2002 gegründeten Deutschen
Sicherheitsakademie GmbH koordiniert (101).
Die Sicherheitsberufe kennen neben den o.a. genannten Titeln auch noch
die IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft, den Meister für Schutz
und Sicherheit, die DSA geprüfte Sicherungskraft/ -fachkraft und
den Security und Safety Agent (ehem. "Security Officer"),
welcher inzwischen in Sicherheitsdienstleistungsfachkraft umbenannt
wurde.
In Weiterbildungseinrichtungen wie Sicherheitsakademien, Sicherheits-/
Werkschutzfachschulen und bei den bereits beschriebenen Verbänden/
Vereinigungen für Sicherheit in der Wirtschaft finden Seminare
und Lehrgänge statt, die teilweise vom Arbeitsamt oder bei ausscheidenden
Soldaten von der Bundeswehr gefördert werden. Damit soll auch Seiteneinsteigern
der Berufszugang ermöglichen werden. Ob durch das Arbeitsamt, die
Bundeswehr oder privat finanziert kosten diese Lehrgänge zwischen
150 und 6000 Euro für einen 6 monatigen Personenschutzlehrgang
(102).
Wegen des Auslaufens der IHK geprüften Werkschutzfachkraft im Jahr
2005 sind BDWS und BDGW derzeit mit der Erarbeitung einer neuen öffentlich
rechtlichen Prüfung für Seiteneinsteiger beschäftigt.
Nach Verbandsangaben reichen die Zertifikatslehrgänge einzelner
Bildungsträger für eine Bundesweite Anerkennung nicht aus
(103).
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19. Vergabe öffentlicher Aufträge nach DIN 77200
Mit der Einführung der Norm DIN 77200 (Anforderungen
an Sicherheitsdienstleistungen) unternehmen die Vertreter der Sicherheitswirtschaft
den Versuch, sich für neue Tätigkeitsbereiche, insbesondere
im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen,
zu empfehlen. Die DIN 77200 wurde somit in der Hoffnung geschaffen,
dass die Behörden und die Vergabestellen im öffentlichen Bereich
eine DIN-Norm ganz anders bewerten, als etwa ein verbandsinternes Gütesiegel
oder eine Verbandsrichtlinie.
Es sind in dieser Norm Leistungsstufen festgeschrieben, die einem Auftraggeber
als Anleitung zur Auswahl eines geeigneten Anbieters dienen sollen.
Auf einer gemeinsamen Veranstaltung des DIN (Deutsches Institut für
Normung e.V.) und des BDWS wurde im Juni 2002 in Berlin die neue Norm
vorgestellt. Im November 1998 hatte ein Arbeitskreis unter Leitung des
BDWS-Vorstandsmitglieds Franz Feuerstein die Arbeit aufgenommen. Am
"Norm"-Projekt beteiligt waren neben der Sicherheitswirtschaft
dem Bundesinnen- und dem Bundeswirtschaftsministerium samt nachgeordneter
Behörden auch Verbände, Berufsgenossenschaften und Gewerkschaften.
"Das Volumen und die zunehmende Komplexität der fremdvergebenen
Sicherheitsdienstleistungen haben sowohl bei Auftraggebern, als auch
beim Gewerbe selbst den Wunsch nach einer transparenten Auftragsvergabe
entstehen lassen. Ein branchenspezifisches Gütesiegel' könnte
einen Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen bewirken. Die DIN 77200
bietet dafür eine objektive Grundlage", heißt es in
einer Erklärung hierzu (104).
Auch Bundesinnenminister Otto Schily sieht den "damit verbundenen
Wettbewerbsvorteil" der nach DIN 77200 zertifizierten Unternehmen
als gegeben und meint das damit "ein weiterer wichtiger Schritt
zur künftigen qualitativen Entwicklung des Wach- und Sicherheitsgewerbes
eingeleitet worden" ist (105).
Richtlinien und Normen für die Sicherheitsbranche, die Qualitätskriterien
zum Inhalt haben oder die Problemkreise Qualitätsmanagement (QM)
und Vergabekriterien berühren, sind nichts Neues: Bereits 1991
wurde auf Initiative und in Zusammenarbeit des Bayerischen Verbandes
für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW) und des BDWS "Richtlinien
zur Beurteilung von externen Dienstleistungen bei der Vergabe von Bewachungs-
und Sicherheitsaufträgen" erarbeitet. 1993 folgte die Einführung
von so genannten
QM-Systemen im Zusammenhang mit der DIN EN ISO 9000 ff.
Das Problem der Sicherheitsbrache - insbesondere der BDWS-Unternehmen
- ist bekannt: Die Qualitäts- und Gütesiegelbestrebungen der
Sicherheitsunternehmen bleiben bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche
Hand meistens unberücksichtigt, wie man am Beispiel Berlins sehen
kann. Die Vorgabe sich bei Auftragsvergaben für das "wirtschaftlichste
Angebot" entscheiden zu müssen führt in der Regel dazu,
dass der "billigste Anbieter" den Zuschlag von der Vergabestelle
erhält (106).
Offene Kritik und zugleich ermutigende Worte an die Adresse des BDWS
gibt es hierzu vom Bundesinnerminister: "Die Vorschriften für
die öffentliche Auftragsvergabe sehen deshalb bereits heute explizit
vor, das wirtschaftlichste und nicht das billigste Angebot auszuwählen.
Im Hinblick darauf prüfen das Beschaffungsamt des BMI und die Vergabestelle
des BMWi, um nur zwei Beispiele zu nennen, auch, ob und gegebenenfalls
inwieweit in Ausschreibungen künftig auf die Qualitätskriterien
der DIN 77200 Bezug genommen werden kann." (107)
Ob sich die neue Norm in Bezug auf öffentlichen Auftragsvergaben
durchsetzen wird hängt entscheidend von ihrem Anwendungsgrat ab.
Auftraggeber werden sich für eine Sicherheitsdienstleistung nach
der neuen Norm nur entscheiden können, wenn das "tatsächlich
wirtschaftlich günstigste Angebot" bevorzugt wird. Wird das
Kriterium des "niedrigsten Preises" (Richtlinie 92/50/EWG)
angenommen, so wird man sich gegen eine Sicherheitsdienstleistung nach
dieser Norm entscheiden müssen.
Eine "Billigpreisvergabe" durch die öffentliche Hand
und DIN 77200 sind nicht zu vereinbaren. Damit ist diese Norm nur anwendbar
für diejenigen die konsequent auf das "wirtschaftlich günstigste
Angebot" nach Qualitätskriterien abstellen. Das Ziel, das
mit der Anwendung der DIN 77200 erreicht werden soll ist die transparente
Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen auf das tatsächlich wirtschaftlichste
Angebot nach Qualitätskriterien zu befördern.
Die DIN 77200 ist mit Zertifizierungen und QM-Systemen nach DIN EN ISO
9000 ff. aus mehreren Gründen nicht zu vergleichen. Im Gegensatz
zu anderen Normen der Sicherheitsbrache bezieht sich die DIN 77200 nur
auf die Sicherheitsdienstleistungen und nicht auf das Unternehmen. Der
Norm unterzogen werden die Qualität des Schutzpersonals, das Auftragsmanagement,
die Infrastruktur und die Unternehmensleistung. Es gibt bekanntlich
drei Stufen: Stufe 1 "Qualität und Preis sind von gleicher
Wichtigkeit"; Stufe 2 "Qualität ist wichtiger als der
Preis, aber der Preis bleibt relevant"; Stufe 3 "Qualität
ist von höchster Bedeutung, der Preis ist ein zweitrangiger Belang"
Für die neue Norm gibt es bundesweit einheitliche Kriterien; beim
QM nach ISO 9001 werden individuell die für ein Unternehmen wichtigen
Kriterien, welche vom Unternehmen selbst bestimmt werden, im Handbuch
festgeschrieben. Es wird überprüft, ob die im Handbuch beschriebenen
Prozesse in der Praxis auch ablaufen. Was Qualität nach ISO 9001
sein soll, war und ist aus Sicht der einzelnen Sicherheitsunternehmen
sehr unterschiedlich, wie die Erfahrung zeigt (108).
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20. Dumpinglöhne im Sicherheitsgewerbe und ihre Ursachen am Beispiel
Berlins
Im Juni 2003 war im Stelleninformationssystem (SIS)
auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeit (BA) folgendes
Stellenangebot zu finden: "Wachmann-/ frau, Objektschutz, 3,96
+ Zuschläge, Vollzeit/ 72 Stunden" Dieses Stellenangebot kam
von der Sicherheitsfirma Securicor GmbH in Magdeburg, die zwei Wachschützer
für das anhaltinische Klietz suchte oder vielleicht noch sucht.
4,12 Euro will ein unter Hebold Sicherheitsdienst (HS) GmbH firmierendes
Unternehmen an seine Ostbeschäftigten zahlen, in der Bundeshauptstadt
versucht das Unternehmen es gar mit 3,65 Euro. Fakt ist: Schon heute
müssen Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe ergänzende
Sozialhilfe beantragen, um sich und ihre Familien ernähren zu können
(109).
Am Beispiel der Bundeshauptstadt lassen sich die Zusammenhänge
des "Lohndumpings" gut darstellen und Zusammenhänge aufzeigen.
Die prominentesten Beispiele wurden hier in Verbindung mit der öffentlichen
Hand bekannt: Die Bundestagsverwaltung läßt den Reichstag
von einem Unternehmen bewachen, das seinen Angestellten 4,60 Euro bezahlt.
Laut Insidern soll das Wachpersonal, das für das Gebäude der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin-Wilmersdorf
verantwortlich ist, mit 3,86 Euro entlohnt werden. Dazu sagt die Pressesprecherin
der BfA nur: "Wir müssen uns für den kostengünstigsten
Anbieter entscheiden. Die Entscheidung, ob er zu dem Preis arbeitet
oder nicht, obliegt jedem Mitarbeiter." Die Aussage der BfA-Pressesprecher
trifft auf alle von öffentlichen Stellen vergebenen Bewachungsaufträge
zu - die Verpflichtung, sich für den billigsten Anbieter zu entscheiden
(110).
Angesichts der Tatsache, dass diese öffentlichen Bewachungsaufträge
rund zwei Drittel der Gesamtaufträge der Berliner Sicherheitsbrache
ausmachen, wird die Problematik deutlich. In Berlin teilen sich ca.
360 Sicherheitsunternehmen mit über 10.000 Mitarbeitern einen begrenzten
Sicherheitsmarkt auf. Vor dem Fall der Mauer war Berlin ein in sich
geschlossener Markt. Mit Beginn der 90er Jahre seien zunehmend kleinere,
von ehemaligen Stasi-, Volkspolizei- oder NVA-Angehörigen gegründete
Unternehmen in die Stadt gedrängt und hätten den Markt kaputt
gemacht, beklagen sich die Firmen, die bereits vor '89 in Berlin waren.
Heute herrscht im Berliner Sicherheitsgewerbe in eine "hire and
fire"-Mentalität, die nach Meinung vieler Firmenchefs notwendig
ist, um überhaupt noch etwas zu verdienen. Erst wenn ein Bewachungsauftrag
vorliegt, wird die dafür notwendige Anzahl an Wachleuten über
das Arbeitsamt eingestellt. Bei Langzeitarbeitslosen wird dadurch nicht
nur die kurzzeitige Ausbildung, sondern auch noch ein Lohnkostenzuschuß
gezahlt. Laufen die Förderungen irgendwann wieder aus, werden die
Beschäftigten entlassen und alles beginnt von vorne.
Doch auch fest angestellte und ausgebildete Wachleute sind oft nicht
besser dran.
Verliert ein Unternehmen einen Auftrag an einen billigeren Konkurrenten,
so übernimmt dieser häufig auch gleich das bisherige Personal.
Nur die Auftraggeber sind hierbei die Gewinner. Trotz des niedrigeren
Preises den sie jetzt für die Bewachung zahlen, behalten sie das
bisherige, mit den Arbeitsabläufen vertraute, Sicherheitspersonal.
Die Mitarbeiter verlieren mit jedem "Umziehen", wie dieser
Vorgang in der Branche heißt, einen Teil ihres bisherigen Lohns
(111). Der Preiskampf um die Aufträge geht so weit, dass selbst
Gütesiegelunternehmen wie Securitas seinen Mitarbeitern (ca. 2500
in Berlin) weniger als 4,25 Euro dafür zahlt, dass sie psychisch
kranke Straftäter im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV)
in Reinickendorf bewachen. "Man sieht eigentlich nicht ein, warum
man für diesen Hungerlohn Leib und Leben aufs Spiel setzen soll,
um einen flüchtenden Insassen um jeden Preis aufzuhalten",
sagt ein Securitas-Mitarbeiter (112).
Um diesem Lohndumping Einhalt zu gebieten, schloss kürzlich der
BDWS mit ver.di einen Tarifvertrag für das Berliner Sicherheitsgewerbe
ab. Der Tarifvertrag für die Hauptstadt, welcher Einstiegslöhne
von 5,25 Euro brutto und eine maximale Monatsarbeitszeit von 245 Stunden
vorsieht gilt nur für 27 BDWS-Unternehmen. Die anderen Firmen arbeiten
weiter wie bisher. Sie bieten so genannte Sicherheit zum kostengünstigen
Tiefstpreis. "Hauptsache es läuft einer rum, der so aussieht
wie ein Sicherheitsgarant" (113).
In Berlin haben Sicherheitsunternehmen zudem noch ganz
andere Möglichkeiten entdeckt um billig(e) Sicherheitskräfte
rekrutieren zu können. Im Oktober 1991 gründete die Industrie-
und Handelsschutz (IHS) GmbH (10 eigenst. Gesellschaften, 25 Niederlassungen,
90 Mil. Euro Umsatz 2001) eine gemeinnützige Tochtergesellschaft,
die sich IHS BQ gGmbH nennt. BQ steht hier für Beschäftigung
und Qualifizierung. Die IHS BQ ist mit dem Ziel gegründet worden,
500 Langzeitarbeitslose in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
zur Fahrgastbetreuung im Bereich der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
einzusetzen und diese - aus der ABM heraus - in den ersten Arbeitsmarkt,
beispielsweise an Sicherheitsunternehmen, zu vermitteln. So wünschte
es sich seinerzeit der Berliner Senat als Auftraggeber. Auch wenn dieses
Ziel nicht erreicht wurde, werden seit dem 18 bis 25 Prozent der Teilnehmer
- nach Vorauswahl, öffentlich finanzierter, einjähriger Beschäftigung
und der ebenfalls aus öffentlicher Hand finanzierten parallelen
Grundschulung - in Wach- und Sicherheitsunternehmen vermittelt. In dieser
"Security-ABM" gibt es keine Tarifbindung, da die Tarife an
den gewerblichen Niedriglohnbereich angelehnt sind. Die Kosten pro Arbeitsplatz
in der ABM sind bei der IHS BQ gGmbH rund ein Drittel geringer als der
Durchschnitt (114).
Seit August 2003 betreibt die WISAG Service Holding, zu der auch IHS
gehört, eine Personal Service Agentur (PSA). Die WISAG-PSA hat
sich auf die Vermittlung der Berufsgruppen Reinigung, Transport, Sicherheit
sowie Hotel und Gaststätten spezialisiert, heißt es in der
"Jungen Welt" vom 09.12.03.
IHS lies sich vom Ex-DGB Vorsitzenden, Franz Steinkühler, beraten.
Gegen die Firma wurde wegen gewerkschaftlicher Behinderung ermittelt.
IHS schützte in der zweiten Hälfte der 90er Jahre das Bundeskanzleramt
und arbeitete im Auftrag von Verkehrsgesellschaften im Bereich ÖPNV
in der Städten Berlin, Frankfurt a.M., Köln und Ludwigsburg.
(115)
Ein jüngeres Projekt begann im Herbst 1999 unter Beteiligung der
Landesarbeitsanstalt Berlin in Kooperation mit dem Bildungswerk der
Wirtschaft Berlin Brandenburg (bbw) e.V., der debis AG (DaimlerCriysler-Konzern)
und den Sicherheitsdiensten Gegenbauer-Sicherheitsdienste und Securitas
GmbH. Im Rahmen des Qualifizierungs-ABM-Projektes "Potsdamer Platz-Bewachungsdienste"
sollten sogenannte benachteiligte junge Menschen zwischen 18 und 25
Jahren Aufgaben wie Tor-, Wach- und Streifendienste übernehmen.
Unter Inanspruchnahme des von der Bundesregierung aufgelegten Jugendsofortprogramms
für Jugendliche ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sollte bis
August 2001 am "internationalen hauptstädtischen Brennpunkt
der Geschäftswelt, des Shoppings, der Kultur und des Tourismus"
junge Menschen die "Chance zu einer wirtschaftsnahen praktischen
Tätigkeit gegeben" werden. Es werden lediglich Praktikumsverträge
abgeschlossen, ein Berufsabschluss ist mit der Maßnahme nicht
verbunden (116).
Ebenfalls mit Hilfe des Jugendsofortprogramms, sowie durch EU-Mittel
finanziert wird die Unterstützung eines Bewachungsauftrages der
Gegenbauer-Sicherheitsdienste durch 64 uniformierte Jugendliche im Bezirk
Schöneberg. Auftraggeberin ist die WIR Wohnungsgesellschaft. Die
Jugendlichen, die in Vierergruppen eingesetzt werden, sollen im Bereich
der Wohnanlagen für Sicherheit und Sauberkeit sorgen, Drogenhandel
und Überfälle verhindern. "Wir werden den Sicherheitsdienst
immer dahin schicken, wo Jugendliche, Penner oder Drogensüchtige
herumstehen", so der Gegenbauer-Geschäftsführer (117).
Ähnliche Projekte laufen in Spandau, Steglitz und Kreuzberg.
Was ist an diesen Projekten zu erkennen? Unter Beteiligung sowohl großer
(Sicherheits-)Unternehmen, wie auch freier Träger wird ein Klientel
mit öffentlichen Geldern in Vertreibung vorgeschult - diese Schulung
wird zudem von den Beteiligten als Integrationsleistung aktiver Arbeitsmarktpolitik
gefeiert. Bei den Akteuren spielen Arbeitsinhalte wie -bedingungen und
-perspektiven keine Rolle.
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21. Gegen Billiglohn - Für Gleichbehandlung: "Die Goldene
Nase"
Am 5. August 2003 wurde die Thüringer Firma HS
Sicherheitsdienste in Schwarza bei Suhl mit der "Goldenen Nase"
(Negativpreis) ausgezeichnet. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
hatte zusammen mit der Thüringer "Bürgerinitiative gegen
Billiglohn - Für Gleichbehandlung" (BgBFG) die Sicherheitsfirma
wegen Lohndumpings und mangelnder Fürsorge gegenüber seinen
Beschäftigten mit dem ersten Preis bedacht, weil diese "jegliches
Negativniveau" überschreite.
Die rund 1500 Beschäftigten würden trotz der Existenz eines
allgemeinverbindlichen Tarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
"nicht nach Tarif bezahlt" und für "Dumpingangebote
in andere Bundesländer mißbraucht". Oft müßten
die HS-Angestellten "14 Stunden pro Tag arbeiten" - freie
Tage seien eine Seltenheit, schildert die "Goldene Nase"-Jury
die Arbeitssituation bei HS in einer Erklärung (118). HS Sicherheitsdienste
arbeiten beispielsweise für die Universität Kassel und die
Stadt Celle.
Neben diversen anderen in Thüringen tätigen Unternehmen waren
auch die PSD Piepenbrock Sicherheitsdienste (BDWS-Mitgliedsunternehmen)
der Filiale Suhl für die "Goldene Nase" nominiert. Mit
einem Protestbrief hatte sich die BgBFG an Bundespräsident Johannes
Rau gewandt. Die Initiative kritisiert die Verleihung des großen
Bundesverdienstkreuzes an Hartwig Piepenbrock, die Rau persönlich
Anfang Oktober 2002 vorgenommen hatte.
Piepenbrock ist Vorstandsvorsitzender der gleichnamigen Unternehmensgruppe,
die mit Gebäudedienstleistungen - vom Management bis zur Bewachung
- einen Jahresumsatz von rund 400 Mil. Euro erwirtschaftet.
Die Erfurter Bürgerinitiative wirft dem Unternehmen Sozialversicherungsbetrug
vor. Außerdem werde den Beschäftigten des Firmenbereichs
Bewachung in Thüringen der tariflich vereinbarte Standardlohn verweigert.
"Kollegen erhalten nach unseren Informationen keine Mehrarbeitszuschläge
und können ihren Urlaub nur teilweise nehmen", berichtet Torsten
Forgol, einer der Sprecher der BgBFG. Dabei sei der Branchentarif der
einen Stundenlohn von 4,32 Euro vorsieht niedrig genug.
Corinna Hersel, bei ver.di Thüringen für die Bewachungsbranche
zuständig, bestätigt den Vorwurf der unkorrekten Abrechnung
und Abführung von Sozialbeiträgen. Die Firma Piepenbrock habe
den Abrechnungsmodus der Entlohnung von Nachtarbeit verändert.
Den Beschäftigten stehen bei Nachtarbeit der Grundlohn und sieben
Prozent sozialversicherungsfreier Nachtzuschlag zu. Piepenbrock reduziere
den Grundlohn und erhöhe dafür den Zuschlag auf 25 Prozent,
so Hersel. Damit habe mancher Beschäftigte zwar sogar ein höheres
Nettogehalt als bei ordnungsgemäßer Abrechnung, aber später
ein niedrigeres Krankengeld und eine niedrigere Rente. Hersel: "Und
die Firma hat beim Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung erheblich
eingespart."
"Wir sind uns der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern
bewußt", heißt es in einer Leitlinie des BDWS-Unternehmens.
In dem Protestschreiben der BgBFG an den Bundespräsidenten bittet
die Initiative, mehr als bisher darauf zu achten, dass Unternehmer,
die ausgezeichnet werden sollen auch wirklich ihrer sozialen Verantwortung
nachkommen (119). Der niedrigste - dokumentierte - Bruttostundenlohn
im Wachgewerbe (Thüringen) beträgt derzeit 3,58 Euro. Dies
berichtete die Tageszeitung Neues Deutschland am 22.01.04.
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22. Rechtsradikale Tendenzen in privaten Sicherheitsdiensten
Seit einiger Zeit belasten Meldungen über rechtsextreme
Tendenzen in Reihen privater Sicherheitsdiensten die Branche zusätzlich.
Laut Medienberichten beschäftigen nicht selten Sicherheitsunternehmen
- teilweise gerichtsbekannte - Neonazis.
Ein Unternehmensname der in diesem Zusammenhang häufig genannt
wird, ist der des Brandenburgischen Sicherheitsdienstes Zarnikow. Firmeninhaber
Rene Zarnikow war u.a. mit der Bewachung eines Asylbewerberheimes beauftragt
worden, was diese Angelegen nicht minder brisant macht. Nachweislich
arbeiteten bekannte Neonazis wie Maurice Kind, Daniel Kuhn, Jens Riedel
und Christian Wendt, allesamt Mitglieder der rechtsextremen "Kameradschaft
Hauptvolk", für Zarnikow. Zum Einsatz kamen diese Mitarbeiter
beispielweise bei Wahlkampfbesuchen von Edmund Stoiber und Jörg
Schönbohm im Jahr 2002.
Wendt hatte bis kurz vor seinem Arbeitsantritt bei Zarnikow eine fünfjährige
Haftstrafe abgesessen, die er verbüßen mußte, weil
er zusammen mit anderen Neonazis einen Bosnier in Rhinow "halb
tot geschlagen" hatte. Daniel Kuhn ist wegen Waffenbesitzes und
Körperverletzung vorbestraft.
Lange Zeit bewachte der Zarnikow Sicherheitsdienst das Asylbewerberheim
der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Rathenow (Havelland). Der Umgang des
Sicherheitsdienstes mit den Flüchtlingen wurde im Zusammenhang
mit einem verbalen Angriff öffentlich: einer der "glatzköpfigen
Freunde" eines Zarnikow-Wachhabenden soll einen 27-jährigen
Togolesen angeschrieen haben, er solle zurück in seine Gefängniszelle,
schildert Abdel Amine den Vorfall.
In einem offenen Brief an die Behörden baten die Heimbewohner um
Hilfe, weil sie sich von den "bulligen Typen" des Sicherheitsdienstes
alles andere als beschützt sahen. Das Haus werde von "der
bekannten Neonazigruppe Zarnikow" bewacht, schrieben die Bewohner.
Nichts daran, meinte das zuständige Ordnungsamt. Der Brief blieb
für den Sicherheitsdienst ohne Folgen.
Ein internes Papier des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV)
Brandenburg vom 07.08.02 belegt, dass mehrere Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes
Zarnikow "dem Kern der rechtsextremistischen Szene Rathenows angehören."
Das LfV Brandenburg nennt die Namen der vier bereits erwähnten
Mitarbeiter. Gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus bestätigte
ein Sprecher des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm
die Existenz dieses Papiers.
Obwohl das brandenburgische Innenministerium eine neue Zuverlässigkeitsprüfung
verlangte, blieb Rene Zarnikow von Konsequenzen verschont. Brandenburgs
Ausländerbeauftragte Almut Berger äußert sich fassungslos
zu den Vorgängen: "Es kann nicht sein, dass erst etwas passieren
muss, bevor die Behörden reagieren." (120)
Der Inhaber der Safe-Unternehmensgruppe, Hans Hinrich Karck aus Kiel
gründete nach dem Mauerfall Niederlassungen in den neuen Bundesländern
und arbeitet dort gelegentlich mit Rene Zarnikow zusammen. Karck gehörte
bis Mitte der 90er Jahre zu den Organisatoren von Treffen der "Ordensgemeinschaft
der Ritterkreuzträger" im bayerischen Hammelburg. In Kassel
organisierte Karck im April 2002 ein Treffen von Anhängern der
"Leibstandarte Adolf Hitler".
Das LfV Sachsen-Anhalt warnt sogar vor Kommerzialisierungsbestrebungen
des militanten "Selbstschutz Sachsen-Anhalt" (SS/SA) des Neonazis
Mirko Appelt aus Salzwedel. Im LfV-Bericht wird darauf verwiesen, dass
sich die Selbstschutz-Gruppe um kommerzielle Aufträge bemüht.
Appels Mannen kommen auf Großveranstaltungen genauso zum Einsatz
wie als Türsteher im Diskothekenbereich. Beim Verein "Miteinander
- Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V."
haben sich wiederholt Jugendliche gemeldet, die angaben, sie seien von
Personen "aus dem Umfeld des SS/SA" bedroht worden.
Nach Informationen der Thüringer Lokalpresse sollen in Gera rechte
Schläger in Erscheinung getreten sein, die auch aus den Reihen
eines Wachdienstes gestammt hätten. Gegen zwei Geraer Sicherheitsfirmen
Pollux und Patrol wurden Vorwürfe laut, Pauschalkräfte aus
dem rechten Spektrum zu beschäftigen.
Wie die Fälle aus dem Bereich des ÖPNV zeigen, Securitas in
Hamburg und IHS in Frankfurt a.M., ist dieses Thema kein reines ostdeutsches
Problem: Auch aus dem niedersächsischen Göttingen gibt es
hierzu Wissenswertes zu berichten. An der Göttinger Universität
gab es im Juni 2003 eine Studentenkundgebung gegen den Präsidenten
der Universität, weil dieser den NPD-Funktionär Daniel Huber
als Wachmann an der Universität arbeiten lies. Huber führte
im Mai 2002 einen Naziaufmarsch in Hannover mit an.
Trotz der Tatsache, dass rechtextreme Tendenzen auch in BDWS-Unternehmen
wie Safe, Securitas und IHS belegbar sind sieht der BDWS selbst keinen
besonderen Handlungsbedarf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) beobachtet und prüft derweil diese Entwicklung im Rahmen
der Sicherheit, wie es heißt (121).
Jüngstes Vorkommnis in bezug auf dieses Thema ist der sog. "Neonazi-Vorfall"
von Kassel. Zwei uniformierte Mitarbeiter eines Kasseler Sicherheitsunternehmens
hatten Mitte Februar 2004 vor einer Gaststätte einen Mann, den
sie für einen Ausländer ("Du bist doch Pole?!")
hielten, angegriffen und verletzt. Eine Kopfwunde, die das Opfer davon
trug, mußte ärztlich behandelt werden. Ausgangsort dieses
Übergriffes war der Innenbereich einer Kasseler Gaststätte.
"Der stand auf, hat den Arm hochgehoben und Heil Hitler'
gerufen, erinnern sich Opfer und Zeugen des Vorfalls. Der polizeiliche
Staatsschutz nahm die Ermittlungen auf. Tag darauf stellten sich beide
Männer der Polizei um ihrer Festnahme zuvor zu kommen, berichtete
die Hessisch Niedersächsische Allgemeine im Lokalteil vom 12.02.
und 13.02.04.
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23. Klartext von Kennern und Insidern
Die Urteile von Kennern und Insidern über die Sicherheitsbranche
sind - auch außerhalb Berlins - vernichtend. "Da kraucht
alles mögliche rum, es ist schlicht unseriös", sagt Konrad
Freiberg, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Joachim
Gutsche, Betriebsratsmitglied bei Securitas in Berlin, meint: "Wir
sind wirklich die letzte Branche, darunter gibt es nichts mehr",
das Sicherheitsgewerbe sei ein "Auffangbecken für Unqualifizierte".
Das Betriebsratsmitglied eines anderen großen Sicherheitsunternehmens
sagt: Es ist "Sodom und Gomorrha, da sind viele, die anderswo keine
Arbeit mehr finden." Die Branche sei "das Schlimmste"
und "nicht mehr integer".
Alle diese Aussagen stammen aus dem Artikel "Die Unsicherheitsdienste",
der am 10.09.03 in der "Berliner Zeitung" (Lokales) erschienen
ist.
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24. Sicherheitsdienste im Auftrag von Städten und Gemeinden -
Privatisierung kommunaler Ordnungsaufgaben
Parallel zu den viel diskutierten Kooperationen zwischen
der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten vollzieht sich auf kommunaler
Ebene eine Entwicklung, die in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung der
Privaten von größerer Bedeutung ist, aber weit weniger Beachtung
findet. Im Zuge von Fremdvergabe beauftragen in zunehmendem Maße
bundesdeutsche Städte und Gemeinden private Sicherheitsdienste
mit immer weitreichenderen Aufgaben ohne dabei zu prüfen, ob das
geltende Recht dies auch tatsächlich deckt. So werden Realitäten
geschaffen, die dann anderen Orts einfach übernommen werden. Dadurch
findet nicht nur eine schleichende Privatisierung kommunaler Ordnungs-
und Sicherheitsaufgaben, sondern auch eine faktische Statusaufwertung
privater Sicherheitsdienste statt.
Obwohl seitens der beauftragenden Stadt-/ Gemeindeverwaltungen stets
darauf hingewiesen wird, dass die Angestellten der beauftragten Sicherheitsunternehmen
keine Sonderrechte wahrnehmen würden, führen diese auch Aufgaben
durch die hoheitliche Befugnisse bzw. eine Amtsträgerschaft erfordern.
Sie agieren damit über die viel beschriebene Grauzone hinaus, weil
sie hier nicht nur "beobachten, erkennen und melden": Sie
greifen direkt in die Grundrechte von Bürgern ein, wenn sie - wie
es mancher Auftrag verlangt - Kommunalrecht (öffentliches Recht)
durchsetzen. Der Status des "Verwaltungshelfers" reicht hierfür
nicht aus.
Selbst eine Beleihung der Privaten mit hoheitlichen Befugnissen, was
außerhalb von Flughäfen und Haftanstaltalten fast nie geschieht,
ist unter Juristen ein höchst umstrittenes Rechtskonstrukt. Hierbei
treten die Mitarbeiter dann auch nicht mehr als Repräsentanten
ihres Sicherheitsunternehmens, sondern als Amtsträger für
eine Behörde auf, auch dem Bürger gegenüber, was durch
eine Erkennbarkeit, z.B. durch Hoheitswappen oder Uniform kenntlich
zu machen ist.
Den Städten und Gemeinden obliegt die Pflicht zur Sicherheitsgestaltung
und -vorsorge. Dieses geschieht durch Beauftragung von eigenen Verwaltungsangestellten
und im Rahmen von "Outsourcing" durch eingekaufte Dienstleistungen.
Zu den von Stadt- und Gemeindeverwaltungen an private Sicherheitsdiensten
vergebenen Aufgaben zählen der Schutz von öffentlichen Gebäuden
(z.B. Museen, Rathäuser), Ordnungs- und Kontrolldienste in öffentlichen
Gebäuden, Parks, Wohnsiedlungen u.a., Pforten- und Empfangsdienste
in sensiblen Einrichtungen, Ordnungs- und Kontrolldienste im ÖPNV,
Absicherung bei Sportveranstaltungen, Alarmausschaltungen und -verfolgungen,
Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs, technische
Rotlichtüberwachung, Organisation bei Veranstaltungen (Kongresse,
Ausstellungen) (122).
Das UNI (Unternehmensinstitut der Arbeitsgemeinschaft selbständiger
Unternehmer (ASU) e.V.) hat ein Papier verfasst, welches - ähnlich
wie die Vorschläge der "Scholz-Kommission" - eine "Staatsaufgabenkritik"
darstellt. Das Papier trägt den Namen: "Der Weg aus der staatlichen
Schuldenfalle/ Konzepte und Beispiele für eine umfassende Privatisierung"
(Band 10).
In diesem Papier werden vier Städte genannt, die private Sicherheitsdienste
mit der "Wahrnehmung kommunaler Ordnungsaufgaben betraut"
haben. Diese vorgenannte Information wurde zum Anlaß genommen,
um bei den Stadtverwaltungen von Augsburg, Celle, Saarbrücken und
Suhl nach der Grundlage dieser Aufgabenübertragungen auf die Privaten
anzufragen. Die Anfrageergebnisse (123) waren überraschend. In
keiner der vier Städte waren und sind die Mitarbeiter der beauftragten
Sicherheitsunternehmen mit einer Amtsträgerschaft beliehen und
nehmen selbst bei der Durchsetzung von kommunalen Ordnungsrecht keine
hoheitlichen Befugnisse war. Im thüringischen Suhl wurde dieses
Projekt, das nach Informationen der Stadtverwaltung wegen "Schwerpunkten/Treffpunkten
von Jugendlichen" ins Leben gerufen worden war, zwischenzeitlich
wieder eingestellt (124). In Saarbrücken übt die beauftragte
Sicherheitsfirma in den Sommermonaten die "Hausrechtsfunktion"
als Parkwächter aus, heißt es im Antwortschreiben der Stadtverwaltung
Saarbrücken hierzu kurz und knapp (125).
Dem Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Celle (Nieders.), Joachim Cohrs,
geht es bei der Beauftragung des Sicherheitsunternehmens HS-Sicherheitsdienste
um die "Aufrechterhaltung von privater Sicherheit und Ordnung,
Schutz vor Schäden und Gefahren" was von ihm als "wirksames
Instrument der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, insbesondere
im Innenstadtbereich" angesehen wird.
Die HS-Angestellten sollen beispielsweise gegen Störungen der Nachtruhe
vorgehen, Alarmauslösungen verfolgen, hilflosen Personen helfen,
Straßenmusizieren unterbinden, Parkverstöße melden,
Gaststättenlärm unterbinden und melden, Streitigkeiten schlichten
und auf randalierende Personen einwirken sowie allgem. Straftaten vereiteln.
Das Celler public privat partnership existiert seit 1997 und kostet
die Stadt knapp 80.000 Euro jährlich (126).
1999 existierten in Northeim ähnliche Pläne wie die seit 1997
in Celle praktizierten. Im Gegensatz zu Celle wurde der Stadtverwaltung
Northeim dieses Vorhaben vom niedersächsischen Innenministerium
untersagt. Im Fall Northeims war die Bezirksregierung in Braunschweig
mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Northeimer Vorhabens
vom Innenministerium beauftragt worden. Die Bezirksregierung zweifelte
damals die Rechtmäßigkeit dieser Pläne an, was zu einer
Untersagung durch das Innenministerium führte. Auch der Bund der
Steuerzahler Niedersachsens monierte damals das Vorhaben: "Es kann
nicht sein, dass die Steuerzahler auf der einen Seite die Polizei bezahlen
müssen und dann auch noch einen Sicherheitsdienst finanzieren",
so die Interessenvertretung damals (127).
Hintergrund für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes
im bayerischen Augsburg waren Ordnungsprobleme im Bereich des zentralen
Umsteigedreiecks am Königsplatz. Die Stadtwerke Augsburg Verkehrs
GmbH hat seit Juni 2000 die Aichacher Firma Ecosec Security Service
mit Ordnungsmaßnahmen nach der "Grünflächen-Verordnung"
der Stadt im Bereich des Haltestellendreiecks (ÖPNV-Verkehrsknotenpunkt)
betraut.
Obwohl hier nach eigenen Aussagen der Verkehrsbetriebe öffentliches
Recht mittels Platzverweisen und Anzeigen von "unbeliehenen"
Privaten durchgesetzt wird, legen die Auftraggeber Wert darauf, festzustellen,
dass dabei keine hoheitlichen Befugnisse wahrgenommen werden. Rund 30
Anzeigen im Monat werden von den Ecosec-Angestellten, vorwiegend wegen
Belästigung, Beleidigung und verbotenem Alkoholkonsums mit dazugehörigen
Personaldaten eingereicht.
Der Geschäftsführer der Stadtwerke GmbH, Reinhold Wenniger,
hat die Privaten aufgefordert "hart durchzugreifen" (...)
"Weicheier als Wachmänner wünscht sich Reinhold Wenniger
nicht. Nicht furchtsam sollen diese vorgehen, die städtische Grünanlagensatzung
konsequent durchsetzen", so Wenniger in der "Augsburger Allgemeinen"
vom 06.06.00.
"Die "Schwarzen Sheriffs" seien von der Polizei über
ihre Eingriffsmöglichkeiten aufgeklärt worden. Grundsätzlich
begrüße die Polizei ein "zusätzliches Ordnungselement",
meint Polizeidirektor Böhm im selben Artikel der "Augsburger
Allgemeinen".
Zur Aufgabe der Ecosec-Angestellten gehört nach Zeitungsmeldungen
nicht nur das Feststellen von Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten und damit
verbundene Maßnahmen im Bereich des Haltestellendreiecks, sonder
auch die gezielte Vertreibung unerwünschter Personen (z.B. Punks)
aus diesem Bereich. "Die meisten wollen keinen Ärger und gehen
dann", sagt ein Ecosec-Angestellter hierzu.
Im Gegensatz zum aktuellen Trend setzt man bei diesem Auftrag bewußt
auf ein abschreckendes, martialisches Äußeres (schwarze Kleidung,
Handschellen, Pfefferspray, Schlagstock) der Ecosec-Streifen, deren
Einsatzbereich zwischenzeitlich in die Verkehrsmittel ausgedehnt wurde.
"Das macht Eindruck, schafft Respekt" und "Das Klientel'
müsse wissen, das man mit dem Sicherheitsdienst nicht Kasperle'
spielen könne", meint Ecosec-Firmeninhaber Bernhard Oswald
über seine vorwiegend aus einer Aichacher Kampfsportschule rekrutierten
Angestellten.
Auf das Arbeitsergebnis des privaten Sicherheitsdienstes sind die Augsburger
Verkehrsbetriebe stolz: "Da ist nichts mehr vergammelt, die Gestalten
sind weg. Ich sehe den Platz jetzt so, wie ich ihn mir vorstelle",
lobt Wenninger den Ecosec-Einsatz im September 2000. Der unbefristete
Vertrag kostet die Verkehrsgesellschaft Augsburg rund 20.000 Euro im
Monat (128).
Trotz dieser relativ hohen Einsatzkosten hat auch die Stadt Nörtingen
(Bay.) Interesse an diesem rechtlich bedenkliche Sicherheitskonzept
und Ecosec gezeigt.
Im nordrhein-westfälischen Bergheim beauftragte Bürgermeister
Jürgen Peters Kötter Services mit der Durchführung einer
City-Streife in der Innenstadt. Begründung hierfür war, dass
im Oktober 2000 eine Person auf offener Straße zusammengeschlagen
wurde und niemand eingriff. Obwohl dieser Auftrag eine ausschließlich
präventive, rein gegen Straftaten gerichtete Tätigkeit sein
sollte, führen die Kötter-Leute auch Ordnungsaufgaben in der
Stadt durch. Sie gehen gegen Fahrradfahrer in der Fußgängerzone
und unangeleinte Hunde vor. Jugendliche fühlten sich an ihrem Treffpunkt
gar von den Kötter-Angestellten überwacht und belästigt
erzählten sie dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Die
gehen hier entlang, kennen uns nicht einmal und wollen uns anmeckern",
äußerte sich ein Jugendlicher über Bergheims private
Ordnungshüter (129).
Acht Wochen nach Arbeitsbeginn kündigte die Stadt Pfungstadt (Hess.)
auf Weisung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt im Mai 2003
der Sicherheitsfirma TKS Sicherheitssysteme. Das Regierungspräsidium
hatte Bedenken das Sicherheitsunternehmen könne hoheitliche Aufgaben
übernehmen die ausschließlich Sache der Kommunen seien. TKS
war von der Stadtverwaltung Pfungstadt engagiert worden um beispielsweise
Müllsündern und Ruhestörern beizukommen sowie Sachbeschädigungen
vorzubeugen. Außerdem sollte TKS "bewaffnet" den öffentlichen
Raum bestreifen. Das Sicherheitsunternehmen sollte Spielplätze
und Parks kontrollieren und Wertstoffcontainer wegen illegaler Müllablage
überwachen. Das Überwachen der Nachtruhe und Sperrstunden,
sowie die so genannte Umfeldüberwachung durch TKS um Straftaten
vorzubeugen wurde vom RP Darmstadt scharf kritisiert.
Auch die Nachbargemeinden, für die TKS ebenfalls tätig ist,
bekamen einen Brief vom RP Darmstadt. Die Stadtverwaltungen von Groß-Umstadt
und Reinheim wurden darin ebenfalls aufgefordert, ihren Vertrag mit
der Sicherheitsfirma zu überprüfen. Diese beiden Städte
sehen aber im Gegensatz zu Pfungstadt keine Veranlassung, die Verträge
nachzubessern, weil das Überwachen von Abfallcontainern und die
Nachtruhe in beiden Städten nicht zu den Aufgaben von TKS zählen,
sondern hier lediglich städtische Liegenschaften kontrolliert würden
(130).
Nach einem Stadtratsbeschluß vom Februar 2004 soll künftig
in Trier ein Sicherheitsunternehmen (offizielle Bezeichnung: "City-Scouts")
im Stadtgebiet für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen.
Dieser Beschluß sorgte innerhalb der Stadtratsfraktion der Trierer
Bündnisgrünen für heftige Kritik: Stadträtin Uschi
Britz sieht durch den Einsatz der City-Scouts das Gewaltmonopol und
die Bürgerrechte in Gefahr (130a).
In Städten verschiedener Bundesländer sind private Sicherheitsdienste
im Auftrag der Stadtverwaltungen teilweise mit Aufgaben betraut, die
über die rechtliche Grauzone hinaus gehen. Das vom RP Darmstadt
kritisierte Aufgabenspektrum des Sicherheitsunternehmens TKS in Pfungstadt
ist fast identisch mit dem von HS-Sicherheitsdienste in Celle praktizierten.
Obwohl das niedersächsische Innenministerium der Stadtverwaltung
von Northeim ihr Vorhaben 1999 untersagt hatte, läßt man
hier die Stadt Celle gewähren. Sehr wahrscheinlich sind aber die
Augsburger Verhältnisse (Platzverweise durch Private nach öffentlichen
Recht) weder in Hessen noch in Niedersachsen möglich. So wird dann
auch die Pfungstädter Stadträtin Holder zur Kündigung
des Sicherheitsunternehmens TKS mit Worten Zitiert die auch von Kollegen
aus Niedersachsen und Bayern stammen könnten: "Weil keine
Klarheit besteht, haben wir den Vertrag gekündigt." (131)
Für Klarheit gesorgt hatte vor kurzem das Oberlandesgericht (OLG)
Frankfurt a.M. mit dem sogenannten "Blitzer"-Urteil. Durch
dieses Urteil wird Gemeinden und Städten untersagt, die Überwachung
des fließenden Verkehrs - und deren Datenauswertung - auf Private
zu übertragen.
In der OLG-Urteilsbegründung heißt es hierzu: "Die Feststellung
von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich
staatlichen Handelns." Diese OLG-Entscheidung ist damit ein deutliches
Signal: Selbst wenn Behörden "Private" direkt mit der
Durchführung von Ordnungsaufgaben betrauen, ist das nicht automatisch
rechtmäßig (132)!
Mit dieser Entscheidung wird das staatliche Gewaltmonopol geschützt
und dem Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz Rechnung getragen.
Nach unserem Wissen haben neben den bereits genannten Stadtverwaltungen
beispielsweise noch Altötting (Bay.), Bad Langensalza (Sachs.),
Langen und Stadtallendorf (beide Hess.) Sicherheitsunternehmen mit Ordnungsaufgaben
im Rahmen von City-Streifen beauftragt.
In ca. 80 deutschen Städten gibt derzeit sogenannte "City-Streifen"
die im Auftrag des Handels bzw. seiner Verbände Ladengeschäfte,
sowie Einkaufszentren und -galerien bestreifen und von einem Zusammenschluss
der örtlichen Kaufmannschaft bezahlt werden.
Hier ist der Auftrag klarer definiert, als bei den öffentlichen
Auftraggebern. In den Geschäftsbereichen der Gewerbetreibenden
soll Präsenz gezeigt und so potenzielle Ladendiebe und "unwillkommene
Kunden" abgeschreckt werden. Dazu wird das Hausrecht der Auftraggeber
per Vertrag auf die Sicherheitsunternehmen übertragen.
Bei der Verfolgung von Straftaten nimmt das Sicherheitspersonal keine
Sonderrechte, sondern lediglich den sogenannten § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung
(Jedermannsparagraphen) in Anspruch.
Seitens der Polizei wurde schon oft betont, dass der öffentliche
Raum von diesen City-Streifen nur im Rahmen der Verbindungsgänge
zu den einzelnen Objekten durchquert wird, hierbei aber keine Ordnungsfunktionen
ausgeübt werden dürfen.
In der Kasseler Innenstadt war bis Oktober 2000 die Sicherheitsfirma
Protex mit einer "Hundestreife" im Einsatz. Obwohl der Auftrag
an die Protex keine Ordnungsmaßnahmen beinhalten konnte schickte
sich die aus zwei Personen und Hund bestehende Privatstreife an, gegen
Obdachlose, Junkies und Trinker - im öffentlichen Raum - aggressiv
vorzugehen. Das Ziel war die Vertreibung dieser Personenkreise von der
Flaniermeile (Königsstraße). Die Situation eskalierte, als
die Protex-Angestellten Personen am Szene-Treffpunkt portraitartig fotografierten.
Wie eine spätere Anfrage ergab, geschah dies im Auftrag der Finaziers
des Sicherheitsdienstes, der Einzelhändler der Neuen City e.V..
Das grundrechtsverletzende Vorgehen der Protex geschah offen und vor
den Augen der Vollzugskräfte (Hilfspolizei) des Ordnungsamtes der
Stadt Kassel, ohne dass diese eingriffen. Bei Streitigkeiten bzw. Auseinandersetzungen
zwischen dem privaten Sicherheitsdienst und Personen der "Szene"
ergriffen die Hilfspolizisten sofort Partei für das Sicherheitsunternehmen.
Der öffentliche Umgang zwischen Protex-Angestellten und den Hilfspolizisten
war am "Brennpunkt" so kollegial, dass man den Eindruck gewinnen
konnte, die städtische Hilfspolizei sei dort, um den privaten Sicherheitsdienst
bei seinem fragwürdigen Tun zu schützen. Offen zu beobachten
war, dass bei Personenüberprüfungen dem Sicherheitsdienst
gestattet wurde, sich Personalien von überprüften Personen
zu notieren - alles wohlgemerkt in der Öffentlichkeit auf der meist
frequentiertesten Straße der Stadt. Kritischen Bürgern rieten
die Sicherheitspartner "sich nicht einzumischen".
Als am 17.10.2000 die "Frankfurter Rundschau" unter dem Titel
"Aus dem rechtlichen Niemandsland" hierüber berichtete,
verschwand die Protex-Streife von der Königsstraße (133).
Der Ermittlungsarm der Protex, dem auch die "City-Detektive"
angehören, ist u.a. für den Kasseler Einzelhandel gegen Ladendiebe
im Einsatz. Nach eigenen Aussagen verfügt die Protex, die auch
Sachfahndung, Personensuche wie Zeugen-/ Schuldnerermittlung zu ihrer
Dienstleistungspalette (www.protex.de) zählt, über gute Kontakte
zu den Kasseler Sicherheitsbehörden: Die uniformierte Protex-Streife
erledigte in der Vergangenheit teilweise die "Drecksarbeit"
für die Vollzugskräfte des Kasseler Ordnungsamtes, während
gleichzeitig die Ermittler (City-Detektive) des Hauses mit jedem erwischten
Ladendieb einen (statistisch) aufgeklärten Fall an die Polizei
übergaben.
Noch ein Beispiel aus Kassel zeigt, wie eng und selbstverständlich
die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sicherheitsunternehmen in innerstädtischen
Bereichen auch ohne Kooperationsvereinbarungen werden kann. Weil die
Kasseler Königsgalerie keine Personen in ihrem Geschäftsbereich
haben wollte, die augenscheinlich Randgruppen zuzuordnen waren, wies
die Geschäftsleitung den Sicherheitsdienst des Hauses an, bestimmten
Personen den Zutritt in die Galerie durch den Haupteingang zu verwehren.
Da dennoch z.B. Stadttrinker häufig durch zwei ungesicherte Nebeneingänge
in die Galerie gelangten, um sich im Galerie-Discounter mit alkoholischen
Produkten einzudecken, wurden schriftliche Hausverbote gegen diese Personen
vom Haussicherheitsdienst erteilt. Diese Praxis richtete sich auch gegen
Personen die als "Versorgungseinkäufer" der - größtenteils
schon mit Hausverboten belegten - Szene verdächtigt wurden. Dosenbier
im Einkauf reichten aus, um in der Galerie vom Sicherheitsdienst angehalten
und mit einem förmlichen Hausverbot belegt zu werden. Weigerten
sich die Personen wegen des gegen sie verfügten Hausverbotes ihre
Personalausweise auszuhändigen, wurde vom Sicherheitsdienst kurzerhand
die Polizei gerufen, die dann ohne Prüfung der Sachverhalte die
Personen überprüfte und die Ausweisdaten an den Sicherheitsdienst
übergab.
Nur dem Petenten Jochen Z. und der Mithilfe des hessischen Datenschutzbeauftragten
ist zu verdanken, dass diese Praxis öffentlich wurde. Der Kasseler
Polizei wurde das beschriebene Handeln, das Mitwirken an willkürlichen
und somit unrechtmäßigen Hausverboten mit folgender Begründung
untersagt: nach der sogenannten "Taschenkontroll-Entscheidung"
(BGHZ 124, 39) des Bundesgerichtshofs darf der Betreiber von öffentlich
zugänglichen Geschäftsbereichen nicht ohne triftigen Grund
den Zutritt verwehren. Eine Rechtsgrundlage für das beschriebene
Handeln, die Personalienaufnahme und Weitergabe der Daten an den Haussicherheitsdienst
durch die Polizei besteht nur dann, wenn Kundenverhalten vom üblichen
stark abweicht. Unübliches Kundenverhalten sind neben Straftaten
beispielsweise aggressive, gefährdende Verhaltensformen und Vandalismus
im Hausbereich des Betreibers. Der Kauf von Alkohol zählt definitiv
nicht dazu. Dem Vorschlag des hessischen Datenschutzbeauftragten, künftig
die Datenweitergabe an Private zu protokollieren, wollte die Kasseler
Polizei nicht nachkommen (134).
Im Februar 2004 saßen vier Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens
Protex wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung auf der Anklagebank
des Kasseler Amtsgerichts. Gegenüber der vorsitzenden Richterin
mußten die Angeklagten einräumen das Opfer, einen jungen
Mann, auch durchsucht zu haben, wodurch die Situation - innerhalb der
die Körperverletzung entstanden war - überhaupt erst eskalierte.
Die Richterin machte deutlich, dass das unrechtmässige Duchsuchen
des Opfers durch das Sicherheitspersonal für die Körperverletzung
ursächlich war und stellte mit deutlichen Worten fest: ..."durchsuchen,
das darf nur die Polizei." (134a)
|
25. Zusammenfassung/ Schluß
Auf kommunaler Ebene existiert ein Beziehungsgeflecht
zwischen der Polizei, den Ordnungsämtern und privaten Sicherheitsdiensten,
das in seiner Arbeitsweise gegen randständige Personen und deren
Grundrechte ausgerichtet ist. So sollen beispielsweise durch ordnungspolitische
Vertreibung von Randgruppen innerstädtische "Wirtschaftsstandorte"
wie Zentren und Citys gesichert und aufgewertet werden.
Im Zusammenhang mit der Auftragsumsetzung durch Sicherheitsunternehmen
ist zu beobachten, dass die privaten Ordnungsvorstellungen über
den Hausrechtsbereich hinaus in den öffentlichen Raum ausgedehnt
werden. 1994 forderte der Vorsitzende der Douglas Holding, Jörg
Kreke, dem Einzelhandel in Hamburgs City Hausrechtsfunktionen in Fußgängerzonen
und Einkaufsstraßen einzuräumen, "um in eigener Regie
gegen Kriminalität, Rüpeleien, Verunreinigungen und andere
Auswüchse vorgehen zu können" (134b). Der Vorschlag stieß
damals auf wenig Resonanz.
Bei der Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen treten die Privaten
gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern oftmals als höchstoffizielle
Partner von Polizei und Ordnungsämtern auf, unabhängig davon,
ob sie im öffentlichen Auftrag stehen oder nicht. Die Grenzen zwischen
(örtlichen) Zuständigkeiten und tatsächlichen Befugnissen
verschwimmen. Somit ist es für den Einzelnen - trotz des neuen
Bewachungsgewerberechts - kaum noch möglich seine Rechte im Wust
privater und öffentlicher Zuständigkeiten zu kennen. Darüber
hinaus haben es private Sicherheitsdienste in den zurückliegenden
zehn Jahren geschafft, sich auf unterschiedlichen Ebenen mit den Sicherheitsbehörden
so zu verzahnen, dass ihnen Schutz und "Amtshilfe" dieser
Stellen sicher sind. Durch die Aufnahme der Privaten in die staatliche
"Schutzgemeinschaft" der Sicherheitsbehörden werden die
Bürgerinnen und Bürger weder vor Willkür und Übergriffen
durch privates Sicherheitspersonal besser geschützt noch findet
eine intensivere Kontrolle der privaten "Kollegen" statt -
das Gegenteil ist der Fall. Je geringer die Beschwerdemacht des Einzelnen
ist, desto schneller überschreiten private Sicherheitsleute ihre
Rechte.
Die Drohung der Privaten mit ihrem "Partner", der Polizei,
spiegelt eine Machtposition wider und kommt immer dann zur Anwendung,
wenn Personen den (teils willkürlichen) Weisungen nicht nachkommen.
Polizei und Ordnungsämter helfen dabei die privaten Interessen
der "Juniorpartner" durchzusetzen: So werden Obdachlose, Bettler,
Trinker und Straßenmusikanten vor Geschäften und Galerien
außerhalb der Hausrechtsbereiche auch mittels behördlicher
Platzverweise vertrieben. Wie bereits beschrieben wurde das unrechtmäßige,
provozierende Vorgehen der Protex-Security auf der Kasseler Königsstraße
nicht nur von den städtischen Hilfspolizisten gedeckt, sondern
die daraus resultierende Konflikte zum Nachteil der Betroffenen - z.B.
durch Platzverweise - "staatlich geregelt". Der "arbeitsteilige
Sicherheitsverbund" zwischen privaten und staatlichen Ordnungshütern,
welcher auf Unterstützung und Information basiert, existiert auf
kommunaler Ebene bereits - der Neutralitätsgrundsatz ist zu Gunsten
des Sicherheitsgewerbes längst aufgegeben worden.
Diese enge Zusammenarbeit möchten die Partner weiter vertiefen.
Das staatliche Gewaltmonopol bzw. der Artikel 33 (4) Grundgesetz alleine
werden diese Entwicklung nicht aufhalten können, weil verschiedene
(ökonomische) Faktoren wie beispielsweise Sparzwänge und Gewinnstreben
sowie das subjektive Sicherheits-/ Bedrohungsgefühl in der Bevölkerung
und Ordnungsbedürfnisse hierbei für Eigendynamik sorgen und
längst einen Verschmelzungsprozeß zwischen staatlichen Stellen
und privaten Dienstleistern in Gang gesetzt haben. Diese Entwicklung
ist zumindest seitens der Wirtschaft (siehe Kötter-Sicherheitsberat)
gewünscht, weil sie den Unternehmen nur Vorteile bringt.
Im Rahmen von Ermittlungstätigkeiten profitieren Polizei und Private
(Detekteien) ebenfalls von einander. Private agieren da, wo den Ermittlungsbehörden
z.B. aus strafprozessualen Gründen "die Hände gebunden
sind" und liefern (gerichtsverwertbare) Informationen.
Aber auch umgekehrt funktioniert die Zusammenarbeit: Lothar Mahlberg
verweist in
"'Privatpolizei' im System unserer Rechtsordnung" auf die
Praxis des "moonlighting", bei der polizeiliche Fahnder gegen
Bezahlung einzelne Fahndungsaufgaben von ihren privaten Kollegen übernehmen.
Eine Hauptaufgabe der privaten Sicherheitsdienste für die nächsten
Jahre wird sein, öffentliche und private Aufträge im Sicherheitsverbund
mit der Polizei und den Ordnungsämtern parallel zu managen und
dabei die Auftragsinteressen gewinnorientiert zu vertreten. Gerade die
BDWS-Unternehmen wollen dabei als "offizielle Polizeipartner"
glänzen und dies auch werbetechnisch nutzen.
Durch public private partnerships (Sicherheitskooperationen und öffentliche
Auftragsnahme) wird das staatliche Gewaltmonopol ausgehöhlt.
Der verfassungsgemäße Auftrag der Polizei ist es die freiheitlich-demokratische
Grundordnung und damit auch Art. 33 (4) Grundgesetz (Gewaltmonopol der
Bundesrepublik) zu schützen. Durch die Kooperation mit Privaten
beseitigt die Polizei nicht nur das Gewaltmonopol sondern sie gefährdet
auch die Bürgerrechte. Und noch ein ganz wesentlicher Punkt wird
hierbei nicht bedacht. Zwischen der Sicherheitswirtschaft und den Sicherheitsbehörden
herrscht ein großer Interessenkonflikt: Die Polizei möchte
der Gesellschaft subjektive wie objektive Sicherheit geben. Kriminalitätsstatistiken,
die Aufklärungsquoten, geben hierüber Aufschluß. Die
Sicherheitswirtschaft profitiert von "schlechten" Kriminalitätsstatistiken
und einer großen Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung.
Auf sinkende Fallzahlen (Straftaten) reagiert die Sicherheitswirtschaft
sehr nervös, weil dies Umsatzeinbußen zur Folge haben kann.
Die Sicherheitswirtschaft ist der Ansicht, dass sich die Polizei auf
ihre Kernaufgaben (z.B. Strafverfolgung) beschränken solle. Klartext:
Die Polizei soll lukrative öffentliche Aufgaben (z.B. Objekt- u.
Veranstaltungsschutz) an die Privaten abtreten.
Längerfristige, stabilere Aufträge die von den Kommunen an
die Sicherheitswirtschaft vergeben werden und für deren gesicherte
Finanzierung ebenfalls das Kollektiv der Steuerzahler aufkommen muß
wünscht sich die Lobby am meisten. Die Sicherheitswirtschaft möchte
so ein fester Bestandteil der von Sparmaßnahmen betroffenen öffentlichen
Verwaltung werden. Hierzu rechnet sich die Wirtschaft bei Ländern
und Kommunen attraktiv. Neben günstigeren Personalkosten verspricht
sie durch "publik private partnership (ppp)" eine effektivere
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, was sich in Form von Mehreinnahmen
für die öffentlichen Kassen positiv auswirken soll. In den
Auftragsvergaben der öffentlichen Hand sehen vor allem die BDWS-Unternehmen
eine Alternative zum ruinösen privaten Markt und damit auch eine
Change der "Billigkonkurenz" zu entfliehen. Eine Grundlage
dafür wurden bereits mit der neuen "Vergabenorm" DIN
77200 geschaffen.
In Frankfurt a.M. war ein solcher "ppp"-Versuch mißglückt.
Die Stadtverwaltung der Mainmetropole hatte Branchenprimus Securitas
mit der Überwachung der ruhenden Verkehrs (Verteilung v. Strafzetteln)
beauftragt. Aufgrund der schlampigen Arbeit der Securitas-Angestellten,
wegen der hohen Anzahl von erfolgreichen Widersprüchen von Kfz-Haltern,
überstiegen die Ausgaben für diese private Ordnungsdienstleistung
die eingenommenen Buß-/ Verwarngelder bei weiten (Differenzsumme
über 100.000 DM). Zudem wurde mangelnde Bürgerfreundlichkeit
der Securitas-Angestellten beklagt. Nach einem Gutachten, welches die
Stadt Frankfurt a.M. in Auftrag gegeben hatte konnte der Vertrag mit
Securitas nicht aufrechterhalten werden, so die Frankfurter Rundschau
vom 30.09.99.
Eine Kontrolle der Sicherheitsunternehmen, die der Gesetzgeber durch
kommunale Gewerbe- und Ordnungsämter vorsieht, ist kaum möglich,
wenn man bedenkt, dass die Privaten immer häufiger als Auftragnehmer
für Kommunen tätig sind und dabei direkt oder indirekt mit
den Ordnungsämtern zusammenarbeiten (135).
In Hamburg-Harburg wurde kürzlich von der "Sicherheitskonferenz"
ein publik private partnership ins Leben gerufen, welches per Videokamera
die Überwachung eines Fußgängertunnels (zwischen Lämmertwiete
und Channel) vorsieht. Obwohl "der Durchgang laut Polizei kein
Brennpunkt der Kriminalität" ist, haben sich die Verantwortlichen
der Stadt unter Einbindung der Sicherheitswirtschaft für dieses
Projekt entschieden. Die Überwachungstechnik ist aus Steuermitteln
finanziert. Für die laufenden Kosten kommt die Wirtschaft auf.
Denn: Die Bilder laufen nicht bei der Polizei auf, sondern beim "Wachmann
von Channel Harburg."
Solche Projekte werden wohl Schule machen, weil nicht nur die Sicherheitswirtschaft,
die dadurch Technik und Dienstleistungen verkaufen kann, an einer Ausweitung
dieses Projektes interessiert ist. Alle in der Bezirksversammlung vertretenen
Fraktionen hatten dieser Videoüberwachung zugestimmt (136).
Clever bei solchen Projekten ist es, sie den Bürgerinnen und Bürgern
so zu "verkaufen", als würde diese Überwachung von
allen Menschen regelrecht eingefordert werden - die Notwendigkeit wird
ohnehin schon seit Jahren von der Politik und Wirtschaft unterstrichen.
So gewinnen die (privaten) Kontrollmechanismen nicht nur an Akzeptanz,
sondern auch die Finanzierung gestaltet sich sehr viel leichter. Eine
Wahrheit über Sicherheitsdienstleistungen ist: Sicherheit gibt
es nicht zum Nulltarif!
Was eine effektive Kontrolle der privaten Sicherheitsdienste so notwendig
macht, ist die Tatsache, dass die Privaten nicht dem Gemeinwohl gegenüber
verpflichtet sind, sondern nur den Interessen ihrer Auftraggeber. Das
private Sicherheitsdienste auch mit "Vertreibungsaufträgen"
("Problemverdrängungen" sind für die Branche lukrativ)
Geld verdienen, wird von den Firmen offen zugegeben: "Irgendwo
fällt immer Dreck an, durch unsere Arbeit eben nur woanders",
äußerte einmal der Geschäftsführer der Berliner
Wache (137). Will sagen: Es existiert keine Moral und die Grundrechte
der Menschen stehen einer Auftragsumsetzung durch die Dienste oftmals
im Wege. Es ist bekannt, dass die Arbeitsweise privater Sicherheitsdienste
häufig Streitigkeiten auslöst, aus denen dann u.U. Handgreiflichkeiten
bzw. Straftaten entstehen. Somit garantiert der Einsatz privater Sicherheitsdienste
nicht unbedingt nur Sicherheit und Ordnung, sonder kann auch die o.a.
Probleme verursachen wie Beispiele aus verschiedenen Städten zeigen.
Auch wenn die Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter des Sicherheitsgewerbes
gewachsen sind, sorgen Dumpinglöhne, eine daraus resultierende
Arbeitsüberlastung (bis zu 240 h/monl.) für Unzufriedenheit
und Frustration des Basispersonals. Der Umstand, dass festangestellte
Mitarbeiter der Branche gezwungen sind, zusätzlich zu ihrem Gehalt
noch ergänzende Sozialhilfe zu beziehen, bedarf keiner Kommentierung.
Gerade diese niedrigen Löhne und die "hire and fire"-Mentalität
der Brache führen zu Übergriffen bzw. Skandalen. Negative
Medienberichte, welche die Sicherheitsbranche belasten und zudem aufwendige
PR-Bemühungen des BDWS zunichte machen, sind oftmals hausgemacht.
Ungeachtet rechtlicher Hürden sind die Privaten "nicht fit"
für die Übernahme polizeientlastender öffentlicher Aufgaben.
Wie bereits beschrieben können sich die Menschen in Deutschland
nicht auf eine ausreichende Kontrolle der privaten Sicherheitsdienste
bzw. des Personals durch öffentliche Stellen verlassen. Auch ein
unternehmenseigenes Beschwerdentelefon, wie bei Securitas in Hamburg
eingerichtet, ist nur ein Lippenbekenntnis. Es gibt vom Unternehmen
keine unabhängigen Informationen über Qualität und Quantität
der Beschwerdeneingänge. Damit taugt dieses Telefon lediglich zur
internen Kontrolle.
Fast fünf Jahre (Start 1999) offiziell existierende Kooperationen
zwischen den Sicherheitsbehörden und den Privaten zeigen das bei
der Zusammenarbeit eine Eigendynamik entsteht. Die Kooperationsstrukturen
sind undurchsichtig und die Kooperationspartner möchten sich einer
(datenschutzrechtlichen) Kontrolle am liebsten entziehen wie Anfragen
an den hess. Datenschutzbeauftragten und das Polizeipräsidium Frankfurt
a.M. Ende 2003 ergaben. Die Polizei in Frankfurt a.M. kam ihrer Zusage,
den Datenschutz (Weitergabe personenbezogener Daten) innerhalb der Kooperation
mit den Sicherheitsunternehmen besser zu regeln, einfach nicht nach.
Über eineinhalb Jahre waren vom Zeitpunkt dieser Ankündigung
bereits vergangen, ohne das etwas geschah. Damit ist eine bestimmte
Signalwirkung verbunden: Die Kooperationsinteressen - und damit auch
die der privaten "Juniorpartner" - stehen über den Grundrechten
(z.B.: "Recht auf Informationelle Selbstbestimmung") der Bürgerinnen
und Bürger.
Wie wenig Wert dabei seitens der privaten Sicherheitsdienste auf den
Datenschutz gelegt wird, zeigen bekanntgewordene Verfehlungen (z.B.
in Augsburg, Kassel und Hamburg) und die Tatsache, dass vor allem die
Unternehmen nicht den Dialog mit den Datenschutzbeauftragten suchen.
Stets betont die Wirtschaft, dass der Datenschutz in Deutschland ausreichend
geregelt sei, und weist damit gleichzeitig Gesetzesverschärfungen
in diesem Bereich zurück, weil diese sich für die Branche
als hinderlich erweisen könnten.
"old-boy-networks", "moonlighting" und die Berliner
Pläne, private Sicherheitsdienste in die Polizeiverwaltung einzubinden
machen das Problem nicht einfacher.
Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste treten heute verstärkt
in der Öffentlichkeit auf und aufgrund vielfältiger Aufgaben
dem Bürger auch im öffentlichen Raum gegenüber. Anders
als die Polizei unterliegen sie keiner parlamentarischen Kontrolle,
einem Beamten- und Disziplinarrecht. Zum Auftrag- und Arbeitgeber besteht
ein starkes Abhängigkeitsverhältnis. Die Umsetzung des Auftrages,
die Durchsetzung von (Auftraggeber-)Interessen (Stichwort: Kundenzufriedenheit),
sind oft wichtiger als die Grundrechte Dritter. Ein Spannungsfeld in
Bezug auf die Grundrechte ist beinahe zwingend. Mit Blick auf den bereits
erwähnten Neutralitätsgrundsatz, der für die Sicherheitsbehörden
gilt, stellt sich die Frage: Wie wird sich die Polizei künftig
bei Konflikten zwischen Bürgern und ihrem kooperierenden "Juniorpartner"
verhalten?
Wegen des beschriebenen behördlichen Kontrolldefizits in diesem
Bereich wird die Rolle der Medien und informierender Bürger in
Zukunft wichtiger denn je sein, weil nur durch Veröffentlichungen,
durch Medien dokumentierte Übergriffe und Kritik, eine gewisse
Transparenz garantiert ist und dadurch einem privaten "Befugniswildwuchs"
Einhalt geboten werden kann. Nur durch Dokumentation kann der Mär
der "bedauerlichen Einzelfälle" begegnet werden.
Der ehemalige Vizepräsident von Securitas AB in Stockholm, Hans
Wermdalen, hat sich vor einigen Jahren darüber abfällig geäußert,
dass besonders in Deutschland die Presse an dem schlechten Image der
Sicherheitswirtschaft schuld sei, weil "die Klatschpresse unermüdlich
nach schwarzen Schafen' sucht". Aus meiner Sicht kann diese
Meinung durchaus als Lob an eine unabhängige Kontrollinstanz verstanden
werden.
Terrorbedrohung, Wirtschaftskriminalität und allgemeine Kriminalitätsängste
werden der Branche auch in Zukunft gute Umsätze bescheren. An der
Seite der Polizei werden die Privaten neue Aufgaben erhalten und somit
weiter an Einfluß gewinnen. Wie beschrieben darf die Sicherheitswirtschaft
kein Interesse an einem Rückgang der Kriminalität haben, sondern
kann lediglich an einer (umsatzsteigernden) Verdrängung dieser
Probleme in neue "Auftragsgebiete" interessiert sein: Kriminalitätszahlen
und -ängste bestimmen auch hier das Angebot bzw. die Nachfrage
und somit den Umsatz.
Der gesunde Menschenverstand verbietet es daher, dass private Sicherheitsdienste
als Partner oder sogar im Auftrag von Behörden den öffentlichen
Raum nach marktwirtschaftlichen Kriterien "Sicherheitsverwalten"
und die Bürger ihre "private" Überwachung durch
"Söldner" auch noch zusätzlich bezahlen müssen.
Auch werden die Bürgerinnen und Bürger i. d. R. nicht gefragt,
ob sie die ihnen aufgezwungene Sicherheit und Ordnung überhaupt
möchten - dies entscheidet die Politik zusammen mit der Wirtschaft
alleine. Die Wahrnehmung von Ordnungsaufgaben durch Private im öffentlichen
Raum darf es daher nicht geben!
Vor über 25 Jahren hat der Hamburger Rechtsprofessor Hoffmann-Riehm
sich schon Gedanken über die Rolle privater Sicherheitsdienste
gemacht und gesagt: "Vielleicht könnte es in Zukunft eine
große Familie' privater Sicherheitsdienste geben, einen
Clan' der Schutz verspricht, aber Macht meint.
|
26. Quellen
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(2) taz Hamburg u. Hamburger Morgenpost, Lokalteile, 14.10.99
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(5) Westdeutsche Zeitung, Lokalteil Düsseldorf, 11.12.00
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(14) taz Berlin, Lokalteil, 21.08.03
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(17) taz Berlin, Lokalteil, 21.08.03
(18) B.Z., Lokalteil, 22.08.03
(19) taz Berlin, Lokalteil, 21.08.03
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(21) Berliner Morgenpost, Lokalteil, 22.08.03
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(23) DSD 4/02, S. 6
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(25) PM, 14.11.02, www.securitas-online.de
(26) DSD 2/03, S. 4
(27) DSD 2/03, S. 12
(28) DSD 2/03, S. 3
(29) DSD 3/02, S. 6; DSD 2/03, S. 25
(30) PM, 30.01.02, www.securitas-online.de
(31) PM, 16.08.02, www.securitas-online.de
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(56) Die Welt, Nachrichten, 22.11.99
(57) www.terz.org/texte/texte_05_02/security.htm
(57a) Kölnische Rundschau, Euskirchen, 23.04.04
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(68) O-Ton auf der Webseite von Kötter, "Sicherheitsbeirat",
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(69) Neue Ruhr Zeitung, Politik, 17.09.03
(70) PM Nr. 13, 10.09.03, www.bdws.de
(71) PM Nr. 17, 10.10.03, www.bdws.de
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(74) Eigenwerbung/ Selbstdarstellung: www.power-gmbh.de
(75) Der Spiegel, 13.09.99; Eigenwerbung/Selbstdarstellung: www.kdm-portal.com
(76) Berliner Zeitung, Lokalteil, 10.09.2003
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(77) Der Spiegel, Politik, 13.09.99
(77a) Redebeitrag am 18.02.04 auf dem 5. Hamburger Sicherheitsgewerberechtstag,
DSD 1/04S. 11 u.12
(77b) Weichert a.a.O. (Fn. 4), S. 10
(78) PM, 06.06.01, www.securitas-online.de
(79) PM, 02.10.01, www.securitas-online.de
(80) www.kriminalpraevention.de/stiftung/stifterrat.html
(81) DSD 3/02, S. 6
(82) www.kriminalpraevention.de/pressearchiv/presse-event061100/tete.shtml
(83) WIK 5/03, www.wik.info/wik/news/voll/1003728.html
(84) www.asw-online.de
(85) www.wik.info/wik/news/voll/1003728.html
(86) www.asw-online.de
(87) Protector-Info 3/00, www.protector.info
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(89) www.vsw-bw.com
(90) www.vsw-bw.com
(91) Protector-Info 1-2/03, www.protektor.info
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(93) www.forsi-online.de/html/unabhaengigkeit/html; www.uni-hamburg.de/PSV/PR/Presse/Mitteilu/sec.html
(94) Protector-Info 3/02, www.protector.info
(95) Festrede v. VFH-Dir. Wagner, 06.04.01. anlässlich d. Verabschied.
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(96) Süddeusche Zeitung, Hochschule, 19.10.99
(97) Eigenerbung, www.securitas-online.de
(98) DSD 3/02, S. 18; DSD 4/02 S. 7
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(100) DSD 4/02, S. 4
(101) DSD 3/02, S. 10 u. DSD 2/03, S. 37 - 38
(102) Hamburger Abendblatt, Wirtschaft, 14.02.03
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(104) PM 6/02, 12.06.02, www.bdws.de
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(109) Junge Welt, Politik, 01.10.03
(110) Berliner Zeitung, Lokales, 10.09.03
(111) taz berlin, Lokales, 22.07.03
(112) Berliner Zeitung, Lokales, 21.10.03
(113) Berliner Zeitung, Lokales, 10.09.03
(114) Eigenwerbung/ Selbstdarstellung der IHS BQ gGmbH, S. 3 u. 7; www.wisag.de
(115) Jungle World, Wirtschaft, 08.04.98
(116) Projektvorschlag: Qualifizierungs ABM-Projekt "Potsdamer
Platz-Bewachungsdienste", Berlin 2000, S. 1
(117) Zit. n. Berliner Zeitung, Lokales 20.04.99.; vgl. Berliner Zeitung,
Lokales 25.06.03 u. 09.09.99
(118) Neues Deutschland, Nachrichten, 14.10.03
(119) Junge Welt, Inland, 01.08.03
(120) Focus, 51/02; Junge Welt, Antifa-Beilage, 27.08.03
(121) Junge Welt, Antifa-Beilage, 27.08.03
(122) Der Weg aus der staatlichen Schuldenfalle/ Konzepte und Beispiele
für eine umfassende Privatisierung", Teil II: So wird Privatisiert
- Privatisierung in Beispielen, Schriftenreihe, S. 60 - 62, Band 10,
UNI Unternehmensinstitut der Arbeitsgemeinschaft selbständiger
Unternehmer (ASU) e.V.
(123) Anfrage v. 05.09.03 an die Stadtverwaltungen Augsburg, Celle,
Saarbrücken und Suhl; Antworten: Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH
v. 16.10.03, Stadtverwaltung Celle v. 09.09.03,
(124) Antwortschreiben der Stadtverwaltung Suhl v. 27.10.03
(125) Antwortschreiben der Stadtverwaltung Saarbrücken v. 10.09.03
(126) Celler Sontags-Kurier, Celle, 05.12.99
(127) Hessisch Niedersächsische Allgemeine, 17.12.99; Neue Presse,
04.01.00
(128) Aichacher Zeitung, Augsburg, 01.09.00
(129) Kölner Stadt-Anzeiger, Bergheim, 03.10.00
(130) Darmstädter Echo, Südhessen, 06.05.03 u. Südhessen,
01.12.03
(130a) Pressearchiv: Rathausartikel, Rubrik Sicherheit, 10.02.04
(131) Darmstädter Echo, Kreis Darmstadt, 06.05.03
(132) Az.: 2Ss OWi 388/02, Hessisch Niedersächsische Allgemeinen,
Menschen, 07.11.03
(133) www.is-kassel.de/~safercity/2000/pe_16102000.html
(134) Frankfurter Rundschau, Hessen, 20.02.98; www.is-kassel.de/~safercity/1998.05.07-04.html;
27. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten, Ziff.
5.4.2 "Das Hausverbot"
(134a) Hessisch Niedersächsische Allgemeine, Lokalteil, 03.02.04
(134b) Krölls a.a.O., Fn 6, S. 233
(135) Thüringer Allgemeine, Thüringen, 03.12.03
(136) Hamburger Abendblatt, Harburg, 09.12.03
(137) Die andere Seite der Stadt s. 30-41, M. Knecht
DSD = Der Sicherheitsdienst, Verbandszeitschrift des
BDWS
PM = Pressemitteilung
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27. BDWS vom 25.08.2003: Verleihung des QUIP* AWARD 2002 an GSE
*Quality Innovation Partnership Award
Am 27. Juni 2003 wurden Vertreter der GSE Gesellschaft
für Sicherheit und Eigentumsschutz mbH & Co. Dienstleistungs
KG von der M+W Zander Facility Management GmbH zur Auszeichnung im Rahmen
einer Festveranstaltung nach Stuttgart eingeladen. Dort konnten Hellmuth
Bindig und Gerald Gawer zum wiederholten Male den Quip Award im Empfang
nehmen, mit dem M+W Zander die besten seiner Dienstleister aus über
mehreren hundert für sie tätigen Unternehmen auszeichnet.
"Im Dienstleistungsbereich Infrastrukturelle Dienste hat sich die
GSE zu einer festen Größe als Anbieter von personellen Sicherheitsdienstleistungen
entwickelt" So die Leiterin des Einkaufs Frau Susanne Peitz in
Ihrer Laudatio zur Ehrung. M+W Zander ist ein Unternehmen, das Facility
Management betreibt. Das bedeutet: Anders als beim traditionellen Gebäudemanagement
berücksichtigt Facility Management die gesamte Lebensdauer und
die umfassende Nutzungsbestimmung von Gebäuden. Als marktführendes
Unternehmen bietet M+W Zander seinen Kunden einen echten Mehrwert: Dienstleistungen
auf höchstem Niveau bei technisch anspruchsvollen und komplexen
Aufgabenstellungen und Gebäuden (z. B. in der Pharma- und Mikroelektronik-Industrie).
Das heißt, M+W Zander nimmt dem Kunden auch solche Arbeits-, Organisations-
und Denkprozesse ab, die bis in die Nähe der eigentlichen Kernkompetenzen
des Kunden reichen. So kann dieser sich voll und ganz auf seine ureigenen
Stärken konzentrieren. GSE - das einzige ausgezeichnete Unternehmen
in den neuen Bundesländern - leistet im Auftrag von M+W Zander
dazu ihren professionellen Beitrag. Unser Engagement für das gemeinsames
Ziel - die Zufriedenheit unseres Partners sowie dessen Kunden - wurden
in der Festveranstaltung offiziell gewürdigt. Schön, dass
uns nach der langjährigen Zusammenarbeit dieser motivierende Vertrauensbeweis
nun zum wiederholten Male entgegengebracht wurde! Besonderer Dank gilt
den Mitarbeitern der GSE, die mit ihrer vorbildlichen Leistung die Basis
für diese Auszeichnung gelegt haben. (PM-BDWS, 25.08.03, www.bdws.de)
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Weitere Informationen zu immer mehr Sicherheitswahn
Rechts: FR vom 20.4.2005, S. 34. Interview mit Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth, CDU.

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