Aus dem Grundrechtereport 1999
Art. 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchführung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
Harald Glöde
"So was wie Sie darf ich nicht fahren"
Haftstrafen für Taxifahrer
Seit 1997 ist die Verurteilung von Taxifahrern im ostdeutschen
Gebiet wegen der Beförderung illegal eingereister Ausländer
öffentlich bekannt geworden. Den juristischen Hintergrund dieses
Vorgehens bildet die Änderung des Art. 16 GG im Sommer 1993. Danach
ist es für Flüchtlinge, die beabsichtigen, Asyl zu beantragen,
unmöglich geworden, auf dem Landweg legal in die BRD zu gelangen.
Mit der juristischen Konstruktion der "sicheren Drittstaaten"
droht Flüchtlingen, die nachweisbar über Polen bzw. die Tschechische
Republik einreisen, die sofortige Zurückschiebung, weil sie aus
einem dieser sogenannten sicheren Drittstaaten gekommen sind. Um überhaupt
eine Chance zu haben, einen Antrag auf Asyl zu stellen, muß die
Grenze von Flüchtlingen illegal überquert werden, d. h., die
Gesetzgebung zwingt Flüchtlinge zum Risiko eines illegalen Grenzübertritts.
Flüchtlinge, die die unmittelbare Grenze überschritten haben,
versuchen daher möglichst unerkannt und schnell aus diesem Grenzraum
zu entkommen. Zu den Möglichkeiten, die sie dafür benutzen
können, gerade wenn der Grenzübertritt nicht im Rahmen einer
kommerziellen Fluchthilfe organisiert worden ist, gehört der öffentliche
Personennahverkehr, dem das Taxigewerbe auch zugerechnet wird. Der zu
Hilfe genommene Strafrechtsparagraph, § 92 a und b ("Einschleusen
von Ausländern" bzw. "Gewerbs? und bandenmäßiges
Einschleusen von Ausländern"), wurde erst 1994 im Rahmen des
"Verbrechensbekämpfungsgesetzes" in das Ausländergesetz
eingefügt.Verdächtige Fahrgäste sind anzuzeigen
Um die Taxifahrer dazu zu bewegen, verdächtige Fahrgäste beim
BGS oder der Polizei anzuzeigen, wurden an die Taxifahrer der Grenzregion
Flugblätter verteilt mit dem Aufruf, " keine offensichtlich
illegal eingereisten Personen" im Taxi mitzunehmen und sich in
derartigen Fällen an den Bundesgrenzschutz (BGS) oder die Polizei
zu wenden. Bei "Mitwirkungen an illegalen Grenzübertritten"
wurden entsprechende Strafen angedroht. Zusätzlich wurden vom BGS
in einer Reihe von grenznahen Städten Gesprächsrunden initiiert,
mit Hilfe derer dieser Aufforderung weiterer Nachdruck verliehen wurde,
An diesen Gesprächsrunden haben in der Regel Vertreter des BGS,
der örtlichen Staatsanwaltschaften, der Polizei, der Industrie?
und Handelskammer, der regionalen Taxiunternehmerverbände und der
zuständigen Ordnungsbehörden teilgenommen. In der Zeitschrift
Verkehr und Kommunikation der IHK Dresden vom Mal 1997 wurde als Ergebnis
dieser Besprechungen folgender Hinweis veröffentlicht: "Bei
Aufnahme der Fahrgäste achten Sie bitte auf das äußere
Erscheinungsbild, Kleidungszustand und andere äußere Auffälligkeiten,
die den Verdacht zulassen, daß es sich um Personen handeln könnte,
die sich illegal aufhalten. " Für diesen Fall sollen die Taxifahrerinnen
und Taxifahrer über ein Code?Wort ihre Zentrale informieren, die
dann dafür sorgt, daß das Fahrzeug vom BGS bzw. der Polizei
kontrolliert wird. Taxifahrer, die beim Befördern einer Person
ohne ausreichende Aufenthaltspapiere kontrolliert werden, müssen
also mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Der BGS hat in jeder größeren Stadt der Grenzregion ähnliche
Besprechungen angeregt oder initiiert, eine schriftliche Empfehlung
veröffentlichte aber nur die Gesprächsrunde in Dresden. Aus
anderen Städten ist informell bekannt geworden, daß es dort
vergleichbare Absprachen gegeben hat. Diesen " Empfehlungen "
wird durch die strafrechtliche Verfolgung von Taxifahrern, die bei Kontrollen
mit Fahrgästen ohne gültige Aufenthaltspapiere festgestellt
werden, ein entsprechender Nachdruck verliehen. Mit solchem Vorgehen
wird versucht, die Berufsgruppe der Taxifahrer zur Denunziation von
" verdächtigen" Ausländern und damit zur Einbindung
in einen Fahndungsverbund mit dem BGS zu zwingen.
Dies läßt sich durchaus als qualitativer Sprung in der Entwicklung
neuer Fahndungsmethoden im Grenzgebiet bezeichnen.Drastische UrteileHerausragend
bei diesem Vorgehen ist der Landkreis Löbau-Zittau im Dreiländereck
Polen, Tschechien und Deutschland, in dem von 73 insgesamt offiziell
registrierten Taxifahrern im Sommer 1997 insgesamt 22 mit einem Ermittlungsverfahren
überzogen worden waren. Hier wurden bislang auch die drastischsten
Urteile gefällt.
- Bernd L.: 1 Jahr und 4 Monate ohne Bewährung
- Michael R.: 1 Jahr und 10 Monate ohne Bewährung
- Andreas R.: 1 Jahr ohne Bewährung
- Siegfried M.: 1 Jahr und 6 Monate ohne Bewährung.
Diese Urteile sind mittlerweile nach der Bestätigung
durch die Berufungsverhandlungen vor dem Landgericht Görlitz und
nach der Ablehnung der Revisionsanträge durch das OLG Dresden rechtskräftig.
Alle vier Taxifahrer haben mittlerweile ihre Haftstrafe antreten müssen.
Weitere Verfahren sind noch anhängig bzw. warten auf die Berufungsverhandlung.
Allen wird die "Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern"
vorgeworfen, obwohl in keinem der Fälle eine grenzüberschreitende
Personenbeförderung unterstellt wird. Die Jeweiligen Tatvorwürfe
beziehen sich auf die Beförderung von Ausländern, die keinen
für die BRD gültigen Aufenthaltsstatus hatten, von einem grenznahen
Ort innerhalb Deutschlands ins Landesinnere. Die jeweiligen Einlassungen
der Angeklagten, aber auch der vernommenen und danach abgeschobenen
Ausländer werden als unglaubwürdig von den Gerichten dargestellt.
Die Gerichte betrachten die beschuldigten Taxifahrer als das letzte
Glied in einer Kette organisierter "Schleusungen" und berufen
sich dabei auf den zum "Kronzeugen" beförderten ehemaligen
Taxifahrer Steffen D. Dieser war mehrmals vom BGS mit Menschen ohne
gültigen Aufenthaltsstatus im Taxi kontrolliert worden, hatte sich
aber anläßlich einer Verhaftung bereit erklärt, mit
dem BGS zusammenzuarbeiten, und kam im Gerichtsverfahren mit einer Geldstrafe
davon. In seinen Aussagen, die sich in keinem einzigen Fall auf einen
konkreten Tatvorwurf beziehen, berichtete Steffen D. über seine
eigene Zusammenarbeit mit Organisatoren in Polen und Tschechien in den
Jahren 1992 bis 1994 und behauptete, daß auch weitere Taxifahrer
an diesen und späteren Absprachen beteiligt gewesen seien. Mit
den Aussagen dieses Kronzeugen, an dessen "Glaubwürdigkeit
( ... ) es für das Gericht keinen Zweifel gibt", und den "logischen
Schlußfolgerungen" des Gerichts wurden die gefällten
Urteile begründet. Aus den Beweiswürdigungen und den Urteilsbegründungen
der Richter am Amtsgericht Zittau wird deutlich, daß hier die
Prinzipien zur richterlichen Wahrheitsfindung durch einen rigorosen
Verurteilungswillen abgelöst worden sind. Zwei Beispiele sollen
das hier belegen:
1. Die Tatsache, daß der Taxifahrer Klaus W. mit seinem leeren
Wagen in der Umgebung eines Ortes gesehen wurde, an dem der BGS zehn
illegal eingereiste Flüchtlinge festhielt, und die generellen Beschuldigungen
des "Kronzeugen" reichten für den Richter aus, ihn wegen
"des versuchten Einschleusens von Ausländern in zehn tateinheitlichen
Fällen" zu einer Einzelstrafe von einem Jahr zu verurteilen.
2. Die Tatsache, daß der Taxifahrer Lutz W. vier Ausländer,
deren Identität und deren Aufenthaltsstatus vollkommen ungeklärt
sind, von Zittau nach Dresden befördert hat, und die Behauptung,
daß diese vier Personen Teil einer achtköpfigen Gruppe gewesen
sein sollen, von denen sich nachweislich einer illegal in Deutschland
aufhielt, reichten dem Richter, um Lutz W. zu einem Jahr ohne Bewährung
zu verurteilen.
Diese skandalöse Verurteilungspraxis setzt sich fort. Der Richter,
der die bisherigen vier Berufungsverhandlungen durchgeführt hat,
war vor kurzem noch als Leiter der Staatsanwaltschaft Zittau tätig
und als solcher bei der Durchsuchung der Zittauer Taxizentrale im März
1997 nicht nur anwesend, sondern er hat auch das Durchsuchungsprotokoll
unterzeichnet. Seine dienstliche Erklärung in einer Berufungsverhandlung,
er habe mit "dem vorliegenden Verfahren nichts zu tun" gehabt,
wirft auf ihn und das Vorgehen der Strafbehörden einen weiteren
dunklen Schatten.
Zu den unmittelbaren Auswirkungen des Vorgehens des BGS und der Strafverfolgungsbehörden
gehört, daß sich viele Taxifahrer in der Grenzregion mittlerweile
weigern, ausländisch aussehende Fahrgäste zu befördern,
bzw. sie als erstes beim BGS denunzieren. Zwei Fernsehreportagen des
ORB-Magazins "Klartext" vom 16. September 1997 und 16. Oktober
1998 verdeutlichten dies eindrücklich.
Mit dieser "staatlich organisierte(n) Fremdenfeindlichkeit"
(Berliner Zeitung, 7. 10. 199 8) wird darüber hinaus die vorhandene
rassistische Grundstimmung verstärkt, denn ausländisch aussehende
Menschen werden einer permanenten Kontrollsituation und Diskriminierung
ausgesetzt. Wie normal die Gleichsetzung von Ausländern mit dem
Verdacht krimineller Handlungen mittlerweile geworden ist, belegen auch
Zitate aus den Anklageschriften gegen die Taxifahrer (" Obwohl
der Angeschuldigte erkannte, daß es sich bei seinen Fahrgästen
um Ausländer handelte ... ").
Die Vorgehensweisen des BGS und der Strafverfolgungsbehörden beschränken
sich nicht nur auf den unmittelbaren Grenzraum. Inzwischen ist bekannt
geworden, daß auch Ermittlungsverfahren gegen vier Berliner Taxifahrer
eingeleitet worden sind, deren Vergehen darin bestehen soll, innerhalb
Berlins ausländische Fahrgäste aufgenommen zu haben, die keine
gültigen Aufenthaltspapiere hatten.
Weitere Informationen
Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung und Überarbeitung der bisherigen
Recherchen und Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft Flucht
und Migration (FFM); siehe auch den von den Mitarbeitern der FFM verfaßten
Rundbrief: Die Grenze. Flüchtlingsjagd in Schengenland, in: Niedersächsischer
Flüchtlingsrat/Pro Asyl (Hrsg.): Rundbrief 55, Hildesheim 1998.
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