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Laienverteidigung

Was ist das? ++ Ziele ++ Aktivitäten ++ Material ++ Links ++ Kontaktadressen

Was ist Laienverteidigung?

Politische AktivistInnen vor Gericht sind eher selten ... viele landen da nicht, weil die Angst davor sie schon von einem widerständigen Leben abhält. Sich nie erwischen zu lassen und keine Spuren zu hinterlassen, hilft nur beschränkt, denn erstens reduziert es die mögliche Aktionswirkung und zweitens braucht der staatliche Verfolgungsapparat die konkreten Handlungen nicht, um Menschen zu schikanieren. Viele AktivistInnen sehen sich mit frei erfundenen und/oder äußert platten Vorwürfen überzogen – von Widerstand gegen die Staatsgewalt über Beleidigung bis Hausfriedensbruch. Das lässt sich schnell ausdenken.

Dieser Aufruf soll die Selbstermächtigung stärken: Einmal der AkteurInnen selbst, aber dann auch als vernetzte Kooperation der gegenseitigen Hilfe. Ziel ist, Prozesse zur Einschüchterung politischer AktivistInnen offensiv zu gestalten und zu verhindern, dass wie am Fließband durchgeurteilt werden kann.

Für alle, die Kontakt oder Unterstützung suchen: Das Info- und Kontaktformular! Danach brauchen wir für den weiteren Kontakt Informationen zum Tatvorwurf, dem Verfahrensstand usw. PDF-Formular ausfüllen&mailen!

Kontaktadresse:
K.O.B.R.A.
Koordination und Beratung für Repressionsschutz und Antirepression
c/o Projektwerkstatt, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen, Tel. 06401/903283, kobra@projektwerkstatt.de

Die Wikis

Wir haben mehrere Wikis eingerichtet, damit beteiligte Menschen auch selbst Ideen, Informationen und Termine eintragen können.

Ziele

Vorrang Selbstermächtigung

Wichtiges Ziel ist, möglichst viele oder sogar alle Beteiligten zur Selbstverteidigung zu ermächtigen. Das schließt gegenseitige Hilfe nicht aus, sondern macht sie sogar einfacher, weil wer sich selbst verteidigen kann vor Polizei und Gericht, wird auch anderen leichter helfen können.
Grundlage ist daher die Vermittlung von Basiswissen zur Selbstverteidigung bei Polizei und Gericht. Es soll Ziel des LaienverteidigerInnen-Netzwerkes sein, Beratung (direkt oder in Form von Schriften, Internetseiten usw.) und Trainings anzubieten. Möglichst oft und viel.
Laien-VerteidigerInnen sind keine Ersatz-AnwältInnen, denen eingeschüchterte oder denkfaule Angeklagte die Arbeit rüberschieben können mit dem Vorteil, dass es nichts kostet. Die politischen AkteurInnen, also vor allem die angeklagte(n) Person(en), das unterstützende Publikum usw. sind die Quelle der inhaltlichen Vermittlung. EinE LaienverteidigerIn kann die Handlungsmöglichkeiten erweitern und selbst eigene Impulse einbringen, aber sollte niemals die angeklagte Person in den Hintergrund drängen, wie es beim AnwältIn-MandantIn-Verhältnis leider üblich ist und auch von Rechtshilfegruppen oft propagiert wird. Emanzipation bedeutet die Ermächtigung von Menschen zum selbständigen Handeln. Laien-Verteidigung soll Emanzipation befördern.

VerteidigerInnentätigkeit

Wer das Grundtraining zur Selbstverteidigung besucht und mindestens einen Gerichtsprozess miterlebt hat, ist eingeladen, das eigene Wissen weiterzuentwickeln und weiterzugeben – als Laien-VerteidigerIn. Dafür soll es spezielle Schulungen als Aufbaukurse auf das Grundtraining, zudem aber auch laufenden Austausch und gegenseitige Unterstützung für diese Tätigkeit geben. Es ist zu erwarten, dass Spezialisierungen in Einzelthemen entstehen, so dass der gegenseitige Kontakt bei konkreten Prozessen nützlich ist. Daher sollten sich die Laien-VerteidigerInnen untereinander erreichen können und wissen, wer sich wo auskennt. Eine Koordinierung ist auch nötig, wenn AktivistInnen die Unterstützung suchen.

Materialien und Hilfsmittel

Tipps, Beispiele und mehr

Über www.projektwerkstatt.de/antirepression stehen viele informative Seiten zur Verfügung, auf denen etliche Fallbeispiele von Repression, Tipps bei Festnahmen, in Gerichtsverfahren, für Verfassungsbeschwerden usw. sowie viele Aktionstipps zu finden sind. Teil dieser Seiten sind auch die Berichte zu den gelaufenen Prozessen vor Gießener Gerichten. Dokumentation, Tipps, Links und vieles mehr findet sich im Internet:

Rechtstexte, Vorlagen und Musteranträge
Broschüren

AktivistInnen aus dem K.O.B.R.A.-Umfeld schrieben und layouteten an mehreren Broschüren voller Tipps zum Schutz vor Repression und für Aktionen gegen Polizei, Justiz, Knäste usw. mit. Die Broschüren haben 16 oder 20 Seiten im A5-Format und sind vor allem für die Praxis geschrieben - mit Ausnahme des Heftchen "Weggesperrt", in dem Gedichte und Texte aus dem Knast und über den Knast gesammelt sind. Auswahl der Titel:

Archiv und Bibliothek

In den großen Bibliotheken und Archiven der Projektwerkstatt gibt es auch eine Ecke mit Büchern über BürgerInnenrechte, Gesetze, Schutz vor der Polizei und vielem mehr, dazu gesammelte Tipps zu Gerichtsverfahren, Verfassungsbeschwerden und mehr.

Hilfe auf Gegenseitigkeit ... wie mitmachen oder unterstützen?

Wir sind weder DienstleisterInnen noch AnwältInnen ohne Honorar. Sondern ein Netzwerk auf Gegenseitigkeit. Wir wollen zur Selbstermächtigung beitragen, aber wir freuen uns auch über mehr Menschen, die ihr eigenes Wissen dann wieder zugunsten anderer einbringen. Unter anderem so:

Selbst als LaienverteidigerInnen wirken
Anträge und Materialien aus eigenen Prozessen bereitstellen

Fallbeispiele

Es gibt inzwischen viele Erfahrungen - sich selbst verteidigen und gegenseitig helfen, ist zum Alltag vor allem vieler unabhängiger AktivistInnen geworden. Diese Art der Selbstermächtigung fällt bei den institutionellen RechtshelferInnen auf Skepsis, Ablehnung oder gar Feindschaft. Unselbständige Menschen werden hier offenbar als willige Gefolgsleute und Geldquellen betrachtet. Um diese nicht zu verwirren, wir gegen die Idee der Selbstermächtigung geschossen - von Seiten des Staates, der sein Aburteilen am Fließband ebenso in Gefahr sieht, wie von Seiten politischer Rechtshilfegruppen, die irgendwann vielleicht nicht mehr gebraucht würden, wenn sie so weitermachen und nicht Hilfe zur Selbsthilfe in den Vordergrund stellen.

Im Original: Bericht eines Gefangenen ... Zitat ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Am 8.8. blockierten AktivistInnen u.a. mit Lock-ons die Hambachbahn (Kohletransportstrecke zum RWE-Kraftwerk Niederaußem) – siehe hier. Fünf von ihnen, die an der Kernblockade teilnahmen, wurden inhaftiert. Es folgten ED-Behandlungen (einschl. DNA-Entnahme), einige Übergriffe, die üblichen sozialrassistischen Erniedrigungen und schließlich für mich, der ich mit verhaftet war, die Entlassung gegen 21 Uhr des Tages. Der Grund für die „Vorzugs“behandlung gegenüber den vier anderen Verhafteten war meine deutsche Staatsangehörigkeit (wie peinlich, aber von mir nie freiwillig ausgewählt). Draußen erfuhr ist vom Stand der Dinge, u.a. dass die Polizei die Nicht-Deutschen nur bei Zahlung von je 1000 Euro (Höhe wurde an der erwartbaren Strafe orientiert). Konkrete Handlungen waren nicht mehr möglich, da kein Anwalt mehr verfügbar war. Am Folgemorgen erkundigte ich mich nach dem Stand der Dinge. Da ich selbst verhaftet war, war ich bis zu diesem Zeitpunkt nicht Teil der Rechtshilfe. Diese war vom EA Köln übernommen worden (wie vorher auch abgesprochen). Ich erfuhr, dass auch am Folgemorgen die Lage unverändert war. Ich beteiligte mich ab kurz vor 10 Uhr an der Rechtshilfe, die von AktivistInnen neben dem EA organisiert wurde. Unser erstes Teilziel war, mit den Gefangenen in direkten Kontakt zu kommen (selbst oder ein Anwalt). Die Polizei hatte einen direkten Kontakt aber verweigert. Der EA Köln hatte zugestimmt, dass Fragen über sie an die Gefangenen gestellt werden konnten und die Antwort von der Polizei mündlich übermittelt würde. Das geschah dann auch und die Polizei übermittelte den Wunsch der Gefangenen, die Kaution zu bezahlen – jedenfalls behauptete sie das. Nach ihrer Freilassung gaben die Gefangenen an, von der Polizei gefragt worden zu sein, ob sie gegen eine Kaution freikommen oder noch ein halbes Jahr in Untersuchungshaft bleiben wollten. Sie hätten dazu aber keine Angaben gemacht, sondern das Gespräch mit der Polizei verweigert. Dennoch nahm der EA die Behauptungen der Polizei entgegen und blieb damit weiter hinter der eigentlich selbstverständlichen Position, nur direkt mit dem Gefangenen kommunizieren zu wollen, zurück. Es kam aufgrund dieser Abläufe zu Diskussionen in unserer AktivistInnenrunde darüber, ob Zustimmung zu solchem Vorgehen (Akzeptanz des Nichtkontaktes, Reden mit der Polizei, Vertrauen in Polizei, dass sie Nachrichten übermittelt usw.) das Problem befördert, weil erstens der Druck geringer wird, einen direkten Kontakt zuzulassen und zweitens ein permanenter Grund bestand, die Gefangenen nicht (wie vorgeschrieben) einem Richter vorzuführen. Wir entschieden, jede Kooperation mit der Polizei sofort zu beenden und teilten dies dem EA auch mit. Wir vereinbarten einvernehmlich, dass der EA seine Tätigkeit zu diesem Fall einstellt und wir die Rechtshilfe übernehmen. Es zeigte sich nämlich auch, dass die Polizei die unterschiedlichen Strategien durchschauten und mit dem gegenüber Kooperation mit der Polizei offeneren EA bevorzugt kommunizierte. Wir teilten dann über einen Anwalt der Polizei mit, dass es keine Kommunikation mit ihr geben würde, da sie nicht entscheidungsbefugt wären. Sie sollten sofort die richterliche Vorführung veranlassen. Jede weitere Verzögerung würde von uns als rechtswidrige Freiheitsberaubung gewertet und wir würden entsprechend handeln. Zeitgleich starteten wir einen Rundruf, um die notwendige Anzahl von LaienverteidigerInnen in die Nähe zu bringen, da im Strafprozessrecht jede beschuldigte Person eineN eigeneN Verteidiger_in haben muss. Ich selbst kam nicht in Frage, da ich selbst beschuldigt war. Der Wechsel in der Strategie gegenüber der Polizei wirkte sofort. 10 Minuten später entließ die Polizei alle Gefangenen aus der Haft – ohne Kaution, ohne richterliche Vorführung. Kurz danach waren genügen LaienverteidigerInnen vor Ort – nun glücklicherweise unnötig. Der Verlauf der Dinge war ein klarer Erfolg offensiver Antirepressionsstrukturen. Das darf nicht verallgemeinert werden. Es hätte anders sein können. Eine solch schnelle Wirkung ist nie garantiert. Dennoch stellen sich Fragen, wie es sein kann, dass ein EA (der sich zudem wahrscheinlich auf Slogans wie „Maul halten“ usw. bezieht) derart vertrauensselig mit der Polizei kooperiert und dadurch auch die eigene Handlungsmacht selbst schwächt. Das wirkt auch deshalb bedrohlich, weil der EA mitteilte, in Köln werde üblicherweise so verfahren und es sei eher häufig, dass bei nichtdeutschen Beschuldigten Kautionen gezahlt würden. Diese Formulierungen hatten uns noch am Abend vor der Freilassung Aller bewogen, die Verfügbarkeit von Geld zumindest sicherzustellen. Das denkwürdige Erleben derart defensiven bis unterwürfigen Verhaltens gegen die Polizei wirft auch in Anbetracht immer wieder vorgetragener Kritik an kreativer Antirepression weitgehende Fragen auf. Denn bisher gab es vor allem Anfeindungen gegen kreative Antirepression mit der (frei erfundenen) Behauptung, dort gäbe es keine klare Position zum Verhältnis zur Polizei. Der konkrete Vorgang stellt die Frage überraschend andersherum. Wie ich erfuhr, war das keine Ausnahme, sondern übliches Vorgehen zumindest in Köln. Die Fragen an die Praxis des EA sollen mit zwei Hinweisen verbunden werden. Der eine ist, dass meine Gespräche mit dem EA (ab dem Abend nach der Aktion, d.h. nach meiner Freilassung) fair und offen waren. Der andere ist, dass der EA Kommunikationsfehler bei den AktivistInnenbemühungen um die Freilassung der Gefangenen kritisierte - meines Erachtens zu Recht. Kreative Antirepression halte ich für die richtige politische Strategie gegenüber Repressionsinstitutionen. Das aber macht die mitunter erheblichen Organisierungsdefiziten in solchen Gruppen wett, die offensive Auseinanderkultur mit Polizei, Gerichten usw. befürworten.

Links

Und das muss auch noch sein: Plötzlich entrüstet sich gerade das Landgericht Gießen über Rechtsbrüche von Repressionsbehörden. Was war passiert? Die Knastleitung in Butzbach hatte ein Urteil des Landgerichts Gießen missachtet. Und das geht natürlich nicht ... Rechtsbrüche: Ja! Repressionskeule überall: Auch ja! Rechtsbeugung: Ja, klar! Aber das Landgericht Gießen nicht beachten: Nein! Mehr in der FR, 9.2.22006 (S. 30) ...

Kontaktadressen und Vernetzung in Regionen und Städten

Hier sollen lokale und regionale Kontaktadressen erscheinen. Wer Hilfe braucht und wer die Selbsthilfe zur Selbstverteidigung unterstützen will, kann sich gern melden. Unsere Hoffnung ist ...

Zur Zeit ist alles am Anfang ... die Einträge sollen folgen!

www.polizeizeugen.de.vu:
Die Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor Gericht