Bisherige Laienverteidigung

Laienverteidigung ist keine neue Erfindung. Es gibt einzelne VerteidigerInnen, die auch ohne Juraabschluss andere Menschen verteidigen. Erkennbar war, dass zwar der formale Erfolg nicht messbar anders war, aber die Verfahren intensiver und politischer abliefen.
Schon länger gibt es die Jura-Selbsthilfe von X-tausendmal quer und Gendreck-weg, in deren Rahmen es zu Verteidigung durch Laien kam.

Das LaienverteidigerInnen-Netzwerk ging dann auf die Selbsthilfe im losen Zusammenhang von AktivistInnen zurück, die mit spektakulären Aktionen gegen Castortransporte, Genversuchsfelder, Kohlekraftwerke, Militärzüge oder Tierlabore und -fabriken kämpften. Nach etlichen Trainings für Angeklagte und Interessierte, die deren Handlungsfähigkeit erhöhten, kam es ab 2009 zunehmend zur Mitwirkung von LaienverteidigerInnen. Deren Stellung im Prozess stärkte, wenn auch die angeklagte Person aktiv blieb, die Handlungsmöglichkeiten enorm.

Beispiele waren Prozesse vor dem Amtsgericht Bad Oldesloe, die zur Einstellung gebracht werden konnten, und einige Verfahren wegen Feldbefreiungen z.B. am Landgericht Würzburg. Einen Höhepunkt bildete ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch gegen fünf Personen in Hannover (Besetzung des geplanten Boehringer-Tierlabors), in dem fünf Rechtsbeistände mitwirkten. Gericht und Staatsanwaltschaft schafften erst nach 15 Verhandlungstagen ein Urteil - die Zeit davor gehörte meist den Angeklagten mit umfangreichen Vernehmungen, Vermittlung politischer Ziele und Kritik an der Logik von Justiz.

Einige Wochen später versuchte die Staatsanwaltschaft Lüneburg zusammen den von ihr beeinflussten Amtsgerichten in Dannenberg und Lüneburg, die Notbremse zu ziehen. Der ehrgeizige Robenträger Thomas Vogel beantragte als spektakuläre Innovation der Willkür in Gerichtssälen den Rauswurf eines Laienverteidigers, obwohl der zu dem Zeitpunkt schon mehrere Wochen und an mehreren Verhandlungstagen als Verteidiger tätig war. Völlig offensichtlich sollte hier die Selbstverteidigung von Angeklagten geschwächt werden, um die Allmacht der RobenträgerInnen zu wahren. Damit keine Missverständnisse auftraten, wurde gleich danach auch in Lüneburg eine Laienverteidigerin nachträglich rausgeworden und in Dannenberg ein "Ersatz"verteidiger gar nicht erst zugelassen.

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