Polizeigewalt in Gießen und überall
Gießen ++ Überall ++ G8 2007 ++ Cop Culture ++ Folter ++ Fahrkartenkontrolle ++ Links
Cop Culture wirkt vor allem institutionspatriotisch und fordert von allen Angehörigen in gleichem Maße eine "Unterordnung" unter die geltenden Gesetze und institutionellen Regelungen. Damit sorgt sie für eine umfassende Assimilation unter Androhung von Marginalisierung oder Ausschluss: Männer, Frauen, Deutsche, Migranten, Alte, Junge, Hetero- und Homosexuelle, Christen, Muslime, Juden etc. Im Gegensatz zum Diversity-Management kultiviert und betont sie die Differenz jedoch nicht, sondern nivelliert sie: aus Diversität wird Homogenität.
Aus Behr, Rafael (2006): Polizeikultur, Verlag für Sozialwissenschaften (S. 41)

OLG Frankfurt findet Polizeiprügel unwichtig (BVerfG, 1 BvR 1807/07 vom 19.2.2008)
Selbst wenn sich beweisen ließe, dass der Beschwerdeführer zum einen an den Schultern gerüttelt und dabei einmal mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen worden sei und darüber hinaus einen Schlag gegen den Brustkorb erhalten habe, hielte sich eine solche Gesundheitsbeeinträchtigung jedoch in einem so begrenzten Rahmen, dass sie die Zahlung eines Schmerzensgeldes noch nicht erfordere, zumal ihr als solche im Zusammenhang mit der verbalen Androhung, dem Beschwerdeführer Schmerzen zufügen zu lassen, eine untergeordnete Bedeutung zukomme.
Hessische Landesregierung sieht das ähnlich (gleiche Quelle)
Zur Verfassungsbeschwerde hat die Hessische Staatskanzlei Stellung genommen. Hinsichtlich der Rüge der Verletzung der Rechtsschutzgleichheit sei die Verfassungsbeschwerde unbegründet. Es sei verfassungsrechtlich vertretbar, die streitigen Gesundheitsbeeinträchtigungen während der Vernehmung - Rütteln an den Schultern, Stoßen mit dem Kopf gegen die Wand sowie Schlag mit der flachen Hand – als so begrenzt anzusehen, dass sie die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes nicht erforderten. Der vorliegende Fall lege es darüber hinaus nahe, der beabsichtigten Amtshaftungsklage den fundamentalen Rechtsgrundsatz des § 254 BGB entgegenzuhalten. Danach sei das Verhalten des Geschädigten bei der Verursachung und der Schadensminderung bzw. -verhütung mit zu berücksichtigen. Zwar sei die Androhung von Schmerzzufügung nicht zu rechtfertigen und stelle eine schwere Amtspflichtverletzung dar. Doch könne hier nicht außer Acht gelassen werden, dass die Polizeibeamten in ihrer Handlungsweise provoziert worden seien durch ein schweres, vom Beschwerdeführer zu verantwortendes Verbrechen, nämlich die Entführung und Ermordung eines Kindes. ... Auch wenn der Beschwerdeführer strafprozessual das Recht gehabt habe, sich nicht selbst zu belasten, so habe er es doch in der Hand gehabt, durch den einfachen Hinweis auf den Aufenthalt des entführten Kindes alles das abzuwenden, was anschließend mit ihm geschehen sei.
Verfahren eingestellt: Polizeigewalt üblich und halb so schlimm? (FR, 5.1.2009 ++ HNA)
Ein Polizeibeamter, der einen jungen Mann bei einer Verkehrskontrolle ins Gesicht schlug und dann aus dem Auto zerrte, bleibt straffrei. Das Amtsgericht Rotenburg an der Fulda stellte am Montag das Verfahren gegen den 38 Jahre alten Mann wegen geringfügiger Schuld ein. Der Verteidiger betonte, sein Mandant habe sich korrekt verhalten. Mehrere Polizisten hatten bestätigt, ein kurzer, sogenannter Schockschlag mit der flachen Hand ins Gesicht in einer für den Beamten als bedrohlich empfundenen Situation sei gängige Praxis.
(GdP-Boss Freiberg zur Polizeitruppe in Afghanistan im Gespräch mit Report Mainz; Quelle: Junge Welt, 21.10.2008, S. 4) Es ist uns natürlich nicht gelungen, eine Polizei in der Größenordnung von 80000 Leuten auszubilden, die rechtsstaatlich einwandfrei handeln.
Gießen
Justiz schützt Polizei: Fuck the police ... soll eine Beleidigung jedes einzelnen Polizisten sein (laut Gerichtsurteilen in Gießen)
- Extra-Seite zu Polizeimorden und Polizeigewalt im Raum Gießen, vor allem im Jahr 2006
- Extra-Seite zu Polizeimorden in Thüringen und der Beteiligung der Bouffier-Dr.Gasser-Kanzlei (Gießen, Nordanlage 37)
Verdamp lang her ... ein Fallbeispiel Gießener Polizeigewalt aus alten Zeiten
Die Geschichtsschreibung von Konflikten mit der Gießener Polizei verläuft, so sie überhaupt öffentlich wird, nach immer denselben Mustern ab:
- Schritt 1: Gewalttaten der Polizei und Vertuschung
Meist ist hier schon Ende - nichts davon wird bekannt, das Opfer ausreichend eingeschüchtert, so dass es weder öffentlich noch juristisch gegen die Polizei vorgeht. Wenn das nicht eintritt, folgt ... - Schritt 2: Einseitige Presseinformation
Die Presse veröffentlicht einfach nur die Pressemitteilung der Polizei, aber als Tatsachenbehauptung. "Normale" Menschen haben diese Möglichkeit nicht: Eine Mitteilung an die Presse zuschicken und diese druckt selbige ohne jegliche Recherche als Tatsache, d.h. noch nicht mal als "wie ... sagte, soll es so und so gewesen sein". Meist hat es sich damit. Ausnahmen sind sehr selten. Sind sie politischer Art, folgt ... - Schritt 3: Hetze
Oberhetzer mit klar sozialrassistischen Attitüden ist in Gießen der Chefredakteur der Gießener Allgemeine, Guido Tamme. Noch platter ist sein Polizeiberichtserstattungs-Adlatus Bernd Altmeppen, der für politische Bericht aber schlicht zu blöd ist. Es folgt nun also die politische Anpisse gegen das Opfer von Polizeigewalt. Nur wenn selbiges zu hochrangig ist, folgt ... - Schritt 4: Gegendarstellungen und politische Auseinandersetzung
Im Konflikt zwischen politischen AkteurInnen und der Gießener Polizei sind solche Abläufe in den Jahren 2002 bis 2005 Alltag gewesen. Schritt 4 klappte dabei regelmäßig nicht, insbesondere Guido Tamme persönlich sorgte dafür, dass Gegendarstellungen z.B. von Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt nie veröffentlicht wurden. Seine Hetze aber war beachtlich - von persönlichen Anmachen ("Blondine") bis zur Unterstellung von Straftaten.
Sicherlich ist es eher unüblich, dass Angehörige gesellschaftlicher Eliten Opfer der Gießener Polizei werden. Aber es kommt vor - und bevor sich Tamme & Co. dessen völlig klar werden, laufen die Schritte 1 bis 3 im klassischen Stil ab. Zurückgeblättert ... das Jahr 1997:
Im Original: Das Geschehen ... Diese Chronologie ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Schritt 1: Polizisten attackieren PunkerInnen im Gießener Hauptbahnhof, zwei der Punker werden festgenommen. Nach dem Grund erkundigte sich eine Person, die daraufhin einfach auch festgenommen wird ... Gießener Polizei halt.
Schritt 2: Die Polizei sendet eine Pressemitteilung raus und die wird in der Gießener Allgemeine als Tatsachenbehauptung abgedruckt.
Gießener Allgemeine, 10.3.1997
Alles im Tatsachenstil: "randalierten ... wurden Reisende und Beamte beleidigt ...". Kann ja sein, aber weil es die Polizei behauptet, ist es deshalb noch lange nicht so gewesen! Recherchen aber haben offenbar nie stattgefunden! Auch über die "47jährige Frau" wird so geschrieben: "Diese Festnahme versuchte eine 47jährige Frau aus Gießen zu verhindern".
Schritt 3: Nun stellt sich heraus, dass die Polizei aus Versehen die Falsche attackiert hat. Wenn PunkerInnen, Obdachlose, politische AktivistInnen usw. festgenommen, verprügelt oder angepöbelt werden, ist das Polizeialltag und niemand kümmert sich drum. Die Sache wäre nach Schritt 2 erledigt gewesen. Doch, welch Pech, die Festgenommene war Landtagsabgeordnete. Da muss Guido Tamme mit seiner besonderen Stärke in Erscheinung treten: Hetze. Das macht er auch gleich ordentlich - für ihn ist sogar die Karriere der Festgenommenen (also des Opfers von Polizeihandlungen) futsch.
Rechts: Gießener Allgemeine, 11.3.1997
Doch das alles hilft nichts mehr. Die Festgenommene wehrt sich, reicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe Zeitungsartikel unten vom 12.3.1997) und sogar eine Gegendarstellung ein. Anders als bei PunkerInnen, Obdachlosen oder politischen AktivistInnen, deren Gegendarstellungen weder in Gießener Anzeiger noch in der Gießener Allgemeine jemals eine Chance hätten (insofern ist auch der Vermerk, die Zeitung sei zum Abdruck verpflichtet, falsch - ist sie nur, wenn mensch auch die Mittel hat, es durchzusetzen), gehört eine Landtagsabgeordnete eben zur Elite der Gesellschaft und kann mit solchen Aktionen punkten.
Links: Gießener Allgemeine, 14.3.1997
Die weiteren Pressetexte: CDUler stimmen in die Hetze mit ein, wobei auch der Name Volker Bouffier auftaucht - auch damals schon CDU-Obermacker von Gießen. Später wurde er Innenminister und in den Jahren ab 2002 zum wichtigsten politischen Scharfmacher gegen politische KritikerInnen.
Gießener Allgemeine, 12.3.1997 (oben) und 13.7.1997 (unten)
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Gießener Allgemeine, 18.3. (links) und 19.3.1997 (oben)
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Gießener Allgemeine, 21.3.1997
Polizeigewalt überregional
Link zum obigen Film über Polizeigewalt in Berlin (September 2009)
"Bewaffneter Arm der Demokratie" (Junge Welt, 2.8.2005, S. 5)
"Polizisten machen alles, was man ihnen sagt." (ehemaliger KZ-Häftling und Antifaschist Ernesto Kroch im Interview in: Junge Welt, 10.7.2007 (S. 8)
Zivilpolizist K. Rouven bei der Arbeit (Berlin 2006) ... mit Erfolg: Mehrere Knochenbrüche (mehr ...). Er wurde später freigesprochen, weil ihn Licht geblendet hätte (komische Kausalkette ...)Und natürlich: Das Verfahren gegen den Schläger wird eingestellt - es sei zu laut gewesen, daher sei es ... blabla. Aus: Junge Welt, 7.3.2007 (S. 5)
Nach fast anderthalb Jahren hat die Berliner Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren gegen einen Zivilpolizisten eingestellt, der bei einer Demonstration gegen das Bundeswehrgelöbnis am 26. Oktober 2005 wahllos in die Menge geprügelt und mehrere Menschen verletzt hatte. Obwohl die Schlägerorgie, an der ein weiterer Zivilbeamter und mehrere Uniformierte beteiligt waren, durch Fernsehaufnahmen und Augenzeugenberichte dokumentiert war, kam die Staatsanwaltschaft u. a. zu dem Ergebnis, das Geschehen sei »turbulent« gewesen, so daß sich der Beschuldigte mit der »Codiernummer 33755« kein »zutreffendes Bild von der Sachlage« habe machen können. Es liege also keine »strafbare Körperverletzung« vor. ...
U. a. sei die »Geräuschkulisse« zu hoch gewesen, auch die »mäßige Beleuchtung« werde als Entschuldigung angeführt.
Ergänzung (Quelle): Rouven K. ... wurde ... weder bestraft noch versetzt. Denn Rouven K. durfte unter anderen am 11. Februar 2006 in Dresden und am 15.12.2007 in Hamburg wieder mit Schlagstock auf DemonstrantInnen losgehen.
Rostock und Heiligendamm, Juni 2007

Absurde Presse: Der Demonstrant setzt "alle Mittel" ein (auf Spiegel-Online vom 6.6.2006 (Demonstrationen in Rostock zum G8-Gipfel)

Polizei in Rostock beim G8-Gipfel 2007 (Junge Welt, 12.6.2007, S. 3 oben; SoZ 7/07, S. 14 unten)
Sabine Christiansen benannte ihre Diskussion darauf: "Polizei - Prügelknaben der Nation" und lud eine Kritikerin aus
Gerichtsfest: Brutale Polizei
Aus einem Bericht zu einem Gerichtsverfahren, in: Junge Welt, 13.7.2007 (S. 4)
Während der Verhandlung wurden Polizeivideos einer Berliner Einsatzhundertschaft sowie der Bereitschaftshundertschaft des Unterstützungskommandos (USK) Nürnberg gezeigt, auf denen mehrere brutale Attacken der Polizei auf den internationalistischen Block zu sehen waren. Selbst der Richter bescheinigte in seinem mündlichen Urteil, daß »die Polizei massiv auf diese Gruppe eingeschlagen hat« und eindeutig Personen angriff, »die in friedlicher Absicht demonstriert haben«.
Im Original: Behandlung eines Festgenommenen ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus "Die Wache 16 ist bekannt für ihre Übergriffe", in: Junge Welt, 19.9.2007 (S. 8)
Ich bin im Rahmen eines Polizeieinsatzes im Hamburger Schanzenviertel in der Nacht zum Sonntag unter dem Vorwurf der angeblichen Sachbeschädigung festgenommen worden. Die Beamten brachten mich unmittelbar nach der Festnahme auf das Polizeirevier 16 in der Lerchenstraße. Dort wurden meine Personalien festgestellt. Der Ton, der auf dieser Wache herrschte, war aggressiv und respektlos. Bei dem folgenden Verhör machte ich von meinem Recht Gebrauch, jegliche Aussage außer der Angabe meiner Personendaten zu verweigern. Dann erlebte ich etwas, das ich in meinen schlimmsten Träumen nicht erwartet hätte. Die mich verhörenden zwei Beamten sprangen urplötzlich auf, zogen Pfefferspray aus der Gürteltasche und sprühten mir von zwei Seiten über einen längeren Zeitraum eine erhebliche Menge der Reizflüssigkeit auf Gesicht und Körper.
Wie haben Sie auf diesen Übergriff reagiert?
Reflexartig zog ich meine Hände vor das Gesicht und erhob mich vom Stuhl. Einer der Beamten brüllte etwas wie »Jetzt hören Sie endlich auf!« und »Lassen Sie das sein!«. Ich schrie meinerseits unter Schmerzen, daß ich nicht verstehe, was das soll und keinen Widerstand geleistet habe und auch nicht vorhätte, das zu tun. Dann stürzten die beiden Beamten sich auf mich und drangsalierten mich, indem sie meinen Kopf auf den Boden schlugen. Sie zerrissen mein T-Shirt und legten mir Handschellen an.
Urteile gegen PolizeikritikerInnen, Ermittlungsverweigerung bei Polizeigewalt
Und immer wieder: Wer von Polizisten verprügelt wird, kassiert eine Anzeige wegen Widerstand oder auch Körperverletzung. Gerichte glauben Polizisten immer. Das macht die prügelnden Uniformträger noch sicherer, einfach alles zu können. Ausnahmen gibt es nur selten, z.B. wenn zufällig jemand das Geschehen fotografiert und dann auch noch in die Medien bringen kann - so wie hier: Die Bullen hatten natürlich schon Anzeige erstattet gegen ihr Opfer siehe Bericht in der Jungen Welt, 8.9.2005 (S. 2).
Die gleiche Logik haben auch die Anklagen gegen den mehrfach von Polizisten angegriffenen Projektwerkstättler - immer resultiert daraus eine Anzeige gegen das Opfer:
- Prozesse gegen Polizei- und RegierungskritikerInnen enden ständig mit Verurteilungen - mehr hier ...
- Anzeigen gegen prügelnde Polizisten werden dagegen genau nie verfolgt, z.B. am 11.4.2005 vor dem Landgericht (mehr dazu ...), Tritte und Faustschläge durch Polizisten am 2.3.2005 (mehr dazu ...), absurde Festnahmen mit anschließender Weigerung von Gerichten, den Fall zu überprüfen (mehr dazu ...), sowie viele weitere Fälle (siehe hier ...).
Volker Bouffier, Scharfmacher in Gießen (er wohnt da auch!), verschleiernd über seinen Krieg gegen Oppositionelle (Presseinfo des Innenministerium):
Die Hessische Polizei geht konsequent gegen jede Form von politisch motivierter Kriminalität vor.
Offizielle Kritik
Aus einem Artikel zur Europaratskritik an Zuständen in Knästen, in: FR, 18.4.2007 (S. 1)
Fort- und Weiterbildung mahnt der Europarat auch anderswo an. Im Bericht der Abgeordneten heißt es: "Allen Polizeibeamten ist deutlich zu machen, dass Gewaltanwendung bei einer Festnahme sich auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken sollte und keine Schläge gerechtfertigt sind, sobald die Betroffenen unter Kontrolle gebracht worden sind. Allgemeiner gesagt, sollten sie regelmäßig und angemessen daran erinnert werden, dass jede Form von Misshandlung - einschließlich verbaler Beschimpfung - festgehaltener Personen nicht akzeptabel ist und entsprechend bestraft wird."
Fallbeispiel G8-Protest 2006/2007
Beim G8-Camp 2006 wurde ein Teilnehmer verhaftet und misshandelt. Unter anderem wurde sein Kopf gegen die Wand und den Boden geschlagen. Dieses meldete er über das mit ihm gemachten Verhör (wie immer sind Opfer von Polizeigewalt die Gefangenen der TäterInnen). Die Staatsanwaltschaft beachtet es aber nicht - was bereits Rechtsbruch ist, denn sie muss ermitteln. Erst auf Nachfrage guckte sie nochmal nach und befand dann: Könnte ja auch anders gewesen sein, daher ermittelt sie nicht. So einfach geht das, wenn die Täter zur Staatsmacht gehören. Aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 9.2.2007 (Az. 418 Js 2426/07):
- Extra-Seite zu Repression gegen den G8-Protest
Polizeigewalt ist Alltag ...
Niemand redet drüber ... ZeugInnen fehlen oder haben keine Chance gegen die abgesprochenden Versionen der PolizistInnen ... RichterInnen, Staatsanwaltschaft und Polizei halten zusammen ... die ständige Schläge, Mißhandlungen, Drohungen usw. von Polizei gegen Menschen sind einfach der Kollateralschaden, den ein Staat hat bei der Sicherung seiner Macht. Nur manchmal wird sichtbar, was vor sich geht. Zum Beispiel, wenn PolizistInnen in eine Demonstration reinknüppeln und zwei zivile Polizeiermittler zusammenschlagen - die Prügler wurden verurteilt. Hätten sie DemonstrantInnen getroffen, wäre das sicherlich nicht geschehen ...
Ein dramatischer Fall ereignete sich im Dezember 2004 in Dresden. Bullen stürmen eine Wohnung - sicherlich so, wie sie es üblicherweise tun. Nur irren sie sich in der Haustür und überfallen einen Kollegen. Dessen Version zählt was in Obrigkeitsdeutschland. Und so erfährt mensch, was auch sonst ständig abgeht, aber eben verschwiegen bleibt ...
Aus der Frankfurter Rundschau, 20.12.2004, S. 16:

Aus "Ich sagte: Jetzt ist Schluß", Interview mit dem Polizeibeamten Uwe Chrobok in: Stern 17/1995 (S. 226 f.)
Stern: Sie haben vor der Staatsanwaltschaft ausgesagt, daß Kollegen von Ihnen festgenommene Schwarzafrikaner mit Trängengas und Desinfektionsspray mißhandelt hätten. Wie war das genau?
Chrobok: Mein Dienstherr hat mir nicht erlaubt, darüber jetzt öffentlich zu sprechen. ...
Stern: Sie haben auch ausgesagt, daß sich Kollegen von Ihnen damit gebrüstet hätten, schwarzafrikanische Dealer zu abgelegenen Orten im Freihafen gefahren und dort Scheinhinrichtungen inszeniert zu haben. Warum haben Sie damals nicht sofort gehandelt?
Chrobok: Ich habe es im ersten Moment nicht ernst genommen.
Stern: Sie hielten das über Übertreibung?
Chrobok: Ich dachte, die überziehen, das sind nur Sprüche. Aber dann kamen entsprechende Details hinzu, bis ich ahnte, daß es vermutlich so gewesen ist.
-
Mensch stirbt auf der Flucht vor der Gießener Polizei (Jan. 2006)
- Rechts: Sonntagmorgenmagazin Gießen am 19.2.2006 (S. 2)
- Sammlung von Nachrichten zu Polizeigewalt und -methoden
- Polizeiseiten bei Schwarze Katze
- 128 Tote im Polizeigewahrsam in zehn Jahren (Junge Welt, 15.4.2006, S. 1), Auszug:
»Jeder zweite Todesfall wäre vermeidbar gewesen«, wird Studienleiter Steffen Heide zitiert. Dem Bericht zufolge sperrten Beamte mehrfach offenkundig verletzte oder über innere Schmerzen klagende Verdächtige ein, ohne einen Arzt zu konsultieren. Zudem hätten sie den Zustand der Festgehaltenen nicht regelmäßig überprüft. - Polizei erschießt Sprayer (in Italien, April 2006)
- Die wenigen öffentlich bekannten Fallbeispiele: Polizei verprügelt Journalisten ++ Polizei verprügelt aus Versehen eigene Kollegen in Zivil ++ Polizeimorde in Nordhausen
- Text mit vielen Fallbeispielen über Polizeigewalt: Kreickenbaum, Martin, "Die Polizei schlägt und der Staat schaut weg" (Quelle hier ...)
- Erst ein Europäisches Gericht erklärt Brechmitteleinsatz für illegal - allen deutschen Stellen war es recht ++ SPD Hamburg will auch unbedingt weitermachen mit der als Folter eingestuften Polizeigewalt (Junge Welt, 29.7.2006, S. 5)
- Absurder und brutaler Polizeiangriff gegen ein politisches Camp (Juli 2006, Freiburg)
- Fotoserie von Polizeieinsatz gegen Demonstration (August 2006, Berlin) ++ Polizeiprügel gegen Demo (Okt. 2006 in Siegen)
- Angriff der Polizei auf einen Wagenplatz in Berlin mit Schwerverletzten ... in Haft kommen wie üblich die Opfer (22. Mai 2007 in Berlin)
- Polizei gegen Party ... in Strausberg (Aug. 2007)
- Polizeigewalt gegen Demonstration gegen Überwachungsstaat, in: Junge Welt, 24.9.2007 (S. 5)
- Polizei verprügelt Partygäste in linkem Zentrum (Düsseldorf, 1.1.2008)
- Polizei verprügelt Demonstranten und dann den das filmenden Journalisten (Hamburg, 20.8.2008): Bericht in Junge Welt, 28.8.2008 (S. 5) und taz, 25.8.2008 ++ Film des Journalisten auf www.graswurzel.tv (direkt zum Film als Flash- oder als .mov-Datei)
- Beispiele aus Berlin (Dez. 2008) ++ Peinlich für die Polizei: Gleich der nächste Fall in gleicher Sache (März 2009) ++ Nochmal (12.9.2009): Polizei prügelt, lügt, aber wird durch genaue Videoaufnahmen widerlegt (Presseinfo und Beweisvideos, Polizeipressemitteilung und Widerlegung)
- Dokumentation tödlicher Gewalt gegen Flüchtlinge
- Dokumentation von Polizeigewalt ... und kurz darauf die Praxis: Polizei greift kritische Veranstaltung zu Polizeigewalt an
- San Francisco: Polizei erschießt Schwarzfahrer
Polizisten malträtieren und berauben "aus Frust" über sinnlosen Polizeidienst
Aus "Räuber in Uniform", in: taz, 7.7.2010
Die Polizisten hatten von illegalen Zigarettenhändlern verlangt, dass sie sich bei den Kontrollen mitten im Winter die Unterhosen herunter- und die Socken ausziehen. Einmal ließen sie sie Schnee schippen. Die Beamten zerstörten SIM-Karten der Handys ihrer Opfer, damit diese keine Hilfe holen konnten. In Einzelfällen wurden Vietnamesen mit der Faust und dem Schlagstock geschlagen oder mitten in der klirrenden Kälte außerhalb der Stadt in einer ihnen unbekannten und menschenleeren Gegend ausgesetzt. Das traf auch einen Vietnamesen, der bei mehr als 10 Grad unter null nur Latschen getragen hatte, weil er nur vor die Tür seines Wohnheims gegangen war.
"Ich habe beim Lesen der Anklageschrift gedacht, ich lese nicht richtig", sagte Richter Matthias Schertz. Die Bundespolizisten verdienten netto 2.400 beziehungsweise 1.800 Euro. Sie hatten einen sicheren Arbeitsplatz und Pensionsansprüche. Beide waren in geordneten Verhältnissen aufgewachsen und in ihrem Leben nie straffällig geworden.
"Um Geld ging es gar nicht, darin sind sich alle Prozessbeteiligten einig", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. "Ihnen ging es darum, Macht auszuüben. In Vietnamesen hätten sie ihre Opfer erblickt, weil "ihnen in den Augen der Angeklagten sowieso keiner glauben würde". ...
Udo R. und Michael A. hatten nach eigenen Angaben aus Frust gehandelt. "Ich wollte Gutes tun, aber nur selten gab es gute und sinnvolle Einsätze", hatte Udo R. ausgesagt.Aus der Sendung "Panorama" vom 5.3.2009
Auch unsere braven Beamten in grün schlagen ab und an mal kraftvoll zu. Opfer solcher Polizeigewalt haben es schwer. Man stößt auf eine Mauer des Schweigens und falscher Solidarität. ... plötzlich feuert einer der Polizisten aus nächster Nähe acht Schüsse ab. Tötet Dennis. Zwei Beamte stehen zwar daneben. Wollen später aber nichts gesehen, nichts gehört haben. Die Ermittlungen der Oberstaatsanwältin werden von den Polizisten blockiert. ...
Am Tatort waren 14 Polizisten. Die Staatsanwaltschaft befragt jeden einzelnen zu ihrem Fall. Das Ergebnis: Keiner will was gesehen haben. Keiner will es gewesen sein. Wie so oft wird das Verfahren eingestellt, weil der Polizist nie gefunden wurde, der auf Wenta eingeschlagen hat. ... Alles Einzelfälle? Fakt jedenfalls ist: Allein in Berlin gab es im Jahr 2007 1834 Strafverfahren gegen Polizisten. Verurteilt wurden drei. Eine beunruhigende Bilanz. ...
Wenn wir uns auf das, was die Polizei in ihren Berichten schreibt nicht mehr verlassen können, worauf denn dann?“ Quelle: Bonner Generalanzeiger. Die Opfer bleiben allein. Die Innenminister stellen sich häufig vor ihre Beamten. Unabhängige Polizeikommissionen lehnen die meisten strikt ab.
Polizist schlägt mit Faust ins Gesicht - Kollege guckt zu und macht nichts
Polizeibewaffnung
- Taser - Elektroschockwaffen in Planung, in: Deutschlandfunk, 2.10.2007
- Erstmals Elektroschock-Distanzwaffe (Taser) in Schweiz angewendet (Januar 2007)
- Seite zu Gummigeschossen
Polizeibrutalität und Vertuschung am Beispiel: Tod im Polizeiwahrsam (Adem Özdamar, 2008)
Krasser Fall im März 2008: Die Polizei prügelt offenbar einen (nichtdeutschen) Gefangenen zu Tode. Doch das wird verschwiegen. Die gerichtsmedizinischen Gutachten hätten ergeben, dass keine Fremdeinwirkung vorläge. So verläuft es immer ... die RobenträgerInnen decken die Uniformierten. Die Medien glauben beiden. Ruhe.
Doch diesmal traten ÄrztInnen an die Öffentlichkeit und sagte aus, dass alles gelogen war. Sie hätten etwas anderes herausgefunden - nämlich dass der Gefangene erheblicher Gewalt ausgesetzt war ...
Im Original: Bericht zu Adem Özdamar ... Diese Chronologie ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus einem Bericht zu amnesty-Bemühungen zu dem Fall, in: FR, 12.3.2008 (S. 3)
Der Todesfall Adem Özdamar wird Amnesty International (AI) viel Arbeit bereiten. Denn Medienberichte über mögliche Opfer von Polizeigewalt ermunterten viele dazu, sich an die Menschenrechtsorganisation zu wenden, sagt AI-Mitarbeiter Wolfgang Grenz. Sie erzählen dann von ihren Erfahrungen mit Beamten, die mehr Feind sind als Freund und Helfer.
Fast alle diese Fälle ähneln sich. Zunächst ist es schwierig für die Betroffenen zu beweisen, dass Beamte sie misshandelt haben. Meist geschieht dies auf einem Polizeirevier. Die Zeugen sind entweder Uniformierte, die häufig nicht aussagen. Oder es handelt sich, auf der anderen Seite, um Freunde oder Bekannte des Opfers, deren Aussagen nicht zählen, weil sie befangen sind. Die früher sehr aktive Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizisten (BkP) berichtete, häufig würden zudem Beweismittel verschwinden.
Aus "Zweifel an offizieller Version im Todesfall Özdamar", in: FR, 11.2.2008 (S. 4)
Der auf einer Hagener Polizeiwache ins Koma gefallene und mittlerweile verstorbene Türke ist möglicherweise Opfer von Polizeigewalt. Aussagen von Ärzten und Zeugen, die der Frankfurter Rundschau schriftlich vorliegen, lassen Zweifel an der bisherigen Darstellung der ermittelnden Hagener Staatsanwaltschaft aufkommen.
So stellte die Dortmunder Gerichtsmedizinerin Eva Schmidt über das 26-jährige Opfer fest: "Hämatome über der linken Augenbraue sowie am rechten Oberlid (sind) Ausdruck einer stumpfen Gewaltanwendung von außen.” Bislang hatte der Hagener Oberstaatsanwalt Reinhard Rolfes immer behauptet, es gebe "keinerlei Anzeichen für eine äußerliche Gewaltanwendung.” So gebe es auch keinen Grund für weitere Ermittlungen. ...
Beschreibung der genaueren Abläufe in der FR, 12.3.2008 (S. 2)
Fotos aus der Notaufnahme des Krankenhauses lassen rote Schnürungen am Gelenk erkennen, die rechte Hand ist aufs Doppelte angeschwollen. Desweiteren zeigen die Fotos ein handtellergroßes Hämatom am Hals so wie an der Stirn, Blutergüsse und Schürfwunden am ganzen Körper."Der Patient wurde möglicherweise mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen”, gab die behandelnde Notärztin Kathrin Hoffmann zu Protokoll. Sie habe sich außerdem gefragt, ob jemand auf seiner Brust gesessen habe.
Die Polizei behauptete hingegen schon wenige Stunden nach dem Vorfall ihre Unschuld. Zunächst bezeichnete sie Adem Özdamar in einer Pressemitteilung als psychisch krank und verwirrt, dann wieder als Drogensüchtigen.Das bittere Ende: Einfach alles eingestellt
- Interview mit dem Anwalt der Familie des Getöteten, in: Junge Welt, 14.3.2008 (S. 5)
- Folgen für die Stimmung in der Stadt (Hagen), in: FR, 12.4.2008 (S. 11)
- Staatsanwalt blockiert Ermittlungen, in: FR, 3.5.2008 (S. 4)
Aus "Ermittlungen zu Özdamar eingestellt", in: FR, 24.6.2008 (S. 5)
Die Hagener Staatsanwaltschaft spricht ihre Polizisten frei: Sie stellt die Ermittlungen zum Tode von Adem Özdamar "mangels Tatverdacht" ein. Das ist das Resultat der Obduktionsergebnisse, die am Montag präsentiert wurden - zwei Monate später als ursprünglich angekündigt. ...
Das türkische Justizministerium hat die Leiche in Istanbul ein zweites Mal obduzieren lassen. Noch aber warten dortige Mediziner auf das Gehirn Özdamars, das bislang von den deutschen Behörden einbehalten wurde. ...
"Die Staatsanwaltschaft Hagen hat die Ermittlungen objektiv und mit dem gebotenen Nachdruck geführt", schreibt die Hagener Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung. Allerdings wurden Ärzte, die Özdamar bei seiner Einlieferung untersucht hatten, nicht als Zeugen befragt, Videoaufnahmen aus der Wache nicht ausgewertet. Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm und das Innenministerium decken aber die Hagener Beamten. Der Anwalt der Familie Özdamar hatte beantragt, die Hagener Staatsanwaltschaft abzulösen, weil die Ermittler Objektivität vermissen ließen. Sein 16-seitiger Antrag wurde von der Generalstaatsanwaltschaft binnen zwei Tagen abgelehnt, ohne dass die Ermittlungsakten aus Hagen überhaupt eingesehen worden wären.
Weitere Tote in Polizeigewahrsam oder durch Polizeigewalt:
- Bericht "Polizei verschweigt weiteren Todesfall" (in Hagen), in: FR, 20.5.2008 (S. 4)
- Punker stirbt im Polizeigewahrsam in Ilmenau (Indymedia, Jan. 2009)
- Tod im Polizeigewahrsam
- London: Polizei tötet Mann und lügt, ihm nie begegnet zu sein ... und mehr vertuschte Gewalttaten, in: Junge Welt, 21.4.2009 (S. 1)
Im Original: Bericht zu Todesschüssen in Frankfurt ... Diese Chronologie ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus "Sein Widerstand war noch nicht gebrochen", in: FR, 3.8.2011 (Seite D2+3)
Ein „Störer“, der „trotz Aufforderung“ nicht stehenblieb und stattdessen mit „irrem, wahnsinnigen, entschlossenem Blick“ und „erhobenem Messer“ auf die Beamten losgegangen sei, weshalb es zum „Schusswaffengebrauch“ gekommen sei, wie es am Tag darauf technisch-nüchtern im Sachstandsbericht der Polizei hieß.
So steht das nun überall, im Obduktionsbericht, im Bericht des Landeskriminalamts, in den Vermerken der Frankfurter Staatsanwaltschaft: „Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte nach Messerangriff“. ...
Nur das Messer, stellt sich nun, eineinhalb Jahre später, heraus, hat eigentlich keiner der Polizisten gesehen. Aber das ist nicht die einzige Merkwürdigkeit. ...
Als die Zentrale fragt, ob die Person ein Messer gehabt habe, antwortet die Stimme: „Kein Messer in der Hand, haben es nicht gesehen, ob er es weggeschmissen hat.“ Maximilian Kurth liegt zu dieser Zeit auf dem Hinterhof seitlich im Schnee, er hat nicht nur zwei zerschossene Unterschenkel und eine durchbohrte Brust. Auch sein Oberarm ist verletzt von mehreren Hieben mit einem Schlagstock. An seiner Stirn wird der Rechtsmediziner später tiefe Schürfwunden feststellen, die von Fußtritten stammen. Die Polizisten räumen all das ein. Sofort nach dem Aussteigen auf dem Hinterhof habe Kurth ihn angriffen, erklärt Weigelt, „daraufhin habe ich einmal geschossen“. Schon dieser Schuss ist es, der Kurth in die Leber trifft und letztlich tödlich sein wird, erstmal aber anscheinend kaum Wirkung zeigt. Kurth sei „total irre“ gewesen, habe sich sofort wieder aufgerafft, wieder angegriffen, diesmal Kowalski, der dreimal schießt, davon zweimal in die Knie trifft und einmal in ein Fenster des benachbarten Marienkrankenhauses. Aber auch dann noch habe Kurth weitergemacht, schon am Boden liegend nach ihnen geschlagen, woraufhin Weigelt ihm „maximal fünfmal mit dem Schlagstock auf den Oberarm geschlagen“ und dann gegen die Stirn getreten habe, „bewusst zweimal, um ihn zu schocken“. ...
In den Befragungen werden die Widersprüche noch offenbarer. So gibt Weigelt an, in der Hand von Kurth „die Klinge gesehen“ zu haben, „die auch geblitzt hat“. Kowalski erklärt, in der Faust einen „metallenen Gegenstand“ gesehen zu haben. Schneider, der angibt, unmittelbar schräg hinter Weigelt gestanden zu haben, sagt, er habe „kein Messer“ gesehen, sei aber „aufgrund der Haltung und Vorinformation“ von einem Messerangriff „ausgegangen“.
Noch mysteriöser wird es, da Weigelt angibt, nach den Schüssen einen Funkspruch aus dem Streifenwagen abgesetzt zu haben. Der einzige Funkspruch jedoch, der in dieser Zeit aus dem Auto abgesetzt wird, so steht es im Funkprotokoll, ist jener, der mitteilt: „Kein Messer in der Hand, haben es nicht gesehen.“ ...
Tatsächlich wird das Messer noch am Morgen auf dem Hof gefunden. Laut LKA-Gutachten ist es ein „Gemüsemesser“ mit einer Klingenlänge von 6,5 Zentimetern. Es liegt hinter dem Streifenwagen im Schnee. Dort aber hat Kurth, übereinstimmend in allen Aussagen, nie gestanden. ...
Und auch der Pförtner, der alles über eine Kamera auf seinem Monitor verfolgt hat, schildert die Ereignisse mit erheblichen Abweichungen. Die Beamten seien mit Blaulicht auf den Hof gefahren, sagt er, während Weigelt behauptet, „bewusst ohne Blaulicht auf den Hof gefahren“ zu sein. Auch spricht der Pförtner davon, dass Kurth auf die Polizisten „zugegangen“ sei, während sie alle drei erklären, er sei „gerannt“. Die Wahrheit wird sich nicht nachprüfen lassen, die Kamera ist die einzige im Hospital, deren Bilder nicht aufgezeichnet werden. Aber nachgefragt wird von den ermittelnden Beamten auch nicht. ...
Später, gibt sie zu Protokoll, habe sie einen Polizisten sagen hören: „Wir halten immer zusammen. Jetzt halten wir besonders zusammen. Es müssen nun Zeugen zusammengekratzt werden.“
Kommentar auf gleicher Seite
Schüsse, die tödlich enden, sind nur die schwerste Form von polizeilicher Gewaltausübung. Immer wieder kommt es am Rande von Sportveranstaltungen, auf Demonstrationen und bei Konzerten zur Gewaltanwendung durch Beamte. Dass sie auch rechtswidrig sein kann, ist dabei nicht unbedingt die Ausnahme. Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 1 600 Strafanzeigen gegen Polizisten gestellt, mit sehr geringen Erfolgsaussichten: 95 bis 98 Prozent der Verfahren werden eingestellt. Eine wirksame Kontrolle der Ausübung staatlicher Macht und Gewalt durch die Polizei fehlt bislang völlig.
Weiterer Text "16 Schüsse und viele Fragen"auf gleicher Seite
Der Fall Tennessee Eisenberg seit zwei Jahren ungeklärt. Der 24-Jährige wird von Schüssen aus den Waffen von zwei Polizisten getroffen und stirbt. Nicht nur die Todesursache weist Parallelen zum Fall Maximilian Kurth auf. Im April 2009 stirbt der Berliner Musikstudent Tennessee Eisenberg in seiner Wohnung in Regensburg. Getroffen von zwölf Kugeln. Abgefeuert von zwei Polizeibeamten. Nicht nur die Todesursache weist Parallelen zum Fall Maximilian Kurth auf. Auch der Tathergang ist voller Widersprüche – und bis heute nicht geklärt.
Es gibt wenige Fakten, über die sich im Fall Eisenberg alle einig sind: Am 30. April 2009 erhält die Polizei einen Anruf von Eisenbergs Mitbewohner. Dieser sagt, er werde von Eisenberg mit einem Messer bedroht. Acht Polizisten fahren zur Wohnung. Wenig später stirbt Eisenberg in einem Krankenhaus an seinen Schussverletzungen. Die beiden Schützen werden in den Innendienst versetzt.
Das waren die Fakten. Doch wie es genau zu den Schüssen kam, darüber streiten sich die Familie des Opfers und die Polizei bis heute. Die Staatsanwaltschaft ermittelte. Sie wertete 13 Gutachten, 38 Zeugenaussagen und neun Stunden Tatrekonstruktion aus. Ergebnis: Der Student habe die Polizisten mit dem 31 Zentimeter langen Messer bedroht. Sowohl der Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken als auch die Abgabe von Schüssen ins Knie hätten ihn nicht aufgehalten. Erst danach seien die 16 Schüsse gefallen, von denen zwölf den Körper trafen. Die Polizisten hätten aus Notwehr gehandelt. Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Doch diesen Tathergang wollte Eisenbergs Familie nicht glauben und ließ ein eigenes rechtsmedizinisches Gutachten erstellen. Dieses zeichnete ein anderes Bild: So hätten sich weder Rückstände des Pfeffersprays noch Blessuren durch Schlagstöcke am Körper des Toten gefunden. Mehrere Schüsse seien in den Rücken Eisenbergs ergangen. Und tödlich sei erst einer der letzten gewesen. „Deshalb bestehen für mich Zweifel, ob die Polizisten so oft aus Notwehr schießen mussten“, hatte einer der Anwälte der Familie des Todesopfers gesagt. Die Familie strebte beim Oberlandesgericht Nürnberg ein Klageerzwingungsverfahren an. Doch auch dieses wurde abgelehnt. Nun will die Familie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das kann Jahre dauern.
Die Anwälte der Frankfurter Polizisten, die im Hinterhof des Bürgerhospitals auf Maximilian Kurth schossen, beziehen sich nun explizit auf den Fall Tennessee Eisenberg. Zu einer Anklage ist es ja nie gekommen.
- Mehr Infos zu: Polizei erschießt Studenten in Regensburg ... und lügt sich unglaubliche Stories zurecht. Die wichtigsten Fakten auf www.12kugeln.de
Weitere Links zu Polizeigewalt
- Extra-Seite zu rassistischer Polizei
Im Original: Zu Gründen und Hintergründen von Polizeigewalt ... Diese Chronologie ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus Norbert Pütter, "Polizeigewalt als Ausnahme und Regel", in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 67 (3/2000)
Polizisten, die prügeln, BürgerInnen verletzen, beleidigen: das sind die Bilder, die mit polizeilichen Übergriffen verbunden werden. Die Reaktionen auf derartige Berichte sind bekannt: Teile der Öffentlichkeit entrüsten sich, die beschuldigten Polizist(inn)en leugnen, die Verantwortlichen wiegeln ab - bis zum nächsten "Fall". Wer jedoch die Berichte über Polizeigewalt ernst nimmt, gelangt recht bald vom Fehlverhalten einzelner zu den institutionellen und politischen Bedingungen polizeilichen Handelns. ...
örperliche Übergriffe gehören zu einem Repertoire diskriminierender Polizeipraktiken, das von verbalen Beleidigungen über ungerechtfertigte Kontrollen bis zu Gewaltdrohungen und deren Anwendung reicht. Dementsprechend könnten Übergriffe allgemein als "dienstliche Verfehlungen zum Nachteil der Rechte von BürgerInnen" definiert werden - wenn es nicht auch Praktiken gäbe, die legal sind (und deshalb keine dienstliche Verfehlung darstellen), aber gleichwohl diskriminierend und als Übergriff wirken. ...
Die öffentlich bekannt gewordenen Fälle zeigen eine große Bandbreite polizeilicher Übergriffe. Opfer, Orte und Art der Übergriffe variieren erheblich. Übergriffe sind jedoch offenkundig nicht überall gleich wahrscheinlich oder unwahrscheinlich; sie weisen vielmehr ganz bestimmte, systematisch fassbare Merkmale auf:Die Ursachen ungerechtfertigter, vermeidbarer Polizeigewalt sind deshalb von zentraler Bedeutung, weil sich aus ihnen unmittelbar Hinweise darauf ergeben, ob und wie Übergriffe zukünftig verhindert werden könnten. In der Diskussion lassen sich sieben Bezugsgrößen ausmachen, in denen die Faktoren verortet werden, die zu Übergriffen führen. Unzulässige bzw. übermäßige Polizeigewalt resultiert demnach
- Bei den Opfern handelt es sich häufig um Angehörige gesellschaftlicher Minderheiten oder Randgruppen, oder es handelt sich um solche Personen, die sich gegenüber der Polizei besonders exponieren. Zur ersten Gruppe zählen Drogenabhängige, Obdachlose, Prostituierte und Angehörige ethnischer Minderheiten, d.h. Personen mit einer geringen Beschwerdemacht; zur zweiten Gruppe zählen vor allem DemonstrantInnen und JournalistInnen.
- Der Ort des Übergriffs ist häufig ein von der Öffentlichkeit abgeschotteter Raum, etwa der Polizeiwagen oder die Polizeiwache. Die Misshandlung geschieht während oder kurz nach der Festnahme. Bei Demonstrationen ereignen sich die Übergriffe in direkter Konfrontation mit den vermeintlichen Störern.
- Die Täter handeln im Kollektiv; selbst wenn nur einer misshandelt, gibt es KollegInnen, die die Übergriffe dulden und (später) decken.
Cop culture
- auf der individuellen Ebene aus den persönlichen Defiziten der PolizistInnen,
- aus der mangelnden Professionalität der PolizistInnen in bestimmten Situationen,
- aus den polizeilichen Arbeitsbedingungen, die durch Überlastung, Stress und Frust gekennzeichnet seien,
- aus der gewalthaft-männlichen Subkultur, die in polizeilichen Basisdienststellen vorherrsche,
- aus den Eigenheiten der Institution Polizei,
- aus den entgrenzenden Bestimmungen des Eingriffsrechts sowie
- aus dem Umgang der Politik mit der Polizei.
Als entscheidend für polizeiliche Gewalthandlungen wurden schon früh die Elemente der polizeilichen Subkultur entdeckt: In der polizeilichen Alltagskultur finde die Anwendung körperlicher Gewalt eine andere und umfassendere Legitimierung als in der offiziellen polizeilichen Lehre. Während sich die "Polizeikultur" an den rechtlichen Vorgaben orientiere, sei die "Polizistenkultur" von den Erfahrungen des polizeilichen Alltags bestimmt. Die Praxis des Gewaltmonopols werde von einem "Second code in Form von subkulturellen Handlungsmustern" bestimmt. Als Elemente dieses Codes werden genannt:
- die polizeiliche Selbstbeschreibung, die PolizistInnen in der vordersten Front im Kampf gegen das gesellschaftliche Chaos sehe,
- das Gefühl der Zusammengehörigkeit ("Kameradschaft"), das daraus resultiere, dass der Polizeiberuf gefährlich sei und man sich in jeder Situation auf seinen Kollegen/seine Kollegin verlassen können müsse,
- die Anwendung von Gewalt als Handlungsoption.
Lottogewinn wahrscheinlicher als Anklagen gegen Polizisten ...
Aus Junge Welt vom 19.01.2006, "Schläger mit Staatslizenz"
Im statistischen Vergleich mit anderen Bundesländern sticht Berlin durch die hohe Zahl an Verfahren gegen Polizisten hervor – jedes Jahr wird gegen fast jeden 20. wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. Wahrscheinlich ist das zu niedrig gegriffen, erfahrungsgemäß trauen sich viele Opfer von Polizeiübergriffen nicht, Anzeige zu erstatten.
Zwischen 1995 und 2004 wurden in Berlin 98,3 Prozent aller Körperverletzungsanzeigen gegen Polizisten ohne Verurteilung abgeschlossen. In 1,3 Prozent aller Fälle kam es zu einer Anklage, in 0,4 zu einer Verurteilung. Für Berlin gilt also, daß die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, daß ein gewalttätiger Polizist juristische Konsequenzen fürchten muß. Solche Beamten können sich auch vor disziplinarischer Verfolgung relativ sicher fühlen: 1999 z. B. gab es in Berlin 967 einschlägige Anzeigen – aber nur 26 Disziplinarverfahren.Aus Forum Recht zu einer Studie über Anklagen nach Polizei-Straftaten
Bürger- und Menschenrechte gelten bei der Polizei im Rahmen der Umsetzung ihres staatlichen Gewaltmonopols oft als Hemmschuh der erstrebten Effektivität. Zu diesem Ergebnis kam unlängst eine Umfrage des Instituts für Friedens- und Konfliktforschung der Universität Bielefeld. Ungeachtet der Tatsache, daß regelmäßig Straftaten im Dienst festgestellt werden, belegt die Studie, daß man bei der Polizei den Kollegen faktisch nicht als Straftäter wahrnimmt. ... In der Regel bleibt dem potentiell betroffenen Bürger kaum ein Weg, sich gegen polizeiliche Übergriffe zur Wehr zu setzten. So ist ihm der Zugang zu den Strafgerichten durch das dazwischengeschobenene Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft erschwert. Stellt diese Verfahren gegen PolizeibeamtInnen ein, haben BürgerInnen wenig Möglichkeit, ein Klageerzwingungsverfahren durchzusetzen. Polizeiliche Eingriffsmaßnahmen (z.B.Durchsuchungen ) werden überwiegend im Rahmen des Rechtsinstitutes der "Gefahr im Verzug" ohne vorherige richterliche Entscheidung durchgeführt. Nach Abschluß dieser Maßnahmen ist nur unter erschwerten Bedingungen verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz (Fortsetzungsfeststellungsklage) zu erlangen. Noch schwieriger ist es nach abgeschlossenen Grundrechtseingriffen der Polizei, die ordentlichen Gerichte (§ 23 EGGVG) zur Überprüfung anzurufen.

Gleich zweimal an einem Tag: Eingestellt bzw. ohne Ermittlungen als Notwehr bezeichnet - FR, 2.2.2007 (S. 14 und 24)
- Lange Liste eingestellter Anzeigen u.a. wegen Gewalttaten von Polizei in Gießen
- Sonderseite zur Bevorzugung von PolizistInnen als ZeugInnen und Angeklagte
Polizeigewalt wird gedeckt - Opfer und sich Wehrende werden stärker kriminalisiert
Auszug aus "Täter unbekannt", Polizeibericht 2010 von Amnesty international (S. 68f)
Amnesty International hat während der Recherchen zu den im vorliegenden Bericht dokumentierten mutmaßlichen Misshandlungsfällen festgestellt, dass die betreffenden Polizeibeamten nur selten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden. Nach Auffassung der Organisation gibt es dafür unterschiedliche Gründe, die in diesem Kapitel erläutert werden sollen. Amnesty International ist sich der Tatsache bewusst, dass möglicherweise nicht alle erhobenen Beschwerden über Misshandlung oder die Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt begründet sind, jedoch kann dies nur dann festgestellt werden, wenn allen Vorwürfen nachgegangen wird. Insbesondere ist der Staat verpfl ichtet, alle Vorfälle, bei denen in Gewahrsam befi ndliche Personen verletzt werden, umgehend, unabhängig, umfassend und unparteiisch zu untersuchen. Es ist die Pfl icht der Behörden, für das Zustandekommen solcher Verletzungen eine plausible Erklärung zu liefern und Nachweise für die Entkräftung der erhobenen Vorwürfe zu erbringen, insbesondere dann, wenn diese Vorwürfe durch medizinische Beweise gestützt werden. In einigen der in diesem Kapitel beschriebenen Fälle wurden keine strafrechtlichen Ermittlungen aufgenommen, da das mutmaßliche Opfer keine Anzeige gegen die Polizei erstatten wollte und die Behörden von sich aus keine Schritte einleiteten. In einigen Fällen erheben die mutmaßlichen Opfer den Vorwurf, dass ihre Strafanzeigen und Anträge auf Strafverfolgung auf der Polizeiwache nicht angenommen worden seien. In der Mehrzahl der Fälle allerdings wurden die Ermittlungen ohne Anklageerhebung von der Staatsanwaltschaft eingestellt. In einigen Fällen konnten die fraglichen Polizeibeamten nicht identifiziert werden. In anderen Fällen befürchtet Amnesty International, dass die Ermittlungen weder umgehend eingeleitet wurden noch auf unparteiische Art und Weise geführt wurden oder effektiv waren. ...
Strafverfahren: Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) sind Staatsanwaltschaft und Polizei von Amts wegen dazu verpflichtet, im Fall von mutmaßlicher polizeilicher Misshandlung beziehungsweise mutmaßlicher unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizeibeamte und/oder im Fall eines nicht natürlichen Todes ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten, sofern Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen (§§ 152, 153 StPO).Auszug aus "Täter unbekannt", Polizeibericht 2010 von Amnesty international (S. 83, 88, 90 und 100)
In einigen von Amnesty International untersuchten Fällen wurden die Ermittlungen nicht umgehend eingeleitet. Diesbezügliche Beispiele sind die Ermittlungen im Fall der mutmaßlichen Misshandlung von JM, der nach einer Identitätsüberprüfung auf die Polizeiwache gebracht wurde und den Vorwurf erhebt, dort misshandelt worden zu sein (S. 46), AD, der den Vorwurf erhebt, bei einer versuchten Abschiebung misshandelt worden zu sein (S. 47f.) und RS, der den Vorwurf erhebt, bei seiner Festnahme misshandelt worden zu sein (S. 55f.). ...
Die Fälle von JM und AD geben außerdem Anlass zur Kritik, weil in keinem der beiden Fälle die Ermittlungen unabhängig und unparteiisch geführt wurden. In beiden Fällen war die Einheit der Bundespolizei, der die beschuldigten Polizeibeamten angehörten, für Teile der Ermittlungen zuständig. Im Fall von JM wurde JM im Zuge der Ermittlungen gegen ihn zur Befragung von derselben Einheit vorgeladen, der auch die beschuldigten Polizisten angehörten, und im Fall von AD wurden drei der vier Polizisten die im Verdacht standen, AD misshandelt zu haben, von Polizeibeamten ihrer eigenen Einheit vernommen. ...
Einige Fälle legen nahe, dass es der Staatsanwaltschaft im Umgang mit Beschwerden gegen die Polizei an Unparteilichkeit fehlte. Ein Beispiel dafür sind die Ermittlungen im Fall von JM, ein weiteres Beispiel ist der Fall von Adem Özdamar, der auf einer Polizeiwache verstarb (siehe S. 29-32). Einen Tag nach seinem Tod erklärte der ermittelnde Staatsanwalt gegenüber der Presse und der Polizeipräsidentin, die Polizisten hätten vermutlich rechtmäßig gehandelt.123 Die Polizeipräsidentin erklärte gegenüber Amnesty International, sie habe sich aufgrund dieser Aussage entschieden, keine sofortigen disziplinarischen Maßnahmen gegen die betreffenden Polizisten einzuleiten. ...
Amnesty International beobachtet mit Sorge, dass das gegenwärtige System, in welchem die Polizei unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt, keine umgehenden, unparteiischen, unabhängigen und umfassenden Untersuchungen aller mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei gewährleisten kann. Die Organisation befürchtet, dass dies möglicherweise ein Klima der Strafl osigkeit zur Folge haben und dazu führen könnte, dass das Vertrauen, welches die Öffentlichkeit darin haben sollte, dass niemand in Deutschland, auch nicht die Polizei, über dem Gesetz steht, erschüttert wird.Aus "Innenminister wollen Gewalt gegen Polizisten eindämmen", auf MDR, 3.6.2009
Hinsichtlich der zunehmenden Gewalt gegenüber Polizeibeamten wollen die Innenminister zunächst die Hintergründe untersuchen lassen. ... Konrad Freiberg, Chef der Polizeigewerkschaft, fordert daher schnelle Beschlüsse der Konferenz und eine Erhöhung des Strafmaßes für Widerstand gegen Polizeibeamte.
- Typisches Beispiel für einen Text, in dem mehr Anzeigen wegen Widerstand umgedeutet werden zu mehr Gewalt gegen Polizei ... dabei sind Anzeigen wegen Widerstand meist die Folge von Gewalt, die durch Polizei ausgeübt wird (Sonntagmorgenmagazin in Gießen am 14.6.2009)
- Polizeigewalt und Widerstandsanzeigen auf www.husuma.de.vu
- Artikel "Die Mär vom geprügelten Polizeibeamten" in: Rote Hilfe 2/2010 (S. 10)
- Polizei macht aus Feuerwerkskracher eine Splitterbome - gleich mit "echten" Verletzten, in: Junge Welt, 18.6.2010 (S. 8)
Aus Ulla Jelpke, MdB: "Trau keiner Statistik, in: Junge Welt, 21.6.2010 (S. 3)
Trotz des Kampagnencharakters der Warnungen vor einem Anstieg »linker« Straftaten gibt es keinerlei verbindliche Statistik, die diesen Anstieg belegt. Statt dessen gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Statistiken, die miteinander nicht kombinierbar sind. ... Als Beweis für die angeblich rapide ansteigende linke Gewalt müssen immer wieder brennende Pkw insbesondere in Berlin und Hamburg herhalten. Doch selbst die Polizei nennt verschiedenste Motive bei Pkw-Brandstiftungen: Versicherungsbetrug, Eifersucht, Trunkenheit. In diesem Jahr brannten in Berlin 97 Pkw, in nur 16 Fällen gehen die Sicherheitsbehörden von politisch motivierten Straftaten aus. ... So fand die von der Boulevardpresse als »Feuer-Chaotin« (BZ) vorverurteilte 21jährige Alexandra R. Eingang in die Statistik der Tatverdächtigen, obwohl sie nach fünfmonatiger Untersuchungshaft im Dezember 2009 in Berlin erstinstanzlich vom Vorwurf der Autobrandstiftung freigesprochen wurde. ... Ende Mai 2010 hat der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, eine Studie zur Gewalt gegen Polizisten vorgelegt, mit der die Unionsseite ebenfalls ihre repressiven Forderungen begründen will. Allerdings hat die Studie gravierende Mängel, die Pfeiffer auch selbst benennt. So beruht sie auf der Auswertung eines Online-Fragebogens, der lediglich subjektive Selbstauskünfte abfragte. Beteiligt haben sich 21000 Polizisten, darunter überwiegend junge, im »Einsatz auf der Straße« stehende. Die Zahl von Beamten, die nach Angriffen mindestens eine Woche dienstunfähig gewesen sei, habe zwischen 2005 und 2009 um mindestens 60 Prozent zugenommen. Allerdings handelt es sich hier um einen Anstieg auf niedrigem Niveau von 203 auf 325 Fälle. Die Hauptbetroffenen von Gewalt sind nicht die gut ausgerüsteten Beamten der auch bei Demonstrationen eingesetzten Sondereinheiten, sondern normale Streifenpolizisten. Der Großteil dieser Angriffe ereignet sich laut Studie bei Festnahmen, Demonstrationen machen rund acht Prozent aus, drei Viertel davon wiederum gehen angeblich auf das Konto linker Demonstranten. ...
Zwar zeigt auch die PMK-links-Statistik einen Anstieg von Körperverletzungen an Polizeibeamten von 212 auf 440. Eingeschlossen sind darin Widerstandshandlungen, wenn diese geeignet waren, einen Beamten zu verletzen, etwa bei der Abwehr einer Festnahme. Eine tatsächliche Verletzung des Beamten muß nicht vorliegen. Daneben verzeichnet die Bundesregierung für das Jahr 2009 gerade einmal 259 Widerstandshandlungen gegen Vollzugsbeamte, die sie Linken zurechnet. Angesichts von insgesamt 25401 laut PKS angezeigten Verstößen zeigt dies keine besondere Gefährlichkeit der linken Szene. Ohnehin ist es gängige Praxis, daß die Polizei schon bei passiver Resistenz Anzeigen wegen Widerstands stellt. Was völlig fehlt, ist eine genauere Aufschlüsselung der Widerstandshandlungen: Ob sie bei Festnahmen erfolgten, oder im Zusammenhang mit Protesten gegen Naziaufmärsche. Denn wenn Antifaschisten mit passivem Widerstand faschistische Aufmärsche blockieren und sich der polizeilichen Räumung widersetzen, schlägt sich dies in der Statistik zu Lasten der Linken nieder. Von Widerstandshandlungen, die durch gewalttätige Polizisten erst provoziert werden, weiß die Statistik ohnehin nichts.
Schon die Datengrundlage taugt nichts!
Problempunkte, abgeleitet
aus der Bundestagsdrucksache 17/1928 vom 7.6.2010 (war auch die Datengrundlage zu obigem Text):
- Nicht das Ermittlungsergebnis, sondern bereits das Jammern der PolizistInnen oder die taktische Gegenanzeige bestimmt die Zahl. Zitat aus der Drucksache (S. 3): "Demgegenüber handelt es sich bei der Statistik zur PMK um eine Eingangsstatistik, bei der die Straftaten bereits mit Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen und damit bereits beim ersten Anfangsverdacht erfasst werden."
- Widerstandshandlungen werden gar nicht als solche in die Statistik eingebracht, wenn auch noch eine (versuchte) Körperverletzung behauptet wird: "Angaben zu der Zahl der durch Widerstandshandlungen verletzten Vollzugsbeamten können nicht gemacht werden, da Fälle solcher Widerstandshandlungen nicht als Widerstandsdelikte gezählt werden".
- Die StatistikerInnen haben sich überhaupt nicht dafür interessiert, wie oft eine (vermeintliche) Widerstandshandlung die Folge eines Polizeihandelns war: " Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl der Fälle politisch motivierterWiderstandsdelikte vor, denen eine Festnahme vorausging. Die polizeiliche Statistik kann nur Festnahmen im Zusammenhang mitWiderstandsdelikten ausweisen, ohne nähere Differenzierung, ob dasWiderstandsdelikt vor, während oder im Nachgang zur Festnahme begangen wurde."
Und wenn doch mal eine Handlung nicht zu vertuschen ist ...
Möglichst gar nicht ermitteln. Geht das nicht, dann später einstellen. Alles versanden lassen. Klappt auch das nicht (999 von 1000 Straftaten durch Polizei sind jetzt schon erledigt), dann vor Gericht nach Ausreden suchen, z.B. Notwehr. Reicht es immer noch nicht, dann die Strafe so formulieren, dass sie nicht schadet. Wie bei der Verwarung für Folter-Polizeichef Daschner. Oder nach dem Tod von Aamir Ageeb. Dort wurde eine Strafhöhe verhängt, die niedriger was als nach dem Gesetz möglich - so ging alles auf Bewährung und der Täter blieb sogar im Dienst.
Auszug aus "Täter unbekannt", Polizeibericht 2010 von Amnesty international (S. 15f)
1999 erstickte Aamir Ageeb infolge von Misshandlung durch Polizeibeamte bei dem Versuch seiner Abschiebung von Frankfurt am Main ins sudanesische Khartoum. Im Oktober 2004 wurden die drei an der Misshandlung von Aamir Ageeb beteiligten Polizisten wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge gemäß §§ 340, 227 StGB zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach deutschem Recht kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Sie kann vollstreckt werden, wenn die verurteilte Person erneut einer Straftat für schuldig befunden wird oder gegen die Bewährungsaufl agen verstößt (§ 56 StGB). Das Mindeststrafmaß für das hier genannte Delikt im minder schweren Fall beträgt ein Jahr (§ 227 Absatz 2 StGB). Der Richter führte jedoch an, dass drei wichtige Argumente für eine Herabsetzung des Strafmaßes gegeben waren: Erstens hatten die Angeklagten ein Geständnis abgelegt, zweites waren sie nicht hinreichend ausgebildet – sondern der Situation im Gegenteil ohne jedwede Schulungsmaßnahmen ausgesetzt –, und drittens sei der Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund des Strafmaßes für die Angeklagten eine unbillige Härte (Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr führen automatisch zur Entlassung aus einem öffentlichen Amt). ...
Die drei Polizeibeamten wurden nicht vom Dienst suspendiert oder aus dem Polizeidienst entlassen, werden aber nicht mehr für die Durchführung von Abschiebungen eingesetzt.
Cop Culture
Aus der Polizeikultur-Seite bei Wikipedia
Generell ist die Entstehung von informellen Wertesystemen nicht typisch für die Organisationen der Polizei. Vielmehr bilden sich vergleichbare Wertesysteme auch in anderen Organisationen heraus. Polizeikultur hebt sich jedoch dadurch ab, dass ihre Wertesysteme davon geprägt sind, dass Polizisten immer wieder in Situationen agieren müssen, in denen Gewalt eingesetzt wird. Die ersten näheren Untersuchungen zur Polizistenkultur sind in den 90er Jahren in den USA durchgeführt worden. Ihr Gegenstand waren insbesondere polizeiliche Einsätze mit diskriminierendem, belästigendem oder unangemessen gewalttätigem Hintergrund.
Untersuchungen dieser Art zielen darauf ab, die Faktoren aufzuzeigen, die bestimmen, wie Polizisten / Polizistinnen meinen, ihre Aufgabe in der Praxis gut zu erfüllen. Es ließ sich zeigen, dass im Spannungsfeld zwischen der Auseinandersetzung mit den Schattenseiten der Gesellschaft („Gesetz derStraße“), den Vorstellungen der Polizeimanager und den Erwartungen der eigenen Kollegen Verhaltensmuster entstehen, die von Männlichkeitsritualen (Überlegenheit, Respekt) und Gruppenprozessen (Verschwiegenheit, Anpassung) bestimmt sind. Das oft über Generationen entstandene System von gemeinsamen Werten und Handlungsmustern wird unabhängig von den Inhalten der Berufsausbildung in der Berufspraxis weitergegeben. Wer als Polizist / Polizistin dauerhaft integriert sein will, passt sich den internen Regeln der Organisationskultur an (Konformität). Neuere Forschungen zeigen allerdings, dass der Prozess der Anpassung nicht stereotyp erfolgt und die Annahme einer festgefügten Polizeikultur zugunsten einer inhomogenen Vielfalt von Polizeimilieus differenziert werden muss.
- Cop Culture: Verbalpolizeigewalt in Deutschland
Echte Polizeimänner brauchen auch einen echten Penis!
Aus "Wenigstens ein Hoden", in: FR, 22.6.2010 (S. 16 f.)
... als der Polizeiarzt realisiert, dass er es mit einem transsexuellen Bewerber zu tun hat, beginnt er hektisch in seinem Vorschriftenbuch zu blättern. Dahner erinnert sich noch genau an die befremdliche Szene: Der Arzt erklärt ihm, ein männlicher Polizist in Deutschland müsse funktionstüchtige Hoden haben.Aus Roth, Siegward (1991): „Die Kriminalität der Braven“. C.H. Beck München
Damals war ich über meine Wahrnehmungen bei den geschilderten Ereignissen irritiert, weil sie darauf verwiesen, daß der Polizeialltag etwas verschwieg beziehungsweise verleugnete. Weil ich jedoch daran sehr interessiert war und annahm, daß dies für andere in gleicher Weise interessant sein müßte, brannte ich darauf, mit Kollegen darüber zu reden. Aber immer wenn ich dies versuchte, wurde ich mehr oder weniger deutlich zurückgewiesen. Dabei waren Hinweise wie: man werde nicht dafür bezahlt, sich solche Gedanken zu machen, oder: man könne sich in diesem Beruf solche abgehobenen theoretischen Phantastereien nicht leisten (was vielleicht beides richtig war), noch wohlgerneint und hatten eine integrierende Tendenz. eenn ich dann aber weiter auf meinem Anspruch bestand, nahm die gedämpfte Zurückweisung eine deutlich aggressive Färbung an. Ich wurde darauf hingewiesen, daß es störend und unangenehm sei, den Alltag ständig in dieser Weise problematisiert zu bekommen, zumal keine Notwendigkeit dazu bestünde, und daß nicht nur der Dienstbetrieb im allgemeinen, sondern auch die Qualität und Quantität meiner Arbeit im besonderen darunter leide. Die Kollegen signalisierten mir damit, daß es besser sei, mich mit meinem lästigen Interesse etwas zurückzunehmen, wenn ich mich nicht zum Außenseiter machen wollte. ...
Es kam also vielmehr darauf an, so zu arbeiten, wie es der jeweilige Beurteiler für gut oder qualifiziert hielt, und damit erwies sich Angepaßtheit als das entscheidende Kriterium. Nicht das im Beurteilungsverfahren vorgeschriebene Leitkriterium der Leistung, sondern die Anpassung an die jeweils vorgefundenen Orientierungen und Werthaltungen war die direkte Linie zum Erfolg, was bedeutete, daß unter der Aufstiegs- und Beförderungspraxis, wie sie sein sollte, eine zwar verdeckte, aber doch sehr bedeutsame andere Realität lag. (S. 56 f.)
Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Blindheit für die eigene Kriminalität und dem Interesse an der Verfolgung, Aufklärung und Bestrafung der Kriminalität anderer? Warum war ich eigentlich zur Polizei gegangen? (S. 67)
Es gab aber noch weitere Fälle von Auffälligkeiten: Manche Kollegen schienen sich in einem eigenartigen Konkurrenzverhältnis um den inoffiziellen Titel des schnellsten Blaulichtfahrers zu bemühen und gaben ihre waghalsige Fahrweise auch nach schweren Unfällen nicht auf. Gleichzeitig wachten sie allerdings streng darüber, daß (wegen der Gefährlichkeit überhöhter Geschwindigkeiten) kein Normalbürger durch die Stadt raste. Andere wiederum glaubten für Ordnung sorgen zu müssen, indem sie drohend ihre Bereitschaft zu körperlichen Auseinandersetzungen signalisierten, und vermehrten so Chaos und Unsicherheit. ...
Ich denke heute, daß Polizisten im Umgang mit Kriminellen oft nicht deshalb so überzogen reagieren, weil sie so gänzlich anders sind als diese, weil sie sich als eindeutig gut und diese als eindeutig schlecht begreifen können, sondern weil sie in dieser eindeutigen Weise anders sein wollen und sollen, es aber nicht sind. Sie haben wie alle Menschen eigene Anteile (und wohl auch ein unbestimmtes Gefühl davon), die sie den Kriminellen ähnlich machen, brauchen aber das Anderssein und produzieren es deshalb. Vielleicht ist dieses Anderssein, das Denken in Schwarzweiß nötig, um mit den eigenen negativen Anteilen umgehen, mit ihnen fertigwerden, mit ihnen leben zu können. Demnach hätte der Alkoholsünder-Jäger ein Alkoholproblem und der Gewaltverbrecher-Jäger ein Gewaltproblem. ... (S. 70)
Polizeibeamte, die nach dem Prinzip der Unlustvermeidung auf Feindbilder zurückgreifen, uni die unangenehme eigene Negativität nicht reflektieren zu müssen, folgen ihren eigenen Gesetzen. Sie haben ihr Selbstbild dann soweit geschönt, daß sie ihr jeweiliges Gegenüber immer als den Rechtsbrecher begreifen. Wenn Gut und Böse aber erst einmal so eindeutig auf verschiedene Seiten verteilt sind, dann kann der Befehl, gegen das Gegenüber vorzugehen, in Verbindung mit der Abhängigkeit vom Befehlsgeber als Ersatz für Selbstkritik und Eigenverantwortlichkeit dienen. Insofern stellen Herrschaftsstrategien, die es über die Bereitstellung von Feindbildern ermöglichen, Unlust zu vermeiden, immer eine konkrete Verführung für die Polizei dar, die angebotenen Feindbilder unkritisch anzunehmen und sich im Umgang mit ihnen auf die Formalien von Befehl und Gehorsam zurückzuziehen. Wo die Polizei dieser Verführung erliegt, kann sie nicht nur dazu benutzt werden, entgegen den Werthaltungen der Verfassung Minderheiten zu verfolgen, sondern auch dazu, die Minderheit der "Kriminellen" perspektivisch so zu verfolgen, als seien diese für die Kriminalität der Gesamtgesellschaft allein verantwortlich, als seien sie mit dem Bösen in der Welt identisch und nicht lediglich ein Teil von ihm. ... (S. 153)
Dieser Zusammenhang zwischen der Existenz von Feindbildern und dem Interesse an Strafverfolgungsmaßnahmen hat, wie ich glaube, eine Entsprechung auf einer höheren sozialen Ebene: Auch die Institution Polizei ist an Feindbildern orientiert und braucht deren Verfolgung. Für diese Annahme spricht beispielsweise die Tatsache, daß die Polizei in ihrer Praxis fast ausschließlich repressiv handelt, obwohl sie in gleichzeitigen theoretischen Bekenntnissen die Prävention als ihre "vornehmste Aufgabe" bezeichnet. Sie klammert sich an die Strafverfolgung, leitet ihre Existenzberechtigung aus ihr ab und argumentiert zur Verbesserung ihrer Personalsituation mit Kriminalstatistiken und fallenden Aufklärungsraten. Dabei hält sie auch dann noch an ihrer repressiven Grundorientierung fest, wenn sie gleichzeitig feststellen Muß, daß die Grenzen der Strafverfolgung längst erreicht sind, oder wenn die Kriminalität wie in den Jahren 1987 und 1988 in weiten Teilen rückläufig ist. (S. 154 f.)
Im Original: Lust an Vernehmungen zu Sexualdelikten ... Diese Chronologie ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus Roth, Siegward (1991): „Die Kriminalität der Braven“. C.H. Beck München (S. 104 f.)
Es beeinflußt das Handeln der dort tätigen Menschen unmittelbar; denn in die Vernehmung eines Vergewaltigungsopfers durch einen Kriminalbeamten beispielsweise mischt sich zwangsläufig auch das sexuelle Interesse des Vernehmenden. ... Nach meiner Wahrnehmung aber, ich war teilweise bei der richterlichen Vernehmung anwesend, war der Richter an Einzelheiten interessiert, welche die ungewöhnlichen (und somit spannenden) Sexualpraktiken betrafen, die der Täter dem Opfer zugemutet hatte. Ich habe den Richter, einen älteren, gutbürgerlichen, sonst fast väterlichen Herrn, in dieser Vernehmung damals als impertinent und abstoßend erlebt, und ich schämte mich für ihn und die Polizei, als ich später das Gerichtsgebäude gemeinsam mit dem Mädchen verließ.
Nicht nur die Polizei
Patriarchale, mackerige und autoritäre Verhaltensweisen werden nicht nur bei der Polizei gefördert, sondern überall, wo Uniformisierung, Männerehre und kollektiv-identitäres Denken im Vordergrund stehen - allen voran das Militär, aber auch bei Feuerwehr & Co.
Aus "Schmutzige Feuerwehr-Rituale", in: FR, 9.7.2008 (S. 38)
Der Feuerwehrmann ist nackt. Sein auf einer Partybank gefesselter Körper ist von Schlamm bedeckt, seinen Bauch traktiert ein Wasserstrahl. Ein zweiter ist stehend an eine Leiter gebunden, während auf seine Genitalien Senf und Schuhcreme gedrückt werden. Diese Fotos beunruhigen die Freiwillige Feuerwehr in ganz Deutschland. Die Aufnahmen stammen von einem bierseligen Fest in Oer-Erkenschwick, einer Kleinstadt am nördlichen Rand des Ruhrgebiets. ...
Dass die schmierigen Aktionen das bedauerliche Werk eines einzelnen verirrten Löschzugs sind, ist aber unwahrscheinlich. Bis die Fotos publik wurden, stritt auch die Feuerwehr Oer-Erkenschwick alles ab und brandmarkte die einzige Kritikerin Nathalie Wiedner. Die 20-Jährige wurde bei einem sogenannten Leistungsnachweis im Herbst 2007 von ihren Kameraden an einen Baum gefesselt. Zwei ältere Feuerwehrmänner wollten auf ihren nackten Schenkeln unterschreiben und pöbelten sie an. Als die zierliche Rettungssanitäterin eine Entschuldigung forderte und sich bei Vorgesetzten beschwerte, wurde sie entlassen.
Folter-Daschner: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ...
Nachdenkliches zum Folterprozeß gegen Daschner, Frankfurter Ex-Polizei-Vizepräsident
Nun regt sich alle Welt auf. Das suggeriert, dass die Anwendung körperlicher und seelischer Gewalt zur Aussageerpressung oder zur Disziplinierung die Ausnahme ist. Ist sie aber gar nicht - auch in Deutschland. Zwar kommen derbe körperliche Verletzungen selten vor und so wir auch bei Bullen und in Knästen nicht "gearbeitet", aber Schlafentzug, Schläge, Isolationshaft, der "Bunker" in Knästen (einheitlich geflieste Zelle, überwacht, ohne irgendwelche Beschäftigungsmöglichkeiten als Strafarrest bis zu mehreren Wochen), der Arrest bei der Bundeswehr, Drohungen mit Schlägen oder längerem Verbleib, Anrufen bei Eltern & Co. sind Standard in deutscher Repression. Von der internationalen Folterdefinition wird das alles erfaßt.
Durchgeknallt auch die Wertung von politischer Verdächtigung. Die ist in Deutschland zwar verboten (§ 241a Strafgesetzbuch), der Paragraph wird aber für Binnenland-Fälle nicht angewendet. Höchstrichterliches Urteil dazu: Weil in Deutschland alles immer rechtsstaatlich ist, kann es rechtswidrige Strafverfolgung gar nicht geben. Anzeigen werden deshalb GRUNDSÄTZLICH nicht angenommen.
- Mehr zu Daschner ... ++ und zu seinem Beschützer, Innenminister Bouffier
Polizei gegen politische Opposition
Angriffe auf alternative Strukturen
- Angriff auf Hausprojekt in Dresden: Brutal, überzogen ...
- Technische Zerschlagung der Projektwerkstatt am 10.1.2003
- Absurde Überwachung und Kriminalisierung in Zürich
- Etwas seltsam: Offizielle StudentInnen-FunktionärInnen labern mit Bullenchefs nicht über deren Gewalt, sondern über vermeintlich böse DemonstrantInnen (Gießen, Juni 2006)
Polizeiangriffe gegen Protestaktionen
- Polizeiangriff auf GentechnikgegnerInnen in Frankreich - recht derbe
- Traktoren von WendlandbäuerInnen zerlegt ...
- Attacke nach Demo in Gotha (Nov. 2005)
- Prozessberichte zu den Polizeiübergriffen in der Diazschule (Genua, G8-Proteste 2001)
- Freispruch für Polizisten, die Seil über Autobahn mit Menschen dran einfach durchschnitten (im Urteil: von der Polizei kann Nachdenken bei Einsätzen nicht verlangt werden ...)
- Polizeimord in Frankreich bei Protesten gegen Sozialabbau (März 2006)
- Aufklärendes Interview mit dem vermeintlichen Todesschützen der Polizei in Genua 2001 (auf Indymedia und NoBorder). Auszüge:
Welche Umgebung hast du vorgefunden, als du in die Kaserne zurück gekommen bist?
Sie nannten mich den Killer. Die Kollegen feierten. Sie haben mir eine Barett des Tuscania geschenkt. Willkommen im Club der Mörder haben sie gesagt.
Freuten sich die Kollegen über das, was geschehen war?
Ja, sie freuten sich. Sie sagten: Morte sua, vita tua [Abwandlung der lateinischen Redewendung mors tua vita mea, dein Tod ist mein Leben. Hier: Sein Tod ist dein Leben, d. ü.], sie sangen Lieder. Sie haben ein Lied über Carlo Giuliani gemacht
Übler Trick: Polizei organisiert Gewaltausbrüche bei ihren GegnerInnen - um dann zu knüppeln
- Polizeiprovokateur bei G8-Blockaden (Juni 2007, Heiligendamm) ++ Bericht auf Spiegel-Online zu dem Vorgang
Polizei gegen Meinungs- und Pressefreiheit
- Ver.di-Protest gegen Polizeiaktion gegen Journalistin, die Firmentätigkeit fotografierte
- Der Prozess wegen "Fuck the police" - soll jeden individuellen Polizisten beleidigen ...
Folter und Polizeimethoden
Polizei hat immer Recht
Schaubild aus dem Lehrbuch "Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht": Die Polizei kann ihr Handeln unterschiedlich begründen, aber das Ergebnis ist immer dasselbe - sie schreitet ein. Ein Nicht-Handeln ist bei der Polizei nicht vorgesehen, ob eine Handlung sinnvoll oder rechtmäßig ist, wird nicht überprüft. Wenn kein Gesetz hilft, kann die "Generalklausel" verwendet werden, die deckt alles ab. Das findet sich auch im begleitenden Text. Das Buch ist ein führendes Lehrbuch in der Polizeiausbildung. Da wundert nichts mehr ...
Aus der FR, 30.12.2003 (S. 14. Daschner ist weiter im Amt ...)
Am frühen Morgen des 1. Oktober 2002 schließlich traf der stellvertretende Frankfurter Polizeichef Wolfgang Daschner eine folgenschwere Entscheidung. Unter der Überschrift: "Nur für die Handakte der Polizei/StA" nahm er später als internen Vermerk seine Anweisung zu den Akten, Gäfgen sei "nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen".
- Tod bei Abschiebung
- Polizeiangriff auf AsylbewerberInnen-Heim
- Blind durch Gummigeschosse der Polizei
- Rassistische Polizei prügelt
- Brutalität bei Drogenfahnung (Bauch aufgeschnitten)
- BGS-Anweisung: Wenn zugeguckt wird, bitte netter sein ...
- "Wissenschaftler" diskutieren: Folter kann geboten sein ...
- Polizeigesetz in Hessen wird verschärft
- Polizei jagt, Polizeihund beißt Abschiebehäftling. Folge ... schnelle Abschiebung! Der Polizeibericht zum widerlichen Vorgang ...
- Traumatisierung durch Folter und Gewalt durch Polizei
- Interne Opposition (Kritische Polizisten) mundtot ...
- Tote durch Polizeigewalt in Groß Britannien
- Polizeigewalt in Berlin in: Junge Welt, 19.1.2006 (S. 3), Auszüge:
Zwischen 1995 und 2004 wurden in Berlin 98,3 Prozent aller Körperverletzungsanzeigen gegen Polizisten ohne Verurteilung abgeschlossen. In 1,3 Prozent aller Fälle kam es zu einer Anklage, in 0,4 zu einer Verurteilung.
Frage: Wie liegen die Quoten wohl bei den Angeklagten, wo der Polizist behauptet, ein Demonstrant hätte ihn geschlagen? Vielleicht genau andersherum, d.h. 0,4 Prozent werden nicht verurteilt? - Polizei erschlägt Mann in London und lügt dann - gleich im Corpsgeist, in: Junge Welt, 9.4.2009 (S. 1) ++ Video beim Guardian
- Etwas reißerische Infoseiten zu Gummigeschossen und Tränengas
- Text über die Sonderpolizei USK in Bayern, in: Süddeutsche Zeitung, 27.3.2006
- Umfangreiche Sammlung von Absurditäten, Gewalt usw. mit Schwerpunkt auf sexuelle Gewalt durch PolizistInnen auf www.popolizei.de
- Extraseite zu ausgedachten Straftaten in und um Gießen, um Leute zu kriminalisieren, Aktionen zu spalten usw.
Sicherheitswahn bei der Bahn
- Sicherheit auf Bahnhöfen (Bayerischer Rundfunk)
- Gesetz über den Bundesgrenzschutz (BGSG)
Kontrolletis
- Bericht über Gewalttätigkeiten von Kontrolletis, die mal vor Gericht gelandet sind (dasselbe in der Jungen Welt, 11.3.2006, S. 13) ++ weiterer Text auf Indy
Die Propaganda der guten Polizei
Eine vielfältige Propaganda soll die tolle Polizei loben und ebenfalls klarstellen, dass ohne Polizei die Gewalt enorm zunimmt. Dafür wird das Bild gewaltbereiter Menschen gefördert. Die Wahrnehmung von Kriminalität wird gezielt fehlgesteuert (mehr ...) und die Polizei als Retter des Guten und der Menschen dargestellt. Dass sie tatsächlich Herrschafts- und Besitzinteressen wahrt, wird verschwiegen ...

Propaganda in der FR, 12.1.2005 (S. 27)
Polizeiwaffen
- Erstmals Elektroschock-Distanzwaffe (Taser) in Schweiz angewendet (Januar 2007)
Wirkung von Gummigeschossen
Zeitschriftentext aus dem Jahr 1986 (Tempo, August 1986, Schweiz)



- Etwas reißerische Infoseite zu Gummigeschossen und zu Tränengas
Tränengas & Co.
- Infotext "Keinesfalls harmlos" über Pfefferspray, in: Junge Welt, 14.8.2008 (S. 15)
Weitere Links zur Polizei
- Personelle Kontinuitäten von Nazi-Deutschland ins BKA
- www.polizeizeugen.de.vu: Die Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor Gericht
- Polizeiwaffen ++ Sammlung von Polizeigewalt
- Stichwort "Polizei" auf Wikipedia
- Fehlender Rechtsschutz gegen Polizei&Justiz
- Polizeizeugen ++ Amnesty International Sektionskogruppe Polizei
- Spitzel(eien)
- Folter im Knast
- EU-Kommission zu Polizeigewalt
- Text von Norbert Pütter: "Polizeiübergriffe. Polizeigewalt als Ausnahme und Regel", in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 67 (3/2000)
www.polizeizeugen.de.vu:
Die Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor Gericht. Das Flugblatt zur Aktion (A4 beidseitig zum Kopieren und verteilen)


Schritt 3: Nun stellt sich heraus, dass die Polizei aus Versehen die Falsche attackiert hat. Wenn PunkerInnen, Obdachlose, politische AktivistInnen usw. festgenommen, verprügelt oder angepöbelt werden, ist das Polizeialltag und niemand kümmert sich drum. Die Sache wäre nach Schritt 2 erledigt gewesen. Doch, welch Pech, die Festgenommene war Landtagsabgeordnete. Da muss Guido Tamme mit seiner besonderen Stärke in Erscheinung treten: Hetze. Das macht er auch gleich ordentlich - für ihn ist sogar die Karriere der Festgenommenen (also des Opfers von Polizeihandlungen) futsch.





Chrobok: Mein Dienstherr hat mir nicht erlaubt, darüber jetzt öffentlich zu sprechen. ...
Aus der
Straße“), den Vorstellungen der Polizeimanager und den Erwartungen der eigenen Kollegen Verhaltensmuster entstehen, die von Männlichkeitsritualen (Überlegenheit, Respekt) und Gruppenprozessen (Verschwiegenheit, Anpassung) bestimmt sind. Das oft über Generationen entstandene System von gemeinsamen Werten und Handlungsmustern wird unabhängig von den Inhalten der Berufsausbildung in der Berufspraxis weitergegeben. Wer als Polizist / Polizistin dauerhaft integriert sein will, passt sich den internen Regeln der