Politik, Polizei und Presse Hand in Hand im Märchenland ...
Wendland
Auszug aus Mathias Edler (2001): Demonstranten als "Staatsfeinde"
- "Staat" als Feindbild?", Alte Jeetzel-Buchhandlung
(S. 132ff)
Am Mittag des 4. Juni 1995 wird ein elfjähriger Junge beim Spielen
in de Sandkuhle des wendländischen Dorfes Lomitz verschüttet.
Zeitgleich brennen an der Kreisstraße 4 bei Lomitz und bei Thurau
zwei Strommasten. Aufgrund des Stromausfalles funktioniert die Feuerwehrsirene
im Dorf nicht. Die per Telefonkette alarmierten Feuerwehrleute können
den verschütteten Jungen 25 Minuten später nur noch tot bergen.
Am Montag, den 5. Juni meldet die Deutsche Presse Agentur (dpa) um 15.46
Uhr:
Vermutlich militante Atomkraftgegner haben am Pfingstsonntag
im Raum Gorleben Brandanschläge auf zwei Strommasten verübt.
Weil daraufhin in einigen Ortschaften der Strom ausfiel, wurde nach
Darstellung der Polizei vom Montag die Hilfsaktion für einen
Elfjährigen verzögert. (...) Der Junge war in Lomitz in
einer Sandkuhle verschüttet worden. Bei der Verständigung
von Rettungskräften habe wegen des Stromausfalls der Feuermelder
nicht funktoniert. Für den Elfjährigen kam jede Hilfe zu
spät. Bei den Anschlägen waren an den Strommasten (...)
runde Strohballen in Brand gesteckt worden.
Der wachhabende Beamte in der Polizeiinspektion Lüchow
gibt eine entsprechende Meldung an die Bezirksregierung ab, die wiederum
informiert das Lagezentrum im Innenministerium. Daraufhin erscheint
die zitierte Agenturmeldung.
Der örtliche Stromversorger HASTRA hat die Polizei am Montag um
13.05 Uhr darüber informiert, dass es sich bei den brennenden Strommasten
definitiv um einen technischen Defekt und nicht um einen Anschlag handelte.
Nach Aussagen eines HASTRA-Mitarbeiters war diese Tatsache den Stromhandwerkern
"spätestens 30 Minuten nach dem Vorfall" bekannt. Nur:
Sie wurden zu der Ursache nicht befragt. Erst am Montag um 17 Uhr stellt
die PI Lüchow in einer Pressemitteilung ihre Vorverurteilung richtig:
"Kein Anschlag auf Strommasten (...) sondern technischer Defekt.
Tragischer Todesfall in Sandkuhle in Lomitz." Für das Gros
der Printmedien kommt die Richtigstellung der Polizei zu spät.
Die Altmark-Zeitung wählt am 6. Juni 1995 unter einem Bericht über
Pfingstaktionen der Atomkraftgegner im Wendland den Titel: "Gorleben:
Tod durch Anschlag".
Marburg
Bericht des Betroffenen auf einer Veranstaltung zu Polizeiwillkürz
am 10.4.2004 in Marburg
Ein Teilnehmer einer Demonstration wird im Jahr 2003 von Polizeihunden
in die Ecke gedrängt. Da er Angst von Hunden hat, ruft er dem hundeführenden
Polizisten zu, sich nicht zu wehren. Dieser läßt dennoch
seinen Hund nach dem Demonstranten schnappen. Als Kollegen hereineilen
und die Situation erblicken, greift der Polizist eine auf der Straße
neben einem Mülleimer herumliegende Flasche und behauptet: "Die
hat er nach mir geworfen". Frankfurt
Text aus der Frankfurter Rundschau, 26.8.2005 (Quelle...)
Manipulationsvorwürfe gegen Ermittler
Polizeiakten sollen gefälscht worden sein / Aus namentlich bekanntem Hinweisgeber wird ein anonymer Anrufer
Manipulationen an Verfahrensakten werfen Frankfurter Anwälte der Polizei oder Staatsanwaltschaft vor. Um einen Informanten der Polizei zu schützen, hätten Ermittlungsbehörden die Unterlagen gefälscht.
Frankfurt · Für den Darmstädter Prozess um schweren Bandendiebstahl existieren zwei sich widersprechende Akten-Versionen. Per Zufall hatten Rechtsanwalt Christian Rieker und seine Kollegen diesen Umstand entdeckt. Es geht um die Identität des Mannes, der die Polizei auf die Fährte der Angeklagten brachte.
In der ersten (älteren) Version sei von einem "namentlich bekannten Hinweisgeber" die Rede, der "gegen 12 Uhr auf hiesiger Dienststelle erschien". In der zweiten sei es nur noch "ein anonymer Anrufer", der sich " auf hiesiger Dienststelle meldete". Als bearbeitende Dienststelle sei das Polizeipräsidium Frankfurt angegeben.
Die Juristen gehen davon aus, dass die Akte im Nachhinein vorsätzlich manipuliert wurde. Ein redaktioneller Fehler sei ausgeschlossen, weil der "Anonymus" an weiteren Stellen auftauche. Außerdem sei es üblich, Korrekturen mit einem Vermerk zu versehen, sagt Rieker. "Das ist eindeutig eine Fälschung." Es dränge sich der Verdacht auf, dass die Polizei ihren Informanten schützen wolle. Doch in einem Prozess müsse alles zur Sprache kommen, was einen Beschuldigten überführen oder seine Unschuld beweisen könne. Die neun Angeklagten - acht Chilenen und ein Pole - hätten ein Recht darauf, dass ihre Verteidiger den Zeugen direkt befragen können.
Auch die 15. Strafkammer am Landgericht Darmstadt ist der Auffassung, dass mit den Akten etwas nicht stimmt. Erst der namentlich bekannte Hinweisgeber, dann der Anonymus. "Das lässt sich nicht vereinbaren", sagt die Vorsitzende Richterin Dietlinde King. Gericht wie Staatsanwaltschaft hätten nur die Anonymus-Version bekommen. "Wir werden das jetzt prüfen."
Nur weil einer der Verteidiger recht früh seine Unterlagen erhalten hatte, war der Fall ans Licht gekommen. Um eine "rückhaltlose Aufklärung des Vorgangs" herbeizuführen, haben sechs Juristen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt erstattet. Frankfurts Polizeipräsident erhielt eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Womöglich sei dies kein Einzelfall, heißt es im Schreiben der Anwälte. "Es ist nicht auszuschließen, dass die hier zufällig aufgedeckten Manipulationen tatsächlich eine gängige Praxis mancher Ermittlungsbehörde darstellen könnten."
Seit neun Monaten sitzen die neun Männer in Untersuchungshaft. Sie sollen im vergangenen Herbst zahlreiche Wohnungen im Rhein-Main-Gebiet aufgebrochen haben. Die Verteidiger fordern die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung der Haftbefehle. Zumindest müsse eine andere Staatsanwaltschaft den Fall übernehmen, sagt Rieker. "Wir wissen nicht, wer bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft die Fälschung veranlasst hat." Jutta Rippegather
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