Siehe auch: Anti-Knast-Seiten ++ Übersicht zu politischen Prozessen
Antirepression ++ Polizeigewalt
Worum ging's? Ein banaler Vorgang ...Vier Menschen wandern über ein Gelände, das durch gut erkennbare Wege und ohne Tor, Zaun u.ä. erreichbar ist. Plötzlich kommt Polizei aufs Gelände. Wie sich später herausstellt, hatten woanders auf der Fläche Menschen randaliert. Die waren aber längst weg. Die Polizei lässt aber ihre üblichen Methoden von Einschüchterung, Machtspielchen usw. nun an den vieren aus. Die aber sind nicht pflegeleicht - durch ständiges Nachfragen und Interpretation der Polizeihandlungen nerven sie die BeamtInnen, weil Uniformträger es meist gewohnt sind, dass mensch sich unterwirft oder Ärger kriegt. Der Ärger kam auch ... einige Monate später per Strafbefehl (24.5.2007). In üblicher juristischer Manier wurden die frei erfundenen Geschichten der Polizei vom Gericht sofort in eine Bestrafung umgesetzt. Ermittlungen, Überprüfungen u.ä.: Fehlanzeige. Die nun schon Vor-Verurteilten (Widersprüche sind eingelegt) hatten nicht einmal die Möglichkeit, sich zu äußern, denn die entsprechenden Formulare der Polizei waren mit falschen Namen oder Adressen versehen. Nachfragen dazu wurden nicht beantwortet. Politische Justiz in Deutschland. Mensch hätte sich auf einen Prozess freuen dürfen, der die Logiken gerichteter Justiz deutlich machen würde. Egal welchen Unsinn sie reden: Die Polizei hat immer Recht. RichterInnen sind VollstreckerInnen einer gewünschten Gesellschaftsordnung. Menschen sind im Gerichtssaal nur Nummern, nur die auf die gesellschaftliche Norm zu formende Nummer. Unterhaltsam aber wirds: Die Vernehmung der Polizeibeamten, die sich solche Märchen ausdenken, kann sehr interessant werden - einschließlich der Reaktion von Staatsanwaltschaft und Gericht, die selbst den blankesten Unsinn und offensichtlichste Lügen noch zu Urteilen wandeln können, wenn die Lügner in Uniform stecken.
Erste Instanz (Amtsgericht Tiergarten), 1. Versuch: 6 minDoch es kam anders. Erstmal vor allem gar nicht. Sechs Minuten dauerte der erste Versuch. Der bot aber komprimierten Anschauungsunterricht in Sachen Justizwillkür. Die Angeklagten durften an keinem Tisch sitzen und auch nicht nebeneinander ... Erste Instanz, 2. Versuch
Erste Instanz, 3. Versuch
Das sollte bereits das Ende sein, alle Proteste, Berufung und Revision konnten den Urteilsspruch nicht mehr aufheben. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand? Keine Chance ...
Nachspiel zum 3. Versuch: Verwaltungsklage gegen Eingangskontrollen
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Zweite Instanz: BerufungTermin war: Mittwoch, 12.5. um 14 Uhr im Landgericht Berlin (Turmstraße 91, Moabit, Saal 817) ++ Ladung
Die Verhandlung am 12.5.2010 war kurz, denn das Gericht verkündete, dass nicht zur Sache, sondern nur über die Frage, ob das Versäumnisurteil korrekt zustande gekommens ein, verhandelt werde. Als Beweismittel wurden ausschließlich die Ablaufbeschreibung des Angeklagten, dessen Klage vor dem Verwaltungsgericht und das Protokoll der ersten Verhandlung verlesen. Damit war der Ablauf unstreitig. Dennoch wurde das Urteil bestätigt, denn das Gericht befand, dass sie ein Angeklagter der Willkür der Gerichte zu unterwerfen habe. |
Dritte Instanz: Revision
Es folgt also: Die Eintreibung des Strafgeldes und nach deren - erwartbar - Nichtgelingen das Absitzen der Tagessätze. Da 24 Cent bezahlt sind, ist es ein Tag weniger, also 29 Tage. Doch zuende war damit die ganze Auseinandersetzung aber nicht. Denn der Verurteilte drehte den Spieß um und erhob nun Klage gegen das Amtsgericht - wegen der Einlasskontrollen. Zum einen wegen der Schikane der zweiten Kontrolle, aber dann auch gleich wegen der Personalienkontrollen insgesamt. So entstand ein politisch durchaus brisantes Verfahren, denn würde der Verurteilte gewinnen, wäre zwar seine Strafe nicht aufgehoben, aber die ständigen Personalienkontrollen an Berliner Gerichten könnten Geschichte sein. Das also dürfte von allgemeinem Interesse sein ... |
Verwaltungsklage gegen Kontrollen
Das Verwaltungsgericht eröffnete folglich aufgrund der Klagen des Angeklagten ein Verfahren.
Dann begann das Verwaltungsgericht, die Unterlagen zu lesen und ging unter anderem der Frage nach, was die Personalienfeststellung denn überhaupt sollten ...
Nun passiert etwas sehr Interessantes: Das Gericht wandelt seine Darstellung ab. In der ersten Stellungnahme hatte das Amtsgericht noch geschrieben: "Insoweit findet auch keine Personalienüberprüfung im eigentlichen Sinne statt, sondern lediglich eine „Sichtkontrolle", inwieweit das vorgelegte Ausweisdokument mit der tatsächlich überprüften Person identisch ist. Auch hier findet keine Aufzeichnung oder Dokumentation statt." Offenbar vermuteten die professionellen Rechtsverdreher hier noch, dass bessere Chancen vor Gericht bestünden, wenn die Kontrolle möglichst wenig Überprüfung bedeuten würde, so machte die Nachfrage des Verwaltungsgerichts der Amtsgerichtsspitze klar, dass es sich einen Grund ausdenken musste, warum denn die Personalien kontrolliert werden sollten. So schrieb das Amtsgericht am 6.4.2010 eine neue Story: "Nach Rücksprache mit dem Leiter der Sicherheit, Herrn Beister, bestätigte dieser, dass die anhand der Ausweise festgestellten Personalien durch die die Kontrolle durchführenden Wachmeister mit den Namen in zwei Listen verglichen werden: Zum einen mit einer Liste der ausgesprochenen Hausverbote und zum anderen mit einer Liste der in Verlust geratenen Sicherheitsausweisen." Die Sache war frei erfunden, wie auch eine Überprüfung einige Tage später vor Ort ergab.
Doch damit nicht genug. Das Amtsgericht korrigierte sich im Verlauf des schriftlichen Vorverfahrens auch im zweiten Punkt - nämlich der angegriffenen zweiten Personalienkontrolle. In der ersten Stellungnahme hatte das Gericht noch eingeräumt: "Da der Beklagte die durchgeführten Kontrollen, die vordergründig dem Sicherheitsaspekt unterliegen, nicht dokumentiert, geht der Beklagte davon aus, dass der Kläger im beschriebenen Umfang, am angegebenen Tag und Ort tatsächlich einer Überprüfung unterzogen wurde." In der zweiten Stellungnahme fand sich keine eigene Darstellung des Amtsgerichts. Doch dann, am 16.6.2010, plötzlich fiel dem Amtsgericht doch noch eine neue Variante ein, die ganz einfach war: "Es wird bestritten, dass am 12.08.2009 eine gezielte doppelte Ausweiskontrolle vorgenommen wurde. Wie bereits mit Schriftsatz vom 06.04.2010 vorgetragen, wurde und wird an den für den Publikumsverkehr zugänglichen Eingängen des Amtsgerichts Tiergarten eine doppelte Personenkontrolle nicht durchgeführt." Und plötzlich gibt es dafür auch sechs Zeugen. Will das Amtsgericht, selbst lügend, hier sechs Personen zu einer Falschaussage verleiten? Oder ist längst abgeklärt, dass das Verfahren einfach abgewehrt wird? Schließlich wird noch nicht eine Krähe der anderen ein Auge aushacken ...
Als nächstes versuchte das Verwaltungsgericht ein bemerkenswertes Manöver. Es dachte sich ein paar Sachen aus, um die Prozesskostenhilfe ablehnen zu können. Das dürfte ein erster Versuch sein, dass Verfahren einfach nicht stattfinden zu lassen. Schließlich sind Gerichte nicht dafür da, Fehler von Gerichten festzustellen. Wie heißt es doch so schön: Eine Krähe hackt der anderen ...
Doch dann folgte, wie peinlich für das Verwaltungsgericht, ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts: Es hob die Ablehung der Prozesskostenhilfe am 29.4.2011 auf!
Keine Chance: Scharfe Eingangskontrollen, lügende Amtsrichter, trickreihes Verwaltungsgericht ... Bericht , Urteil, Protokoll Auszüge aus dem Urteil: |
Berufung zum VerwaltungsverfahrenDer Kläger und sein Anwalt legten gegen diese unverschämte Entscheidung Berufung ein. Dazu nahm das Amtsgericht Tiergarten am 4.1.2012 Stellung. |
Komplett absurd ... fast das Gleiche passiert nochmal! Auf ganzer Seite ++ Blog
Links und Hintergründe zum Prozess |