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Plädoyers der Angeklagten am Ende der Berufungsverhandlung

Der 11. Verhandlunstag war geprägt von umfangreichen Plädoyers seitens beider Angeklagten, deren Ausgangstexte hier dokumentiert werden. Das folgende allgemeine Plädoyer zu Rahmenbedingungen usw. liegt als .rtf zum Download vor.


Plädoyer allgemein, Anfang

Dies ist eine unvollständige Sammlung von Aspekten zum Anklagepunkte, zum Teil ohne voll ausgeschriebene Sätze und ohne jegliche Korrekturlesung. Sie dient als Manuskript zum Plädoyer des Angeklagten J.B. am 11. Prozesstag vor dem Landgericht Gießen, 29.4.2005. Alle Angaben sind ohne Gewähr, die Zitate von handschriftlichen Notizen übertragen. Mehr Infos zum Prozess und dieser Text im Internet: www.projektwerkstatt.de/prozess.

Übersicht

  • Allgemeine Äußerungen zum Verfahrensablauf
  • Plädoyer zu jedem Anklagepunkt
  • Abschließende Äußerungen

Polizeistrategien

  • Die Kriminalitätsstatistik
  • Beweismittelfälschung und Erfindungen
  • Meise/Tuchbreiter bei Gail-Lügen (siehe jeweils Anträge dazu, auch im Internet dokumentiert)

Problem: Konnte hier nicht untersucht werden, vom Gericht abgelehnt. Das darf nicht zu unseren Ungunsten ausgelegt werden – daher setze ich die Kenntnis der belegten Polizeifälschungen voraus ... Dokumentationen 2004 und 2005.

Wichtig, weil: Nur ZeugInnenaussagen im ganzen Prozess. Lügen haben in allen Fällen indirekten Belang für die Glaubwürdigkeit der Zeugen (Dienstabhängigkeit, Staatsschutz als handelnde Einheit), in einigen Fällen sogar direkt. Dienstabhängigkeit ... an Aussagen von Mutz erkennbar, wie sie eine Story entwickelte, die ihren Chef Meise schützte.

Ausgangssituation Öffentlichkeit und Veränderung durch Gail-Vorgang

Allerdings nicht nur Polizei. Justiz, Polizei, Presse und Politik haben in Gießen jahrelang in einem Paradies gelebt, was ihre Möglichkeiten der Kriminalisierung unerwünschter Personen betraf. Sie konnten in der Zeitung Beschuldigungen benennen, in Polizei-Presseinfos und Pressetexten Straftaten erfinden ... es wurde so abgedruckt, Gegendarstellungen von uns werden seit Jahren nicht veröffentlicht, der obrigkeitsorientierte Staatsanwalt Vaupel deckte das alles, so dass auch der Rechtsweg ausgeschlossen war. Wir wurden Outlaws ... dass wir es heute nicht mehr ganz so sind, liegt an jahrelangen intensiven Recherchen, immer wieder Öffentlichkeitsarbeit gegen eine Wand des Verschweigens und Vertuschens und an einer guten Portion Glück, dass in einem Fall – der Lügen des CDU-Stadtverordnetenvorstehers Gail – durch dessen absurde Reaktion eine Öffentlichkeit hergestellt wurde und viele sagten: Huch, scheint wohl doch nicht zu stimmen, dass die aus Saasen einfach nur irre sind. In den Politiksphären ist der Filz noch ungebrochen, das war danach zu sehen, als es eine Mauer des Wegguckens gab und sich fast alle Parteien und auch die Kommentatoren der Tageszeitungen hinter Gail und gegen uns Angeklagte stellten. Aber für dieses Verfahren hier ist ein etwas offenerer Raum entstanden. Nicht gleichberechtigt, fair und offen. Aber doch ein bisschen in die Richtung wenigstens einer echten Beweisaufnahme und Verhandlung und immerhin der kritischen Beobachtung einiger ZuschauerInnen und einer der beiden Tageszeitungen in Gießen.

Für mich und uns ist das eine seltene, bezogen auf die vergangenen Jahre völlig neue Situation. Seit Jahren bin ich gewohnt, Öffentlichkeit nur noch bei den Aktionen auf der Straße zu finden – in den dortigen Gesprächen von Mensch zu Mensch. Das ist nicht die schlechteste Form der Öffentlichkeit ... aber in Zeitungen, bei der Justiz oder in der Politik sind wir seit Jahren einer totalen Zensur unterworfen.

Und jetzt erleben wir, dass eine Zeitung mal nicht nur vorgefertigte Meinungen verbreitet – und dass sogar der Staatsanwalt ein Verfahren gegen Herrn Gail aufnimmt. Fast 50 andere Straftaten hat er davor ohne jegliche Ermittlungen abgelehnt – egal ob es die erfundene Bombendrohung, Freiheitsberaubung oder falsche Verdächtigungen waren. Auch die Anzeigen wegen Falschaussagen in der ersten Instanz dieses Verfahrens, wo sie ja auch vorkamen, schmetterte Vaupel nieder einschließlich des Verfahrens gegen Gail, dass er nun wieder aufnehmen musste. Auch die Anzeige gegen KOK Schmidt hatte bei ihm keinerlei Ermittlungen bewirkt ... bis er das Verfahren plötzlich wiederentdeckte, um den Polizisten hier vor den Vernehmungen durch die Angeklagten schützen zu können. Immerhin: Eine etwas offenere Situation gegenüber der unglaublichen Kriminalisierung der vergangenen Jahre ist im Laufe dieses Prozesses entstanden. Ob das auch so bleiben kann, ist kaum abzusehen.

Es ist ja ohnehin nur entstanden durch die umfangreiche Aufklärungsarbeit seit 15.12.2003 ... Urteil war Schock ... Einarbeitung in Materie, Akten, Gesetze ... die eigentlichen Ermittlungsbehörden wie die StA oder die Polizei waren ein Totalausfall. Nein schlimmer: Aktive Vertuscher, Fälscher, Lügner. Und es gibt auch nicht nur Gutes zu berichten: Die ständige Repression hat bedauerlicherweise bereits etliche Opfer ... z.B. Platzangstanfall am 9.12.2003 mit bis heute andauernden Angstattacken bei Polizeikontakt u.ä. Personen besuchen selbst angemeldete Demonstrationen nicht mehr. Ich weiß, dass genau das das Ziel der Repression ist und die Falken in Polizei- und Justizstrukturen, in der autoritären Stadt- und Landesregierung immer jubeln, wenn sie so was hören.

Keine falschen Hoffnungen: Rahmenbedingungen blieben schwierig

Natürlich will ich mir keine falschen Hoffnungen machen ...

Rahmenbedingungen eines jeden Gerichtsverfahrens

  • Sitzordnung
  • Allmacht Gericht: Ordnungsstrafen, Rechtsetzung, Entscheidung der Tagesordnung und Verhandlungspunkte – es gab sehr beeindruckende, schmerzende Momente, wo sich das zeigte, z.B. die dauernde Formel von der „ungebühr“, die auch im wörtlichen Sinne von oben herab die Dinge hier im Saal regelte bis zum traurigen Höhepunkt des zweifachen, rüden Rauswurf eines Menschen, der ohnehin überall in dieser Welt zu den Ausgegrenzten gehört. Soweit ich ihn kenne, ist er obdachlos und mehrfach zwangsweise in der geschlossenen Psychiatrie festgehalten worden. Er wurde wegen einer Lappalie, beim zweiten Mal sogar ohne Verstoss gegen irgendwelche Absprachen rücksichtslos aus dem Saal geräumt. Die Bilder, wie diese Person da rausgezerrt wurde, sind mir sehr deutlich in Erinnerung und gehören zu den intensivsten Eindrücken dieser Verhandlungen. Mich berührt die Unmenschlichkeit der mit Autorität verbundenen Befugnis, zu definieren, was gebührlich ist und was nicht. Und mich berührt, wie immer sofort willige Vollstrecker da sind, um auch die unsinnigste und menschenverachtende Anweisung sofort auszuführen. Insofern würde ich nicht nur an das Gericht appellieren, die eigene Entscheidungssetzung zu überdenken, sondern auch an die Beamten, die hier offensichtlich Befehle auszuführen, ohne noch zu bemerken, dass sie auch selbst ein Organ besitzen, mit dem sie denken und erst mal in jeder Situation auch selbst überprüfen können, ob ein Befehl sinnvoll ist bzw. ihrem eigenen Gewissen entspricht.
  • Wahrheitsdefinition ... wie eine religiöse Handlung. Wahrheit gibt es nicht ...
  • Massenbetrieb, Gleichgültigkeit, Abstumpfung gegenüber den Folgen des eigenen Tuns – nochmals erinnert an die Studie: „Die zu einer freiheitsentziehenden Sanktion Verurteilten weisen ein höheres Rückfallrisiko auf als die mit milderen Sanktionen Belegten“ = Aus der Studie des Bundesjustizministeriums (2004)
  • Wenn ich verliere, muss ich zahlen – Geld und/oder mit meiner relativen Freiheit. Wenn ich gewinne, müssen auch die Steuerzahler zahlen. Der Staatsanwalt, die Polizei usw. können nicht verlieren, höchstens kann sie etwas an ihrem Stolz kratzen. Ähnlich Polizeihandeln, dort als Alltag ...
  • Eliten mit gemeinsamen Treffpunkten
  • Und schließlich stößt mich ab – das habe ich mehrfach deutlich gemacht – dass überhaupt Institutionen „richten“, d.h. formal abgesichert über anderen stehen. Sie tun das mit einem wahrlich wirren, konstruierten Bezug auf eine Legitimierung ausgerechnet durch die, über die sie richten, die sie aus dem Saal schmeißen können, denen sie sogar das Lachen verbieten können usw. Der symbolischste Moment dieser geradezu wahnhaften Konstruktion steht noch bevor, wenn zu Beginn der Urteilsverkündung die salbungsvollen Worte „im Namen des Volkes“ gesprochen werden, während auch in dieser Situation jegliche Äußerung derer, die zu diesem Volk dazugerechnet werden, sanktioniert sind, niemand von denen überhaupt mitreden kann und bei jedem kleinen Verstoss das sog. Volk entfernt wird. Der Satz „im Namen des Volkes“ ist das deutlichste Zeichen einer Selbstermächtigung von Institutionen. In meinem Inneren bäumt sich alles gegen eine solche Welt und ich bitte schon jetzt darum, dass ich in dieser Passage des Beginns der Urteilsverkündung nicht in diesem Raum weilen muss, sondern mich draußen aufhalten darf und erst zur weiteren Urteilsverlesung wieder herauskommen brauche, weil ich nicht glaube, dass ich widerstandslos diesen Akt der Instrumentalisierung für einen offensichtlichen Hoheitsakt hinnehmen könnte. Da ich aber an dieser Stelle einem Konflikt und dem Ausgeliefertsein einer möglichen Ordnungsstrafe lieber aus dem Weg gehen will, bitte ich um eine Lösung der angedeuteten oder ähnlicher Art. Das hat auch nichts mit dem Urteil zu tun – auch bei einem möglichen Freispruch lehne ich ab, dass einfach so behauptet wird, dieser erfolge „im Namen des Volkes“. Jenseits dessen, dass ich schon die Konstruktion des Volkes als einheitliche Masse, die überhaupt mit einer Stimme sprechen kann, für falsch halte, finde ich insbesondere Auftritte unaushaltbar, in denen Einzelne ungefragt im Namen aller sprechen. „Wir“ sind weder Papst noch werden „wir“ Weltmeister. Deutschland ist weder für noch gegen den Irak-Krieg und Gerhard Schröder ist nicht „unser“ Bundeskanzler. Ich kann nur sagen: Ich bin nie gefragt worden. Und so ist es mit „im Namen des Volkes“ auch.

Spezielle Rahmenbedingungen dieses Verfahrens

  • Ablehnung Beiordnung ... trotz komplexen Verfahrens. Das hat sich eindeutig im Verlauf bewiesen – der Prozess steht für einen riesigen Komplex an Ermittlungen, komplizierten Hintergründen und Motiven der Ermittler, auch Intrigen, öffentlichen und politischen Verwirrungen usw. Zudem weiß ich nicht, welche Chancen wir ausgelassen, welche Fehler gemacht haben wegen des Fehlens von AnwältInnen? Keine Ahnung ...
  • Akten bei allgemeiner Einlassung gar nicht vorhanden, beim ersten Anklagepunkt nur zu diesem Punkt und da auch nicht vollständig, danach zwar im Kern kopiert vorhanden, aber in die Gesamtakten immer nur Einsicht im laufenden Verfahren
  • Unglaubliche Zeitbelastung für die Angeklagten: 6-Tage-Woche ... ein Tag Vorbereitung, ein Prozesstag, ein Tag Nachbereitung. Grund ist auch die Komplexität des Verfahrens mit vielen Querverweisen zwischen Anklagepunkten sowie komplizierten Hintergründen – und das Fehlen rechtsanwaltlichen Beistands. Dass dieser Prozess einfach gelagert sei, weswegen der Beiordnungsantrag ja abgelehnt wurde, werden zwar die Zuständigen weiter behaupten (was sollen sie auch sonst tun, alles andere würde ja eine Wiederholung nötig machen), aber glauben tut das, da bin ich mir sicher, niemand mehr. Ich konnte wie viele andere auch deutlich beobachten, wie auch der Richterin in der zweiten Hälfte des Prozesses öfter Daten, Anklagepunkte usw. durcheinandergerieten.
  • Ein bisschen fies fand ich den Umgang mit dem Aussetzungsantrag am ersten Verhandlungstag. Dieser Antrag wurde dort abgewiesen mit der klar erkennbaren Ankündigung, dass in diesem Prozess Platz wäre für die Aufarbeitung der Vorgänge. Sonst hätte der Aussetzungsantrag ja inhaltlich gegriffen, dass zunächst andere Dinge geklärt werden müssen. Dieses Versprechen ist gebrochen worden. Zwar sind mehr ZeugInnen als in der ersten Instanz zugelassen worden, die Hintergründe der Lügen und Manipulationen aber konnten gerade nicht aufgearbeitet werden. Als nämlich aus den ZeugInnenaussagen deutlich wurde, dass Angehörige der Polizei tatsächlich Falschaussagen machen, um ihre Polizeiführung zu decken, die offensichtlich auch öffentlich gelogen hatte, wurde der Beweisantrag genau dazu abgeschmettert. Das widerspricht den Aussagen des ersten Prozesstages und liegt nun als Makel gerade auf dem Anklagepunkt, der politisch am umstrittendsten war und bei dem deshalb auch die Frage von Verurteilung, Freispruch oder Hemmung des Verfahrens von besonderer Bedeutung ist.
  • Befangenheitsantrag
  • Ebenso habe ich nur wenig Wissen, wie das Gericht bzw. die drei Personen des Gerichts politisch eingebunden und vorgeprägt sind, unter welchen Zwängen sie stehen, welche Erwartungen an sie schon herangetragen wurden. Dass zwei von drei Personen des Gerichts, die ja alle eine Stimme haben bei der Urteilsfindung, parteipolitisch gebunden sind, bedeutet nicht zwingend etwas – beruhigend ist es aber auch nicht gerade und zeigt, wie wenig Gewaltenteilung tatsächlich vorhanden und auch strukturell gar nicht möglich ist.
  • Nach wie vor haben Teile der Medien Stimmung für eine erneute Verurteilung gemacht, beide zu Beginn in Kommentaren, die Gießener Allgemeine auch immer wieder in den Berichten der ersten Prozesstage.
  • Schikanen während des Prozesses ... gesperrte Räume FH, Kommentar von Tamme, Raum in Uni weg, dann Schlösseraustausch im Cafe Ö.
  • Brauche ich mir nicht lange auszumalen, wie die Scharfmacher dieser Stadt und Region auf eine Verurteilung drängen ... ob sie nun Haumann, Bouffier oder sonst wie heißen. Ich bin außerordentlich skeptisch, ob das Gericht davon unbeeindruckt und frei ist.
  • Die Ressourcen des Staates sind zudem fast unendlich. Neue Prozesse können aufgemacht, Straftaten erfunden werden. Festnahmen, Gewalttätigkeiten, Beschlagnahmen ... keine Institution und kein Recht schützt Menschen vor dem Übergriff des Staates selbst, der in dieser Gesellschaft namens Demokratie die Hauptquelle und –ursache von Gewalt, Unterdrückung, Armut, Ausgrenzung und vielen anderen Formen unmenschlicher Bedingungen ist. Er tut das unverhohlen, denn Demokratie und Rechtsstaat predigen nicht einmal die Gewaltlosigkeit und Gleichberechtigung, sondern reklamieren das Monopol auf Gewalt und Autorität für den Staat. Wir leben in einer Republik, in der es eine Straftat ist, sich mit einer Zeitschrift, die um den Unterarm gerollt ist, vor dem Schmerz oder der Verletzungsgefahr des Polizeiknüppelns zu schützen – dieses kleine Detail beleuchtet, wie die Rahmenbedingungen insgesamt geordnet sind.

Ich bin ständig im Blickwinkel der Verfolgungsbehörden ... was auch immer passiert, ich bin der Täter für alles ...

  • Hatte viele Beispiele genannt ... ein weiteres ergibt sich aus den Akten. Anklagepunkt Gallushalle-Verschönerung – wie selbstverständlich werde ich dort als Beschuldigter im Bogen aufgenommen ohne jeglichen Hinweis, warum (Akte, u.a. Blatt 22 bei Gallushallenvorgang).
  • Neue falsche Verdächtigungen z.B. von Puff und Gülle hier im Prozess.
  • Ein schönes Beispiel war die Mail der Stadt Grünberg zum Anklagepunkt 12 (Kosten für Reparatur) gegen meinen Mitangeklagten. Wie selbstverständlich wird dort der Name J.B. als Verursacher der Graffities in den Text eingefügt.

Gründe für Kriminalisierung

Wenn ich hier behaupte, all die Vorwürfe seien konstruiert, d.h. ausgeschmückt bis komplett erfunden, so stellt sich die Frage, warum das so passiert sein könnte. Dazu habe ich eine umfangreiche Einlassung über die Rahmenbedingungen gemacht, warum es zu dieser massiven Erfindung von Straftaten, der Fälschung von Berichten und Beweismitteln und der öffentlichen Hetze kam. Die will ich nicht wiederholen, ich nennen als Stichpunkte:

  • Kreative Aktionsmethoden mit öffentlicher Wirkung ab 2002
  • Genervte Law-and-Order-Politiker mit ihrem Traum, Gießen zur Vorzeigestadt autoritärer Sicherheitspolitik zu machen
  • Öffentlicher Druck
  • Unfähige Ermittlungsbehörden, v.a. hilfloser Staatsschutz
  • Druck von Innenministerium, Scharfmacher auch in Stadtpolitik und Polizeiführung
  • Chaotische Ad-hoc-Aktionen wie Festnahmen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen usw., für die dann plötzlich Gründe her mussten.

Sprachproblem zu Wahrheit, Objektivität

Problem Wahrheit – Wahrnehmung ... Sprachverwirrungen zwischen uns Angeklagten und vielen ZeugInnen, die wir benannt haben einerseits sowie der Welt des Schwarz-weiss, Gut-Böse und Ja-nein, die in Gerichtsverfahren gilt.

Zu den einzelnen Anklagepunkten

Kern des Plädoyers ist der Nachweis, dass die Tatvorwürfe nicht zutreffen, dass Aussagen falsch waren, dass Akten manipuliert wurden und dass die Anklage ein absurdes, allerdings interessensgeleitetes Konstrukt ist. Zudem sollen aber auch formale Zweifel eingebracht und erhärtet werden gegen eine Strafbarkeit des konkreten Verhaltens.

  1. Rechtswidrigkeit des Polizei- oder Ordnungshandelns
    Bei mehreren Anklagepunkten ist offensichtlich, dass den – zudem erfundenen – Vorwürfen rechtswidrige oder unverhältnismäßige Polizeieinsätze vorweggingen, die auch die Situationen auslösten, in denen es dann zu Widerstandshandlungen u.ä. gekommen sein soll. Diese Handlungen werden als solche bestritten, sie wären aber auch nicht strafbar eben weil die Polizeiaktionen wegen fehlender oder nicht mitgeteilter Festnahmegründe, wegen illegaler Angriffe auf legale Demonstrationen, wegen Verstoss gegen das Gebot der Unverhältnismäßigkeit oder aus anderen Gründen nicht rechtmäßig waren.
  2. Verfahrenshemmnisse: Manipulierte Akten, gelöschte Fotos, Beeinflussungen bei Strafanzeigen, verspätete Atteste und vieles mehr durchziehen die Akten, die der Anklage zugrundelagen. Auch das steht einer Verurteilung formal im Wege.

Ansonsten werden auf die weiteren Punkte nun im Detail eingeben. Wesentliche Teile der verwendeten Zitate aus den Vernehmungen stammen aus den Mitschriften unabhängiger Prozessbeobachter, die uns ihre Mitschriften freundlicherweise zur Verfügung stellten.

Plädoyer allgemein, Ende

Dies ist eine unvollständige Sammlung von Aspekten zum Anklagepunkte, zum Teil ohne voll ausgeschriebene Sätze und ohne jegliche Korrekturlesung. Sie dient als Manuskript zum Plädoyer des Angeklagten J.B. am 11. Prozesstag vor dem Landgericht Gießen, 29.4.2005. Alle Angaben sind ohne Gewähr, die Zitate von handschriftlichen Notizen übertragen. Mehr Infos zum Prozess und dieser Text im Internet: www.projektwerkstatt.de/prozess.

Ideologische Unterschiede Angeklagte - Gericht

Nicht übersehen und nicht leugnen will ich auch bedeutende ideologische Unterschiede. Wir haben hier eine Vielzahl von Tagen zusammen verbracht und einiges voneinander mitbekommen – zumindest der Personen, die agiert haben. Von Ihnen beiden, die Sie als Schöffe bzw. Schöffin hier sitzen, habe ich nichts mitbekommen. Was auch immer Sie von mir bzw. uns gerade halten – es bedarf keiner großen Interpretationskunst, um klarzuhaben, dass in politischen Einschätzungen Gräben zwischen uns sind:
  • Ich lehne Stellvertretung ab, d.h. Parlamente und Parteien halte ich für die falschen Orte, um Gesellschaft zu gestalten – eben stellvertretend für wählende und nicht wählende Andere, gleichzeitig von oben nach unten. Wenn hier zwei SchöffInnen sitzen, die praktizierende KommunalpolitikerInnen, so ist unübersehbar, dass zwischen Ihnen und mir bzw. uns politische grundsätzliche Unterschiede bestehen. Das muss sich nicht auf ein Urteil auswirken. Aber Menschen sind keine Maschinen – was gut ist, solange sie nicht übereinander richten. Genau das soll aber geschehen und so besteht die Gefahr, dass politische Abneigungen sich auswirken.
  • Ich lehne ebenso Strafe und Autorität ab. Dass dürfte mehr als deutlich geworden sein und ich stehe dazu. Dieser ganze Raum hier ist aufgeladen von Autorität ... Mobiliar ... Kleidung ... die Verregelungen und Erstarrung ... Rituale und Traditionen ... Paragraphen und mehr. Als Berufsrichterin müssen Sie, Frau Brühl, eine grundlegend andere Auffassung haben, sonst könnten Sie es hier nicht aushalten. Ich habe deutliche Kritik an Strafe und Justiz, d.h. auch an Ihrer Tätigkeit. Das leugnen kann und will ich nicht. Es ist nicht notwendig, aber zu befürchten, dass das auf das Urteil eine Auswirkung haben wird. Bei Amtsrichter Wendel war das offenkundig und findet sich im Urteil: Weil ich keine Reue gezeigt habe, kann ich auch nicht mit Milde rechnen. Das ist von oben herab, riecht nach der Logik von Gnade. Auch in der Berufung habe ich keine Reue gezeigt, sondern klar gekämpft dafür, dass ich meine Meinung und meine Kritik auf kreative Art zeigen kann – auch wenn es die Autoritäten dieser Gesellschaft richtig nervt. Ich habe aber auch klargestellt, dass ich Aktionen gegen die Personen in ihrem Dasein als Menschen nicht für richtig halte. Leider kann ich nicht gewährleisten, dass diejenigen, denen ich begegne bei Aktionen, auch selbst unterscheiden können zwischen sich als Mensch und ihrer Rolle in dieser Gesellschaft – oftmals als willige VollstreckerInnen der Obrigkeit. Ich kann daran arbeiten, in meinen Aktionen das wirksam herauszuarbeiten – aber es ist nicht meine Schuld. Strafrechtlich ist es ohnehin irrelevant, aber darauf will ich meinen Blick nicht verengen. Es ist schlimm genug, dass ich es hier im Gericht aufgrund der Regeln, die auch mir aufgezwungen wurden, doch immer wieder tun muss. Meine Kommunikation mit Menschen will ich eigentlich ganz anders gestalten. Gerichtsverfahren sind das Gegenteil selbstbestimmten Lebens und gleichberechtigter Kommunikation.
  • Ich lehne die Rahmenbedingungen und Regeln vor Gericht ab. Für mich sind diese Wochen des Prozesses eine ständige Unterwerfung unter Bedingungen, die ich für falsch halte, für unmenschlich und für mitverantwortlich an einer Welt voller Unterdrückung, Ausgrenzung und Gewalt. Ich habe an symbolischen Punkten Widerstand zeigen, d.h. klarmachen wollen, dass ich nur unter Zwang an dieser Form der Kommunikation teilnehme. Niemandem von Ihnen hätte ich jemals ein Gespräch oder auch eine Vereinbarung verweigert. Aber hier sind wir unter nicht freiwillig gewählten Regeln zusammengesperrt und müssen unter diesen kommunizieren. Das gilt nicht nur für mich – auch Sie sind unfreiwillig hier, jedenfalls solange Sie Ihren Job nicht gefährden wollen, weil Sie Angst haben vor einem selbstbestimmten Leben jenseits geregelter Tagesabläufe und bevormundender Hierarchien und Dienstpläne. Ich muss damit rechnen, dass mein Protest gegen die Ordnung hier negativ auf das Urteil wirkt, weil es sein kann, dass es manche hier geärgert hat und Sie nicht unterscheiden können zwischen dem Protest gegen die Rahmenbedingungen und denen, die sie – selbst oft unter Zwang – herstellen und sichern. Aber ich kann nicht anders. Es ist meine Überzeugung, dass diese Form des menschlichen Miteinanders, was u.a. in diesem Gerichtssaal stattfindet, falsch ist.

Symbolisch: Polizeigewalt am 2.3. und 11.4. in/vor dem Landgericht

Bericht vom 2.3. und 11.4. – auch im Internet (www.projektwerkstatt.de/2_3_05) und beim Bericht vom sechsten Prozesstag)

Der Vorfall hat aus meiner Sicht den Prozess unter einen ganz besonderen Blickwinkel gestellt. Die Angeklagten mussten fürchten, als wilde Verschwörungstheoretiker oder einfach Irre hingestellt zu werden mit ihren ständigen Versuchen, gezielte Kriminalisierung, Fälschungen und Erfindungen durch die Polizei zu belegen. Die abfälligen Äußerungen seitens des Staatsanwaltes passen dazu – wobei er ja ohnehin als Teil dieses Komplexes zum Schutz der Obrigkeit und zum Mund-tot-machen unerwünschter Personen an sehr zentraler Stelle gehört.

Diese Lage hat sich durch die Vorfälle, insbesondere den 11.4.2005 verändert, denn nun geschah vor den Augen aller hier Beteiligten genau das, was die Angeklagten immer behaupteten: Polizeigewalt gegen sie und dann die dreisteten Lügen mit Beweismittelerfindung gegen sie. Daher will ich diesen Augenblick noch mal nennen. Er mich zunächst deutlich heruntergezogen – ich war verletzt, mussten einen Prozesstag unter deutlichen Schmerzen hier sitzen und in meinem Kopf drehte sich immer wieder die Frage, in welcher Welt ich hier eigentlich lebe und auf welchen Planeten ich auswandern könne.

Im Wortlaut, weil der Ablauf und Hintergründe wiedergibt:

Anzeige wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, falsche Verdächtigung und Beweismittelfälschung am 11.4.2005

Gegen Unbekannt (Führer der Polizeieinheit beim Übergriff am 11.4.2005)

Am 11. April 2005 wurde ich gegen 8.30 Uhr vor dem Landgericht im Zugang der FußgängerInnenunterführung von Beamten der Bereitschaftspolizei attackiert und mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt. Danach erfanden Polizeibeamte vermeintliche Fusstritte von mir gegen einen Polizisten und meldeten das einer für Strafverfolgung zuständigen Stelle, u.a. der Staatsanwaltschaft Gießen.

Im Verlauf des Polizeiübergriffs kam es zu mehreren Straftaten, die ich hiermit anzeige:

  1. Sachbeschädigung
    Eine Ausstellung mit Auszügen aus der „2. Dokumentation zu Polizei, Justiz, Politik und Presse in und um Gießen 2005“ wurde von mir an einem Geländer befestigt. Dieses war einige Tage vorher an gleicher Stelle und in ähnlichem Zusammenhang von der da anwesenden Polizei ausdrücklich akzeptiert worden. Der Zugriff erfolgte mit der fehlerhaften Begründung, die Ausstellung enthielte eine Beleidigung. Hinsichtlich des Punktes „Beleidigung“ ist von der Polizei angeführt worden, dass die Aufschrift „Fuck the police?“ eine Beleidigung darstellen könnte. Diese Aufschrift war auf eine Dokumentationstafel zum Gerichtsprozess aufgebracht, bei der die es um einen Kreidespruch „Fuck the police“ ging. Es ist selbstredend, dass bei einer Dokumentation über diesen Prozess auch dieser Spruch erwähnt wird. Das ist keine Beleidigung. Die Wertung der Gießener Polizei ist daher absurd. Die Sicherstellung der Ausstellung ist daher rechtswidrig. Bei der Sicherstellung wurde die Ausstellung erheblich beschädigt, wenn nicht gar zerstört.
  2. Körperverletzung
    Nach der Sicherstellung der Ausstellung schlug mit der Führer der Polizeieinheit (Name unbekannt) einmal mit der Faust an die linke Seite meines Kopfes. Danach packte er mich an den Haaren und zerrte mich mit erheblicher Gewalt im Eingangsbereich zur FußgängerInnenunterführung hin und her, einmal zerrte er meinen Oberkörper über das Geländer. Dadurch wurde meine Nacken- und Halsmuskulatur erheblich gezerrt. Ich war im Nacken- und Halsbereich weitgehend bewegungseingeschränkt, alle diese Bereiche wiesen entsprechende Schmerzen auf. Von dort ausgehend kam es auch zu Kopfschmerzen. Die Bewegungseinschränkung und die Schmerzen hielten 2 weitere Tage an.
  3. Freiheitsberaubung
    Nach dieser Attacke wurde ich von mehreren Beamten auf den Boden gedrückt und mit Handschellen auf den Rücken gefesselt. Das ist eine Festnahme. Da sie ohne Grund und auch ohne angeführte Begründung erfolgte, stellt dieses eine Freiheitsberaubung dar.
  4. Falsche Verdächtigung
    Insbesondere der körperverletzende Polizeiführer, möglicherweise aber auch weitere, berichteten nach dem Vorfall ohne mein Wissen und ohne eine Eingriffsmöglichkeit von meiner Seite im Innern des Landgerichts Bediensteten des Gerichts und der Staatsanwaltschaft davon, dass ich die Polizisten getreten hätte. Das ist frei erfunden. Da es gegenüber einer mit der Strafverfolgung befassten Stelle erfolgte, ist der Tatbestand der falschen Verdächtigung gegeben. Dass die Polizei dieses bei vollem Bewusstsein tat und auch eine Strafverfolgung des Opfers ihres Übergriffs wollte, lässt sich auch am Punkt 5. ersehen.
    Zusätzlich ist der Straftatbestand der üblen Nachrede gegeben.
  5. Beweismittelfälschung
    Zur Untermauerung seiner falschen Anschuldigung ließ der Polizeiführer einen nassen Fleck auf seiner Hose filmen mit der auf dem Video zu hörenden Bemerkung, dass dieser durch einen vermeintlichen Tritt hervorgerufen wurde. Da aber der Film selbst beweist, dass es gar keinen Tritt gegeben habe, ist dieser Fleck folglich durch etwas anderes entstanden und zu einem Beweismittel umdefiniert worden.

Ich stelle Strafanzeige aus den genannten und allen weiteren denkbaren Gründen.

Als Beweismittel liegt ein Video der Polizeimassnahme vor, in dem der gewaltsame Übergriff der Polizei und die anschließende Fesselung sichtbar sind. Erkennbar ist auch, dass für die Massnahmen keinerlei Begründung abgegeben wurde.

In seiner Klarheit ist der ganze Vorgang kaum zu übertreffen ... und erst wie ein Zeitraffer des gesamten Prozesses. Dabei war es wichtig, dass er im Prozess geklärt wurde – es war auch für mich als Angeklagten sehr aufwühlend, hier wieder verprügelt, verletzt und dann falsch beschuldigt zu werden. Und zu erleben, wie diese Polizeiuniform den Prüglern und Lügnern eine Glaubwürdigkeit verleiht, die nur sehr, sehr schwer zu durchbrechen ist.

Explizit möchte ich aber auch noch mal auf die Nähe des Vorgangs zu den Ereignissen am 11.1.2003 und den entsprechenden Anklagepunkt hier hinweisen. Auch da: Polizei greift an, ist gewalttätig und erfindet schließlich einen Fusstritt. Der 11.4.2005 belegt nicht meine Unschuld – es sind ganz andere Beamte, ein anderer Ort. Aber er belegt, dass die Version nicht absurd ist und nicht vorkommen können. Sondern es ist belegt, dass die Polizei in Gießen so verfährt. Daher kann das auch am 11.1.2003 geschehen sein.

Nach dem Aktenvermerk von KHK Urban und der im folgenden auch öffentlich gewordenen Überführung von Stadtverordnetenvorsteher Gail ist diese Polizeigewalt mit Videobeweis der zweite Vorgang, der diesem Prozess etwas Handfestes verleiht – allerdings etwas, was vor allem die Angeklagten stützt mit der These, dass hier ein Polizei- und Politikfilz herrscht, der selbst zur Gewalt neigt, vor allem aber mit Lügen und Erfindungen agiert.

Bewährung

Die Frage der Bewährung stellt sich eigentlich nicht, weil eine Verurteilung in keinem Anklagepunkt passend wäre. In fast allen Fällen ist die Unschuld bzw. das Nichtstattfinden der ganzen Tat bewiesen oder zumindest das Gegenteil zweifelhaft, wenn nicht unwahrscheinlich. In einem Fall liegen zwingende Verfahrenshemmnisse vor und es gibt gute Gründe dafür, dass die Angeklagten nicht vorsätzlich handelten. Dennoch will ich was zur Frage der Bewährung sagen, z.T. habe ich mich ja schon geäußert: Herr Wendel hatte Recht, ausnahmsweise mal – wenn auch das ein Zufall ist, weil sein Interesse an Bestrafung einfach deckungsgleich war mit seiner Analyse. Ich werde nicht aufhören mit meinen Aktionen. Die allerdings stehen hier nicht vor Gericht. Jedoch provozieren Straßentheater, Frechheit, Unbeugsamkeit usw. Kriminalisierung. Und daher darf mensch damit rechnen, dass es zu neuen Anzeigen und Anklagen gegen mich kommt – egal ob heute ein Freispruch oder ein Urteil erfolgt. Aber es ist völlig logisch, dass eine Bewährungsstrafe solche Anzeigen und neuen Erfindungen der Polizei geradezu provozieren würde, denn der Effekt wäre ja richtig attraktiv: Neue Strafe und Fortfall der Bewährung. Bei jeder Begegnung mit mir könnte ein Polizeibeamter denken: Der ist auf Bewährung, da schreibe ich doch mal einen Widerstand rein – so wie es ja auch jetzt schon häufiger angedroht wird.

Opposition zum Schweigen zu bringen, ist der Job von Herrn Vaupel, von Staatsschützern und Ordnungsbehörden. Warum sollten sie plötzlich damit aufhören? Zumal ein Problem der Auseinandersetzung zwischen Staatsorganen und Menschen immer ist, dass die Menschen alles und die Ausführenden des Staates nichts zu verlieren haben. Wenn die Menschen verlieren, müssen sie das Verfahren zahlen und werden bestraft – nicht selten mit der Ruinierung ihres sozialen Lebens durch den Knast. Wenn der Staatsanwalt verliert, wird niemand bestraft und die SteuerzahlerInnen zahlen den Prozess – und auch noch den Staatsanwalt, die ZeugInnen, das Gericht. Die Eliten haben sich eine bemerkenswerte Position geschaffen, bei der sie wie eine Maschine Menschen abfertigen, ohne jemals selbst belangt werden zu können. Der Unterschied zwischen Demokratie und Absolutismus wird hier hauchdünn.

Die Frage ist einzig ... lässt sich auch das heute hier tagende Gericht zum Erfüllungsgehilfen dieser Interessen machen.

Ich will keine Milde, sondern eine Korrektur. Einen Freispruch, der auch die Geschichte korrigiert, die längst gemacht wurde an den Tischen der Mächtigen, in der dort ebenfalls sitzenden Teilen der Tagespresse dieser Stadt usw. Die aber ins Wanken geriet durch Glück und eine unglaublich aufwendige, energie- und zeitfressende Recherche vor allem durch die, die hier angeklagt sind. Die sich nicht einschüchtern ließen, sondern auch die Kriminalisierung gegen sie selbst noch thematisierten, obwohl klar war, dass das den Hass und die Gier nach einem Mundtotmachen noch steigern würde.

Der Freispruch ist also nötig, um Wiederholungen solcher Polizeistrategien zumindest nicht zu fördern. Aber er ist auch nötig, um Wiederaufnahme zu vermeiden. Denn vieles konnte noch nicht zuende recherchiert werden. Mit den Untersuchungen zu den Lügen und Fälschungen waren und sind wir allein gestellt gegen ein Bollwerk aus Obrigkeit, dass sich gegenseitig stützt nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Bislang mussten wir vor allem auf Fehler und Zufälle hoffen wie den berühmten Vermerk von Herrn Urban zur Stadtverordnetenversammlung am 27.3.2003, sonst würde uns heute noch niemand glauben.

Meines Erachtens reicht das in diesem Prozess aufgehäufte Material nicht nur für einen Freispruch und für viele Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage, Meineid und falscher Verdächtigung, sondern eigentlich auch für eine Anzeige gegen die mittelhessische Polizei nach § 129. Wer so systematisch Straftaten erfindet, Falschaussagen macht, Meineide schwört, öffentlich lügt, Menschen rechtswidrig einsperrt – und das eben nicht nur als Aneinanderreihung von Einzel-Fehlern – der ist eine kriminelle Vereinigung!

Aussicht

  • Wie weiter in der Gießener Polizei? Rolle von Meise ... er selbst hat auch gelogen und gefälscht, aber ich weiß, dass er eher gegen diesen Wahnsinn von Kriminalisierung politischer Opposition war. Scharfmacher waren andere, vor allem der Herr Bouffier, von dessen Wohlwollen Herr Meise täglich abhängt. Und die Falken in der Gießener Polizei wie Herr Voss, der ganze Staatsschutz und andere. Es ist zu erwarten, dass die Gießener Polizeistrukturen demnächst vollständig in deren Hände fallen, wenn Meise nun pensioniert wird. Ich bin nicht sein Freund, weit davon entfernt. Ich werfe ihm Lügen und Fälschungen vor sowie die formale Verantwortung für die Skandale der vergangenen Jahre. Aber ich fürchte, die Zeit nach ihm wird gruseliger. Das sind wenig nette Aussichten!
  • Welche Wirkungen eine Verurteilung auf die Praxis der Gießener Polizei hätte, kann niemand wissen. Aber es war in den vergangenen Wochen möglich, die Wirkung eines anderen Urteils zu beobachten. Am 2.3.2005 ist hier im gleichen Raum eine Frau auch in der Berufung verurteilt worden, weil sie „Fuck the police“ mit Kreide auf die Straße gemalt habe. Ein das zufällig sehender Polizist fühlte sich beleidigt. Und in einem bundesweit völlig alleinstehenden Urteil wurde die Frau auch verurteilt. „ Fuck the police“ sei eine Beleidigung jedes einzelnen Polizisten. Das Urteil ist juristisch kompletter Unsinn und zeigt die Gießener Repressionsverhältnisse. Interessanter ist aber für diesen Prozess die Reaktion der Polizei. Sie entwickelte sofort eine unglaubliche Hatz auf alles, was nach Beleidigung riecht. Festnahmen, Durchsuchungen und auch die Gewalteskalation am 2.3.2005 hier vor dem Gerichtsgebäude gehen auf dieses Urteil zurück. Wer durch solche Urteile der Gießener Polizei Freibriefe zum Durchgreifen erteilt, entfesselt die ohnehin schon hohe Bereitschaft zur Gewalt und zu ständiger Repression. „Fuck the police“ ist nur ein kleiner Fall. Wieviel stärker könnte die Repression zunehmen, wenn durch eine Verurteilung in diesem Verfahren der Polizei signalisiert wird: Verhaftet grundlos, prügelt Protestierende, mischt Demonstrationen auf – am Ende glauben wir immer Euch und verurteilen Eure Opfer. Ein Urteil hier würde dieses Gericht wie beim „Fuck the police“-Urteil zu Mitverursachern weiter steigender Polizeigewalt machen. Es wird Zeit, dass das Feuer von Kriminalisierung und Polizeigewalt in Gießen und Umgebung – genauso wie anderswo – gestoppt wird statt neues Öl hineinzugießen.
Wir werden sehen. Das Urteil in diesem Prozess betrifft nicht nur zwei Angeklagte.

Links 

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  • Übersichtsseite zum Plädoyer-Freitag am 11. Verhandlungstag
  • Übersichsseite zur Berufungsverhandlung
  • Übersicht zum Rahmenprogramm des Verfahrens (u.a. Veranstaltungsreihe zu Repression, Knast und Justiz)
  • Polizeidoku Giessen- über Fälschungen und Hetzte seitens Polizei, Presse und Politik


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