|
|
|
___Berufungsverhandlung__zweiter Anlauf_mit_viel__Zeit_für___Unfug Plädoyers der Angeklagten am Ende der Berufungsverhandlung Der 11. Verhandlunstag war geprägt von umfangreichen Plädoyers seitens beider Angeklagten, deren Ausgangstexte hier dokumentiert werden. Das folgende Plädoyer zum Vorwurf des Hausfriedensbruch in der Stadtverordnetensitzung liegt auch als .rtf zum Download vor. Plädoyer zum Punkt GailDies ist eine unvollständige Sammlung von Aspekten zum Anklagepunkte, zum Teil ohne voll ausgeschriebene Sätze und ohne jegliche Korrekturlesung. Sie dient als Manuskript zum Plädoyer des Angeklagten J.B. am 11. Prozesstag vor dem Landgericht Gießen, 29.4.2005. Alle Angaben sind ohne Gewähr, die Zitate von handschriftlichen Notizen übertragen. Mehr Infos zum Prozess und dieser Text im Internet: www.projektwerkstatt.de/prozess. Ich komme zum nächsten Punkt. Der ist etwas ungewöhnlich, quasi die Ausnahme in meinem Plädoyer. Und das aus folgendem Grund: Bei allen anderen – auch dem nach diesem noch folgenden Punkt – finde ich es völlig eindeutig und auch im Prozessverlauf eindeutig belegt, dass an den Tatvorwürfen nichts ist bzw. sie nicht beweisbar sind, die Beschreibungen völlig abweichen, sich widersprechen, interessensgeleitet mit Erfindungen angereichert wurden usw. Der Punkt „Hausfriedensbruch“ nun weicht ab. Hier erkenne sogar ich, was der Vorwurf ist und aus welchen Vorgängen die Behauptung abgeleitet wird, dass ich hier eine Straftat begangen haben soll. Das haben ZeugInnen sogar beschrieben, wenn auch im Detail mit Abweichungen. Will heißen: Auch ich bin der Meinung, dass die Beweisaufnahme den Verdacht erhärtet hat, dass ein erkennbarer Wille des Stadtverordnetenvorstehers Gail als Hausrechtsinhaber vorhanden war, eine von ihm so interpretierte Störung der Stadtverordnetensitzung zu beenden, wobei als Option auch ein Polizeizugriff oder die Räumung der Tribüne sichtbar war. Es ist damit der einzige Anklagepunkt, wo ich überhaupt erkennen kann, dass die Anklage nicht nur auf Erfindungen, Lügen und all dem Kram fußt, der hier im Prozess und darüber hinaus ständig sichtbar geworden ist. Dennoch, obwohl ich das anerkenne, gibt es für mich drei Gründe, warum eine Bestrafung nicht in Frage kommt:
Die drei Punkte möchte ich näher begründen: Strafanzeige nicht rechtswirksamDen Anfang in dieser Sache machten Gail und das Rechtsamt der Stadt, in dem sie Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu stellen versuchten. Dabei machten sie aber mindestens zwei Formfehler:
Meine Auffassung ist weiterhin, dass die Anzeige nicht rechtmäßig zustande gekommen ist und daher eine Verurteilung nicht möglich ist. Wegen versäumter Fristen ist eine Nachbesserung nicht möglich. Hausfriedensbruch nicht zweifelsfrei bewiesenDie Schilderungen fast aller ZeugInnen mehren die Zweifel, ob es überhaupt eine Aufforderung zum Verlassen des Raumes gab – und zwar eine, die unabhängig ist von der Aufforderung, das Transparent einzuholen. Ebenso konnte nicht belegt werden, ob bei den undeutlichen Aufforderungen zum Verlassen des Saales überhaupt noch konkrete Personen angesprochen wurden. Und es blieb offen, in welcher Situation es zu der Aufforderung – wenn es sie denn gab – überhaupt gekommen ist. Während der Sitzung scheidet aus, denn das dort mitlaufende Tonband zeichnete keine solche Aufforderung auf. In der Unterbrechung aber war es unübersichtlich und laut. Die verschiedenen ZeugInnen berichteten von „Unruhe“ bis „tumultartig“. Auch verschiedene ZeugInnen konnten den Stadtverordnetenvorsteher nicht mehr verstehen. Insofern widerspreche ich der seitens des Gerichts und der Staatsanwaltschaft geäußerten Auffassung, ein weiterer Klärungsbedarf sei nicht vorhanden, da es allein darauf ankäme, ob eine Aufforderung ergangen sei, den Saal zu verlassen. Dieses sehe ich nicht so, denn es gibt etliche Gründe, warum auch der Zusammenhang der Aufforderung und die Frage, wie glaubwürdig die das bezeugenden Personen sind, einer genaueren Untersuchung bedurft hätte:
Es steht daher meines Erachtens fest: Die Verbindung von Transparenteinrollen und Verlassen des Raumes ist deutlich, per Mikrofon und auch mehrfach erfolgt. Sie ist aber unzulässig und damit auch die gesamte Aufforderung ungültig. Kein Mensch kann ohne rechtliche Grundlage gezwungen werden, Handlungen anderer wieder zu korrigieren. Entsprechend kann das Nichtstun auch nicht sanktioniert werden. Eine Aufforderung, den Saal zu verlassen, ohne Verknüpfung mit dem Transparent aber ist nicht in dieser Eindeutigkeit erfolgt. Ich kann mich an sie gar nicht erinnern – außer von Seiten der Polizei, als sie schon oben auf der Tribüne stand und nachdem sie (wie ich es ja auch erwartet hatte), das Transparent sichergestellt hatte. Für mich gab es alle Gründe anzunehmen, dass die Polizei das tun würde, was im Kontext der Abläufe naheliegend war: Das Transparent zu entfernen und sicherzustellen. Es ist auch in diesem Verfahren deutlich geworden, dass nicht ich oder andere Personen direkt gestört hätten, sondern dass das Transparent die Störung gewesen sein soll. Es zu entfernen und dann weiterzumachen, wäre plausibel gewesen. Entsprechend überraschend war, dass die Polizei dann auch mich und andere als Personen entfernte und sogar noch verhaftete. Der Grund für das Hausverbot war ja dann offenbar (wie die Zeugenaussagen hier zeigen), dass die Angeklagten einfach nichts getan haben – nämlich im konkreten Fall das Transparent nicht abgenommen haben. Das ist absurd. Gründe für Hausverbot erfunden Von Bedeutung ist noch, dass nicht nur die Angeklagten, sondern offenbar auch die meisten anderen Zeugen von Polizei und Stadtverwaltung die Lage zunächst so bewerteten, dass ein Grund für ein Hausverbot gar nicht vorlag. Darum haben sie neben dem den später Rausgeworfenen nicht zuordnebaren Transparent weitere Gründe für ein mögliches Hausverbot frei erfunden. Alle BelastungszeugInnen haben vor diesem Prozess oder in ihren Vermerken Störungen wie Rufe und/oder Flugblätter erfunden. Warum das? Weil auch sie den Eindruck haben, einfach nur dasitzende Personen kann man nicht aus dem Raum werfen – die Öffentlichkeit der Sitzung, d.h. die Personen waren mit Befugnis dort ... Das mag ein Hausverbot nach dem ausgesprochen autoritären Hausfriedensbruch-Paragraphen des StGB nicht ausschließen, aber es belegt, dass auch die anderen hier Befragten dachten, was die Angeklagten annahmen: Das Transparent rechtfertigt nicht deren Rauswurf. Somit ist die Version, dass die Angeklagten annahmen, die Polizei würde das Transparent entfernen und dann würde es normal weitergehen, durchaus glaubwürdig, denn auch andere nahmen an, dass ein Hausverbot ohne Zwischenrufe und/oder Flugblätter nicht gewesen sein kann. Etliche der ZeugInnen, die in ihren Vermerken weitere Störungen noch vermerken, nahmen diese in der Vernehmung hier im Prozess zurück – Ausnahme war Stadtverordnetenvorsteher Gail, der stur auf seiner Version mit Rufen und Flugblattwurf bestand: „ Es gab Zwischenrufe“ und „ Auf jeden Fall wurden Flugblätter geworfen“. Auch er rechtfertigte den Rauswurf hier in seiner Zeugenaussage ja gerade mit den Flugblätter. Er berichtete, die hier Angeklagten zum Einrollen des Transparentes aufgefordert zu haben und fügte hier in seiner Vernehmung an: „in dem Moment flogen von der Tribüne Handzettel runter“. Danach berichtete er, dass er wegen dieser Handzettel dachte: „jetzt mache ich vom Hausrecht Gebrauch“Zwischenrufe oder Flugblätter aber gab es nicht – ein Hausverbot hatte daher keine Grundlage und es gab keinen Anlass zu der Annahme, es könnte das Verlassen des Saales tatsächlich verlangt werden können. Die belastenden Vermerke im Vorfeld dieses Prozesses entstanden, um die Anklage zu stützen. Die Vernehmungen hier erbrachten, dass die ZeugInnen sich an solche Störungen nicht mehr erinnern konnten, teilweise sagten sie klar aus, sich sicher zu sein, dass es keine Störungen in der laufenden Sitzung gab. Sowohl Zeugin Mutz wie auch Zeuge Urban verneinten deutlich, dass es Rufe gab. Zeugin Mutz sagte, dass die Angeklagten „sehr ruhig“ gewesen seien und dass sie erst auf das Transparent aufmerksam wurde, als es schon hing – letzteres wäre wohl anders gewesen, wenn es vorher Rufe gegeben hätte. Ihren anderslautenden Vermerk hatte Zeugin Mutz direkt nach dem Vorlegen der Anzeige verfasst – und sich offenbar daran gehalten, was sie passenderweise bezeugen sollte. Zeuge Urban korrigierte seinen Vermerk und sagte überzeugend aus, dass er verbale Störungen nicht gehört hätte. Auch der Pressebericht des Giessener Anzeigers nach der Sitzung kann als Beleg genommen werden. Dort steht, dass das Transparent „plötzlich“ entrollt wurde. Und Zeuge J. berichtete gar, dass er ungestört weiterreden konnte, dabei gar nicht mitbekam, dass da ein Transparent herabgelassen wurde, sondern erst durch die Unruhe unter den Stadtverordneten und die Unterbrechung durch Herrn Gail davon mitbekam. Das belegen auch das Tonband sowie die Aussage der Zeugin V.. Zusammenfassend lassen die Aussagen der ZeugInnen folgende Details des Ablaufes wahrscheinlich erscheinen:
Unklar bleiben zudem die Gründe für die Festnahmen. Dass das Transparent entfernt wurde, ist nachvollziehbar. Dass die hier Angeklagten aus dem Saal geführt wurden, erklärt sich bereits nicht. Dass die dann in Gewahrsam genommen wurden, hat gar keine Begründung mehr, denn schließlich haben sie als Personen selbst nie in der laufenden Sitzung gestört, wie alle ZeugInnen bis auf Herrn Gail bestätigten. Eine Person (Zeuge A.) wurde sogar erst außerhalb der Tribüne festgenommen, d.h. es machte gar keinen Unterschied, ob mensch selbst geht oder rausgetragen wird. Es muss davon ausgegangen werden, dass alle BelastungszeugInnen genau wussten, dass für eine Verurteilung der Angeklagten die Formulierung notwendig war, dass ein Hausverbot ausgesprochen worden sei. Daher überrascht wenig, dass es viele benannten, sondern eher, dass ihre Schilderungen trotzdem hinsichtlich Anzahl der Aufforderungen und genauem Wortlaut deutlich voneinander abwichen. Gute Erinnerung war immer nur bei den Aufforderungen zum Einrollen des Transparentes erkennbar, während hinsichtlich des Verlassens des Saales die Abweichungen zunahmen. Die Erklärung ist einfach: Die gab es nicht eindeutig. Daher gibt es auch keine konkrete Erinnerung der Zeugen daran. Ich wurde als Zuschauer, der ich in dieser Funktion befugt im Raum weilte, von Herrn Gail nur einmal persönlich angesprochen hinsichtlich des Abnehmens des Transparents. Das ist durch Herrn Gail selbst und mehrere andere Zeugen sowie das Tonband belegt. Ich habe darauf gefragt, wieso ich angesprochen würde. Die Antwort darauf „Weil ich Sie kenne“ zeigt eindeutig, dass Herr Gail gegen mich auch gar keinen Verdacht aussprach, ich hätte die Sitzung gestört. Warum also sollte ich annehmen, dass er Sanktionen gegen mich verhängt. Ab diesem Moment sprach mich persönlich auch nicht mehr an, sondern etwas unbestimmt alle Personen auf der Tribüne – offensichtlich, so dachte ich jedenfalls, in der Hoffnung, dabei auch die für das Transparent zuständige Person mit anzusprechen. Die war aber wahrscheinlich schon gegangen, jedenfalls gab es niemanden mehr, der sich hinsichtlich des Transparentes angesprochen fühlte. Mehrere Zeugen bestätigten auch, dass es mehr als drei Personen auf der Tribüne nahe dem Transparent stehen, u.a. die Zeugen J., V., A. und Metz. Die Zeuge Urban sagte: „Es waren wohl ein paar mehr“. Auch in der Anzeige wird von „vier auf der Besuchertribüne anwesende Personen“. Es ist schon von der Logik her wahrscheinlich, dass die Person oder die Personen, die das Transparent entrollt haben, dann gegangen sind. Gail wiederholte mehrfach (wie Zeugen auch deutlich beschrieben) seine Aufforderung zum Einholen des Transparentes. Das Tonband zeigt das alles nicht mehr. Es war ausgeschaltet. Das geschieht, so die Zeugenaussage von Herrn Gail selbst, wenn die Sitzung unterbrochen wird, nicht früher. Also war die Sitzung schon unterbrochen. „Relativ schnell“ sei es nach dem Entrollen zur offiziellen Unterbrechung gekommen, sagte auch Zeugin Mutz. Wie auch immer: Transpi schien für mich die Störung und damit das Problem, so dachte ich jedenfalls und dass empfinde ich angesichts der Abläufe und Aufforderungen auch als naheliegend. Und Urban hatte mitgeteilt, dass ich auf der Tribüne bleiben könne, wenn ich nicht selbst stören würde. Gründe für den Ausschluss einer BestrafungWenn überhaupt in diesem Prozess weiter davon ausgegangen wird, dass der Straftatbestand Hausfriedensbruch erfüllt sein soll, so ist wichtig ein Blick auf die tatsächliche Schwere der Tat und auf die Frage, ob die Angeklagten den Hausfriedensbruch angesichts der konkreten Situation überhaupt noch erkennen konnten. Unzweifelhaft dürfte sein, dass der konkrete Ablauf wenn überhaupt, dann die niedrigste Form eines denkbaren Hausfriedensbruchs ist, nämlich das befugte Betreten und das Verweilen ohne jegliche sonstige tatsächliche Störung des sog. Hausfriedens in einer unübersichtlichen Situation, bei der ein etwaiger Rauswurf selbst wegen des fehlendes Grundes dazu sogar rechtswidrig sein dürfte. Sicherlich wäre ein solcher Vorgang in allen anderen Fällen als diesem politisch aufgeladenen Prozess zu einer Einstellung geführt hätte. Das ist auch bewiesen dadurch, dass weit umfangreichere Störungen zu anderen Zeiten im Stadtverordnetensaal nicht zu Anzeigen führten, wie alle Zeugen bestätigten. Am wichtigsten dazu war die Aussage des Zeugen Metz, der aussagte, auch Verursacher umfangreicherer Störungen hätten sich schon folgenlos den Anordnungen des Hausrechtsinhabers Gail widersetzt und die Anzeige gegen die hier Angeklagten wäre auch durch diese anderen Störungen ganz anderer Personen an anderen Tagen motiviert gewesen. Daher ist also ein unwichtiges Detail des Abends des 27.3.2003 zu einer Anklage geworden. Gewichtigeres an diesem Abend blieb ohne solche Konsequenzen:
Um all das geht es hier nicht. All das hat bislang keinerlei Konsequenzen gehabt:
Es ist deutlich erkennbar, dass weniger das Verhalten der Angeklagten am 27.3.2003, sondern ihr Bekanntheitsgrad und Vorgänge rundherum, mit denen sie nichts zu tun hatten, ihnen zum Verhängnis wurden: Stadtverordnetenvorsteher Gail sagte hier im Verfahren selbst: „Es gab turbulentere Sitzungen als diese“. Aber er ärgerte sich über die Anwesenheit der konkreten Personen auf der Tribüne und wollte die raushaben, da kam der Repressionsapparat in Wallung. Insofern ist die Strafanzeige für mich eine Gesinnungstat und keine Hausrechtsausübung. Zeuge J. hat das auch glaubhaft mitgeteilt: Die Stadtoberen gaben sogar zu, diese Strafanzeige nicht wegen irgendeiner Schwere der Tat gestellt zu haben, sondern weil sie genau diese unerwünschten Personen schädigen wollten. Unerwünscht – weil politisch nicht gewollt. Auch der Chef des städtischen Rechtsamt Metz sagte das aus, als er berichtete, dass die Idee einer Anzeige in einem Gespräch zwischen ihm und Herrn Gail aufkam, als insgesamt über Störungen der vergangenen Monate nachgedacht wurde und offenbar ein Exempel statuiert werden sollte. Diese Version widerspricht zwar den Aussagen von Herrn Gail, der meinte, die Strafanzeige, die zu diesem Prozess führte, sei ohne Zusammenhang mit anderen Punkten aus dem Grund, weil sich die Angeklagten nicht gefügt hätten entstanden. Außerdem widerspricht sie Herrn Gail, der wiederum sagte, selbst gar keinen Einfluß auf die Frage, ob Strafanzeige gestellt wird. Und sie widerspricht den Ausführungen von Herrn J., der gehört hatte, es gehe vor allem gegen die Personen der hier Angeklagten. Aber jenseits dieser Masse als Widersprüchen und Falschaussagen bleibt erkennbar: Es ging nicht um die Vorgänge als solches, sondern um die politischen Interessen – welche auch immer, die waren wohl von Person zu Person unterschiedlich.
Dennoch läuft bis jetzt auch zu diesem Anklagepunkt das Verfahren – und eben nur zu einem grotesken Minidetail des Abends. Das Minidetail, was bislang als einziges verfolgt wurde, ist die Frage, ob die hier Angeklagten N. und B. auf den Stühlen der Tribüne sitzen durften oder nicht. Denn mehr war nicht nachweisbar bzw. ist nachgewiesen worden, dass es das nicht gab: Keine verbalen Störungen, keine Flugblätter, selbst das Ausrollen des Transparentes kann den Angeklagten nicht nachweisbar angelastet werden. Nur ihre bloße Existenz und die Behauptung der Anklage, sie seien zum Verlassen des Raumes aufgefordert worden. Es gibt zudem noch formale Bedenken gegen eine Verurteilung: Öffentliches Interesse ist nötig nach § 376: „Die öffentliche Klage wird ... nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt“. Staatsanwalt Vaupel hat die Messlatte bei der Ablehnung zum Faustschlag bei Gülle sehr hoch gehängt (Zitat aus Einstellung, Doku 2005, S. 42 Abb. mitte rechts). Der er bei einem medial vermittelten Faustschlag in einer öffentlichen Auseinandersetzung ein öffentliches Interesse ablehnt, aber das Sitzenbleiben in einer Sitzung (das ist ja nicht öffentlich diskutiert worden, sondern die Sitzung, das Transparent usw., was aber gar nicht Gegenstand der Anklage ist) als öffentlich interessant bewertet, macht deutlich, dass hier Gesinnungsjustiz am Werke ist. Hinzu kommt noch, dass Herr J. bemüht war, eine direkte Einigung zu erreichen. Er nannte das in seiner Zeugenaussage hier „Versöhnung“. Dieses ist auch vom Strafrecht so vorgesehen, dass bei niedrigschwelligen Vorgängen ein solcher Verfahren zu bevorzugen ist. Mit seinem unbedingten Willen der Anklageerhebung hat Staatsanwalt Vaupel möglicherweise dazu beigetragen, dass sich Herr Gail in diesem Punkt stur stellte – genau wissend, dass seine Weigerung eine Anklage wahrscheinlicher macht. Wie Zeuge J. glaubwürdig aussagte, war nicht die Klärung, sondern die Anklage und Verurteilung sein Ziel. Bedeutend für eine Bestrafung sind zudem die Paragraphen des Strafgesetzbuches, die eine Bestrafung an die Bedingung des Vorsatzes hängen oder den Irrtum über die Tatumstände beschreiben. „Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht“ heißt der § 15 des Strafgesetzbuches. An dieser Stelle hört mein juristischer Verstand auf, ich keine keine bisherigen Urteile zu diesem Punkt, ich bin kein Rechtsanwalt, das Gericht hat mir einen entsprechenden Rechtsbeistand verweigert. Wenn ich vom gesunden Menschenverstand her diesen Paragraphen zu verstehen versuche, ist Hausfriedensbruch nur strafbar, wenn ein Täter weiß, dass er einen solchen begeht. Genau das liegt hier nicht vor, weil sich die Angeklagten sowohl auf die gesetzlich ja garantierte Öffentlichkeit von solchen Versammlungen sowie auf die Ansage des KHK Urban zu Beginn der Sitzung verlassen konnten – solange sie selbst nicht störten, mussten sie auch einen Rauswurf selbst nicht fürchten. Deutlicher noch scheint mir der folgende § 16: „Wer bei der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich“. Auch hier fehlt mir juristisches Hintergrundwissen und ich interpretiere wieder als Mensch – genau da fällt mir aber auf, dass die Unklarheit darüber, dass ja die Garantie der Öffentlichkeit einer Stadtverordnetensitzung und die Ansage der Bedingungen, wann dieses – bezogen auf die Angeklagten – erst in Frage stellt würde (nämlich bei einer direkten Störung durch die Angeklagten selbst, dazu gehört. Denn wenn überhaupt ein Hausfriedensbruch vorliegt (was angesichts der Lage weiter bestritten wird), dann gibt es wegen der konkreten Situation an dem Abend trotzdem gute Gründe dafür, dass die Angeklagten annahmen, keinen zu begehen. Auch der § 17 über Verbotsirrtum könne folglich in Frage kommen: „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte“. Für die Strafzumessung wäre, sollte doch und gegen die hier vorgebrachten Bedenken, eine Verurteilung erfolgen, der § 46 von Bedeutung. Dort werden hinsichtlich der Strafhöhe Aspekte genannt, die beachtet werden müssen, u.a.
Der letztere Punkt wird im § 46a noch verdeutlicht. Dort steht, dass das Gericht für den Fall, dass ein Täter einen sog. Täter-Opfer-Ausgleich „ernsthaft erstrebt“, so kann das Gericht die Strafe mildern oder sogar von der Strafe absehen. Zeuge J. berichtete glaubhaft, dass er eine Versöhnung oder zumindest Klärung organisierten wollte – und das Herr Gail das ablehnte, während die Angeklagten dazu bereit gewesen wären, wie sie ja auch bei dem Klärungsgespräch mit der Polizeiführung teilnahmen, allerdings in der Polizeiführung heftig umstritten war, ob Gespräche geführt werden sollten. Ich bin weiterhin der Meinung, dass eine Bestrafung nicht möglich ist, aber ich erwähne diese Punkte der Vollständigkeit halber – und nicht ohne eine Spitze: Der Herr Daschner, der wohl bekannt sein dürfte, ist trotz Verurteilung, dass er strafbar gehandelt hat, ohne Bestrafung weggekommen, weil er ja nicht wissen konnte, dass foltern verboten ist und er ja auch nur Gutes wollte usw. Gesammelte FalschaussagenVon Interesse hinsichtlich der Glaubwürdigkeiten der ZeugInnen ist die Frage, wie stark sie sich selbst oder untereinander widersprachen. Daher soll hier eine Liste ausgewählter Widersprüche folgen: Aussagen von Herrn Gail:
Angesichts dieser massiven Lügen und Falschaussagen von Herrn Gail kann seinen Schilderungen keine besondere Glaubwürdigkeit zukommen. Wenn er schon ständig aus politischen Gründen Dinge erfindet, warum soll er das bei seiner Behauptung, er hätte die Angeklagten auch unabhängig vom Transparent zum Verlassen des Raumes aufgefordert, nicht auch getan haben. Aber es ist noch bemerkenswerter: Er hat das nicht einmal überzeugend behauptet. In Bezug auf die Frage, ob er die Angeklagten des Saales verwiesen habe, konnte sich Zeuge Gail nur sicher daran erinnern, dass er mehrfach (an andere Stelle sprach er von „dreimal“) die Angeklagten aufforderte, das Transparent einzurollen. Das will ab dem zweiten Mal mit der Androhung der Räumung verbunden haben: „...“. Ob er ohne diese Verbindung mit dem Transparent zum Verlassen des Saales aufforderte, wusste er selbst nicht mehr genau. Zeugin Mutz Die Staatsschutzbeamte Mutz, ihr neuer Name ist Noeske, tischte eine bemerkenswerte Story auf. Sie will aus privatem Interesse vor Ort gewesen sein. Doch ihre Vernehmung brachte daran erhebliche Zweifel:
Die Schilderung ist lächerlich. Worum ging es wirklich? Die Zeugin versuchte mit ihrer Aussage, eine Lügen des Polizeipräsidenten und der Polizei-Pressestelle zu decken. KOK Mutz hatte eindeutig sichtbar den Auftrag, als Angehörige des Staatsschutzes die Personen aus dem sogenannten Umfeld der Projektwerkstatt zu beobachten und sogar zu fotografieren. Sie saß von Beginn an im Stadtverordnetensaal – unabhängig von irgendwelchen „Entwicklungen“, die Polizeipräsident Meise als überraschende Änderungen vor Ort herbeiphantasiert. Eine Staatsschützerin mit Fotoapparat sitzt weder zufällig noch spontan noch aus persönlichem Interesse an solch einem Ort und mit dieser Ausstattung. Da sie auch eine zivile Polizeikraft ist, muss die Aussage von Polizeipräsident Meise in der FR vom 17.3.2005 auch auf sie angewendet werden. Meise sagte, wie schon zitiert: „Es war in keinster Weise geplant, dass zivile Kräfte ins Parlament gehen.“ Der Ausdruck „keinster“ unterstreicht, dass Meise selbst jegliches Missverständnis ausschließen wollte. Nichts, gar nichts sei geplant. Wie aber kommt dann eine Staatsschützerin vor Ort, die gar nicht als spontane Einsatzgruppe begriffen werden kann? KOK Mutz hat dem Gericht eine erfundene Story aufgetischt, um ihren Chef und die Presseabteilung der Polizei zu schützen. Zeuge Metz Zeuge Metz sprach im überwiegenden sehr stringent und in sich widerspruchsfrei. Daher sind seine Aussagen von großer Bedeutung. Er widerlegte Gail sowohl hinsichtlich des Ablaufs beim Stellen der Strafanzeige, außerdem beschrieb er, dass Herr Gail erst nach einiger Zeit das heruntergelassene Transparent bemerkte. So schilderte es ja auch Herr J., der selbst auch erst an der entstehenden Unruhe im Stadtverordnetenplenum auf das Transparent aufmerksam wurde. Es hat als keine Unruhe und Rufe von der Tribüne gegeben. Die Darstellung von Herrn Gail ist falsch. Den Ablauf beim Erstellen der Strafanzeige schilderte Zeuge Metz wie folgt: Er berichtete zunächst von einem unverbindlichen Gespräch mit Herrn Gail über mögliche Konsequenzen direkt nach der Sitzung. Dann hätte Stadtverordnetenvorsteher den schon benannten Brief mit der Aufforderung zu einer Strafanzeige wegen „Störungen“ an Herrn Metz geschickt. Dieser Brief liegt vor. Rechtsamtleiter Metz berichtete dann, dass Gail mit der konkreten Formulierung des Strafantrags nichts mehr zu tun hatte und die dann schließlich abgesandte Fassung auch erst als Durchschrift erhielt, als sie schon abgeschickt war. Zeuge Urban Der Auftritt des Chefs der Operativen Einheit der Polizei Gießen war beeindruckend. Es war das einzige und erste Mal, dass ich das Gefühl hatte, mit einem Beamten mittelhessischer Polizeibehörden zu tun zu haben, der sowohl überhaupt durchschaut, was er tut und zum zweiten schlüssig Abläufe beschreiben kann. Bei allen anderen Zeugen hier und auch bei meinen vielfachen Begegnungen mit Polizei in den vergangenen Jahren hatte ich diesen Eindruck nie: Lügen, völlige Ahnungslosigkeit über rechtliche Grundlagen des Polizeihandelns, widersprüchliche Aussagen, fehlende Fähigkeit sich auszudrücken bis hin zu plumper Neigung zur Gewalt sind für mich bislang die prägenden Merkmale Gießener Polizisten gewesen. Mit KHK Urban ist endlich mal ein Polizeibeamter aufgetreten, der bewiesen hat, dass das nicht so sein muss. Er führte eine Kommunikation auf Augenhöhe und war der einzige Zeuge, der die Souveränität besaß, einen Widerspruch zwischen einer Aussage und seinem Vermerk auf einen Irrtum seinerseits zurückzuführen und diesen Irrtum zu korrigieren. Alle anderen Zeugen verstummten entweder und bauten bei ihren Vernehmungen frei jeglichen Bezug zu tatsächlichen Abläufen an ihren Lügengebäuden herum. Vor Herr Urban ziehe ich daher den Hut – er ist der einzige Polizist, dem ich angstfrei begegnen kann, weil ich weiß, dass er eine offene, gleichberechtigte Kommunikation beherrscht und daher nicht zu Gewalt oder ähnlichem neigen muss, wenn ihm Argumente fehlen. Ich bedaure, dass jemand mit solchen Fähigkeiten Polizist geworden ist, wo er doch Befehlsstrukturen genau nicht braucht. In der Sache zum vorliegenden Anklagepunkt hat Urban nichts beigetragen außer dass er mit der eindeutigen Korrektur seines Aktenvermerk zu verbalen Störungen eine weitere Lüge des Stadtverordnetenvorstehers Gail bezeugte. Aufklärer auf der AnklagebankErgänzend möchte ich zur Klärung der Situation auf etwas hinweisen, was offensichtlich ist. Hier stehen die beiden Aufklärer nicht nur der Gail-Lügen, aber auch dieser als Angeklagte vor Gericht. Die Anzeigeerstatter und einige BelastungszeugInnen gehören zu denen, die bewusst die Unwahrheit gesagt haben. Das ist eine groteske Situation. Die damalige Aktion im Stadtparlament richtete sich gegen einen sehr ähnlichen Fall – nämlich der Lüge des damaligen Bürgermeisters und heutigen Oberbürgermeisters Haumann, genauer seine Erfindung einer Bombendrohung. Auch diese Lüge musste mit viel Aufwand geklärt werden. Die offiziellen Regierungs- und Verwaltungsstellen waren wochenlang mit Vertuschungsversuchen beschäftigt. Der König der Vertuscher aber wurde dann die Gießener Staatsanwaltschaft und insbesondere Staatsanwalt Vaupel. Ich selbst habe minutiös und präzise die Daten zur erfundenen Bombendrohung zusammengetragen. Sie wurden im März 2004 in der damaligen ersten „Dokumentation von Fälschungen, Erfindungen und Hetze durch Presse, Politik, Polizei und Justiz in und um Giessen“ veröffentlicht. Diese Dokumentation ist auch der Polizei und der Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Neben der Bombendrohung sind viele weitere Straftaten von Polizei, PolitikerInnen und Redakteuren nachgewiesen worden. Doch niemand hat Ermittlungen aufgenommen. Am 8.6.2004 habe ich deshalb selbst umfangreiche und mit vielen Belegen unterfütterte Anzeigen eingereicht – u.a. zur Bombendrohung von Herrn Haumann und auch zur Falschaussage von Herrn Gail. Eigentlich ist das nicht meine Aufgabe, sondern die der Staatsanwaltschaft. Aber die Gießener Staatsanwaltschaft hat offenbar andere Ziele als Ermittlungen. Auch im Fall Gail hat sie binnen weniger Tage, d.h. ohne jegliche Ermittlungen, das Verfahren eingestellt. Vor diesem Hintergrund ist die Situation hier skuril, dass genau ich hier und heute sowie bei den weiteren Terminen dafür sorgen muss, dass Straftaten aufgedeckt werden, während ich gleichzeitig darum kämpfen muss, dass das Gericht nicht wieder den überführten Lügnern glaubt und am Ende ich ins Gefängnis wandere, wären das Gras über all die anderen Dinge wächst und Herr Vaupel das tut, was er so gerne tut: Einstellen, wenn es sich gegen das obere Drittel dieser Gesellschaft richtet. Abschließen möchte ich mit einem Zitat aus der Gießener Allgemeine vom 1.4.2003, der Text ist also kurz nach den Vorgängen in der Stadtverordnetenversammlung geschrieben worden und von den Eindrücken dort geprägt: „Nicht nur die, die das Gewaltmonopol der Polizei in Frage stellen, müssen ihr Verhältnis zum Rechtsstaat klären; das gilt auch für jene, die sich angesichts berechtigter Fragen und leisester Kritik an der Staatsmacht jedes Mal gleich wie Heinrich Manns Untertan aufführen“. Diese „leiseste Kritik“ steht hier heute zur Aburteilung. Insofern könnte nicht nur der Polizeieinsatz, sondern auch das Verfahren gemeint sein. Daher hielte ich eine Verurteilung nicht nur für formal unmöglich, sondern auch für unangemessen. Wenn es eine Schuld gibt, dann die, nicht richtig darauf geachtet zu haben, was der Hausrechtsinhaber genau will, vorauseilend gehorsam und gefügig gewesen zu sein. Angesichts erfundener Bombendrohungen und ständiger Polizeigewalt in den Monaten vor der Stadtverordnetensitzung würde ich heute hier auch um Verständnis bitten, wenn ich geschrieen oder randaliert hätte am 27.3.2003 nach vielen Wochen mit Lügen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Beschlagnahmen, Polizeiprügel und mehr. Das habe ich aber alles gar nicht gemacht. Eine Verurteilung wäre deshalb wegen der extrem geringen Schuld, die in dieser Unaufmerksamkeit gegenüber einem inakzeptabel eng ausgelegtem Hausrecht besteht. Ich kann darauf lernen, auch bei Unruhe noch achtsamer zu sein, was irgendwelche aufgeregten Hausrechtsinhaber oder überforderten Polizeibeamten mit so alles mitteilen wollen. Aber das zu garantieren fällt schwer, denn solche Situation sind hektisch und erfordern viel Aufmerksamkeit für mehrere parallele Vorgänge. Herr Gail „war aus dem Häuschen“ schilderte Herr Urban. In der Stadtverordnetenversammlung war „Unruhe“ bis „Tumult“, schilderten mehrere Zeugen. Ich habe in dieser Pause, die da ja schon war, von der Tribüne herunter Gespräche mit Stadtverordneten geführt, auch das weder verboten noch eine Störung der Sitzung selbst. Letztlich ist das für den Prozess aber unerheblich. Denn unabhängig von der Frage, ob die Aufforderung zum Verlassen deutlich und bedingungslos, also ohne Bezug zum Transparenteinrollen, erfolgt ist, bleibe ich der Meinung, dass eine Verurteilung hier und heute ohnehin nicht in Frage kommt, weil die Anzeige nicht formgerecht zustande kam und daher ein Schuldspruch nicht möglich ist, zudem fehlt der für eine Strafe notwendige Vorsatz, die Garantie der Öffentlichkeit sowie die das stützende Aussage von KHK Urban am Beginn der Versammlung mussten den Angeklagten tatsächlich suggerieren, sich mit Befugnis auf der Tribüne aufzuhalten. Links
// Eingangsseite Prozesse // Direct Action // |