___Berufungsverhandlung__zweiter Anlauf_mit_viel__Zeit_für___Unfug

Anträge zum Anklagepunkt Hausfriedensbruch (Gail u.a.)

Die hier dokumentierten Anträge wurden am 25.04.2005 beim 10. Prozesstag bzw. davor per Fax an das Landgericht gestellt. Das geschah im Berufungsverfahren gegen zwei Aktive aus dem Umfeld der Projektwerkstatt gestellt. Sie beziehen sich auf den Vorwurf des Hausfriedensbruchs am 27.3.2003 während einer Stadtverordnetenversammlung.


Zeugenladung und Beweismittelsicherung

Hiermit beantrage ich die Ladung folgender Zeugen:
  • Polizeipräsident Manfred Meise
  • Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelhessen, Werner Tuchbreiter

Mit ihrer Vernehmung soll geklärt werden, warum die Führung des Polizeipräsidiums gegen über der Presse am Folgetag des 27.3.2003 die inzwischen als Unwahrheit enttarnte Aussage von Stadtverordnetenvorsteher Gail deckte, er sei über den Polizeieinsatz und die Anwesenheit der Polizei nicht informiert gewesen (siehe Blatt 75). Zudem ist zu klären, wieso Polizeipräsident Meise gegenüber der Frankfurter Rundschau und dem Gießener Express noch in neuester Zeit wiederum falsche Angaben machte. So erklärte er zunächst gegenüber den beiden Zeitungen (u.a. FR vom 3. März 2005): „Das war aus der Situation heraus“. Das präzisierte er gegenüber der Frankfurter Rundschau am 16.3.2005: „Es war in keinster Weise geplant, dass zivile Kräfte ins Parlament gehen. Das hat sich aus der Situation heraus entwickelt.“ Demgegenüber hatte der Zeuge Urban am 21.4.2005 berichtet, dass ein polizeilicher Einsatzplan bestand, in dem auch die Möglichkeit benannt wurde, im Saal zu observieren.Zudem beantrage ich, den vom Zeugen Urban benannten schriftlichen Einsatzplan zum Gegenstand des Prozesses zum machen und ihn zu diesem Zweck von der Polizei vorlegen zu lassen.

Präzisierung dieses Antrags am 10. Prozesstag (25.4.2005) ... Fassung und Beschluss des Gerichts dazu hier!


Beweisantrag

Zum Beweis der Tatsache, dass am 27.3.2003 keine Flugblätter in den Stadtverordnetensaal geworfen wurden, beantrage ich die Vernehmung folgender ZeugInnen:

  • Polizist Krämer, Einsatzleiter beim uniformierten Polizeieinsatz am 27.3.2003 (Polizei Gießen-Nord)
  • Eventuell weitere Stadtverordnete (kann ich erst am Montag mitteilen)

Gerichtsbeschluss dazu

Es ist für die Entscheidung ohne Bedeutung, daß am 27.3.2003 keine Flugblätter in den Sitzungssaal geworfen wurden. Verliegend kommt es allein darauf an, ob oder daß die Angeklagten aus dem Sitzungssaal gewiesen wurden. Letzteres ergibt sich u.a. aus den Aussagen der Zeugin V., des Zeugen Metz und dem abgehörten Tonband (§ 244 Abs. II, S. 2, 2 Alt. StPO)

Korrektur dieses Gerichtsbeschlusses am 11. Verhandlungstag, neu jetzt:

Der Beschluss der Kammer vom 25.4.2005, durch den die Beweiserhebung zu der Frage, ob Flugblätter in der Stadtverordnetensitzung vom 27.3.2003 in den Sitzungssaal geworfen wurden (vgl. Anl. 1 zum Protokoll 25.4.2005) wird geändert. Die Beweiserhebung wird deswegen abgelehnt wird (Grammatikfehler im Original), weil die zu beweisende Tatsache bereits erwiesen ist, § 244, Abs. 3, Satz 2, 3. Alternative StPO.

Anmerkung: Damit ist Zeuge Gail einer weiteren Falschaussage vor Gericht überführt. Er hatte behauptet, es seien Flugblätter geworfen worden.


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