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| ___Berufungsverhandlung__zweiter Anlauf_mit_viel__Zeit_für___Unfug Anträge zum Anklagepunkt Beleidigung u.a. (Gülle) Die hier dokumentierten Anträge wurden am 25.04.2005 beim 10. Prozesstag bzw. davor per Fax an das Landgericht gestellt. Das geschah im Berufungsverfahren gegen zwei Aktive aus dem Umfeld der Projektwerkstatt gestellt. Sie beziehen sich auf den Vorwurf des Hausfriedensbruchs am 27.3.2003 während einer Stadtverordnetenversammlung. Beweisantrag Zum Beweis der Tatsache, dass Angela Gülle nicht – wie von ihr behauptet – beim Benässen des Wahlplakateständers am 23.8.2003 in der Nähe stand und ich von den Bänken neben den drei Schwätzern auf sie zugegangen sein soll, beantrage ich
Gerichtsbeschluss u.ä. a. Beschluss: Der Antrag auf Herstellung einer Ausschnittsvergrößerung des Fotos Bl. 16 (unten letztes) Bd. III, Abt. 20 wird als unzulässig zurückgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, was infolge der Vergrößerung besser erkennbar werden soll. b. Der Zeuge S. wurde vom Gericht angerufen und sagte noch am gleichen Tag aus. c. KOK Schmidt behauptete, die Fotos gelöscht oder aus anderen Gründen nicht mehr zu haben.
Beweisantrag Tatsachenbehauptung: Die Aussage von Frau Gülle, ich hätte in einem Telefonat vor dem 23.8.2003 ihr gegenüber zugegeben, Wahlplakate verändert zu haben, ist falsch und frei erfunden. Beweismittel:
Der Antrag ist für den Prozess wichtig, da zum einen von Frau Gülle gegen mich ein Verdacht benannt wurde, der sehr wesensverwandt zu den Anklagepunkten zur Veränderung von Wahlplakaten in Reiskirchen ist und daher den Eindruck eines Tatverdachts gegen mich stärken könnte. Zum anderen ist der Punkt wichtig, weil er die Glaubwürdigkeit der Zeugin Gülle betrifft, die bezüglich des vermeintlich beleidigenden und vermeintlich gesagten Spruches „Hiermit pisse ich Dich an“ die einzige Belastungszeugin ist. Ergebnis des Antrags Die Zeugin wurde sofort von der Polizei aufgesucht und sagte dann auch als Zeugin aus. Links
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