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Zum Prozess: Allgemein und der Prozess ab dem 10.3.03 im Detail
| Antrag der Angeklagten am dritten Prozesstag nach dem Verbot von Kopfbedeckungen und einem Rauswurf : Antrag zur Öffentlichkeit der GerichtsverhandlungHiermit beantrage ich, dass an die Kleidung der Zuschauer keine allgemeinen Anforderungen gestellt werden. Alle wegen unerwünschter Kleidung aus dem Saal gewiesenen oder entfernten Personen sollen wieder hereingelassen werden.
Beweisantrag zu den Anklagepunkten 1-8 (Sachbeschädigung Wahlplakate)Zu beweisen ist folgende Tatsache: Die beim Angeklagten Neuhaus sichergestellten Aufkleber sind identisch mit den Aufklebern, die wenige Tage später von der Polizei auf dem sogenannten Anti-Wahl-Mobil beschlagnahmt wurden. Sie waren für diesen Zweck vorgesehen und auch verwendet worden. Beweismittel:
Beschluss des Gerichts am 14.4.2005Die Beweiserhebung zum Beweis der Tatsache, dass die beim Angeklagten Neuhaus sichergestellten Aufkleber identisch sind mit den Aufklebern, die wenige Tage später von der Polizei auf dem sogenannten Anti-Wahl-Mobil beschlagnahmt wurden, und dass sie für diesen Zweck vorgesehen und auch verwendet wurden, (Anl. 5 zum Prot. vom 24. 3. 2005) wird abgelehnt. Gründe: Abgesehen davon, dass die sichergestellten Aufkleber kaum i d e n t i s c h sein können, mit denen, die an anderer Stelle verwendet worden waren, ist dem Antrag auch bei vernünftiger Auslegung nicht stattzugeben. Danach war mit dem Antrag gemeint, dass Aufkleber, die den sichergestellten gleichen, für die Herstellung des Anti-Wahl-Mobils besorgt und verwendet wurden. Dem Antrag war nicht mehr nachzugehen, da bereits erwiesen war, dass bei der"Veränderunc'von Wahlplakaten, mit denen das am 14. 9. 2002 von der Polizei beschlagnahmte sog. Wahl-Mobil bestückt wurde, teilweise Aufkleber Verwendung fanden, die denen glichen, die beim Angeklagten Neuhaus sichergestellt wurden. AbtrennungsantragIch beantrage die sofortige Abtrennung des Verfahrens gegen Patrick Neuhaus Begründung:Patrick Neuhaus ist Zeuge meiner Verhaftung am 9.1.2003 in Grünberg und kann bezeugen, dass der Staatsschutzbeamte Steyskal mir von hinten von hinten in die Hacken getreten ist und Herr Puff (Leiter des Staatsschutzes) mir ohne vorangehende und ohne nachfolgende Gegenwehr ins Gesicht schlug Adresse des Zeugen: Patrick Neuhaus, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen
Beweisantrag zum Ablauf der FestnahmeTatsachenbehauptung: Die Festnahme verlief sehr ruppig, während ich mich darauf beschränkte, laut zu rufen und die in der Nähe befindlichen Personen darauf aufmerksam zu machen, dass hier durch einen Polizeizugriff kritische Meinungen entfernt würden. Der Staatsschützer Steyskal trat mir beim Gang zum Gefangentransporter mehrfach und gezielt in die Hacken. Als ich mich darüber beschwerte, drohte er mich zu schlagen, tat es aber nicht. Dafür schlug mir Staatsschutzchef Puff ins Gesicht mit der seitlichen Faust, d.h. genau dem Bereich, in dem Puff sich später die Verletzung bescheinigen ließ. Beweismittel:
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