24.3.2005: Anträge

Siehe auch: Antirepressionsseite +++ Umfangreiche Dokumentation zu Polizei und Justiz
Zum Prozess: Allgemein und der Prozess ab dem 10.3.03 im Detail

Antrag der Angeklagten am dritten Prozesstag nach dem Verbot von Kopfbedeckungen und einem Rauswurf :

Antrag zur Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung

Hiermit beantrage ich, dass an die Kleidung der Zuschauer keine allgemeinen Anforderungen gestellt werden. Alle wegen unerwünschter Kleidung aus dem Saal gewiesenen oder entfernten Personen sollen wieder hereingelassen werden.

Beschluss des Gerichts dazu am gleichen Tag: Wird akzeptiert unter Massgabe, dass die Kopfbedeckungen das Gesicht nicht verdecken dürfen.

Beweisantrag zu den Anklagepunkten 1-8 (Sachbeschädigung Wahlplakate)

Zu beweisen ist folgende Tatsache: Die beim Angeklagten Neuhaus sichergestellten Aufkleber sind identisch mit den Aufklebern, die wenige Tage später von der Polizei auf dem sogenannten Anti-Wahl-Mobil beschlagnahmt wurden. Sie waren für diesen Zweck vorgesehen und auch verwendet worden.

Beweismittel:
  1. Vernehmung der am 14.9.2002 das Anti-Wahl-Mobil beschlagnahmenden Beamten.
  2. Fotos des Anti-Wahl-Mobils im Internet sowie in den Ermittlungsakten der Polizei.
  3. Inaugenscheinnahme der Plakate aus der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft

Staatsanwalt Vaupel meinte zum Antrag, dass er nichts mit dem Verfahren zu tun habe.

Beschluss des Gerichts am 14.4.2005

Die Beweiserhebung zum Beweis der Tatsache, dass die beim Angeklagten Neuhaus sichergestellten Aufkleber identisch sind mit den Aufklebern, die wenige Tage später von der Polizei auf dem sogenannten Anti-Wahl-Mobil beschlagnahmt wurden, und dass sie für diesen Zweck vorgesehen und auch verwendet wurden, (Anl. 5 zum Prot. vom 24. 3. 2005) wird abgelehnt.

Gründe: Abgesehen davon, dass die sichergestellten Aufkleber kaum i d e n t i s c h sein können, mit denen, die an anderer Stelle verwendet worden waren, ist dem Antrag auch bei vernünftiger Auslegung nicht stattzugeben. Danach war mit dem Antrag gemeint, dass Aufkleber, die den sichergestellten gleichen, für die Herstellung des Anti-Wahl-Mobils besorgt und verwendet wurden. Dem Antrag war nicht mehr nachzugehen, da bereits erwiesen war, dass bei der"Veränderunc'von Wahlplakaten, mit denen das am 14. 9. 2002 von der Polizei beschlagnahmte sog. Wahl-Mobil bestückt wurde, teilweise Aufkleber Verwendung fanden, die denen glichen, die beim Angeklagten Neuhaus sichergestellt wurden.

Abtrennungsantrag

Ich beantrage die sofortige Abtrennung des Verfahrens gegen Patrick Neuhaus

Begründung:

Patrick Neuhaus ist Zeuge meiner Verhaftung am 9.1.2003 in Grünberg und kann bezeugen, dass der Staatsschutzbeamte Steyskal mir von hinten von hinten in die Hacken getreten ist und Herr Puff (Leiter des Staatsschutzes) mir ohne vorangehende und ohne nachfolgende Gegenwehr ins Gesicht schlug

Adresse des Zeugen: Patrick Neuhaus, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen

Staatsanwalt Vaupel blieb seiner Linie treu und forderte, den Antrag abzulehnen: „Man kann auch als Angeklagter gleichzeitig Zeuge sein“ formulierte er und blieb auch nach der verwunderten Nachfrage des Angeklagten B., ob er diesen juristischen Unsinn wirklich ernst meine, bei seiner Meinung. Das Gericht verschob den Beschluss und will das Ergebnis nach dem Ende des Tages schriftlich mitteilen.

Beweisantrag zum Ablauf der Festnahme

Tatsachenbehauptung: Die Festnahme verlief sehr ruppig, während ich mich darauf beschränkte, laut zu rufen und die in der Nähe befindlichen Personen darauf aufmerksam zu machen, dass hier durch einen Polizeizugriff kritische Meinungen entfernt würden. Der Staatsschützer Steyskal trat mir beim Gang zum Gefangentransporter mehrfach und gezielt in die Hacken. Als ich mich darüber beschwerte, drohte er mich zu schlagen, tat es aber nicht. Dafür schlug mir Staatsschutzchef Puff ins Gesicht mit der seitlichen Faust, d.h. genau dem Bereich, in dem Puff sich später die Verletzung bescheinigen ließ.

Beweismittel:
  • Vernehmung des Zeugen Patrick Neuhaus, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen

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