|
|
|
___Berufungsverhandlung__zweiter Anlauf_mit_viel__Zeit_für___Unfug 4. Verhandlungsalltag: Mo., 04.04.05 9 Uhr, Landgericht Gießen (Ostanlage), Raum E 15 (EG) Das Programm
Hintergrund Der Staatsschutz dreht durch - turbulente Ereignisse rund um den 9.01.2003Das Wochenende, dass im Prozess im Mittelpunkt steht: 9.-11. Januar 2003. An diesen Tagen drehte die Polizei Gießen völlig durch - offensichtlich hochgradig entnervt durch kreative Aktionen gegen die Gefahrenabwehrverordnung. Zunächst plante sie die langandauernde Festnahme von zwei Projektwerktstättlern. Bei einer Wahlkampfveranstaltung von Roland Koch (Ministerpräsident) kassierte die beiden ein, die vor dem Gebäude Flugblätter verteilen wollten. Als jedoch eine lange Haft an der im Dienst befindlichen Staatsanwältin scheiterte, ließen sie die zwei immer noch nicht frei (was klar rechtswidrig war), sondern organisierten eine planlose und überstürzte Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt - mit Unterstützung von AmtsrichterInnen, die per Telefon einen Durchsuchungsbefehl ohne genauen Grund und Eingrenzung der zu durchsuchenden Räume genehmigten. Das Staatsschutzkommando suchte aber gar nicht, sondern schleppte alle Technik aus der Projektwerkstatt. Es ging ihnen offensichtlich darum, die Projektwerkstatt handlungsunfähig zu machen. Das Landgericht stufte die Durchsuchung später als rechtswidrig ein - die Schadenersatzforderung aus der Projektwerkstatt wurde einfach nie bearbeitet. Doch der Hass der StaatsschützerInnen war nur gesteigert, die nächste Auseinandersetzung folgte einen Tag später und ist der nächste Anklagepunkt ... Staatsschutzchef verletzt sich beim PrügelnWie dramatisch interessensorientiert Polizei und Justiz arbeiten, zeigt der Fall des Ex-Staatsschützer-Chefs (SPD). Sein Faustschlag wurde zur Körperverletzung gegen ihn umgedreht, d.h. der Täter wurde zum Opfer, der Geschlagene in erster Instanz verurteilt. In ihrer Wut griff die Polizei tags drauf die Projektwerkstatt an. Auszüge aus der Doku 2004: Am 9.1.2003 nahm die Polizei die am 15.12.2003 angeklagten
N. und B. fest. Dabei wurde B. zum einen vom Staatsschutzbeamten Steyskal
mehrfach getreten. Nach einem Streit darüber schlug Staatsschutzchef
Puff dem B. ins Gesicht. Erst einige Tage später legt Puff ein Attest
und einen Bericht vor, in dem er eine Verletzung durch B. erfindet. Attest
und Bericht passen nicht zusammen, zudem fällt auf, dass in Aktenvermerken
der Polizei vom Tag der Verhaftung keinerlei Hinweise auf die vermeintliche
Körperverletzung zu finden sind (siehe Punkt E.1). Diese Fakten werden
in der Gerichtsverhandlung vom 15.12.2003 benannt. Das Motiv für
die Erfindung durch Puff ist offensichtlich. Sein Ziel war eine längerdauernde
Inhaftierung von N. und B. Das misslang, so dass er im Nachhinein einen
neuen Grund konstruieren wollte. Amtsrichter Wendel verurteilte dem Angeklagten
B. trotz der offensichtlichen Lage im Prozeß am 15.12.2003. ...
Berichte
// Eingangsseite Prozesse // Direct Action // |