Siehe auch: Antirepressionsseite +++ Umfangreiche Dokumentation zu Polizei und Justiz
Zum Prozess: Allgemein und der Prozess ab dem 10.3.03 im Detail
Der fünfte Prozesstag
Beweisantrag zu Hausdurchsuchung und andere Geschehnisse am 9.-13.1.2003Tatsachenbehauptung: Die Polizei hat im Verlaufe des Wochenende auf mehrere Arten versucht, politisch unerwünschte Personen oder vermeintliche Gruppen handlungsunfähig zu machen, u.a. durch längerwährende Festnahmen, die Zerschlagung technischer Infrastruktur sowie nach dem Misslingen dieser Versuche durch die Erfindung von Strafanzeigen (zweimalige Körperverletzung sowie weitere Anzeigen und Drängen auf Verfahren durch andere). Dabei handelte die Polizei bewusst mehrfach rechtswidrig. Beweismittel:
Begründung:Nach Würdigung der tatsächlichen Vorgänge der Tage vom 9.-13.1.2003 und der bekannten Vorgänge im Vorfeld ist davon auszugehen, dass die Polizei, insbesondere der Staatsschutz Gießen, in den Tagen vom 9.-13.1.2003 mit aller Macht eine Ausschaltung unerwünschter Personen und der Projektwerkstatt als Einrichtung versuchte. Dabei wurde mehrfach und vorsätzlich Recht gebrochen, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Im Einzelnen sind u.a. anzuführen:
Den Verdacht vorsätzlicher Manipulation erhärtet die Tatsache, dass mehrere weitere Lügen und Erfindungen insbesondere durch Staatsschutzchef Puff in die Berichte eingebaut wurden. Dazu gehört die Behauptung, die Angeklagten seien am 9.1.2003 tagsüber nicht in der Projektwerkstatt gewesen (Vermerk von Puff, alte Aktenlage, Blatt 2), sowie die Schilderung, die Angeklagten seien in der Nacht vom 12.12.2002 bei „aktuellen Tatvorbereitungen“ für Sprühereien erwischt worden (Blatt 5). Sie vervollständigen das Bild, nachdem die Polizei Gießen, insbesondere der Staatsschutz und dort insbesondere dessen Ex-Chef Puff in vielen Fällen Straftaten erfunden und Beweise bzw. Akten gefälscht oder verändert haben. Im Einzelnen beantrage ich wegen der Gefahr der weiteren Verfälschung von Unterlagen und der Vernichtung oder Erfindung von Beweismitteln:
Sollte sich herausstellen, dass weitere Personen insbesondere aus der Führung der Polizei Mittelhessen in die Vorgänge einbezogen waren, beantrage ich deren Ladung als ZeugInnen. Der Antrag ist wie die vorherigen erheblich, weil im laufenden Prozess vor allem Zeugen als Belastungszeugen auftreten, die dem Polizeipräsidium Gießen und insbesondere dem dortigen Staatsschutz angehören. Wenn deren Führung in beweisbaren Fällen öffentlich Straftaten und Beweismittel erfindet oder fälscht, kann dieses auch für die hier verhandelten Anklagepunkte nicht ausgeschlossen werden – zumal in einem konkreten Fall des Ex-Staatsschutzchefs Puff die Falschdarstellung in mehreren Fällen bereits als geklärt anzusehen ist, wie beschrieben wurde. Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit weiterer diesem Polizeipräsidium entstammenden Zeugen muss zudem geklärt werden, ob bzw. wer aus welchem Grund diese Lügen und Fälschungen verantwortet, unterstützt oder toleriert hat. Beschluss des Gerichtes: Abgelehnt (aber mit interessanter Begründung!).Mit gleicher Begründung wird auch der Beweisantrag zurückgeweisen, der mit "zur Hausdurchsuchung und andere Geschehnisse 9.-13.1.2003" überschreiben ist (Anlage 7 zum Protokoll vom 7.4.2005). |
Links
|