7.4.2005: Antrag zu politischen Hintergründen der Tage 9.-13.1.2003 mit Hausdurchsuchung

Siehe auch: Antirepressionsseite +++ Umfangreiche Dokumentation zu Polizei und Justiz
Zum Prozess: Allgemein und der Prozess ab dem 10.3.03 im Detail
Der fünfte Prozesstag

Beweisantrag zu Hausdurchsuchung und andere Geschehnisse am 9.-13.1.2003

Tatsachenbehauptung: Die Polizei hat im Verlaufe des Wochenende auf mehrere Arten versucht, politisch unerwünschte Personen oder vermeintliche Gruppen handlungsunfähig zu machen, u.a. durch längerwährende Festnahmen, die Zerschlagung technischer Infrastruktur sowie nach dem Misslingen dieser Versuche durch die Erfindung von Strafanzeigen (zweimalige Körperverletzung sowie weitere Anzeigen und Drängen auf Verfahren durch andere). Dabei handelte die Polizei bewusst mehrfach rechtswidrig.

Beweismittel:
  • Heranziehung aller Unterlagen und Akten von Polizei, Staatsanwaltschaft und den damit befassten Gerichten zur Hausdurchsuchung am 10.1.2003 in der Projektwerkstatt
  • Ansicht der von EKHK Puff als „Aktenlage“ benannten Unterlagen, die eine Tatbeteiligung der Angeklagten an verschiedenen Straftaten bereits „zum Zeitpunkt seiner Festnahme“ (Vermerk Puff, Blatt 120) am 9.1.2003 belegt haben sollen (siehe Vermerk von Puff, Blatt Blatt 119).
  • Vernehmung der zuständigen und diensthabenden StaatsanwältInnen in der Phase des mehrfachen Versuches seitens des Staatsschutzes Gießen, die hier Angeklagten längerwährend in Untersuchungshaft zu nehmen. Einsicht in alle Aktenvorgänge bei Polizei und Staatsanwaltschaft zu diesen Versuchen.
  • Vernehmung von POK Schwab hinsichtlich des Verlaufs und der Gründe für den Versuch einer längerwährenden Inhaftierung (POK Schwab war nach Blatt 11 ausführender Beamter bei den Kontakten zur Staatsanwaltschaft am 9.1.2003).
Begründung:

Nach Würdigung der tatsächlichen Vorgänge der Tage vom 9.-13.1.2003 und der bekannten Vorgänge im Vorfeld ist davon auszugehen, dass die Polizei, insbesondere der Staatsschutz Gießen, in den Tagen vom 9.-13.1.2003 mit aller Macht eine Ausschaltung unerwünschter Personen und der Projektwerkstatt als Einrichtung versuchte. Dabei wurde mehrfach und vorsätzlich Recht gebrochen, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Im Einzelnen sind u.a. anzuführen:

  • Festnahme ohne einen Grund, der vor der Festnahme überhaupt bestand (die Schuhe wurden beim Angeklagten Neuhaus erst später entdeckt, bei mir wurde nie irgendein belastenden Material entdeckt, die Akten enthalten weder von vorher noch von nachher irgendeinen Hinweis auf mich).
  • Inhaftierung auch nach der Absage der Staatsanwaltschaft, überhaupt einen Haftbefehlsantrag zu stellen.
  • Angriff auf die Projektwerkstatt ohne schriftlichen Durchsuchungsbefehl trotz Bezug auf z.T. mehrere Tage zurückliegende Straftaten sowie ohne Benennung zu durchsuchender Räume und zu suchender Gegenstände/Beweise. Die Durchsuchung lief auch ohne Durchsuchung ab, stattdessen wurde nach vorherigem Plan die technische Infrastruktur komplett entwendet – wobei die konkreten Beschlagnahmen zeigen, dass eine Auswertung von Datenträgern gar nicht geplant waren.
  • Angriff auf die Demonstration am 11.1.2003 gegen geltendes Demonstrationsrecht und rechtswidrige Ingewahrsamnahme als darauf folgende Massnahme ohne Rechtsgrundlage.

Den Verdacht vorsätzlicher Manipulation erhärtet die Tatsache, dass mehrere weitere Lügen und Erfindungen insbesondere durch Staatsschutzchef Puff in die Berichte eingebaut wurden. Dazu gehört die Behauptung, die Angeklagten seien am 9.1.2003 tagsüber nicht in der Projektwerkstatt gewesen (Vermerk von Puff, alte Aktenlage, Blatt 2), sowie die Schilderung, die Angeklagten seien in der Nacht vom 12.12.2002 bei „aktuellen Tatvorbereitungen“ für Sprühereien erwischt worden (Blatt 5). Sie vervollständigen das Bild, nachdem die Polizei Gießen, insbesondere der Staatsschutz und dort insbesondere dessen Ex-Chef Puff in vielen Fällen Straftaten erfunden und Beweise bzw. Akten gefälscht oder verändert haben.

Im Einzelnen beantrage ich wegen der Gefahr der weiteren Verfälschung von Unterlagen und der Vernichtung oder Erfindung von Beweismitteln:

  • Sofortige Beschlagnahme aller zur Hausdurchsuchung am 10.1.2003 gehörenden und zu den von EKHK Puff als „Aktenlage“ zu den vorgeworfenen Straftaten bei der Festnahme am 9.1.2003 bezeichneten Unterlagen und Akten des Polizeipräsidiums Mittelhessen und anderer Verfolgungs-/Ermittlungsbehörden

Sollte sich herausstellen, dass weitere Personen insbesondere aus der Führung der Polizei Mittelhessen in die Vorgänge einbezogen waren, beantrage ich deren Ladung als ZeugInnen.

Der Antrag ist wie die vorherigen erheblich, weil im laufenden Prozess vor allem Zeugen als Belastungszeugen auftreten, die dem Polizeipräsidium Gießen und insbesondere dem dortigen Staatsschutz angehören. Wenn deren Führung in beweisbaren Fällen öffentlich Straftaten und Beweismittel erfindet oder fälscht, kann dieses auch für die hier verhandelten Anklagepunkte nicht ausgeschlossen werden – zumal in einem konkreten Fall des Ex-Staatsschutzchefs Puff die Falschdarstellung in mehreren Fällen bereits als geklärt anzusehen ist, wie beschrieben wurde. Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit weiterer diesem Polizeipräsidium entstammenden Zeugen muss zudem geklärt werden, ob bzw. wer aus welchem Grund diese Lügen und Fälschungen verantwortet, unterstützt oder toleriert hat.

Beschluss des Gerichtes: Abgelehnt (aber mit interessanter Begründung!).

Mit gleicher Begründung wird auch der Beweisantrag zurückgeweisen, der mit "zur Hausdurchsuchung und andere Geschehnisse 9.-13.1.2003" überschreiben ist (Anlage 7 zum Protokoll vom 7.4.2005).

(Gemeint ist diese Begründung ...)

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