___Berufungsverhandlung__zweiter Anlauf_mit_viel__Zeit_für___Unfug

5. Verha...ha..ndlungstag: Do., 07.04.05

9 Uhr, Landgericht Gießen (Ostanlage), Raum E 15 (EG)

Wofür soll ich schon wieder so früh aufgestanden sein?
  • Ein sehr zäher Verhandlungstag. Ein zu Beginn gestellter Befangenheitsantrag gegen die SPD-Schöffin wurde gar nicht behandelt und sofort zu langen Zeugenvernehmungen übergegangen, die den fünften Verhandlungstag prägten.

  • Vier Polizeizeugen zu den Vorwürfen rund um den 09.01.2003 (Grafitti vor Koch-Besuch und angebliche Widerstandshandlungen bei einer Festnahme) und einer zum Komplex „veränderte Wahlplakate“ wurden intensiv vernommen. Deutlich erkennbar war, dass sich einige Polizisten im Vorfeld abgesprochen hatten, sehr vage Aussagen machten und sich deutlich weigerten, Fragen der Angeklagten überhaupt zu beantworten. Dabei wurden sie immer wieder von der Vorsitzenden und dem Staatsanwalt in Schutz genommen.
  • Zudem gab es zahlreiche Beweisanträge der Angeklagten, da bei beiden Tatkomplexen das „Pflichtprogramm“ erfüllt ist und unklar ist, ob es dazu eine weitere Beweisaufnahme gibt.

Hintergrund

Der Staatsschutz dreht durch - turbulente Ereignisse rund um den 9.01.2003

Das Wochenende, dass im Prozess im Mittelpunkt steht: 9.-11. Januar 2003. An diesen Tagen drehte die Polizei Gießen völlig durch - offensichtlich hochgradig entnervt durch kreative Aktionen gegen die Gefahrenabwehrverordnung. Zunächst plante sie die langandauernde Festnahme von zwei Projektwerktstättlern. Bei einer Wahlkampfveranstaltung von Roland Koch (Ministerpräsident) kassierte die beiden ein, die vor dem Gebäude Flugblätter verteilen wollten. Als jedoch eine lange Haft an der im Dienst befindlichen Staatsanwältin scheiterte, ließen sie die zwei immer noch nicht frei (was klar rechtswidrig war), sondern organisierten eine planlose und überstürzte Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt - mit Unterstützung von AmtsrichterInnen, die per Telefon einen Durchsuchungsbefehl ohne genauen Grund und Eingrenzung der zu durchsuchenden Räume genehmigten. Das Staatsschutzkommando suchte aber gar nicht, sondern schleppte alle Technik aus der Projektwerkstatt. Es ging ihnen offensichtlich darum, die Projektwerkstatt handlungsunfähig zu machen. Das Landgericht stufte die Durchsuchung später als rechtswidrig ein - die Schadenersatzforderung aus der Projektwerkstatt wurde einfach nie bearbeitet. Doch der Hass der StaatsschützerInnen war nur gesteigert, die nächste Auseinandersetzung folgte einen Tag später und ist der nächste Anklagepunkt ...

Staatsschutzchef verletzt sich beim Prügeln

Wie dramatisch interessensorientiert Polizei und Justiz arbeiten, zeigt der Fall des Ex-Staatsschützer-Chefs (SPD). Sein Faustschlag wurde zur Körperverletzung gegen ihn umgedreht, d.h. der Täter wurde zum Opfer, der Geschlagene in erster Instanz verurteilt. In ihrer Wut griff die Polizei tags drauf die Projektwerkstatt an. Aus der Doku 2004:

Am 9.1.2003 nahm die Polizei die am 15.12.2003 angeklagten N. und B. fest. Dabei wurde B. zum einen vom Staatsschutzbeamten Steyskal mehrfach getreten. Nach einem Streit darüber schlug Staatsschutzchef Puff dem B. ins Gesicht. Erst einige Tage später legt Puff ein Attest und einen Bericht vor, in dem er eine Verletzung durch B. erfindet. Attest und Bericht passen nicht zusammen, zudem fällt auf, dass in Aktenvermerken der Polizei vom Tag der Verhaftung keinerlei Hinweise auf die vermeintliche Körperverletzung zu finden sind (siehe Punkt E.1). Diese Fakten werden in der Gerichtsverhandlung vom 15.12.2003 benannt. Das Motiv für die Erfindung durch Puff ist offensichtlich. Sein Ziel war eine längerdauernde Inhaftierung von N. und B. Das misslang, so dass er im Nachhinein einen neuen Grund konstruieren wollte. Amtsrichter Wendel verurteilte dem Angeklagten B. trotz der offensichtlichen Lage im Prozeß am 15.12.2003. ...
Am 10. Januar 2003 durchsuchten Polizeieinheiten die Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen und nahmen die gesamte technische Ausstattung mit. Die Aktion wurde vom Landgericht für rechtswidrig erklärt (Auszüge siehe hier ...) - eine genauere Begründung erübrigt sich hier daher. Dennoch ist der Ablauf ein typisches Beispiel für Polizeiwillkür und das diese deckende Amtsgericht Gießen.


Berichte


Text aus dem Giessener Anzeiger vom 08.04.2005:

Ein Polizist an "allen vier Gliedmaßen"

Fünfter Verhandlungstag im Prozess gegen Politaktivisten

GIESSEN (hh). Zunächst waren es "zwei verschiedene Meinungen, die sich gegenüberstanden." Mitten im Seltersweg. Die Anhänger der einen hatten ein Zelt mitgebracht und darunter einen Stand aufgebaut, an dem sie reichlich Material zum anstehenden Wahlkampf verteilten. Und die Anhänger der anderen hatten sich mit Transparenten, Flugblättern und Megaphon ausgerüstet, um "spontan" bei den "Drei Schwätzern" zu demonstrieren. In unmittelbarer Nähe des Wahlkampfstandes der anderen. Genau dort kam es wenig später zu einem ausgewachsenen Tumult. Über dessen Verlauf aber stehen sich zwei ganz unterschiedliche Darstellungen gegenüber, mit denen sich das Landgericht beschäftigen muss. Das aber ist keinesfalls das erste Mal, dass sich Justitia intensiv mit dem Aufeinandertreffen von Polizei und CDU auf der einen und dem so genannten Umfeld der Saasener Projektwerkstatt auf der anderen Seite auseinandersetzt. Dabei soll nämlich ein Polizeibeamter von dem bekennenden "Berufsrevolutionär" Jörg Bergstedt - als der zu einem Einsatzwagen getragen wurde - mit dem "beschuhten Fuß" ins Gesicht getreten worden sein. Allein deshalb war gegen den 40-Jährigen vom Amtsgericht eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt worden. Insgesamt werden Bergstedt zwei Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Beleidigung sowie Sachbeschädigung in acht Fällen vorgeworfen. Dafür war er im Dezember 2003 zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung hatte er ebenso Berufung eingelegt wie sein 23-jähriger Mitangeklagter, gegen den wegen Sachbeschädigung in neun Fällen und Hausfriedensbruch eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 10 Euro verhängt worden war.

Ausschlaggebend für das Amtsgericht war - so lässt sich im Urteil nachlesen - die Glaubwürdigkeit des Polizeibeamten. Denn: Seine Aussage im Prozess habe "in allen wesentlichen Details mit den Angaben übereingestimmt, die er in seiner Anzeige niedergelegt hatte". Allerdings verwies Bergstedt am fünften Verhandlungstag auf Widersprüche in den beiden früheren Darstellungen. Im Urteil etwa ist festgehalten, dass der Polizist Bergstedt mit einem namentlich genannten Kollegen zu dem Wagen bringen wollte. In der schriftlichen Anzeige - aus der Bergstedt zitierte - finde sich jedoch der Name eines anderen Kollegen. Und einmal heißt es Bergstedt habe einen Fuß aus der Umklammerung lösen können, ein anderes Mal, er habe mit beiden Füßen zugetreten. Doch offenbar waren es keineswegs nur zwei Polizisten, die den 40-Jährigen wegtragen wollten. Auf einem Foto, das den Einsatz zeigt, sind nämlich vier Polizisten zu sehen, die sich seiner intensiv annehmen. "An allen vier Gliedmaßen hatte ich einen Polizisten", schilderte der Angeklagte. Zunächst hätten die Beamten versucht, ihm das Megaphon wegzunehmen, mit dem er sich am 11. Januar 2003 lautstark zu verschiedenen Polizeiaktionen gegen ihn und das "Umfeld der Projektwerkstatt" an jenem Wochenende äußerte. Davon habe sich Hessens Innenminister Volker Bouffier, der am Stand der CDU Wahlkampf betrieb, gestört gefühlt. "Deshalb sollte die Demonstration beendet werden."

Als es den vier Beamten aber nicht gelungen sei, das Megaphon zu ergreifen, sei er "horizontal" zum Einsatzwagen getragen worden. Wobei der Corso unterwegs mehrfach "gestrauchelt" und gestürzt sei. Womöglich habe sich der Beamte dabei verletzt. Wenngleich "ich an keiner Stelle eine Reaktion gesehen habe, dass er sich irgendwie stärker verletzt habe". Einen konkreten Angriff gegen einen Polizisten halte er ohnehin politisch "für eine falsche Aktion". Am Montag nun werden der Beamte und seine Kollegen dazu gehört.
Unterdessen hat Bergstedt einen Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin der Dritten Strafkammer gestellt. Die ist nämlich Abgeordnete der SPD im Kreistag. Und die Anklagepunkte zu Sachbeschädigung betreffen auch Wahlplakate der SPD, die deshalb wiederum Anzeige erstattet hatte. "Die Schöffin ist daher selbst zum Betroffenenkreis zu zählen."

  • Damaliger Indymedia-Bericht zum CDU-Stand-Vorfall
  • Interessante neue Information am 21.2.2006: In den Polizei-Datenbeständen taucht die "Körperverletzung" gar nicht auf. Zufall oder beweist der Polizeicomputer selbst, dass die Geschichte frei erfunden ist?

  • Übersichsseite zur Berufungsverhandlung
  • Übersicht zum Rahmenprogramm des Verfahrens (u.a. Veranstaltungsreihe zu Repression, Knast und Justiz)
  • Polizeidoku Giessen- über Fälschungen und Hetzte seitens Polizei, Presse und Politik

Contraste, Mai 2005

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