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___Berufungsverhandlung__zweiter Anlauf_mit_viel__Zeit_für___Unfug 5. Verha...ha..ndlungstag: Do., 07.04.05 9 Uhr, Landgericht Gießen (Ostanlage), Raum E 15 (EG) Wofür soll ich schon wieder so früh aufgestanden sein?
Hintergrund Der Staatsschutz dreht durch - turbulente Ereignisse rund um den 9.01.2003Das Wochenende, dass im Prozess im Mittelpunkt steht: 9.-11. Januar 2003. An diesen Tagen drehte die Polizei Gießen völlig durch - offensichtlich hochgradig entnervt durch kreative Aktionen gegen die Gefahrenabwehrverordnung. Zunächst plante sie die langandauernde Festnahme von zwei Projektwerktstättlern. Bei einer Wahlkampfveranstaltung von Roland Koch (Ministerpräsident) kassierte die beiden ein, die vor dem Gebäude Flugblätter verteilen wollten. Als jedoch eine lange Haft an der im Dienst befindlichen Staatsanwältin scheiterte, ließen sie die zwei immer noch nicht frei (was klar rechtswidrig war), sondern organisierten eine planlose und überstürzte Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt - mit Unterstützung von AmtsrichterInnen, die per Telefon einen Durchsuchungsbefehl ohne genauen Grund und Eingrenzung der zu durchsuchenden Räume genehmigten. Das Staatsschutzkommando suchte aber gar nicht, sondern schleppte alle Technik aus der Projektwerkstatt. Es ging ihnen offensichtlich darum, die Projektwerkstatt handlungsunfähig zu machen. Das Landgericht stufte die Durchsuchung später als rechtswidrig ein - die Schadenersatzforderung aus der Projektwerkstatt wurde einfach nie bearbeitet. Doch der Hass der StaatsschützerInnen war nur gesteigert, die nächste Auseinandersetzung folgte einen Tag später und ist der nächste Anklagepunkt ... Staatsschutzchef verletzt sich beim PrügelnWie dramatisch interessensorientiert Polizei und Justiz arbeiten, zeigt der Fall des Ex-Staatsschützer-Chefs (SPD). Sein Faustschlag wurde zur Körperverletzung gegen ihn umgedreht, d.h. der Täter wurde zum Opfer, der Geschlagene in erster Instanz verurteilt. In ihrer Wut griff die Polizei tags drauf die Projektwerkstatt an. Aus der Doku 2004: Am 9.1.2003 nahm die Polizei die am 15.12.2003 angeklagten N. und B. fest. Dabei wurde B. zum einen vom Staatsschutzbeamten Steyskal mehrfach getreten. Nach einem Streit darüber schlug Staatsschutzchef Puff dem B. ins Gesicht. Erst einige Tage später legt Puff ein Attest und einen Bericht vor, in dem er eine Verletzung durch B. erfindet. Attest und Bericht passen nicht zusammen, zudem fällt auf, dass in Aktenvermerken der Polizei vom Tag der Verhaftung keinerlei Hinweise auf die vermeintliche Körperverletzung zu finden sind (siehe Punkt E.1). Diese Fakten werden in der Gerichtsverhandlung vom 15.12.2003 benannt. Das Motiv für die Erfindung durch Puff ist offensichtlich. Sein Ziel war eine längerdauernde Inhaftierung von N. und B. Das misslang, so dass er im Nachhinein einen neuen Grund konstruieren wollte. Amtsrichter Wendel verurteilte dem Angeklagten B. trotz der offensichtlichen Lage im Prozeß am 15.12.2003. ... Berichte
Text aus dem Giessener Anzeiger vom 08.04.2005: Ein Polizist an "allen vier Gliedmaßen" Fünfter Verhandlungstag im Prozess gegen PolitaktivistenGIESSEN (hh). Zunächst waren es "zwei verschiedene Meinungen, die sich gegenüberstanden." Mitten im Seltersweg. Die Anhänger der einen hatten ein Zelt mitgebracht und darunter einen Stand aufgebaut, an dem sie reichlich Material zum anstehenden Wahlkampf verteilten. Und die Anhänger der anderen hatten sich mit Transparenten, Flugblättern und Megaphon ausgerüstet, um "spontan" bei den "Drei Schwätzern" zu demonstrieren. In unmittelbarer Nähe des Wahlkampfstandes der anderen. Genau dort kam es wenig später zu einem ausgewachsenen Tumult. Über dessen Verlauf aber stehen sich zwei ganz unterschiedliche Darstellungen gegenüber, mit denen sich das Landgericht beschäftigen muss. Das aber ist keinesfalls das erste Mal, dass sich Justitia intensiv mit dem Aufeinandertreffen von Polizei und CDU auf der einen und dem so genannten Umfeld der Saasener Projektwerkstatt auf der anderen Seite auseinandersetzt. Dabei soll nämlich ein Polizeibeamter von dem bekennenden "Berufsrevolutionär" Jörg Bergstedt - als der zu einem Einsatzwagen getragen wurde - mit dem "beschuhten Fuß" ins Gesicht getreten worden sein. Allein deshalb war gegen den 40-Jährigen vom Amtsgericht eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt worden. Insgesamt werden Bergstedt zwei Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Beleidigung sowie Sachbeschädigung in acht Fällen vorgeworfen. Dafür war er im Dezember 2003 zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung hatte er ebenso Berufung eingelegt wie sein 23-jähriger Mitangeklagter, gegen den wegen Sachbeschädigung in neun Fällen und Hausfriedensbruch eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 10 Euro verhängt worden war. Ausschlaggebend für das Amtsgericht war - so lässt sich im Urteil nachlesen - die Glaubwürdigkeit des Polizeibeamten. Denn: Seine Aussage im Prozess habe "in allen wesentlichen Details mit den Angaben übereingestimmt, die er in seiner Anzeige niedergelegt hatte". Allerdings verwies Bergstedt am fünften Verhandlungstag auf Widersprüche in den beiden früheren Darstellungen. Im Urteil etwa ist festgehalten, dass der Polizist Bergstedt mit einem namentlich genannten Kollegen zu dem Wagen bringen wollte. In der schriftlichen Anzeige - aus der Bergstedt zitierte - finde sich jedoch der Name eines anderen Kollegen. Und einmal heißt es Bergstedt habe einen Fuß aus der Umklammerung lösen können, ein anderes Mal, er habe mit beiden Füßen zugetreten. Doch offenbar waren es keineswegs nur zwei Polizisten, die den 40-Jährigen wegtragen wollten. Auf einem Foto, das den Einsatz zeigt, sind nämlich vier Polizisten zu sehen, die sich seiner intensiv annehmen. "An allen vier Gliedmaßen hatte ich einen Polizisten", schilderte der Angeklagte. Zunächst hätten die Beamten versucht, ihm das Megaphon wegzunehmen, mit dem er sich am 11. Januar 2003 lautstark zu verschiedenen Polizeiaktionen gegen ihn und das "Umfeld der Projektwerkstatt" an jenem Wochenende äußerte. Davon habe sich Hessens Innenminister Volker Bouffier, der am Stand der CDU Wahlkampf betrieb, gestört gefühlt. "Deshalb sollte die Demonstration beendet werden." Als es den vier Beamten aber nicht gelungen sei, das Megaphon zu ergreifen, sei er "horizontal" zum Einsatzwagen getragen worden. Wobei der Corso unterwegs mehrfach "gestrauchelt" und gestürzt sei. Womöglich habe sich der Beamte dabei verletzt. Wenngleich "ich an keiner Stelle eine Reaktion gesehen habe, dass er sich irgendwie stärker verletzt habe". Einen konkreten Angriff gegen einen Polizisten halte er ohnehin politisch "für eine falsche Aktion". Am Montag nun werden der Beamte und seine Kollegen dazu gehört.
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