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___Berufungsverhandlung__zweiter Anlauf_mit_viel__Zeit_für___Unfug Anträge zu den Anklagepunkten um gefährliche Körperverletzung und Beleidigung Die hier dokumentierten Anträge wurden am 22.04.2005 beim 8. Prozesstag im Berufungsverfahren gegen zwei Aktive aus dem Umfeld der Projektwerkstatt gestellt. Sie beziehen sich auf den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Zuge eines Tumults rund um einen CDU-Stand im Seltersweg. Antrag nach dem 9. Verhandlungstag (per Fax am 22.4.2005 an Landgericht) Beweisantrag zu Anklagepunkt 10 (Körperverletzung 9.1.2003), 11 (Körperverletzung 11.1.2003) und 13 (Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung 23.8.2003)Zu beweisen ist die folgende Tatsache: Die vorgeworfenen Taten Nr. 10, 11 und 13 (Körperverletzung der konkreten Personen Puff und Walter sowie die personalisierte Kritik an der OB-Kandidatin Gülle) entsprechen nicht den politischen Aktionsformen und Argumentationsmustern aus der Projektwerkstatt und des Angeklagten Bergstedt im Besonderen. Dies ist auch nach Auffassung der Gießener Polizei so. Beweismittel: 1. Vernehmung des für die Projektwerkstatt zuständigen Staatsschutzbeamten Broers, zu laden über das Polizeipräsidium Gießen, Ferniestr. 8, Gießen. 2. Bereits vorgelegte Schriften zu Subversiver Kommunikation und Kreativer Antirepression, in denen individuelle Angriffe und persönliche Erniedrigungen kritisiert werden. Gerichtsbeschluss Die Beweiserhebung bezüglich der politischen Aktionsformen oer Argumentationsmuster aus der Projektwerkstatt und des Angeklagten Bergstedt wird abgelehnt, das es bei den Taten 10, 11 und 13 für die Entscheidung ohne Bedeutung ist, ob die Taten den genannten Aktionsformen und Argumentationsmustern entsprechen (§ 244 Abs. III, S 2, 2. Alt. StPO) Links
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