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Fehlender Rechtsschutz gegen Polizei & Justiz +++ Dokumentation zu Polizei-/Justizwillkür
Der Plan von Richter Wendel für den 25. September 2006, 8.30 Uhr im Amtsgericht
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Der heutige Prozesstag im ÜberblickEin Kurzbericht:
Aktionen
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AnträgeEs wurden etliche Anträge gestellt. Neben den unten aufgeführten gab es ...
Beweisantrag zu verschwiegenen ErkenntnissenZum Beweis folgender Tatsache stelle ich diesen Antrag:Es existieren entgegen den Aussagen der Vertreter des Staatsschutzes Gießen weitere Videoaufnahmen von anderen Kameras und/oder weitere Erkenntnisse über TäterInnen. Begründung:Auf Blatt 11 der Akte schreibt der Staatsschutzbeamte Broers, wie er auf dem Video eine Person sehen konnte, die auf einer Wand des Amtsgerichtes Parolen aufträgt. Genaues Zitat: „Durch die, nach den im Hinblick auf die ersten Sachbeschädigungen und der anstehenden Gerichtsverhandlung am 15.12.2003, durchgeführten Überwachungsmaßnahmen wurde in der Nacht eine männliche Person dabei gefilmt, wie er an einer Hauswand des Gerichtsgebäudes (AG) und am Hintereingang Schmierereien und Parolen anbrachte“. Diese Formulierung des Staatsschützers Broers ist am 11.9.2006 bereits Gegenstand der Verhandlung gewesen. Dabei wurde deutlich, dass die Formulierung zum Ziel hatte, eine Hausdurchsuchungsanordnung zu erreichen. Dass der Gießener Staatsschutz Beweise und ganze Straftaten erfindet, um von ihm unerwünschte Personen zu kriminalisieren, ist allgemein bekannt. Daher wäre nicht überraschend, wenn Broers auch an dieser Stelle – wie auch sonst oft – schlicht gelogen hätte. Allerdings überrascht die Präzision seiner Beschreibung. Er schreibt nicht nur (wie am 11.9.2006 bereits verhandelt), dass er eine Person auf dem Film habe sehen können, die Parolen schreibt, sondern benennt auch den Ort. Nun ist auf den bisher betrachteten Filmen nur ganz unscheinbar am Rand etwas Wand zu sehen – diese Flächen sind aber auch gar nicht besprüht worden. Staatsschützer Broers muss daher einen anderen Film einer anderen Stelle gesehen haben. Offensichtlich hat er dabei aber auch eine Person oder mehrere Personen bei der Tatausführung beobachtet, die nicht der hier Angeklagte sein können, denn sonst wäre das Material als Beweismittel in den Prozess eingebracht worden. Angesichts dessen, dass der Staatsschutz Gießen in mehreren Fällen im Laufe dieses Verfahrens bereits entlastendes Material aus dem Verfahren hat verschwinden lassen (z.B. Halbstiefel oder Handschuhe, jeweils mit Farbanhaftungen, aber ohne die DNA-Spuren des nach politischen Kriterien ausgewählten Beschuldigten) und gleichzeitig belastende Spuren erfunden hat (Gipsabdruck des Turnschuhs), ist naheliegend, dass es auch hier zu Manipulationen der Ermittlungen gekommen ist. Zum zweiten sei auf eine Formulierung des Ex-Staatsschutzchefs Puff hingewiesen, die dieser in einem Antrag auf Unterbindungsgewahrsam an das Amtsgericht Gießen unterbrachte. Neben den für Staatsschutzchef Puff üblichen Lügen z.B. bezüglich der Zuordnung von Internetseiten zu konkreten Personen und bezüglich der Zuordnung von Personen zum Umfeld der Projektwerkstatt spricht Puff von „einer der Täter“ in Bezug auf die Sachbeschädigungen in der Nacht zum 3.12.2003 (Bl. 78). Diese Formulierung ist verdächtig nahe an den Aussagen von Broers hinsichtlich einer auf einem Film zu beobachtenden Person, die Parolen an eine Wand sprühte. Es liegt auch hier der Verdacht nahe, dass Puff mehr weiß als er zugibt. Beweismittel:
ErgebnisBroers und Puff werden geladen (wahrscheinlich am 2.11.2006). Die Beschlagnahme wurde erstmal nicht angeordnet. Antrag auf Aufklärung einer VerfahrensmanipulationAm Ende des ersten Prozesstages mischte sich eine bislang unbekannte Person, die im Zuschauerbereich gesessen hatte, in den Verhandlungsablauf ein. Anders als bei anderen Personen wurde sie von Richter Wendel nicht ermahnt und dann, als sie sich nicht stoppen ließ, aus dem Saal verwiesen, sondern Wendel unterbrach die Sitzung sofort. Offenbar war hier jemand Wichtiges am Werk. Die unbekannte Person (auf Nachfrage behauptete Richter Wendel, diese auch nicht zu kennen) verlangte ein Gespräch mit dem Staatsanwalt Vaupel. Kurz danach wurde ein Zeuge präsentiert, der angab, persönlich die Schilder zur Videoüberwachung angebracht zu haben. Er benannte auch die Orte. Für einen dieser Orte lag wegen der fotografischen Beweissicherung der Parolen an der Gerichtswand aber schon im Verfahren ein Foto vor. Dieses bewies bereits, dass der Zeuge log. Weitere Fotos untermauerten dieses in den Folgetagen. Damit ist klar, dass bewusst eine Falschaussage inszeniert wurde, um ein Beweismittel zu retten. Klar ist auch, dass darin mindestens Angehörige des Amtsgerichts und der Staatsanwalt involviert waren. Zudem besteht der Verdacht, dass die Polizei die Manipulationen steuerte, denn die bislang unbekannte Person wurde vom Richter als der Polizei zugehörig benannt. Es besteht ein sichtbar berechtigtes Interesse an der Aufklärung der Vorgänge. Daher beantrage ich im Einzelnen:
Ergebnis:Der Name der seltsamen Person wurde genannt: Polizeihauptkommissar Zacharias, der Staatsanwalt ihn: "Den kenne ich sehr gut". Die Frage nach weiteren Personen ist noch unbeantwortet. Der Antrag ist zunächst zurückgestellt worden. Antrag auf ZeugenladungMündlich trug der Angeklagte vor, den Justizwachtmeister Weiß nochmal zu hören. Der hatte sich die Sache mit der Video-Beschilderung ausgedacht am ersten Verfahrenstag. Jetzt soll es um die Frage gehen, was mit den Nägeln geschehen ist, nachdem Weiß und Kollege sie aus den Schlössern gepopelt hatten.
Ergebnis:Keine Entscheidung von Richter Wendel. Fußspuren- und FarbgutachtenAls die beiden Gutachten aus dem Verfahren genommen wurde, vereinbarten Richter und Verteidiger, dass entlastende Punkte in das Verfahren eingebracht werden können. Das tat der Angeklagten in den folgenden Fällen:
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Presse zum dritten Tag |
Links und Hintergründe zum Prozess
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