Siehe auch: Anti-Knast-Seiten ++ Übersicht zu politischen Prozessen
Antirepression ++ Polizeigewalt ++ Absurde Justiz in Gießen
Fehlender Rechtsschutz gegen Polizei & Justiz +++ Dokumentation zu Polizei-/Justizwillkür
Der erste Prozesstag im ÜberblickDann der unerwartete Höhepunkt des Prozesses: Eine widerliche Figur (sieht aus wie ein Wichtigbulle, der als Beobachter da ist) stürmt in den Saal und ruft (im laufenden Prozess) den Staatsanwalt raus, wird von Richter Wendel gebremst, entschuldigt sich, aber zieht die Nummer weiter durch. Vaupel steht auf und geht raus, Wendel unterbricht dafür. Vaupel und der Komisch-Typ draußen. Wendel wird vom Angeklagten attackiert, was das denn gewesen sei: Andere Zuschauis, die mal was dazwischenfragen, werden rausgeschleppt und der Knalli könnte jetzt den ganzen Prozess stoppen ... Verteidiger ergänzt, dass sei schon sehr ungeschickt gewesen ++ Prozess geht kurz weiter, dann klärt sich die Sache: Die Anklage präsentiert den Hausmeister, der eigenhändig die Schilder angebracht haben will „Dieses Gebäude wird videoüberwacht“. Zweifelnde Blicke im Publikum und auf der Angeklagtenbank. Der Hausmeister sagt auf Nachfrage, dass die am Tag drauf auch noch hingen. Dann müssten sie auf den Fotos drauf sein, die von den Tatfolgen gemacht wurden. Der Richter scheint auch zu zweifeln und schlägt selbst vor, sich diese Fotos anzugucken. Eine der Stellen, die der Hausmeister benennt, ist zu sehen – es hängt kein Schild. Debatten, wie zu verfahren sei. Der Angeklagte sagt dem Hausmeister (der eher wie ein armes Würstchen rüberkommt, der instrumentalisiert wurde von der Lügenmafia Gießener Repressionsstrukturen), dass er kein Interesse hätte, nun gerade ihm mit Meineid und Falschaussage eine reinzubrettern und will willen, mit wem er darüber geredet hat, wer ihn zu was angewiesen hat. Das lässt sich nicht klären. So endet der Prozess mit einem möglichen dicken Paukenschlag: Einem so dummen Manipulationsversuch des Prozesses, dass er auffliegen kann. Das wird zwar nicht zu Anklagen führen (schließlich ist hier Vaupel der Staatsanwalt – und der schützt solche Leute), aber das wird trotzdem noch hochinteressant.
Staatsanwalt Vaupel war bei dem Vorgang anwesend. Uneidliche Falschaussage ist ein Offizialdelikt - d.h. er muss auch ohne Strafantrag ermitteln. |
EinstellungssacheEigentlich ist es ja die Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, selbst zu ermitteln, wenn sie Informationen von Straftaten erhält. Sie bedient sich dazu in der Regel ihrer Hilfstruppe, der Polizei. Mitunter (siehe "Fiese Tricks von Polizei und Justiz") wird aber gar nicht ermittelt, sondern erfunden - das ist auch weniger anstrengend. Eine Handlung, die es nie gab, lässt sich widerspruchsfreier zur Anklage bringen ... Nun - Vaupels Ermittlungsarbeit bekann nicht am 4.9.2006, nachdem er die uneidliche Falschaussage mithörte. Sondern seine Akte beginnt am 23.11.2006. Da erst legt Vaupel einen handschriften Vermerk über den Vorgang an:
Dann wurde Vaupel richtig aktiv. Er schrieb am 12.1.2007 einen Brief an den Beschuldigten - ganz formal mit Rechtsbelehrung und allem. Auszug mit der Anfrage zur Sache:
Und der Beschuldigte antwortete brav. Dabei schrieb er gar nicht, dass er sich geirrt hätte - nein: Er wiederholte seine Falschaussage, behauptete weiter, dass er recht hätte und dass er sich gar nicht erklären könne, warum das Gericht ihm nicht glauben würde. Sein Briefumschlag trägt einen Eingangsstempel vom 26.1., der Brief im Umschlag vom Tag davor - auch lustig. Kompletter Text seines Schreibens:
Und Vaupel? Hatte seine Pflicht getan und beendete das Verfahren. Null Ermittlungsarbeit - und selbst das der Tatverdächtige seine Tat noch zugibt, ändert nichts am vorher feststehenden Ausgang: Am 5.2.2007 stellte Staatsanwalt Vaupel heimlich das Verfahren ein. Viel Mühe gab er sich nicht. Komplettes Schreiben:
Klar ... der ganze Vorgang dürfte höchstpeinlich für Justiz und Polizei sein, denn da wurde sehr offensichtlich hinter den Kulissen ein Gerichtsverfahren manipuliert. Das darf nicht aufgeklärt werden. Also betätigte sich Vaupel wieder als Strafvereitler - wie üblich, wenn es gegen Uniform- und RobenträgerInnen geht. Erst auf Nachfrage im November 2007 rückte Vaupel mit der Information raus, dass das Verfahren ziemlich schnell eingestellt wurde. Und schrieb nun auch ein paar Zeilen mehr. Sein Schreiben trug trotzdem das Datum vom 5.2.2007 - also dem Tag der heimlichen Einstellen.
Gegen diese Einstellung legte der von der Falschaussage Betroffene Widerspruch ein:
Aber klar: Völlig sinnlos. Der Generalstaatsanwalt lehnte den Widerspruch ab. Aus seinem Schreiben vom 5.2.2007:
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Links und Hintergründe zum Prozess
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