Gesinnungsjustiz in Gießen&überall
Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Fälschungen
Gerichtete Justiz ++ Gießen: Gerichte und Fälle ++ Marburg ++ Ausstellung der Täter ++ Justizpraxis ++ Überregional ++ Links
Amtlich anerkannt: Die Verkehrsschilder sind das einzige von öffentlichem Nutzen auf dem Gerichtsgelände (ProtokollAus dem Prozess gegen einen Projektwerkstättler, der zunächst der Beschädigung von Dingen, die dem öffentlichen Nutzen dienen, angeklagt war ...)Amtlich anerkannt II: Polizei und Justiz in Gießen agieren so, wie es eigentlich seit der Nazizeit abgeschafft sein sollte
(Urteil 20 W 221/06 des Oberlandesgerichtes am 18. Juni 2007)Frank Fahsel (Jg. 1939), 1974-2004 Richter beim Landgericht Stuttgart, Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung, 2. 4. 2008:
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen".
Extra-Seite: Die Macht der RichterInnen ++ Prozesse ++ Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"
Die Mechanismen gerichteter Justiz
Sie [die Wahrheit] spielt sich in Etagen ab, die für die Justiz unerreichbar sind.
Dürrenmatt, Friedrich: "Justiz" (S. 171)
Der geringste Bauer und Bettler ist ebensowohl ein Mensch wie der König. Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeit ausübt, ist gefährlicher und schlimmer wie eine Diebesbande. Vor der kann man sich schützen ! – Aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Pressionen auszuführen, vor denen kann sich kein Mensch hüten, sie sind ärger wie die größten Spitzbuben in der Welt und meritieren eine doppelte Bestrafung.
Friedrich der Große (Quelle)
Gerichtete Justiz, im Falle politisch motivierter Justiz auch als ‚Gesinnungs-’ oder eben ‚politische Justiz’ benennbar, folgt bestimmten Logiken, die immer wieder auftreten. Ermittlungs- und Gerichtsverfahren können darauf immer wieder abgeklopft werden mit dem Ergebnis, dass alle die meisten oder fast immer sogar alle der folgenden Merkmale aufweisen:
Politisches Axiom am Beginn
Das Ergebnis der sogenannten Ermittlungen steht schon am Anfang fest. Aus einer Mischung von Routine (Anwendung früherer Fälle auf den neuen), politischem Willen, Interesse an wenig Arbeitsbelastung und den politischen Zielen wird eine Anfangsannahme über die Schuldfrage, über Opfer und TäterInnen gemacht. In politischen Prozessen ist die Lage nur dann offen, wenn konkurrierende Gruppen elitärer Sphären gegeneinander antreten (z.B. gerichtliche Auseinandersetzung zwischen etablierten Parteien oder anderen Teilen der Obrigkeit). Steht aber eine Person aus Eliteschichten gegen eine von außerhalb, ist die Vorentscheidung meist sofort klar: Die Nicht-Eliteperson ist schuld und ab da das Ziel der Ermittlungen. Kommt es z.B. zu einer Auseinandersetzung zwischen Polizei und DemonstrantIn oder zwischen HausrechtsinhaberIn in einem öffentlichen Gebäude und BesucherIn, so ist die Vorstruktur so prägend, dass das Ergebnis schon zu Beginn der Ermittlungen feststeht.
Gerichtete Ermittlungstätigkeit
Die gesamte Ermittlungsarbeit wird an dem vorgedachten Ergebnis ausgerichtet. Sämtliche ZeugInnenaussagen und alle Beweisstücke werden nur noch danach bewertet, wieweit sie das Feststehende stützen oder dem widersprechen. Im ersten Fall wird ausführlich beschrieben, warum die Person besonders glaubwürdig oder das Beweisstück besonders wichtig ist. Im zweiten Fall wird ausführlich beschrieben, warum die Person ohnehin nicht besonders glaubwürdig oder das Beweisstück nicht besonders aussagekräftig ist. Oft werden der Anfangsthese widersprechende Beweisstücke oder ZeugInnen auch einfach ganz missachtet.
Ein nettes Bild dazu ist in einem Buch des Otto-Schmidt-Verlages von 1962 enthalten. Der Verlag hat ausdrücklich verboten, seine Bilder in diesem justizkritischen Kontext zu verwenden. Offensichtlich sind ihm seine früheren Positionen heute peinlich. Als Dokumentation, dass auch der Otto-Schmidt-Verlag mal justizkritische Bilder veröffentlicht hat, kann das Folgende dienen:

Gerichtetes Verfahren
Aus den Vorentscheidungen wird das Verfahren aufgezogen. Schon in der Frage, wer angeklagt wird und wer als ZeugIn die Anklage stützt, ist die Vorentscheidung zu erkennen. Welche Straftatbestände herangezogen werden, gehört zu dem „Komplott“ juristischer Herrschaftsausübung. Geht es gegen eine vorverurteilte, also in der Regel nicht den gesellschaftlichen Eliten angehörige Person, so wird intensiv geguckt, welche Paragraphen noch herangezogen werden können, um die Anklage zu verbreitern. Im umgekehrten Fall wird vor allem geschaut, welche entlastenden Paragraphen (Verbotsirrtum, Notwehr, geringe Schuld, besondere Umstände) heranzuziehen sind. Auch hier ist wie bei den Ermittlungen die Tätigkeit der Justiz gerichtet nach dem gewünschten Ergebnis.
Urteil
Meist finden sich in Urteilen Bezüge auf andere Rechtssprechung. Auch hier wird gezielt ausgewählt, was in das vorgegebene Ergebnis passt. Es gibt derart viele Urteile, dass zu jedem gewünschten Ergebnis irgendeines zu finden ist – die Auswahl folgt daher nicht einer systematischen Analyse, sondern ist gerichtete Willkür. Ebenso werden die im Verfahren eingebrachten Beweiserhebungen gerichtet gewertet. So werden ZeugInnen, die besonders präzise und widerspruchsfrei auftreten, im Fall der die Vorentscheidung unterstützenden Aussage aus dem Grund fehlender Widersprüche als besonders glaubwürdig gewertet. Widersprechen sie aber dem Vorergebnis, wird der gleiche Auftritt als unglaubwürdig gewertet, z.B. weil er „wie auswendig gelernt“ gewirkt hätte. So ist es auch umgekehrt: Sind die ZeugInnen, die das Vorergebnis stützen, fahrig und widersprüchlich, so wird das als besondere Glaubwürdigkeit gewertet, z.B. weil die Personen authentisch gewesen seien usw.
Fazit
Gerichtsverfahren sind, wenn politische oder andere Interessen verfolgt werden, eine reine Akzeptanzbeschaffung für ein vorher feststehendes Ergebnis. Jegliche Illusion, mensch könnte mit juristischen Tricks etwas ‚reißen’ sind zumindest in der Sache abwegig. Denkbar ist nur, das Verfahren als solches unter Druck zu setzen, also z.B. durch präzise Arbeit und umfangreiche Beweiserhebungen das Interesse der Beteiligten an wenig Arbeitsbelastung in einen Konflikt mit dem Interesse zur Verurteilung zu bringen. Das geht aber strukturell nur, wenn die Nicht-Elite-Personen Angeklagte sind. Sind z.B. PolizistInnen angeklagt wegen Taten gegen Nicht-Elite-Personen (DemonstrantInnen, ‚normale’ BürgerInnen oder gar Angehörige armer Schichten), so gibt es kaum Einfluss auf das Verfahren, weil alle Beteiligten – wenn auch mit unterschiedlichen Tricks – die Nichtbestrafung anstreben. Für den Umgang mit solcher Gesinnungsjustiz, die nicht Ausnahme sondern Alltag ist, empfiehlt sich die offene Thematisierung der Strategien von Gericht und Ermittlungsbehörden, um wenigstens deren Vorgehensweise transparent zu machen. Denkbar ist z.B., das Urteil und seine interessensgeleiteten Begründungen im Plädoyer vorwegzunehmen und anzugreifen.
- Aus dem Kommunique Nr. 1 der Antirepressionsplattform K.O.B.R.A.
Neuer OLG-Präsident macht Filz zwischen Exekutive und Justiz sogar zum eigenen Ziel
Aussage zur Amtsübernahme, zitiert in FR, 18.7.2006 (S. 28)
Ich möchte das Zusammenwirken der Teilgewalten optimieren.
Rechts: Gießener Allgemeine, 4.11.2006 (S. 26)
Die Justiz ist in Deutschland die Hure der Fürsten
Georg Büchner, Der Hessische Landbote
Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat.
Friedrich Dürrenmatt (1921-1990)
Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen.
Bertolt Brecht
Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.
Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in 'Zeitschrift für anwaltliche Praxis' 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)
In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der 'Deutschen Richterzeitung', 9/1982, S. 325 (Anm.: Beim Würfeln kommen wahrscheinlich durchschnittlich mehr sinnvolle Urteile heraus ...)
Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.
Prof. Diether Huhn in: 'Richter in Deutschland', 1982, zitiert nach: 'Diether Huhn in memoriam' von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 51
Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen.
Harold Pinter, Literaturnobelpreisträger 2005
Erben der Firma Freisler
Henryk M. Broder über deutsche Gerichte (schon allein wegen der Kontinuität von Nazi-Juristen fraglos richtig, siehe z.B. hier ...)
Der Gegensatz zum Rechtsstaat ist zum Beispiel ein Polizeistaat oder eine Diktatur. Dort hält sich der Staat an keinerlei Verfassung oder Grundgesetz. In einem Rechtsstaat sollen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass ihre Rechte vom Staat geschützt werden. In Deutschland überprüfen die unabhängigen Gerichte, ob der Staat die Gesetze einhält und die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger schützt.
Aus der Definition von "Rechtsstaat" von der Kinder-Demokratieseite der Bundeszentrale für politische Bildung (www.hanisauland.de, Quelle für "Rechtsstaat")
Wir glauben euch nicht mehr und eurer Waage - Das Ding hängt schief! Das sehn wir alle Tage.
Die Binde der Justitia - welch ein Bruch! Steht auf!
Und dies sei euer Urteilsspruch: Sehn wir euch an, packt uns ein tiefes Graun - Wir haben zu euch Richtern kein Vertraun!
Kurt Tucholsky, Spottlied "Zu einigen dieser Prozesse"
Ich kann nur nachträglich den deutschen Juristen danken, daß sie das alles nicht verfassungsrechtlich untersucht haben.
Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt zu Aktionen von Polizei und Justiz im "Deutschen Herbst" (RAF-Jagd)
Gerichte in Gießen
Landgericht
- Politischer Prozess 10. März bis 3. Mai 2005 mit vielen Skandalen (erster Versuch dieses Prozess scheiterte im Juni 2004)
- Landgericht verschleppt Beschwerden und deckt Freiheitsberaubung: Der 14. Mai 2006 und die Folgen
- In der Richterdatenbank: Bericht vom Prozess 10. März bis 3. Mai 2005 ++ Gertraud Brühl ++ Klaus-Peter Geilfus
Parteisoldat als Vizepräsident
Aus dem Gießener Anzeiger vom 13.10.2006
Der Hessische Justizminister Jürgen Banzer ernannte heute den Richter am Oberlandesgericht Dr. Wilhelm Wolf mit Wirkung zum 1. November zum neuen Vizepräsidenten des Landgerichts Gießen. Wolf tritt die Nachfolge von Ralf Gatzka an, der seit September Präsident des Landgerichts Limburg ist. "Mit Dr. Wilhelm Wolf erhält das Landgericht Gießen einen sehr qualifizierten und erfahrenen Richter als stellvertretenden Behördenleiter", erklärte der Minister anlässlich der Aushändigung der Ernennungsurkunde.
Rechts: Gießener Allgemeine, Kommentar am 4.11.2006 (S. 26)
Amtsgericht Gießen
- Amtsgerichts-Vize Dr. Frank Oehm toppt die bisherigen Skandalprozesse: Verbot aller Fragen zur Sache und Rauswurf des Angeklagten mit erfundenen Gründen, Beleidigungen gegen das Publikum, umgeschriebenes Urteil und eine krasse Strafhöhe: 6 Monate ohne Bewährung für die Beschädigung eines Genversuchsfeldes
- Politischer Prozess am 15.12.2003 mit vielen Skandalen
- Politischer Prozess vom 4. September bis 20. November 2006 mit noch mehr Skandalen
- Amtsrichter Gotthardt vollzieht wider besseren Wissens eine Freiheitsberaubung: Der 14. Mai 2006 und die Folgen
- In der Richterdatenbank: Reportage zum 14.5.2006 ++ Rainer Rudolf Gotthardt ++ Michael Wendel
Staatsanwaltschaft Gießen
- Extra-Seite vor allem zum politischen Staatsanwalt Vaupel
Gerichte und Staatsanwaltschaften im Raum Marburg
- Kritische Seite "Buskeismus"
Höherer Gerichte
- Ex-Gießener Richter Schluckebier sitzt jetzt im 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts
Höhere Posten
- Ex-Juristen aus Gießen: Bundesjustizministerin Zypries ++ Außenminister Steinmeier ++ Hessens Innenminister Bouffier ++ Thüringens Ex- Justiz- und Innenminister Dr. Gasser
Von 2002 bis heute - Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
Rechts: Titel des Enthüllungsbuches über Justiz und Polizei in Gießen. Mehr ...
12.12.2002, Amtsgericht (Richterin Kaufmann)
Zwei AktivistInnen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt werden am 11.12.2002 kurz vor Mitternacht verhaftet und in Unterbindungsgewahrsam gesteckt - das erste Mal in Hessen nach dem neuen Gesetz, dass den Naziparagraphen der "Schutzhaft" unter neuem Namen wieder einführte. Als Argument denkt sich die Polizei ein Graffiti am Rathaus aus, dass es nie gegeben hat. Am 12.12.2002 beschliesst Amtsrichterin Kaufmann den Unterbindungsgewahrsam. Als einzige Gründe gibt sie den von der Polizei benannten Verdacht der Sachbeschädigung bei früheren Zeitpunkten an. Für die aktuelle Freiheitsberaubung fehlt damit der Grund.
10.1.2003 und Folgetage, Amtsgericht (Richterin Kaufmann)
Die Polizei überfällt unter Führung des Staatsschutzes die Projektwerkstatt in Saasen. Um einen Durchsuchungsbefehl kümmern sie sich nicht - es sollte nicht das einzige Mal bleiben. Statt einer Durchsuchung nehmen sie die gesamte technische Infrastruktur der Projektwerkstatt mit - allerdings im Detail höchst absurd. So werden alle Laufwerke für ZIP-Wechselfestplatten mitgenommen, aber keine Medien mit Daten drauf. Es geht offensichtlich um die technische Zerschlagung der Projektwerkstatt. Die Hausdurchsuchung ist allerdings schon von Grund auf rechtswidrig, weil es weder eine Durchsuchungsanordnung noch eine "Gefahr im Verzuge" gibt. Statt jedoch die Polizei entsprechend zurechtzuweisen, zeigt sich Amtsrichterin Kaufmann in bester Kumpanei. Sie ordnet am 16.1.2003 (also sechs Tage später) die Hausdurchsuchung im Nachhinein an und schickt das an die betroffene Projektwerkstatt, wo der Brief am 22.1.2003 (zwölf Tage später) ankommt. Durchsuchungszweck und -ziel werden in ihrem Text aber nicht genannt. Zudem ändert sie selbst kurz darauf den Text selbst nochmal, weshalb nun sogar zwei irreguläre Durchsuchungsanordnungen existieren. Erst das Landgericht setzt dem Treiben ein Ende und erklärt die Durchsuchung für rechtswidrig.
- Sonderseite zu dem absurden Wochenende rund um den 10.1.2003 (da passierte noch einiges mehr ...)
Sommer 2003, Amtsgericht (Richter Wendel)
Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen zwei Projektwerkstättler wird zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Damit erkennt Richter Wendel bereits deutlich vor dem 15.12.2003 die offensichtlich grundrechtswidrigen Wertungen der Staatsanwaltschaft zum Demonstrationsrecht und zur Kunstfreiheit an. Bereits eine kritische Betrachtung der Anklage, wie sie von der Strafprozessordnung eigentlich vorgeschrieben ist, hätte das Verfahren stoppen müssen. Aber Wendel guckt entweder nicht hin oder nimmt die Rechtsbrüche für das gewünschte Ziel einer Verurteilung in Kauf. Im Urteil des 15.12.2003 wiederholt Wendel diese Grundrechtsbrüche und macht damit deutlich, dass er sich nicht um Verfassung und geltende Gesetzen schert.
- Die Anklage von Staatsanwalt Vaupel, die von Richter Wendel uneingeschränkt zur Hauptverhandlung zugelassen wird
- Die Entscheidung, die absurden Rechtskonstrukte von Staatsanwalt Vaupel zu einem Hauptverfahren werden zu lassen, enthält mehrere Grundrechts- und Rechtsbrüche und ist angesichts des unmittelbaren Bezugs zum Prozess am 15.12.2003 besonders als Motiv für die Farbattacken des 3.12.2003 und damit als verfassungsgeschützte Widerstandshandlung von Bedeutung!
15.12.2003, Amtsgericht (Richter Wendel)
Ein Feuerwerk an Absurdität findet sich im Urteil gegen zwei Projektwerkstättler. Diese waren in 13 Punkten angeklagt - einmal durch das typische Spektrum an Vorwürfen gegen politisch unerwünschte Personen: Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstand, Körperverletzung, Hausfriedensbruch. Das gesamte Urteil ist ein bemerkenswertes Beispiel von Gesinnungsjustiz.
- Kernelement war die vor Gericht ständig vorkommende grundsätzliche Annahme von RichterInnen, dass Aussagen von Polizisten immer wahr sind. So reichte die Aussage eines Beamten immer zur Verurteilung, auch wenn mehrere GegenzeugInnen etwas anderes behaupteten.
- Fehlt die belastende Aussage, so griff Richter Wendel zu anderen "Tricks". Höhepunkt ist seine Begründung, warum selbst die Aussage einer in der FussgängerInnenzone den Angeklagten schlagende Person glaubwürdig sein sollte - immerhin ist es ja eine groteske Situation, dass ein Verfahren gegen die prügelnde Person abgelehnt und der Geprügelte in diesem Verfahren verurteilt wurde. "Trick" dabei war die Annahme, dass der Prügel etwas anderes vorhergegangen sein muss, sonst hätte es die nicht gegeben. Zitat aus dem Urteil zu den Aussagen der prügelnden Grünenpolitikerin Gülle: "Diese Schilderung ist auch glaubhaft. Die Zeugin räumte selbst ein, den Angeklagten geohrfeigt zu haben. Für eine solch extreme Reaktion muß es Gründe gegeben haben; für Oberbürgermeisterkandidaten macht es sich schließlich schlecht, wenn sie bei Wahlkampfveranstaltungen grundlos Passanten prügeln. Schließlich wollen sie gewählt werden."
- Das genannte Zitat ist nur der Höhepunkt eines Urteil, in dem sich Mutmaßungen aneinanderreihen. Im Anklagepunkt der Sachbeschädigung wird gemutmaßt, es könne eine gemeinschaftliche Tat gewesen sein, obwohl darüber im Prozess nie gesprochen wurde. Bei einer Körperverletzung wurde festgestellt, dass der Staatsschutzchef Puff bei einer Festnahme eine Zerrung erlitten habe, obwohl das Attest eine Prellung aufführt, was die Schilderung des Angeklagten stützt, er sei von Puff geschlagen worden.
Die Angeklagten legten Berufung ein. In der Berufung behauptete Staatsanwalt Vaupel, das Urteil von Richter Wendel sei eines der besten Urteile, die ihm in Gießen je begegnet sind. Sollte das stimmen, sagt das einiges darüber aus, wie in Gießen geurteilt wird ...
- Das gesamte Urteil des Amtsgerichts unter Richter Wendel am 15.12.2003 (Aktenzeichen 501 Js 19696/02) hier ... ++ Infoseiten zum Prozess
23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
Am 23.6.2004 begann der erste Versuch der Berufung zum Prozess am 15.12.2003. Aber er scheiterte schnell, denn die sogenannte Gewaltenteilung (jeder aus der Obrigkeit darf mal Gewalt ausüben?) zeigte sich an der Besetzung des Gerichts. Die Zulosung ergab, dass als SchöffInnen zwei hochrangige CDU-ParteifunktionärInnen aus der Stadt Gießen Platz genommen hätten, nämlich der CDU-Stadtverordnete Gail und das CDU-Magistratsmitglied Pfeffer-Bouffier (Schwester des Ober-Scharfmachers in Gießen, dem hessischen Innenminister Volker Bouffier). Während Gail selbst verzichtete, wollte Pfeffer-Bouffier unbedingt ihre politischen KontrahentInnen persönlich aburteilen. Das ging schief ... der Prozess platzte am zweiten Tag wegen den Wirrungen, die sich aus der Befangenheit ergaben.
- Infoseiten zum ersten Berufungsversuch
15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
In der ersten Instanz des Prozesses gegen eine Aktivistin, die mit Kreide "Fuck the police" auf die Straße malte, urteilte das Gericht, dass die Person für den Inhalt aller auf die Straße gemalten Sprüche auch persönlich verantwortlich sei, weil sie zeitgleich mit anderen mit dem Malen begonnen hätte. Nach dieser Logik wären alle TeilnehmerInnen einer Demonstration für alle Parolen und Flugblätter, Transparente und Schilder auf der Demo verantwortlich. Die BesucherInnen eines Kongresses wären für alle Redebeiträge verantwortlich und die AutorInnen einzelner Text in einer Zeitung oder einem Buches für alle Sätze im Buch.
- Aus dem Urteil des Amtsgerichts unter Richterin Kaufmann am 15.9.2004 (Aktenzeichen 501 Js 506/04) hier ...
2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
Im Berufungsprozess zur Verfahren wegen der Kreidemalerei "Fuck the police" (1. Instanz am 15.9.2004) wurde es noch derber. Diesmal urteilte das Gericht, dass "Fuck the police" grundsätzlich eine Beleidigung sei. Die gemeinschaftliche Tat mit anderen Malereien wurde nach Ansicht des Polizeivideos fallengelassen, aber jetzt dieser Spruch als Straftat gewertet. Damit steht die Gießener Justiz gegen jegliche sonstige Rechtssprechung, auch gegen Urteil von höheren Instanzen. Die Gießener Gesinnungsjustiz als Insel das totalen willigen Vollstreckens von Interessen der Obrigkeit.
- Aus dem Urteil des Landgerichts unter Richter Pfister am 2.3.2005 (Aktenzeichen 8 Ns 501 Js 506/04) hier ...
Revision ist eingelegt. Während des Prozesses kam es zu einer totalen Räumung des Saales mit erheblicher Polizeigewalt, u.a. einem Tritt in das Gesicht eines am Boden liegenden Zuschauers.
10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
12 Prozesstage, 30 ZeugInnenvernehmungen und ca. 50 Anträge - das sind die Rahmendaten des umfangreichen Prozesses. Das Gericht hatte den Angeklagten dennoch eine Beiordnung abgelehnt mit der fadenscheinigen Begründung, der Prozess sei einfach gelagert. Das zeigte sich im Verlaufe deutlich ... die Sachverhalte waren so kompliziert und die Zeugenaussagen vor allem der Polizeizeugen so widersprüchlich, dass auch die Richterin des häufigeren, insbesondere an den letzten Prozesstagen, den Überblick verlor. Aber das störte sie wenig - sie sprach erneut ein hartes Urteil aus, wobei auch sie sich auf sehr seltsame Gründe stützte:
- Bei einer Sachbeschädigung wurde erneut gemeinschaftliche Tat angenommen, obwohl darüber vor Gericht nie gesprochen wurde und dazu beantragte Zeugen abgelehnt wurden.
- Bei der Verurteilung der Körperverletzung ignorierte das Gericht alle Aussagen aus die eines Polizeizeugen. Dessen Kollegen hatten zum Teil stark abweichende Schilderungen abgegeben. Zudem hatte der Polizist selbst noch in seiner Anzeige einen ganz anderen Ablauf geschildert ... und in spektakulärer Weise in der laufenden Berufungsverhandlung einen neuen Polizisten als Mitzeugen präsentiert. Genau letzteres, auffällig den Verdacht nachträglicher Korrektur der Ereignisse nährend, wurde vom Gericht als Beweis für die Glaubwürdigkeit des Zeugen genutzt. Das Urteil stützt sich ausschließlich auf den einen Zeugen, obwohl 8 andere Zeugen etwas deutlich anderes schilderten.
- Bei der vermeintlichen Beleidigung wiederholte das Gericht die Begründung der Glaubwürdigkeit der prügelnden Zeugin nicht exakt, aber ähnlich. Die sei jetzt nicht besonders glaubwürdig, weil sie prügelte, sondern weil sie so emotional sei. Das war zu sehen: Blanker Hass prägte ihre Aussagen, vor Gericht betitelte sie die Angeklagten als "Gartenzwerge" usw. Wer politisch unerwünschte Personen richtig hasst und das auch zeigt, ist vor Gießener RichterInnen besonders glaubwürdig.
- Es gilt eben vor Gerichten immer wieder: Wer von Polizisten verprügelt wird, kassiert eine Anzeige wegen Widerstand oder auch Körperverletzung. Gerichte glauben Polizisten immer. Das macht die prügelnden Uniformträger noch sicherer, einfach alles zu können. Ausnahmen gibt es nur selten, z.B. wenn zufällig jemand das Geschehen fotografiert und dann auch noch in die Medien bringen kann - so wie hier: Die Bullen hatten natürlich schon Anzeige erstattet gegen ihr Opfer siehe Bericht in der Jungen Welt, 8.9.2005 (S. 2).
- Schriftliche Urteilsbegründung hier ... ++ Infoseiten zum Prozess
Revision wurde eingelegt und ohne Prüfung verworfen. Mehr ...
- Dann, viel später, der Knaller: Das Bundesverfassungsgericht hob alle Urteile auf und nannte das Verhalten aller Beteiligten von Anfang an (Innenminister, Polizeipräsident, Polizei vor Ort, Amtsrichter, Landgericht, OLG und die Staatsanwaltschaften) als grundrechtswidrig. Der Verurteilte hatte die Verfassungsbeschwerde selbst eingereicht.
19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
Am 10.7.2004 wurde ein Aktivist beim Flugblattverteilen gegen ein Polizeifest erst mit Platzverweisen belegt und dann, obwohl er sich dran hielt, festgenommen. Dagegen legte er Widerspruch ein. Der wurde vom Verwaltungsgericht als unzulässig abgewiesen, weil das Gericht behauptete, der Festgenommene für seine Verhaftung gewollt haben und daher gäbe es für ihn kein Rechtsschutzinteresse mehr gegen Freiheitsentzug ...
- Die abenteuerliche Begründung für dieses Urteil (Aktenzeichen 10 E 3616/04) hier ...
Sommer 2005: Richtig viele neue Verfahren
Wo nun die ersten Urteile gefällt sind, bricht sich der Verfolgungswahn erst richtig seinen Weg ... nun wird überall wegen Beleidigung, Widerstand usw. ermittelt, beschlagnahmt usw. Mehr ...
Herbst 2005: Einstellungen von Anzeigen gegen Obrigkeit
Während Staatsanwalt Vaupel und andere Justizfilz-Einrichtungen viel Energie gegen unerwünschte Personen richten, stellen sie die Verfahren gegen Obrigkeit und Repressionsbehörden schnell ein.
- Polizei verprügelt Angeklagten und filmt eigene Tat, Staatsanwalt stellt trotzdem ein - mehr ...
- Falschaussageverfahren gegen CDU-Mann Gail eingestellt ... plötzlich hat der arme Zeuge keine richtige Erinnerung mehr. Als das Urteil gegen die Projektwerkstättler begründet wurde, galt er noch als hoch glaubwürdig. Im selben Prozess zur selben Sache ... mehr hier!
- Mehr zu allen eingestellten Anzeigen ...
Falschaussagen, falsche Verdächtigungen und Straftaten im Verlauf von Gerichtsverhandlungen
Bossi, Rolf (2006): „Halbgötter in Schwarz“, Goldmann in München (S. 175)
Die Strafprozessordnung verpflichtet die anwesenden Vertreter der Staatsanwaltschaft in solchen Fällen unmissverständlich, entsprechende Einlassungen wörtlich protokollieren zu lassen, damit sie später Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen werden können.
2005: Stadtverordnete dürfen Rechtmäßigkeit von Beschlüssen nicht überprüfen lassen
Aus der Gießener Allgemeine, Internet am 28.6.2005
Beschluss über Vertrag mit Rosco bestätigt Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. September 2003, mit dem der erste städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Gießen und dem Unternehmen Rosco als Bauherr der »Galerie Neustädter Tor« befürwortet worden war, kam rechtmäßig zu Stande. Die 8. Kammer des Gießener Verwaltungsgerichts wies am Dienstag eine Klage des PDS-Stadtverordneten Michael Janitzki gegen die Gültigkeit des Votums ab. Der PDS-Fraktionschef hatte geklagt, weil der Vertrag in nichtöffentlicher Sitzung behandelt worden war, was nach Ansicht des Stadtverordneten gegen den in der Hessischen Gemeindeordnung verankerten Öffentlichkeitsgrundsatz verstieß. Der Frage, ob gegen dieses Prinzip verstoßen wurde, widmete sich das Gericht erst gar nicht. Nach Meinung der Kammer ist Janitzki als Stadtverordneter nämlich nicht klageberechtigt.
Dezember 2005: Rassistischer Richter
Aus dem Gießener Anzeiger, Internet am 15.12.2005
"Als ich das damals in der Zeitung las, dachte ich, jetzt kommen die Banden aus dem Osten in die Innenstadt", sagte Richter Wolfgang Hendricks im Amtsgericht, wo sich ein 29-jähriger Mann wegen der Einbruchsserie verantworten musste.
Sommer 2005: Polizei hat immer Recht
Wenn Polizisten treten und schlagen, ist das immer "nicht nachweisbar"
- Staatsanwalt Vaupel verweigert Verfahren gegen prügelnde und tretende Polizisten mit absurden Begründungen
- Verfahren gegen Polizistenübergriffe am 11.4.2005 eingestellt
- Aufruf und Sammlung zur Bevorzugung von PolizistInnen als ZeugInnen vor Gericht und in Ermittlungen
Frühjahr 2006, OLG blockt: Revision gar nicht beachtet
Die Revision im großen Prozess gegen Projektwerkstättler ist vom Oberlandesgericht schnodderig verworfen worden ohne jegliche Auseinandersetzung in den konkreten Punkten. Dabei hat das OLG offensichtliche Rechtsbeugungen begangen. Doch der Filz hält auch in dieser Instanz ...
- Übersichtsseite zur Revisionsablehnung
- Verfassungsklage gegen den Bruch des Demonstrationsrecht
- Strafanzeige eines Strafverteidigers gegen den OLG-Senat wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB)
Durchgeknallte Polizei und Justiz: Der 14.5.2006 die Folgen
Ein besonderer Höhepunkt entstand an diesem Tag. Mehrere Personen wurden nachts überfallen in einer fernsehreifen Inszenierung. Die Polizei dachte sich Straftaten komplett aus, verschwieg ihre eigene Observation der Personen (um behaupten zu können, diese seien woanders gewesen), machten eine Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt ohne Durchsuchungsbefehl und sperrten einen Menschen länger ein (Unterbindungsgewahrsam für fünf Tage). Danach wurde Akteneinsicht verweigert und Recht gebogen, dass es nur so kracht.
- Sonderseiten zum 14.5.2006
- Die illegale Hausdurchsuchung und Vertuschungstricks im Anschluss (einschließlich Widersprüchen)
- DNA-Entnahmen angeordnet - aber warum eigentlich?
- Das Mobile Einsatzkommando der Politik observiert Projektwerkstatt
- Indymedia-Seite zu Rechtsbeugung, Verschleppung usw. im Fall "14.5.2006" ++ Presseinformation vom 2.7.2006 zu Strafanzeigen gegen RichterInnen, Polizei & Co. wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, übler Nachrede und falscher Verdächtigung sowie zu Beschwerden gegen Haft, Hausdurchsuchung und DNA-Entnahme
- Kritischer Bericht zu Richter Gotthardt und den ganzen Vorgang in der Richterdatenbank
Das krasse Ende: Oberlandesgericht erklärt alles als rechtswidrig und wirft Polizei und Justiz Methoden vor, die die Nazi zuletzt angewendet hatten. Der Rechtsstreit darum und das OLG-Urteil hier (Urteil als PDF) ++ Gesammelte Namen und Straftaten aller beteiligten RichterInnen und PolizistInnen ++ Übersicht als PDF
Ein Bonbon: Ein Kapitel aus dem Buch "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" zu diesem Polizeiüberfall mit genauen Berichten und vielen Auszügen aus Akten, Vermerken, Gerichtsbeschlüssen einschließlich dem Vermerk des Richters Gotthardt "Nicht sagen!" ... Download als PDF! ++ Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" ++ Bestellseite für das Buch
Das nächste Urteil nach skandalösem Prozess am 20.11.2006
Ein Projektwerkstatts-Aktivist wurde zu 140 Tagessätzen verurteilt, weil er das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft mit Farbe verschönert haben soll. Gefilmt hat das eine Kamera, die illegal angebracht wurde (von Polizei und Amtsgericht - wie üblich handelten diese Institutionen auch da rechtswidrig). Dennoch durfte der Beweis genutzt werden, zuerst trotz Illegalität und schließlich nach einem abenteuerlichen Wechsel der Rechtsgrundlage mitten im Verfahren. Wichtigstes Beweismittel war ein Gutachten, das sich methodisch auf ein Buch des Chef vom rassebiologischen Institut der Nazis stützte - "Nationalsozialisten könnten auch die besseren Wissenschaftler gewesen sein, weil sie sich besonders für Rassen interessierten" formulierte der Richter seine bedenkenlose Übernahme solchen Wissens. Der Prozess war ein Musterbeispiel für Rechtsbeugung, Falschaussagen, Verfahrensmanipulationen - alle nacheinander enttarnt. Verurteilt wurde aber nur der Angeklagte - und Staatsanwalt Vaupel wird die Gerichts- und Polizeiangestellten zu schützen wissen.
- Die Eingangsseite zum Prozess (mit Unterseiten zu allen Prozesstagen, Anträgen und Plädoyers)
- Indymediaartikel zum letzten Prozesstag und zum Urteil
- Bericht in der dritten Polizei- und Justizdokumentation über den Prozess (PDF)
Und noch eine Zugabe : Das Kapitel aus dem gleichen Buch "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" zu genau diesem Prozess mit vielen Einzelheiten, teilweise wörtlichen Mitschriften der absurden Dialoge im Gerichtssaal und vielen Auszügen aus Akten, Vermerken, Gerichtsprotokoll und Urteil ... Download als PDF! ++ Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" ++ Bestellseite für das Buch
Während des Prozesses machte ein Beamter des Amtsgerichts eine gezielte Falschaussage, um das Hauptbeweismittel zu retten. Angestiftet wurde er dazu mindestens vom Führungsbeamten der Polizei, KHK Zacharias. Wer sonst noch hinter den Kulissen die Verfahrensmanipulation inszenierte, ist unklar. Wahrscheinlich ist mindestens die Beteiligung des Amtsgerichtspräsidenten, da dieser eine Aussagegenehmigung erteilen musste. Die Einstellung des Verfahrens durch Staatsanwalt Vaupel diente der Vertuschung der Vorgänge. Mehr ...
Herbst 2006: Widerstand ist Pflicht - die dritte Polizei- und Justizdokumentation
Wieder sind viele Fälle genau dokumentiert und aufgearbeitet worden, die Straftaten, Rechtsbeugung, Rechtsbrüche und Verfassungsbrüche von Polizei und Justiz in Gießen belegen. Die Dokumentation ist dem Hessischen Staatsgerichtshof auf Basis des § 147 der Hessischen Verfassung vorgelegt worden (Brief und Presseinfo dazu als PDF).
- Eingangsseite zur Dokumentation mit Links zu allen Kapiteln
- Download der gesamten Doku (13,8 MB!)
- Download einer Kurzfassung der Doku
- Bericht und Kurzfassung auf Indymedia
Dezember 2006: Endlich der Abschluss im ersten Verfahren
Übrig blieben 100 Tagessätze zu je 1 Euro ... mehr hier!
Dann lange Pause - ab August 2008 aber ein neuer Höhepunkt: FeldbefreierInnen-Prozess
Richter Oehm verbietet alle Fragen zur Sache, verweigert die Vernehmung des wichtigsten Zeugen, schmeißt den Angeklagten aus dem Saal und verhandelt ohne ihn weiter. Ein Staatsschützer lügt und wird vom Richter gedeckt. Am Ende hagelt es vor leerer Angeklagtenbank eine fette Strafe - und die Staatsanwältin legt trotzdem Berufung ein. Sie will damit den Richter schützen, denn durch die Berufung kommt es nun nicht zu einer Rechtsfehlerüberprüfung.
- Sonderseite zum Amtsrichter Dr. Frank Oehm und dem Prozess (Tonbandmitschnitte und -abschriften)
- Infoseite zum Prozess und zum Urteil am 4.9.2008
- Strafanzeige des Anwaltes gegen Oehm wegen Rechtsbeugung ++ Strafanzeige des Angeklagten
- Strafanzeige gegen Richter Oehm und Staatsanwältin Sehlbach-Schellenberg wegen Strafvereitelung im Amt
Ab 2008: Prozess gegen FeldbefreierInnen ...
Marburg
4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
Ein Antifaschist steht vor Gericht. Er hatte polizeiliche Trotteligkeit in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerügt. Das geht natürlich nicht - der Dienstaufsichtssteller wird wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde wegen falscher Verdächtigung verurteilt. In einer Prozesspause attackieren Richter und ein Polizeizeuge handgreiflich eine Theatergruppe. Das fotografiert ein Besucher. Dieser wird unter körperlicher Gewaltandrohung vom Richter (!) genötigt, die Kamera rauszurücken. Polizei und Richter löschen dann das Foto, auf dem sein Prügeln zu sehen ist. Ein Besucher zeigt den Richter und den Polizeizeugen wegen Nötigung und Strafvereitelung an. Die Staatsanwaltschaft lehnt das Verfahren ab, weil der Richter in Notwehr gehandelt hätte. Das ihn belastende Fotos sei eine Bedrohung für ihn gewesen, deshalb sei die Nötigung und das Löschen rechtmäßig ...
- Infoseite zu diesem Justizskandal mit dem Ablehnungsbrief der Staatsanwaltschaft
- Nächster Termin (Berufung): Fr, 14. Oktober 2005, 10 Uhr, Landgericht Marburg (Raum 104): Verfahren gegen Ulrich Brosa. Der hatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizisten eingereicht - das geht natürlich nicht, also ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung.
Frühjahr 2007
- Staatsanwalt Marburg stiftet zu Denuziation an. Mehr ...
- Staatsanwalt Vaupel (GI) in seinem Element: Neue Anklagen wegen Genfeldzerstörung und Innenministerbeleidigung. Mehr ...
Marburg im Juli 2007: Meineid-Verfahren gegen Justizkritiker
Das Verfahren wurde zunächst eingestellt, dann aber wieder aufgenommen, weil der sog. Täter im Internet Staatsanwaltschaft kritisiert hatte - deutlicher ist politische Justiz kaum begründbar. Aus der Wiederaufnahme: ""...Einsicht in das Unrecht eines Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz zeige. Das sei nicht der Fall, der Angeklage [das bin ich] verhöhne vielmehr auf Internetseiten zunehmend die Staatsanwaltschaft... Die Einstellung des Verfahrens erscheint rückwirkend als unrichtig ...". Mehr, Chronologie und Aktuelles ...
- Der Bericht aus der zweiten Instanz: Peinliche Auftritte - und am Ende eine Einstellung als Notbremse
Marburg im August 2007: Absurde Verurteilungen gegen Demonstration auf Stadtautobahn
GegnerInnen der Studiengebühren demonstrieren in Marburg, einige blockieren die Stadtautobahn (B 3a), einige informieren erstmal die Polizei, damit nichts Gefährliches entsteht. Die Polizei regelt auch alles und denkt sich erstmal nichts weiter. Aber ein Polizeibeamter im entstehenden Stau wird wütend und stellt Anzeige. Ein komplett durchgeknallter Richter macht sich an die Verfolgung. Seine wirren Rechtskonstruktionen: Mindestens Nötigung, aber eigentlich sogar Freiheitsberaubung. Es kommt zu Prozessen (leider ohne offensive Verteidigung ... die RobenträgerInnen dominieren auch auf Seiten der Studierenden das Geschehen). Die Staatsanwaltschaft beantragt 60 Tagessätze. Richter Taszis dreht durch: Sechs Monate Haftstrafe mit Bewährung und 200 Arbeitsstunden - damit könnten die Studierenden ihre Ausbildung abbrechen, weil Lehramt & Co. nicht mehr möglich wären. Richter Taszis hat weder der Verteidigung noch der Staatsanwaltschaft irgendwelche Beachtung geschenkt. Verfassungsgerichtsurteile, Modellurteile und Gesetzeskommentar - für ihn nichts wert. Es gibt nicht wenige Sprachen, die solche Arschlöcher verstehen - unterwürfige Ruhe im Gerichtssaal ist eine unpassende Reaktion!
- Berichte vom Prozess: Umfangreicher Bericht ++ Befangenheitsantrag im Vorweg
- Hämische Seite zum Richter Taszis
Marburg im September 2007: Staatsanwalt mit rechten Allüren
Marburg im Herbst 2007
Ein Polizei- und Justizkritiker wird wegen angeblicher Beleidigung und so einer Art Geheimnisverrat angeklagt, weil er einen Brief an die Polizei geschrieben hat!!! Wer sich beschwert, bekommt eine Verfahren - Justizlogik!
Ermittlungen gegen die Band "Mono für alle!"
Wer scharfe Worte findet, bekommt es mit Staatsschutz und Justiz zu tun - so auch die Band "Mono für alle!", die von der Gießener Staatsschützerin Cofsky und dem Staatsanwalt Vaupel (alte Bekannte ...) verfolgt werden.
- Übersicht zu dem Fall als PDF ++ Indymediatext ++ Teil 2
- Das angegriffene Lied "Amoklauf" auf YouToube
Attacke auf missliebigen Anwalt
Rechtsanwalt Döhmer hat schon einige Schweinereien in der mittelhessischen Justiz attackiert - und die justizkritischen Dr. Ulrich Brosa und Jörg Bergstedt unterstützt. Ebenso wurde er für die Band "Mono für alle!" tätig, die von Gießener Staatsschutz und Staatsanwalt Vaupel ins Visier genommen wurde. Die Quittung für sein Engagement folgte am 6.11.2007: Seine Anwaltskanzlei, sein Privathaus und das Haus einer Bekannten wurden durchsucht. Bei der Durchsuchung des Privathauses lag kein Durchsuchungsbeschluss vor - aber die Robenträger haben nachträglich alles für rechtens erklärt (dafür sind sie da, Rechtsbrüche ihrer KollegInnen in Robe zu decken).
- Der Fall in der Richterdatenbank
- Auf Radio Utopie
- Beitrag bei Mein-Parteibuch.de ++ Presseerklärung des Rechtsanwaltes auf Mein-Parteibuch
- Bericht im Gießener Anzeiger, 27.11.2007
74jährige Blinder gegen die Polizei?
- 1. Akt: Lubomir, der Blinde, soll Polizisten, die seine Haustür mit einer Axt einschlugen, dabei körperlich in Bedrängnis gebracht haben ... verurteilt (17.4.2008)
- 2. Akt: Der Verurteilte regt sich über das Urteil auf - und schon gibt es das Folgeverfahren: Beleidigung
November 2008
- Noch ein Versuch, Justizkritiker zum Schweigen zu bringen ++ Prozessbericht
- Richter verurteilt Rechtsanwalt, der sich über Zwangspsychiatrisierung seines Mandanten beschwert
Summa summarum
Zusammenfassend lässt sich sagen: In Gießen lassen sich Übergriffe und Straftaten der Herrschenden und ihrer willigen VollstreckerInnen nicht vor Gericht bringen. Die Staatsanwaltschaft passt auf, dass den Mächtigen nichts passiert! Der Rechtsweg ist ausgeschlossen in Gießen ... wahrscheinlich auch anderswo.

Bilder einer kleinen Aktion am 28.6.07: Plakate mit Auszügen vom OLG-Urteil, Flyer und Kreide auf dem Gerichtsgelände
Da Vaupel oft nicht weiter weiß, Ob Wendel, Pfister oder Brühl, Und die Moral von der Geschicht': Noch mehr schlechte Prosa? Das in Gießen wohl verwendete "eigentliche" Strafgesetzbuch ... |
Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
In Gießen ist ein Kriminalmuseum geplant ... im Vorstand des vorbereitenden Fördervereins versammeln sich die TäterInnen - Opfer der Justiz und der Polizei fehlen gänzlich. Aus einem Text des Gießener Anzeigers (3.2.2006):
"Wir wollen kein Kriminalmuseum sein", stellte er klar. Vielmehr sei es das gemeinsame Ziel, Strafrecht in seiner ganzen Breite, "von der Tat bis zum Maßregelvollzug", verständlich darzustellen und damit verschiedene Zielgruppen anzusprechen. ... Da auch die Wahl des Vorstands sehr zügig über die Bühne ging, ist der Anfang gemacht. Diese ergab, dass Prof. Arthur Kreuzer in den nächsten zwei Jahren die Geschicke des Fördervereins leiten wird. Als stellvertretender Vorsitzender steht ihm der ehemalige Präsident des Gießener Amtsgerichts, Jochen Werner, zur Seite. Oberstaatsanwalt Volker Kramer als Schriftführer sowie Strafverteidiger Ramazan Schmidt als Kassenwart komplettieren das Quartett. Zu Beisitzern bestimmt wurden Gießens Kulturdezernent Dr. Reinhard Kaufmann, der stellvertretende Polizeipräsident Roland Ullmann, Sadullah Gülec, Leiter der Gießener Touristinformation, Ulrike Büger, Richterin am Amtsgericht, sowie Rechtsmediziner Dr. Marcel Verhoff.
Vorsitzender Kreuzer ist Kriminologe.
Justiz-Praxis
Wahrheitsfindung mit Drohung
Aus dem Gießener Anzeiger vom 8.3.2006 zu einem Gerichtsprozess in Gießen
Nachdem das Gericht dem jungen Mann signalisiert hatte, dass er bei einem Geständnis mit einer Bewährungsstrafe davon kommen könne, gab der dann zu, bei der Drogenfahrt beteiligt gewesen zu sein.Antirassistische Justiz
Aus der Internetseite einer Gießener Rechtsanwaltskanzlei
Um Missverständnissen vorzubeugen muß darauf hingewiesen werden, dass nach der bekannten mittelhessischen Rechtsprechung verheiratete Paare, die den Schutz von Art. 6 GG genießen möchten, im Rahmen ihrer Scheinehen durchaus echte Beziehungen unterhalten dürfen. Sie sollen das aber bitte woanders tun, wenn sie nicht in Konflikt mit Strafjustizia kommen wollen.
Es wird schlimmer ...
Aus dem Gießener Anzeiger, 27.10.2006
Zu den Eckpunkten der Initiative gehörten unter anderem die Ausdehnung des Strafbefehlsverfahrens auf die Land- und Oberlandesgerichte.
Wird der Vorschlag zum Gesetz, dann würde das bedeuten, dass in bestimmten Fällen auch die beiden höheren Instanzen eine Strafe ohne eine Hauptverhandlung verhängen dürften. Insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren könnten sich somit neue Handlungsspielräume für die Gerichte eröffnen, erklärte der Justizminister. Der Strafbefehl soll nach dem Vorschlag des Justizministeriums auch eine bis zu zwei- anstatt einjährige Bewährungsstrafe ermöglichen. Im gleichen Zuge soll dann auch der Strafrahmen bei Freiheitsstrafen von einem auf zwei Jahre angehoben werden. Das hessische Justizministerium erhofft sich davon eine "konzentriertere und Zeit sparendere" Arbeitsweise bei Strafverfahren, so Banzer. Ein weiterer Vorschlag zur Erneuerung betrifft die Annahmeberufung. Bisher mussten die Landgerichte als zweite Instanz in Strafsachen, eine Berufung ab einer Verurteilung des Amtsgerichtes zu mindestens 15 Tagessätzen und einem Freispruch mit 30 Tagessätzen annehmen. Diesen "Schwellenwert" wolle man auf 60 Tagessätze anheben und so aufwändige Berufungsverhandlungen in Fällen vermeiden, in denen dies unbegründet sei, erklärte Banzer den Vorschlag. Prozessbeschleunigend solle außerdem die Neuerung wirken, die es Gerichten erleichtern würde, Prozess verschleppende Beweisanträge abzulehnen. Diese bewirkten nämlich erhebliche Verzögerungen.
Überregional: Kritik an Justiz
Unabhängige Justiz?
Aus "Neues Kräftespiel im hohen Haus" in: FR, 10.4.2006 (S. 5)
Alle 16 Bundesverfassungsrichter müssen laut Verfassung mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden.
Weil deshalb ein Zwang der großen Volksparteien zur Einigung besteht, haben sie sich das Vorschlagsrecht aufgeteilt. Acht Verfassungsrichter schlägt die Union vor, acht die Sozialdemokraten. Bei einer Regierungskoalition tritt der zahlenmäßig größere Partner dem kleineren eine Stelle zur Besetzung ab. Bei der gegenwärtig regierenden Großen Koalition bleibt das Vorschlagsrecht aber allein bei Union und SPD. ...
Da die Parteien behaupten, es würde einen Kandidaten für das hohe Amt beschädigen, wenn er zunächst nominiert, dann aber nicht gewählt werde, herrscht um die Richterwahl große Geheimniskrämerei. Folge ist, dass in Deutschland zwar die Auswahl des US-Präsidenten für Richter des Supreme Court öffentlich verfolgt wird, nicht aber die Besetzung des eigenen Bundesverfassungsgerichts.
- Entnazifizierung an Justiz weitgehend vorbeigegangen: Nazi-Richter als Verfassungsgerichtschef
- Beispiele für Polizisten als Zeugen (Verurteilung des Angeklagten meist sicher) und Täter (Freispruch oder Einstellung meist sicher)
- Justiz als willige Vollstreckerin des Sozialabbaus
- Kritik an Richtersprüchen statt Rechtsprechung
- Blick über den Tellerrand: Harte Strafen bei Delikten gegen Obrigkeit in Kolumbien
- Justizkritische Aktionen vor dem OLG Frankfurt: 25.3.2006 ++ 6.5.2006 ++ Bericht vom 3.6.2006 und Presseinfo dazu ++ 5.8.2006
- Strafanzeige gegen die zweite Kammer des OLG Frankfurt
- Total bekloppt: Verurteilung wegen Anti-Nazi-Symbolen ++ Verurteilung wegen Hilfe an irakische Angehörige
- Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen - zur Einstellung des Verfahrens gegen Großbänker, in: FR, 29.11.2006 (S. 9)
- Wer einem Richter mit einer Anzeige droht, wird wegen Nötiggung verurteilt - Gotteslästerung? In: Taz, 23.2.2007 (S. 24)
Kritik von der Stiftung Pro Justitia (Quelle), Auszug:
Geprägt von "Willkür" der Staatsanwälte seien die Rechte des Bürgers oft "keinen Pfennig wert, weil sie unterlaufen werden", sagte der Stiftungsvorsitzende, Rechtsanwalt Alexander Keller. Bei Betroffenen löse der "Verfolgungseifer deutscher Staatsanwälte" schnell "blankes Entsetzen" aus.Trotzloser Haufen: Deutscher Richterbund
Als Reaktion auf die Kritik an Staatsanwaltschaften und Gerichten verwies der Richterbund in einer Presseinfo vom 2. November 2004 darauf, dass Gerichte die Klasse der Gerichte anerkannt hatten. Auszug:
Nirgends ist der Rechtsschutz für Beschuldigte gegen strafrechtliche Ermittlungen so umfassend wie in Deutschland. Weder das Bundesverfassungsgericht noch die Strafgerichte haben "strukturelle Missstände" festgestellt oder gar beanstandet.
- Überregionale Datenbank zu Justizskandalen, RichterInnen usw. ++ Filme zu Justizkritik
- Historie: Der Justizmord an den Anarchisten Saccho und Vanzetti in den USA, Junge Welt, 18.8.2007 (S. 15)
- Justizkritische Texte ++ Private Seite mit Sammlung einiger Justizskandale, u.a. aus Gießen
- Meldestelle für Tricks von Gerichten der HU Marburg
- Praxisbericht aus dem Landgericht Berlin
Rassistische Urteile ++ Tipps für den Umgang mit StrafjuristInnen ++ Fehlurteile und ihre Gründe
Links
- Dokumentationen zu Polizei- und Justizstrategien in Gießen ++ Projekt "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"
- Zweiseitiger A4-Text zur Übernahme in Zeitungen, als Flugblatt usw. (PDF-Download)
- Staatsanwälte schützen Polizei und Politiker bei Straftaten
- Georg Büchner ... Justizopfer in Gießen
- Illegale Handlungen als Bestrafung Anderer anerkennen (BGH-Urteil: FR, 14.8.2009, S. 6)
- Links zu Gerichten
Und das muss auch noch sein: Plötzlich entrüstet sich gerade das Landgericht Gießen über Rechtsbrüche von Repressionsbehörden. Was war passiert? Die Knastleitung in Butzbach hatte ein Urteil des Landgerichts Gießen missachtet. Und das geht natürlich nicht ... Rechtsbrüche: Ja! Repressionskeule überall: Auch ja! Rechtsbeugung: Ja, klar! Aber das Landgericht Gießen nicht beachten: Nein! Mehr in der FR, 9.2.22006 (S. 30) ...
Rezensionen (Buchvorstellungen)
Im Namen des Volkes?
Über die Justiz im Staat der DDR
(1996, Forum Verlag in Leipzig, 3 Bände, 168/284/320 S., 10/16,50/24,50 Euro)
Eine umfangreiche Untersuchung über Richtlinien, interne Debatten und viele konkrete Einzelfälle einer vom Staat gelenkten und Staats-/Parteiinteressen verfolgenden Justiz. Die Bände erschienen begleitend zu einer Ausstellung des Justizministeriums. Sie zeigen minutiös, wie intensiv sich politische Leitungsgremien in die Rechtsprechung einmischten - ohne jedoch vollständig und im Einzelfall die Urteil bestimmen zu können. Davon zeugen viel Protokolle, Notizen und Briefe, in denen sich Überwachungsapparate über RichterInnen und Urteile beschweren. Insgesamt zeigen die drei Bände, aufgeteilt in den Katalog der Ausstellungsstücke, einen Dokumentenband mit vielen Originalen und den wissenschaftlichen Begleitband mit Aufsätzen verschiedener Personen, dass die Justiz der DDR Teil der herrschenden Eliten war. Sie war eingebunden in die Machtapparate und von diesen abhängig. Gleichzeitig aber spielte sie ihre Rolle und beeinflusste das Gesamtgeschehen. Moderne Eliten haben keine allmächtigen Zentren, sondern sind Geflechte, in denen Interessen, Machtspiele und das Nebeneinander von Konkurrenzen und dem übergreifenden Interesse aller an der Weiterexistenz von Herrschaftsverhältnissen wirken. Für die Justiz der BRD wären solche Dokumentationen ebenso wichtig wie überfällig.
www.polizeizeugen.de.vu:
Die Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor Gericht

