Siehe auch: Anti-Knast-Seiten ++ Prozesstipps ++ Antirepression ++ Polizeigewalt
Verteidiger rausgeworfenAb Sommer 2010 lief in Dannenberg ein Prozess gegen die Kletteraktivistin Cécile Lecomte. Es ging um Hausfriedensbruch und Widerstand am Atommüllzwischenlager in Gorleben. Ein Vorwurf war eine Lappalie, der andere erkennbar nicht strafbar, weil die Polizei sowohl das Versammlungsrecht wie auch das Polizeirecht nicht beachtet hatte. In den ersten Prozesstagen wurden der Angeklagten fast alle prozessualen Rechte verwehrt (keine Akteneinsicht, womit auch entlastendes Material unzugänglich wurde, z.B. ein Polizeibericht, die Angeklagte hätte keinen Widerstand geleistet; keine Pflichtverteidigung usw.), zudem wurde sie vor allem vom Staatsanwalt Vogel (Lüneburg) immer wieder auch persönlich angegriffen. Daher beantragte sie am 13. September 2010 einen Rechtsbeistand, der auch genehmigt wurde (siehe Protokoll). Seitdem ist der Aktivist Jörg Bergstedt als Laienverteidiger Prozessbeteiliger und "Organ der Rechtspflege" - eine sehr notwendige Tätigkeit, denn mit dem Recht haben es die RechtssprecherInnen dieses Landes ja oft nicht so. Das war in Dannenberg nicht anders ...
Am 6.10.2010 schickte das Gericht die Ladung mit Adresse des Knastes an den Verteidiger - im Briefkopf sogar fälschlich als "Rechtsanwalt" benannt. Wegen ganz anderer Probleme musste der Prozess dann wiederholt werden und ab dem zweiten Verhandlungstag war der Verteidiger auch anwesend. Das schien nun aber Gericht und Staatsanwaltschaft immer wieder zu gefallen, denn vor allem Staatsanwalt Vogel merkte immer deutlicher, dass er gegen dieses Duo auf der Angeklagtenbank nicht mehr ankam. Statt nun das Verfahren einzustellen, vollzog er eine ganze andere Kehrtwendung: Er beantragte den nachträglichen Rauswurf des Verteidigers, um wieder freiere Bahn für seinen Verfolgungseifer zu haben. Plötzlich fand er, dass die Inhaftierung des Verteidigers mit dessen Tätigkeit nicht zusammenpasse und er außerdem darüber nicht informiert wurde (Bericht). Das ist zwar durch das Schreiben des Staatsanwaltes vom 30.9.2010 gegenteilig bewiesen, aber war kümmert einen hauptamtlichen Rechtsverdreher sein Geschwätz von gestern. Was der Macht im Gerichtssaal dient, wird auch gemacht. Trotz passender Gegenerklärungen folgte das Gericht - wie üblich - den Wünschen der Staatsanwaltschaft und schmiss den Verteidiger raus. Der betroffene Ex-Verteidiger fasste all das in seiner 9-seitigen Beschwerde zusammen und schickte sie an das Gericht. Zudem zeigte er den Richter wegen Rechtsbeugung, übler Nachrede und falscher Verdächtigung an, denn der hatte dem Verteidiger unterstellt, sich das Verteidigermandat "erschlichen" zu haben.
Doch das höhere Gericht guckte sich die Beschwerde gar nicht an, sondern kopierte die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft einfach blind in den Beschluss.
Die Anzeigen wegen übler Nachrede wurden behandelt, wie Staatsanwaltschaften mit Anzeigen gegen Obrigkeit und vor allem robenbehangene Eliten halt so umgehen: Sofortige Einstellung durch die StA Lüneburg am 20.12.2010 zu StA Vogel und zu Richter Stärk am 6.1.2011 ++ Beschwerde des Anzeigeerstatters am 30.12.2010 zur Einstellung StA Vogel und am 14.1.2011 zur Einstellung Richter Stärk ++ Ablehnung durch den Generalstaatsanwaltschaft am 2.2.2011 (jetzt mit einer glatten Lüge) ++ Strafanzeige gegen den Generalstaatsanwaltschaftsunterzeichner Arnold wegen Strafverteitelung am 10.2.2011. Verfassungsbeschwerde gegen den VerteidigerrauswurfDer rausgeworfene Verteidiger reichte am 26.1.2011 Verfassungsklage ein. Sie erhielt das Zeichen "2 BvR 233/11" und enthielt folgende Anlagen:
Am 7.2.2011 reichte zudem die Angeklagte in derselben Sache Verfassungsbeschwerde ein. |
Gleiches Spiel in LüneburgBei einem Strafverfahren (wegen Containerns ... die haben aber auch nichts anderes zu tun als RegimekritikerInnen wegen allem möglichen Scheiß zu verfolgen) wurde ebenfalls die Laienverteidigerin nachträglich wieder rausgeworfen ... mehr auch in der Chronologie der Rauswürfe und Ablehnungen |
Absurdes Spiel
Erste Instanz (Amtsgericht Tiergarten), 1. Tag
Erste Instanz, 2. Tag und Urteil
Zweite Instanz, 0. Tag Das Landgericht stellte das Verfahren sofort ein. |
Zweierlei Maß: Was keine Beleidigung ist ...Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Lüneburg finden es also eine Beleidigung, wenn mensch einen Polizisten, der es für eine Sachbeschädigung hält, von einem Polizeiauto angefahren zu werden, fragt, ob er einen an der Waffel hätte. Die gleiche Staatsanwaltschaft hält es hingegen für keine Beleidigung, einen Menschen im Fernsehen als "krank", "nervig" und "verrückt" zu bezeichnen. Warum? Weil im letzteren Fall der Polizeiboss eine Aktivistin beleidigt hat - und so rum ist es in den Augen der RobenträgerInnen nie eine Beleidigung, sondern eine staatspolitische Notwendigkeit.
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