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Verfassungsgericht hebt Urteile aufAmtlich bestätigt: Gießener Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaft und Innenminister Bouffier treten Grundrecht mit Füßen! Die Eingangsbeschlüsse (S. 1 und 2): Uhhh, ein Anarchist ... Amtlich bestätigt: Innenminister und Polizeipräsident treten Grundrecht mit Füßen (S. 4) Und schweigen ... (S. 8) Der Verfassungsgericht fällte kein neues Grundsatzurteil, sondern entschied auf bekannter Rechtsbasis (S. 8 und 9): Versammlung und Versammlungsredner waren friedlich, findet das Gericht (S. 10): Wobei auch einzelne Störaktionen daran nichts geändert hätten (war aber gar nicht, S. 10). Fußtritt (Verfassungsgericht überprüfte nicht mehr, ob das überhaupt stimmte) war Reaktion auf Festnahme, nicht umgekehrt (S. 10). Ziel der Polizei war die Zerschlagung der Demo (S. 10 und 11)! Grundsätzlich aber gilt in Deutschland weiter: Polizei darf alles, auch Illegales. Mensch MUSS sich fügen! Polizei hat alle Regeln nicht beachtet ... (S. 16) Nochmal die Feststellung: Attacke auf die Demo insgesamt(S. 17)! Durch die Blume: Polizeiführer war zu blöd für den Job (S. 19 und 20)! Zusammenfassung des Gerichts am Ende (S. 21 und 22): Das ganze Urteil als PDF (10,3 MB) im Originaldesign ++ als textgelesenes PDF, d.h.Text exportierbar (0,1 MB) PresseAus dem Gießener Anzeiger, 24.5.2007: Und am Folgetag nochmal: Gießener Allgemeine am 25.5.2007, Kurzfassung im Internet:
Zur Presseberichterstattung: Nur eine Redakteurin einer Gießener Tageszeitung redete überhaupt dem dem Kläger, der ja vor dem Verfassungsgericht gewonnen hatte. Bei allen anderen gilt: Keine Gespräche mit den ProjektwerkstättlerInnen. Am besten gar nichts berichten - genauso verhielten sich auch die meisten überregionalen Wochen- und Tageszeitungen: Zensur pur! Das galt auch mals wieder für die meisten Medien, was sich als "links" definiert. Denen wurden z.T. sogar Texte angeboten - und abgelehnt. Mehr Berichte und Stellungnahmen
Rechts: Kommentar zur gleichen Sache vom Hetzer Tamme, Chef der Gießener Allgemeine, Stadtredaktion Gießen (am 2.6.2007, S. 26). Tamme weißt ein bemerkenswertes Rechtsverständnis aus: RichterInnen sollen bitte abhängig von der Person entscheiden - Justitia soll die Augenbinde abnehmen!!! Auch vieles vom Resttest ist absurd: Innenminister Bouffier wird als Initiator verschwiegen und als Opfer stilisiert (er gehöre zu den "Gestörten" - immerhin eine gewisse Doppeldeutigkeit bleibt erkennbar). Eine Demonstration zerschlagen zu lassen, sei "verständlich" usw. Tamme in Hochform!
Pressestellungnahme der Antirepressionsplattform K.O.B.R.A. am 28.5.2007Nach Verfassungsgerichtsurteil in Gießen: "Die Selbstgefälligkeit Gießener Uniform- und Robenträger muss ein Ende haben", fordert die Gießener Antirepressionsplattform K.O.B.R.A. nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das vor wenigen Tagen die Verurteilung eines politischen Aktivisten aufhob, weil nicht dieser, sondern die eingesetzte Polizei, der die Aktion veranlassende hessische Innenminister, die dann Anklage erhebende Staatsanwaltschaft und alle befassten hessischen Gerichte das Recht gebrochen hatten. Das Landgericht muss den Fall nun neu verhandeln. "Wir werden genau hinsehen, ob die Serie von Rechtsbeugung und Lügen weitergeht, um politisch unerwünschte Personen trotz der Schelte aus Karlsruhe mundtot zu machen", kündigte die Gruppe an. In der Entscheidung 1 BvR 1090/06 hatte das Verfassungsgericht allen Instanzen und Beteiligten bescheinigt, das Versammlungsrecht krass missachtet zu haben. Innenminister Bouffier hatte am 11.1.2003 eine seine Politik kritisierende Versammlung von der Polizei angreifen und den Redner festnehmen lassen. Dieser soll sich dagegen gewehrt haben und wurde deshalb zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte einem Irrtum unterlegen waren, der jetzt durch das Verfassungsgericht korrigiert wurde, glaubt bei K.O.B.R.A. niemand: "Die haben absichtlich das Recht gebrochen. Der Angriff auf die Demo war derart haarsträubend, dass es jedem Richter und jeder Richterin selbstverständlich aufgefallen ist. Sie wollten aber verurteilen und haben deshalb bewusst falsch geurteilt. Das sind deutliche Fälle von Rechtsbeugung!" K.O.B.R.A. fordert nun, die Anklage fallenzulassen: "Das Opfer der Polizei- und Justizwillkür hat damals in Haft gesessen sowie im Jahr 2006 nochmals mehrere Tage. In allen Fällen war das rechtswidrig. Den Tätern dieser Freiheitsberaubung ist bislang nie etwas passiert. Die Gießener Staatsanwaltschaft ist immer nur angriffslustig, wenn es gegen ihre Kritiker geht. Vertreter aus Polizei und staatlichen Institutionen werden dagegen gedeckt". Als weitere Forderung sollen Vorgänge endlich aufgearbeitet werden, die in den vergangenen Jahren ähnlich wie die jetzt vom Verfassungsgericht gekippte Haftstrafe der Unterdrückung justiz- und polizeikritischer Meinungen galten. "Wir fordern die Aufarbeitung der bislang verschwiegenen Polizeiaktionen, Hausdurchsuchungen und Festnahmen vom 14.5.2006, bei denen Straftaten erfunden wurden, um Inhaftierungen vornehmen zu können! Auch da war der hessische Innenminister der Initiator der Übergriffe!" Ebenso verweist K.O.B.R.A. auf die schon eingestellten Skandalfälle, angefangen von den Straftaten führender Politiker in Gießen wie der Falschaussage des CDU-Stadtverordneten Gail oder der erfundenen Bombendrohung des Bürgermeisters Haumann über Manipulationen in Gerichtsverfahren wie erfundene Fußabdrücke, ständige Falschaussagen und illegale Beweismittel bis zu den Höhepunkten völlig frei erfundener Straftaten wie dem vermeintlichen Brandanschlag, zu dem eine Gedichtelesung am 9.12.2003 mutierte. "Was hier von Seiten der Staatsanwaltschaft und etlicher Gerichte vertuscht und verbogen wird, ist reihenweise Rechtsbeugung. In dieser Verfassung sind die Gießener Polizei- und Justizbehörden selbst die Quelle umfangreicher Straftaten, die nie in irgendeiner Statistik auftauchen. Konsequent wären eigentlich Anklagen wegen Bildung krimineller Vereinigungen!" heißt es in der Antirepressionsgruppe. Zudem wirft sie Innenminister Bouffier vor, der Hauptdrahtzieher im Hintergrund zu sein: "Bouffier stammt aus Gießen, darum stört ihn die Kritik hier besonders. Er hat etliche der Polizeiattacken veranlasst. Wenn nicht die Medien in Gießen den wichtigsten Politiker der Stadt ständig schützen würde, wären seine kriminellen Energien im Umgang mit Opposition längst offensichtlich!" Mehr Informationen:
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Stress für Bouffier?Die Grüne Landtagsfraktion hat den Innenminister Bouffier gefragt, was er da am 11.1.2003 gemacht hätte. Der hat natürlich gesagt, er hätte nichts gemacht. Und so, wie sich der Grüne MdL Frömmrich dann ausdrückte, reicht das den angepassten Ex-Regierenden mit Alternativhintergrund schon wieder (eine Krähe hackt der anderen ...). Die Hessenschau strahlte am 19.6.2007 einen Beitrag zu dem Ganzen aus. Ausblick auf die Prozess-WiederholungZunächst zum Genießen: Aus dem Landgerichts-Urteil vom 3.5.2005:
Erneute Verurteilung?Das Landgericht könnte planen (und den Auftrag dazu bekommen), eine erneute Verurteilung auszusprechen. Es müsste dann so tun, als hätte der Tritt plötzlich nichts mehr mit der rechtswidrigen Handlung des Polizeibeamten Walter und seiner Kloppertruppe zu tun. Das wäre zwar offensichtlich herbeiphantasiert und ständig in Widerspruch zum bisherigen Urteil, aber das muss RichterInnen nicht interessieren. Sie müssen sich für die Wahrheit nicht interessieren, weil sie sie definieren. Allerdings gibt selbst das Landgerichtsurteil wichtige Hinweise, warum das nur über eine krasse Rechtsbeugung ginge. Um Urteil vom 2.3.2005 wurde der Angeklagte in einem anderen Punkt freigesprochen. Staatsschutzchef Puff hatte ihn am 9.1.2005 verhaftet, ihm ins Gesicht geschlagen und dabei - Gießener StaatsschützerInnen sind halt Trottel - sich selbst verletzt. Wütend hatte er daraufhin den Geschlagenen angezeigt. Das Landgericht aber sprach den Beschuldigten (der in erster Instanz verurteilt wurde!) frei. Grund: Puffs Verhaftung sei grundlos gewesen. Daher sei auch der Widerstand nicht strafbar und eine etwaige Körperverletzung könnte als Notwehr angesehen werden. Genauso müsste in der gleichen Logik auch im anderen Fall nun ein Freispruch erfolgen. Problem nur, dass Gerichte nicht der Logik, sondern den Interessen herrschender Eliten folgen ...
Nein - einfach nur Einstellung ...Im Juli 2007 beantragte die sonst so verfolgungswütige Staatsanwaltschaft selbst, das Verfahren zum vermeintlichen Fußtritt einfach einzustellen ... wenig später beschloss das Landgericht die Einstellung und lud zur Wiederholungsverhandlung. Berufung - die Dritte ... Rückblicke ...Bundesverfassungsgericht stoppt Haftvollstreckung ...
Verfassungsklage eingereichtVerurteilter Demoredner wehrt sich gegen verfassungswidrige Urteile hessischer Gerichte Nach dem Überfall der Polizei auf den Redner einer Demonstration am 11.1.2003 in Gießen war der Überfallene (der mitsamt dem Lautsprecher von der Polizei gewaltsam abtransportiert wurde) von hessischen Gerichten in allen drei Instanzen verurteilt worden wegen Widerstand und Körperverletzung gegen die angreifenden Polizeibeamten. Staatsanwaltschaften und alle drei Gerichtsinstanzen hatten den Polizeiangriff auf die Demonstration als rechtmäßig eingestuft, um eine Verurteilung zu erreichen. Dabei hatten sie auf teilweise abenteuerliche Art das Versammlungsrecht missachtet oder gar Recht gebeugt. Der Redner vom 11.1.2003 war zu 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hat er jetzt Verfassungsklage wegen Verstoß gegen das Versammlungsrecht durch den Polizeiangriff eingereicht. Da dieser grundrechtswidrig war, kommt auch eine Verurteilung wegen (zudem bestrittener) Widerstandshandlungen nicht in Frage, denn Widerstand gegen Polizei ist nur strafbar, solange die Polizei rechtmäßig handelt. „Wenn das Verfassungsgericht in der Sache entscheidet, muss sie die Verurteilung aufheben, denn der Fall ist klar“, beurteilt der Betroffene die Lage, fügt allerdings an: „Die beiden Gießener Gerichte und das Frankfurter Oberlandesgericht standen jedoch eindeutig unter politischer Beeinflussung und Druck aus regionalen Politikkreisen und der hessischen Landesregierung, deren Innenminister Bouffier direkt in den Fall verstrickt war.“ Die Verfassungsklage berührt zudem zwei weitere Punkte der Verurteilung. In zwei Anklagepunkten waren RepräsentantInnen staatlicher Ordnung als ZeugInnen bevorzugt behandelt worden. Besonders auffällig war, dass krasse Widersprüche in deren Aussagen bis hin zu selbst vom Gericht festgestellten Hassgefühlen gegen den Angeklagten als besonderer Beleg der Glaubwürdigkeit angesehen wurden, während bei den Entlastungszeugen haarklein nach kleinsten Widersprüchen gekramt wurde, um diese nicht beachten zu müssen. In einem Anklagepunkt pocht der Angeklagte zudem auf sein Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit. Er soll im Rahmen eines Straßentheaters zu einem Wahlplakat "Hiermit pisse ich Dich an" gesagt haben, als er mit einer Gießkanne Wasser an das Plakat spritzte. Der Angeklagte bestreitet seine Aussage, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass sie zudem durch das Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt wäre. Die drei Teile der Verfassungsklage auf Extraseiten:
Der Verlauf des Ganzen ... hoch dramatisch
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