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Zwangsregime
Psychiatrie, geschlossene Anstalt, Forensik

Hintergründe und Themen ++ Aktionsideen ++ Antipsychiatrie ++ Tipps für Betroffene ++ Gießener Fälle ++ Links

Der Leser lernt aus Ingrid Betancourts Brief, dass Freiheitsberaubung selbst schon eine den Menschen zerstörende Folter ist.
Aus einer Rezension des Buches von "Meine liebe Maman", in: FR, 7.7.2008 (S. 21)

Aus dem Inneren

Kritische Seiten zu Psychiatrie:

Auszug aus "Umstrittene Hilfe", in: FR, 30.6.2008 (S. 2 f.)
Einweisungen gegen den Willen der Patienten nehmen in Deutschland seit Jahren rapide zu. In den vergangenen 15 Jahren hat sich die Zahl der betroffenen Menschen nach Zahlen der Bundes- und Landesjustizministerien auf fast 200 000 verdoppelt - eine von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommene Entwicklung.
Die Grundlage für Zwangseinweisungen: Der Betroffene muss entweder sich selbst oder andere gefährden, bevor ihn ein Arzt oder Betreuer einweisen lassen kann. In der Praxis sind das dehnbare Kriterien, wie eine aktuelle Statistik des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums belegt: Die Wahrscheinlichkeit, gegen seinen Willen eingewiesen zu werden, hängt stark vom Wohnort ab. So werden in der rheinischen Stadt Remscheid statistisch 3,4 von tausend Menschen zwangstherapiert, im münsterländischen Olpe jedoch nur 0,29 pro Tausend.

Infos zu Psychiatrie von PsychiaterInnen

Hinweis: Diese Links führen zu Seiten, um sich weiter zum Thema und den Strukturen zu informieren. Die Psychiatrie wird dort nicht abgelehnt, sondern kritisch begleitet, d.h. im Detail kritisiert, im Gesamten aber befürwortet. Dennoch sollen die Informationen und Argumente auch zugänglich sein. Daher hier die Links:

Geschichte

Hintergründe zu Strafe und Zwang

Steigerungen

Betreuungsrecht, Vormundschaften usw.

JedeR kann jedeN denunzieren: Psychiatrisierung als Mittel, unliebsame Menschen auszuschalten
Auszüge aus einem Text auf Telepolis am 2008

Missliebige Nachbarn, mobbende Arbeitskollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte, die an eine Erbschaft wollen, die Bank, bei der man sein Girokonto überzogen hat, oder schlicht der Briefträger – sie alle können beim Amtsgericht "anregen", jemanden unter Betreuung stellen. Treffen kann es jeden. Wer dann nicht sofort einen kundigen Anwalt findet und einschaltet, kann zwangsbetreut werden. Ein Betreuer kann dann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass Sie nicht mehr über Geld verfügen dürfen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr Ihre Post entgegen nehmen dürfen. ...
"... Der Richter kann machen, was er will", warnt Thieler. "Der Richter kann behaupten, die Angehörigen seien zu weit weg, es ginge ihnen nur um´s Geld, sie seien zu alt, oder er schiebt ihnen Alkoholismus unter. Noch nicht einmal der Ehepartner erfährt etwas, er hat kein Recht, die Akten einzusehen. Irgendeinen Grund gibt es immer." Thieler schildert die Willkür, die es gibt, mitten in Deutschland. Er prangert den juristischen Missstand an: "Es ist sehr schwierig, das anzufechten. Die Macht ist unglaublich. Ein Betreuer kann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass der Betreute nicht mehr telefonieren kann, nicht mehr Post entgegen nehmen darf, nicht mehr aus dem Haus gehen, dass er seine Wohnung verliert, er kann ihn in geschlossene Anstalten einweisen. Sogenannte Betreuung ist in Wahrheit ein enormer Eingriff in die Menschenrechte. Der Betreute verliert eigentlich sämtliche Rechte." (Prof. Volker Thieler)

Berichte aus den Anstalten

Was ist Krankheit?

Heinz von Förster/Bernhard Pörksen (8. Auflage 2008), „Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners“, Carl Auer Verlag in Wiesbaden (S. 76)
In den USA gibt es, so hat mir Paul Watzlawick erzählt, ein ausgesprochen wichtiges diagnostisches Handbuch: Es heißt DSM (Diagnostic and Statistical Manual) und erscheint immer wieder in neuen Auflagen. Bis vor wenigen Jahren wies dieses Buch auf eine Krankheit hin, die Homosexualität genannt wird. Als eine weitere revidierte Ausgabe erschien, da hat man sich nach vielen Kämpfen entschlossen, die Homosexualität nicht mehr als eine Krankheit zu klassifizieren. Und mit dieser Entscheidung wurden Millionen von Menschen auf einen Schlag geheilt. Denn plötzlich war die Homosexualität nicht mehr etwas, um dessen Kurierung sich die Psychiater des Landes sorgen mußten. ...
In einem Buch des Schweizer Schriftstellers Adolf Muschg heißt es: "Krankheit ist die gesunde Reaktion an der Norm zu verzweifeln."

Aktionen

Aktionsideen

Berichte von Aktionen

Ärger für Aktionen

Antipsychiatrie

Alternativen zu Strafen

Veröffentlichungen zu Antirepression:

Kritische und Streitdebatten

Politische Organisierung und Antipsychiatrie

Tipps für Betroffene

Infos und Tipps

Repressionsschutz

Tipps für Gerichtsverfahren

Gesetze

Psychiatrie in Gießen

Forensische Psychiatrie

(= Maßregelvollzug, d.h. die Menschen werden per Urteil im Strafprozess hier eingesperrt).

Auszug aus der Gießener Allgemeinen (Internet vom 23.3.2007)
Forensische Klinik Gießen: Seit neun Jahren kein "schwerer Zwischenfall"
Immer mehr psychisch Kranke begehen so schwere Straftaten, dass sie in eine forensische Klinik eingeliefert werden müssen. Dort werden viele von ihnen schnell erfolgreich behandelt. Die weiterhin Gefährlichen würden dank guter Diagnosemethoden erkannt; sie blieben lange, mitunter für immer hinter Gittern. Die Behandlung in Hessen sei bundesweit vorbildlich: Das sagte Dr. Rüdiger Müller-Isberner, Chefarzt der Klinik für forensische Psychiatrie Haina, bei der ersten Sitzung des Gießener Forensikbeirats in der neuen Legislaturperiode. Anhand von Zahlen aus den vergangenen 35 Jahren machte Müller-Isberner deutlich, dass es tatsächlich schon lange keinen Anlass mehr gab, in der Öffentlichkeit Angst vor Forensik-Patienten zu schüren. Vor neun Jahren versuchte ein Mann, der Ausgang hatte, in Gießen eine Frau zu vergewaltigen. Seitdem wurde kein einziger »schwerer Zwischenfall« während der Behandlung registriert. Die Quote der »Entweichungen« ist auf rund einen von 100 Patienten gesunken.

Das Personal des Zwangs: Gerichte, BetreuerInnen & Co.

Am 5.9.2007 veröffentlichte der Gießener Anzeiger einen Bericht über den Weg zur Zwangseinlieferung einer Person in die forensische Psychiatrie. Zu den Umständen und Hintergründen kann hier nichts gesagt werden, schon aber zu den Mechanismen von Freiheitsberaubung. Zunächst der zusammenfassende Einleitungsabsatz:
"Unterbringung in der Psychiatrie auf unbestimmte Zeit", lautete nun das Urteil des Landgerichts Gießen. In der Zeit vom 29. April 2006 bis zum 21. Januar 2007 hatte der junge Mann in fünf Fällen Menschen massiv bedroht und ihnen Verletzungen zugefügt. ...
Einer der Denunzianten war der Betreuer - und das wirft eines der Probleme auf. Alle Personen, die in der heutigen Psychiatrie als BetreuerInnen eingesetzt werden, können von einem Tag auf den anderen zu bedrohlichen ZeugInnen werden, deren Aussage zum lebenslangen Einsperren führt:
"Da ist der total ausgerastet und auf mich losgegangen", fuhr der Betreuer fort. Obwohl es dem souverän wirkenden Mann gelang, auf den Seltersweg zu flüchten, versetzten ihn die Worte des Angreifers in große Angst: "Es wird jemand kommen, der sieht so aus wie ich und der wird dich und deine Familie abmurksen." Daraufhin kündigte der Familienvater sein Betreuungsverhältnis. Der 42-Jährige ist davon überzeugt: "In Freiheit ist der Mann eine tickende Zeitbombe." ...
Und so verhängte das Gericht die Höchststrafe:
Das Gericht war sich einig, dass der 24-Jährige, der wohl jede Art von Drogen bereits konsumiert hat, auf freiem Fuß eine Gefahr für seine Mitmenschen darstellt. Er wird daher in der Forensischen Psychiatrie in Haina untergebracht. Richter Peter Pfister versuchte dem Angeklagten zu verdeutlichen, dass seine Unterbringung bis zu seinem Lebensende andauern wird, wenn sich sein Krankheitsbild nicht bessert.

"Fälle"

Links