Siehe auch: Anti-Knast-Seiten +++ Antirepression +++ Polizeigewalt
Verfassungen und Strafgesetzbuch zu politischen Aktionen
Verwendung von verbotenen Zeichen bei Aktionen z.B. gegen Nazis Auszug aus dem Bericht
zur Illegalerklärung einer Hausdurchsuchung:Aber lassen wir das Landgericht nochmals zu Wort kommen. In der Begründung bezüglich der Razzia vom 21. Januar 2004 heißt es:
Eine Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86a ersichtlich nicht zuwiderläuft, ist aus dem Tatbestand auszuschließen (BGH St 25, 30, 32; 25, 132, 136; OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 246). Schutzzweck der Vorschrift des § 86a StGB ist die Abwehr einer Wiederbelebung der verbotenen Organisationen oder der von ihr Vermögensberatung Bestrebungen, auf die das Kennzeichen hinweist, sowie die Wahrung des politischen Friedens, indem jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung und der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern vermieden wird, es gebe in der Bundesrepublik Deutschland eine Entwicklung dergestalt, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen geduldet werden (BGH St 25, 30, 32).
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