DAS V-MANN-UNWESEN MUSS UNTERBUNDEN WERDEN
Aus Frankfurter Rundschau vom 18. März 2004
URL: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/standpunkte/?cnt=406323
Ein Jahr nach dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens wurden immer
noch keine politischen Konsequenzen gezogen
Von Rolf Gössner
Nach den Anschlägen von Madrid ist erneut eine Debatte um Neuordnung
des Verfassungsschutzes (VS) aufgeflammt. Landesämter sollen abgeschafft
oder zusammengelegt werden, das Bundesamt zentrale Kompetenzen erhalten,
um Konkurrenzen und Reibungsverluste zu vermeiden. Doch eine allein
an - letztlich nicht überprüfbaren - Effizienzaspekten ausgerichtete
VS-Strukturreform aus dem Affekt heraus ist gefährlich, solange
die bisherigen Pannen, Skandale und Kontrolldefizite nicht aufgearbeitet
sind - strukturelle Mängel und kriminelle Machenschaften, wie sie
im Zusammenhang mit dem NPD-Verbotsverfahren offenkundig geworden sind.
Vor exakt einem Jahr, am 18. März 2003, endete die größte
V-Leute-Affäre in der Geschichte der Bundesrepublik in einem Desaster:
Mit einer Verfahrenseinstellung zog das Bundesverfassungsgericht einen
Schlussstrich unter den Verbotsprozess gegen die NPD, der von Bundesregierung,
Bundestag und Bundesrat angestrengt worden war. Das Verfahren platzte
wegen der Verstrickung zahlreicher V-Leute des VS und damit wegen mangelnder
"Staatsfreiheit" der rechtsextremen Partei.
Jeder Siebte war V-Mann
Aus diesem Verbotsdesaster sollten schleunigst politische Konsequenzen
gezogen werden. Doch bis heute hat sich kaum etwas getan. Weder wurde
die V-Mann-Affäre offiziell aufgearbeitet noch wurden aus dem Scheitern
des Verfahrens die notwendigen Lehren gezogen - eine skandalöse
Untätigkeit der politisch Verantwortlichen, die umso bemerkenswerter
ist, als schon der rot-grüne Koalitionsvertrag von 2002 eine Strukturreform
der Geheimdienste vorsah.
Zur Erinnerung: Etwa 30 der 200 Vorstandsmitglieder der NPD standen
seit Jahren als V-Leute im Sold des Inlandsgeheimdienstes - also fast
jeder Siebte. Über Hundert dürften es auf allen Parteiebenen
gewesen sein. Allein diese hohe Zahl an staatlich bezahlten Neonazis
hatte erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der NPD. Sie haben das
Feld, das sie für den VS von innen beobachten sollten, selbst rassistisch
mitgestaltet; sie haben die NPD gestärkt, anstatt sie zu schwächen.
Für das Bundesverfassungsgericht war die Grenzlinie
zwischen VS und VS-unterwanderter NPD nur noch schwer auszumachen -
zumal die Innenminister das Ausmaß der Infiltration mit aller
Kraft zu vertuschen suchten. Das Verbotsverfahren war dermaßen
geheimdienstlich kontaminiert, dass es - aus Gründen des "Quellenschutzes"
und des "Staatswohls" - zu einem Geheimverfahren zu werden
drohte, in dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, Akten manipuliert
und Zeugen gesperrt werden. Ein solches Verfahren wäre weder fair
noch rechtsstaatlich, weshalb das Verfassungsgericht zurecht die Notbremse
gezogen hat. Für diese juristische Bauchlandung tragen VS-Ämter
und Innenminister die Verantwortung. Ihnen war die V-Mann-Deckung stets
wichtiger als die Rechtsstaatlichkeit des Verbotsverfahrens.
Das NPD-Verbotsverfahren und sein Scheitern haben gezeigt, wie kontraproduktiv,
ja unheilstiftend der VS bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus
agiert. Im Laufe der Jahre ist in der Neonazi-Szene ein regelrechtes
Netzwerk aus dubiosen Zuträgern, Spitzeln und Agents provocateurs
entstanden, über das noch nicht einmal die siebzehn VS-Behörden
des Bundes und der Länder einen Überblick haben, geschweige
denn die verantwortlichen Innenminister. Dabei steht die hohe Zahl an
V-Leuten in keinem Verhältnis zum Erkenntnisgewinn des VS, der
über sein unkoordiniertes V-Leute-Netzwerk schon Teil des Neonazi-Problems
geworden ist.
Das verhaltene Eingeständnis des VS-Präsidenten Heinz Fromm,
seine V-Männer seien nun mal "keine Pastorentöchter",
ist nur die halbe Erkenntnis. Sie verweist darauf, dass es sich bei
V-Leuten, die vom VS aus dem rechten Milieu rekrutiert werden, um gnadenlose
Rassisten, Neonazis und Gewalttäter handelt. Über solche dunklen
Gestalten produziert und finanziert der VS all das mit, was er als "Frühwarnsystem"
beobachten und bekämpfen soll, was mit Verfassungsschutz nun wahrlich
nichts mehr zu tun hat. Solche geheimdienstlichen Aktivitäten gefährden,
was sie eigentlich schützen sollten: Demokratie und Rechtsstaat.
Besonders erschreckend ist die Dreistigkeit, mit welcher der VS selbst
straffällig gewordene V-Leute deckt, ihnen für ihre kriminellen
Handlungen Freiräume verschafft, sie mitunter gegen polizeiliche
Ermittlungen regelrecht abschirmt, um sie weiter abschöpfen zu
können - anstatt sie unverzüglich abzuschalten.
Ähnlich wie die Debatte um das umstrittene NPD-Verbot zeigt die
geheimdienstliche Infiltration des Rechtsextremismus fokusartig das
Dilemma der "wehrhaften" Demokratie im Kampf gegen Rechts:
Einerseits gebietet es die deutsche Geschichte, gerade bei Neonazi-Organisationen
und -Parteien besonders wachsam zu sein; andererseits aber kann sich
die Fixierung auf einen Geheimdienst rasch als fatal erweisen, weil
er und seine geheimen Instrumente selbst demokratischen Prinzipien der
Transparenz und Kontrollierbarkeit widersprechen. Geheimdienste sind
Fremdkörper in einer Demokratie.
Eine Generalrevision ist nötig
Welche Konsequenzen sind zu ziehen? Erstens: Der VS und sein V-Leute-System
müssen einer Generalrevision unterzogen werden, die von einer unabhängigen
Geheimdienstkommission vorzubereiten wäre. Zu deren Evaluierungsarbeit
gehören die Aufklärung der jüngeren V-Mann-Affäre
und die Aufarbeitung der VS-Skandalgeschichte. Dazu gehört auch
eine kritische Bestandsaufnahme der mehrfach - zuletzt mit den "Anti-Terror"-Gesetzen
- ausgeweiteten Aufgaben und Befugnisse, Arbeitsmethoden und Strukturen
des VS, aber auch seiner Effizienz, die noch nie überprüft
worden ist. Letztlich wird sich das V-Mann-Unwesen und das damit verbundene
Geheimhaltungssystem nur aufbrechen lassen, wenn der systematische Einsatz
von V-Leuten unterbunden und die erkennbar gewordene Symbiose von Verfassungsfeinden
und Verfassungsschützern beendet wird.
Solange sich an dem V-Leute-Unwesen nichts ändert,
kann es passieren, dass kriminelle V-Leute, die künftig verstärkt
aus dem "islamistischen" Beobachtungsfeld rekrutiert werden
sollen, etwa bei Sprengstoffbeschaffungen mitmischen oder in Mordaufrufe
und Attentate verwickelt sein werden - und dass der Verfassungsschutz
solche Gewalttäter im Dienste des Staates dann auch noch decken
wird, wie wir das bei der Infiltration des Rechtsextremismus erfahren
mussten.
Zweitens: Angesichts der notorisch mangelhaften Kontrolle der Geheimdienste
sollten unabhängige Geheimdienstbeauftragte gewählt werden,
die - ähnlich den Datenschutzbeauftragten - mit weitreichenden
Prüfkompetenzen wie Akteneinsichts- und Vernehmungsrecht sowie
mit einem arbeitsfähigen Team auszustatten sind. Damit ließe
sich die Kontrolle professionalisieren und intensivieren - wohl wissend,
dass eine demokratische Vollkontrolle von Geheimdiensten nie zu erreichen
sein wird.
Doch ungeachtet der Filigranarbeit beim Versuch einer rechtsstaatlichen
Zähmung geheimer Dienste plädiere ich für den Aufbau
offen arbeitender, wissenschaftlicher Dokumentationsstellen zur Beobachtung,
Erforschung und Analyse des Rechtsextremismus. Solche Institutionen
hätten den enormen Vorteil, dass sie weniger interessegeleitet
wären als Regierungsgeheimdienste, dass sie kontrollierbar wären
und dass ihre wissenschaftlichen Diagnose- und Analysefähigkeiten
denen des VS deutlich überlegen wären. Solche Stellen sollten
der Aufklärung und Politikberatung dienen, frühzeitig über
rechtsextreme Tendenzen informieren sowie Gegenstrategien ausarbeiten.
Zu diesen Gegenstrategien gehört eine konsequente Antidiskriminierungspolitik,
eine humane Asyl- und Migrationspolitik, die Stärkung der Position
von Minderheiten und eine bessere Unterstützung von Opfern rechter
Gewalt. Gefordert sind also primär sozial- und verfassungsverträgliche
Lösungsansätze - jenseits von Rassisten und Schlägern
im Dienste des Staates.
Copyright © Frankfurter Rundschau online 2004
Dokument erstellt am 17.03.2004 um 17:41:05 Uhr
Erscheinungsdatum 18.03.2004
Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Publizist
und parlamentarischer Berater, Präsident der "Internationalen
Liga für Menschenrechte", Mitherausgeber der Zweiwochenschrift
"Ossietzky". In seinem jüngsten Buch "Geheime Informanten:
V-Leute des Verfassungsschutzes - Kriminelle im Dienst des Staates"
(Knaur Verlag, München 2003) deckt Gössner die Verstrickung
des Verfassungsschutzes in die braune Szene auf. www.rolf-goessner.de.
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