Durch die Instanzen ...
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Europäischer Menschenrechtshof
Europäischer Menschenrechtshof
Wenn in Deutschland (oder einem anderen EU-Land natürlich auch) alles durch ist, d.h. der Rechtsweg ausgeschöpft und auch nichts verpasst, dann ist ein Gang vor den Europäischen Menschenrechtshof möglich zu den Fällen, wo dessen Zuständigkeit existiert. Das ist ziemlich genau geregelt und es gibt Merkblätter, Formulare und mehr. Hier die Links:
- Beschwerde gemäß Paragraph 34: Individualbeschwerde, d.h. durch eine einzelne Person oder Gruppe, die in ihren Rechten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden ist (Formblatt zum Ausfüllen, PDF)
- Merkblatt zum Ausfüllen des benannten Formulars (PDF)
- Merkblatt allgemein für alle, die sich an den Europäischen Menschenrechtshof wenden wollen (PDF)
- FAQs (Fragen und Antworten) für alle, die sich beschweren wollen
- Geschichte und Verfahrensweise des Gerichtshofs
- Übersicht über Formulare, Merkblätter und Texte
