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Vor Gericht

Gleichheit vor dem Gesetz

Grundgesetz und Kommentare ++ Urteile ++ Polizei ++ Links

Die großartige Gleichheit vor dem Gsetz verbietet den Reichen wie den Armen, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln oder Brot zu stehlen.
Aus: Anatole France (1984), "Le lys rouge"

Auszug aus dem Grundgesetz

Artikel 3, Absatz 1

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Kommentare zu diesem Teil des Grundgesetzes:

Urteile zur Gleichheit vor Gerichten

Verfassungsgericht zu Artikel 3, Absatz 1

Verfassungsklage wegen Ungleichbehandlung von Polizeizeugen und anderen vor Gericht

Polizei ist mehr wert - Strafe höher!

Unglaubliches Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin am 2.8.2006 (Az. 273 Cs 122 PLs 51/06 ( 61/06). Auszug Seite 4:

RichterInnen sind was Besseres

Was für niemand anders gilt, gilt ausgerechnet für die Hüter des Rechts. Sie machen sich nur strafbar, wenn ihnen hundertprozentig nachgewiesen werden kann, dass sie wussten, dass sie bei einer Handlung gegen Recht verstoßen hatten. Was Laien nichts nützen würde ("ähhh, ich wusste gar nicht, dass das verboten war") hilft denen, die sich doch eigentlich da genau auskennen sollten.

Und warum ist das so? Weil es RichterInnen sind, die diese Rechtsprechung so organisiert haben. Nämlich der Bundesgerichtshof nach 1945, um die ganzen Nazi-Richter zu schützen vor Strafverfolgung. Unter anderem sich selbst ... Das damit gegen den Grundsatz, dass alle vor dem Gesetz gleich seien, verstoßen wurde, hat niemanden gestört - für Nazi-Täter hat die BRD so einiges getan!

Richtig peinlich wurde es nach 1989. Denn um die ungeliebten DDR-Richter doch wegzukriegen, wurde plötzlich ganz anders entschieden. Ein prägnantes Fallbeispiel der Funktion von Justiz in einem Herrschaftssystem.

Links zur Sache