Forstwirtschaft
Antrag zum Beschluß
Die Gemeinde XXX soll beschließen, daß
alle im Gemeindebesitz befindlichen Waldflächen fortan nach naturnahen
Gesichtspunkten gestaltet und bewirtschaftet werden.
Im einzelnen ist zu gewährleisten, daß:
- keine Gifte und Dünger verwendet werden und auf das Pflügen
des Boden verzichtet wird.
- nur standortheimische Arten gepflanzt werden.
- Naturverjüngung und Selbstentwicklung auf freigeschlagenen Flächen
bzw unter dem Hochwald die einzige Form der Waldbegründung ist.
- alle befestigten Wege zurückgebaut und geschlossene Kronendächer
über ihnen herangebildet werden.
- ein geschlossener Waldsaum an allen Rändern des Waldes geschaffen
wird, auch zu Lichtungen im Wald. Dieser Saum muß auf angrenzenden
Flächen oder beim nächsten Holzeinschlag auf der jetzigen Waldfläche
entstehen.
- im gesamten Wald ein Alt- und Totholzanteil von insgesamt 10 Prozent der
Hochstämme zugelassen wird.
- für den Forstbetrieb fortan Rückepferde statt schwerer Geräte
eingesetzt werden. Für die Kosten hat die Gemeinde die Mittel bereitzustellen.
Alle Haushaltsmittel für den Forstbetrieb im gemeindlichen Wald
sind ab sofort an die genannten Auflagen zu binden.