Gremien
Antrag zum Beschluß
Die Gemeinde XXX soll beschließen, daß
mit der Aufstellung eines Naturschutzprogrammes eine wirksame Naturschutzarbeit
auch durch die Einrichtung arbeitsfähiger und entscheidungsbefugter
Gremien gefördert wird. Im einzelnen sind (soweit noch nicht existent) folgende
Gremien einzurichten:
- Ausschuß für Natur- und Umweltschutz im Rahmen des Parlamentes
zur parlamentarischen Diskussion und Bearbeitung laufender Vorhaben. (dauerhaft)
- Sonderausschuß "Naturschutzprogramm" mit VertreterInnen
aus Parlament, Naturschutzgruppen und betroffenen Berufsgruppen zur
beratenden Begleitung der Aufstellung des Naturschutzprogrammes sowie zur
Erörterung von Umsetzungswegen. (zeitbegrenzt bis zur Umsetzung des Programmes)
- Umweltkommission (oder anderer Titel) der Gemeinde als gemeinsames Gremium
von Parlament, NaturschützerInnen, ExpertInnen usw zur Beratung aller
wichtigen Naturschutzfragen in der Gemeinde mit folgenden Kompetenzen:
- Uneingeschränkte Akteneinsicht
- Antrags- und Anhörungsrecht im Parlament
- Öffentlichkeitsarbeit
- Beteiligung an allen Verfahren