Gemeideflächen
Antrag zum Beschluß
Die Gemeinde XXX soll beschließen, daß
auf allen gemeindeeigenen Flächen wirksame Naturschutzmaßnahmen
ergriffen und langfristig festgeschrieben werden. Im einzelnen müssen
folgende Festlegungen je nach örtlicher Situation erfolgen:
- Bei der Verpachtung zur landwirtschaftlichen Nutzung wird die biologische
Landbewirtschaftung vertraglich festgelegt. Der Neuabschluß von Verträgen
ist mit diesem Ziel überall anzustreben.
- Ein ausreichender Anteil gemeindlichen Eigentum in der offenen Feldflur
wird zur Anlage von Kleinstrukturen und Vernetzungsbiotopen bereitgestellt.
- Alle gemeindlichen Flächen werden daraufhin untersucht, wieweit versiegelte
Flächen oder Vernetzungshindernisse wie Rohre, Mauern, Zäune
usw zurückgebaut bzw Wildwuchsflächen, Kleinbiotope und heimische
Gehölze geschaffen werden können.
- Alle gemeindlichen Gebäude werden berankt, eine Dachbegrünung
ist zu prüfen und bei Machbarkeit zu verwirklichen.
- In allen gemeindlichen Waldbereichen ist eine naturnahe Waldwirtschaft
mit hohem Tot- und Altholzanteil, gestuftem Waldsaum sowie bei größeren
Flächen einem Kern als Naturwald einzuführen.