Biotopschutz und Landschaftsplanung dürfen sich nicht an den Zufälligkeiten vorhandener Straßen, Restflächen oder Nutzungsgrenzen orientieren. Schutzmaßnahmen für Tiere und Pflanzen sowie für die Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft müssen an den für die jeweilige Landschafttypischen Bedingungen ausgerichtet sein.
Wanderungen von Tierarten, Ausbreitungsbewegungen und Dynamik in Populationen, Kaltluftströme oder Grund- bzw Oberflächenwasserbewegungen laufen nach festen Gesetzmäßigkeiten, dh ökologischen Regeln, ab. Sie müssen bekannt sein und für jede Landschaft bzw jeden zu schützenden oder neu zu schaffenden Lebensraum und seine Umgebung planerisch erarbeitet und festgelegt werden.
Die Zeiten, in denen Naturschutzmaßnahmen den menschlichen Einflüssen durch historisch gewachsene oder willkürlich geschaffene Grenzen, Flächenverteilungen sowie ständigen Veränderungen unterworfen waren, müssen dringend beendet werden. In kaum einem Bereich des Natur- und Umweltschutzes sind ökologische Planungen so notwendig wie im Biotop- und Landschaftsschutz. Bislang erschöpften sich die meisten Aktivitäten in zusammenhangslosen Einzelmaßnahmen, deren Wirkung entsprechend gering blieb.
Dieses Kapitel stellt die landschaftlichen Bedingungen für den Schutz der Arten und Lebensräume dar. Sie müssen in jedem Raum von neuem erfaßt und allen Handlungen zugrundegelegt werden. Jede Landschaft hat ihre besonderen Eigenarten, kein Lebensraum gleicht dem anderen, aber immer finden sich Gesetzmäßigkeiten und bestimmte Nachbarschaften von Lebensräumen, so daß sich allgemein gültige Schutzstrategien entwerfen lassen.
Die Einführung in die ökologischen Grundlagen schafft Verständnis für die erforderliche Neuorientierung im Naturschutz. Sie kann jedoch niemals das Aneignen detaillierteren Wissens ersetzen, wenn Biotopschutzkonzepte entwickelt werden sollen. Wer aber die Forderung stellt, daß Pläne erarbeitet oder Aufträge für eine Erarbeitung vergeben werden oder in Verwaltung bzw Politik die Rahmenbedingungen des Naturschutzes diskutiert, benötigt allein das Grundwissen der folgenden Kapitel.
Biotopschutz und Landschaftsplanung haben zum Ziel, den heimischen Bestand an Tieren und Pflanzen sowie die Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu bewahren oder neu zu entwickeln. So ergibt sich die Zielrichtung aus dem Naturschutzgesetz und dessen in allen Bundesländern ungeändert geltenden beiden Paragraphen zu Beginn. Die Begriffe Natur bzw Landschaft werden sehr unterschiedlich gebraucht und unterscheiden sichauch tatsächlich.
Landschaft ist ein aus einem bestimmten Blickwinkel eingeteiltes Stück des gesamten Landes unabhängig von seinem jeweiligen Zustand. Der Blickwinkel kann optisch sein, dh ein Bereich, der dem Auge eine Einheit bietet, wird als Landschaft beschrieben (zB ein Höhenzug, ein Tal, der Bereich zwischen zwei Siedlungen). Zudem ergeben sich andere Betrachtungsmöglichkeiten, die zu abweichenden Grenzziehungen führen.
Für Biotopschutz und Landschaftsplanung ist eine Abgrenzung verschiedener Landschaften bzw Landschaftsräume nach dort prägenden Landschaftsfaktoren (vor allem Wasser, Boden und Kleinklima) wichtig, da für diese Räume jeweils einheitliche Schutz- und Entwicklungsziele festlegbar sind.
Natur ist dagegen weit schwieriger zu beschreiben. Zudem wird dieser Begriff oft mißbraucht und taucht als Umschreibung für vieles auf, was nicht der wirklichen Bedeutung entspricht.
Grundsätzlich hat der Begriff Natur eine sehr eindeutige Bedeutung. Er bezeichnet alles, was frei ist von menschlich-technischem Einfluß. Menschliches Wirken wird dabei nur soweit mit einbezogen, wie dieses aus einer vollen Integration in natürliche Prozesse erfolgt, dh in der Lebensweise des Jägers und Sammlers. "Natürlich" sind danach alle Stoffe, Landschaften und Lebensräume, Prozesse und Kreisläufe, die ohne menschlich-technische Beeinflussung vorhanden sind.
Dieser Begriff von Natur ist allerdings rein theoretisch, da durch die umfassende Beeinflussung der gesamten Erde natürliche Bereiche der obigen Begriffsdefinition nicht mehr vorkommen. So ist zB die Luftbelastung überall gegenwärtig. Daher sind für den konkreten Naturschutz zwei weitere Begriffe wichtiger.
Biotopschutz und Landschaftsplanung haben zum Ziel, eine möglichst naturnahe Form der Landschaft zu schützen bzw wieder zu entwickeln. Die definierte Einschränkung erfolgt durch die Nutzungsansprüche für Land- und Forstwirtschaft, Sport und Erholung, Wohnen usw, jedoch sind auch für diese die weitestgehend naturnahen Formen vorzugeben. Möglichst viele der die landschaftliche Prägung ausmachenden Faktoren sollten in naturgemäßer oder möglichst naturnaher Form vorhanden sein.