Landschaft und Planung
Ökologie als Planungsgrundlage
Naturschutz darf nicht länger Willkürakt sein, ein Fall von Machbarkeit, von technischer Realisierung pseudo-naturnaher Verhältnisse. Die zur Zeit meist angewendeten Konzepte des Naturschutzes, bestimmte schematische Formen an fast jeder beliebigen Stelle zu schaffen, sind ebensowenig aus ökologischen Grundlagen entwickelt wie die Eingriffe in die Natur, deren Lage und Ausformung aus starren, technischen Standards (DIN-Normen uä) bestimmt werden, und für die ein Ausgleich nach ähnlichen schematischen Regeln geschaffen wird. Auf diese Weise können nur zufällig sinnvolle Lösungen entstehen, oftmals ist der Naturschutz selbst sogar noch zusätzlicher Zerstörer von Flächen, die sich in Naturentwicklung befinden und nun gezielt in einen statischen Zustand versetzt werden.
Ökologische Planung muß andere Wege gehen
Die jeweils in einem konkreten Raum typische Situation (dh die landschaftliche Prägung ohne störenden Einfluß des Menschen) muß herausgearbeitet und in diesem Rahmen die Planung als vollständiger Biotopverbund, in natürlicher Dynamik und passender Struktur entwickelt werden. Nur in dieser Vollständigkeit und Reihenfolge der Schritte ist Naturschutz aus ökologischen Grundlagen abgeleitet. Sowohl in der agierenden Planung (Landschaftsplanung, Naturschutzprogramme, Teilprogramme zB zur Nutzungsextensivierung usw) als auch im reagierenden Naturschutz (Eingriffsregelung, Mitwirkung bei Planungen anderer wie zB Bauleitplanung oder Flurbereinigungen) muß als unumstößlicher Mindeststandard für Planung und Umsetzung festgelegt sein, daß
- die ursprüngliche, dh von Natur aus typische Landschaftsprägung und -dynamik der einzelnen Flächen dargestellt und daraus ein Katalog anzustrebender Lebensräume und Nutzungsformen sowie eine Ausschlußliste für bestimmte Eingriffe erarbeitet wird (1. Planungsschritt),
- innerhalb des Gebietes unter Einbeziehung aller noch vorhandenen Strukturen ein vollständiger Biotopverbund aus Kernbereichen, Kleinstrukturen, Pufferzonen und Vernetzungselementen bestimmt wird (2. Planungsschritt), und
- für jede einzelne Fläche die typische Struktur, Nutzungsform, Sicherungsmaßnahmen und andere Details festgelegt werden (3. Planungsschritt).
Diese Planung muß für jede Fläche gelten, dh auch auf Nutzflächen und in gestörten oder zerstörten Bereichen. Nur so können zum einen alle Verbundeffekte berücksichtigt und zum zweiten Verbesserungen auch innerhalb der vom Menschen stark überprägten Flächen erreicht werden.
Materialien
- Bundesnaturschutzgesetz vom 29.7.2009 im Internet und als PDF-Download
- Kapitel mit Tipps für PlanerInnen aus dem "Handbuch Angewandter Biotopschutz"
Im Original: Nachdenkliches ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus: autonome stadt, Entwurfsarbeit von Tomislav Knaffl im Wintersemester 2000/01 an der Uni Stuttgart)
jedem projekt liegt ein bestimmtes weltbild zugrunde, ob es nun expolizit kommuniziert wird oder nicht.
viele entwerfende tun so, als seien ihre vorgehensweise und schwerpunktsetzungen ganz "natürlich" und objektiv, obwohl sie subjektiv, bewußt oder unbewußt gewählt werden. selten wird offengelegt, in welcher wertehierarchie entscheidungen getroffen werden ...
motivation
... gewohnheitsmäßiges selbstausbeuten und ausbeuten anderer soll auch bei aller freiwilligkeit aller beteiligten nicht als normalisierte planungsgrundlage angenommen werden. die suche nach weitgehend selbstbestimmter arbeitsstruktur könnte ziel jeder planung sein, wenn nur das augenmerk darauf gerichtet wäre. ...
zur förderung der kreativität in der sozialen organisationsweise
ideell:
- learning by doing: die förderung der kreativität in der sozialen organisationsweise ist für mich ein geistiger und körperlicher prozeß, der sich im experimentieren und neuordnen weiterentwickelt.
- die form der souveränden institutionen, welche für den jeweiligen gesellschaftsteil regeln oder richtlinien beschließt soll selbst ebenso wie die inhalte zur debatte stehen. ...
- da eine egalitäre gesellschaft wahrscheinlich aus begrenzten assoziationen besteht, soll die kommmunikation und gleichberechtigte verhandlung und föderation ohne wettbewerb zwischen jenen ausgelotet werden.
- vom standpunkt der herrschaftsfreiheit aus gesehen soll menschen von klein auf der rahmen der selbstbestimmung groß gehalten werden und graduell bis zur auflösung erweitert werden, wobei gezogene grenzen deutlich markiert werden sollten. ...
Kritisch betrachtet: Ökokonto
Text aus: Flächenpool und Ökokonto, Broschüre des BDLA, Berlin im September 1999
Was ist ein Ökokonto?
Mit Hilfe eines Ökokontos kann der Flächenpool bewirtschaftet werden. Das Konto ermöglicht die "Buchung" von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie werden von den Kommunen freiwillig durchgeführt und auf dem Konto bevorratet ("eingezahlt"). Diese im Vorgriff realisierten Maßnahmen stehen im Falle eines Eingriffs in Natur und Landschaft als Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung und können entsprechend abgebucht werden.
Rechts:
Ausschnitt aus einer Broschüre der Stadt Rottenburg. Oben vorher, unten nachher. Etliche solcher Beispiele sind in der Broschüre zu finden - Möblierung des Verkehrsraumes als moderner Biotopschutz.
Aus "Freikauf vom Umweltschutz", in: FR, 7.7.2010
CDU und FDP wollen erreichen, dass sich Bauherren wie das Land von den Schutzverpflichtungen bei Bauprojekten freikaufen können. Sie müssten dafür Geld an anderer Stelle in den Artenschutz oder in "Projekte im land- und forstwirtschaftlichen Bereich" stecken.
Weiterlesen
Spezielle Themen
- Internetseite zu regenerativer Energie und Naturschutzfragen
Veröffentlichungen zu praktischen Vorgehensweisen im Biotopschutz
- Bergstedt, Jörg (ca. 1985): "Praxisbezogener Ansatz des Biotopschutzes im regionalen Bereich"
