Ein Krimineller als Ministerpräsident? Warum nicht ...
Mai 2006: Innenminister Bouffier und die Landespolizei entwerfen ein "umfassendes polizeitaktischen Konzept" (später so bezeichnet in einer Presseinfo aus dem Innenministerium). Ziel ist, politische GegnerInnen des Innenministers und seiner Sicherheitspolitik hinter Gir zu bringen. Am 14.5.2006 kommt es zu einem absurden Showdown: Die Polizei simuliert Anschlagsversuche auf CDU und das Wohnhaus von Bouffier in Gießen, um die Inhaftierungen zu rechtfertigen. Doch drei Monate später belegen die Polizeiakten, dass ein Spezialkommando die vermeintlichen AttentäterInnen ganz woanders observierte - beim Federballspielen vor Knast und Gerichten. Zunächst deckten Polizei und Gerichte die Fälschungen, doch das Oberlandesgericht rügte alles am 18.6.2007 als Methoden aus dem Dritten Reich - und die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt seitdem gegen RichterInnen, Staatsschutz, Polizeiführung und den Innenminister wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger und mehr ... und ermittelt und ermittelt und ... gesammelte fiese Tricks von Polizei und Justiz (mit dem Fall).

Ist Bouffier ein Rechtsbrecher bzw. darf er als solcher bezeichnet werden?
Ein Gerichtsprozess sollte das klären, denn ein Kritiker des Innenministers hatte 2006 mit Kreide diesen Titel vor die Kanzlei von Bouffier & Co. geschrieben. Jenseits der Frage, ob die Anklage formal überhaupt trifft, wäre zu klären, ob "Rechtsbrecher" für Bouffier eine Beleidigung ist - oder schlicht die Tatsache. Ein spannendes Gerichtsverfahren wäre zu erwarten gewesen ... aber der Prozess um die Kreide-Taten wurde schnell wieder abgesagt!

Zur Person

Biografisches

  • geb. 18. Dezember 1951
    evangelisch
    verheiratet, 3 Kinder
    Wahlkreis: Gießen II
  • 1957 bis 1962 Volksschule Gießen
  • 1962 bis 1970 Herdergymnasium Gießen, Abitur
  • 1970 bis 1975 Jurastudium an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • erstes Staatsexamen 1975
  • bis 1977 Referendarzeit, zweites Staatsexamen 1975
  • bis 1978 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht III der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • 1978 bis 1987 und seit 1991 Rechtsanwalt und Notar
  • 1987 bis 1991 Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Justiz
  • Seit 7. April 1999 Hessischer Minister des Innern und für Sport
  • 1976 bis 1984 Landesvorsitzender der Jungen Union Hessen
  • 1979 bis 1987 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Gießen
  • seit 1987 Kreisvorsitzender
  • 1978 bis 1991 Mitarbeit im Landesvorstand der CDU Hessen
  • seit 1991 stellvertretender Landesvorsitzender
  • 1977 bis 1979 Bezirksvorsteher der Stadt Gießen
  • 1979 bis 1993 Stadtverordneter in Gießen, Vorsitzender des Haupt-, Finanz- und Rechtssausschusses
  • 1979 bis 1999 Mitglied des Kreistags Gießen
  • 1979 bis 1985 stellvertretender Fraktionsvorsitzender
  • 1985 bis 1994 Fraktionsvorsitzender
  • 1993 bis 1999 Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion
  • 1991 bis 1999 Innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion
  • Stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses vom 7.5.1991 bis 4.4.1995
  • 1979 bis 1981 Mitglied der Regionalen Planungsversammlung Mittelhessen
  • 1994 und 1999 Mitglied der Bundesversammlung
  • Mitglied des Hessischen Landtags 1982 bis 1987 und seit 5. April 1991

    Quelle: CDU ..

Andere über Bouffier

  • Unter "Daswillichwissen" ... mit ein paar zusätzlichen Links
  • Infoseite zu Volker Bouffier auf Wikipedia (der Hinweis auf kritische Seiten zu Bouffier wird dort ständig sofort zensiert - die Seite ist offenbar von regierungsnahen Kreisen überwacht ... (Diskussion über diese Zensur). Ein Eintrag des Zensators dort, der anonym agiert, zeigt das Denken: "Absurd ist, ehrlich gesagt, die Behauptung, in der Bundesrepublik Deutschland würde von staatlichen Institutionen willentlich und systematisch das Recht gebrochen. --TMFS 12:45, 15. Nov. 2006 (CET)")
  • BigBrother-Award Preisträger 2005
  • Und 2008 nominiert zum Preisträger für den übelsten Abschiebeminister (Bericht Welt-Online, 19.11.2008)

FR, 21.5.2005, S. 33

Presse als Propagandaabteilung des Ministers

Ein unglaublich absurder Artikel erschien am 30.1.2010 in der Gießener Allgemeinen. Redakteur Burkhard Möller verband einen peinlichen Pro-Bouffier-Text mit einem Rundumschlag gegen die Ministerkritiker. Gefragt hatte er niemanden, recherchiert auch nichts. Denn in seinem Artikel behauptete er, Bouffier-Gegner würden dessen Eintrag bei Wikipedia manipulieren. Das Absurde: Nicht nur diese Behauptung war frei erfunden, sondern es gab seit über einem Jahr gar keine Veränderungen am Bouffier-Artikel dort. Der gesamte Artikel war frei erfunden - eine peinliche Freundlichkeitsgeste für einen autoritären und kriminellen Politiker. Im Folgenden der Text der Gießener Allgemeine vom 30.1.2010 und jeweilige Hinweise auf die Unsinnigkeit:

Gießener Allgemeine:
Im Internet-Volkslexikon geben die Gegner des Hessischen Innenministers den Ton an. Sein Ministerium will vor dieser Situation »nicht kapitulieren«. Mittlerweile gilt für die Seite eine "Vandalismussperre".

Falsch! Die ganze Story ist frei erfunden. Selbst die Vandalismussperre ist vom Redakteur erfunden.

Wenn Menschen heutzutage schnell etwas wissen wollen, bedienen sie sich in der Regel einer der großen Internet-Suchmaschinen oder werfen gleich einen Blick in die Online-Enzyklopädie Wikipedia. Mit über einer Million Einträgen ist die deutsche Version weltweit hinter der englischen die zweitgrößte. Auch über etliche Gießener Persönlichkeiten kann man sich bei Wikipedia informieren - und wird dabei weitgehend sachlich bedient. Mit einer Ausnahme: Ausgerechnet des Lebenslaufs des - neben Prof. Horst-Eberhard Richter - wohl bekanntesten lebenden Gießeners, Hessens langjähriger Innenministers Volker Bouffier, haben sich dessen Gegner bemächtigt.

Falsch! Niemand hat sich der Seite "bemächtigt", sondern die Seite dümpelt vor sich hin. Niemand hat in den letzten Monaten überhaupt an ihr gewerkelt.

In den Kapiteln »Leben und Beruf«, »Positionen« und vor allem im auffallend umfassenden Abschnitt »Kritik« brachten die Bouffier-kritischen freien Autoren jede Menge tatsächliche oder vermeintliche Negativereignisse aus der politischen Karriere des CDU-Politikers unter und benannten dazu Quellen. Selbst unter der Überschrift »Ehrungen« fehlt es nicht an Seitenhieben, wenn auf die Verleihung des Hessischen Verdienstordens an Bouffier und die Tatsache verwiesen wird, dass sich Minister für diese Ehrung selbst vorschlagen können. Es folgt ein hämisches Zitat des Fraktionschefs der Grünen im Landtag, Tarek Al-Wazir.

Das stimmt zwar, sind aber alles überwiegend mehrere Jahre alte Einträge. Was hier weggelassen wurde: Früher wurden schon viele kritische Einträge wieder zensiert, d.h. richtig wäre eher die Aussage, dass die Bouffier-Freunde die Seite dominieren.

Im Hessischen Innenministerium ärgert man sich seit langem über diese Darstellung und muss gleichzeitig einräumen, dass man wenig dagegen machen kann. »Das Prinzip Wikipedia macht es schwer, dieses Zerrbild aufzulösen«, sagt Bouffiers Sprecher Thorsten Neels. Angesichts des basisdemokratischen Autorensystems würde es zum Beispiel nichts bringen, als Ministerium bei Wikipedia zu intervenieren. Dies wäre eher kontraproduktiv, meint Neels.

Falsch! Wikipedia ist nicht (mehr) basisdemokratisch, sondern längst von einer autoritären Clique übernommen, die mit einer Art Internetpolizei darüber wacht, dass nicht Unerwünschtes passiert. Die Clique ist dabei sehr regierungsnah und kapitalismusfreundlich. Wer das überprüfen will, sollte mal die Beiträge zu grüner Gentechnik u.ä. lesen.

Immerhin sei über die Seite jetzt eine sogenannte »Vandalismussperre« verhängt worden, nachdem freie Autoren wiederholt versucht hätten, Links zu Internetseiten zu setzen, auf denen sich - so der Adminstrator - nicht nur mit Albernheiten, sondern zudem in verhöhnendem und hetzerischem Tonfall mit Bouffier auseinandergesetzt werde. Im für Wikipedia-Nutzer zugänglichen Anhang »Diskussion« ist die Auseinandersetzung zwischen dem Administrator, der die Bouffier-Seite betreut, und einigen Autoren dokumentiert. Sie sprechen von Zensur durch »Pro-Regierungskreise« und beklagen, nunmehr keine »kritischen Sachen« mehr hinzufügen zu können.

Alles falsch! Zum einen sind alle beschriebenen Sachen z.T. mehrere Jahre alt. Der Protext gegen die Zensur durch "Pro-Regierungskreise" stammt aus dem Mai 2006, wie auf der Seite zu erkennen ist. Der Text der Allgemeinen suggeriert, hier sei gerade in letzter Zeit einiges vorgefallen. Das ist frei erfunden. Ebenso ist erfunden, dass die Seite gesperrt wurde. Vielmehr existiert das übliche Zensursystem, was seit längeren auf Wikipedia generell gilt.
Falsch ist auch die Behauptung, es seit "wiederholt versucht" worden, Links zu kritischen Internetseiten zu setzen. Gemeint ist damit diese Seite. In der Tat ist es ein Skandal, dass der Link zu dieser Seite auf Wikipedia zensiert wurde. Aber zu behaupten, das sei wiederholt versucht worden, ist falsch. Das alles ist auf dem hochzensierten Wikipedia gar nicht möglich.

Hinter den Verfassern, die den Lebenslauf des Gießener Politikers maßgeblich verfasst haben, steckt offenbar die Projektwerkstatt Saasen. Diesen Schluss lassen einige der verwendeten Adressen zu. Unter anderem sollte der abgelehnte Link zur Homepage der Projektwerkstatt führen. Deren Mitglieder liegen seit Jahren im Clinch mit den Gießener Polizei- und Justizbehörden. Der nicht uneitle Gründer der Projektwerkstatt, der selbsternannte »Anarchist« Jörg Bergstedt, hat sich bei Wikipedia ein biografisches Denkmal gesetzt. Unter anderem wird er dort als »Verfechter der Kommunikationsguerilla« bezeichnet. Der Wikipedia-Lebenslauf seines Intimfeinds Volker Bouffier bestätigt diesen Ruf.

Alles Unsinn! Nun brennt Redakteur Möller offenbar völlig die Phantasie durch - unklar ist eigentlich nur, welche Droge er sich eingeworfen hat, um das zu erfinden. Von der Projektwerkstatt Saasen aus kann seit Jahren nicht mehr auf Wikipedia gearbeitet werden. Im Zuge des Aufbau der internen Internetpolizei wurde der Account der Projektwerkstatt auf Dauer gesperrt. Das ist Jahre her. Dass ein Link auf diese Seite gelegt werden sollte, beweist nicht, dass die MacherInnen dieser Seite auch den Link eingetragen haben. Der Redakteur hat dazu auch keinerlei Recherchen angestellt. In einen Artikel zur Rettung von Bouffiers Ehre gleich noch eine üble Beleidigung eines seiner Kritiker einzutragen, zeigt die politische Stoßrichtung des Allgemeine-Textes. Die Behauptung, der Gescholtene hätte sich selbst zum Anarchisten ernannt, ist frei erfunden. Stattdessen wird er gerade von solchen Leuten wie den Schmutzredakteuren aus der Gießener Allgemeine mit diesem Titel belegt - als Schimpfwort. Frei erfunden ist auch die Behauptung, der Gescholtene hätte seinen Wikipedia-Eintrag selbst geschrieben. Das ist in der Diskussions- und Versionsseite zu dem Eintrag sogar nachzulesen. Aber Recherche ist in der Gießener Allgemeine offenbar ein Fremdwort ...

Den politischen Freunden des mittlerweile dienstältesten deutschen Innenministers bleibt wohl nicht anders übrig, als das Wikipedia-Bild durch eigene Autorenschaft schrittweise zu korrigieren, wenn die Seite wieder frei ist. Dem Vernehmen nach haben das Mitarbeiter der Gießener CDU-Kreisgeschäftsstelle früher auch schon versucht, aber dabei offensichtlich nicht viel erreicht. Auch im Ministerium will man sich nicht dauerhaft mit dem Sachstand abfinden. Pressesprecher Neels: »Wir kapitulieren nicht.«

Ein bemerkenswerter Kniefall vor dem Minister. Mit dem Begriff "korrigieren" behauptet Redakteur Möller, dass die Einträge im Wikipediaartikel falsch seien. Dafür legt er keinerlei Beweis vor. Sein Artikel ist ein wirres Hirngespinst - sowohl die Ausgangsstory ist frei erfunden als auch die politisch Wertung peinlich CDU-unterwürfig. Begriffe wie "Dem Vernehmen nach" deuten auf den journalistischen Stil hin. Wikipedia bietet eine Versionsgeschichte aller Einträge. Die hätte Möller sich mal angucken sollen statt dem Minister nach dem Mund zu reden. Ist gerade ein gut bezahlter Job in der Pressestelle der CDU freigeworden?

Die Gießener Allgemeine knickte auch sofort ein, als ein Anwalt sich meldete (auf einfache Menschen reagieren die nicht). Die Erklärung vom 9.2.2010 (als PDF) :

Bouffier mag Kritik nicht ...

Über Bouffier beschweren ... bringt Ärger!

Man muss zur Vorsicht - wenn Unliebsame sich mit Beschwerden an Volker B. wenden, kann das schon mal mit Anzeigen und Verurteilungen enden, wie z.B. ein Antifaschist aus Amöneburg feststellen musste (eine Polemik dazu). Auch Kritik von Polizisten ist in Volker's Welt nicht gern gesehen, wie folgender Zeitungsartikel aus der FR vom 6.11.2004 dokumentiert.

Foto: Hier wohnt Volker Bouffier, im Altenfeldsweg 42 in Gießen. Im BMW mit "GI FP 541" sitzen zwei zivile Polizisten, die Angst um ihn haben. Die Wohngegend liegt unmittelbar an der Mensa, der Fahrradweg von der Innenstadt zur Mensa führt direkt am Haus vorbei. Allerdings sind uns Berichte darüber bekannt, dass entsprechendes, verdächtiges Aussehen schnell zum "direkten" Kontakt mit den Sicherheitskräften führt. Besonders imposant soll die allmorgendliche Abfahrt von Volker B. inszeniert sein.

  • HR-Sendung thematisiert Weisungen des hessischen Innenminsters Boufier an Staatsanwälte - als (.pdf) oder Webseite.
  • Richter in Frankfurt kritisiert in Urteil die regierungstreue Staatsanwaltschaft der Stadt (siehe Auszug unten, Quelle: FR vom 2.10.2004, S. 25)
  • Polizei fädelt selbst Rauschgifthandel ein ... und wertet Aufdeckung als Erfolg: Infos in Netzeitung und LinksRheinNews
  • Sehr aufschlussreich ist der Umgang mit KritikerInnen. Legendär ist sein Auftritt am 11.1.2003 als CDU-Wahlkämpfer. Dort forderte er die Polizei auf, eine Demonstration gegen die hessische Sicherheitspolitik und gegen damals aktuelle Repressionsschläge der Polizei gewaltsam aufzulösen. Das machte die Polizei auch ohne Vorwarnung - brav unterwürfig dem obersten Dienstherrn, der aber eigentlich als Privatperson und Wahlkämpfer anwesend war. Der Bericht von dem Ereignis, der Eingriff von Bouffier wurde von den Polizisten bestätigt und in einem späteren Urteil gegen die Angegriffenen (!) auch so festgestellt: "Währenddessen meinten sowohl der Innenminister als auch der Polizeipräsident Meise gegenüber dem Zeugen Walter, der als Einsatzleiter der Polizei für Sicherheit und Ordnung vor Ort verantwortlich war, dass man sich "das", gemeint war die Aktion des Angeklagten Bergstedt, nicht bieten lassen wolle."
  • Bouffier hat mehrfach gegenüber Staatsanwaltschaft und anderen zu einem harten Vorgehen gegen seie KritikerInnen aufgerufen - diese und die Gießener Gerichte haben das auch brav umgesetzt zu einer ganzen Welle von Prozessen ...
  • Zensur: Diese Seite war bis Oktober 2005 über www.volker-bouffier.de.vu zu erreichen. Dann verschwand die Adresse aus dem Netz und auch aus der Liste der Internetadressen der Person, die die Adresse angemeldet hatte. Ohne irgendeine Mitteilung, irgendeinen Vorgang, einfach so ... wer die Macht, hat ...? Damit ist aber auch die Werbung von www.nic.de.vu widerlegt! Auf Anfragen antworteten die MacherInnen dieses Angebotes gar nicht.

Verfassungsgericht geißelt Bouffiers Attacke als Grundrechtsbruch

Der von Bouffier befohlene Angriff auf eine Demonstration am 11.1.2003 hatte für einen der Angegriffenen in drei Instanzen Verurteilungen zu Haftstrafen ohne Bewährung zur Folge. Seine Verfassungsklage aber hatte Erfolg: Bouffier, Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft haben alle das Grundrecht missachtet. Mehr ...

  • Stress für Bouffier? Die Grüne Landtagsfraktion hat den Innenminister Bouffier gefragt, was er da am 11.1.2003 gemacht hätte. Der hat natürlich gesagt, er hätte nichts gemacht. Und so, wie sich der Grüne MdL Frömmrich dann ausdrückte, reicht das den angepassten Ex-Regierenden mit Alternativhintergrund schon wieder (eine Krähe hackt der anderen ...). Die Hessenschau strahlte am 19.6.2007 einen Beitrag zu dem Ganzen aus.
  • Und gleich das nächste: Eine von Bouffier angezettelte, krasse Polizeiaktion gegen KritikerInnen wird vom Oberlandesgericht Frankfurt nicht nur als rechtswidrig bezeichnet, sondern in eine Nähe mit Nazi-Methoden gerückt. Zudem deutet das OLG im Beschluss vom 18. Juni 2007 an, dass es eine strafrechtliche Aufarbeitung für nötig hält. Mehr: Infoseite zur Polizeiaktion ++ Urteil des OLG: Infoseite und PDF-Download ++ Indymedia-Text ++ Presseinfo und Veröffentlichung bei linkezeitung.de

Prozesswelle gegen KritikerInnen

In Bouffiers Heimatstadt Gießen, die er zur Law-and-Order-Stadt umbauen wollte (zusammen mit seinen vor Ort agierenden CDU-Freunden wie dem Erfinder einer Bombendrohung, Haumann), stachelte Bouffier immer wieder die Staatsanwaltschaft und die Polizei an, hart gegen KritikerInnen vorzugehen. So griff die Polizei rechtswidrig auf Befehl von Bouffier am 11.1.2003 eine Demonstration an, zudem wurden viele Ermittlungsverfahren eingeleitet - die z.T. auch mit fetten Verurteilungen endeten. Die eigenen Leute wurden dagegen vor Strafverfolgung geschützt, auch wenn sie bei alledem viele Straftaten begangen (Prügelnde Polizei, rechtswidrige Festnahmen und Hausdurchsuchungen, falsche Verdächtigungen, Vortäuschung einer Straftat, Falschaussage, Meineid ...)

Ins Bild passen würde auch das Verschwinden der Internetadresse www.volker-bouffier.de.vu, mit Hilfe derer mensch auf diese Seite kam. Leider ist nie bekannt geworden, warum die Adresse aus dem Netz zensiert wurde. Aber schon das spricht ja Bände, dass die Anbieterfirma darauf lieber nicht antworten möchte ...
Und auf der Wikipedia-Seite zu Volker Bouffier ist Kritik auch nicht erwünscht. Der Link auf diese Seite wurde mehrfach entfernt und schließlich die Seite sogar gesperrt, damit nur Bouffiers Internetseite (die nicht einmal funktioniert ...) in der Linkliste zu finden ist! Auch als weitere Personen Kritik am Innenminister unterbringen wollten, griff die selbsternannte Zensur ein ... Dokumentation dazu hier!

Neues Verfahren ab 26.8.2008 in Gießen: Ist Bouffier ein Rechtsbrecher? Indymedia dazu ...
Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellt Ermittlungsverfahren gegen Bouffier ein ++ FR dazu ++ HR-Beitrag

Attacken gegen KritikerInnen

Rechts: Plakat (offenbar verändert) im Landtagswahlkampf 2008

Spannender als im Fernsehkrimi: Vom 14.-18. Mai 2006 spitzte sich im Gießener Raum eine Auseinandersetzung um die aktuelle Sicherheitspolitik der hessischen Landesregierung und der CDU-geführten Heimatstadt des Innenministers Bouffier auf absurde und teilweise dramatische Art zu. Nach der nächtlichen Festnahme im Rambostyle gab es ED-Behandlungen, eine Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl und 5 Tage Knast für einen Aktivisten. Versuchte gefährliche Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, falsche Beschuldigungen und üble Nachrede wären die Straftaten der Staatsbüttel, die allerdings angesichts dessen, dass die Justiz selbst zu den Tätern gehört, nie verfolgt werden dürften. Lügen und Gewalt kommen hinzu. Hinter allem: Der hessische Innenminister Bouffier.

  • Bouffier hatte schon am 11.1.2003 direkt die Polizei zu einem rechtswidrigen Angriff auf eine Demonstration in der Gießener Innenstadt aufgefordert, weil auf der Kundgebung seine Sicherheitspolitik kritisiert wurde. Dieser Angriff hatte zu der Verurteilung von Jörg B. geführt, der als Redner auf der Kundgebung von der Polizei ohne Vorwarnung angegriffen und verhaftet wurde (www.de.indymedia.org/2003/01/38556.shtml).
  • Seitdem hat er immer wieder mindestens Polizei und Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt, seine Kritiker aus dem Verkehr zu ziehen. Jahrelang gab es Aktionen in Gießen gegen die städtische und die Landes-Sicherheitspolitik.
  • Attacken auf die Kanzlei der beiden Innenminister von Hessen und Thüringen lösten dann die hektischen Aktivitäten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten aus (siehe Chronologie oben).
  • Bouffier schickte zudem LKA-Beamte und Mobiles Einsatzkommando gegen seine KritikerInnen, zudem wurden die Polizeipresseinformationen zu diesem Komplex im Innenministerium in Wiesbaden jeweils geprüft. Die Repressionsaktionen in Gießen vom 10.-18.5. waren Chefsache mit dem direkten Verantwortlichen, Volker Bouffier.
  • Der heftigste Angriff aber begann am 9. Mai, einen Tag nach der zweiten Attacke gegen die Anwaltskanzlei von Bouffier. Der Innenminister schickte seine Spezial-Observationseinheit MEK (sonst für Schwerstkriminalität zuständig) gegen die KritikerInnen. Am 14.5.2006 kam es zu einer folgenschweren Konfrontation - Festnahmen, Hausdurchsuchungen und mehr waren die Folge. Alles ohne jegliche Rechtsgrundlage - der Bericht zu diesen Tagen auf einer Sonderseite ... ++ Ermittlungsverfahren gegen Bouffier eingestellt - Presseinfo dazu als PDF
  • Selbst die eigenen Untergebenen beschimpft Bouffier: Eine Demonstration von Polizei in Kassel beschimpfte er im Februar 2007 als "Krawallmacher". Darüber stand viel in der Presse (z.B. hier) und SPD, Grüne & Co. fanden die Ministerschelte plötzlich falsch, wo sie die Polizei traf (sonst ist es wohl ok).
  • Die Kreide-Geschichte: Kritik am Innenminister per Kreidemalerei wird mit einem Polizeieinsatz quittiert ... die muss aber später einräumen, überreagiert zu haben. Extra-Seite dazu ...
  • Text "Zensur im Dienst von Volker Bouffier?" in: grünes blatt 3/2007 (Bestellseite)
  • Presseinformation zu Hetzreden von Innenminister Bouffier wegen angeblicher Rechtsbrüche beim Protest gegen die Erweiterung des Frankfurter Flughafens (Kontext zur Verfahrungseinstellung wegen vermeintlicher Beleidigung als "Rechtsbrecher")

Methoden aus der Nazi-Zeit: Bouffier als Auftraggeber für Straftaten in Robe und Uniform?

Am 18. Juni 2007 geißelte das Oberlandesgericht Polizei- und Justizangriffe auf politische AktivistInnen als Nazimethoden. Als Auftraggeber dieser Einsätze ist Innenminister Bouffier an mehreren Stellen deutlich erkennbar. Inzwischen sind die Vorgänge gut dokumentiert: In einem Buch mit dem Titel "Tatort Gutfleischstraße" und in der Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz".


Auszug aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts vom 18.6.2007 (Az. 20 W 221/06).

Sicherheitswahn und Law-and-Order-Politik

  • 2002: Der BigBrotherAward der Kategorie "Politik" geht an den Hessischen Innenminister, Herrn Volker Bouffier.
    Das Innenministerium des Landes Hessen hat unter der Leitung von Herrn Bouffier eine Polizeirechtsnovelle zu verantworten, mit der die Voraussetzungen zur Rasterfahndung erheblich herabgesetzt wurden. Auf diese Weise wurde gleichsam eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main konterkariert.
    Herr Bouffier erhält den diesjährigen Preis stellvertretend für die Innenminister anderer Bundesländer, die nach dem 11. September 2001 ihre Polizeigesetze ad hoc ergänzten und dabei die Schwellen für eine Rasterfahndung - im Vergleich zu anderen Bundesländern - wesentlich herabsetzten.
    Mehr Informationen ...

Rechts: Ausschnitt aus der FR vom 27.11.2004 (S. 34) ... mehr zum neuen Polizeigesetz auch hier ...

Bouffier ist die harte Hand des autoritären Vordenkers Roland Koch.

Auszug aus "Bouffier will alles sehen und hören", in: FR, 30.9.2008 (D1 Hessen)
Obwohl Experten in einer Landtagsanhörung erhebliche Zweifel angemeldet hatten, ob Kennzeichen-Erfassung und Rasterfahndung sinnvoll sind, besteht Bouffier darauf, sie künftig zu nutzen. Auch am Lauschangriff hält er fest. Daneben schlägt der Minister eine Reihe von zusätzlichen Möglichkeiten für die Polizei vor. Dazu zählen die Online-Durchsuchung, das Recht zum Einbruch in Wohnungen, um technische Mittel zu installieren, und die Erlaubnis, Online-Telefonate über das "Skype"-Programm mitzuhören.

Keine Unschuldsvermutung

Volker Bouffier im Interview des Deutschlandradios am 20.4.2007
Wenn Wolfgang Schäuble zum Beispiel darauf hinweist, dass die Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr nicht gilt, dann ist das nun überhaupt nichts Neues. Das gilt seit 100 Jahren, das ist auch richtig. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung als zentrales Element in der Strafverfolgung. Bis jemand nicht bewiesen bekommen hat, dass er schuldig ist, gilt er als unschuldig. Was völlig anderes ist die Frage, wenn ich vor der Alternative stehe, wie kann ich eine Gefahr für Menschen vermeiden, also zum Beispiel den Schulbus der Kinder davor retten, dass er nicht in die Luft gesprengt wird. Da komme ich nicht mit der allgemeinen Unschuldsvermutung weiter, sondern da muss ich mir die Frage stellen, was können wir tun, um zu vermeiden, dass Unschuldige Opfer werden. Dazwischen verläuft die Grenze. Das, denke ich, muss man deutlich machen dürfen. Die Diskussion ist nicht immer ganz einfach. Aber ich glaube, wir dürfen zwei Dinge nicht tun. Wir dürfen auf der einen Seite die Ernsthaftigkeit der Gefahrensituation nicht einfach wegdiskutieren, und wir müssen auf der anderen Seite sehr sorgfältig gucken, wie weit kann man gehen. Nicht alles, was möglich ist, muss gemacht werden. Es gibt auch Grenzen.

Pressemitteilung der Antirepressionsgruppe K.O.B.R.A. dazu (21.4.2007)
Fehlende Unschuldsvermutung ist längst Praxis – die Folgen sind fatal!
Antirepressionsgruppe K.O.B.R.A. weist auf Polizeiwillkür als Folge hin

Aussagen der Innenminister Wolfgang Schäuble (Bund) und Volker Bouffier (Hessen) haben in den vergangenen Tagen Aufsehen erregt, weil beide die Unschuldsvermutung des Strafrechts in Frage stellten. Vor allem der hessische Innenminister wies aber auch darauf hin, dass dieses Prinzip, wonach eine Person als unschuldig gilt, bis das Gegenteil gerichtlich festgestellt wurde, bereits seit langem nicht mehr existiert. „Volker Bouffier hat recht. Allerdings macht das eine Sache nicht besser, wenn sie schon lange falsch läuft“, stellten KritikerInnen des geltenden Polizeirechts aus der Antirepressionsgruppe K.O.B.R.A. fest. Zudem würden gerade die Novellierungen des Straf- und des Polizeirechts in den letzten Jahrzehnten die Unschuldsvermutung durch Präventivstrafen verdrängen. So sei fast überall der Unterbindungsgewahrsam ins Polizeirecht eingeführt worden, mit dem Menschen über längere Zeit inhaftiert werden können, nur weil die Polizei annimmt, dass diese Straftaten begehen könnten. Gleiches gilt für Platzverweise, die exzessiv und ständig ausgesprochen würden. „Die Polizei muss in all diesen Fällen gar keine stichhaltigen Begründungen präsentieren. Sie handelt einfach nach eigenem Gusto“, kritisieren die K.O.B.R.A.-Aktiven. „Selbst wenn ein Verwaltungsgericht, was selten vorkommt, nachträglich eine solche Maßnahme kassiert, kann das der Polizei völlig egal sein, denn die gewünschte Wirkung tritt augenblicklich ein und kann im Nachhinein nicht mehr aufgehoben werden“.
Auch im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung schon seit längerem nicht mehr. Der Typus „Strafbefehl“ ist zu einer alltäglichen, urteilsgleichen Entscheidungsform geworden. Dieser wird Angeklagten zugestellt und enthält bereits eine Strafe, ohne dass irgendeine Anhörung oder ein gerichtliches Verfahren stattgefunden haben. „Gegen den Strafbefehl kann zwar Widerspruch eingelegt werden, aber dann sitzt mensch vor den gleichen RichterInnen, die bereits im Strafbefehl befunden haben, dass die betroffenen Person ausreichend tatverdächtig ist und eine Strafe verhängt werden sollte“. Ein Freispruch sei in solchen Fällen kaum möglich, weil dann die RichterInnen ihre eigene Fehlentscheidung einräumen müssten.

Krasse Auswirkungen fehlender Unschuldvermutung
Dass Nachweise über Tatverdacht oder Gefahren von der Polizei regelmäßig nicht vorgebracht werden müssen, ist diesen Ordnungskräften bekannt. Das fördere Willkür, schlussfolgern die KritikerInnen des geltenden Polizei- und Strafrechts. „Letztlich können Uniformierte mit der Berufung auf irgendwelche Gefahren, die sie nicht näher benennen brauchen, alles tun – selbst die Einengung der Bewegungsfreiheit oder gar den Freiheitsentzug, die ja beide Grundrechte tangieren“. Die Antirepressionsgruppe K.O.B.R.A. kann auf spektakuläre Fälle aus der eigenen Erfahrung verweisen, was fehlende Unschuldsvermutung in der Praxis bedeute. Sie hat etliche willkürliche Hausdurchsuchungen, Platzverweise und Festnahmen in jährlichen Dokumentationen untersucht und veröffentlicht. In fast allen Fällen wurde ohne konkreten Tatverdacht gehandelt. Beschwerden und Widersprüche seien kaum möglich: „Die Verwaltungsgerichte lehnen in den meisten Fällen die Prüfung ab“. Im Gegenteil könnten Beschwerden die Lage sogar noch verschlimmern: „Wenn jemand gegen eine willkürliche Maßnahme Beschwerde einlegt, müssen die Ordnungsbehörden ihr Handeln nachträglich begründen. Sie werden niemals einräumen, keinen Grund gehabt zu haben, sondern im schlimmsten Fall einen erfinden.“ Im Raum Gießen sei das regelmäßig der Fall gewesen, was die K.O.B.R.A. in den Dokumentationen umfangreich belegt hat. Als besonders krasses Beispiel verweisen die AktivistInnen der Gruppe auf den 14. Mai 2006. Ein erwiesenermaßen grundloser Überfall der Polizei auf vier RadfahrerInnen hatte zu mehrtätigen Inhaftierungen, Hausdurchsuchungen und umfangreichen Beschlagnahmen geführt. Dass die vier Betroffenen keinerlei Straftat begangen hatten, wusste die Polizei sogar, dass sie die Gruppe, wie sich später herausstellte, umfangreich observiert hatte. Um dennoch ihr Handeln zu rechtfertigen, dachte sich die Polizei Straftaten aus. „Das ist eindeutig bewiesen“, resümiert K.O.B.R.A. und verweist zusätzlich darauf, dass gerade der hessische Innenminister Bouffier Interesse am Wegfall der Unschuldsvermutung hat: „Der war damals Auftraggeber der gesamten Inszenierung, weil er politische Opposition mundtot machen wollte“. Der weitere Wegfall der Unschuldsvermutung würde die Willkür in der ohnehin wenig gleichberechtigten Lage zwischen Repressionsbehörden und ihren Opfern weiter zuspitzen, fürchten die Polizei- und JustizkritikerInnen.

  • Die Presseinformation als PDF
  • Zu finden auch bei der HU Marburg


Auszug aus einem Wahlkampf-Flyer der CDU Hessen im Januar 2008

Kein Stück besser: Die SPD

Das Buch zu den fiesen Tricks von Bouffier, Polizei und Justiz: "Tatort Gutfleischstraße"

12 Menschen machen eine Gedichtelesung ... und landen im Polizeiknast mit dem Vorwurf, einen Brandanschlag versucht zu haben. Einen Brandsatz haben sich die Bullen selbst gebastelt. Das glaubt niemand? Die Polizeiakten selbst belegen es. Aber das ist nur ein Fall: Verfolgung wegen Graffitis, die es nie gab. Gipsabdrücke von Schuhen des Täters, die aber nicht am Tatort, sondern von der Polizei später selbst hergestellt wurden. Videofilme der Polizei verschwinden, Falschaussagen werden gedeckt: Das Leben ist ein Bond-Film.
Ein erschreckendes, zuweilen witziges und immer spannendes Buch mit konkreten Fällen, Auszügen aus nichtöffentlichen Polizei- und Gerichtsakten – ein tiefer Blick hinter das Grauen von Polizei- und Justizalltag! Fast so spannend wie selbst Aktionen machen!

  • 196 S., quadratisches Großformat: 24cm hoch, 22,5cm breit.
  • Abbildungen: Viele Originalauszüge aus Akten plus Fotos vom Geschehen (230 Fotos, davon 25 farbig; 384 Scans/Graphiken)
  • 18 Euro. ISBN 978-3-86747-016-2
  • Veranstaltung mit den Fallbeispielen - spannend aufgemacht als Mischung aus Vortrag, Kriminalroman, Kabarett und Straftat!
  • Bestellseite ++ Extra-Seite zum Buch mit Kapitelübersicht, genauem Inhaltsverzeichnis und Namensliste

Ausgewählte Kapitel zu brisanten Vorgängen:

  • Spektakulärer Polizeiüberfall, Hausdurchsuchung und Inhaftierungen im Auftrag und gegen KritikerInnen des hessischen Innenministers - mit ausgedachten Straftaten und Vertuschung der gleichzeitigen, die Unschuld klar beweisenden Observation: Kapitel 14 als PDF
  • Gerichtsprozess voller Manipulationen, inszenierter Zeugenauftritte mit Falschaussagen und jede Menge Falschbeschuldigungen im Herbst 2006: Kapitel 15 als PDF

 

 

Polizei- und Justizwahn in Bouffiers Heimatstadt Gießen

Bouffier - die Leitfigur der CDU Mittelhessen
»Die drei Koalitionspartner in Gießen sind sich einig, dass die Entwicklung im Land keinen Einfluss auf die Arbeit vor Ort haben wird«, betonte der Landtagsabgeordnete. Die Jamaika-Koalition arbeite gut und vertrauensvoll zusammen. Daran wird sich nach Erwartung Möllers auch nichts ändern, wenn es im Herbst in Wiesbaden zur Bildung einer rot-grünen Minderheitsregierung kommt, die von der Linken toleriert wird.
Die Konsequenz würde freilich unter anderem sein, dass mit Innenminister Volker Bouffier auch die große Leitfigur der heimischen Union ihren Ministersessel räumen müsste.
Gießener Allgemeine, 17.9.2008

Law-and-Order-Politik der Stadt Gießen

Giessen soll nach Ansicht der Herrschenden eine Vorzeige-Stadt für "law-and-order" werden, in der nur die geduldet werden, die beharrlich konsumieren wollen und können. Die Gefahrenabwehrverordnung und neue polizei-ähnliche Dienste (sog. "Stadthelfer", Freiwilliger Polizeidienst) tragen die Handschrift von Bouffier und anderen HardlinerInnen in der CDU. All diese Verschärfungen waren allerdings von zahlreichen Gegenaktivitäten begleitet - Demonstrationen, Direkte Aktionen, Fakes und Verarschungs-Aktionen. KritikerInnen von Bouffiers Politik finden sich des öfteren im F8 wieder - der schnuckelige Gewahrsamstrakt des Polizeipräsidiums Mittelhessen in Giessen. Einen guten Überblick über den Widerstand gegen ein geordnetes Giessen bietet die Seite Abwehr der Ordnung.

Repression der Marke "Bouffier"

Anfang März 2004 bringen verschiedene Gießener Gruppen eine umfangreiche 1. Dokumentation über Polizei- und Justizwillkür in Gießen heraus. Sie weisen über 20 Fälle von erfundenen Straftaten, Beweismittelfälschung sowie viele weitere Lügen, Erfindungen und Hetze nach. Volker Bouffier ist in etlichen Fällen direkt beteiligt - noch mehr aber wiegt, dass er der Scharfmacher hinter den Aktivitäten von Staatsanwälten, Richtern & Co. ist.

Auszüge aus der Dokumentation:

  • Zitat Seite 5 (Einleitung):
    "Bei uns ist schon mal jemand die Treppe runtergefallen." (Typische, inzwischen mehrfach wiederholte Form der indirekten Gewaltandrohung von Polizeibeamten gegenüber Verhafteten oder DemonstrationsteilnehmerInnen)
    "Du bist der Nächste!" (Staatsschutzchef Gerhard Puff in der Fußgängerzone von Gießen zu einem Anwesenden)
    "Wenn wir mit der Projektwerkstatt fertig sind, sind Sie der Nächste!" (Staatsschutzchef zu einem Studierenden-vertreter während des Uni-Streiks im Herbst 2003)
    "Wenn wir uns das nächste mal auf der Strasse sehen, gibt es richtig eine. Das kann ich dir schwören." (BKAler in einer Kneipe gegenüber einem Politaktivisten)
    "Der ganz normale Demonstrant, der seinem Protest Ausdruck verleiht, ist für uns völlig uninteressant." (Staats-schutzchef Gerhard Puff im Interview des Gießener Anzeiger, 26.05.03)
  • Zitat Seite 7 (Einleitung zum Kapitel "Erfindung von Straftaten")
    Der Druck auf Polizei und Staatsanwaltschaft stieg ständig. Die Giessener Tageszeitungen forderten mehrfach, z.T. unter Nennung von Namen, ein härteres Vorgehen oder bedauerten öffentlich die handlungsunfähige Polizei. Innenminister Bouffier als Scharfmacher im Hintergrund forderte ebenso des häufigeren ein härteres Vorgehen. Die blankliegenden Nerven führten zu aggressiven, teils blindwütigen Handlungen von Behörden, PolitikerInnen und Polizei. Auf geltendes Recht wurde immer seltener Rücksicht genommen, zur Legitimierung wurden Straftaten oder Tatbeteiligungen ausgedacht. Die Prozesse gegen AktivistInnen stellen einen Höhepunkt dieser Entwicklung dar. Sie dienen der Einschüchterung und Kriminalisierung. Die Substanz der Vorwürfe ist gering, dennoch werden die Prozesse eröffnet, um nach außen TäterInnen benennen zu können und die Polizeistatistik zu retten. Die Presse dient dabei den anderen Teilen von Elite in Form der Verbreitung der erwünschten Nachrichten.
  • Zitat Seite 18 f. (Fallbeispiel: Bouffier läßt als Wahlkämpfer kritische Demonstration von Polizei attackieren)
    Angriff auf die Demonstration am 11. Januar 2003 in Gießen
    Nachdem am 10. Januar die Polizei in einer später für rechtswidrig erklärten Aktion die Projektwerkstatt stürmte und technisch zerschlug, riefen verschiedene Gruppen und Einzelpersonen für Samstag, den 11. Januar (also weniger als einen Tag später) zu einer Spontandemonstration in Gießen auf. Der Demonstrationszug bewegte sich vom Selterstor durch den Seltersweg und legte einen Zwischenstopp bei den Drei Schwätzern ein. Dort wur-de ein Redner der Kundgebung zunächst vom FWG-Abgeordneten Hasenkrug tätlich angegriffen. Die Polizei schützte zu diesem Zeitpunkt die Demonstration und drängte den Angreifer zurück. Erst als Innenminister Bouffier die Polizei aufforderte, das Transparent und anschließend das Megafon zu beschlagnahmen, wechselte die Poli-zei ihre Strategie. Ohne jegliche Vorankündigung griff sie zunächst das Transparent und dann den Redner mit dem Megafon an. Im Verlauf des Versuchs, ihm das Megafon mit Gewalt zu entreißen, wurde die Polizei mehrfach gewalttätig.
    • Unkenntnis des Demonstrationsrechts bei der Polizei: Die Polizei handelte auf Anweisung des als CDU-Wahlkämpfers anwesenden Innenministers Bouffier. Dieser ist als Law-and-Order-Scharfmacher und Hasser u.a. der Projektwerkstatt bekannt. Der Einsatzleiter der Polizei, POK Walter, gab später vor Gericht an, dass nach seiner Kenntnis vom Demonstrationsrecht Spontandemonstrationen grundsätzlich verboten sind und auch jede Demonstration nicht nur einer Anmeldung 48 Stunden vorher, sondern auch einer Genehmigung bedürfe. Auf diesem Irrtum aufbauend, griff die Polizei die Demonstration an. Sie forderte vorher weder das Ende der Demonstration noch die Einstellung anderer Aktivitäten. Der Angriff auf die Demonstration war so-mit nicht nur prinzipiell rechtswidrig, sondern auch in der Art und Weise.
    • Angriff auf die Demonstration durch CDU-Politiker: Die Auflösung der Demonstration wurde von Innenminis-ter Bouffier (CDU-Kreisvorsitzender Gießen) veranlasst. Mitglieder der CDU prügelten bei der gewaltsamen Auflösung ebenfalls auf DemonstrantInnen ein. Eine Anzeige gegen ein CDU-Mitglied wird von der Justiz nicht verfolgt.
    • Mehrfache Lügen in der Presse: Wie üblich bastelte die Presse das passende Image zurecht. Schon zum Gegenstand der Demonstration log sie trotz besseren Wissens (!), dass ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt worden sei: "Mit einem Durchsuchungsbeschluss eines Richters kam gestern der Staatsschutz in die "Projektwerkstatt" in Saasen", schrieb Erhard Goltze im Gießener Anzeiger am 11.01.03. Als am Tag danach Innenminister Volker Bouffier seine BeamtInnen auf die Spontandemonstration im Seltersweg hetzte, schrieb die Presse artig, dass die Versammlung illegal gewesen sei und Bergstedt um sich getreten hätte (Gießener Anzeiger, 13.1.2003). Kontakt mit den VeranstalterInnen nahm die Presse wie immer nicht auf. Die Polizei besorgte sich ein Attest, die Staatsanwaltschaft erhob ebenso artig Anklage.
      "Zu einem Gerangel vor dem CDU-Informationstand kam es am Samstag kurz nach Mittag im Seltersweg. Die Polizei schritt ein, weil ein polizeibekannter Mann aus Saasen mit einem Megafon lautstarke Parolen am Stand von sich gab, an dem sich auch Innenminister Volker Bouffier aufhielt. Eine Genehmigung für eine Versammlung und für den Betrieb des Megafons lag nach Angaben der Behörden nicht vor, so dass die Polizei einschritt und den Gebrauch untersagte sowie die Herausgabe des Gerätes verlangte." (GI Anzeiger, 13.01.03, Autor: kg)
    • Gerichte verurteilen die rechtswidrig Angegriffenen: Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den ange-griffenen Redner auf der Demonstration. Amtsrichter Wendel erkannte im Prozeß in POK Walter als einzigen (!) Belastungszeugen trotz dessen Widersprüchen in der Schilderung und dessen völliger Unkenntnis des Demonstrationsrechts einen glaubwürdigen Zeugen und verurteilte den Angeklagten B., der Redner auf der Demonstration war, zu einer mehrmonatigen Haftstrafe. Dabei machte er auch Widerstand gegen Vollstre-ckungsbeamte geltend, obwohl der Angriff auf die Demonstration rechtswidrig war, Widerstand also nicht in Frage kam.
  • Beweise: Urteil und Mitschriften zum Prozeß am 15.12.2003 am Ende dieser Dokumentation sowie unter www.projektwerkstatt.de/prozess.
    Mehr Informationen zum Ablauf: www.de.indymedia.org/2003/01/38556.shtml. Am 11.1.2003 fand in der Gießener Fußgängerzone eine angemelde-te Wahlveranstaltung der CDU statt, an der u.a. der hessische Innen-minister Bouffier teilnahm. Der Angeklagte Bergstedt begab sich mit mehreren Personen, die der Projektwerkstatt angehörten oder nahe standen, zu dem dort aufgebauten Stand der CDU und beschwerte sich. in dessen unmittelbarer Nähe mittels eines von ihm mitgebrach-ten Megaphons über polizeiliche Maßnahmen, insbesondere eine kürzlich vorgenommene Durchsuchungsaktion in Saasen. Ein Transparent mit der Aufschrift "Freiheit stirbt mit Sicherheit" wurde entrollt.
    Als der Angeklagte seine kurz unterbrochene Rede mittels Megaphon fortsetzte, wollten mehrere Polizeibeamte auf Geheiß des Herrn Bouffier, der sich durch das Verhalten des Angeklagten gestört fühlte, und des ebenfalls anwesenden Polizeipräsidenten die Versammlung auflösen und insbesondere das Megaphon sicherstellen."
    Auszug aus dem unabhängigen Prozeßbericht: "Der Hinweis, dass Innenminister Bouffier die Anweisung zur Auflösung der Demonstration gab, zeigt, dass diese Demonstration aus vielen Gründen rechtswidrig attackiert wurde."
  • Zitat Seite 26 (zu ständigen Gewahrsamnahmen durch die Polizei)
    Polizei bei ständigen Festnahmen: Da kein Grund für eine Gewahrsamnahme genannt werden muß, hat die Giessener Polizei die Praxis entwickelt, bei Auseinandersetzungen die von ihr als zentral betrachteten Personen zu entfernen - betroffen waren davon vor allem Personen, die dem Umfeld der Projektwerkstatt zugerechnet wurden. In Einzelfällen versuchte die Polizei, per amtsrichterlichen Beschluss die Gewahrsamszeit zu verlängern. Nach dem novellierten Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) ist die Inhaftie-rung zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung bis zu sechs Tagen möglich. Das HSOG ist der Kern der inneren Sicherheitspolitik der Landesregierung unter Roland Koch und Innenminister Volker Bouffier, die zudem aus Gießen ihre Vorzeigestadt für Law-and-Order machen wollen (Bouffier wohnt in Gie-ßen und war hier 17 Jahre lang CDU-Kreisvorsitzender).
    Mit zunehmender Zeit und ständiger Wiederholung von Gewahrsamnahmen verschwieg die Polizei die Vorgänge nicht länger, sondern erfand jeweils Straftaten, bei denen die Betroffenen erwischt worden sein sollten.

Zweite Dokumentation

Ein Jahr nach der ersten Polizeidokumentation wurden etliche neue Fälle dokumentiert - mehr dazu hier ...

Dritte Dokumentation

Unter dem Namen "Widerstand ist Pflicht" erschien im November 2006 die dritte Dokumentation mit vielen neuen Justiz- und Polizeiskandalen. Im Anhang fand sich ein Sonderkapitel zur Rolle Bouffers (Download als PDF).

Volkersnahe Politik

Bundeswehreinsätze im Inneren

Bouffier: Mit Polizei und Bundeswehr gegen Terror
GIESSEN (gd). Volker Bouffier, der hessische Innenminister, referierte bei der Sektion Gießen der Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik in klarer, offener und ehrlicher Weise über das brandaktuelle Thema "Aktuelle Herausforderungen für die äußere und innere Sicherheit" im Kerkrade-Zimmer der Kongresshalle. Er betonte, der internationale Terrorismus habe bisher keine neue Qualität der Bedrohung entwickelt, aber eine neue Qualität der Wirkung. Der Anschlag vom 11. März in Madrid habe schließlich zu einem Regierungswechsel geführt. Offenbar und eindeutig sei inzwischen, dass innere und äußere Sicherheit untrennbar miteinander verknüpft sind. Der Innenminister unterstrich : "Innere Sicherheit ist ein Grundbedürfnis der Menschen und zugleich eine Kernverpflichtung des Staates." Er warf die Frage auf, ob die Trennung "Bundeswehr für außen - Polizei für innen" noch zeitgemäß sei. Brauchen wir nicht eine neue Sicherheitsstruktur? Aber die Bundeswehr werde immer kleiner, bekomme weniger Geld und größere Aufgaben. Im Inneren sei die Situation "wie immer" mit den klassischen Aufgaben betraut. "Aber wir haben eine völlig veränderte Situation in Deutschland und der EU, denn die Außengrenzen verlaufen nunmehr - nach der Ost-Erweiterung - bei Weißrussland, Ukraine und Serbien." Für Drogen-, Menschen- und Waffenhandel seien die Bundesrepublik und Hessen sehr attraktiv. Täglich sickerten 1000 Illegale in die EU ein. Den meisten Verkehr habe Hessen durch seine zentraleuropäische und bundesdeutsche Lage, damit auch höchste Kriminalitätsanfälligkeit. Dazu komme die wachsende Internet-Kriminalität mit drastischen Steigerungen, insbesondere Betrug im unbaren Zahlungsbereich. Bouffier hob hervor, dass durch den Terrorismus nach wie vor eine hohe abstrakte Gefährdung, allerdings derzeit ohne konkrete Hinweise, für Deutschland bestehe, insbesondere wiederum Hessen, zum Beispiel wegen des Frankfurter Flughafens mit täglich 200000 Passagieren, seiner "Hochhaus-Kulisse", seinem dichtesten Verkehr und seinem höchsten Besatz mit Ausländern und ausländischen Institutionen, etwa Konsulaten, Generalkonsulaten und Reiseunternehmen. Passiere etwas, gebe es einen "Brennpunkt", Schauen und Diskussionen mit Änderungsversprechen im Fernsehen. Wenig später höre man nichts mehr davon. Von den islamistischen Fanatikern würden nicht nur der gesamte "Westen", sondern auch mohammedanische Glaubensbrüder als "Ungläubige" verfolgt, um sie zu vernichten. Attentatsversuche gebe es auch aus der Bundesrepublik heraus, wie der geplante Angriff auf den Straßburger Weihnachtsmarkt gezeigt habe, führte der Redner aus. Weltweit zähle man rund 20000 Al-Kaida-Kämpfer, dazu unzählige Mudschaheddin, die Geld besorgten "wie auch immer", sowie ein breites Netz von Helfern, meist im Grenzraum Afghanistan/Pakistan ausgebildet. Bundes- und Landeskriminalämter seien lebhaft mit der Frage "Zusammenlegung oder nicht" beschäftigt. Aber was wir nicht "in der schönen Republik" hätten, sei eine zentrale Informations-Zusammenführung zum Nutzen aller. Nötig sei eine kontinuierliche Überprüfung, wer ins Land kommt. Die Mehrheit der Mohammedaner sei rechtstreu, leide unter dem Terror, wie er in vielen Gesprächen mit ihnen und bei Moschee-Besuchen feststellen könne, führte der Innenminister aus. Die "Koranschulen" aber müssten überprüft werden, wie das Beispiel des moslemischen Internates in Köln bewiesen habe. Er habe Verständnis für die tradierten Auffassungen der gläubigen Muslime, aber es sei viel Überzeugungsarbeit notwendig, damit deren Kinder hier eine gute Integration mit Berufschancen ermöglicht werde. Hohe Anforderungen stelle der Objektschutz an die Polizei, nämlich von amerikanischen, englischen, israelischen, jüdischen, spanischen, japanischen, kanadischen und polnischen Einrichtungen im Lande. Damit seien ununterbrochen 600 Polizeibeamte, zeitweilig auch 1000, gebunden. Bouffier: "Deshalb brauchen wir ein integriertes Sicherheitssystem einschließlich der Bundeswehr auf einer sauberen Rechtsgrundlage. Wir stehen vor einem großen Umbruch und großer Geldnot."
(Quelle: Giessener Anzeiger im Netz)


Sein hessischer Kollege Volker Bouffier (CDU) nannte als weiteres Beispiel die Bewachung der amerikanischen Kasernen, die derzeit durch Polizeikräfte erfolgt. "Die frei werdenden Kräfte könnten dann für die WM eingesetzt werden", sagte Bouffier der WELT. Man wolle jetzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes am 15. Februar über das Luftsicherheitsgesetz abwarten, das den Abschuß von Flugzeugen vorsieht. Von der Entscheidung des Gerichts erwartet die Politik auch grundlegende Aussagen zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Bouffier: "Nach dem Urteil werden wir mit der Debatte um eine Grundgesetzänderung beginnen."
(Quelle: Neuer Vorstoß: Bundeswehr soll Fußball-WM schützen. In: Die Welt, 4. Februar 2006)

VS und Polizei zusammenbringen

Hessen will VS und Polizei zusammenbringen
"Der hessische CDU-Innenminister Volker Bouffier will ein „gemeinsames Informations- und Analysezentrum von Polizei und Verfassungsschutz“ einrichten. Ende September soll das „Terror-Lagezentrum“ seine Arbeit direkt im Ministerium aufnehmen. Geplant sind insgesamt fünf Beamte von Polizei und Landesverfassungsschutz. Sie sollen tagesaktuelle Informationen auswerten, austauschen und die Kommunikation verbessern. Angeblich soll mit der Einrichtung das eigentlich vorgeschriebene Trennungsgebot von Polizei und Geheimdienst nicht verletzt werden, meint Michael Bußer, Sprecher des Ministeriums. Es sei erforderlich, den Terrorismus im Vorfeld zu bekämpfen. Die Arbeit der Beamten konzentriere sich aber nicht nur auf den „islamistischen Terrorismus“, sondern auch auf Gefährdungserkenntnisse aus der linken und rechten Szene." (Azadî/FR, 5.8.2005)

Vertuschen, Geheimaktionen und Rechtsbrüche decken

Rassismus und Abschiebung

Im Frühjahr 2006 wird in ein Iraner aus Gießen abgeschoben, per Zwang. Er versucht sich in der Abschiebehaft in Frankfurt, selbst zu verbrennen. Verletzt wird er von der Polizei aufs Amtsgericht Gießen geschleift, um ihn trotzdem loswerden zu können. Das hessische Innenministerium findet das alles richtig: Im Iran herrsche doch eine gewählte Demokratie. Interessant: Aus derselben Parteiecke hört man auch, ein Krieg gegen das Land sei gerechtfertigt. Sinnvolle Politik ist beides nicht, aber mensch sieht: Es gilt immer, was gerade im Interesse der Herrschenden ist ...

Zur gleichen Zeit präsentierte Bouffier seinen Vorschlag für einen deutschlandweiten Deutschtest - allerdings nicht für Deutsche, sondern alle, die es werden sollten. Es ist kein Gesinnungstest, sondern eher eine Abfrage, ob mensch über das Land auch viel weiß. Wie eine Führerscheinprüfung. Allerdings: Die Auswahl der Fragen und die Tatsache, dass wohl kaum ein Deutscher bestehen würde angesichts der vielen abgefragten Informationen, macht das ganze irgendwie merkwürdig ...

  • Fragekatalog auf der Seite des hessischen Innenministeriums, direkt zum Thema "Einbürgerungstest" hier ...
  • Fragenkatalog abgedruckt in der FR, 16.3.2006 (S. 9), Umfrage mit Testfragen bei Prominenten dazu (S. 8)
  • Weitere Berichte zum Einbürgerungstest der Marke 'Bouffier': Allgemeiner Text in FR, 15.3.2006 (S. 23) ++ Kritische Stimmen in der FR, 17.3.2006
  • Interview im Deutschlandfunk mit Bouffier zu seinem Einbürgerungstest (16.1.2006)
  • BundespolitikerInnen zum Bouffier-Test, in: Junge Welt, 20.3.2007 (S. 5)
    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der auch CDU-Präsidiumsmitglied ist, forderte von einbürgerungswilligen Ausländern eigene Anstrengungen. Zu dem von Hessen geplanten Test sagte er in einem Interview mit Bild am Sonntag: »Ich begrüße diese hessische Initiative ausdrücklich. Sie zeigt, daß die unbedingt notwendige Neuorientierung in der Einbürgerungsfrage von immer mehr Ländern umgesetzt wird.« Die vorgesehenen Fragen könnten mit entsprechender Vorbereitung von jedem beantwortet werden.
  • Zum Nachdenken oder Schmunzeln ... alternativer Fragebogen

Weiteres Beispiel für die Brutalität des Abschiebestaates
Auszug aus der FR, 29.4.2006 (S. 28)
Unangekündigt hat die Polizei einen geistig behinderten Marokkaner aus der Psychiatrie im nordhessischen Haina geholt und abgeschoben. Die Angehörigen in Rödermark wurden nicht informiert und haben jeden Kontakt zu dem Mann verloren, der ohne Hilfe nicht leben kann. ...
Es war sein Geburtstag. 35 Jahre wurde Hassan R. am vergangenen Montag alt. Er kam gerade vom Fußballspielen, als die Polizei im Wohn- und Pflegeheim des psychiatrischen Krankenhauses in Haina (Kreis Waldeck-Frankenberg) auftauchte. 20 Minuten gaben die Beamten dem Mann, der seit zehn Jahren wegen Schizophrenie, Halluzinationen und epileptischen Anfällen in der Psychiatrie lebt, um das Nötigste einzupacken. Dann ging es nach Frankfurt und umgehend ins Flugzeug nach Marokko.

Ungeschminkt: Bouffier gegen Recht und Ordnung

Etliche der aufgeführten Fälle belegen, dass Bouffier in der Praxis das geltende Recht mit Füßen tritt:

Zudem ist in seinen Äußerungen erkennbar, dass er es auch gar nicht für nötig hält, sich an Gesetze zu halten.

Zitat: In einem Rechtsstaat gibt es kein Recht auf Widerstand. (Quelle: FAZ)
Das ist falsch. Sowohl im Grundgesetz (§ 20) wie auch in der hessischen Verfassung (§ 147) ist das Recht auf Widerstand festgeschrieben. Dass Gerichte immer entscheiden, dass dieses Recht gerade nicht gilt, hat etwas damit zu tun, das RichterInnen von den Parteien bestimmt werden und zu den Ausführungen herrschender Interessen gehören - aber nicht damit, dass es ein solches Recht nicht gibt.

Skandale

  • Zusammenstellung von Fahndungspannen, Lügen und Verdrehungen im Polizeivollzug (wir wurden hingewiesen, dass Jürgen Voss auf dieser Seite fälschlicherweise steht - wir haben mit diese Seite aber selbst nichts zu tun)
  • Deckt das Innenministerium Untersuchungen zu einem mordenden Verfassungsschützer? (PM der Humanistischen Union) ++ FR, 15.7.2005
  • Rechts: Auszug aus der thüringischen Zeitung "Karussel", Nr. 11/2006 (S. 10 - vergrößern durch Anklicken)
  • Vetternwirtschaft bei Stellenvergabe ++ Dauerskandale bei hessischer Polizei (März 2010)

Rechte Gesinnungen bei der Polizei

Polizisten mit rechter Gesinnung als Leibwächter von Michel Friedmann - Bouffier vertuscht
Auszug aus der FR, 15.3.2007 (S. 26)

Dass Michel Friedman möglicherweise von rechtsradikalen Polizisten beschützt worden ist, hat politischen Streit ausgelöst. Innenminister Volker Bouffier (CDU) hätte über die Ermittlungen wegen der Verwendung von NS-Propaganda informieren müssen, so die Opposition.

Auszug aus "Bouffier schweigt zu Vorwürfen" in: FR, 30.3.2007 (S. 24)
Anlass für die Aktuelle Stunde waren die jüngsten Vorkommnisse bei den Personenschützern in Frankfurt. Bei drei Polizisten, die für den Schutz Michel Friedmans, des früheren Vizepräsidenten des Zentralrates der Juden, zuständig gewesen waren, wurde rechtsradikales Material gefunden. Es gab Bilder eines Beamten in SS-Uniform, auf dem PC gespeicherte Nazi-Lieder und den Entwurf einer "Führer-Urkunde".
Rudolph warf Bouffier vor, das Parlament und die Öffentlichkeit zu spät informiert zu haben. Außerdem habe der Minister versucht "abzutauchen und zu verdrängen". So "unglaublich" die Vorfälle bei der Frankfurter Polizei seien, so unglaublich nannte Rudolph auch das Verhalten Bouffiers gegenüber dem Parlament. Nicht einmal die zur Verschwiegenheit verpflichteten Obleute der Fraktionen habe er über diesen "neuen Skandal" informiert. Der Minister habe erst reagiert, als die Medien bereits berichteten.
Aber in der Aktuellen Stunde blieb die Minister-Reaktion auf das angekreidete Verhalten aus. Als Rudolph gesprochen hatte, beendete der amtierende Landtagspräsident Frank Lortz (CDU) die Debatte mangels weiterer Wortmeldungen. Es gab keine Verteidigung des Ministers durch die CDU-Mehrheitsfraktion, die normalerweise solche Angriffe als erste zurückweist. Das gehört zu den eingeschliffenen parlamentarischen Spielregeln. Die Grünen setzten auf eine solche CDU-Replik, auf die sie dann, wie gewohnt, antworten wollten. Die FDP wäre später an die Reihe gekommen, nach der Wortmeldung der Grünen. Als letzter, so der aus dem Parlament vertraute Ablauf, wäre dann der angegriffene CDU-Minister ans Rednerpult gegangen. Doch die gewohnte Parlamentsroutine griff nicht bei der Debatte um die Personenschützer. Es gab keine CDU-Wortmeldung, Grüne und FDP schwiegen. Auf der Regierungsbank wurde gefeixt, ob der Sprachlosigkeit im Parlament.

Das bisschen Folter ... Daschner

Bouffier fand viel Verständnis für den Frankfurter Folter-Polizeifunktionär - und verschaffte ihm auch nach dem Urteil einen Führungsposten in der Hessischen Polizei. Texte zu dem Folterskandal ohne Folgen für die Täter:

Am frühen Morgen des 1. Oktober 2002 schließlich traf der stellvertretende Frankfurter Polizeichef Wolfgang Daschner eine folgenschwere Entscheidung. Unter der Überschrift: "Nur für die Handakte der Polizei/StA" nahm er später als internen Vermerk seine Anweisung zu den Akten, Gäfgen sei "nah vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen".
(Auszug aus der FR, 30.12.2003, S. 14. Daschner blieb lange weiter im Amt ...)

Seit Ende Januar ist durch Recherchen einer Gerichtsreporterin des hr bekannt, dass Daschner gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt haben soll, er habe zuvor im Wiesbadener Innenministerium Einverständnis für die Androhung der Folter erhalten. Mit wem im Ministerium er gesprochen haben will, verriet Daschner bis heute jedoch nicht. Das Innenministerium erklärte, eine Befragung aller in Frage kommenden Gesprächspartner habe schon damals keinen Hinweis darauf gegeben, dass Daschners Behauptung stimme. Seit das Nachrichtenmagazin Spiegel das Thema am Wochenende erneut aufgriff, schlagen auch die politischen Wellen wieder hoch: "Das sprengt die liberale Vorstellungskraft", sagte FDP-Fraktionschef Jörg-Uwe Hahn. SPD-Fraktionschef Jürgen Walter sagte, jetzt sei eine "sofortige, minutiöse Aufklärung" erforderlich. Wenn Daschners Vorwurf stimme, sei dies "ein Skandal ersten Ranges" im Zuständigkeitsbereich Bouffiers. Die Grüne Jugend fordert Bouffiers Rücktritt.
(Auszug aus der FR, 16.11.2004, Internetquelle ...)

Viele haben ihn nach Bekanntwerden der Aktennotiz in der Debatte um den Folterskandal in Schutz genommen. Sein Vorgesetzter, Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt, teilt die Auffassung, sein früherer Vize könne einen "übergesetzlichen Notstand" für sich geltend machen. Hessens Ministerpräsident Roland Koch plädierte für menschliches Einsehen. Ob der Beistand noch eine andere Ebene hatte, wird der Prozess zeigen müssen.
"Wir werden sehen, ob es notwendig oder nicht ist, Namen zu nennen", sagt Daschners Verteidiger Eckart Hild bezogen auf die Rückendeckung, die sein Mandant bei seiner Entscheidung aus dem Wiesbadener Innenministerium bekommen haben soll. Im Gespräch mit der FR hatte Daschner im Februar vergangenen Jahres auf die Frage, ob er sich mit Polizeiführung oder dem Polizeipräsidenten beraten habe, noch erwidert: "Nein, das war allein meine Entscheidung." Und: "Ein solches Verfahren wird nicht einfacher, wenn man es auf mehrere Schultern verteilt." ... Daschners Kollege jedenfalls kann sich nicht vorstellen, dass es sich um eine Schutzbehauptung handelt: "Das glaube ich nie und nimmer." Schließlich könne Daschner die Rückendeckung auf Landesebene im Prozess ohnehin nicht von Nutzen sein, weil er selbst die Anweisung erteilt habe, Gäfgen Schmerzen zuzufügen.
(Auszug aus der FR, 16.11.2003, S. 3, Internetquelle ...)

Naja ... und wenns ein Polizei-Vizepräsident ist, will auch die Staatsanwaltschaft keine Bestrafung mehr ..., das Gericht folgte dem. Daschner sei zwar schuldig, aber irgendwie wäre es doch nicht so nett, ihn auch zu bestrafen. Merke: Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich. Manche sind halt nur gleicher ...
Inzwischen hat Volker Bouffier dem Beinahe-Folterer und Folterbefürworter einen neuen Posten verschafft. Er ist jetzt Chef der technischen Abteilung der Landespolizei.

Aber was soll's: Die Landesregierung teilt ungeniert mit, dass sie Polizeiprügel für angemessen hält - und ein Verprügelter selbst schuld hat, der sich der Polizei nicht vorauseilend unterwirft.
Auszüge aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Folterfall (BVerfG, 1 BvR 1807/07 vom 19.2.2008)
Zur Verfassungsbeschwerde hat die Hessische Staatskanzlei Stellung genommen. Hinsichtlich der Rüge der Verletzung der Rechtsschutzgleichheit sei die Verfassungsbeschwerde unbegründet. Es sei verfassungsrechtlich vertretbar, die streitigen Gesundheitsbeeinträchtigungen während der Vernehmung - Rütteln an den Schultern, Stoßen mit dem Kopf gegen die Wand sowie Schlag mit der flachen Hand – als so begrenzt anzusehen, dass sie die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes nicht erforderten. Der vorliegende Fall lege es darüber hinaus nahe, der beabsichtigten Amtshaftungsklage den fundamentalen Rechtsgrundsatz des § 254 BGB entgegenzuhalten. Danach sei das Verhalten des Geschädigten bei der Verursachung und der Schadensminderung bzw. -verhütung mit zu berücksichtigen. Zwar sei die Androhung von Schmerzzufügung nicht zu rechtfertigen und stelle eine schwere Amtspflichtverletzung dar. Doch könne hier nicht außer Acht gelassen werden, dass die Polizeibeamten in ihrer Handlungsweise provoziert worden seien durch ein schweres, vom Beschwerdeführer zu verantwortendes Verbrechen, nämlich die Entführung und Ermordung eines Kindes. ... Auch wenn der Beschwerdeführer strafprozessual das Recht gehabt habe, sich nicht selbst zu belasten, so habe er es doch in der Hand gehabt, durch den einfachen Hinweis auf den Aufenthalt des entführten Kindes alles das abzuwenden, was anschließend mit ihm geschehen sei.

Bouffier und die Wirtschaft

  • Opelwerbung auf der Polizeiseite, als es neue Polizeischlitten gibt
  • Vetternwirtschaft? Innenministerium vergibt Auftrag an Firma von Parteifreund (aus: FR, 20.4.2006, S. 32)

Heinz-Peter Haumann - Volkers Kumpel für's Grobe in Gießen

Haumann ist Bürgermeister von Gießen und soll in dieser Heimatstadt von Bouffier Law-and-Order umsetzen. Dazu werden in Gießen ständig neue Polizeieinheiten geschaffen. Zunächst haperte es aber an einem ungewöhnlichen Widerstand politischer Gruppen, die phasenweise Polizeiaktionen in der Innenstadt erheblich erschwerten und viel Druck z.B. gegen die Gefahrenabwehrverordnung machen.

Haumann selbst machte von sich reden, als er zwecks Kriminalisierung seiner GegnerInnen eine Bombendrohung erfand und dem Protest unterschob. Das kam nach zwei Monaten raus, Haumann musste sich entschuldigen - die Staatsanwaltschaft verweigerte aber Ermittlungen. Auszug aus der Polizei-Dokumentation zum Bomben-Haumann:

  • Erfundene Bombendrohung vor der Stadtverordnetensitzung am 12. Dezember 2002
    Der Sicherheitswahn der Law-and-Order-Politiker und Polizeiführer in Gießen ist seit langem gigantisch, der Auf-wand an Sicherheitskräften ständig groß - so auch am 12.12.2002 vor und während einer Stadtverordnetensit-zung in Gießen. In seiner Not erfand Bürgermeister Haumann einen Grund für sein brutales Vorgehen am 12. Dezember gegenüber DemonstrantInnen: Es hätte eine Bombendrohung gegeben. Erst Wochen später und durch beharrliches Nachforschen eines PDS-Stadtverordneten kam heraus: Haumann hatte sich die ausgedacht. Seine Lüge wurde strafrechtlich nicht verfolgt und beeinträchtigte auch die politische Karriere nicht. Ein halbes Jahr später wurde er von ca. 10 Prozent der Giessener EinwohnerInnen zum Oberbürgermeister gewählt - 10 Prozent der GießenerInnen sind beim geltenden Wahlrecht und der niedrigen Wahlbeteiligung die Mehrheit.
    · Erfindungen von Straftaten: Die Bombendrohung diente der Kriminalisierung von Protestgruppen. Erst auf intensive Nachforschung gab der Bürgermeister seine Lüge zu.
    · Verharmlosung von Straftaten: Eine Verfolgung der Handlung des Bürgermeisters, noch dazu im Amt ausge-führt, erfolgte nicht. Deutlich sichtbar wird, wie die Strafverfolgungsbehörden sehr unterschiedlich vorgehen - hart gegen Protestgruppen, blind auf beiden Augen gegenüber den Eliten.
    Beweise: Die Berichte in der Presse zeigen eindeutig die Veränderung der Positionen - zuerst die Aussagen des Bürgermeisters und die später unter dem Druck der Recherchen des PDS-Abgeordneten zugegebene Lüge (sie-he Abbildungen). Giessener Anzeiger am 18.3.2003: "In einer Acht-Punkte-Erklärung, stellte der Bürgermeister fest, dass es an jenem Tag in der Tat keine Bombendrohung gegeben habe. Die Polizei habe ihn aber gegen 13.30 informiert, dass mit so etwas zu rechnen sei. Begründung für das Polizeiaufgebot zur Stadtverordnetensitzung sei dies jedoch nicht gewesen, denn die Polizei habe die Stadt schon Tage zuvor über die Gefahrenlage in Kenntnis gesetzt. Und im Ältestenrat habe er vorgetragen, dass die Polizei einen Spürhund ins Stadthaus ge-bracht habe, weil eine Bombendrohung eingehen "könnte". Haumann dann: "In der Stadtverordnetenversammlung habe ich die Befürchtungen aufgezählt, die im Vorfeld bestanden haben. Missverständlich und falsch ist - in der Tat meine Aussage in diesem Saal: ,Die Höhe der Befürchtungen ist eine Bombendrohung, die uns heute gegen 13 Uhr erreicht hat.' Es war nicht meine Absicht das Parlament zu belügen." Haumann betonte erneut: "Der Fehler liegt bei mir. Hätte ich es noch einmal zu tun, lautete der Satz wie folgt: "Die Höhe der Befürchtungen war eine mögliche Bombendrohung"." (Quelle: www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=766996&template_id=996& _next=GA_Schlagzeile)
  • Die Infoseite zu Bomben-Haumann ...

Sei noch erwähnt, dass Haumann als Lügner zwecks Kriminalisierung politischer GegnerInnen nicht allein ist in der Gießener CDU und damit im Umfeld von Bouffier. Auch der CDU-Stadtparlamentschef Dieter Gail log, sogar mehrfach und u.a. vor Gericht - das fällige Falschaussageverfahren aber verweigerte auch hier hörige Gießener Staatsanwaltschaft in Person des politischen Staatsanwaltes Vaupel.

Bouffier, der CDU-König von Mittelhessen

Gießener Allgemeine zum Einfluss Bouffiers auf die mittelhessische CDU-Politik (Internet am 28.4.2006)
Erste Anzeichen sprechen gegen große Koalition
Nach der Entscheidung im Kreis, wo CDU, Freie Wähler und FDP die SPD aus der Regierungsverantwortung drängen werden, gibt es erste Anzeichen in der Stadt, die gegen eine große Koalition mit CDU und SPD sprechen. Zwar bekräftigte CDU-Verhandlungsführer Klaus Peter Möller gestern auf Anfrage, dass die Verhandlungen mit der SPD unabhängig von der Entwicklung im Kreis wie geplant Anfang nächster Wochen abgeschlossen werden, aber nach AZ-Informationen hat der CDU-Ehrenkreisvorsitzende Volker Bouffier in den letzten Tagen hinter den Kulissen Einfluss auf die Verhandlungen genommen. Bouffier, der als Verfechter der Linie gilt, den politischen Hauptkontrahenten SPD aus Koalitionen möglichst herauszuhalten, soll an den Sitzungen der Parteivorstände in Stadt und Kreis teilgenommen haben.

Aktionen gegen Bouffier & Co.

Volker Bouffier ist nur ein deutliches Beispiel für den Trend zu autoritären Gesellschaftsvorstellungen, in denen Menschen nur noch "Gefahren" darstellen - gerade deshalb werden seine Auftritte immer wieder Zielfeld subversiver Aktionen - zahlreiche "offizielle" Flugschriften mit Volkers Unterschrift entpuppten sich als Fälschungen ...

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Anschriften

Hausanschrift des Ministeriums: Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/3 53-0, Fax: 0611/3 53-17 66
E-Mail: poststelle@hmdi.hessen.de

Privatwohnung von Volker Bouffier: Gießen, Altenfeldsweg 42 (Foto siehe oben). Wegbeschreibung vom Uni-Gebäude (Mensa, Phil I usw.): Vor Mensaeingang stehend nach rechts auf den Teerweg neben dem Unigelände, dort nach links ... immer den Fahrrad-Ausschilderungen folgen ... bei Kreuzung (wo es nicht mehr geradeaus weitergeht) links (Altenfeldsweg), dann das zweite Haus links (ohne Namensschild, Kamera observiert den Eingangsbereich ... aber ist ja eh was öffentliches). Polizei fährt immer die Runde.

Bouffiers Clans

Mittelpunkt des Filzes sind die CDU in Hessen und Gießen sowie die Kanzlei von Bouffier.

Die Kanzlei: Bis 19.5. in der Nordanlage 37, seitdem in der Friedrichstr. 17 (35392 Gießen)

Die sitzt in einem Palast in Gießen. Die Kanzlei trägt mehrere Namen, von denen zwei Männer nicht mehr als Rechtsanwälte aktiv sind: Bouffier und Dr. Gasser. Der erste ist Innenminister von Hessen, der zweite Innenminster von Thüringen. Vorher war er Justizminister in dem Land ... und zufällig verteidigte da ein weiterer Anwalt der Bouffier-Kanzlei einen Polizisten, der einen Menschen von hinten erschossen hatte ... ein Fall der alle typischen Merkmale der Vertuschung von Polizeigewalt durch Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Ministerien und Medien aufwies (siehe hier ...). Der Polizist wurde (welch Überraschung) freigesprochen und rundherum viel vertuscht.
Die Kanzlei betrieben alle immer noch zusammen in der Nordanlage 37, Tel. (0641) 33071 (siehe Foto und Internetseitenkopf oben, Lageplan hier ...). Seit 19.5.2008 umgezogen in die Friedrichstr. 17.
Es ist eine Kanzlei, die wichtiger zu sein scheint als andere - inzwischen wurde vor dieser mehrfach die Meinungsfreiheit eingeschränkt, da Bouffier & Co. selbst ein paar kritische Kreidesprüche zu viel sind (Beispiele: 25.09.06, 11.09.06 ... Sonderseite zum Kreide-Fall)

  • Rechts: Foto vom 4. Mai 2006 nach einer Attacke auf die Kanzlei ... mehr im Indymedia-Bericht
  • Mai 2006: MEK-Einsatz nach Farb-Anschlägen auf Kanzlei ... ob Volker nachgeholfen hat
    Staatsschutz ermittelt wegen Attacken auf Gassers Anwaltskanzlei
    Gießen (ddp-lth). Auf die gemeinsame Gießener Rechtsanwaltskanzlei der Innenminister von Thüringen und Hessen, Karl Heinz Gasser und Volker Bouffier (beide CDU), sind in den vergangenen Wochen zwei Attacken mit Farbbeuteln verübt worden. Der Staatsschutz habe deswegen Ermittlungen aufgenommen, sagte eine Polizeisprecherin heute auf ddp-Anfrage. Sie bestätigte damit einen Bericht der «Frankfurter Rundschau».
    Der Zeitung zufolge wurden auch Parolen auf die Fassade der Kanzlei gesprüht. Offenbar handelt es sich um Täter aus dem linken Spektrum. In einem bei der «FR» eingegangenen anonymen Bekennerschreiben heißt es, der Anschlag richte sich gegen die «blutige Sicherheitspolitik» der beiden Innenminister. Das Schreiben ist dem Bericht zufolge durchgängig in einem sehr aggressiven und polemischen Stil verfasst.
    Der Polizeisprecherin zufolge wurde am Wochenende in Gießen auch ein Anschlag auf die örtliche Parteizentrale der CDU verübt. Außerdem sei ein Verdächtiger festgenommen worden. Ob es einen Zusammenhang zwischen den Attacken auf die Anwaltkanzlei und das Parteibüro gibt und was dem Verdächtigen vorgeworfen wird, wollte die Polizei noch im Laufe des Tages mitteilen.
    (Presse-Text auf Fuldainfo - als .jpg)

In dieser tollen Ober-Law-and-Order-Kombo geht es dann u.a. so ab:

Ex-Justizminister Dr. Christean Wagner (jetzt CDU-Fraktionschef in Hessen)

  • Stammt aus Marburg.
  • Wagners Rechtsanwaltskanzlei vertrat u.a. einen Marburger Nazi gegen die Projektwerkstatt
  • Und will einen autoritären Rechtsstaat, u.a. nach FR vom 22.11.2004 (S. 14)
  • Härtere Jugendstrafen fordert Hessens Justizminister Wagner (FR 30.9.2005, S. 30)
  • Sammlung von Wagner-Handlungen
  • CDU Hessen und die Rechtsaußen ... Hohmann, Baring & Co.

Justizminister Jügen Banzer mit Nazi-Sprüchen: Strafgefangene als unwertes Leben?

Strafe ist auch Ausdruck des Unwert-Urteils einer Gesellschaft
Interview mit dem Hessischern Justizminister Jürgen Banzer, in: FR, 18.3.2006 (S. 6)

Im Strafvollzugsgesetz steht das Thema Sicherheit der Bevölkerung derzeit nur an zweiter Stelle. Als Zweck des Gesetzes wird Resozialisierung definiert. Strafe hat aber noch eine andere Aufgabe als Resozialisierung. Strafe ist auch Ausdruck des Unwert-Urteils einer Gesellschaft. Sicherheit und Resozialisierung sind zwei Seiten einer Medaille. Derzeit wird im Gesetz - zum Glück nicht in der Praxis des Strafvollzugs - die eine Seite überbetont. ... Wir brauchen eine sinnvolle Klarstellung zum Thema DVD-Player, die mehr Sicherheit gewährleistet. Wenn man sieht, was mit dieser Technik an Speicherkapazitäten geschaffen wird und in Zukunft geschaffen werden kann, muss man sehr genau hinschauen, ob der Besitz solcher Geräte für Häftlinge richtig ist. Änderungen brauchen wir auch bei der letzten Phase der Haft und der ersten Phase nach der Haft. Hier müssen wir die Chance verbessern, dass die Menschen nicht rückfällig werden. In der Haftanstalt haben sie ein völlig durchstrukturiertes Leben, danach eine Phase des überwiegenden Sich-selbst-überlassen-Seins. Ich möchte zum Beispiel die elektronische Fußfessel einsetzen, damit diese Menschen lernen, ihr Leben mit einer solchen Vereinbarungen besser zu strukturieren. ... Lockerung darf kein Selbstzweck sein. Haft ist Haft. Es darf keine Haft light geben. ...
Zu Rechten von Gefangenen - die sollen nun weiter weggestrichen werden:
Gegenwärtig ist die Rechtslage nun einmal so. Wenn wir Gelegenheit haben, das zu verändern, dann werden wir das tun.
Aus einer Frage der FR: Ministerpräsident Roland Koch hat einmal gesagt, Hessen solle für den "härtesten Strafvollzug Deutschlands" stehen.

Presseinformation der Gruppe K.O.B.R.A. zum oben zitierten Interview (19.3.2006):

„Banzer soll verschwinden!“
Antirepressionsgruppe kritisiert „Nazi-Jargon“ des hessischen Justizministers

„Strafe ist auch Ausdruck des Unwert-Urteils einer Gesellschaft“ hatte der hessische Justizminister Jürgen Banzer, in einem Interview der Frankfurter Rundschau (veröffentlicht am 18.3.2006, S. 6) formuliert. Dagegen erhebt die Giessener „Koordination und Beratung für Repressionsschutz und Antirepression“ (K.O.B.R.A.) schwere Vorwürfe und fordert den Minister zum Rücktritt auf. Ihr Argument: „Menschen als unwert zu erklären, war der Jargon der Nazis. Auf diesen Spuren wandelt der Minister!“ Dabei empfindet die Gruppe Banzers Ausdruck nur als Höhepunkt der autoritären Repressionspolitik: „Was hier als Sicherheit verkauft wird, ist systematische Entmenschlichung. Obwohl selbst Regierungsstudien klar beweisen, dass härtere Strafen die Kriminalisierung der davon Betroffenen eher verstärkt, steigen immer mehr Politiker auf der Suche nach billigem Applaus auf eine blinde Law-and-Order-Politik um.“ Die im Umfeld der Saasener Projektwerkstatt aktiven GegnerInnen hessischer Justizpolitik sehen nun mit Banzer die dritte Person in der ohnehin bestehenden Phalanx des „Weiter hart durchgreifen“ (CDU-Slogan zur letzten Landtagswahl), die bislang vor allem von Ministerpräsident Roland Koch und Innenminister Volker Bouffier vorangetrieben wird. „Wer wie Koch den härtesten Strafvollzug im Land zum Ziel ausgibt oder sich wie Bouffier mit ständigen Neuvorschlägen für eine direkte Zusammenarbeit von Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr als starke Männer produziert, gehört in billige Fernseh-Krimiserien und nicht in die Politik. Hier zeigt sich, wie Machtfülle immer wieder Machtphantasien nährt“. Nach dem Banzer-Ausspruch über „unwerte“ Gefangene solle dieser zurücktreten, fordert die Gruppe K.O.B.R.A., die im Internet unter www.projektwerkstatt.de/bouffier und www.weggesperrt.de.vu viele Informationen über Strafe und die Politik der Landesregierung zusammengetragen hat. Sie kritisiert auch weitere Aussagen des Justizministers in dem benannten FR-Interview. „Die Ausfälle des Ministers reichen von Sprüchen wie ‚Haft ist Haft’, was eine unverschämte, menschenverachtende Gleichgültigkeit gegenüber dem entsozialisierten Leben in Knästen deutlich macht, bis zum Vorschlag, dass Häftlinge auch nach der Entlassung in einen knastähnlichen Tagesablauf gezwungen werden sollen, weil sie es ja gewöhnt seien. Das würde das Elend weiter verlängern – das genaue Gegenteil wäre richtig!“, heißt es von der Gruppe.

  • Presseinfo als PDF ++ auf Presseportalen: News4Press ++ businessportal24 ++OpenPR
  • Indymedia-Artikel dazu
  • Kritischer Text zum Banzer-Interview in der FR am 21.3.2006 (S. 23)
    Auszug:
    Der Minister hatte im FR-Interview am Samstag gesagt, dass Strafe "Ausdruck des Unwert-Urteils einer Gesellschaft" sei. Die linken Justizkritiker der Gießener Gruppe Kobra nannten dies "Nazi-Jargon". Sie befanden: "Was hier als Sicherheit verkauft wird, ist systematische Entmenschlichung."
  • Weitere Kloppersprüche von Banzer, diesmal im Gießener Anzeiger, (1.4.2006)
    "Die Regelungen, die sich bewährt haben, werden wir beibehalten." Nicht beibehalten möchte er den Vorrang der Resozialisierung. An erster Stelle müsse die Sicherheit der Bevölkerung stehen. "Lockerungen als Lockerungen sind noch keine Resozialisierung." Und fügte hinzu: "Keiner wird zu zwei Jahren Lockerungen verurteilt."
  • Jürgen Banzer: Infoseite auf Wikipedia (der Hinweis auf sein Interview in der FR ist dort sofort zensiert worden - wird offenbar von Regierungskreisen überwacht)

Absurde Verschlimmbesserung des Strafvollzugs und der Justizpraxis geplant!
Auszug aus dem Gießener Anzeiger, 27.10.2006

Zu den Eckpunkten der Initiative gehörten unter anderem die Ausdehnung des Strafbefehlsverfahrens auf die Land- und Oberlandesgerichte.
Wird der Vorschlag zum Gesetz, dann würde das bedeuten, dass in bestimmten Fällen auch die beiden höheren Instanzen eine Strafe ohne eine Hauptverhandlung verhängen dürften. Insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren könnten sich somit neue Handlungsspielräume für die Gerichte eröffnen, erklärte der Justizminister. Der Strafbefehl soll nach dem Vorschlag des Justizministeriums auch eine bis zu zwei- anstatt einjährige Bewährungsstrafe ermöglichen. Im gleichen Zuge soll dann auch der Strafrahmen bei Freiheitsstrafen von einem auf zwei Jahre angehoben werden. Das hessische Justizministerium erhofft sich davon eine "konzentriertere und Zeit sparendere" Arbeitsweise bei Strafverfahren, so Banzer. Ein weiterer Vorschlag zur Erneuerung betrifft die Annahmeberufung. Bisher mussten die Landgerichte als zweite Instanz in Strafsachen, eine Berufung ab einer Verurteilung des Amtsgerichtes zu mindestens 15 Tagessätzen und einem Freispruch mit 30 Tagessätzen annehmen. Diesen "Schwellenwert" wolle man auf 60 Tagessätze anheben und so aufwändige Berufungsverhandlungen in Fällen vermeiden, in denen dies unbegründet sei, erklärte Banzer den Vorschlag. Prozessbeschleunigend solle außerdem die Neuerung wirken, die es Gerichten erleichtern würde, Prozess verschleppende Beweisanträge abzulehnen. Diese bewirkten nämlich erhebliche Verzögerungen.

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