Innenminister und Rechtsbrecher

Vorgeschichte: Die Anwaltskanzlei - Law-and-Order-Minister und Täterschützer

Im Jahr 2006 hatte sich die direkte Konfrontation zwischen dem Hessischen Ober-Law-and-Order-Mann einerseits und den KritikerInnen seiner Innenpolitik im Land sowie in der Stadt Gießen (wo Bouffier als Angehöriger der Männerclique um die Stadtregierung maßgeblichen Einfluss hat) andererseits zugespitzt. Höhepunkt war eine spektakuläre Polizeiaktion, bei der von filmreifen Szenen (Autocrash zweier Polizeiwagen bei der Festnahme) bis zu Skandalen um erfundene Straftaten und gefälschte Beweismittel alles zu haben war. Zumindest die Pressebegleitung ging vom Innenministerium direkt aus - wahrscheinlich aber die ganze Aktion des 14.5.2006. Inzwischen ist der Fall weitgehend aufgeklärt, bildet ein Kapitel im Buch "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" (Kapitel als PDF) und ist Teil der Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz". Volker Bouffier war damals nicht der einzige Innenminister, der in der Kanzlei seinen Sitz hatte, sondern dort saß auch Dr. Karl-Heinz Gasser. Der Anwaltskanzleikollege war auch auch Innenministerkollege, nur eben in Thüringen. Was dort alles geschah, ist auch nicht ohne - die skandalösen Morde durch Polizeibeamte wurden vom Ministerium gedeckt und die Anwälte aus Bouffier/Gassers Kanzlei verteidigten jeweils die Mörder in Uniform.

Aktionen und Kreidekrieg vor der Kanzlei der Innenminister und Polizeimörder-Schützer

Im Herbst 2006 kam es zu verschiedenen öffentlichen Aktionen mit Kreide an der Kanzlei. Die Anwälte der Ministerkanzlei zeigten sich als echte Männer und traktierten die Malenden auf dem öffentlichen Fußweg mit Fußtritten. Die Kritik am Minister wurde auf Staatskosten von Stadtreinigungsdienst beseitigt.

  • Am 25. September 2006 wurde im Zusammenhang mit einem politischen Verfahren in Gießen die direkt in der Nähe liegende Kanzlei von Bouffier und Gasser besucht. Mit Kreide wollte ein Aktivist kritische Parolen auf die Fußwege vor der etwas anderen Kanzlei schreiben. Nachdem das schon bei einem anderen Prozesstag auf Repression traf, ging es dieses Mal noch schneller: Schon vor Vollendung des ersten Kreidespruches auf dem öffentlichen Gehweg vor der Bouffier’schen Kanzlei wurde die Person von zwei Zivis angegangen, personalienkontrolliert, der Kreide beraubt und des Platzes verwiesen. Der Spruch stimmte also: "Diese Kanzlei ist gleicher als andere." Denn ob zur Verhinderung kritischer Meinungsäußerung auf öffentlichen Wegen vor anderen privaten Institutionen so ein Aufwand betrieben würde darf bezweifelt werden. ++ Bericht zum Vorfall auf Indymedia, Bericht zum Prozesstag am 25. September 2006.
  • Vorfall am 11.9.06 (dort wurde auch Kreide sichergestellt ... ein Widerspruch bei der Polizei ist eingereicht worden, aber noch unbearbeitet)

Die Kritik an den Innenministers und dem sonstigen Treiben der Anwaltskanzlei konnte so aber nicht zum Schweigen gebracht werden. Vielmehr musste die Polizei nach Klagen vor dem Verwaltungsgericht kleinlaut einräumen, rechtswidrig gehandelt zu haben. Als dieses Pulver von Rechtsbrüchen also wirkungslos verschossen war, griffen die Ministerschergen zum größeren Knüppel - das Strafrecht. Der Verlauf zeigt ziemlich deutlich, wie stark auch das Eigeninteresse der Polizei war, mal wieder eine Bestrafungsorgie anzetteln zu können. Sie stellten sich so dumm an, wie das bei der Polizei Gießen üblich war ...

Strafanzeige und Strafantrag gegen den Kreidespruch "Innenminister und Rechtsbrecher"

Dann kam der 2.11.2006 und wieder wurde mit Kreide gemalt - ähnliche Kritiken. Inzwischen war geklärt, dass solche Kreideaktionen nicht verboten waren. Doch in ihrer Wut über die AktivistInnen suchte der Staatsschutz Gießen nach neuen Ansatzpunkten für Repression. Sie fand sie in einer Anzeige wegen Beleidigung des Ministers. Was war geschehen? Ein Aktivist hatte mit Kreide "Rechtsbrecher und Innenminister" geschrieben. Das musste geahndet werden. Zwar hat die Polizei nie herausbekommen, wer überhaupt gemeint war - denkbar sind ja beide Innenminister oder auch gerade die nicht, sondern die anderen Anwälte, die ja dort zusammen mit den Ministers ihren Sitz hatten. Aber das interessierte den verfolgungswahnsinnigen Staatsschutz nicht - und erst recht nicht den seit Jahren blindwütig Oppositionelle verfolgenden Staatsanwalt Vaupel. Der erhob Anklage - am 26. August 2008 soll das Verfahren beginnen, in dessen Verlauf auch dieser Anklagepunkt verhandelt werden soll. Er ist nur der zweite Anklagepunkt, in der Hauptsache geht es in dem Verfahren um die Erstürmung eines Genversuchsfeldes im Jahr 2006. Aber Vaupel macht gleich wieder eine runde Sache daraus - Streuung ersetzt das Zielen. Und so wird nun gerichtlich geprüft, ob Bouffier überhaupt gemeint war und - wenn ja - ob er nicht vielleicht auch ein Rechtsbrecher ist. Der 14.5.2006 deutet das schließlich an. Manch andere Geschichten auch, z.B. sein Parteiverrat und die Manipulation von Verfahren gegen ihn und andere in hessischen Sicherheitsbehörden. Welch Zufall ... wenige Tage bevor zu dem Gerichtstermin geladen wurde, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Bouffier wegen dem 14.5.2006 ein ...

 
Links: Ladungsplan für den 29.8.2008 ++ Rechts: Die vermeintliche Straftat
Unten: Frühere Vorladung der Polizei dazu - eindeutig "z.N. BOUFFIER" (z.N. = zum Nachteil)


Oben: Die Ladung zum Gerichtstermin. Das Thema "Bouffier" ist für den zweiten Tag (29.8.2008) vorgesehen.

Der Weg zum Prozess: Polizei überredet Minister zum Strafantrag

Es ist deutlich sichtbar, dass es die Gießener Polizei war, die das Verfahren mit aller Macht wollte. Aus irgendwelchen - bis heute nicht klaren Gründen - kam sie von Beginn an zu der Überzeugung, dass hier Innenminister Bouffier beleidigt worden wäre. Die Staatsschützerin Cofsky, für die Verfolgung unerwünschter KritikerInnen zuständig, vermerkte noch am gleichen Tag:


Blatt 3 der Akte (Az. 501 Js 15915/06, Band 2), darunter der Anzeigenbogen - nur Bouffier als Geschädigter aufgeführt (Bl. 2)


Auch die ermittelnde Polizei kam gleich zu der Meinung, es müsse eine Beleidigung sein (Vermerk POK Hahn, Bl. 4 - ganzer Vermerk durch Anklicken)

In gebückter Haltung nahmen wie mit ihrem Chef Kontakt auf und baten um einen Strafantrag, denn ohne diesen konnten sie kein Strafverfahren anleiern. Doch - welch Schreck! - Bouffier lehnte ab:

Was nun? Eifrige Telefonate zwischen Staatsanwalt Vaupel, Staatsschützerin Cofsky, Landespolizeiangehörigen und dem Ministerium. Das Ergebnis: Bouffier stellt doch einen Strafantrag.


Oben: Strafantrag mit Unterschrift des Innenministers, aber falschem Daten (Bl. 13, Gesamtdokument durch Anklicken)

Doch dann die nächste Panne. Eher durch Zufall bekam der Staatsschutz den Gedankenanstoß, dass ja noch ein anderer Innenminister gemeint sein könnte. Und hektisch wurde auch dieser zu einem Strafantrag gebracht - über das Landeskriminalamt in Thüringen, Gassers eigene Behörde:


Cofsky an LKA Thüringen (Auszug aus Bl. 19), die Antwort des LKA (unten, Auszug aus Bl. 25, Gesamtansicht durch Anklicken)

Beigelegt war der Strafantrag von Dr. Gasser (Auszug aus Bl. 26, Gesamtansicht durch Anklicken) - gestellt am 7.3.2007 und damit zu spät

Nichtsdestotrotz: Staatsanwalt Vaupel erhob Anklage und der Vizepräsident des Amtsgerichts, Dr. Oehm, ließ die Anklage zu. Nun wäre also zu prüfen gewesen, ob die Uniform- und Robenträger mit ihren Fälschungen und Rechtswidrigkeiten durchkommen. Und wenn ja: Ob "Rechtsbrecher" in Bezug auf einen Innenminister wie Bouffier eine Beleidigung oder nicht schlicht eine wahre Tatsachenbehauptung ist.

Doch ... das Verfahren wird schnell wieder eingestellt!

Das Gericht zog die Reißleine. In einer kurzen Debatten zwischen Richter und Staatsanwältin wurde ein Beschluss zum Einstellung ohne Auflagen gefällt. Der betroffene Angeklagte protestierte - er hätte gern überprüfen lassen, ob Bouffier oder Gasser nicht als Rechtsbrecher bezeichnet werden dürfen.

  • Presseinformation zu Hetzreden von Innenminister Bouffier wegen angeblicher Rechtsbrüche beim Protest gegen die Erweiterung des Frankfurter Flughafens (Kontext zur Verfahrungseinstellung wegen vermeintlicher Beleidigung als "Rechtsbrecher")

Der Kreide-Krieg vor dem Strafprozess

Bevor das Innenminister-Duo und ihre an der Verteidigung mordender IM-Untergebener verdienenden Anwaltskollegen per Strafantrag den (sichtbar auch von Gießener Polizei und Staatsanwaltschaft herbeigewünschten) Prozess (siehe oben) ingangsetzten, kam es vor der Kanzlei bereits zu Auseinandersetzungen, in deren Verlauf die Gießener Polizei in ihrem Wahn, die Obrigkeit schützen zu müssen und zu wollen, mehrfach rechtswidrig Kreide beschlagnahmte und Platzverweise erteilte. Ein Anwalt aus der Kanzlei von Bouffier & Co. wurde sogar gewalttätig und trat nach einem der "Kreide-Terroristen". Die Polizei interessierte sich für diesen Vorgang nicht.

  • Extraseite mit Berichten und Dokumenten der Auseinandersetzungen um Kreidesprüche vor der Bouffier/Gasser-Kanzlei.

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