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(Text ursprünglich zum 1. Mai in Berlin verfaßt, umgeschrieben auf die Auseinandersetzungen um den EU-Gipfel in Göteborg; AutorIn unbekannt) Halt, keine Gewalt!An der Gewalt hängt, zur Gewalt drängt doch alles...
der Gedanke drängt sich auf in diesen Tagen. Wichtig scheint ihre
jeweilige moralische Bewertung zu sein, mit der sie zwanghaft für
notwendig erklärt oder verurteilt wird. Nicht erst seit sich die Republik
darüber stritt, ob ihr Außenminister ein Sponti und Backsteinwerfer
gewesen sein durfte, haben tiefsinnige Gedanken zur Gewalt wieder Konjunktur,
die ihre Sinnlosigkeit, Rechtfertigung, Notwendigkeit oder ihr staatliches
Monopol beleuchten. Immer ist es, man fühlt sich in die Rolle des
Erziehers versetzt, die Gewalt des Gegenübers, die zuerst kam und
immer war man nur Eingedenk des Friedens danach zur Gewalt bereit... Der
angelegte Maßstab aus Recht und Moral jedoch, der zwischen roher
Gewalt und notwendigem Übel trennt, blieb von der Anschlagserklärung
bis zum folgenden Strafurteil stets der gleiche. Jetzt, nachdem auch der
letzte ex-radikaler Staatssekretär für seine Missetaten Buße
tat und Göteborg vorbei ist, gilt es endlich, diesem Maßstab
Gewalt an zu tun. Zivilgesellschaftlicher Totalitarismus Im Kampf gegen Gewalt offenbart die Zivilgesellschaft
- Hoffnungsträgerin und Spielwiese sozial- und bürgerrechtsbewegter
Demokratiefanatiker zugleich - ihre totalitären Züge. Gewaltverzicht
fungiert hier als Glaubensbekenntnis, als Eintrittskarte zu den höchstoffiziellen
Stellen der Gesellschaft. Gewalt wird dabei stets als körperliche
Gewalt, selten als strukturelle Gewalt begriffen - als ob gesellschaftliche
Zwangsstrukturen, wie Lohnarbeit oder Wehrdienst, nicht Formen der Gewalt
wären. Das zivilgesellschaftliche Kollektiv konstituiert sich im Verzicht
auf diejenigen Formen von Gewalt, die ihm als unnütz oder gefährlich
erscheinen, also gerade nicht durch einen reflektierten Umgang mit Gewalt-
und Zwangsverhältnissen. Dies zeigt sich an der monatelangen Debatten
über Fischers Haltung zur Gewalt; darüber, ob und wie Joschka
sich mit einem Polizisten prügelt, während seine Verantwortung
für die Kriegsverbrechen an der jugoslawischen Bevölkerung im
Frankfurter Molli-Nebel verschwinden. Dabei wiederholt sich eine
tausendfach geführte Debatte an einem nicht mal neuen Gegenstand,
indem nach totalitarismustheoretischer Manier Gewalt als das schlechthin
mit Demokratie und Rechtsstaat unvereinbare verstanden und verurteilt wird.
Kapital und GewaltEntgegen aller Verlautbarungen der Apologeten „unserer Demokratie“ sind es gerade die Demokratie und die kapitalistische Gesellschaft im allgemeinen, die durch Gewalt bedingt sind und sie ständig hervorbringen. Nicht nur lagen die historischen Wurzeln des Kapitals u.a. darin, große Teile der Bevölkerung in die Fabrikdisziplin zu prügeln. Auch im Inneren seiner demokratischen Variante finden sich Zwang und Gewalt keineswegs nur als Versehen oder Ausnahme. So konstituiert sich alle öffentliche Ordnung durch gewaltgesetzte Grenzen, wobei nicht einmal diese innere öffentliche Ordnung dauerhaften und allgemeinen Schutz vor offenem Terror und Krieg bietet, sondern Faschismus und Krieg als Krisenoptionen ebenso offenhalten wie die alltägliche Gewalt faschistischer Banden. Beides steht nur formal im Gegensatz zur Demokratie, die moralisch und juristisch ausschließen muß, was sie in ihrem Innern erzeugt. Die Gewaltfreiheit des demokratischen Bürgers ist daher nicht die reflektierte Gewaltlosigkeit einer emanzipierten Gesellschaft, sondern konstitutives Element der Rechtsform des Warenbesitzers. Kapitalistischer Betrieb bedarf eben nicht des - ständig eingeforderten - Verzichts auf „jede Gewalt“. Er verträgt lediglich diejenige Gewalt nicht, die seine Verkehrsformen beeinträchtigen, während er sich notwendig auf andere stützt. Gewalt erscheint als das ausgeschlossene der bürgerlichen Gesellschaft, als zivilisationsfeindlich und ordnungszerstörend. Gewalt erscheint aber als das Andere der demokratischen Gesellschaft, weil ihr Ausschluß aus der Gesellschaft Gewalt in einen vermeintlichen Naturzustand rückprojeziert, auf einen „Krieg Aller gegen Alle“ ausgelagert wird, der von der bürgerlichen Rechtsformen zu bändigen sei, obwohl doch erst durch diese der marktliberale Kampf „Aller gegen Aller“ möglich wird. In der kapitalistischen Gesellschaft aber erscheint Gewaltverzicht nur deshalb vernünftig und moralisch zwingend, weil sie die Vernunft und Moral der Marktwirtschaft und des freien und gleichen Warenverkehrs sind. Der Gewaltverzicht kann daher dem Individuum abverlangt werden, ohne das er Wesensmerkmal der Gesellschaft zu sein braucht, im Gegenteil; die Gewaltlosigkeit richtet sich genau nach den Kategorien kapitalistischer Vergesellschaftung aus, in der Gewalt an anderer Stelle notwendig und alltäglich bleibt. So garantiert das Gewaltmonopol des Staates nicht das Ende von Gewalt, sondern bestimmt lediglich deren Grenzen und sanktioniert dysfunktionales und destruktives Verhalten im Sinne von Warenverkehr und -produktion und ihrer notwendigen Rechtsformen. Die Einheit von Repression und Toleranz, von Demokratie und Gewalt, von Freiheit und Herrschaft in Gesellschaften westlicher Prägung ist schon ‘68 treffend als „repressive Toleranz“ charakterisiert worden. Die Freiheit, alles zu tun und zu lassen was man will, solange es keinem anderem schadet, ist in Herrschaft und Ausbeutung eingebettet; Gewaltfreiheit nur die individuelle Pflicht, Betriebsgeräusch einer gewalttätigen Gesellschaft. Bürgerliche Demokratien verfügen per definitionem über ein vergleichsweise großes Spektrum individueller Persönlichkeitsrechte. An ihnen ist daher auch nicht ein zu wenig an Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit zu bemängeln - kritisiert werden muss, dass die „Freiheit, die wir meinen“, doch immer nur als eine Variation der immer gleichen, bereits vorhandenen Freiheit denkbar ist - der des vereinzelten Warenbesitzers. Spektakel und Kritik Gewalt ist Spektakel. Nicht nur, weil sie aus der Realität
bürgerlicher Langeweile hervorsticht, sondern gerade weil sie an uneingestandene
Voraussetzungen erinnert. Gewalt in bürgerlichen Gesellschaften ist
idealerweise nur wohldosiert von bestimmten Exekutivkräften im Auftrag
des staatlichen Gewaltmonopols anzutreffen (Polizei, Militär, Justiz).
Der Exzess, die Überschreitung oder die unkontrollierte, scheinbar
nicht zielgerichtete Gewalt wird trotz moralisch-politischer Ablehnung
als Spektakel genossen. Die gängigen Verurteilungen oder Legitimationsversuche
tun der spektakulären Erscheinung von Gewaltausbrüchen keinen
Abbruch. Anstatt Papier oder Sendezeit durch hilflose wie naive Aufrufe
gegen Gewalt zu verschwenden, wäre zu konstatieren, dass ihr nur deshalb
derart pathologische Aufmerksamkeit zu kommt, weil sie trotz ihrer Alltäglichkeit
als das Außergewöhnliche, das Untergründige und als Gegenteil
von allem Guten und Schönen in bürgerlichen Gesellschaften wahrgenommen
wird. Gerade weil Gewalt immer als Tat des Anderen wahrgenommen wird und
die Thematisierung der eigenen Verstricktheit in Gewalt unterbleiben muß,
um das zivilgesellschaftliche Selbst zu stabilisieren, wird Gewalt zum
äußeren Reiz und Gegenstand eines distanzierten Interesses.
Affirmative und radikale KritikAls radikale Kritik richtet sich Göteborg nicht (nur) gegen Auswüchse staatlicher Gewalt, sondern auch gegen den gewaltfreien Sektor, die selbstverständlichen Grundlagen von Mensch und Gesellschaft. So sehr wir auch der Meinung sind, dass Gewalt, die sich gegen die herrschenden Verhältnisse richtet moralisch gerechtfertigt ist, so sehr wir auch der Überzeugung sind, dass die Sprengung eines Abschiebeknastes im Gegensatz zur Errichtung eines solchen kein Verbrechen ist, so ist es doch nicht unsere Aufgabe, die Gewaltdiskussion in dieser Weise zu füttern. Wenn gezeigt wird, dass die bürgerliche Gesellschaft ihre Gewalt ausschließt, um sie als das Andere ihrer selbst wahrzunehmen, dann nicht, um unsererseits zu versichern, dass Gewalt nur im Kommunismus ihr Ende finden wird, sondern um den Diskurs um Gewalt überhaupt als Element bürgerlicher Ideologie zu kritisieren. Aufgabe der radikalen Linken kann es nur sein, Kapitalismus als Ganzes zu kritisieren und nicht seine immanente Gewalt zu verurteilen. Solche Kritik zerstört den Schein der Vernünftigkeit staatlicher Ordnung, von Recht und Moral. Sie erfindet keinen besseren Staat, sondern zeigt seine inneren Widersprüche auf, indem sie die untrennbare Verbindung von Gewalt und Gewaltlosigkeit in Recht und Moral denunziert. Sie fasst und verwirft die kapitalistische Gesellschaft als historisch gewordenes System, setzt diesem aber keine Entwürfe eines anderen, besseren Lebens entgegen, sondern kritisiert gerade, dass alle konkrete Utopie sich stets nach den Maßgaben kapitalistischer Rationalität richtet. Kritik verweigert sich jeglicher konstruktiver Mitarbeit und hält statt dessen an der Perspektive der revolutionären Überwindung des Kapitalverhältnisses fest. |
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