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In der Jubiläumsausgabe der interim 500 schrieb „Eine FauenLesben
Gruppe aus Berlin“ einen Beitrag „Zur Umgangsweise mit Vergewaltigung in
gemischtgeschlechtlichen politischen Zusammenhängen“. Die in dem Beitrag
angeführten Zitate stammen fast auschließlich von 1989 und zeigen
deutlich den Stand der Diskussion in der radikalen Linken. Gerade in der
feministischen Debatte um sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen,
hat es in den letzten elf Jahren Entwicklungen gegeben, deren Umsetzung
wir gerne auch in unserer Szene sehen würden.
„In der Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt
scheint es für viele Frauen schwer zu sein, Unterschiedlichkeit im
Denken zu akzeptieren, vielleicht noch schwerer als sonst. Hier werden
Stärke und damit politische Durchsetzungskraft zur Veränderung
der Situation betroffener Mädchen und Frauen ausschließlich
aus der Gemeinsamkeit erwartet, selbst Zweckbündnisse mit Institutionen
und Personen außerhalb eines feministischen Konsenses werden als
riskant betrachtet. Unterschiedliche Sichtweisen oder Kritik an diesem
postulierten Konsens bedeuten das Verlassen einer gemeinsamen Linie, von
der allerdings unklar bleibt, von wem oder wie sie festgelegt wurde. Sie
ist in den Anfangsjahren der feministischen Gewaltdiskussion entstanden
und beansprucht Gewohnheitsrecht.“ (Dr. Kavemann, Barbara; 1995, S.13 ff)
In der von Barbara Kavemann beschriebenen Situation befinden wir uns
hier und heute, wenn es darum geht einen Umgang mit Vergewaltigung in der
linksradikalen Szene zu finden. Das Recht auf „Definitionsmacht der Frau“
schwebt wie ein Damoklesschwert über jeder Diskussion. Um es gleich
zu Beginn unseres Beitrags auf den Punkt zu bringen: Wir wollen das Definitionsrecht
der Frau nicht abschaffen, wir wollen aber das Verbot übertreten und
es hinterfragen.
Unserer Wahrnehmung nach umfaßt die Definitionsmacht von Frauen
drei Aspekte:
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Eine Frau erlebt eine Situation als Vergewaltigung.
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Das subjektive Erleben der Frau wird in eine objektive Tatsache gewandelt.
-
Der betreffende Mann wird als Vergewaltiger benannt.
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The White Side
Die letzten zehn Jahre linksradikaler Politik haben Veränderungen
und unserer Meinung nach auch Bewußtseinserweiterungen mit sich gebracht,
die einem Stillstand hinsichtlich der Frage zur sexuellen Gewalt gegen
Frauen und Kinder entgegenwirken sollte. Eine Diskussion zum Thema Recht
auf Definitionsmacht der Frau bedeutet für uns nicht, einen Roll-Back
anzutreten, sondern Errungenschaften weiterzudenken.
Die Definitionsmacht der Frau, was eine Vergewaltigung ist, war eine
Errungenschaft der Frauenbewegung und ist rund dreißig Jahre alt.
Sie ging über die Vorstellungen bürgerlicher Gesetze hinaus,
die Vergwaltigung nur unter nachweislichem Zwang bei gleichzeitiger vaginaler
Penetration anerkannte. Damit wurde klar, daß es bei Vergewaltigung
nicht um sexuelle Befriedigung, sondern um Macht und Unterwerfung ging.
Vergewaltigung in der Ehe wurde Thema, sexueller Missbrauch und Täter
im engsten sozialen Umfeld wurden geoutet. Das hat den Raum eröffnet
für viele Frauen über ihre Vergewaltigungen öffentlich zu
reden. Aus der Vereinzelung heraustretend, wurde Vergewaltigung von Frauen
als gesellschaftliches Phänomen begriffen.
Diese Entwicklung war aber nie ein reibungsloser Prozeß. Meist
wurden Frauen hierfür angefeindet, ihre Aussagen in Frage gestellt.
Männerkumpanei, Bedrohungen und Täterschutz gehörten von
Anfang an dazu.
Das Outen von Vergewaltigern war schon immer ein äußerst
heikles Thema, bei dem Emotionen hochgeschlagen sind, viele der Aggressionen
von Männern wie von Frauen wurden gegen die vorbringenden Frauen gerichtet.
Kühle Köpfe waren eine Seltenheit.
Diese Diskussionen haben nicht unwesentliche Schritte der Emanzipation
in der bürgerlichen Gesellschaft zur Folge gehabt. Vergewaltigung
in der Ehe und sexueller Missbrauch sind heute strafbar. In linken Zusammenhängen
stand auf Vergewaltigung Ausschluß aus allen sozialen Zusammenhängen.
Wir alle wissen, daß die Definitionsmacht eine Errungenschaft
war. Viele Veränderungen und Diskussionsprozesse wurden in Gang gesetzt,
nicht zuletzt in Liebesbeziehungen waren diese Diskussionen hilfreich für
Veränderungen. |
The Black Side
Neben dieser weißen Seite, die wir eben beschrieben haben, gibt es
aber auch die schwarze und vor allem eine mit vielen Grautönen.
Zunächst die schwarze Seite - das Geheimnis- , über die wir
nicht sprechen dürfen, die aber viele kennen und alle ahnen.
Es hat immer wieder Fälle gegeben, bei denen mit der Definitionsmacht
unehrlich umgegangen wurde, oder sie mißbraucht wurde, aus persönlichen
oder politischen Gründen.
Der Umgang mit Vergewaltigern war in diesen Fällen in hohem Maße
unehrlich. Die Folgen trafen aber in gleicher Härte: Ausschluß
des Vergewaltigers. An dieser Stelle wird es wohl Aufschrei und Beschimpfungen
geben. Wenn wir aber ehrlich sind, wissen wir, daß es die Wahrheit
ist. Wir behaupten nicht, daß das Geheimnis ein Regelfall ist, wir
sagen, es war die Ausnahme, aber auch kein Einzelfall.
Das Outen von Vergewaltigern war immer schon schwierig, weil angstbesetzt,
denn schließlich geht es um uns selbst. Durch das Geheminis wird
ohnehin vorhandenes Mißtrauen geschürt.
An dieser Stelle befinden wir uns jetzt. Wenn in der linken Szene eine
Vergewaltigung öffentlich gemacht wird, setzen sofort Abwehrmechanismen
ein. Den Frauen wird nicht geglaubt, den Männern Täterschutz
unterstellt.
Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, die Definitionsmacht der Frau
neu zu bestimmen und möglicherwise sogar einen erweiterten Regelkatalog
zu erstellen, um eine andere Umgangsweise zu finden. |
The Gray Scale
Wir kommen damit zu den Grautönen, die den eigentlichen Konfliktstoff
bieten.
Zunächst wollen wir festhalten, dass einzig und allein, die betroffene
Frau entscheiden kann, ob sie vergewaltigt worden ist oder nicht.
Wir nennen diese Entscheidung absichtlich nicht Definitionsmacht. Was
eine Vergewaltigung ausmacht, läßt sich nicht in objektive Kriterien
fassen, denn sexuelle Gewalt wird subjektiv dem sozialen Kontext entsprechend
empfunden trotz ihrer gesellschaftlichen Realität.
Wir haben uns nach langem hin und her dennoch auf eine Definition von
Vergewaltigung geeinigt, da wir im Verlauf unserer Diskussion nicht umhin
kamen, einen Rahmen für das, was eine Vergewaltigung ausmacht, zu
nennen. Denn es besteht ein Unterschied zwischen sexuellen Übergriffen
und einer Vergewaltigung nach wie vor. Es gilt dieses festzuhalten, sowohl
für die Auswirkungen als auch für den darauffolgenden Umgang
einschließlich der Sanktionen. Hier unsere Definition:
Eine Vergewaltigung hat dann stattgefunden, wenn der Mann wissentlich
gegen den Willen der Frau seine sexuelle Befriedigung durchgesetzt hat.
Diese Definition beinhaltet für uns die entscheidende Frage nach
dem wissentlichen Handeln. Wenn eine Frau sagt, sie ist vergewaltigt worden,
bedeutet der Umkehrschluss nicht automatisch, dass der Mann ein Vergewaltiger
ist. Wenn eine Frau sich vergewaltigt fühlt, dann darf daran kein
Zweifel bestehen, denn es entspricht ihrer Realität.
Es kann aber trotzdem sein, dass der Mann nicht vergewaltigt hat, da
er das Nicht-Wollen der Frau nicht erkannt hat.
Wir wissen, dass wir an dieser Stelle dünnes Eis betreten, aber
wir möchten hier dennoch vorsichtig weitergehen.
Frauen und Männer haben gleichermaßen Verantwortung beim
Sex, sei es in langjährigen Liebesbeziehungen, oder beginnenden, in
kurzen Affären oder in one-night-stands. Frauen sind nicht immer nur
Opfer ihrer Erfahrungen. Sie sind in der Lage Grenzen zu ziehen, Konflikte
anzusprechen und Signale zu setzen. Ebenso müssen Männer nicht
immer beim Sex wachsam sein, auch sie haben das Recht sich gehen zu lassen
und nur bei sich zu sein.
Wenn wir wirklich Abstand nehmen wollen, von den schwarz-weißen
Opfer-Täter-Analysen, dann muss das zugestandene Recht für Frauen
auch für Männer gelten.
Beim Sex sollte das Motto gelten: Alles was gegenseitigen Spass macht,
ist erlaubt !
Es kommt aber immer wieder zu Situationen, wo erst der Sex noch ok
ist und plötzlich aber, aus irgendeinem Grund, ist es vorbei. Sie
kann es nicht formulieren. Er merkt scheinbar gar nix. Stunden, Tage oder
Wochen später ein schlechter Geschmack beim Gedanken an die Nacht.
Sie fühlt sich von ihm vergewaltigt, er hätte wissen können,
was bei ihr los war. Es hat ihn nicht interessiert, er wollte nur seinen
Orgasmus und für ihn war es eine tolle Nacht. Sie fühlt sich
zu Recht vergewaltigt. Ist er damit ein Vergewaltiger ?
Was ist, wenn er wirklich den Moment verpasst hat, wo es für sie
gekippt ist ? Wenn er es wirklich nicht gemerkt hat, weil sie ihm was vorgespielt
hat, nicht anders konnte, keine Worte fand, und aus welchen Gründen
auch immer nicht Stopp sagen konnte.. Diese Situationen sind die Grenzfälle,
an denen die Konflikte losbrechen |
And what happens now?
Üblicherweise passiert in unseren Kreisen folgendes. Die Vergewaltigte
trifft sich mit ihren FreundInnen und versucht darüber zu reden, was
auch im engsten Freundeskreis sehr schwierig ist. Nach einiger Zeit werden
die FreundInnen dann den Vorfall mit weiteren FreundInnen diskutieren und
irgendwann wird sich entschieden das Ganze öffentlich zu machen.
Bis der Vorfall öffentlich gemacht wird, sind meist einige Wochen
vergangen. Der betreffende Typ erfährt es, sei es mündlich, sei
es als Flugblat oder Graffiti. Er ist schockiert und versucht Kontakt mit
der Frau aufzunehmen, der aber abgelehnt wird. Stattdessen kriegt er mit,
daß sämtlich FreundInnen von ihr sich von ihm abwenden und echt
schlechte Stimmung herrscht. Er merkt dass es Ernst ist und beginnt mit
seinen eigenen Freunden darüber zu reden. Diesen gegenüber wird
er natürlich seine Unschuld beteuern, um Solidarität zu erhalten.
An diesem Punkt folgen die Auseinandersetzungen keinem kritischen reflektierendem
Muster, sondern sie verlaufen entlang freundschaftlicher Linien. Je schlechter
nun die VertreterInnen dieser beiden Linien es schaffen, miteinander zu
reden, desto heftiger wird die Auseinandersetzung sein.
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Turning the Tide
Bleibt die bislang praktizierte Definitionsmacht so wie sie ist, dann ist
das Erleben der Frau gleich einem objektivem Tatbestand, dann ist der Mann
ein Vergewaltiger und dann ist es nur folgerichtig, daß die Bekanntmachung
über Flugblättter erfolgt, also ohne den Versuch der Auseinandersetzung,
und daß Sanktionen eingefordert werden.
Wir wollen nicht, daß die Entwicklung der letzten zehn Jahre
an der Sexismus-Debatte haltmacht. Auch in der Sexismusfrage muß
die Aufhebung von schwarz-weiß Strukturen und dualistischen Opfer-Täter
Perspektiven ein Ziel sein. Damit ist die von uns geforderte Umdeutung
der Definitionsmacht kein Roll-Back sondern ein Weiterdenken dekonstruktivistischer
Ideen.
Für uns bedeutet es, daß das subjektive Erleben der Frau
respektiert und gewürdigt wird und somit eine geäußerte
Vergewaltigung nicht in Frage gestellt wird. Für uns gibt es allerdings
keinen automatischen Wandel von der subjektiven Wahrnehmung in eine objektive
Realität. Es muß vielmehr eine Prüfung und kritische Auseinandersetzung
sowohl mit der Frau wie mit dem Mann erfolgen. Hier stellt sich natürlich
die Frage, wer diese Auseinandesetzung führen soll.
Es kann nur sein, daß sich das Umfeld der Frau an das Umfeld
des Mannes wendet, dieses mit dem Vowurf konfrontiert, um mit der ausdrücklichen
Bereitschaft zur Diskussion zu einer Einschätzung zu kommen. An dieser
Stelle ist das Umfeld des Mannes gefragt, denn es muß sich mit dem
Mann auseinandersetzen und sollte den Diskussionsprozeß dem Umfeld
der Frau gegenüber in einer angemessenen Zeit transparent machen.
Gelingt das nicht, was wohl nicht selten der Fall sein wird, gibt es
eine Verantwortung der "Szene" in Form einer möglichen dritten Instanz,
die in den Fall einzugreifen hat. Wenn wir tatsächlich über die
Mechanismem des bürgerlichen Rechts hinauskommen wollen, dann muß
es Leute von uns aus gemischtgeschlechtlichen Zusammenhängen geben,
die eine solche Verantwortung übernehmen und regelnd und klärend
eingreifen.
Falls die beteiligten Gruppen zu dem Schluß kommen, daß
eine Vergewaltigung stattgefunden hat, erfolgt der bedingungslose Ausschluß
aus unseren Zusammenhängen. Die weiteren Sanktionen gegen den Vergewaltiger
ermessen sich an der Schwere der Vergewaltigung. |
The End
Der jetzige Zustand ist nicht zuletzt deshalb unerträglich, weil niemand
diese Verantwortung übernehmen möchte.Umgekehrt denken wir, daß
eben jenes Fehlen von Verantwortung übernehmen, auch Ursache für
die Verfahrenheit der jetzigen Situation ist.
Einer der Ausgangspunkte für unsere Diskussion war der Vergewaltigungsvorwurf
gegen ein Mitglied der AAB. Hier wurde in hervorragender Art und Weise
gezeigt wie es nicht laufen sollte. Wir denken, daß es in diesem
Fall zu keiner Klärung kommt, wenn sich nicht die „Szene“ oder irgendeine
Verantwortung übernehmende Gruppe, in klärender und regelnder
Art und Weise einschaltet. Auch dieses wird aber nur dann funktionieren
wenn das Umfeld der Frau, wie auch die AAB sich auf einen Trialog einlassen.
Wir würden daran mitwirken, denn es geht uns nur um eines: Inhalte,
Inhalte, Inhalte!!! |