Was ist Recht?
Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und ist es das Gesetz, was befreit. J.B.H. Lacordaire als Leitspruch auf medico-Rundschreiben 4/09
Recht ... (Definitionen)
... ist notwendig!
Auszug aus der Vorbemerkung in: Informationen für politische Bildung Nr. 216 (Neudruck 1991, S. 1)*
Es wird erläutert, daß gesellschaftliches Zusammenleben Regeln erfordert, an denen der einzelne sein Verhalten orientieren und deren Einhaltung er auch von anderen erwarten kann. Die Regelhaftigkeit im Zusammenleben der Menschen ist eine Voraussetzung für den Bestand dauerhafter sozialer Ordnungen.
... zum anderen verdeutlicht er, daß das Recht ein unentbehrliches Instrument für die Steuerung gesellschaftlicher Geschehensabläufe ist.
Auszüge aus dem "Aufruf zur Gründung einer neuen Linken", dokumentiert in: Junge Welt, 3.6.2006 (S. 10 f.)
Weil der Schwächere nur frei sein kann, wenn ihn Gesetze und Regeln vor der Willkür der Stärkeren schützen, setzt sie auf Regulierung statt auf Deregulierung.
... braucht Durchsetzungsmechanismen!
Auszug aus der Vorbemerkung in: Informationen für politische Bildung Nr. 216 (Neudruck 1991, S. 1)*
Daran schließend wird hervorgehoben, daß das Recht seine Aufgaben für die Gesellschaft nur dann erfüllen kann, wenn seine Geltungsansprüche akzeptiert werden.
Überschrift einer Presseinformation des Bundesjustizministeriums am 28. Juni 2004
Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien setzt Stärke des Rechts durch
... ist strukturelle Gewalt
Auszug aus Calliess, Rolf-Peter (2005), “Dialogisches Recht“, Mohr Siebeck in Tübingen (S. 138)*
Mit struktureller Gewalt ist sachlich zunächst nichts anderes als das Recht selber gemeint. Es handelt sich hier um rechtlich geregelte Verteilungsmuster von Macht- und Einflußchancen, von Partizipations- und Verfügungsmöglichkeiten in den verschiedenen sozialen Systemen der Gesellschaft, wie dem Staat, der Wirtschaft und dem Bildungs- und Ausbildungssystem oder der Familie. Einer historisch älteren Rechtssprache gehört der genannte Gewaltbegriff insofern an, als er aus Zeiten stammt, in denen die Macht- und Einflußchancen weithin nicht rechtlich geregelt, sondern absolut waren, nicht als verfassungsmäßig begrenzt und damit als berechenbar und vorhersehbar gestaltet waren.
Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot. Ausgenommen sind nur Situationen der Notwehr und des Notstands sowie Fälle des unmittelbaren Zwanges von Vollzugskräften des Staates. Die Anwendung von Gewalt (lat. vis oder violentia), im Sinne von roher, verbrecherischen Gewaltsamkeit, wirkt hier strafverschärfend, z.B. bei Eigentums- und Sexualdelikten. Der "materielle" Gewaltbegriff im Strafrecht setzt eine physische Zwangswirkung beim Opfer voraus. Gewalt wird daher meist als personales, weniger als psychisches oder gar soziales Handeln verstanden. Der Einsatz von Gewalt ist für den Akteur, also den Täter, subjektiv mit Vorteilen verbunden. Der Sinn des Gewalteinsatzes kann instrumentell sein – der Akteur versucht, z.T. auch mangels anderer Mittel, ein bestimmtes Ziel zu erreichen - oder expressiv - der Gewalteinsatz dient dann etwa der Selbstdarstellung oder Selbstvergewisserung. Die Juristische Definition von Gewalt ist nach der heutigen Rechtsprechung zu definieren als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen / BGH NJW 1995, 2643 Die Anwendung von Gewalt bei der Erziehung ist in Deutschland verboten. Erst 2000 wurde durch eine Gesetzesänderung das elterliche Züchtigungsrecht abgeschafft. (Quelle dieses Absatzes einschl. der Links)
Recht ist das Höchste
Der Lobgesang auf die Allgemeingültigkeit des Rechts soll den Eindruck vermitteln, dass "alle Menschen vor dem Gesetz gleich" sind (Grundgesetz, Art. 3, Abs. 1). Damit werden vielfältige Unterschiede nicht aufgehoben, sondern verschleiert, z.B. die ökonomische Unabhängigkeit, die materielle Ausstattung, der Zugang zu privilegierten Handlungsmöglichkeiten usw. Zudem wird verschleiert, dass die Praxis deutlich anders aussieht und sehr wohl sehr deutliche Unterschiede im Umgang von Verwaltung und Gerichten mit Angehörigen verschiedener sozialer Schichten, Nationalität, Alter oder politischer Orientierung erkennbar sind. Der bemerkenswerteste Unterschied ist aber ein anderer: Selbst wenn alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären, so sind sie nicht gleich darin, diese Gesetze auch selbst zu machen. Wenn aber die Personen A und B vor dem Gesetz gleich sind, aber einer von ihnen die Gesetze machen oder ändern kann, so sind sie eben nicht gleich. Bei weitem nicht.
Auszug aus Kant, Immanuel, "Streit der Fakultäten", zitiert in: Freitag, 2.12.2005 (S. 6)*
Das Recht muß nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Rechte angepaßt werden.
Hinweis: Ein auch theoretisch absurder Satz, wird doch das Recht von den Organen herrschender Politik gemacht und fällt nicht vom Himmel.Auszug aus Rose, Jürgen, "Die Linke und das Völkerrecht" in: Freitag, 2.12.2005 (S. 6)
Die Geltung des Rechts in der Welt sicherzustellen - und zwar mit allen erforderlichen Mitteln -, muss daher vornehmstes Gebot internationaler Solidarität gerade im Selbstverständnis von Linken sein. Dann erst kann auch der Friede gedeihen - ganz im Geiste Kants, der in seinen Vorlesungen einst konstatiert hatte: „Wenn nie eine Handlung der Gütigkeit ausgeübt, aber stets das Recht anderer Menschen unverletzt geblieben wäre, so würde gewiß kein großes Elend in der Welt sein.“Wer kriminalisiert wird, hat selbst schuld ... Recht muss beachtet werden ... Recht-Extremisten in politischer Bewegung
Auszüge aus einem "Handout" des Greenpeace-Anwaltes Michael Günther für Attac-Aktivisten (17.4.2004)
So hängt es beispielsweise von den Veranstaltern ab, ob eine Blockade rechtswidrig oder rechtmäßig ist. ...
Die Rechtsordnung ist aber auch eine Friedensordnung, die Respekt verdient, so dass sie nicht leichtfertig verletzt werden sollte. Denn gerade weil soziale Bewegungen häufig die Interessen von schwächeren vertreten, brauchen sie das Recht, um sich auch gegen stärkere durchzusetzen. So braucht man etwas zur Korruptionsbekämpfung entsprechenden Strafvorschriften. Die Rechtsordnung sollte daher ohne gute Gründe nicht geschwächt, sondern gestärkt werden.
Die überzeugendsten Aktionen sind die, die für das Recht kämpfen und sich nicht über das Recht hinwegsetzen.Auszug aus Kant, Immanuel (1798): AA VII, "Anthropologie in pragmatischer Hinsicht" (S. 330 f., im Internet)
Freiheit und Gesetz ... sind die zwei Angeln, um welche sich die bürgerliche Gesetzgebung dreht. - Aber damit das letztere auch von Wirkung und nicht leere Anpreisung sei: so muß ein Mittleres hinzu kommen, nämlich Gewalt, welche, mit jenen verbunden, diesen Prinzipien Erfolg verschafft. - Nun kann man sich aber viererlei Kombinationen der letzteren mit den beiden ersteren denken:
A. Gesetz und Freiheit ohne Gewalt (Anarchie).
B. Gesetz und Gewalt ohne Freiheit (Despotismus).
C. Gewalt ohne Freiheit und Gesetz (Barbarei).
D. Gewalt mit Freiheit und Gesetz (Republik).
Man sieht, daß nur die letztere eine wahre bürgerliche Verfassung genannt zu werden verdiene; wobei man aber nicht auf eine der drei Staatsformen (Demokratie) hinzielt, sondern unter Republik nur einen Staat überhaupt versteht und das alte Brocardicon: Salus civitatis (nicht civium) suprema lex esto nicht bedeutet: Das Sinnenwohl des gemeinen Wesens (die Glückseligkeit der Bürger) sollte zum obersten Prinzip der Staatsverfassung dienen; denn dieses Wohlergehen, was ein jeder nach seiner Privatneigung, so oder anders, sich vormalt, taugt gar nicht zu irgendeinem objektiven Prinzip, als welches Allgemeinheit fordert, sondern jene Sentenz sagt nichts weiter als: Das Verstandeswohl, ist das höchste Gesetz einer bürgerlichen Gesellschaft überhaupt; denn diese besteht nur durch jene.
Utopien auf der Basis der Stärke des Rechts
Auszug aus der Werbeseite für das Buch von Peter Winter, "Staat ohne Herrscher"
An die Stelle einer Gruppe von Herrschenden (in jeder Staatsform existieren immer drei Gruppen, die Herrschenden, die bestimmen, nach welchen Regeln gelebt wird, die Verwaltenden, die die Regeln der Herrschenden umsetzen und überwachen und die Beherrschten) soll im neuen Staat die Herrschaft des Gesetzes treten. Das ist heute noch schwer vorstellbar, funktioniert jedoch bereits seit Jahrhunderten beispielsweise im Kloster, wo nicht der Abt, sondern die Ordensregeln festsetzen, wie gelebt wird.
Wer die Macht hat, hat das Recht. Wer das Recht hat, hat die Macht.
Auszug aus G. Radbruch (1950), Rechtsphilosophie, Stuttgart, zitiert nach: Kühnl, Reinhard (1971): "Formen bürgerlicher Herrschaft", Rowohlt Taschenbuchverlag in Reinbek (S. 58)*
Die Rechtsordnung gilt, die sich faktisch Wirksamkeit zu schaffen vermag ... Wer Recht durchzusetzen vermag, beweist damit, daß er Recht zu setzen berufen ist.
Auszug aus Eppler, Erhard (2005): "Auslaufmodell Staat?", Suhrkamp Verlag in Frankfurt (S. 9)
Natürlich fällt das Recht nicht vom Himmel. Zuerst wird in Rechtssätze gegossen, was üblich ist. Und üblich ist, daß die Starken sich die Rechte nehmen, die sie brauchen. ...
Es ist eben nicht so einfach, die Willkür des Stärkeren in Paragraphen zu fassen. Unrecht schwarz auf weiß weckt mehr Widerstand als Unrecht, praktiziert im hintersten Dorf. ... Das vom Staat gesetzte, getragene und durchgesetzte Recht schützt alle, die sich nicht selbst schützen können.Georg Büchner, Der Hessische Landbote (gefunden in: G. Büchner, 1813-1837, Verlag für literarische Produkte, Fernwald 1985)*
Das Gesetz ist das Eigentum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eigenes Machtwerk die Herrschaft zuspricht.Auszug aus dem Vorwort von Donnevert, Dr. Richard* (1939), "Wehrmacht und Partei"
Recht bekommt, wer sich im Daseinskampf durchzusetzen versteht.
*Mitarbeiter im Stab des Hitler-Stellvertreters Rudolf Hess, zitiert nach Sander, Ulrich (2004), "Die Macht im Hintergrund", PapyRossa in Köln (S. 39)Wer die Macht hat, definiert Schuld und Unschuld ... das ist Recht
Chefredakteur Arnold Schölzel weint in der Jungen Welt, 13.1.2006 (S. 1) über das Selbstverständliche am Recht:
Milosevic für ein deutsches Bombardement auf Belgrad verantwortlich zu machen, paßt zum Rechtsverständnis des Haager Tribunals: Wer einen Angriffskrieg gewinnt, muß die Angegriffenen zu Schuldigen erklären. Das Recht als Groteske.
Das Recht trennt in gute Staatsgewalt und schlechten Terrorismus
Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei.PDS, dokumentiert in: Junge Welt, 4.12.2006 (S. 10 f.)
Die Bundesregierung teilt die Ansicht, daß es den Rechtsbegriff »Staatsterrorismus« gibt, ausdrücklich nicht. Das bedeutet nicht, daß die in der Kleinen Anfrage mit dem Begriff des »Staatsterrorismus« in Verbindung gebrachten Handlungen von Staaten keinerlei rechtlichen Regelungen unterlägen. Das Gegenteil ist der Fall. Handlungen von Staaten, insbesondere die Anwendung bewaffneter Gewalt durch diese, unterliegen Normen des Völkerrechtes, insbesondere dem humanitären Völkerrecht und dem System der Menschenrechte. Sie dem Begriff des »Terrorismus« zuzuordnen, ist daher weder systemgerecht noch erforderlich.
Aus einem Interview mit dem ehemaligen venezolanischen Außenminister Ali Rodriguez Araque, in: Junge Welt, 10.3.2007 (Beilage)
Gesetze sind nicht nur Instrumente, um die Beziehungen im Innern der Gesellschaft und zwischen Gesellschaft und Staat zu regulieren, sie dienen auch dazu, den Erfolg einer bestimmten Strategie, einer Politik sicherzustellen. ...
Die Kräfteverhältnisse im Land haben es bislang nicht erlaubt, den revolutionären Prozeß viel weiter zu vertiefen. Deswegen hat das Parlament dem Präsidenten jetzt »Sondervollmachten« eingeräumt. Er kann so eine Reihe von Gesetzen überarbeiten, damit sie mit der angestrebten Verfassungsreform übereinstimmen. Wir haben uns die Zeit genommen, um harmonisch beide Prozesse voranzubringen. Am Ende werden diese in einem einzigen zusammenlaufen: Die Ausrichtung aller gesetzlichen Strukturen des Landes auf die Ziele der Revolution. ...
Freie Definitionsmacht über das Recht
Wer die Macht hat, kann das Recht sogar rückwirkend ändern ...
Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2008 (Az. II R 62/07)
Auf Vertrauensschutz kann sich der Kläger nicht berufen. Zwar beziehen sich die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und die sich unmittelbar daraus ergebenden Folgen für die Kraftfahrzeugsteuer auch auf bereits vor der Verkündung der Änderungsverordnung vom 2. November 2004 zugelassene Fahrzeuge; dabei handelt es sich jedoch um eine verfassungsrechtlich zulässige tatbestandliche Rückanknüpfung ("unechte" Rückwirkung), die unter Berücksichtigung der vergleichsweise geringen Intensität des in der Steuererhöhung liegenden Eingriffs durch die Interessen des Staates und des Gemeinwohls gerechtfertigt ist.
Die allgemeine Erwartung des Bürgers, das geltende Recht werde unverändert fortbestehen, ist verfassungsrechtlich nicht geschützt (BVerfG-Beschluss vom 5. Februar 2002 2 BvR 305/93 u.a., BVerfGE 105, 17, 40).
Recht-Extremismus
Wenn es einen selbst oder die eigenen Clans trifft, ist es meist Willkür. Gegen die ideologischen GegnerInnen aber kann Recht gar nicht hart genug sein. "Linke" wollen alle "Rechten" im Gefängnis sehen, deren Ideologie ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Die Polizei soll härter gegen Demonstration vorgehen, diese am besten sogar verboten werden. Selbst die Grundrechte sind gleichgültig, wenn sie den ideologischen GegnerInnen nützen würden. Die "Rechten" sind noch schlimmer - sie wünschen sich nicht nur die "Zecken" (ihr Ausdruck für Linke) unter den Polizeiknüppel, sondern wollen Frauen hinter den Herd und Nichtdeutsche hinter stacheldrahtgesicherte Grenzen. Aus der bürgerlichen Mitte wird wechselweise in alle Richtungen geschossen. AntiglobalisiererInnen wünschen sich die Aufhebung des Bankgeheimnisses, um die bösen SpekulantInnen zu ärgern - auch wenn es wahrscheinlich eher die Hartz-IV-EmpfängerInnen treffen würde, aber zu denen gehören die MeinungsmacherInnen der NGOs auch selten. Die Liste wäre unendlich ...
- In allen politischen Lagern ist man fest davon überzeugt, daß einige Kunst auf irgendeine Weise entartet sei und folglich zu vernichten ist. Die Kriterien werden anhand eigener Dogmen entsprechend der eigenen Ideologie getroffen - die einen für "deutsche Kunst", die anderen dagegen usw. - einig sind sich Linke, Rechte und die sog. "Neue Mitte" aber darin, dass Zensur sein muss. Eine neue Diktatur müsste keine neue Regel aufstellen, sondern nur die Ausrichtung den eigenen Wünschen anpassen.
Auszug aus der Vorbemerkung in: Informationen für politische Bildung Nr. 216 (Neudruck 1991, S. 1)
Das Unbehagen am Recht ist aber häufig auch darauf zurückzuführen, daß es an Einsichten in seine Notwendigkeit und an genaueren Vorstellungen von seiner Leistung für die Gesellschaft mangelt.
Auszug aus Christian Meier, "Die Parlamentarische Demokratie", dtv in München (S. 267)*
Die Mehrheiten der bisherigen Gesellschaften werden, bei aller Beweglichkeit und allen Wanderungen, ihren Lebensmittelpunkt im eigenen Lande behalten. Sie müssen darauf sehen, ihr Zusammenleben einigermaßen zivilisiert zu regeln. Es braucht Recht. Es braucht Schutz.
Links: FR, 23.12.04, S. 3
Mythos vom guten Recht (wer macht das eigentlich?)
Auszug aus Vorländer, Hans: "Demokratie - die beste Herrschaftsform " in: Informationen zur politischen Bildung 284 (S. 57)
Individuen und Minderheiten müssen sich nicht bedingungslos einer Mehrheit beugen, die sich ja auch irren kann. Leben, Freiheit und Eigentum genießen den Schutz des Rechtes.
Herkunft des Rechts
Recht = Menschheitsinteresse, Volk ungleich Menschheit
Auszüge aus Alexis de Tocqueville, "Über die Demokratie in Amerika", zitiert in: Massing, Peter/Breit, Gotthard (2002): „Demokratie-Theorien“, Wochenschau Verlag Schwalbach, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn (S. 149)
Die Gerechtigkeit bildet also die Schranke für das Recht eines jeden Volkes.
Das Volk ist wie ein Geschworenengericht, das die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit zu vertreten und die Gerechtigkeit als ihr Gesetz anzuwenden hat. Soll das Gericht, das die Gesellschaft vertritt, mehr Recht besitzen als die Gesellschaft selbst, deren Gesetze es vollzieht?
Verweigere ich also einem ungerechten Gesetz den Gehorsam, so bestreite ich der Mehrheit keineswegs das Recht zu befehlen; ich berufe mich nur gegenüber der Souveränität des Volkes auf die Souveränität der Menschheit. ( ... )
Was ist denn die Mehrheit im gesamten genommen anderes als ein einzelner, dessen Meinungen und in den meisten Fällen dessen Vorteile einem anderen einzelnen entgegenstehen, den man die Minderheit nennt? Wenn nun ein Mann, der über die Allmacht verfügt sie zugegebenermaßen wider seine Feinde mißbrauchen kann, warum soll das gleiche nicht für eine Mehrheit gelten können? Haben die Menschen durch ihren Zusammenschluß ihre Wesensart geändert? Sind sie, indem sie stärker wurden, gegenüber Hindernissen auch geduldiger geworden?
Auszüge aus Fichte, Johann Gottlieb, "Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre" (1796). PhB 256, Nachdruck 1991, zitiert in: Weber-Fas, Rudolf (2003): Staatsdenker der Moderne, UTB Mohr Siebeck in Tübingen (S. 188, mehr Auszüge ...)*
Dieser gemeinsame Wille muß mit einer Macht, und zwar mit einer Übermacht, gegen die die Macht jedes Einzelnen unendlich klein sei, versehen werden, damit er über sich selbst, und seine Erhaltung durch Zwang halten könne: die Staatsgewalt. Es liegt in ihr zweierlei: das Recht zu richten, und das Recht, die gefällten Rechtsurteile auszuführen.Auszug aus Besson, W./Jasper, G. (1966), "Das Leitbild der modernen Demokratie", Paul List Verlag München (herausgegeben von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, S. 11)*
So empfangen heute die demokratischen Verfassungs- und Verfahrensprinzipien aus der allgemeinen Erfahrung der Fehlbarkeit der menschlichen Natur ihren Sinn. Gäbe es nur weise und kluge Menschen, dann brauchte man keine besonderen Sicherungen, um die Freiheit alles dessen, was Menschenantlitz trägt, zu verwirklichen. weil aber der Verführung zum Mißbrauch vor allem ausgesetzt ist, wer Macht ausübt, darum bedarf es der komplizierten demokratischen Kontrollen und Mechanismen, um die für die Ordnung des Gemeinwesens notwendige Macht zu begrenzen und zu disziplinieren und dadurch den Bestand der Freiheit auf Dauer zu sichern.Auszug aus Besson, W./Jasper, G. (1966), "Das Leitbild der modernen Demokratie", Paul List Verlag München (herausgegeben von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, S. 55)
Durch die Institutionalisierung der Opposition sicherte man so die Freiheit, indem man der verführbaren Natur des Menschen, speziell des Mächtigen, eine Zuchtrute beigab, mit deren Hilfe verhindert werden sollte, daß die Freiheit in Anarchie oder Despotismus umschlüge.Recht als normative Umsetzung des Schrankenmodell
Auszug aus einem Bericht des Gießener Anzeigers am 9.2.2006 zur Abschiedsvorlesung des Rechtswissensschafts-Prof. Jan Schapp (Uni Gießen)*
Die Freiheit des einzelnen hört da auf, wo sie durch die eines anderen begrenzt wird. Diese geläufige Redewendung finde eine juristische Entsprechung im so genannten Schrankenmodell der Freiheit und des Rechts. Schapp beschrieb dessen Ursprung im Werk des antiken Philosophen Plato und die Weiterentwicklungen im Christentum sowie der Aufklärung. Plato schrieb, dass Menschen Begehrungen hätten, die zum Exzess führten. Dieser könne nur durch die Vernunft verhindert, das "Immer-Mehr-Haben Wollen" eingegrenzt werden. "Bei dem von Plato gezeichneten Verhältnis von Begehrungen und sie bändigender Vernunft dürfte es sich um das Urmodell des Schrankendenkens handeln, das allen späteren Modellen zu Grunde liegt", erklärte Schapp. Die christliche Lehre habe es heilsgeschichtlich weiterentwickelt. Zur Zeit der Aufklärung philosophierten zum Beispiel Hobbes und Kant, wodurch Freiheit begrenzt werde. Sie knüpften zwar an die christliche Tradition an, doch erfolgte dabei auch eine "Zurückdrängung der Theologie".
Auszug aus Becker, Thomas/Pankow, Horst, "Herrschaft des globalen Rechts", in: Bahamas 39/2002*
Der Mensch ist in der bürgerlichen Gesellschaft bekanntlich des Menschen Wolf, und es bedarf eines sozial domestizierten Menschenfressers, des staatlichen Leviathans, um das wölfische im modernen Menschen ins menschliche des gesellschaftlichen Wolfes zu transformieren, in die regelhafte Konkurrenz aller gegen alle, die es erlaubt, einzelne rechtmäßig zugrunde zu richten – ohne die Reproduktionsfähigkeit der Gemeinschaft der Konkurrierenden insgesamt zu gefährden. Der Leviathan frißt Menschen und scheidet Gesetze sowie die Mittel ihrer Durchsetzung aus. Die Lektüre der staatlichen Gesetzestexte oder/und das Einschreiten von Polizei und Justiz informiert die bürgerlichen Konkurrenzsubjekte über die jeweils aktuelle Nomenklatur unerwünschter, d. h. sanktionsfähiger Handlungen.
Auszug aus Gegenstandpunkt (1999), "Resultate Nr. 3. Der bürgerliche Staat", GegenStandpunkt Verlag
Die legitime Gewalt des Staates unterwirft die Bürger dem Gesetz. Der Staat verschafft dem Recht Geltung und zwingt sie dadurch zur wechselseitigen Anerkennung ihres freien Willens. Die Rechtspflege sorgt für den Schutz von Person und Eigentum sowie für die Souveränität des Staates. Sie erhält die Konkurrenz, indem sie die Freiheit der Privatsubjekte von der Übereinstimmung ihrer Handlungen mit dem Recht abhängig macht.
Göttliches Recht
Auszug aus Fergusion, Marilyn (2007): Die sanfte Revolution, Kösel Verlag in München (S. 247)
Dass wir die königlichen Eigenschaften in uns und anderen fördern - das göttliche Recht jedes Menschen.
Gesetzgeber soll identisch sein mit verurteiltem "Straftäter"
Aus einer Rezension "Heitere Aufklärung" eines Buches von Verfassungsrichter Winfried Hassemer, in: FR, 15.4.2009 (S. 32)
... Strafrecht in einer demokratischen Gesellschaft, in der Normsetzer und Normunterworfene miteinander identisch sind, ...
Kritik: Rechte gibt es nicht, sie werden geschaffen bzw. erworben
Auszug aus Diefenbacher, Hans (Hrsg., 1996): "Anarchismus", Primus Verlag in Darmstadt (S. 32)
Da das menschliche Recht immer ein gegebenes ist, so läuft es in Wirklichkeit immer auf das Recht hinaus, das die Menschen einander geben, d. h. 'einräumen'. Räumt man den neugeborenen Kindern das Recht der Existenz ein, so haben sie das Recht; räumt man's ihnen nicht ein, wie dies bei den Spartanern und alten Römern der Fall war, so haben sie's nicht. Denn geben oder 'einräumen' kann es ihnen nur die Gesellschaft, nicht sie selbst können es nehmen oder sich geben. Man wird einwenden: die Kinder hatten dennoch 'von Natur' das Recht zu existieren; nur versagten die Spartaner diesem Rechte die Anerkennung. Aber so hatten sie eben kein Recht auf diese Anerkennung, so wenig als sie ein Recht darauf hatten, daß die wilden Tiere, denen sie vorgeworfen wurden, ihr Leben anerkennen sollten.
Rechte hat man nicht, Rechte erwirbt man sich. So war es seit Trasymachos und der Sophistik immer - trotz Platon und trotz der Aufklärung über Menschenrechte. Nietzsche hat diese These in polemischer Wendung gegen die Rechtsethik der Aufklärung nicht radikaler als Stirner zu formulieren vermocht. Der Hegelkritiker und Schleiermacherschüler Max Stirner war zudem ausgebildet genug, um zu wissen, daß die fällige Revolution, also die Alternative zur französischen und zur proletarischen, sprachphilosophisch und anthropologisch so zu beschreiben ist, daß das Prädikat (Mensch) dem Subjekt (Person) zuzuordnen ist (und nicht umgekehrt), und daß in diesem Sinne dem Einzelnen seine Person als sein Eigentum gehört. Prädikate sind begriffsfähig, und nur sie; "ich" ist es nicht.
- Religion "Demokratie"
Pflichten
Untertitel zu Marion Meier, "Staatsbürger sein heißt auch Pflichten haben" in: FR, 7.9.2005 (S. 32)
Zur Schule gehen, das Land verteidigen, der Justiz helfen.
Aus dem Einbürgerungstest der Hessischen Landesregierung, zitiert aus: FR, 16.3.2006 (S. 9)
Die Verfassung der Deutschen ist von der Erkenntnis geprägt, dass auch ein demokratischer Staat nur existieren kann, wenn ein Konsens über bestimmte Werte besteht. Der Kernbestand unseres Staatswesens ist deshalb jeder Disposition entzogen. Er ist ein Konsens, der einen weiten Spielraum für unterschiedliche, gegensätzliche Standpunkte und Interessen bietet. Die Bürgerinnen und Bürger sollen diese Verfassung, die sie tragenden Grundsätze und damit auch diesen Staat innerlich bejahen und sich ihnen verpflichtet fühlen.
Mythos der Freiheitsgarantie und Menschenrechte
Auszug aus Besson, W./Jasper, G. (1966), "Das Leitbild der modernen Demokratie", Paul List Verlag München (herausgegeben von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, S. 7 f.)
Die persönliche Freiheit und Würde aller Bürger ist eine unabdingbare Forderung an die Demokratie. ...
Soll der Mensch als Mensch leben können, dann muß seine personale Würde auch für die politischen Machtträger unabtastbar sein. Das bedeutet: er darf nicht als Objekt behandelt, zum Werkzeug gemacht oder zur beliebig manipulierbaren Sache für politische Zwecke herabgewürdigt werden.
Recht hilft den Schwachen?
Aussage des "linken" Bürgermeisters von Bologna (getragen auch von Kommunisten und Grünen), in: FR, 3.1.2005 (S. 1)
Illegalität, so führt er gern an, habe letztlich immer dem Stärkeren, nie dem Schwächeren genutzt.Auszug aus Gegenstandpunkt (1999), "Resultate Nr. 3. Der bürgerliche Staat", GegenStandpunkt Verlag
Wenn der Staat den freien Bürger, seine Persönlichkeit und sein Eigentum s c h ü t z t , indem er ihn beschränkt, dann b e r u h t er n i c h t n u r auf den Kollisionen der Konkurrenz; die Erhaltung der Gesellschaft, in der die Vermehrung von Eigentum, die Erweiterung der Sphäre persönlicher Freiheit, andere von der Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum ausschließt, bildet auch den einzigen Zweck des bürgerlichen Staates. Indem er seine Gewalt dafür einsetzt, daß von keiner Seite Übergriffe auf die Person und das ihr gehörige Eigentum stattfinden, sorgt er für die Bewahrung der Unterschiede, die er im ökonomischen Leben vorfindet. und für eine Austragung der darin enthaltenen Gegensätze, deren Resultat von vornherein feststeht. Daß die g l e i c h e Behandlung der mit unterschiedlichen Mitteln ausgestatteten Kontrahenten die beste Gewähr dafür bietet, daß die U n g l e i c h h e i t fortbesteht und wächst, will den Fanatikern der Gleichheit nicht in den Kopf. In der Gleichheit sehen sie kein Gewaltverhältnis, sondern ein Ideal, an dem sie die gesellschaftlichen Unterschiede messen.Auszüge aus Zakaria, Fareed (2007): Das Ende der Freiheit?, dtv München (S. 18)
Nicht die Demokratie zeichnet während eines Großteils der jüngeren Geschichte die Staaten Europas und Nordamerikas gegenüber dem Rest der Welt aus, sondern der Verfassungsliberalismus. Treffender als das Plebiszit symbolisiert der unparteiische Richter das politische System des Westens.
Karl Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie
Die Ökonomisten verlieren nicht aus den Augen, daß die Produktion unter der heutigen Polizei leichter ist als z. B. unter dem Zeichen des >Gesetz des Stärkeren<. Sie vergessen nur, daß das >Gesetz des Stärkeren< auch ein Gesetz war und in einer anderen Form in ihrem Rechtsstaat überlebt.“
Auszug aus Marti, Urs (2006), "Demokratie - das uneingelöste Versprechen", Rotpunkt in Zürich (S. 89, 99, 118)
Das Rechtssubjekt ist mithin nicht der Mensch schlechthin mit seinen vielfältigen Bedürfnissen und Handlungsfähigkeiten, sondern der männliche Besitzbürger. ...
Im Hinblick auf eine gegebene Form der Demokratie ist jeweils zu prüfen, welche Teile der Gesellschaft zwar in der Regel, wenn vom Volk die Rede ist, mitgemeint sind, aufgrund ihrer Situation, ihrer Bedürfnisse und Handlungsmöglichkeiten jedoch die ihnen garantierten Rechte kaum oder gar nicht nutzen können und entweder hinsichtlich ihrer politischen Ansprüche nicht wahrgenommen oder mit Absicht aus der Entscheidungsmacht ausgeschlossen werden. ...
Wie im letzten Kapitel gezeigt worden ist, sind es im Laufe der letzten Jahrhunderte vornehmlich vermögende weiße Männer gewesen, die, ausgehend von ihren spezifischen Interessen, Rechte gefordert und derart ein bestimmtes Verständnis von Menschenrechten und staatlichen Aufgaben geprägt haben.
(vgl. die prozentuale Verteilung der Strafparagraphen)
Recht ist strukturkonservativ
Recht ist per se immer Ausdruck vergangener Verhältnisse. Die Gesetzgebung dauert regelmäßig mehrere Jahre - die wenigen Ausnahmen betreffen Krisensituation und vor allem solche Gesetzesvorhaben, die geschichtlich schon mal dagewesene Zustände wieder herstellen, also das Rad der Geschichte zurückdrehen sollen, z.B. die Aufhebung von Datenschutzbestimmungen. Noch länger dauert in der Regel der Prozess, bis ein bestehendes Gesetz als nicht mehr zeitgemäß empfunden wird, diese Kritik sich gesellschaftlich von einer Randmeinung zur dominanten Meinung entwickelt und dann das - nochmals meist etliche Jahre dauernde - Gesetzesänderungsverfahren anläuft. Viele der heute geltenden Gesetze stammen aus Kaiserzeit, viele wurden auch der nationalsozialistischen Reichsführung erlassen. Sie gelten bis heute - unverändert oder nur in Details überarbeitet. Die Gesetzgebung ist immer nachziehend. Die Kritik an bestehenden Gesetzen bis zur Übertretung von Recht im Rahmen des Prozesses der Veränderung geschehen immer noch in der Periode, in der das alte Recht gilt. Das erschwert den Prozess der Änderung von Recht. Recht entpuppt sich als strukturell konservativ, es hält vergangene Zeit formalisiert fest. Dabei verfügt es durch die Repressions- und Rechtsprechungsorgane über eine erhebliche Machtbasis.
Aus dieser Logik ergibt sich für den Prozess der Emanzipation eine unlösbare Situation. Er muss (wie andere gesellschaftsverändernde Prozesse auch) ständig eine Veränderung fordern, wenn die alten Regeln noch gelten. Da Recht sich nicht selbst ändert, muss politische Veränderung über die Verschiebung über das Konstrukt der öffentlichen Meinung erfoglen. Diese ist zwar ebenfalls herrschaftsdurchzogen, aber nicht direkt repressiv, d.h. eine abweichende Meinung kann geäußert werden und sich auch ausbreiten, wenn sie eine starke Ausstrahlung hat bzw. durch dominante Diskurssteuerung eine entsprechende Stärke erreicht. Reine Appelle reichen dafür aber regelmäßig nicht aus, notwendig sind Beispiele und zumindest symbolisch die bestehende Ordnung brechende Aktionen. Da in diesem Prozess das alte Recht immer noch gilt, ist es in vielen Fällen unabänderlich, dieses Recht punktuell zu brechen. Der Rechtsbruch ist schlicht eine Notwendigkeit, solange Emanzipation, Fortschritt und andere Prozesse der Veränderung laufen. Die Verpflichtung aller Menschen auf Recht und Gesetz würde, wenn alle sich daran halten würden, den totalen gesellschaftlichen Stillstand bedeuten. Tatsächlich wird aber nicht nur von VertreterInnen autoritärer Staatsmodelle, sondern von der breiten bürgerlichen Mitte der Gesellschaft insgesamt genau diese Position vertreten. Um einen Vergleich zu wagen: Mensch stelle sich vor, die Software von Computern dürfte nicht verändert, d.h. auch nicht weiterentwickelt werden. Die bestehende Software würde jeweils auch die Regeln enthalten, dass genau dieser Stand beibehalten werden muss. Eine absurde Situation - aber in Bezug auf die "Software" der Gesellschaft bzw. des Rechtsstaates genau der Status Quo.
Das, was oben systemtheoretisch begründet wurde, wird noch viel deutlicher, wenn mensch es an der Geschichte und den Alltäglichkeiten misst. Mit religiösem Eifer werden in der Erziehung, in Schule und Universitäten, in Medien und Parlamenten, an den sakralen Orten des Rechtsstaates wie Gerichten immer wieder die Parolen ausgegeben, dass sich alle Menschen an das geltende Recht zu halten haben. Wer aber gleichzeitig in die Geschichtsbücher, auf Gedenktage und verehrte HeldInnen der Vergangenheit schaut, wird einen bemerkenswerten Widerspruch bemerken: Das sind alles GesetzesbrecherInnen. Sie haben ihre jeweilige Zeit verändert (noch zu Lebzeiten oder später), in dem sie die jeweils herrschende Ordnung und damit meist auch geltendes Recht einfach übertreten haben. Aus emanzipatorischer Sicht sind nicht alles HeldInnen der Freiheit - aber das ist nicht der Blickwinkel dieser Betrachung. Entscheidend ist die Feststellung: Wer etwas verändern will, muss das geltende Recht übertreten. Er wird automatisch Verfolgung ausgesetzt sein, denn die Gesetze sind Ausdruck vergangener Gesellschaftsmodelle und der Interessen aktuell Herrschender. Diese werden das bestehende Recht verteidigen, denn es ist ihre Machtbasis und sie sind zudem dafür auch in Amt und Würden gekommen. PolitikerInnen, RichterInnen, Polizei und andere dürfen gar nicht anders handeln als das Gesetz zu verteidigen und es dafür anzuwenden. Sokrates, Jesus, Martin Luther, die RevolutionärInnen der beginnenden Moderne, Georg Elser, Martin Luther King, Nelson Mandela, Albert Einstein - was sie taten (so unterschiedlich es war), richtete sich gegen die bestehende Ordnung, wurde rechtsstaatlich verfolgt und konnte trotzdem, nein: deswegen die Gesellschaft verändern.
Auszug aus Agnoli, Johannes (1967), "Die Transformation der Demokratie", Voltaire Verlag in Berlin (S. 83)
Der allgemeine consensus (über Spielregeln, Wertkodifikationen, nationale Interessen und Freiheitsideen), von dem immer wieder als von der unerschütterlichen und unverzichtbaren Grundlage der Offenheit westlicher Gesellschaften und westlicher Staaten gesprochen wird, erweist sich letzten Endes als Grundfeste des politischen Staates und als hartes Mittel einer geschlossenen "sozialen Kontrolle": er hebt die Offenheit der Gesellschaft wieder auf**. Er kriminalisiert die mögliche Zustimmung der Massen zu einer konkreten Emanzipation, zu einer Ausweitung der Demokratie, zu einer Veränderung auch der Wertmaßstäbe und macht daraus einen Anschlag gegen Demokratie und Freiheit.
** "Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit" - ein rationaler Satz, wenn nicht sinnigerweise die Feinde der Freiheit bestimmt und gerichtlich anerkannt würden durch die Vertreter der Herrschaft.Also: Wichtig sind nicht nur die Regeln, sondern auch die Definitionsmacht darüber, wer Regeln einhält und wer nicht. Das ergibt sich nicht aus den Sachregeln, sondern aus den Regeln zur Frage der Entscheidungskompetenz - soweit sie überhaupt bestehen und nicht einfach traditionell vergeben sind. Die Frage nach der Definitionsmacht ist immer eine Frage um die Herrschaft als solcher.
Wer die Welt verbessern will, muss das (strukturkonservative) Recht brechen
Auszug aus Fromm, Erich (1985): "Über den Ungehorsam", dtv München (S. 10 f.)
Ebenso wie im alttestamentlichen Mythos von Adam und Eva geht auch nach dem griechischen Mythos die gesamte menschliche Zivilisation auf einen Akt des Ungehorsams zurück. Dadurch daß Prometheus den Göttern das Feuer stahl, legte er die Grundlage für die Entwicklung des Menschen. Ohne das »Verbrechen« des Prometheus gäbe es keine Geschichte der Menschheit. Genau wie Adam und Eva wird auch er für seinen Ungehorsam bestraft. Aber er bereut ihn nicht und bittet nicht um Vergebung. Ganz im Gegenteil sagt er voll Stolz: »Ich möchte lieber an diesen Felsen gekettet als der gehorsame Diener der Götter sein.« ...
Alle Märtyrer der Religion, der Freiheit und der Wissenschaft mußten denen den Gehorsam verweigern, die sie mundtot zu machen suchten, um ihrem eigenen Gewissen, den Gesetzen der Menschlichkeit und Vernunft folgen zu können. Wenn ein Mensch nur gehorchen und nicht auch den Gehorsam verweigern kann, ist er ein Sklave; wenn er nur ungehorsam sein und nicht auch gehorchen kann, ist er ein Rebell und kein Revolutionär; er handelt dann aus Zorn, aus Enttäuschung und Ressentiment und nicht aus Überzeugung oder Prinzip.
Volkssouveränität versus Menschen-/Grundrechte
Auszug aus Marti, Urs (2006), "Demokratie - das uneingelöste Versprechen", Rotpunkt in Zürich (S. 115 ff.)
Auf die Frage nach den unverzichtbaren normativen Grundlagen der modernen Demokratie werden denn auch in der Regel zwei Antworten gegeben: Volkssouveränität und Menschenrechte. Muss es aber nicht zwischen diesen beiden Prinzipien notwendig zum Konflikt kommen? Wenn das Volk wirklich souverän ist, mithin als Gesetzgeber notwendig über dem Gesetz steht und an keine höheren Normen gebunden ist, dann kann es sich zwar selbst zum Schutz der Menschenrechte verpflichten, bleibt aber in der inhaltlichen Konkretisierung dieser Rechte frei. Sollen hingegen die Menschenrechte, verstanden als absolute, universell gültige Normen, geschützt werden, muss das Prinzip der Volkssouveränität relativiert werden.
Im politischen Denken der Neuzeit stehen sich zwei Positionen gegenüber; die eine behauptet den Vorrang der Menschenrechte vor der Volkssouveränität, die andere den Vorrang der Volkssouveränität vor den Menschenrechten. ...
Tatsächlich ist die Demokratie zur Respektierung normativer Kriterien, konkret der elementaren Freiheiten ihrer Bürgerinnen und Bürger, verpflichtet, da sie andernfalls ihre Grundlage, nämlich die Kommunikation zwischen autonomen Menschen, einbüßen würde. ...
Von einer gleichen Beteiligung kann jedoch erst die Rede sein, wenn nicht einige Menschen von anderen abhängig sind, was wiederum eine Korrektur der »natürlichen« Privilegienordnung durch die Politik bedingt. Gleich und autonom sind Menschen somit nicht von Natur aus, vielmehr werden sie es im Zuge der Umsetzung demokratischer Politik. Allerdings ist nicht alles, was der Volksmehrheit beliebt, deshalb auch schon legitim; an das Prinzip der gleichen Freiheit bleibt der Souverän gebunden (vgl. Brunkhorst 1999). ...
Was indes das Verhältnis von Volkssouveränität und Menschenrechten betrifft, so ist tatsächlich eine abstrakte Gegenüberstellung der beiden Prinzipien wenig hilfreich. Wird akzeptiert, dass die Begrenzung der Freiheit Bedingung ihrer Möglichkeit ist, dann kann die Begrenzung individueller Freiheitsbestrebungen durch die staatliche Souveränität nicht per se als illegitim gelten. Die von demokratischen Verfassungsstaaten beanspruchte Souveränität ist nicht mit uneingeschränkter Hoheitsgewalt gleichzusetzen, sondern mit einer Staatsgewalt, die ihre Grenzen an individuellen Grundrechten findet, diese aber auch gegen Angriffe seitens privater, sozialer und ökonomischer Kräfte verteidigt.
... Konflikt zwischen Menschenrechten und Volkssouveränität ...
Menschenrechte schaffen Nationen?
Auszug aus "Für Weltbürger erdacht" von Arno Widmann, in: FR, 10.12.2008 (S. 33)
Die Menschenrechte waren also, wie der Titel der französischen Erklärung schon klarmacht, die Rechte der Bürger. Der Artikel 3 des Textes von 1789 betont das: "Der Ursprung jeder Souveränität liegt seinem Wesen nach bei der Nation." Menschenrechte gegen die Nation einzuklagen, war nicht vorgesehen. Die sich konstituierende Nation borgte sich die Menschenrechte aus, um gegen das bestehende Regime zu argumentieren. An der Macht blieb die Nation, ja der Nationalismus übrig. Die Menschenrechte wurden - nicht vergessen, sondern bekämpft.
Kritische Zitate zum Recht
Auszug aus Marek Schauer, "Dem deutschen Idealismus entkommen!", auf Forum Recht
Recht ist also kein Ideal oder etwas gleichartiges., sondern die schriftliche Ausfertigung real existierender bürgerlicher Interessen. Die Institutionen, die das Recht setzen, durchsetzen und sprechen, vertreten diese, den warentauschenden Subjekten entsprechenden Interessen -. Dies gilt auch durch völkerrechtliche Verträge geschaffene internationale Institutionen, wie letztlich der ICC eine ist. Bei der Bildung solcher Institutionen versuchen die konkurrierenden Staaten ihre eigenen nationalen Interessen durchzusetzen.
Auszug aus Peter Kropotkin, (1985): Gesetz und Autorität
In den Gesetzbüchern sind die für das gesellschaftliche Zusammenleben absolut notwendigen Gebräuche geschickt mit den von der herrschenden Klasse aufgezwungenen Gebräuchen vermischt; und für beide wird von der Masse der gleiche Respekt verlangt. ... Während sich aber der im Gesetze enthaltene Kern gesellschaftlich nützlicher Gebräuche im Laufe von Jahrhunderten nur sehr wenig und sehr langsam veränderte, entwickelte sich der andere Teil des Gesetzes - zum Vorteil der herrschenden und zum Verderben der beherrschten Klasse - mit Riesenschritten. ...
Aber was sind im Grunde alle diese Gesetze?
Der größte Teil davon hat nur den einen Zweck: das monopolisierte Privateigentum, d.h. die aus der Ausbeutung der Menschen durch die Menschen entstandenen und von Einzelnen an sich gerissenen Reichtümer zu beschützen; dem Kapital neue Ausbeutungsgebiete zu eröffnen; die neuen Formen zu befestigen, welche die Ausbeutung fortwährend annimmt, in dem Maße, wie sich das Kapital der neuen Zweige des sozialen Lebens bemächtigt, der Eisenbahn, Telegraphen, des elektrischen Lichts, der chemischen Industrie, des Gedankenaustausches durch die Literatur und Wissenschaft usw.
Der Rest der Gesetze hat im Grunde genommen den gleichen Zweck, d.h. die Erhaltung der Regierungsmaschine, welche dem Kapital die Ausbeutung und Aneignung der produzierten Reichtümer ermöglicht: Gerichte, Polizei, Militarismus, öffentlicher Unterricht, Finanzen, alles steht im Dienst derselben Gottheit: des Kapitals! ...
Ein gutes Drittel unserer Gesetze: die Staatsgrundgesetze, die Gesetze über Steuern und Abgaben, Organisation der Ministerien und deren "Verantwortlichkeit", über Armee, Kirche, Polizei etc. - davon gibt es einige Zehntausende in jedem Lande - haben keine anderen Zwecke, als die Regierungsmaschine zu erhalten, aufzuputzen und zu erweitern, was der herrschenden, besitzenden Klasse wiederum dazu dient, sie in ihren Machtvorrechten zu beschützen.(S. 13)
Ebensowenig wie das kapitalistische Privateigentum, welches durch Betrug und Gewalt entstanden ist und sich unter dem Schutze der Autorität entwickelte, hat das abstrakte Gesetz einen Anspruch auf den Respekt der Menschen. Entsprungen aus Gewalt und Aberglauben, eingeführt im Interesse der Priester, Eroberer und reihen Ausbeuter, muß es am Tage, wo das Volk entschlossen ist, seine Ketten zu brechen, gänglich abgeschafft werden.
Linke und AnarchistInnen für Recht?
Auszug aus Stehn, Jan: "Anarchismus und Recht" (Quelle: Graswurzelrevolution # 216, Februar 1997)
Gut wäre allerdings, wenn wir uns den Menschen, die sich unserem Bund nicht anschließen, auf ein friedliches, herrschaftsfreies Nebeneinander verständigen können. Fünf Gebote sind dafür wichtig:
- keine Gewalt gegen Menschen und deren Eigentum
- keine Manipulation der Meinung anderer durch Unehrlichkeit
- keine Zerstörung gemeinsamer Umwelt
- keine gravierende Ungleichheit in den Eigentumsverhältnissen
- Konflikte durch Gespräche und gemeinsam bestimmte Schiedsleute lösen.
Diese Grundsätze beinhalten die Minimalethik herrschaftsfreier Beziehung. Sie sind letzter möglicher anarchistischer Konsens zwischen Menschen und Gesellschaftsgruppen, die keinen weitergehenden Konsens miteinander finden. ...
Auszug aus Mühsam, Erich (1933): "Die Befreiung der Gesellschaft vom Staat", Nachdruck bei Syndikat A und im Internet
Recht und Freiheit ist das gleiche, wie Gesellschaft und Persönlichkeit das gleiche ist. Aus dem Recht wächst die Gleichheit des Kommunismus, aus der Gleichheit die Freiheit der Anarchie!
Ans Recht halten - das ist das Wichtigste
Bodo Ramelow im Interview in: Junge Welt, 21.5.2008 (S. 2)
Wir dürfen uns nicht in die Gefahr bringen, von anderen Parteien juristisch bekämpft zu werden. ... Um jede Möglichkeit der Wahlanfechtung auszuschließen, bleibt für uns nur die erwähnte Klarstellung. ... Wer uns – wie er es tut – etwas Rechtswidriges vorschlägt, stellt die gesamte Liste der Linken in Frage.
Links
- Elizabeth Heger Boyle/John W. Meyer zu "Modernes Recht - Überwindung, Nachfolge oder Übernahme der Funktion von Religion"
Links zu Alternativen, kreativem Widerstand usw.
- Zitatesammlung zu "Demokratie"
- Debatten um Strategien von Protest und Bewegung
- Kreative Aktionen
- Herrschaftskritik und herrschaftsfreie Utopien
- Selbstverteidigung gegen Recht und Ordnung
*Zitiert im Buch "Demokratie. Die Herrschaft des Volkes. Eine Abrechnung
