Presse, Politik & Polizei - Machtfilz in Gießen

Oben: Vor der Utopiecamp-Räumung ... Polizei mit Presse und Herrn Drebes (kariertes Hemd) vom Ordnungsamt (Stadt Gießen). SPD-Oberguru Merz stand später auch noch in der Runde. Kontakt mit den Geräumten nahm auch er nicht auf.
Unten: Während der Stadtverordnetensitzung im Dez. 02 ... Herr Gail mit Megafon (Vorsitzender des Stadtparlaments), rechts daneben Herr Wiese, Führer der Polizeikräfte in Gießen

Oben: Herr Puff im Jacket (Leiter der chronisch gebeutelten Staatsschutz-Abteilung bei der Polizei Gießen)
Unten: Transpi auf Utopiecamp-Auftaktdemo
Beispiele für den Filz:
- 12.2.2002: Einen Tag vor der umstrittenen Stadtverordnetenversammlung mit Verabschiedung der Gefahrenabwehrverordnung werden zwei Projektwerkstättler verhaftet und bis Ende der Versammlung eingesperrt. Die für sowas immer zu habende Amtsrichterin Kaufmann bestätigt das Einsperren mit Verweis auf laufende Ermittlungsverfahren in anderen Sachen - eine Vorverurteil perfekter Art. Die Presse berichtet am Tag drauf, daß die Verhafteten beim Sprühen am Rathaus erwischt worden sind. Eine glatte Lüge, mit der die Presse Polizei und Politik hilft.
- Als am 10. Januar die Polizei in einer durchgeknallten, später für rechtswidrig erklärten Aktion die Projektwerkstatt stürmt und technisch zerschlägt, bastelt die Presse das passende Image zurecht. Unter anderem lügt sie trotz besseren Wissens (!) herbei, daß ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt wurde: "Mit einem Durchsuchungsbeschluss eines Richters kam gestern der Staatsschutz in die "Projektwerkstatt" in Saasen", schrieb Erhard Goltze im Gießener Anzeiger am 11.01.03. Als am Tag danach Innenminister Volker Bouffier seine Bullenherde auf die Spontandemonstration im Seltersweg hetzte, schrieb die Presse artig, dass die Versammlung illegal gewesen sei und Bergstedt um sich getreten hätte (Gießener Anzeiger, 13.1.2003). Kontakt mit den VeranstalterInnen nahm die Presse wie immer nicht auf. Die Polizei besorgte sich ein Attest, die Staatsanwaltschaft erhob ebenso artig Anklage und das Amtsgericht machte das zum Gegensatz des Prozeß am 15.12.2003.
- 27.3.2003: Protestaktionen im Stadtparlament. Die Polizei hat einige Kräfte, darunter auch Staatsschützerin Mutz, im Saal postiert. Diese treffen auch Absprachen mit den Hausherren, Stadtverordnetenvorsteher Gail und Bürgermeister Haumann. Doch nach dem Polizeieinsatz gegen 3 Aktivistis wird das vertuscht: Die Zeitung verbreitet die Lüge, dass Gail und Haumann von der Polizei nichts gewußt hätten und dass der Staatsschutz gar nicht zugegen war. Haumann und Gail hatten das noch während der Sitzung auf Nachfrage von PDS-Mitglied Janitzki behauptet. Die Polizei sprang der Lüge artig zur Seite und verbreitete den gleichen Unsinn. Dem wollte der dritte im Bund des Elitefilzes in nichts nachstehen und berichtete entsprechend. Zwar wird im Gerichtsverfahren gegen einen der Protestierenden die Staatsschützerin Mutz sogar als Zeugin angegeben - doch der alte Spruch hält: "Geschichte ist immer die Geschichte der Sieger".
- Nach den Vorgängen in der Versammlung zeigten auch die Grünen, wo sie stehen. Fraktionschefin Weigel-Greilich: "Ich fühle mich jedenfalls nicht in meinen Grundrechten beschnitten, wenn Herr Bergstedt observiert wird". Ach ...
Getoppt wurde sie vom grünen Kreisvorstandsmitglied und Gießener AStA-Ökoreferent Christian Otto. Nach dem Schlag der grünen OB-Kandidatin Angela Gülle ins Gesicht eines Aktivisten breitete der in der Presse seine Theorie aus, welche Personen hinter den Veränderungen von Wahlplakaten und anderen Sachbeschädigungen standen. Die Presse bot ihm brav den Raum für die öffentliche Vorverurteilung. Die Polizei hinkt da hinterher und versucht immer noch krampfhaft, für irgendwas Beweise zu finden. Die herrschenden Eliten in Presse und Politik brauchen die gar nicht ... - Überhaupt: Der Schlag von Angela Gülle zeigte sehr gut den Filz. Der Ablauf ... Gülle schlägt einen Aktivisten. Die Polizei guckt zu nimmt dann den Geschlagenen und alle weiteren Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt für einige fest. Der Geschlagene bekommt zudem von der Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen "Misshandlung" (hat er doch unverschämterweise seinen Kopf in die Bahn von Gülles Faust gehalten?) und schließlich von der Staatsanwaltschaft Gießen (Oberguru Vaupel) eine Anklage, die das Amtsgericht Gießen auch artig annimmt (Prozeß am 15.12.2003). Law-and-Order-Bürgermeister Haumann (CDU) umarmt die tapfere Schlägerin Gülle nach dem Vorfall und die Presse berichtet zustimmend zum Prügeln. Hetzer Guido Tamme der Gießener Allgemeine behauptet sogar, daß der Schlag nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich einwandfrei ist. Denn auf eine Beleidigung (wo war die?) dürfe man mit einer Körperverletzung antworten. Na, Herr Tamme, dann passen sie mal auf, dass die nie wieder jemanden beleidigen - könnte schmerzhaft werden. Die ProjektwerkstättlerInnen haben ohnehin einige Schläge gut angesichts ihrer Pressehetze ...
Spalte und herrsche ... Polizei- und Politiktaktiken in Gießen
Es ist eine typische Strategie moderner Herrschaft, den politischen Gegner zu spalten, d.h. interne Streitigkeiten und Trennungen anzuzetteln oder zu erzwingen. Dafür gibt es in und um Gießen viele Beispiele, einige seien benannt:
- Seit Jahren wird Gruppen, die mit der Projektwerkstatt zusammenarbeiten, angedroht, dass sie keine Zuschüsse u.ä. mehr erhalten.
- Bei der Demo gegen Abschiebung am Tag des Flüchtlings (20.6.2003) fanden zwei Demonstrationen statt. Am Treffpunkt zum zweiten Teil berichteten Polizeibeamte den dort wartenden Menschen, dass im ersten Teil Gewalttätigkeiten gelaufen wären, z.B. das Einwerfen von Fenstern am Bahnhof Gießen. Daher sollten sie sich davon distanzieren und nicht auf die AktivistInnen der ersten Demo warten. Der Versuch der Spaltung scheiterte zum Glück. Die Sache mit den Fenstern war frei erfunden - die Demo war tatsächlich gar nicht bis zum Bahnhof gelassen worden, wo gegen die menschenfeindlichen Aktionen des BGS demonstriert werden sollte.
- Im Uni-Streik im November 2003 erfand die Uni-Leitung, u.a. Uni-Präsident Hormuth, einige Sachbeschädigungen am Phil II, um die Leitungsgremien der Studierendenschaft zu Distanzierungen zu zwingen und deutliche Spaltungen in den Streik hineinzutragen. Tatsächlich wurden Gruppen und Personen, die im Verdacht standen, für die Aktion in Frage zu kommen, in den Folgetagen stark ausgegrenzt. Das Streikplenum beriet intensiv über den Umgang mit dem "Vandalismus". Erst einige Tage später stellte sich heraus, daß die Sachbeschädigungen nie stattgefunden hatte und von der Uni-Leitung erfunden wurden, um diese Spaltungen zu erzeugen. Auch später versuchte u.a. der Uni-Präsident, Veranstaltungen zu verbieten, bei denen radikalere und vor allem unabhängige Gruppen teilnehmen würden. Immer wieder nannte er die Projektwerkstatt
Weitere Geschichten
9.12.2003: Mutationen einer Gedichtelesung
Die unendliche (Lügen-)Geschichte des 9. Dezembers 2003 ++ Neu: Ton-Bilder-Schau zu dem Fall!!!
1. Intro: Einordnung des 9.12. und Bedeutung des Falles
Am Abend des 9.12.2003 fand vor der Staatsanwaltschaft Giessen eine öffentlich angekündigte Gedichtelesung statt. Diese war mit Bezug zu dem am 15.12.2003 anstehenden "Mega-Prozesses" gegen zwei Aktivisten aus dem Umfeld der Projektwerkstatt angesetzt worden, um die absurden Sicherheits- und Bewachungsmaßnahmen im Vorfeld zu karikieren. Womit niemand gerechnet hätte: 12 TeilnehmerInnen der Lesung wurden 18 Stunden in Gewahrsam genommen. Dieser Umstand allein ist bereites ein "Highlight" von Sicherheitswahn. Besonders spannend wurde der Vorgang allerdings erst durch die öffentliche Darstellung und die nachträglichen Rechtfertigungen seitens der Polizei: Nachdem anfangs angebliche "Farbschmierereien" als Grund herhalten mussten, wurde daraus später ein bevorstehender Brandanschlag.
Die juristischen Auseinandersetzungen um die Vorgänge ziehen sich inzwischen weit über ein Jahr - Beschwerden und Anzeigen gegen die verantwortlichen Beamten brachten widersprüchliche und ständig wechselnden Begründungen für die repressive Maßnahme zum Vorschein. Insbesondere aufgrund der amtlichen Briefwechsel und Aktenvermerke zum 9.12. ist dieses Vorgang eine exzellente Dokumentation für den Umgang mit oppositionellen Gruppen - Polizei und Staatsanwaltschaft haben massiv mit falschen Verdächtigungen und bewussten Lügen gearbeitet, um ihr Vorgehen öffentlich zu rechtfertigen und Protest zu verunglimpfen. Die Reaktionen der Staatsanwaltschaft Giessen auf eingegangene Anzeigen dokumentiert zudem, dass Polizei und Presse vor jeglicher Strafverfolgung geschützt werden sollen, die das Vertrauen in diese Institutionen beeinträchtigen könnten. Daher widmet sich dieser Text ausführlich den (Folge-)Ereignissen des 9.12.2003 ...
2. Was war passiert? Das Geschehen rund um den 9.12.
2.1 Die Tage davor: Sicherheitswahn und kreative Aktionen
Am 15.12.2003 fand ein umfangreicher Prozess gegen zwei Aktive aus dem Umfeld der Projektwerkstatt Saasen statt - die Vorwürfe umfassten Sachbeschädigung (veränderte Wahlplakate, Graffiti auf der Gallushalle Grünberg vor Besuch des CDU-Ministerpräsidenten Koch), Hausfriedensbruch bis hin zu Körperverletzung. Schon weit im Vorfeld sorgte die Polizei mit absurden Sicherheitsvorkehrungen um den Gerichtskomplex für Aufsehen - Tag und Nacht wurden die Gebäude von Streifenwagen und zivilen Kräften bewacht. Trotz der immensen Sicherheitsvorkehrungen wurden die Gerichtsgebäude in der Nacht zum 3.12. großflächig mit Farbe und politischen Parolen gegen Strafe und Justiz versehen.
Am 4.12. wurde die Projektwerkstatt in Saasen von der Polizei durchsucht. Am gleichen Tag veranstalte die "Initiative Sicheres Giessen" vor der Staatsanwaltschaft eine als Überidentifikation (d.h. so übertrieben mit den Organen des Staates solidarisieren, dass dies ins Gegenteil umschlägt) angelegte Lichterkette, bei der satirische Lieder über Recht, Gerichte und die dahinter stehende Ordnung gesungen wurden. Diese Performance war im Internet und über Flugblätter angekündigt worden und wurde von zivilen und normalen Einsatzkräften der Polizei überwacht. Dabei gab es weder Zwischenfälle, Personalienkontrollen oder Eingriffe seitens der Polizei. Die "Kunst-Performance" verlief friedlich und ohne Zwischenfälle. Die beteiligten Personen zogen ohne jegliche Einwirkung der Polizei davon.
Dieser Vorgang ist von daher interessant, weil die Machart zur Gedichtelesung am 9.12. sehr ähnlich ist -verwiesen sei auf die Herstellung der Öffentlichkeit im Vorfeld (Flugblätter, Werbung im Internet) sowie künstlerische Darbietungen. Der Polizei war also bekannt, wie solche "Kunst-Performances" ablaufen und welche Wirkung sich die Urheber davon versprechen. Vor diesem Hintergrund bleibt unverständlich, warum die Polizei bei gleichen Voraussetzungen nur wenige Tage gänzlich anders handelt ... womit wir bei der Gedichtelesung angekommen wären.
2.2 Eine Gedichtelesung endet mit Gewahrsam
Für den 9.12.03 wurde im Internet eine offene Lesung auf dem Gerichtsgelände an der Ostanlage angekündigt. Gegen 22 Uhr fanden sich am Eingangsbereich der Staatsanwaltschaft (der hellste Punkt des Geländes, der für eine Lesung überhaupt geeignet war) etwa 8-9 Personen ein, weitere kamen später hinzu. Die Personen setzten sich dort zusammen auf den Boden und begannen mit der Lesung. Bereits nach wenigen Minuten wurde die Veranstaltung von ZivilpolizistInnen angesprochen und die Herausgabe der Personalien angeordnet. Da die Gruppe darauf vorerst nicht reagierte und mit der Lesung fort fuhr, forderte die Beamten in zivil Verstärkung an. In kurzer Zeit umstellten mehrere Einsatzfahrzeuge und eine Reihe PolizistInnen die Gruppe. Nach und nach wurden die Personalien aufgenommen und sämtliche Personen körperlich durchsucht - zwar mit deutlichen Protestäußerungen, aber ohne Gegenwehr oder Widerstand. Gefährliche Gegenstände wurden dabei nicht gefunden - mit Ausnahme von Zetteln, auf denen Gedichte geschrieben standen ...
Ein Polizeibeamter hatte gegenüber einem Betroffenen ausgesagt, dass alle Personen einen Platzverweis erteilt bekommen würden. Nach Abschluss der Personenkontrollen und Durchsuchungen kam es aber noch viel dicker: 12 Personen wurden für 18 Stunden in Gewahrsam genommen. Eine Begründung dafür erfolgt nicht. Während des Gewahrsams konnte nur aufgrund des massiven Drucks der LesungsteilnehmerInnen Telefongespräche und Getränke durchgesetzt werden. Bekannt ist inzwischen, dass EKHK Puff (der damalige Chef des Staatsschutz Giessen) beim Amtsgericht Giessen eine Verlängerung des Gewahrsams beantragte mit dem klaren Ziel, die betroffenen Personen bis zum Prozess wegsperren zu können - jedoch ohne Erfolg. Am Mittwoch gegen 17 Uhr wurden die 12 Personen wieder frei gelassen - obwohl der Beschluss des Amtsgerichts bereits gegen Mittag vorlag, wie eine telefonische Auskunft seitens des Amtsgerichts ergab.
2.3 Der Anfang der Lügenstory - die Pressemeldung der Polizei
Während die Betroffenen im Zellentrakt des Polizeipräsidium Mittelhessen in der Ferniestrasse 8 sitzen, gibt die Polizei eine Pressemitteilung heraus, die auch ins Internet eingestellt wurde: "Am Dienstag, dem 09.12.03, gegen 22.15 Uhr, wurden 12 Aktivisten am Eingang des Gebäudes der Staatsanwaltschaft Gießen in der Marburger Straße angetroffen. Diese Gruppe hatte offensichtlich die Absicht, Farbschmierereien zu begehen, da entsprechende Utensilien mitgeführt wurden." Bei den Durchsuchungen wurde tatsächlich außer Zetteln mit Gedichten keine Gegenstände (Spraydosen, Farbe usw.) aufgefunden, die für solche Aktionen geeignet wären - was die Polizei selbst in ihren Aktenvermerken bestätigt.
Den Giessener Zeitungen war das noch nicht genug - dort weiß mensch mehr als die Polizei: "Die Gruppe hatte offenbar die Absicht, Farbschmiereien zu begehen, Geräte dazu hatte sie dabei." (Giessener Anzeiger, 11. Dezember 2004, S.9). Noch genauere Informationen müssen Bernd Altmeppen vorgelegen haben: "Bei unterschiedlichen Personen fanden sich Farben und andere Utensilien." (Giessener Allgemeine, 11. Dezember 2004, S. 23, Autor: Bernd Altmeppen). Welche "Geräte" für Farbanschläge die AutorInnen des Giessener Anzeigers gemeint haben könnten, wird wohl ungeklärt bleiben. Der Text der Giessener Allgemeinen verbreitet sogar eindeutige Lügen (Farben sind nach Angaben der Polizei nie gefunden worden). Der für den Artikel verantwortliche Bernd Altmeppen tritt an dieser Stelle nicht zum ersten Mal in Erscheinung und ist bekannt für eine offen diffamierende Berichterstattung über Protestgruppen. Beiden Zeitungen lag eine Gegendarstellung vor - aber statt überhaupt zu recherchieren oder Betroffene zu fragen, werden Angaben der Polizei nicht nur übernommen, sondern um zusätzliche Lügen "bereichert". Auch in den nächsten Tagen findet sich in beiden Zeitungen keine Richtig- oder Gegendarstellung.
3. Auseinandersetzungen um den 9.12. - Beschwerden, Anzeigen, Einstellungen und neue Lügen
3.1 Eine Beschwerde mit langer Bearbeitungszeit und überraschender Entgegnung - plötzlich waren Brandanschläge geplant
Wenige Tage nach dem unerwartet kurzen Gedichtelesung - um präzise zu sein am 12.12.2003 - legte ein Betroffener Beschwerde gegen die Maßnahme ein, welche bei der Polizei eingereicht wurde. Eine Reaktion lässt auf sich warten - ein halbes Jahr später: In einem Brief vom 27.05.2004 erklärt die Polizei ihre Aktion für rechtmäßig. Dabei wird zur allseitigen Überraschung eine ganz neue Geschichte erzählt: War einen Tag nach der Lesung noch davon die Rede, dass die TeilnehmerInnen der Lesung Farbattacken vorbereitet hätten, heisst es nun, mensch habe Utensilien für Brandanschläge mit sich geführt, die sogar noch Farbspuren von anderen Aktionen aufgewiesen haben sollen. Erwähnt wird ein Gefäß mit Farbanhaftungen, das nach Analysen des LKA mit Lösungsmittel gefüllt gewesen sein soll. Zudem werden etliche Vorverurteilungen und politische Verdächtigungen eingeführt (u.a. der Verweis auf einen Brandanschlag auf das für Gentechnik werbende Science Life Mobil, bei dem dieses völlig zerstört wurde). Warum das Gefäß erst ein halbes Jahr später benannt wird, ist völlig unklar.
Die Schilderungen der Polizei legen nahe, dass es sich bei dem Gefäß (falls keine nachträgliche Erfindung war!) um ein Utensil der Reinigungsfirma handelte, die mit der Säuberung der beschmierten Gebäude beauftragt wurde. Diese Einschätzung wird später von POK Broers bestätigt (siehe Punkt 4.).
Wenn den TeilnehmerInnen der Lesung die Planung eines Brandanschlages unterstellt wurde, ist unbegreiflich, warum keine Ermittlungen aufgenommen wurden. Geplante Brandstiftung ist ein schweres Delikt, bei dem ein öffentliches Interesse an der Aufklärung hinreichend gegeben ist. Warum wurden keine Fingerabdrücke bzw. ED-Behandlungen der in Gewahrsam genommen Personen durchgeführt? Damit hätte der Täterkreis eingeengt werden können. Warum hat keine der Betroffenen eine Vorladung zur Polizei bekommen? Warum gab es keine Hausdurchsuchungen, um nach vergleichbaren Lösungsmitteln zu suchen, die einen Verdacht hätten erhärten können? All das spricht dafür, dass der "geplante Brandanschlag" frei erfunden wurde, um die Maßnahme der Polizei unangreifbar zu machen.
Polizeidirektor Voss wiederholte den Vorwurf der Farbschmierereien noch deutlich später - im März 2004 - gegenüber Journalisten aus Berlin. Die Planung von Brandanschlägen oder ein Chemikalienbehälter erwähnt er an keiner Stelle. Es ist unglaubwürdig, dass nach vier Monaten Ermittlungen noch nicht das Gutachten des LKA vorlag. Viel wahrscheinlicher ist, dass auch die Polizei davon ausgegangen ist, dass der Behälter der Reinigungsfirma gehörte.
Festzuhalten bleibt: Nachdem die Polizei zwischenzeitlich selbst starker Kritik ausgesetzt war - verschiedene Gruppen aus Giessen legten im März 2004 eine Dokumentation über erfundene Straftaten und Hetze seitens Polizei, Presse und Politik vor - setzt sich die gängige Praxis fort, politische Gruppen durch Lügen zu diffamieren. Statt Fehler einzugestehen, werden abenteuerliche Stories erfunden, um fragwürdige Polizeiaktionen zu rechtfertigen und vor Kritik abzusichern.
3.2 Strafanzeige, Einstellungen und interessante Aktenvermerke
Am 10.6.2004 stellt einer der "Gedichte-Gewahrsamler" mit Bezug zum 9.12. Strafanzeige gegen die verantwortlichen Beamten: Werner Tuchbreiter (Pressestelle im Polizeipräsidium Giessen), Polizeipräsident Manfred Meise und der leitende Polizeidirektor Günther Voss. Angezeigt werden Politische Verdächtigung (§ 241a Strafgesetzbuch), Falsche Verdächtigung (§ 164), Beweismittelfälschung (§ 269) sowie Freiheitsberaubung (§ 239). In einem Schreiben vom 13.7.2004 wird dem Anzeigensteller durch Staatsanwalt Vaupel mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Ein weiteres Schreiben vom 1.9.2004 verkündet die Einstellung des Verfahrens - bis auf den Vorwurf der Freiheitsberaubung, für den kurzzeitig ermittelt wurde, sei bei allen anderen Vorwürfen kein Anlass zu Ermittlungen gegeben. In dem Text wiederholt Vaupel die Geschichte, mit der bereits die Polizei ihre Maßnahme für rechtmäßig erklärt hatte: "Die Zusammensetzung der Personengruppe, ihr Gesamteindruck, die Flugblätter, die Farbanhaftungen an den Hosen und der Behälter ließen darauf schließen, dass die Personengruppe geplant hatte, in dieser Nacht erneut Farbe auf den Justizgebäuden anzubringen oder sogar einen Brandanschlag durchzuführen." Farbanhaftungen auf Hosen oder Behältern können Hinweise für alle möglichen Taten sein, aber unter Utensilien für Farbanschläge wird gemeinhin etwas anderes (Pinsel, Spraydosen, Farbeimer usw.) verstanden.


Besonders interessant erscheinen diese Aussagen, wenn mensch sich einen Vermerk von POK Broers (Staatsschutz Giessen) aus der Ermittlungsakte vergegenwärtigt: "Eine Untersuchung des Gefäßes beim HLKA kam zu dem Ergebnis, dass es sich um einen Eimer handelte, in dem eine Kunststoffflasche lag. Die angesprochenen Farbreste konnten beim HLKA nicht mehr festgestellt werden." Dieser Vermerk ist datiert auf den 21.7.2004 - Staatsanwalt Vaupel muss davon gewusst haben, wahrscheinlich ist sogar, dass dieser Vermerk selbst in Zusammenhang mit dem von Vaupel betreuten Ermittlungsverfahren erst entstanden ist. Wenn ja, hat Staatanwalt Vaupel gezielt falsche Verdächtigungen ausgesprochen, um die Einstellung zu begründen. Aber auch die Glaubwürdigkeit der Beamten vor Ort leidet stark unter diesem Vermerk: Es ist nicht erklärbar, wie Farbflecken auf einem Gefäß beim Transport zum LKA verschwinden sollen. Daher liegt nahe, dass die Farbspuren eine reine Erfindung seitens der Polizei darstellen, um auch nur einen stichhaltigen Grund angeben zu können, welcher den Unterbindungsgewahrsam rechtfertigen könnte.
Gegen die Einstellung wurde umgehend Beschwerde eingelegt. Auch der Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht in Frankfurt, die sich mit der Beschwerde beschäftigen musste, fällt nichts Neues ein. Also erreicht den Anzeigensteller auch in diesem Fall ein knapp gehaltenes, auf den 5.11.2004 datiertes Einstellungsschreiben. Darin findet sich die schon von Staatsanwalt Vaupel vorgetragene Ansicht, dass Farbanhaftungen an Hosen und Gefäßen Utensilien darstellen, um Gerichtsgebäude zu bemalen. Den Staatsanwaltschaften ist zu Gute zu halten, dass sie höchstwahrscheinlich wenig praktische Erfahrung mit der Durchführung von Farbanschlägen haben dürften ...
3.3 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Am 10.12. wurde beim Oberlandesgericht in Frankfurt ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt - gibt ein Gericht diesem Mittel statt, ist die Staatsanwaltschaft gezwungen, Anklage zu erheben. Allerdings besteht dabei Rechtsanwaltszwang, d.h. Normalsterbliche können dieses Mittel nicht selber einlegen, wodurch bereits einige (auch finanzielle) Hürden gesetzt sind. In einem Beschluss des OLG vom 28.12.2004 wurde der Antrag aufgrund formaler Mängel als unzulässig verworfen. Damit hat es sich das Gericht sehr einfach gemacht - gleichzeitig markiert diese Entscheidung auch den Endpunkt dieses konkreten Verfahrensgangs. Den mit dem Fall konfrontierten Staatsanwaltschaften ist es also gelungen, Polizei und Presse davor zu schützen, öffentlich als LügnerInnen dargestellt zu werden
3.4 Wer sich einfahren lässt, soll auch zahlen
Nicht nur die Betroffenen des Sicherheitswahn starteten Papierschlachten - die Gegenseite wurde im Sommer 2004 von sich aus aktiv: Im August bekam eine der eingefahrenen Person den Aufenthalt im Gewahrsamstrakt der Ferniestraße 8 in Rechnung gestellt. Insgesamt soll die betroffene Person für den freundlichen Service 232,33 Euro berappen, 140,33 Euro davon kostet eine ärztliche Untersuchung auf "Gewahrsamsfähigkeit". Dagegen wurde Widerspruch eingelegt - bis heute gibt es keine amtliche Reaktion darauf ...
4. Fazit
Diese Dokumentation der Vorgänge um den 9.12. spricht hoffentlich für sich. Als Abschluß folgt daher nur ein kurzes Fazit zur Rolle der einzelnen Institutionen, die an den Abläufen um den 9.12. beteiligt waren:
- Polizei: Die Polizei hatte von Anfang an keinerlei Grundlage für ihre Maßnahme und hat das auch erkannt. Besonders durch die wechselnden Begründungen (mal Farb-, mal Brandanschlag) wird deutlich, dass hier ganz bewusst falsche Verdächtigungen aufgetischt wurden, um Protest öffentlich zu diffamieren und keine Angriffsfläche für Kritik zu bieten - beginnend mit der Erfindung geplanter Farbschmierereien, für die kein einziges Utensil gefunden wurde. Eine Distanzierung von diesen Vorgängen oder Anflüge von Selbstkritik gab es nie ... die folgenden Erfindungen (v.a. die Brandanschlags-Lüge) in der juristischen Auseinandersetzung um den 9.12. spitzen die gängige Praxis eher zu, auch wenn es sich dabei nicht um öffentliche Äußerungen handelte.
- Staatsanwaltschaften: Im wesentlichen haben die involvierten Staatsanwaltschaften (Staatsanwaltschaft beim Landgericht Giessen und beim Oberlandesgericht Frankfurt) ihren Beitrag geleistet, um Aktionen der Polizei vor Strafverfolgung und damit verbundener öffentlicher Kritik zu sichern. Trotz besseren Wissens (siehe Punkt 3.2., Vermerk von POK Broers) wiederholte Staatsanwalt Vaupel (Staatsanwaltschaft Giessen) die Brandanschlags-Lüge und macht sich damit selbst der falschen Verdächtigung schuldig. Der Gesamteindruck: Offensichtlichste Lügen seitens der Polizei führen nicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, während im Umgang mit unerwünschtem Protest selbst äußerst vage Verdächtigungen zu Ermittlungsverfahren führen. Diese Kritik zielt daher weniger darauf ab, eine Strafverfolgung der betreffenden Beamten einzufordern - aber das Messen mit zweierlei Maß tritt sehr offensichtlich zu Tage. Staatsanwaltschaften sind keine neutralen Organe, sondern fest in den Filz zwischen Polizei, Politik und Justiz eingebunden.
- Presse: Beide Giessener Tageszeitungen haben die Pressemeldung mit der Farbanschlags-Lüge übernommen und sogar noch ausgeschmückt - trotz eingegangener Gegendarstellung. Die Presse hat ein weiteres Mal mitgeholfen, eine fragwürdige Polizeiaktion propagandistisch abzusichern. Die Ausschmückungen zeigen, dass neben dem Schutz der Polizei die Presse auch in ihrem eigenen Interesse lag, unliebsame Protestgruppen in ein schlechtes Licht zu rücken.
Mehr zum Fall
- Sonderseite zum 9.12.2003
- Anzeigen gegen die uniformierten Täter und ihre Unterstützer - alles eingestellt!
Weitere Personen
Gießener Stadtpolitik
Die Stadtverordnetenversammlung
Rechts: Ein Eindruck aus der Gießener Allgemeinen, 8.7.2006 (S. 26)
- Grüne und SPD beharken mit Schimpfworten wie "in die Enge getriebene Ratte" usw. (Gießener Anzeiger, 14.7.2006)
- Peinlich: Die Linkspartei wird ihrer demokratischen Aufgabe (Streitschlichtung und Kanalisierung) wieder mal gerecht und versucht, das Image der Grünen zu retten ... mehr zu Linkspartei Gießen
Die regierende Koalition
Sie besteht aus CDU, FDP und Grünen.
- Zu den Grünen allgemein und aus Gießen mehr hier ...
- Chef der CDU-Fraktion ist Klaus-Peter Möller, der nach Zeitungsmeldungen schon mal in einer Kneipe (damaliges "Change") eine nichtdeutsche Bedienung rassistisch angepöbelt und dann geschlagen hat - worauf die Bedienung mit Rücksicht auf die CDU-KundInnen entlassen und Möller in der CDU zum Landtagsabgeordneten und Spitzenkandidaten befördert wurde. Weiteres zu Möller hier ...
- Ohnehin ... die CDU: Der Oberbürgermeister Haumann ist CDUler, Freund und Schüler vom CDU-Innenminister und informellen CDU-Chef von Gießen, Volker Bouffier. Unter seinen vielen merkwürdigen Handlungen ist die Erfindung einer Bombendrohung, mit der er einen üblen Polizeieinsatz zu rechtfertigen versuchte. Natürlich hat der Obrigkeits-Staatsanwalt Vaupel ihm kein Verfahren gemacht - das wäre bei weniger mächtigen Leuten wohl anders gelaufen ...
Nicht zu verschmähen ist außerdem der Stadtverordnetenvorsteher Gail, der auch von der CDU stammt. Er hat schon mal eine glasklare Falschaussage vor Gericht gemacht, die nur sehr zufällig rauskam (Staatsanwalt Vaupel hatte ihn schon gedeckt, nicht ermittelt und das Verfahren eingestellt). Das war eine peinliche Nummer. Ein Verfahren gab es dennoch nicht, weil Vaupel dann konstruiert, dass Gail sich vertan hätte. Da er dieselbe Lüge aber mehrfach gemacht hatte, auch vor der Presse und vor dem Stadtparlament, ist das wohl unwahrscheinlich. Aber eine Justiz, die den Herrschenden dient, will halt diese nicht anklagen ...
Klaus Peter Möller (CDU)
- Landtagsabgeordneter, CDU-Stadtfraktionschef in Gießen
Seine Kumpels: Zwielichtige Gestalten
Weiterer Verdächtiger war auf CDU-Homepage
Mitttlerweile alle Bilder im Internet gelöscht
Fünf der sechs gut aussehenden jungen Männer sitzen, einer steht, sie tragen teure Anzüge und Sonnenbrillen, sie lächeln cool in die Kamera, unter dem Bild steht der Satz: »sechs Freunde sollt Ihr sein.« Über Monate war dieses Foto im Internet-Angebot der Gießener CDU und des Landtagskandidaten Klaus Peter Möller zu sehen. Seit ein paar Tagen sind dieses und zwei weitere Privatfotos von der Homepage des Stadtverbands verschwunden, in der Nacht zum Freitag wurde zudem die gesamte Bilder-Galerie gelöscht. Zu diesem Zeitpunkt wusste Möller, dass die AZ am Morgen berichten würde, dass einer seiner engsten Freunde, der auf allen drei Privatfotos im Internet zu sehen war, seit Anfang dieser Woche in Untersuchungshaft sitzt. Dabei blieb es nicht: Informationen vom Donnerstag, wonach bei der Aktion von Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Polizei ein weiterer »Homepage-Freund« des Politikers festgenommen wurde, haben sich im Laufe des Freitags bestätigt.
Quelle: Gießener Allgemeine im Internet
Angela Gülle (Grüne) will richtige Chefin werden!
Zur BürgermeisterInnenwahl im Sommer 2003:
OB-Kandidatin Angela Gülle präsentiert ihre Vorstellungen von einer Dezernatsverteilung, wenn sie die Wahl gewinnen würde
GIESSEN (Äat). "Im Gießener Rathaus fehlt einfach ein Chef." Angela Gülle, die Kandidatin der Grünen für das Amt der Oberbürgermeisterin, hat eine Bilanz der bisherigen Arbeit der konservativen Koalition gezogen, hat aus ihrer Sicht die persönlichen Stärken und Schwächen von Bürgermeister und hauptamtlichen Dezernenten abgewogen und danach eine Dezernatsverteilung vorgenommen, die sie umsetzen würde, wenn sie die Gießener wählen. Gerda Weigel-Greilich, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtparlament, unterstützte Gülle gestern bei einer Pressekonferenz in dieser Meinung, denn auch ihr fehlt eine zentrale Steuerung der Stadtpolitik. Gülle wurde ganz deutlich: "Die Dezernate laufen nebeneinander her, Absprachen sind selten. Die Verunsicherung Betroffener ist deutlich spürbar." Unter ihrer Regie werde sich das ändern, meinte die Diplomingenieurin für bio-medizinische Technik, die seit Jahren den Baustab der Universitätsklinik leitet. Sie selbst würde nach ihrem Plan zentrale Aufgaben als OB übernehmen. Dazu gehören etwa das Planungsamt oder die Wirtschaftsförderung, die einfach Sache der Chefin sei. Neu bilden will sie eine Stabsstelle Verkehr, in der all die Aufgaben, die mit Verkehr zusammenhängen gebündelt sind, und nicht - wie heute - auf mehrere Ämter verteilt.
Bürgermeister Hans-Peter Haumann (CDU) würde danach die klassischen Aufgaben des Sozialdezernenten übernehmen, zu der auch das Frauenbüro gehöre, denn bei einer Frau als Dezernentin, das zeigten alle Erfahrungen, wäre deshalb nicht vernünftig, weil es zu einem Wettbewerb zwischen Dezernentin und Frauenbeauftragter komme, wer denn mehr für die Frauen tue. Außerdem mache Haumann seine Sache im sozialen Bereich gut, habe er doch einen größeren Kahlschlag in diesem Bereich verhindert.
Gut arbeite auch Kämmerer Dr. Volker Kölb (CDU). Deshalb sollte er seine Ressorts behalten, meint Gülle weiter. Nicht einfach sei seine Aufgabe in Sachen Schulpolitik. Auch die Grünen seien dafür den Elternwillen zu respektieren. Kölb könne nichts dafür, dass diese Arbeit in Gießen so komplex geworden sei.
Als klassischen Umweltdezernenten sieht Gülle Stadtrat Thomas Rausch (CDU), dem sie auch die Betreuung aller Ortsbeiräte anvertrauen würden. In diesem Feld könne Rausch gute Arbeit leisten, meinte sie. Festhalten will sie am ehrenamtlichen Kulturdezernenten Dr. Reinhard Kaufmann (FDP), der eine engagierte Arbeit abliefere.
Für Gülle ist klar, dass sie alles daran- setzen werde, die geplante Galerie in jetziger Form zu verhindern, falls es denn bereits geschlossene Verträge ermöglichten. Sie geht davon aus, dass vernünftige Anträge im Parlament eine Chance haben.
(Quelle: Giessener Anzeiger, 24.6.2003, http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=865307&template_id=996&_next=GA_Stadt)
