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Demo und Demoverbot

Am Abend des 2.6.2006, mehrere Stunden nach der - unabhängig von der Demo - trotz Polizeimacht gelungenen Feldbefreiung löste die Polizei in einem offensichtlichen Racheakt und mit Verfügung der als demofeindlich bekannten Stadtverwaltung Gießen die Demo auf. Als Begründung gab sie die Verbindung zwischen Demo und Feldbefreiung an. Dabei verwies sie auf eine vermeintliche Aussage eines Feldbefreiers, der auf der Demo andere Feldbefreier kennengelernt hatte.

Die Anmelderin der Demo reichte Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Verbot ein. Am 5. Februar 2007 kam es zur Verhandlung. VG-Präsident Fritz nach die Sache selbst in die Hand und erklärte ziemlich zu Beginn der Verhandlung gleich, dass er ohnehin nur eingeladen hätte, um der Klägerin mal zu sagen, dass es so nicht ginge. Sie müsse sich schon überlegen, welche Bekannte sie so haben wolle - wer sich mit den Bösen aus der Projektwerkstatt einlasse, dürfe sich nicht wundern, meinte er damit. Folgerichtet bügelte er alle Anträge der Klägerin ab und beschied dann:

Verwaltungsgericht: Selbst schuld!

Eine Debatte zur Sache untersagte das Gericht. Weder durfte die Klägerin klären, was es mit dem dubiosen Verhör auf sich hatte noch wurden Anträge zugelassen, die die Lage auf der Demonstration zum Gegenstand hatte. Dass die Feldbefreiung mit der Demo nämlich gar nichts zu tun hatte, dass wollte das Gericht gar nicht überprüfen. Umso überraschender war die Begründung des Urteil. Die Kaltschnäuzigkeit, mit der arrogante Richter hier agieren, stinkt zum Himmel: Die Klägerin darf die Behauptungen der Stadt und der Polizei nicht überprüfen, weil sie - so der Richter - nichts zur Sache beitragen, aber im Urteil stützt er sich natürlich trotzdem genau da drauf. Rechtsbeugung in Gießen, immer wieder. Mit eigenen Formulierungen deutet Richter Fritz sogar mehr an, als Polizei und Stadt schon in ihrer Schlammschlacht gegen die Demoanmelderin geworfen hatten: Die Demo-TeilnehmerInnen selbst hätten die Straftaten begangen und seien nur zwischen diesen friedlich gewesen (S. 6 oben), die ganze Demo hätte ein "unfriedliches Gepräge" (S. 6 oben), die Demoleiterin hätte ein enges Verhältnis zu dem personalisierten Bösen in der Region, der Projektwerkstatt, und sei "richtunggebend" bei der Feldbefreiung gewesen (S. 5 unten). Das alles behauptete Fritz, obwohl er eine Beweiserhebung darüber im Prozess selbst verboten, sprich: alle Anträge dazu abgelehnt hatte.

Urteil Seite 5
Seite 5 und 6 des Urteils vom 5.2.2007
Urteil Seite 6

Im Protokoll der Gerichtsverhandlung ist festgehalten, wie die Klägerin Anträge zur Aufklärung stellte, aber Richter Fritz alles abschmetterte Auszüge von Seite 3 des Gerichtsprotokolls vom 5.2.2007:

Links

Gießener Anzeiger am 6.2.2007 zum verlorenen Prozess (Auszüge):
Aus Sicht des Vorsitzenden Richters Roland Fritz bestand somit ein hinreichender Grund für die Stadt Gießen, am Pfingstwochenende des vergangenen Jahres eine bereits genehmigte Mahnwache gegen "Grüne Gentechnik" zu verbieten. ... Wer sich wie die Klägerin politisch engagiere, laufe stets Gefahr, mit bestimmten Zusammenhängen wie der Feldzerstörung konfrontiert zu werden, zumal die Mahnwache in Sichtweite des Genfeldes stattgefunden habe. Daraus gelte es, Konsequenzen für zukünftige Veranstaltungen zu ziehen.