Organisierte Unverantwortlichkeit
Reader, Vortrag und Gerichtsprozess in Saarbrücken
Der Maulkorbprozess ++ Mehr Zensur ++ Angriffe auf Presse ++ Broschüre und Zutaten ++ Alle Quellen ++ Der Vortrag ++ Links
Nicht mehr zensiert! Zwei der wichtigen Personen in der deutschen Gentechnik, die Vielfach-Geschäftsführerin Kerstin Schmidt und der InnoPlanta-Chef und FDP-Landtagsabgeordnete Uwe Schrader, versuchten per gerichtlichen Verfügungen, die Kritik an ihrer "Tätigkeit" verbieten zu lassen. Daher waren ihre Namen geschwärzt. Mehr ... ++ Aktueller Newsletter
Doch sie verloren den Prozess in zweiter Instanz. Seti dem 25.8.2010 ist ausdrücklich erlaubt, "die Behauptungen aufzustellen oder zu verbreiten, die Uwe Schrader und Kerstin Schmidt,
a.) beabsichtigten "Steuermittel in eine Zentrale .für Genetikpropaganda und undurchsichtiger
Firmengeflechte zu verschieben",
b.) gehören einer Seilschaft für Fördermittelveruntreuung an,
c.) beabsichtigten in Üplingen ein neues EI Dorado für Geldwäsche entstehen zu lassen,
d.) seien rücksichtslos und profitorientiert,
e.) würden für "ihre dubiosen Firmenkonstrukte umfangreiche Firmen- und Steuergelder" einsacken
und
f.) seien Angehörige einer "Gentechnikmafia"
2. die Behauptung aufzustellen und zu verbreiten,
dass das AgroBioTechnikum, dessen Geschäftsführerin die Klägerin ist, vor allen "der Propaganda
und der Veruntreuung großer Mengen von Steuergeldern" diene sowie die BioTechFarm in
Üplingen, deren Geschäftsführerin ebenfalls die Klägerin ist, „wichtig zur Wäsche von Steuergeldern
in einem unübersichtlichen Gewirr von Firmen" sei.
3. die Behauptung aufzustellen und zu verbreiten, der Kläger
sei der "Macher aus dem IPK-Filz in Gatersleben" und habe Demonstranten "gekauft"
4. zu den in Ziffern 1 bis 3 genannten sonstige inhaltgleiche oder sinngemäße Äußerungen aufzustellen
oder zu verbreiten."
Sieg vor dem OLG Saarbrücken: Maulkorb aufgehoben!
Mittwoch, 25. August 2010, 11.00 Uhr im Saal 223 vor dem 5. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts in Saarbrücken (Franz-Josef-Röder-Straße 15): Berufung im Maulkorbprozess ... ein kurzer und deutlicher Prozess. Das OLG hob das Urteil auf. Bis dahin war es ein weiter Weg ...
Die Chronik des K(r)ampfes
Vorspiel: Erste Veröffentlichungen über die dunklen Geschäfte mit der Agro-Gentechnik
Die Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit" und der Vortrag "Monsanto auf Deutsch" sind nicht der Anfang der Auseinandersetzung, aber das erste Mal, dass diese eine breite Öffentlichkeit erreicht. Das hätte 2005 eine Veröffentlichung im Fernsehmagazin "Report" bereits schaffen können, aber es blieb überraschend still. Andreas Bauer mühte sich im Umweltinstitut München - vor allem zu speziellen Themen wie den Verflechtungen rund um Gatersleben oder das Agrobiotechnikum -, bis er dort gegangen und durch eine verbands- und grünennahe Sachbearbeiterin ersetzt wurde. Schließlich erschien die umfangreiche Studie "Kontrolle oder Kollaberation?" im Auftrag der Grünen. Das war erstmals ein großer Rundumschlag mit Schwerpunkt auf die Bundes- und EU-Behörden beim Zulassungsverfahren des MON810. Doch es blieb eine akademische Schrift, die in parlamentarischen Kreisen und Verbandsapparaten herumging. Vielleicht scheuten die Grünen auch selbst, aus allem mehr zu machen. Schließlich war, wie in der Studie noch verschwiegen wurde, die Rolle der Grünen-Oberen alles andere als applausverdächtigt. Auch später, als "Organisierte Unverantwortlichkeit" erschien, blieben die Grünen stumm ...
Im Original: Enthüllungschronik 2005 bis 2008 ... Diese Daten ausblenden ++ Alle Daten aus / einblenden
2005: Die SWR-Sendung "Report" thematisiert die Verflechtungen rund um das BVL
2006-2008: Andreas Bauer veröffentlicht mehrere Abhandlungen über die Seilschaften in der Gentechnik, u.a. rund um Gatersleben, in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern
2008: Antje Lorch und Christoph Then veröffentlichen die Studie "Kontrolle oder Kollaboration?" im Auftrag der grünen Bundestagsabgeordneten Ulrike Höfken. Die Studie wird in den Medien diskutiert.
Erster Hauptakt: Das Projekt "Monsanto auf Deutsch" startet
29. März 2009: Der rebellische Bio-Imker Micha Grolm hatte ins thüringische Schloss Tonndorf geladen. AkteurInnen aus verschiedenen Teilen gentechnikkritischer Bewegung sollten in entspannter Atmosphäre über das weitere Jahr nachdenken. Es kamen wenige - die Umweltverbände, zuhause an den Tischen der Ministerien und Hauptstadtbüros, glänzten durchgehend mit Abwesenheit. Dennoch hatte die kleine Runde am Schlosskamin Folgen. Hier entwickelten die GentechnikkritikerInnen die Idee, eine massentaugliche Veröffentlichung zu den Verflechtungen zwischen Behörden, Konzernen und Lobbyisten in Deutschland zu machen. Vorbild waren Buch und Film der französischen Autorin Marie-Monique Robin, deren Film "Monsanto. Mit Gift und Genen" laut Arte-Bilanz der "größte Erfolg des Jahres 2008" war. Fraglos - der Film war es auch wert. Robin selbst hatte auch nie Zweifel gelassen, dass eine solche Recherche bei anderen Agrarchemie-Konzernen nicht besser ausfallen würde. Aber niemand hatte Bayer, BASF & Co. sowie die Behörden hierzulande je genauer untersucht. Das müsse nachgeholt werden, war sich die Runde einig. Und begab sich ans Werk: Recherchieren, schreiben und die Verteiligung organisieren. Vor allem Letzteres geriet zu einem beeindruckenden Zeugnis des Zustandes derer, die die gegen die Agro-Gentechnik kämpfen: Kein bundesweiter Umwelt- oder Biolandbauverband und keiner der großen Saatgut- oder Lebensmittelhersteller im Biosektor unterstützte die Verteilung des Heftes. Mit dabei waren ungefähr die Hälfte der regionalen Belieferer von Naturkostläden und viele, viele kleine Initiativen und Vertriebe, von Dreschflegel über Cafe Libertád bis zu einigen Umweltmagazinen. Deren Aktivität und das Lauffeuer, was die Nachrichten aus der Broschüre entfachte, aber reichten, um ein ein kleines Wunder zu erzeugen: Nur wenige Tage nach der Auslieferung der ersten Auflage, von der immerhin 51.000 Stück gedruckt wurden, waren alle weg. Ein zweiter Druck musste her, nochmal 30.000 Stück ...
Im Original: 2009 - von der Idee zur Broschüre... Diese Daten ausblenden ++ Alle Daten aus / einblenden
Juni 2009: Die erste Auflage der Seilschaftenbroschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit" (Autor: Jörg Bergstedt) erscheint. Sie ist als Massenheft gedacht - auch angesichts dessen, dass Umwelt- und Biolandbauverbände genauso wie gentechnikkritische Medien meist wegen Feigheit für die Weiterveröffentlichung nicht in Frage kommen.
Juli 2009: Die erste Auflage ist vergriffen. Mit leichten Veränderungen geht die zweite Auflage in Druck.
Mit dieser zweiten Auflage haben AktivistInnen, die rund um die Hochburgen der deutschen Agro-Gentechnik aktiv sind, etwas besonderes vor. Sie Broschüre wird in jeweils mehreren Tausend Stück rund um die das AgroBioTechnikum in Groß Lüsewitz und die BioTechFarm in Üplingen. Jeder Briefkasten wird mit der farbigen Enthüllungsschrift bestückt. Das Wissen um die Verflechtungen wird aus den Bürosphären der Hauptstädte in die Auseinandersetzung vor Ort getragen. Möglicherweise ist es diese offensive Verteilung, die Uwe Schrader und Kerstin Schmidt dann veranlassen, gegen die Veröffentlichung vorzugehen. Der getroffene Hund jault ...
Das Projekt wächst: Mehr Auflagen, Zeitschriftentexte und Touren mit dem Vortrag
Die Broschüre bleibt ein Verteilungserfolg. Über Spenden werden die Druckkosten gedeckt - als perfekter Zufall sind die Spenden fast ebenso hoch wie die Druckkosten und der Versand der Pakete an die VerteilerInnen. Mehr hat das Projekt auch nicht gekostet - hier sind Menschen aktiv, die nicht für Geld, sondern aus Überzeugung agieren. Stiftungen, Verbände und andere, die angefragt wurden, lehnten eine Mitfinanzierung ab. Das Projekt "Monsanto auf Deutsch" stammt ausschließlich aus den Reihen von AktivistInnen.
Einige Zeitschriften, z.B. "Kritische Ökologie", "Ökologisch wirtschaften", "grünes blatt" und "Rabe Ralf" machen die Recherchen auch zu ihrem Thema und veröffentlichen Zusammenfassungen oder Texte zu bestimmten Themen aus der Sammlung der vielen Geflechte in der Agro-Gentechnik.
Vermehrt wird der Autor zu Veranstaltungen eingeladen, unter anderem dort, wo Genversuchsfelder stehen. Er baut eine Ton-Bilder-Schau zusammen, die in den folgenden 12 Monaten von über 5.000 Menschen angesehen wird - auf über 50 Einzelveranstaltungen. Die größten laufen ab Dezember 2009 in Bayern, im Allgäu und in Oberschwaben. Spitzenreiter ist die Halle in Kammerstein, wo 180 Menschen vom Ökobauer bis zum CSU-Vorsitzenden eine faszinierende Kulisse bilden. Ab 2010 beginnen auch andere AktivistInnen, diesen Vortrag zu halten - auf ausdrücklichen Wunsch des Autors.
- Download der Vortragsdateien und Mitschnitte des Vortrags siehe unten
Zweiter Hauptakt: Der getroffene Hund jault - Gentechnik-FunktionärInnen auf den juristischen Barrikaden
Die schnelle und breite Streuung der Broschüre rief einige der darin erwähnten MehrfachfunktionärInnen auf den Plan. Schließlich lieben sie die Ruhe und agieren gern unerkannt. Da löst eine solche Enthüllungsschrift natürlich keine Freude aus. Aber Seilschaften wären keine Seilschaften, wenn sie für so etwas keine Strategie hätten. Die war da - in Person des Ex-Wirtschaftsministers und Gentechnikförderers Horst Rehberger. Der ist Inhaber einer Anwaltskanzlei und über diese reichten Kerstin Schmidt und Uwe Schrader, die sich auf den Schlips getreten fühlten, Klage ein, damit die unangenehmen Wahrheiten nicht weiter verbreitet würden. Er tat das ... in Saarbrücken. In Saarbrücken? Warum denn das? Die Stadt ist in der Broschüre mit keinem Wort erwähnt, auch spielt keine der dargestellten Handlungen in dieser Saar-Metropole. Doch in Saarbrücken sitzt die Anwaltskanzlei von Rehberger - und hier war er vor über zwei Jahrzehnten auch selbst Wirtschaftsminister und wichtiger Parteifunktionär. Verfügte der FDPler über einen gutem Draht zur zuständigen Kammer des Landgerichts dieser Stadt. Der Verdacht kam sofort auf - und er sollte sich bestätigen im Verlauf einer Gerichtsverhandlung, die nie eine war und ohne jegliche Beweiserhebung zu einem bemerkenswerten Urteil in erster Instanz kam. Doch bis dahin vergingen Monate absurder Schriftwechsel und seltsamer Prozesstermine im Landgericht. Es begann mit der Klageerhebung am 17.8.2009 und schleppte sich über Widersprüche, erste Vollstreckungen und Widerspruch auch dagegen bis zu den ersten Gerichtsterminen. Schrader und Schmidt geht alles zu langsam, das Gericht kämpft mit Terminumlegungen, aber will vor allem eins: Den Prozess ganz vermeiden, dabei aber den Maulkorb rechtswirksam werden lassen.
Im Original: Von Klageerhebung bis zum ersten Prozess ... Diese Daten ausblenden ++ Alle Daten aus / einblenden
17.8.2009: Kerstin Schmidt, Uwe Schrader (und Horst Rehberger als Anwalt) erheben Klage gegen den Vorwurf der Seilschaften und die Broschüre "Organisierte Unverwantwortlichkeit". Ihr Ziel: Ein Maulkorb!
20.8.2009: Das Gericht ist zu Diensten - und schnell. Per Beschluss wird das erwünschte Verbot, Schmidt und Schrader weiter zu kritisieren, verhängt und von einer Gerichtsvollzieherin dem Beklagten überbracht. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keine Anhörung oder Gerichtsverhandlung. Der Prozess beginnt mit dem Verbot!
4.9.2009: Der Betroffene legt (über einen Rechtsanwalt) Widerspruch ein. Zudem wird beantragt, Schmidt/Schrader zur Hauptsachklage eine Frist zusetzen. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe wird gestellt mit entsprechenden Nachweisen.
2.9.2009: Schrader/Schmidt beantragen sehr schnell die erste Vollstreckung (2.9.2009), also eine erste Bestrafung - ohne dass der Beklagte überhaupt jemals angehört wurde. In ihrem Antrag behaupten sie, die Internetseiten und die Broschüre im Internet seien unverändert vorhanden. Das ist schlicht gelogen. Zudem richtete sich die ganze Verfügung gegen den Falschen, denn der Beklagte war und ist gar nicht Inhaber der Internetseite. Das Gericht wird sich dafür aber nicht interessieren, sondern Schmidt/Schrader auch hier zu Diensten sein. Am 21.9. legt der Beklagte gegen die Vollstreckung Widerspruch ein.
8.9.2009: Das Gericht lädt zur Verhandlung - am 28.9.2009 soll sie stattfinden. Eine Terminabsprache mit den Beklagten findet nicht statt. Die Anträge des Beklagten (Hauptsachklage und Prozesskostenhilfe) werden nicht behandelt.
17.9.2009: Schrader/Schmidt geht es nicht schnell genug - sie mahnen nochmal die Vollstreckung, also die erste Bestrafungsaktion, an. Wieder lügen sie hinsichtlich vermeintlich unterbliebender Veränderungen der Internetseite und der dort erhältlichen elektronischen Fassung der Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit".
28.9.2009: Auf Antrag des Beklagtenanwaltes wird der Termin umgelegt, aber wieder nicht direkt abgesprochen. Der neue Termin am 12.10. passt wieder nicht. Die Anträge des Beklagten (Hauptsachklage und Prozesskostenhilfe) werden weiter nicht behandelt. Der Beklagte kann daher keinen Anwalt bezahlen - ohne aber darf er am 12.10.2009 gar nicht teilnehmen.
Am 29.9.2009 schreibt ein Anwalt des Beklagten, dass die Nichtverschiebung bedauerlich sei und mahnt erneut an, dass die Anträge bearbeitet werden sollen. Doch das Gericht tut nur, was Schmidt/Schrader wollen.
30.9.2009: Schmidt/Schrader äußern sich nochmal zum Verfügungsantrag - unter anderem behaupten sie, dass sie den Richtigen beklagen, obwohl der die Internetseite gar nicht innehalt.
1.10.2009: Zum dritten Mal drängeln Schmidt/Schrader auf eine erste Bestrafung und widersprechen dort der Entgegnung vom 21.9.
Am 12. Oktober kam es dann zur ersten Verhandlung. Da das Gericht den Antrag des Beklagten auf Prozesskostenhilfe aber gar nicht bearbeitet hatte, konnte sich dieser keinen Anwalt leisten, der mit zum Gericht gekommen wäre. Allein aber durfte er nicht agieren. Ihm war vorgeschrieben, einen Anwalt zu nehmen, aber das Gericht verhinderte, dass er das auch konnte. Die logische Folge war ein Versäumnisurteil. Am 22.10.2009 legte der Anwalt des Beklagten Einspruch ein und das Gericht lud zu einem neuen Termin, der dann auch stattfand. Doch bis dahin geschah noch einiges mehr - tiefe Griffe in die Kiste der schmutzigen Tricks seitens des Gerichts bestimmten den Ablauf ...
Verschleppen, was dem Gentechnikkritiker nutzen könnte
Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung
Zu einer bizarren Auseinandersetzung entwickelte sich der Versuch des beklagten Autors, sich verteidigen zu können. Weil der Streit gleich vor dem Landgericht ausgetragen wurde, durfte er sich nicht selbst verteidigen, sondern musste einen Anwalt beauftragen. Das aber kostete Geld - Geld, dass er nachweislich nicht hatte. Ohne Anwalt aber wäre das Verfahren von vornherein verloren gewesen. Also beantragte er - was das geltende Recht so auch vorsieht - Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwaltes. Doch das Gericht reagierte nicht. Der erste Gerichtstermin fand ohne Beschluss zur Prozesskostenhilfe, deshalb ohne Anwalt statt. Der Beklagte kassierte folglich ein Versäumnisurteil, denn ohne Anwalt ist das gleiche wie gar nicht anwesend sein.
Im Original: Verschleppungstricks in Robe ... Diese Daten ausblenden ++ Alle Daten aus / einblenden
Aus dem Widerspruch des Anwaltes vom 4.9.2009 gegen die einstweilige Verfügung: "Schließlich wird beantragt, dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Unterzeichners zu bewilligen." Nichts geschah ...
Ganz ähnlich heißt es im Widerspruch des Anwaltes am 21.9.2009 gegen die kurz danach verhängte erste Vollstreckungsstrafe: "Da der Antragsgegner aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, wird beantragt, dem Antragsgegner auch für das Vollstreckungsverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Unterzeichners zu bewilligen." Auch hier: nichts geschah ...
Am 23.9.2009 schrieb das Landgericht in Sachen Prozeskostenhilfe - es stellte die Nachfragen, "wovon der Verfügungsbeklagte bei einem Brutteinkommen von 230 EUR seinen Lebensunterhalt bestreitet. Es mag ferner erläutert werden, wieso keine Wohnung vorhanden ist." Für die Beantwortung stellte das Gericht eine "Frist zur Stellungnahme" auf den 8.10.2009.
Da der erste Gerichtstermin am 12.10.2009 sich bedrohlich näherte, erinnerte der Anwalt mit Fax am 29.9. nochmals: "Zu den Fragen, die im Schreiben vom 23.09.2009 aufgeworfen worden sind, wird noch Stellung genommen. Rein vorsorglich wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass dem Antragsgegner nach Vorlage der übermittelten Unterlagen stets ohne jede Rückfrage Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist." Kurz danach wurden die Fragen des Gerichts hinsichtlich Lebensunterhalt und Wohnung des Beklagten beantwortet - rechtzeitig vor Fristablauf. Doch die Frist hatte für das Gericht selbst offenbar gar keine Bedeutung. Jedenfalls passierte nach dem 8.10. weiterhin nichts.
Dann kam der 12.10.2009 und damit der Tag der ersten Verhandlung vor Gericht. Das Gericht hatte selbst dafür gesorgt, dass sich der Beklagte nicht verteidigen konnte. Der Gerichtstermin war daher kurz. Im Beschluss vom 12.10.2009 wird kurz und bündig "für Recht anerkannt: Die einstweilige Verfügung vom 20.08.2009 wird bestätigt."
War das Absicht? Wollte das Gericht mit seiner Verschleppungstaktik die Teilnahme des Beklagten verhindern, um dann ein solches Abwesenheitsurteil fällen zu können? Immerhin war dann sicher, dass keine Erörterung zur Sache stattfinden müsste. Denn die dürften Rehberger, Schmidt und Schrader angesichts der hervorragenden Quellenlage der Broschüre gefürchtet haben. Wurde mit dem Gericht vereinbart, das auf jeden Fall zu verhindern? Der weitere Verlauf des Verfahrens ließ aus dieser Vermutung allmählich Gewissheit werden. Denn der Beklagte ließ einen Anwalt (selbst darf er das ja nicht) Einspruch einlegen. Eine Wiederholung und damit letzte Chance biligt das Zivilrecht zu. Doch der Beklagte hatte immer noch keine Prozesskostenhilfe: Würde das Gericht noch einmal das gleiche Spiel wagen?
Bereits vier Tage nach dem Einspruch flatterte die neue Ladung ein. Die zweite Verhandlung wurde terminiert auf Montag, 7.12. um 12.15, weiter am Landgericht Saarbrücken (Hardenbergstr. 1). Wieder begann der absurde Streit um die Prozesskostenhilfe. Immer deutlicher zeigte sich, dass das Gericht tatsächlich die Taktik verfolgte, den Beschluss zugunsten von Schmidt und Schrader erst gefällt zu haben und ihn nun in die endgültige Rechtsgültigkeit zu retten, in dem einfach nie darüber verhandelt werden konnte. War es beim ersten Prozesstermin noch der Tricks, den Antrag auf Prozesskostenhilfe gar nicht zu bearbeiten und dann in
Folge der vom Gericht selbst herbeigeführten Lage ein Versäumnisurteil zu fällen, so warteten die GentechnikunterstüterInnen in Robe diesmal mit einer neuen, noch unverschämteren Variante auf: Sie lehnten den Prozesskostenhilfeantrag ab, weil der Beklagte zwar kein Geld habe, aber ja arbeiten gehen könnte!
Es folgte das übliche Prozedere, was einem Beklagten nur übrig bleibt, wenn ein Gericht blockt:
- Widerspruch gegen die Ablehnung der Prozesskostenhlfe am 10.11.2009
- Begründung zum Widerspruch am 13.11.2009 und dazugehörige Erklärung des vom Maulkorb Bedrohten
Doch keine Chance! Das Gericht steigerte den Grad des Sozialrassismus, d.h. der Diskriminierung vermeintlich sozial Benachteiligter. Unverschämtheit drauf: Der offiziell als Schriftsteller geführte Beklagte solle gefälligst solche Sachen schreiben, die im Mainstream gewünscht sind (Schreiben des Gerichts vom 16.11.2009).
Ganz nebenbei stellte es - immerhin zu diesem Zeitpunkt noch ohne jegliche Überprüfung oder Verhandlung zur Sache - fest, dass die bisherigen Angaben von Schmidt/Schrader "schlüssig" seien. Dabei wußte das Gericht bereits, dass Schmidt/Schrader mindestens zweimal falsche Angaben gemcht hatten (siehe oben). Wie auch immer - der Vorgang ging nun an das Oberlandesgericht. Dort musste neu entschieden werden.
Das geschah auch - und wie: Am 20.11.2009 beschloss das Oberlandesgericht aufgrund der Beschwerde vom 10.11.2009:
"Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsbeklagten wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 02.11.2009 (9 O 298/09) abgeändert und dem Verfügungsbeklagten rückwirkend ab Antragstellung Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt Tronje Döhmer, Gießen, bewilligt." Auch zur Sache stellte das Gericht abweichend vom Landgericht fest, "dass schwierige rechtliche und tatsächliche Fragen zu klären sind". So einfach, wie geplant, dürfe es sich das Landgericht nicht machen. Sagte das OLG - doch das Landgericht wollte es anders - und machte es anders!
Hauptsacheverfahren verhindern
Zu einer endlos wirkenden Hängepartie entwickelte sich der Antrag auf eine Fristsetzung zur Hauptsachklage. Dazu kurz erklärt: Wer Opfer einer einstweiligen Verfügung wird, kann nicht nur Beschwerde einlegen, sondern vom Gericht verlangen, dass die Verfügungskläger einen Schritt weiter geben müssen. Üblicherweise geschieht das innerhalb von 14 Tagen auch. Dann wird nicht nur im Eilverfahren, sondern im Hauptverfahren verhandelt. Das bietet mehr Platz, um die ganzen Fragen, Beweismittel usw. ausführlich zu klären. Es ist also vor allem dann gut, wenn mensch sich Chancen ausrechnet - während die andere Seite dann überlegen muss, ob sie diesen Schritt auch wagt. Tut sie es nicht, hat sie auch das erste, d.h. das Eilverfahren verloren. Ein Pokerspiel. Da die Quellenlage zur Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit" gut war, gingen Autor und Anwalt von Beginn an diesen Schritt. Doch der Antrag auf Fristsetzung zur Hauptsachklage wurde vom Gericht einfach ignoriert. Das Spiel wurde so zwar immer offensichtlicher, dass es darum ging, einen Maulkorb ohne Beweiserhebung zu verhängen. Mit geltendem Recht hatte das aber wenig zu tun. Nur: Was lässt sich gegen RichterInnen machen, die Recht verdrehen?
Im Original: Verweigerte Fristsetzung zur Hauptsachklage ... Diese Daten ausblenden ++ Alle Daten aus / einblenden
4.9.2009: Schon in der ersten Erwiderung "beantragt, ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass die Antragsteller binnen einer Frist, deren Länge in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, Hauptsacheklage zu erheben haben."
29.9.2009: Nachdem über drei Wochen reaktionslos vorüber waren, fragt der Anwalt nochmals nach: "Mit Schriftsatz vom 04.09.2009 ist beantragt worden, den Antragstellern eine Frist zur Erhebung der Hauptsachklage zu setzen. Nach Lage der Handakten des Unterzeichners hat dieser Antrag noch immer keine Reaktion erfahren". Es sollte so bleiben ...
22.10.2009: Die nächste Nachfrage: "Nach Aktenlage wurde dem Verfügungsklägern bis heute auch keine Frist zur Klageerhebung in der Hauptsache gesetzt. Damit werden die Rechte des Verfügungsbeklagten massiv beschnitten. Der Verfügungsbeklagte bitte nun um Bekanntgabe sachlicher Gründe, die einer Bescheidung der bestellten Anträge entgegen stehen." Doch auch das änderte nichts. Das Gericht mauerte weiter. Ebenso wurden Beiordnungsgesuch und Prozesskostenhilfeantrag nicht bearbeitet. Auch das monierte der Anwalt am 22.10.2009 nochmals. Faulheit als Grund der Verweigerung schied aus, denn gleichzeitig erließ das Gericht am 15.10.2009 die erste Vollstreckungsstrafe - Geld zahlen oder 10 Tage Knast bekam der Autor von "Organisierte Unverantwortlichkeit" schon mal verpasst, obwohl immer noch weder verhandelt noch irgend ein Beweis geprüft wurde.
24.11.2009: Der Anwalt fragt erneut nach, warum sich in der Hauptsachklage nichts tut. Der Text ist diesmal energischer: "Mit Schriftsatz vom 04.09.2009 beantragte der Verfügungsbeklagte, das Gericht möge den Verfügungsklägern eine Frist zur Klageerhebung in der Hauptsache setzen (§ 926 ZPO). In der Folgezeit ließ der Verfügungsbeklagte mehrfach nachfragen, warum über den Antrag noch nicht entschieden worden ist. Eine Reaktion auf die Anfragen erfolgte nicht. Bis heute ist über den Antrag nach § 926 ZPO nicht entschieden worden. Namens und im Auftrage des Verfügungsbeklagten wird das Gericht hiermit aufgefordert, bis spätestens 03.12.2009 mitzuteilen, welche sachlichen Gründe einer Bescheidung des Antrages vom 04.09.2009 entgegenstehen."
Doch auch diese gesetzte Frist ließ das Gericht tatenlos verstreichen. So rollte die Sache auf den 7. Dezember zu, den Tag, an dem die erste Gerichtsverhandlung in Saarbrücken tatsächlich stattfinden sollte. Dort führte die Verweigerung zu einem Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Nach wenigen Sekunden war der Prozess vorbei. Das Gericht befand später jedoch: Die Verweigerungen waren völlig okay und die RichterInnen daher nicht befangen.
Tempo, wo es den Gentechnik-FunktionärInnen hilft: Die erste Vollstreckungsstrafe
Das die verweigerte Fristsetzung zum Hauptsacheverfahren und die erst verschleppte, dann rechtswidrig abgelehnte Prozesskostenhilfe keine Folge von Faulheit war, zeigte das Gericht immer dann, wenn es den Gentechnik-FunktionärInnen zu Hilfe kam. Hier ging es schnell - die Knute des Gesetzes wurde ausgefahren. Zwischen dem ersten Urteil am 12.10.2009 und der ersten Bestrafung brauchte das Gericht gerade einmal drei Tage. Am 15.10.2009 fällte es den ersten Vollstreckungsbeschluss: 10 Tage Haft für den Autor der Broschüre. Schon das Datum überraschte, denn schließlich hatte das Gericht am 21.9.2009 einer Verlegung des Termins vom 12.10. nicht zugestimmt mit der Behauptung, dass "das Gericht in der Kammer-Besetzung nur 14tägig tagt." Jetzt fiel der nächste Kammerbeschluss schon nach drei Tagen. Der Beschluss erging zudem ohne direkte Anhörung des Betroffenen und übernahm einfach die Angaben der KlägerInnen Schmidt und Schrader. Die behaupteten, dass die Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit" unverändert im Netz zu sehen sei. Das Gericht überprüfte laut Vollstreckungsbeschluss nur, dass die Broschüre dort noch war und behauptete dann einfach: "Die Broschüre selbst ist in unveränderter Form erreichbar". Da glaubte es blind den KlägerInnen. Kein Ausdruck wurde zum Beweis erstellt - er fehlt bis heute. Doch der Vollstreckungsbeschluss hielt auch ohne jegliches Beweismittel.
Tatsächlich hatte der Beklagte, obwohl er weder Inhaber der Internetseite war und istwider seiner Überzeugung nach dem Erlass der Verfügung eine neue Version der Broschüre erzeugt und verbreitet. Die Internetseiten www.biotech-seilschaften.de.vu, wegen derer er in Saarbrücken vor Gericht stand, liefen nie auf seinen Namen. Doch Schrader und Schmidt ging es darum, den Autoren der Broschüre mundtot zu machen - und brav beschloss das Gericht, dass der Beklagte für die Internetseite verantwortlich sei. Geprüft hat es das nie. So blieb dem Beklagten wieder nur die Beschwerde (22.10.2009) und zwei Tage später die Abgabe einer genaueren Begründung.
Während also das Gericht seine zwei Geschwindigkeiten beim Verfolgen eines politisch gewünschten Zieles zeigte, näherte sich der neu geladene Termin des 7.12.2009. Erstmals sollten sich die KontrahentInnen im Gerichtssaal treffen - vor den drei RichterInnen, die ihre Voreingenommenheit und Befangenheit so deutlich gezeigt hatten. Sicherlich gegen eigene Überzeugung gewährten sie dem Beklagten am 2.12.2009 sogar Fahrtkosten. Unter dem Druck des eindeutigen Beschlusses des höheren Gerichts zur Prozesskostenhilfe wollte das Landgericht wohl keine weiteren Fehler machen.
Außerdem flatterte noch ein Brief der KlägerInnen ins Haus. Schrader und Schmidt ließen die Anwaltskanzlei am 17.11.2009 zum Widerspruch gegen die Vollstreckung Stellung nehmen. Der Text erreichte die Beklagten am 3.12. und war starr vor Hass - ein, am Ende ja erfolgreicher, letzter Versuch, das Gericht weiter gegen die Person des Beklagten einzuschwören. Argumente fehlten weitgehend. Es ging um die Vollstreckungsstrafe. Denn obwohl noch gar kein Gerichtstermin stattfand, hatte der Autor der Broschüre über die Seilschaften ja schon die erste Strafe kassiert. Den Beleg, dass verbotene Aussagen im Internet enthalten waren, blieben Schmidt und Schrader jedoch schuldig. Stattdessen beriefen sie sich nun auf die Aussage des Gerichtes, eine solche Broschüre gesehen zu haben - doch niemand konnte sie je vorlegen. Ein Ablauf ganz nach dem Geschmack der Gentechnikfans, die die Beweiserhebung ja umgehen wollten: Sie sagen dem Gericht, es sei so und so. Das Gericht überprüft das nicht, sondern beschließt: Ja, es ist so und so. Daraufhin stützen sich die Kläger darauf auf die Aussage des Gerichts. Als der Beklagte widerspricht, werfen sie ihm "den Tatbestand der üblen Nachrede, wenn nicht gar der Verleumdung" vor. Wer einem Gericht widerspricht, verleumdet automatisch, weil das Gericht immer recht hat: "Der Verfügungsbeklagte bezichtigt das erkennende Gericht mit seinen Auführungen somit der Lüge". Und das ist dann eben auch gleich eine Straftat, so die Logik. Einmal in Fahrt, werfen sie mit Beleidigungen nur so um sich: "Er ist es nämlich, der unbescholtenen Bürgern kriminelle Handlungen vorwirft, ohne diese Vorwürfe auch nur im entferntesten nachweisen zu können. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass er in einem der 'Feldzerstörer-Prozesse' bereits in zweiter Instanz zu einer 6-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Dies zeigt doch eindeutig, dass der Vollstreckungsschuldner über keinerlei nennenswerte Selbstreflexion verfügt und sich vielmehr fast ausschließlich der Konstruktion von Verschwörungstheorien widmet." Die Verurteilung wegen einer Feldbefreiung gehört zwar gar nicht zum Thema, klingt aber mächtig böse.
Im Original: Schreiben der Kläger am 17.11.2009 ... Diese Daten ausblenden ++ Alle Daten aus / einblenden
7.12.2010: Erstmals vor Gericht ...
Jeder Akt sollte ein Vorspiel haben - so war es auch hier. Es begann am Sonntag 6.12., 18 Uhr in Saarbrücken im Kultur- und Werkhof und war ein Vortrag über die Seilschaften. Am Folgetag luden Aktion 3. Welt Saar und Attac zu einem Pressegespräch und vor dem Gerichtsgebäude standen DemonstrantInnen, die sich gegen Zensur und die Agro-Gentechnik wehrten siehe Foto). Eine Überraschung kam aus Berlin: Passgenau zum Prozessauftakt präsentiert das Gen-ethische Netzwerk etwas Neues. Das Lexikon der Gentechnik-Seilschaften wurde Internet freigeschaltet, beworben mit einer Presseinfo mit Bezug "zu dem heute in Saarbrücken stattfindenden Prozess gegen den Gentechnik-Kritiker Jörg Bergstedt." In der richtigen Ahnung sagten die Autoren der Presseinformation voraus: "Auch vor Gericht wird an der Sache - dem engen Beziehungsgeflecht zwischen den Behörden und denen, die eigentlich kontrolliert werden sollen - vorbei gestritten." So geschah es auch.
- Vorab-Presseinfo am 27.11.2009
- Ankündigungen im Internet bei der Aktion 3. Welt Saar und in der Presse: S-O-Z ++ Scharf-links ++ Indymedia


Demonstration vor dem Landgericht Saarbrücken am 7.12.2009
Doch der Prozess dauerte nur 30 Sekunden und platzte dann. Uwe Schrader, Chef des Gentechnik-Lobbyverbandes InnoPlanta, hatte da noch gar nicht Platz genommen. Der Anwalt des Beklagten hatte einen Befangenheitsantrag vorgelegt und stichhaltig begründet, dass das Gericht die Sachaufklärung fortgesetzt behindere. Konkreter Anlass war die inzwischen drei Monate andauernde Weigerung, eine Frist zur Hauptsachklage zu setzen (siehe oben). Denn nur im Hauptsacheverfahren wäre eine präzise Aufklärung möglich. Das aber schien das Gericht nicht zu wollen - und so der Befangenheitsantrag. Als zusätzlicher Grund wurden Verschleppung und sozialrassistische Anwandlungen im Umgang mit der Prozesskostenhilfe geltend gemacht. Dieser Antrag musste nun erst einmal bearbeitet werden - und so war das Verfahren schnell zu Ende.
Gut vertreten waren Medien von Rundfunk über Zeitungen bis zu
Presseagenturen. Uwe Schrader versuchte nach
dem Prozess in seinen Erklärungen, den Spieß umzudrehen und behauptete,
dass der Befangenheitsantrag die Aufklärung verhindern solle. Dass die
Behinderung von Aufklärung Gegenstand des Antrags war, erwähnte er
nicht. Klar dürfte aber sein, dass die Gegenseite den Plan hatte, den Maulkorb schnell und geräuschlos zu verhängen. Ohne die Intervention des Oberlandesgerichtes gegen die rechtswidrigen Ablehnungen der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht (mit Nachtreten) wäre der Plan vermutlich sogar aufgegangen. Nun aber wirkte das Gericht überrascht, dass Gegenwehr kam und zog deshalb wohl auch schnell die Reißleine. Jetzt musste hinter den dicken Mauern des Gerichts und vielleicht auch in den Seilschaften der Gentechnik ein neuer Plan her, wie dieser Prozess zwar mit Maulkorbverhängung, aber ohne Verhandlung zur Sache zu Ende zu bringen sei.
Nach dem Prozess führten viele Anwesende noch einige Diskussionen vor dem Gebäude - auch mit den anwesenden JournalistInnen. Während Uwe Schrader eher unzufrieden wirkte und seinen Anwalt um Aufklärung zu dem unvorhergesehenen Ablauf bat, signierte der als Zuschauer anwesende Horst Rehberger brav sein Buch "Unterwegs", in dem er davon träumte, dass Europa weiter mit seiner Technik die Welt beglücken solle (wie bisher schon?) und mitteilte, dass er mit Uwe Schrader die "Leidenschaft" für die grüne Gentechnik teile.



Ausschnitt von S. 243 aus dem Buch "Unterwegs" von Horst Rehberger ... und die Widmung
- Genauerer Bericht auf Indymedia
- DDP auf Yahoo! und Adhoc ++ Saarländische Zeitung ++ Gießener Allgemeine, 9.12.2009 (siehe rechts)
- Gerichtsprotokoll ++ Infotext beim Informationsdienst Gentechnik
Das Nachspiel zum 7.12. ist das Vorspiel zum nächsten Verhandlungstermin
Der Druck auf das Gericht wirkte: Schrader/Schmidt wurd eine Frist von 14 Tagen zur Erhebung der Hauptsachklage gesetzt. Jetzt mussten sie sich entscheiden - ein umfangreiches Verfahren, in dem alles genau geprüft werden, oder klein beigeben! Sie entschieden sich - möglicherweise nach Vorabklärungen mit dem Gericht, wie nun neu zu verfahren sei, für die die große Auseindersetzung und reichten Hauptsachklage ein. Jetzt hätte es spannend werden können - aber das genau wollte das weiter befangene Gericht ja nicht und entwickelte einen neuen Plan. Wussten Schrader und Schmidt davon bereits, als sie Hauptsachklage einreichten?
Absurderweise fällte die gleiche Kammer die ersten Beschlüsse. Als ginge es nicht um die gleiche Sache! Im Eilverfahren lief gerade ein Befangenheitsantrag, aber hier machen die gleichen Personen einfach weiter. Formal korrekt, aber eben ein Zeichen, wie wirklichkeitsfremd Justiz ist. Auch sonst ging zunächst alles seinen formalen Lauf: Am 24.2.2010 schickte der Anwalt des Beklagten die Erwiderung zur Hauptsachklage. Die RichterInnen gaben nichtssagende Erklärungen zum Befangenheitsantrag ab - und schließlich wurde die Befangenheit abgelehnt. Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Anwalt Döhmer legte wieder Beschwerde ein ( was bleibt einem sonst?) und reichte die - wie immer zusammen mit dem Beklagten erstellte - Begründung am 22.1.2010 nach. Doch auch das höhere Gericht (OLG am 8.2.2010) fand alles völlig in Ordnung. Sozialrassismus, Verschleppung in politischer Absicht ... das ist schlicht normal. Wahrscheinlich haben sie sogar recht.
Am 12.3. setzte das, jetzt formal von jeglichem Befangenheitsverdacht befreite Gericht den nächsten Termin fest: Montag, 29.3., um 12 Uhr. Gleicher Ort.
In der Hauptsachklage erwiderte der Beklagte und legte nun das umfangreiche Beweismaterial vor: Vier dicke Aktenordner wanderten per Paket sowie in der dann folgenden Gerichtsverhandlungen zum Gericht. Darauf schickten die KlägerInnen am 22.3. ein Schreiben zur Klageergänzung. Der Kurs der KlägerInnen blieb darin: Nicht über die Broschüre reden, weil diese einfach zu gut belegt ist. Aber trotz die zentralen Aussagen verbieten lassen.
Auf ein Neues: Gerichtsverhandlung am 29.3.2010
Auch diesmal hatte alles wieder in kleines Vorspiel. Am Freitag, den 26. März, lief um 19 Uhr im BioFrischMarkt Saarbrücken der Vortrag "Monsanto auf Deutsch" zu den Gentechnik-Seilschaften. Als es dann losgehen sollte, waren wieder einige
UnterstützerInnen gekommen - leider erneut nur wenige aus Saarbrücken
selbst. Das sollte sich ändern, fanden viele, denn auf Dauer ist es nicht
zumutbar, dass Menschen solch lange Strecken fahren (diesmal waren u.a.
Unterstützer aus dem Bodenseeraum und nahe Stuttgart dabei).
Der zweite Verhandlungstag dauert knapp eine halbe Stunde - obwohl jetzt sogar zwei Verfahren in einem abgewickelt wurden. Denn es war der zweite Termin im Eilverfahren und der erste im neuen, inzwischen ja eröffneten Hauptsachverfahren . Wieder wurden nur die eigentlich schon ausgetauschten Schriftstücke nochmal erwähnt, die schon gestellten Anträge nochmal gestellt. Das hat allein formale Ursachen, denn Anträge müssen mündlich benannt werden, sonst zählt es nicht. Das Gericht wusste immer schon, wer was vorschlägt und legte den beiden Anwälten die Formulierungen in den Mund.
- Protokoll der Gerichtsverhandlung
Am Ende legte das Gericht dann für den 26.4. um 9 Uhr, Saal 114 im Nebengebäude des Landgerichts einen Verkündungstermin fest. Was sie dort verkünden wollten, verrieten sie nicht. Dass es bereits das Ende von Allem sein würde, ahnte niemand. Denn Beweise waren noch keine erhoben. Und sollten es auch nicht. Das Gericht blieb der alten Linie treu - auch im eigentlich der umfangreicheren Beweiserhebung dienenden Hauptsachverfahren: Maulkorb verhängen ohne Prüfung in der Sache!
Bis es soweit war, passierte noch ein bisschen - der Austausch von Schriftsätzen füllte die nächsten Tage. Schrader und Schmidt ließen zu den vorgelegten Beweisen und Quellen Stellung nehmen.
Die neue Strategie war die alte: Maulkorb verhängen, die Sache nicht prüfen
Der neue Kurs deutete sich im Schreiben der Kläger an. Denen lagen jetzt alle Quellen in einem dicken Aktenordner vor (siehe Downloads dieser Akte unten).
Die Schriftwechsel bis zum Verkündungstermin:
- Stellungnahme der KlägerInnen am 16.4.2010
- Stellungnahme des Beklagten am 19.4.2010, den dem zu allen verbotenen Aussagen noch einmal die gesamten Beweise und Quellen zusammengestellt werden. Dieses Schreiben ist, weil es entsprechend den untersagten Passagen sortiert ist, die übersichtlichste Gegendarstellung zur Maulkorbklage.
Zwischendurch die Neuigkeiten zusammengefasst: Newsletter zu Gentechnik-Seilschaften am 18.4.2010
26.4.2010: Der Schock - Urteil bereits im Hauptsachverfahren!
Was am 26.4. dann verkündet wurde, war selbst für die, die das Gericht von Anfang an als befangen erlebt hatten, überraschend. Die drei RichterInnen fällten nämlich bereits das Urteil im Hauptsacheverfahren. Der Maulkorb wurde wunschgemäß verhängt. Ohne jegliche Erörterung, Beweiserhebung oder Vernehmung von ZeugInnen fiel in einem Hauptsachverfahren ein Urteil. Und das hatte es in sich: Etliche Tatsachenbehauptungen wurden einfach zu Meinungen umgedeutet, um ihren Wahrheitsgehalt nicht überprüfen zu müssen. Dabei hatten selbst die Kläger schon ganz zu Beginn am 30.9.2009 ausgeführt: "Tatsachen
sind solche Sachverhalte, die dem Beweis zugänglich sind, dies ist bei den o. g. Passagen
des Dokuments der Fall, es handelt sich mithin um Tatsachenbehauptungen." Sie wiederholten das bis zum Schluss, nämlich auch noch in ihrem letzten Schriftsatz vom 16.4.2010 erklärt: "Hinsichtlich der streitgegenständlichen Passagen wird nach wie vor
davon ausgegangen, dass es sich hierbei um Tatsachenbehauptungen,
welche dem Beweis zugänglich sind und nicht um Werturteile
handelt, welche auf einer persönlichen Meinung beruhen. Hiervon geht
der Verfügungsbeklagte im Übrigen selbst aus, da er davon spricht,
dass bei der in der 'Broschüre mitgeteilten Tatsachen sorgfältig recherchiert
worden sind und der Wahrheit entsprechen'." Damit hatten sie völlig recht. Doch obwohl KlägerInnen und Beklagte sich hier einig waren, fällte das Gericht genau die gegenteilige Entscheidung - genau, um diese Tatsachen nicht prüfen zu müssen. Stattdessen vollzog es genau die gegenteilige Umwertung: Aus fast allen Tatsachenbehauptungen wurden Meinungsäußerungen - und die wurden dann, um die Meinungsfreiheit umgehen zu können, zu unerlaubten Schmähkritiken umgedeutet: "Offensichtlich ist, dass das Gericht durch solche Umdeutung eine Beweiserhebung, wie sie für Tatsachenbehauptungen notwendig wäre, verhindern und so den Verfügungsklägern auf nicht zulässige Art zum Erfolg verhelfen und gleichzeitig vor einem genaueren Blick hinter die Kulissen ihres Wirkens schützen wollte", schrieb der Anwalt später des Beklagten in der Berufung. Das einzige, was dem Landgericht dabei zu bescheinigen blieb, war eine unübersehbare Phantasie im Verdrehung von Recht. Denn ganz so einfach war das nicht, aus Begriffen wie Propaganda oder Geldwäsche eine Schmähkritik zu basteln - und dann noch das Schreiben des Beklagten vom 19.4.2010 mit genauen Erklärungen dieser Vorwürfe wegzuwischen. Dem Gericht gelang das wie folgt:
Propaganda - kommt nur in Diktaturen vor ...
Das Gericht ging wie folgt vor: Zunächst wurde die Tatsachenbehauptung umgedeutet, anschließend wird die Meinungsäußerung im zweiten Schritt zur Schmähkritik aufgewertet. Begriff . Das eigentlich harmlose und in Literatur sowie Medien vielfach benutzte Wort „Propaganda“ wurd im Urteil zum Begriff für Manipulation in diktatorischen Systemen umdefiniert. Dann leitete das Gericht aus dieser willkürlichen und mit nichts belegten Definition die Ungerechtfertigkeit des Vorwurfs ab, um ihn dann als als Schmähkritik zu untersagen. Es wäre für das Gericht einfach gewesen, den allgemeinen Gebrauch und den Sinngehalt des Begriffes „Propaganda“ zu prüfen. Er ist in vielen Medien, z.B. in einem Bericht in „Der Spiegel“ für Werbung der Atomkraftindustrie an Schulen: "Der Unterrichtsbogen zur Kernenergie wirkt jedenfalls wie ein Propagandapapier der
Atomlobby und
das ist er auch ..." Die Neue Rheinische Zeitung bezeichnete Äußerungen des Präsidentschaftsbewerbers Joachim Gauck am 7.7.2010 als "Neoliberale Propaganda". In Braunschweig heißen sogar gewöhnliche Werbeagenturen so - alles Diktatur? Lexika wird das Gericht auch nicht benutzt haben. So gibt es beispielsweise in der Internetenzyklopädie „Wikipedia“ keinerlei Hinweise auf die Verwendung nur in Diktaturen. Als Belege stellte der Beklagte für die Berufung deshalb eine Sammlung von Beispielen zusammen.
Im Original: Begriff "Propaganda" im deutschen Sprachraum ... Diese Daten ausblenden ++ Alle Daten aus / einblenden
Definition auf Wikipedia:
Propaganda bezeichnet einen absichtlichen und systematischen Versuch, Sichtweisen zu formen, Erkenntnisse zu manipulieren und Verhalten zu steuern, zum Zwecke der Erzeugung einer vom Propagandisten erwünschten Reaktion. Der Begriff 'Propaganda' wird vor allem in politischen Zusammenhängen benutzt; in wirtschaftlichen spricht man eher von 'Werbung', in religiösen von 'Missionierung'. Nicht jedes politisch werbende Handeln ist Propaganda; z. B. werden Sichtweisen auch unbeabsichtigt durch erfahrene Wohltaten oder beobachtete Verdienste geformt. Propaganda im modernen Sinne ist demgegenüber eine eigens zur Beeinflussung, Manipulation und Herrschaftssicherung eingesetzte Werbetechnik. Entscheidend ist dabei die geschickte Auswahl und gegebenenfalls die Manipulation der Nachricht und nicht ihr Wahrheitscharakter. Durch die Monopolisierung der Propaganda in diktatorischen Regimen - insbesondere des Nationalsozialismus und Stalinismus - erhielt der Terminus einen stark pejorativen Charakter. Dennoch ist die gezielt einseitige Darstellung von Informationen eine gängige Praxis, auch in Demokratien.
Ex-Report-Moderator Franz Alt am 13.6.2010 zur Ölkatastrophe im Golf von Mexiko: "Was BP trotz aller grüner Propaganda wirklich treibt, können wir seit sieben Wochen jeden Abend in der Tagesschau beobachten."
„Der Spiegel“ über Werbung der Atomkraftindustrie an Schulen: "Der Unterrichtsbogen zur Kernenergie wirkt jedenfalls wie ein Propagandapapier der Atomlobby und das ist er auch ..."
Die Neue Rheinische Zeitung über Äußerungen von Joachim Gauck am 7.7.2010: "Neoliberale Propaganda".Straßenschild einer Werbeagentur in Braunschweig
Den Unsinn, den diese Argumentation darstellt, kann jedeR selbst nachprüfen: www.google.de/news oder www.paperball.de aufrufen und den Begriff "Propaganda" als Suchbegriff auf den Pressesuchmaschinen eingeben, gerne auch in Verbindung mit anderen Begriffen. Die Liste ist lang - und alles Einträge in Medien aus Deutschland. Leben wir in einer Diktatur oder hat die 9. Kammer des Landgerichts Saarbrücken schlicht nicht alle Tassen im Schrank?
Geldwäsche ist doch ganz anders gemeint ...
Ganz ähnlich ging das Gericht im Fall des Begriffs „Geldwäsche“ vor. Dieser Begriff bezeichnet das gesetzwidrige Verwenden von Geldern. Genau das hatte der Verfügungsbeklagte auch gemeint. Zudem hatte er umfangreiche Beweismaterialien vorgelegt, dass tatsächlich gegen Förderbestimmungen verstoßen und mehrfach Betrug mit Fördergeldern begangen wurde. Offenbar wollte das Gericht vermeiden, diese Beweise zu sichten, wäre doch unzweifelhaft das Ergebnis so gewesen, dass den Verfügungsklägern die Veruntreuung von Fördermitteln nachgewiesen worden wäre. Um das zu vermeiden, hat das Gericht im Urteil ohne jegliche Beweiserhebung und auch gegen die ausdrückliche Aussage des Verfügungsbeklagten angenommen: "Der Begriff der Wäsche von Steuergeldern
ist ebenfalls nicht in klassischem Sinne der Geldwäsche zu verstehen. Es ist vielmehr ein
sprachliches Mittel in der Bezugnahme von Gehirnwäsche zu Geldwäsche." Doch diese Vermengung der Begriffe „Gehirnwäsche“ und „Geldwäsche“ geschah völlig zusammenhanglos. An keiner Stelle führt das Gericht dafür einen Beleg an. Tatsächlich hatte der Beklagte die Veruntreuung von Steuermitteln genau beschrieben, belegt und sogar Strafanzeige erstattet - was aber von den zuständigen Staatsanwaltschaften nie verfolgt wurde. Das Verrühren der beiden Begriffe erfolgte, um nun auch diese Tatsachenbehauptung zur Meinungsäußerung umdefinieren zu können. Eine Beweiserhebung entfiel dann - und wiederum im zweiten Schritt behauptete das Gericht, es handele sich bei "Geldwäsche" zudem um eine unzulässige Schmähkritik. Selbst das wäre aber nicht haltbar gewesen. Abere ine Berücksichtigung der dazu längst vorliegenden Rechtsprechung war im gesamten Urteil ja nicht erkennbar.
Später im Urteil vertritt das Gericht zu einer ganz ähnlichen Aussage dann eine andere Auffassung: "Bei der Aussage 'Die Beteiligten sacken für ihre dubiosen Firmenponstrukte umfangreiche
Firmen- und Steuergelder ein.' handelt es sich wiederum um eine Tatsachenäußerung. Es ist
dem Beweis zugänglicb, inwieweit die beteiligten Untemehmen und Personen Zahlungen
erhalten." Also los, mag mensch denken: Zahlen angucken! Aber nicht so das Gericht. In die dicken Quellen-Aktenordner schauten die RobenträgerInnen sowieso lieber nicht hinein - und eventuelle neue Beweise im Schriftsatz am 19.4.2010 konnte das Gericht zwar gar nicht erkennen, weil es die Quellen-Aktenordner nie beachtet, behauptete aber sicherheitshalber der "Schriftsatz vom 19.04.2010" sei diesbezüglich "nicht mehr zuzulassen" (zum Unsinn dieser Behauptung siehe unten). Frei jeglichen Wissens und jeglicher Beachtung der Schriftsätze des Beklagten urteilte das Gericht einfach: "Auch hier hat der Beklagte keine konkrete Zahlung, die zu einem näher bestimmten
Zeitpunkt geflossen sein soll, dargelegt, so dass ihm eine entsprechende Außerung zu
untersagen war." Tatsächlich sind die Zahlen sogar schon in der Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit" enthalten und mit den dicken Quellenordnern auch belegt worden. JedeR kann selbst die Broschüre aufschlagen und z.B. auf Seite 13 (2. Auflage, die vor Gericht verhandelt wurde) eine lange Liste von Zahlungen sehen. Ebenso auf Seite 20 (Zahlungen an InnoPlanta). Das Gericht aber guckte weg und behauptete dann frech, es sei nichts benannt worden. So handelt ein Gericht, das lieber keine Beweiserhebung will, um das eigene Vorurteil nicht hinterfragen zu lassen ...
Das gesamte Urteil strotzte von solchen Umdeutungen. Selbst das Wort "Macher" und die Erwähnung von Schraders FDP-Mitgliedschaft verkamen jetzt zu einer unzulässigen Schmähkritik, aufgeladen mit allerlei vom Gericht frei erfundenen Inhalten, die dieses unscheinbaren Wörtchen so alles aussagen sollten.
Beweise ignorieren, immer neue einfordern und diese dann "nicht mehr zulassen"
Einer der auffälligsten Punkte ist der Umgang von KlägerInnen und Gericht mit den vorgelegten Beweisen. Weder die umfangreichen Aktenordner noch das nach expliziter Aufforderung der KlägerInnen genau zu den einzelnen angegriffenen Passagen alle Belege nochmal benennende Schreiben des Beklagten wurden beachtet. Die Ordner wurden von den KlägerInnen ständig komplett ignoriert und in den Schriftsätzen penetrant behauptet
So handelte auch das Gericht. Zu den umfangreichen Belegeordner findet sich im Urteil gar nichts, sondern immer nur die Leier: "" Das letzte Schreiben vom 19.4.2010 wird zwar erwähnt, aber - obwohl von den KlägerInnen ausdrücklich eingefordret - mit einem bösen Trick einfach weggewischt:"Soweit der Beklagte im Schriftsatz vom 19.04.2010 neuen Sachvortrag bringt, der keine Erwiderung auf das Vorbringen der Kläger im Schriftsatz vom 22.03.2010 darstellt, war er wegen § 296a ZPO nicht mehr zuzulassen". Sichtbar hatte das Gericht erkannt, dass die Quellenlage sehr gut war - und wollte sich lieber nicht damit beschäftigen. Möglicherweise hat das Schreiben vom 19.4.2010 das Gericht sogar erst dazu gebracht, schnell und ohne weitere Beschäftigung mit den Sachfragen auch im Hauptsachverfahren zu entscheiden. Hatte es die dicken Quellenordner nämlich einfach nur missachtet, so musste es durch den Schriftsatz vom 19.4. doch erkennen, dass die Kritik an den Gentechnik-Seilschaften schlicht hieb- und stichfest erfolgt war. Die öffentliche Schmach, dieses in einem Urteil festzustelle, wollte das Gericht - wahrscheinlich absprachegemäß - aber verhindern. Und urteile einfach ohne irgendeine Prüfung oder Ergebung von Beweisen.
Im Original: Erfundene Abwesenheit von Belegen ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Daten aus / einblenden
Am 22.3.2010 behaupten die KlägerInnen trotz der vorgelegten Belege-Ordner weiterhin, dass zu den angegriffenen Tatsachenbehauptungen keine Beweise erbracht worden seien:
Zunächst ist nochmals festzustellen, dass lediglich die in der Klage genannten Passagen Gegenstand des Rechtstreites sind. Daher ist völlig unerheblich, ob weitere Passagen des Dokumentes substantiiert bestritten wurden. Die Kläger haben in der Klageschrift klar zum Ausdruck gebracht, dass die streitgegenständlichen Passagen, bei denen es sich zudem ausschließlich um persönliche Angriffe handelt, unwahr sind. Der Beklagte mag seine Broschüre ohne die streitgegenständlichen Angriffe im Netz belassen.
Weiterhin handelt es sich bei diesen Behauptungen um üblen Nachreden, da der Antragsteller Tatsachenbehauptungen über die Beklagten verbreitet hat, die geeignet sind, diese verächtlich zu machen und auch deren Ansehen in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen, da er ihnen u. a. kriminelle Handlungen vorwirft. Tatsachen sind solche Sachverhalte, die dem Beweis zugänglich sind, dies ist bei den o. g. Passagen des Dokuments der Fall, es handelt sich mithin um falsche Tatsachenbehauptungen. Den Beklagten träfe vorliegend die Darlegungs- und Beweislast für die Wahrheit der behaupteten Tatsachen, dass die Kläger
- beabsichtigten, "Steuermittel in eine Zentrale für Genetikpropaganda und undurchsichtiger Firmengeflechte zu verschieben",
- einer Seilschaft für Fördermittelveruntreuung an gehören,
- beabsichtigten in Üplingen ein neues EI Dorado für Geldwäsche entstehen zu lassen,
- rücksichtslos und profitorientiert seien
- für "ihre dubiosen Firmenkonstrukte umfangreiche Firmen- und Steuergelder" einsacken würden
- Angehörige einer "Gentechnikmafia" seien
und dass das AgroBioTechnikum, dessen Geschäftsführerin die Klägerin ist, vor allen "der Propaganda und der Veruntreuung großer Mengen von SteuergeMern" diene sowie die BioTechFarm in Üplingen,
deren Geschäftsführerin ebenfalls die Klägerin ist, „wichtig zur Wäsche von Steuergeldern in einem unübersichtlichen Gewirr von Firmen" sei;
sowie dass der Kläger
- der "Macher aus dem IPK-Filz in Gatersleben" sei und Demonstranten "gekauft" habe.
Für die Wahrheit dieser Aussaqen bietet der Beklagte jedoch keinerlei Beweis an. Die bisher angebotenen Beweismittel sind zum Beweis der streitgegenständlichen Behauptungen des Beklagten ungeeignet. Der Vortrag liegt neben der Sache.
Aufgrund dieser nochmaligen Aufforderung stellt der Beklagte die bereits vorgelegten Beweise nun so zusammen, dass sie den angegriffenen Behauptungen entsprechend. Dazu war der Beklagte nicht verpflichtet. Er hatte alle Belege für die Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit" insgesamt überreicht. Da in dieser Broschüre auch die angegriffenen Passagen enthalten waren, waren auch die Belege bereits ins Verfahren ordnungsgemäß eingebracht. Doch die KlägerInnen behaupteten - wie das Gericht im Urteil später auch - es sei nichts belegt worden. Offenbar hatten sie den Belege-Ordner nie angeguckt oder es taktisch für sinnvoller erachtet, den nicht zu erwähnen. So entschloss sich der Beklagte, noch einmal die jeweils zu den angegriffenen Passagen gehörenden Belege sortiert zusammenzustellen (siehe Schreiben vom 19.4.2010, Seite 4 bis 39). Die Zusammenstellung wird eingeleitet mit den erklärenden Worten: "Obwohl es aus den genannten Gründen, vor allem weil in der Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit" und den vorgelegten Quellen bereits ausreichende Beweise enthalten sind, überflüssig ist, diese nochmals vorzutragen, sollen im Folgenden die bereits vorgetragenen Beweise zu den einzelnen streitgegenständlichen Äußerungen
noch mal aufgeführt werden. Die Äußerungen sind dabei in der Reihenfolge aufgeführt, wie sie in der Klage enthalten sind."
Daraufhin kommt das Urteil - und was macht das Gericht? Es behauptet zum einen weiterhin, es seien keine Belege erbracht worden - und das Schreiben vom 19.4.2010 wird einfach weggewischt: "Soweit der Beklagte im Schriftsatz vom 19.04.2010 neuen Sachvortrag bringt, der keine Erwiderung auf das Vorbringen der Kläger im Schriftsatz vom 22.03.2010 darstellt, war er wegen § 296a ZPO nicht mehr zuzulassen". Dabei ist völlig eindeutig, dass die KlägerInnen selbst am 22.3.2010 eindeutig eingefordert haben, dass den Beklagte "die Darlegungs- und Beweislast für die Wahrheit der behaupteten Tatsachen". Genau das macht der Beklagte mit Schreiben vom 19.4.2010. Trotzdem stellt das Gericht nebulös in den Raum, dass der Sachvortrag "neu" und "keine Erwiderung auf das Vorbringen der Kläger" sein könnte, deshalb "wegen § 296a ZPO nicht mehr zuzulassen" sei. Was genau das Gericht damit meint, ist nicht klar - da aber im Urteil zu allen Punkten behauptet wird, es seien keine Belege vorgebracht worden, muss angenommen werden, dass das Gericht mit diesem Trick einfach alle Belege wegdefiniert hat.
Auch im vergelagerten Eilverfahren (einstweilige Verfügung), das formal aber mit dem Hauptsacheverfahren nicht so viel zu tun hat, wurde um die Frage ständig gestritten, was eigentlich Gegenstand des Verfahrens sei. So schrieben die KlägerInnen am 30.9.2009: "Zunächst ist nochmals festzustellen, dass lediglich die im Antrag der einstweiligen Verfügung genannten Passagen Gegenstand des Verfahrens sind. Daher ist völlig unerheblich, ob weitere Passagen des Dokumentes substantiiert bestritten wurden. Die Antragsteller haben in der Antragsschrift klar zum Ausdruck gebracht, dass die streitgegenständlichen Paccagen, bei denen es sich zudem ausschließlich um persönliche Angriffe handelt, unwahr sind. Der restliche Inhalt des Dokumentes ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens und hat somit außer acht zu bleiben. Die Antragsteller und nicht der Antragsgegner bestimmen den Streitgegenstand.
Weiterhin handelt es sich bei diesen Behauptungen um üblen Nachrede, da der Antragsteller Tatsachenbehauptungen über die Antragsteller verbreitet, die geeignet sind, diese verächtlich zu machen und auch deren Ansehen in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen, da er ihnen U. a. kriminelle Handlungen vorwirft. Tatsachen sind solche Sachverhalte, die dem Beweis zugänglich sind, dies ist bei den o. g. Passagen des Dokuments der Fall, es handelt sich mithin um Tatsachenbehauptungen.
Da die vom Antragsteller getätigten, streitgegenst~ndlichen Behauptungen somit unzweifelhaft den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen, trifft den Antragsteller vorliegend die Darlegungs- und Beweislast für die Wahrheit der behaupteten Tatsachen, ..." (es folgt die gleiche Aufzählung wie am 22.3.2010, siehe daher oben). Dann folgen wüste Beschimpfungen und Unterstellungen mit dem Tenor, es gäbe keine Beweise und der Beklagte hätte auch keine zu bieten: "Die Wahrheit dieser Aussagen weist der Antragcsteller weder in dem Dokument 'Organisierte Unverantwortlichkeit' nach, noch wird sie in dem Widerspruch glaubhaft gemacht. Bei den streitgegenständlichen Passagen es handelt sich vielmehr um unverifizierbare Behauptungen, die nur zu dem Zwecke getätigt wurden, das Ansehen der Antragsteller herabzusetzen und sie in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen. Beweise für diese Behauptungen legt der Antragsteller jedenfalls nicht vor, er ergeht sich vielmehr in Verschwörungstheorien. Völlig zu Unrecht geht der Antragsgegner davon aus, dass den Antragstellern die Beweislast für die Unwahrheit seiner Behauptungen obläge. Vielmehr liegt die Beweislast für die Wahrheit dieser Behauptungen allein beim Antragsgegner. Der Versuch von den Antragstellern daher eine Rechtfertigung bezüglich ihres Handelns bzw. ein substantiiertes Bestreiten des gesamten Inhaltes des Dokuments zu fordern ist geradezu absurd. Es wäre daher durchaus interessant zu erfahren, wie der Antragsteller die streitgegenständlichen Passagen
'sorgfältig recherchiert' haben will und in welchen allgemein zugänglichen Quellen die Antragtragsteller in der beanstandeten Art undWeise bezeichnet werden." Am 17.11.2009 legen die KlägerInnen sogar noch einmal und behaupten nun, der Beklagte sei es, "der unbescholtenen Bürgern kriminelle Handlungen vorwirft, ohne diese Vorwürfe auch nur im entferntesten nachweisen zu können." Doch die umfassende Zusammenstellung mit allen Belegen nehmen KlägerInnen und Gericht gar nicht zur Kenntnis, die passgenaue Übersicht über alle Belege mit Fundstellen in den schon übergebenen Belege-Ordnern wird im Urteil nicht zugelassen ...
- Kommentiertes Urteil
- Indymedia-Artikel zu den Urteilen ++ Presseinfo am 8.5.2010
Auch absurd: Das Eilverfahren lief noch weiter. Will heißen: Das eigentlich vorgelagerte Eilverfahren lief noch, als die Hauptsache schon beendet war - phantasievolle Prozessgestaltung eines Gerichts im Dienst der Gentechnik-Seilschaften. Die Kläger nahmen nochmal Stellung im Eilverfahren. Dann fiel auch dort das Urteil - abgeschrieben vom Urteil im Hauptsacheverfahren.
Die nächste Instanz: Vorverfahren und dann ein glatter Sieg vor Gericht!
Die einseitige Vorgehensweise des Landgerichts und das Ende jeder Meinungsfreiheit in der Kritik an den Gentechnik-Seilschaften sollte aber nicht das Ende sein. Der Beklagte legte am 25.5.2010 Berufung ein. Darin wurden die verschiedenen Punkte des Urteils moniert. Der Autor von "Organisierte Unverantwortlichkeit" verband mit seinem Gang in die zweite Instanz, dass die Rehberger'schen Anwaltskontakte und Justizdrähte nicht in alle Instanzen reichen würden. Falls doch - Rehberger war immerhin auch Stellvertreter des Staatsgerichtshofs-Vizepräsidenten im Saarland -, war er auch wild entschlossen, sein Recht auf Meinungsfreiheit noch eine weitere Runde, dann vor dem Verfassungsgericht zu erkämpfen. Aber dazu sollte es nicht mehr kommen.
Zunächst trudelte die Ladung zur nächsten Runde ein. Das OLG setzte die Verhandlung auf Mittwoch, 25.8.2010, um 11 Uhr: Saal 223 im Oberlandesgericht Saarbrücken. Dann folgte das übliche Prozedere des schriftlichen Schlagabtausches vor Gericht. Schmidt und Schrader ließen ihre Rechtsanwälte auf die Berufung am 30.7.2010 antworten, noch einmal mit der gebetsmühlenartig und trotz vorgelegter dicker Aktenordner voll Belegen und Quellen Behauptung: "Die von dem Verfügungsbeklagten vorgelegten bzw. benannten Beweismittel sind zum Beweis der streitgegenständlichen Behauptungen
jedoch völlig ungeeignet, die von ihm aufgestellten beleidigenden und diffamierenden Aussagen überhaupt
darzulegen geschweige denn zu beweisen." der Anwalt des Beklagten schickte darauf noch einmal eine kurze Ergänzung. Dann ging es nach Saarbrücken, wo zunächst ein kleines Vorprogramm ablief. Erstmal hatte sich auch ein kleines Bündnis von Gruppen und Einzelpersonen zusammengefunden, um Aktionen vorzubreiten. Die startete am Samstag, den
21.08. um 10:30 Uhr. Bei einer Straßenaktion auf der Bahnhofstraße mit Flyer-Verteilen protestierten zwei Großpuppen gegen Agro-Gentechnik und Kritikverbote. Die DemonstrantInnen hatten zudem eine Schubkarre mit Kartoffeln und Trommeln dabei. Am 23.08. um 19 Uhr war dann der Beklagte in der Biobar Saarlouis selbst vor Ort mit seinem Vortrag "Monsanto auf Deutsch - Seilschaften zwischen Behörden, Firmen und Forschung" (Plakat). Einen Tag später griff die Autorin und Aktivistin Hanna Poddig in das Geschehen ein. Um 19 Uhr war ins Haus der Gewerkschaften zu einer Lesung aus dem von „Radikal mutig“ eingeladen - umrahmt von spannenden Debatten über Lebensentwürfe und Widerstandsideen. Danach noch einmal schlafen und dann früh raus zu einem von Attac und der Aktion 3. Welt Saar im Haus der Umwelt eingeladenen Pressegespräch, während draußen nochmal eine Straßenaktion mit den Großpuppen und Trommeln begann, die sich langsam Richtung Oberlandesgericht bewegte. Dort gab es Aktionen auf dem Gehsteig vor dem OLG-Eingang (siehe Fotos, größer durch Klick). Schließlich nahe 11 Uhr, der Beginn der Verhandlung - höchste Zeit durch die Sicherheitschecks des Eingangs zu schlüpfen. Frisch abgetastet erreichten die Anwälte der beiden Seiten und der beklagte Autor der Seilschaften-Broschüre zusammen mit 35 BesucherInnen den Gerichtssaal. Die Stühle reichten nicht - und so mussten einige stehen. Sie werden es gern gemacht haben. denn der Ablauf der Verhandlungen war ein Sieg der freien Meinungsäußerung, ein Denkzettel für die Gentechnik-Seilschaften und, wie es der Anwalt des Beklagten, Tronje Döhmer, klar formulierte, ein Rettungsanker für etwas selten Gewordenes - den gut recherchierten, investigativen Journalismus.

Dann die Verhandlung, zitiert aus einem Bericht Beteiligter: "Das Saarbrücker Oberlandesgericht folgte in allen Punkten der Argumentation Bergstedts und seines Anwalts Tronje Döhmer. Die Auffassung des Landgerichts sei 'abwegig', konstatierte der Vorsitzende Richter schon zu Beginn der Verhandlung. Der Vorwurf der 'Schmähkritik' gegen die Kläger sei nicht haltbar. Alle vorgetragenen Fakten seien sorgfältig recherchiert, und die daraus folgenden Bewertungen deshalb nicht zu verbieten gewesen. Selbst in dem Punkt, in dem Bergstedt Schrader vorwirft, Demonstranten 'gekauft' zu haben, um für Gentechnik zu protestieren, bestätigt das Gericht 'eine tatsächliche Grundlage für die Äußerungen' des Angeklagten. Eine Revision wurde nicht zugelassen. 'Diese deutliche Abfuhr des Oberlandesgericht an das Landgericht stärkt meinen Verdacht, dass das Landgericht völlig ohne Grundlage handelte, und das Ganze ein abgekartetes Spiel war', erklärte Jörg Bergstedt zufrieden. Von den über 30 UnterstützerInnen, die den Beklagten vors Gericht begleitet hatten, gab es nach der Urteilsverkündung spontanen Applaus." In der Tat: Die Erleichterung war vielen Anwesenden deutlich anzusehen. Das schräge Urteil der ersten Instanz hatte Ohnmacht erzeugt angesichts derartiger Ignoranz der Macht. Die brutale Durchsetzung der Agro-Gentechnik war schon schlimm genug. Jetzt sollte auch noch die Kritik daran verboten sein?
Im Original: Auszüge aus Berichten über die Verhandlung ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Daten aus / einblenden
Aus dem ddp-Text am 25.8.2010, veröffentlich auch im Saarländischer Rundfunk am 25.8.2010:
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am Mittwoch im Berufungsverfahren um umstrittene Äußerungen über Gentechnikfirmen im Internet einem hessischen Anti-Gentechnik-Aktivisten Recht gegeben. Bisherige Urteile des Landgerichts Saarbrücken, mit denen der 46-jährige Jörg Bergstedt aus Reiskirchen (Landkreis Gießen) zur Unterlassung von Aussagen in der Broschüre «Organisierte Unverantwortlichkeit» verurteilt worden war, wurden aufgehoben. Das Gericht unter Vorsitz des OLG-Präsidenten Roland Rixecker wies damit die Klage von leitenden Mitgliedern zweier Biotech-Firmen ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen. ...
Kläger waren die Geschäftsführerin der Firmen «biovativ» (Groß Lüsewitz, Mecklenburg-Vorpommern) und «BioTechFarm» (Üplingen, Sachsen-Anhalt), Kerstin Schmidt, sowie der sachsen-anhaltinische FDP-Landtagsabgeordnete Uwe Schrader, der zugleich Vorstandsvorsitzender de Firma «InnoPlanta» in Gatersleben
(Sachsen-Anhalt) ist. Beide fühlten sich in ihrem öffentlichen Ansehen beschädigt und verächtlich gemacht. ...
«Ich freue mich, dass ich nun weiter sagen kann, was sich weiß und recherchiert habe», sagte Bergstedt nach der Urteilsverkündung. Die Entscheidung sei nicht nur für ihn, sondern für alle Journalisten wichtig. Die OLG-Entscheidung bestätige ihn in seinem Verdacht, dass es bei dem ersten Urteil «nicht mit sauberen Dingen zugegangen» sei.
Zufrieden äußerte sich auch Bergstedts Anwalt Tronje Döhmer. Er wertete das Urteil als einen Sieg für den freien und den investigativen Journalismus in Deutschland. Überrascht dagegen zeigte sich der Anwalt der Kläger, Stefan Kropf. Jetzt müsse in Ruhe überlegt werden, ob man weiter kämpfe, sagte Kropf. Näheres werde erst nach Vorlage der genauen Urteilsbegründung entschieden. Kropf ist Partner in der Saarbrücker Kanzlei des ehemaligen saarländischen und später sachsen-anhaltinischen Wirtschaftsministers Horst Rehberger (FDP). Rehberger förderte zu Amtszeiten besonders die Ansiedlung von Gentechnik-Firmen in Sachsen-Anhalt und ist heute stellvertretender Richter am Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.
Vor dem Oberlandesgericht hatten im Vorfeld der Verhandlung mehrere Umweltaktivisten demonstriert. Mit Transparenten mit Aufschriften wie «Wir sind keine Versuchskaninchen», «WIR GEN NICHT MIT» oder «Jeder hat das Recht seine Meinung zu äußern und zu verbreiten» unterstützen sie den Beklagten.
Aus der Frankfurter Rundschau, ddp und nh24 am 26.8.2010
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am Mittwoch im Berufungsverfahren um umstrittene Äußerungen über Gentechnikfirmen im Internet einem hessischen Anti-Gentechnik-Aktivisten Recht gegeben. Bisherige Urteile des Landgerichts Saarbrücken, mit denen der 46-jährige Jörg Bergstedt aus Reiskirchen (Landkreis Gießen) zur Unterlassung von Aussagen in der Broschüre „Organisierte Unverantwortlichkeit“ verurteilt worden war, wurden aufgehoben.
Das Gericht unter Vorsitz des OLG-Präsidenten Roland Rixecker wies damit die Klage von leitenden Mitgliedern zweier Biotech-Firmen ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen. In dem Rechtsstreit gehe es nicht um die Verletzung der Menschenwürde von zwei Personen, sondern um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse und die Freiheit der Meinungsäußerung, sagte Rixecker. Wenn ein Bürger kritisch auf Sachverhalte eingehe, dann müssten unternehmerisch tätige Personen die Kritik aushalten. Überspitzte, scharfe und polemische Formulierungen seien dabei hinzunehmen. Eine daraus abgeleitete „Schmähkritik“, wie von dem Landgericht angenommen, hielt der Senat für „abwegig“.
Aus der taz vom 27.8.2010:
Drastisch formuliert hat Jörg Bergstedt schon immer gern - wenn er über Umweltverbände sprach, die er für zahnlos oder wirtschaftsnah hält, oder wenn es um Industrie und Politik geht. In den letzten Jahren widmete sich der 45-jährige Polit-Aktivist und Autor aus Gießen vor allem der Gentechnik-Branche – und erhob schwere Vorwürfe. In seiner Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit"(PDF), die sich mit der Verflechtung von Unternehmen, Behörden und Wissenschaft beschäftigt, schrieb er etwa, Uwe Schrader, FDP-Landtagsmitglied in Sachsen-Anhalt und Vorsitzender des Gentechnik-Lobbyvereins InnoPlanta, gehöre der "Gentechnikmafia" und einer "Seilschaft zur Fördermittelveruntreuung" an. Und die BioTechFarm, die Feldversuche organisiert, sei "wichtig zur Wäsche von Steuergeldern in einem unübersichtlichen Gewirr von Firmen".
Gegen diese Aussagen hatten Schrader und die Geschäftsführerin der BioTechFarm im letzten Jahr Unterlassungsklage eingereicht und in erster Instanz Recht bekommen. Seitdem war es Bergstedt verboten, die Broschüre unverändert zu verbreiten und die Aussagen in Vorträgen zu wiederholen.
An diesem Mittwoch nun hat das Oberlandesgericht das Urteil kassiert und Bergstedt in allen Punkten Recht gegeben. Bei den kritisierten Passagen handele es um zulässige Wertungen, die auf Recherchen beruhten, sagte Richter Roland Rixecker. Bergstedt kann die Kläger also ab sofort wieder als Teil der "Gentechnik-Mafia" brandmarken - etwa beim "Innoplanta"-Forum am 6. September, bei dem Schrader die Eröffnungsrede hält und Bergstedt ein Protestcamp organisiert.
Neues Deutschland am 26.8.2010
Die gentechnik-kritische Bewegung hat am Mittwoch einen Erfolg vor Gericht erzielt: Der Umweltaktivist Jörg Bergstedt darf seine Kritik an deutschen Gentechnik-Seilschaften weiter verbreiten. Das Saarbrücker Oberlandesgericht sprach ihn vom Vorwurf der »Schmähkritik« frei. Bergstedt hatte in einer Broschüre und auf einer Internetseite Informationen über die bundesweiten Gentechnik-Verflechtungen von Behörden, Unternehmen, Wissenschaft und Lobbyverbänden veröffentlicht. Dagegen hatten Uwe Schrader (FDP-Landtagsmitglied in Sachsen-Anhalt und Vorsitzender des Gentechnik-Verbands InnoPlanta) und Kerstin Schmidt (Geschäftsführerin diverser Gentechnik-Unternehmen) beim Saarbrücker Landgericht eine einstweilige Verfügung erreicht.
Das Oberlandesgericht befand dagegen gestern, die Auffassung des Landgerichts sei »abwegig«. Alle Fakten seien sorgfältig recherchiert und die daraus folgenden Bewertungen deshalb nicht zu verbieten gewesen. Dem gegen Uwe Schrader gerichteten Vorwurf des Angeklagten, dieser habe Demonstranten »gekauft«, um für Gentechnik zu protestieren, bestätigte das Gericht »eine tatsächliche Grundlage«, teilte Bergstedts Unterstützergruppe mit. »Diese deutliche Abfuhr stärkt meinen Verdacht, dass das Landgericht völlig ohne Grundlage handelte«, erklärte Jörg Bergstedt nach dem Urteil.
Aus der Saarbrücker Zeitung am 26.8.2010
Der bundesweit aktive Gentechnik-Kritiker Jörg Bergstedt aus Gießen darf via Internet weiterhin seine Broschüre über angebliche Verflechtungen von Wirtschaft und Politik im Bereich der Gentechnik verbreiten. Mit diesem Ergebnis endete gestern der Zivilprozess des Mannes gegen zwei Betroffene aus Sachsen-Anhalt vor dem Oberlandesgericht des Saarlandes. Der Mann und die Frau werden von der Saarbrücker Anwaltskanzlei des früheren Ministers Horst Rehberger vertreten. Auch Rehberger wird von Bergstedt als jemand kritisiert, der in Sachsen-Anhalt als Wirtschaftsminister die Gentechnik in der Landwirtschaft mit aufgebaut habe. Zwei Weggefährten des FDP-Politikers wehrten sich gegen vermeintlich ehrverletzende Äußerungen in der Broschüre von Bergstedt. Sie klagten vor dem Landgericht Saarbrücken und bekamen Recht. Die Richter erster Instanz werteten Teile der Kritik als verbotene Schmähkritik.
Das Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Dazu sagte der Präsident des Gerichts, Jura-Professor Roland Rixecker: Eine Schmähkritik liege nicht vor. Sie sei gekennzeichnet dadurch, dass es in ihr nicht um die Diskussion über eine Sache gehe - sondern allein um Diffamierung, darum, eine andere Person verächtlich zu machen und in ihrer Menschenwürde anzugreifen. Das sei nicht erlaubt. Im konkreten Fall gelte dies aber nicht. Hier gehe es um eine sachliche Frage von öffentlichen Interesse - die Gentechnik in der Landwirtschaft. In einer politischen Diskussion darüber gelte der Grundsatz der Meinungsfreiheit. Danach müssten Betroffene, die im öffentlichen Leben stehen, auch zugespitzte und scharf formulierte Äußerungen in ihre Richtung hinnehmen. Anders gehe es nicht, wenn man Transparenz und einen öffentlichen Diskurs zu solchen Themen haben wolle. Hier gelte das grundsätzliche Motto der Demokratie: "Wir müssen die entsprechenden Äußerungen nicht teilen. Aber wir dürfen sie nicht verbieten."
Aus der Stellungnahme der Humanistischen Union zum Urteil:
Einen Sieg der Meinungsfreiheit sieht die Humanistische Union (HU) in einem Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom Mittwoch (25. August). Dieses Urteil hält der HU-Ortsverband Marburg für eine der wichtigsten Gerichtsentscheidungen des Jahres für die Gentechnik-kritische Bewegung. Nach diesem Richterspruch darf der Umwelt-Aktivist Jörg Bergstedt aus Reiskirchen bei Gießen seine Kritik an den Gentechnik-Seilschaften wieder ungeschminkt vortragen.
Der Verhandlung vorausgegangen waren absurde juristische Manöver der Gentechnik-Lobby, die sich durch Bergstedts Enthüllungen über sie verunglimpft fühlte. Bergstedt hatte in einer Broschüre und auf einer Internetseite Informationen über die bundesweiten Verflechtungen in der Gentechnik-Branche von Behörden, Unternehmen, Wissenschaft und Lobby-Verbänden veröffentlicht.
Dagegen hatten Vertreter dieser Branche beim Saarbrücker Landgericht eine einstweilige Verfügung erreicht. Doch das Saarbrücker Oberlandesgericht folgte in allen Punkten der Argumentation Bergstedts und seines Gießener Anwalts Tronje Döhmer.
Die Auffassung des Landgerichts sei "abwegig", konstatierte der Vorsitzende Richter schon zu Beginn der Verhandlung. Der Vorwurf der "Schmähkritik" gegen die Kläger sei nicht haltbar.
Alle vorgetragenen Fakten seien sorgfältig recherchiert und die daraus folgenden Bewertungen deshalb nicht zu verbieten gewesen. Selbst in dem Punkt, in dem Bergstedt einem der beiden Kläger vorwirft, Demonstranten "gekauft" zu haben, um für die Gentechnik zu protestieren, bestätigt das Gericht "eine tatsächliche Grundlage für die Äußerungen". Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Weitere Berichte: Informationsdienst Gentechnik ++ Mediamed-Info ++ Gendreck weg! ++ BIBS in Braunschweig
Zum Abschluss und zur Feier des vorläufig letzten Tages im juristischen Hickhack gehört die Stellungnahme die Stellungnahme des Anwaltes der KlägerInnen Schmidt und Schrader, Stephan Kropf, im Saarländischen Rundfunk (Aktueller Bericht vom 25.8.2010): "Es geht teilweise um Tatsachenbehauptungen, die nicht nachgewiesen worden sind und die auch bis jetzt nicht nachgewiesen worden sind. Und es geht um wertende Urteile, die sich aber rein gegen die handelnden Personen richten und mit der Sache sich nicht auseinander setzen. Jedenfalls soweit es hier Gegenstand ist.“ Daher nochmal für Herrn Kropf und alle die Broschüre und die auch dem Gericht vorgelegten Belege, Quellen und Beweise übersichtlich zusammengestellt:
- Die Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit" (Bestellseite für gedruckte Exemplare)
- Die Quellen (dem Gericht als dicke Aktenordner vorlegt), sortiert nach Kapiteln in der Broschüre:
- Kapitel 1 ++ Kapitel 2: Behörden ++ Kapitel 3: Hauptstandorte
- Kapitel 4: Lobbyverbände ++ Kapitel 5: Sicherheitsforschung ++ Kapitel 6: Konzerne (und Anhang)
- Verwendung und Definitionen des Begriffes Propaganda
- Verwendung der Begriffe Seilschaft/Mafia und Ergänzung dazu
- Schriftsatz vom 19.4.2010 mit nach verbotenen Aussagen sortierten Quellenangaben
Im Original: Reaktionen auf das Urteil... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Daten aus / einblenden
Etliche Glückwünschmails gingen ein. Ausgewählte Passagen:
Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Sieg "Gentech-Mafia"!
Gratuliere!!!
Ich freue mich!
Cool!
Gut gekämpft, Löwe!
herzlichen Glückwunsch! Ich freue mich sehr für Dich und dass Du vor allem Deine Informationen über diese ungeheuerlichen Verflechtungen und Machenschaften weiter verbreiten kannst. Dir wünsche ich weiterhin ganz viel Energie und Kreativität, um die Mitmenschen wachzurütteln, zu mobilisieren. Herzliche Grüße aus dem Saarland
congratulation!!!
Offener Brief an den Landtagspräsidenten
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Steinecke,
ich bin entsetzt, wie tief unsere etablierte demokratische Politik gesunken ist und was wir hier für Abgeordnete und Minister haben bzw. hatten. Dies war sicherlich nicht der Wille des Volkes.
Wegen der unten geschilderten Ungeheuerlichkeit und Rücksichtslosigkeit der Vorgehensweise des Herrn Uwe Schrader (FDP-Landtagsmitglied in Sachsen-Anhalt und Vorsitzender des wichtigsten deutschen Gentechnik-Lobbyverbandes InnoPlanta) gegen Kritiker der Gentechnik, diese mit unhaltbaren Gerichtsverfahren an der Veröffentlichung der gesetzwidrigen Machenschaften zu hindern und damit die Freiheit von Presse- und Meinung mit Füßen zu treten, bitte ich Sie als den zuständigen Landtagspräsident und fordere Sie auf, ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Uwe Schradereinzuleiten und hierzu ggf dessen Immunität aufzuheben bzw. aufheben zu lassen.
Nähere Informationen zu den Straftaten finden Sie in den Links. Sollte sich der Verdacht ganz oder teilweise erhärten, beantrage ich den Ausschluss des Herrn Uwe Schrader aus dem Landtag. Wir dulden in diesem unserem Lande keine "Volksvertreter", die Land und Bürger wie Staubsaugervertreter verkaufen und aus Profitgier entgegen dem Amtseid handeln. Es ist schlimm genug, dass unsere Wirtschaft von solchen Elementen durchsetzt ist und die Politiker dieser Tendenz keinen Einhalt gebieten.
Bei der Klage des Herrn Schrader handelt es sich im übrigen offensichtlich nicht um um einen Antrag auf gerichtliche Klärung einer Rechtsmeinung, sondern um einen vorsätzlichen massiven Angriff gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im allgemeinen sowie gegen eine Person als Leistungsträger im speziellen, die sich mit Zivilcourage gegen eine wie unten beschriebene Lobby für eine nachhaltige Umwelt zum Wohle der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft und der nachfolgenden Generationen einsetzt. Hierzu zitiere ich aus Ihrer Homepage: "Alle ehrenamtlichen engagierten Menschen gehören zu den Leistungsträgern unserer Gesellschaft. Mit großer Einsatzbereitschaft opfern sie alle einen Teil ihrer Freizeit und leisten diese Arbeit (ob im Sport, im Sozialen oder in der Kunst) ohne Entgelt. Allenfalls Dank ist ihr Lohn. Und das in einer Zeit, in der sich der Wert der Arbeit im Allgemeinen in EURO und Cent ausdrückt." und "Ich beobachte mit Sorge, dass immer weniger Menschen ihr Wahlrecht nutzen. Zudem fehlt es in immer mehr Gemeinden an Freiwilligen für die Arbeit in den Räten und Ausschüssen. Und verschiedene Umfragen zeigen, dass ein großer Teil der Menschen mit unserer Demokratie unzufrieden ist." ... "Es ist wichtig, dass jeder Bürger couragiert gegen diese Ewiggestrigen auftritt - für ein weltoffenes Sachsen-Anhalt.
Die Höhe des beantragten Ordnungsgeldes und die ersatzweise Erzwingungshaft sowie der angesetzte Streitwert bestätigen das offensichtliche Ziel der Klage, den Beklagten mundtot und finanziell platt zu machen. Zum Glück gibt es noch Richter, die gewissenhaft urteilen und handeln, solche Angriffe auf die Menschenrechte erkennen und entsprechend würdigen.
Solch "Ewiggestrige" Politiker wie Uwe Schrader und "Rechtsanwalt" Dr. Horst Rehberger, (ehemaliger Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt) sind durch ihr Verhalten (hier unter dem Deckmantel eines angeblichen Fortschritts) mit verantwortlich für Politikverdrossenheit und den Verfall der Sitten in Politik und Wirtschaft. Wer deren Vorgehensweise nicht beanstandet oder gar
gutheißt, ist ebenso verantwortlich. Niemand soll sagen können, er habe dies nicht gewusst.
Ich bitte mich über das Aufhebungs- Ermittlungs- Straf- und ggf. Ausschlussverfahren auf dem Laufenden zu halten. In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort und mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing. R. E.
Mehr Zensur und Maulkörbe
Eine Schippe drauf: Uwe Schraders Rundumschläge und neue Werbevereine
Als rücksichtslos durfte das Treiben Uwe Schraders laut dem ersten Gerichtsbeschluss nicht mehr benannt werden. Passend aber wäre es schon allein nach seinem Vorgehen gegen KritikerInnen. Denn neben dem Maulkorbverfahren von Saarbrücken erstattete er Strafanzeigen wegen Beleidigung - und zwar wild in verschiedene Richtungen. Gleich mehrere (mindestens vier) Personen und an
verschiedenen Orten wollte er mundtot machen - koste es was es wolle.
Polizei und Staatsanwaltschaften waren ihm ebenso zu Diensten wie das Landgericht Saarbrücken und leiteten tatsächlich Verfahren ein. Mehrere Personen wurden als
Beschuldigte vorgeladen. Statt Schrader zu sagen: "Hey, hier herrscht
Meinungsfreiheit, geh nach Hause", machten sich die staatlichen Verfolgungsbehörden und UniformträgerInnen zu Bütteln der Gentechnik-Seilschaften - und zwar zumindest in Hessen gleich auf Ebene des Landeskriminalamtes!
Umgekehrt sah das immer ganz anders aus: Strafanzeigen wegen illegaler
Genfelder oder Fördermittelbetrug gegen Teile der Gentechnik-Seilschaften stellten Polizei und
Staatsanwaltschaft stets ein, ohne die Beschuldigten Gen"forscherInnen" überhaupt einmal
vorzuladen und zu befragen. So
einseitig ist halt politische Justiz ...
Drohen, lügen und betrügen scheinen als Motto verbreitet zu sein. Der Journalist Sandro Matiolli berichtete, dass der Ex-Bundesbehördenmitarbeiter und jetzige EFSA-Funktioär Jany ihm am Telefon drohte: "Wenn Sie mich einen Lobbyisten nennen, verklage ich Sie". Der Journalist aber hatte, wie er schrieb, keinen Einfall, wie er das sonst bezeichnen sollte, was Jany macht.

Aus der Vorladung eines Beschuldigten vom 3.3.2010 (Staatsschutz Gießen)
Wegducken: Bundesapparate der Umwelt-NGOs und weitere AkteurInnen
Im Schlagabtausch von Saarbrücken fehlten die bundesweiten Umwelt- und Biolandbauverbände völlig. Ebenso duckten sich die AutorInnen ähnlicher Schriften und PolitikerInnen, die selbst die Seilschaften schon thematisiert hatten, einfach weg. Alle lehnten eine Unterstützung in der Auseinandersetzung vor Gericht ab und beantwortetenAnfragen gar nicht. Besonders enttäuschend ist das bei denen, die selbst im Thema gearbeitet haben. Die Galerie der Wegducker ist lang:
- Die VerfasserInnen von Texten, die hier auch als Quelle dienen, baten darum, nicht in das Verfahren hineingezogen zu werden und duckten sich weg.
- Die Auftraggeberin der Studie "Kontrolle oder Kollaboration?", Ulrike Hoefken von den Grünen, ließ mehrere Anfragen verstreichen und machte bei einer direkten Ansprache falsche Versprechungen.
- Die Junge Welt lehnte den Abdruck eines bereits für deren Themenseite verfassten Artikel zu den Gentechnik-Seilschaften in den neuen deutschen Bundesländern ab: "Der Text kann nicht gedruckt werden. Es ist offensichtlich, dass Schmidt und Schrader sofort gegen jW und Dich klagen würden." (Mail am 4.12.2009) Wenn ein marxistisches Blatt Angst vor Klagen der Klasse der Kapitalisten hat, bleibt nicht mehr viel Hoffnung ... Der für die Junge Welt geschriebene Text Text als .rtf-Datei ...
Erst nach dem Sieg in der zweiten Instanz in Saarbrücken wagten einige die Berichterstattung. Die Umweltverbände schwiegen weiter. Wie an den Versuchsstandorten überlassen die spenden- und fördergeldgefütterten Apparate aus den Hauptstädten das Feld direkter Konfrontation und Aktion den unabhängigen und ihren ehrenamtlichen AktivistInnen. Irgendwie typisch deutsch ...
Zensur überall ...
2008 machte schon die Universität Gießen mit einer Internetsperrung gentechnikkritischer Seiten auf sich aufmerksam. 2010 entdeckte ein Besucher der Stadtbibliothek Wiesbaden bei Aufruf der Seite www.biotech-seilschaften.de.vu den gleichen Effekt (siehe Foto des Bildschirms rechts).
In Gießen werden Recherchen zur Verstrickung der UniforscherInnen mit Konzernen durch Hausverbote erschwert - und an der Uni Rostock war 2010 nicht nur ein kritischer Vortrag zu den Gentechnik-Seilschaften verboten, sondern Lehrende und Studierende im Bereich Agro-Gentechnologie besuchten die Veranstaltung auch andernorts, um mit Pöbeleien und Nachfragen im Minutentakt selbige zu stören.
Strafprozesse und mehr
- Abschreckungsurteil in Gießen: 6 Monate Haft wegen Sachbeschädigung am Genversuchsfeld
- Staatsmacht gegen Gentechnikkritik
Pressefreiheit? Fehlanzeige! Schutzhaft und Strafverfahren gegen JournalistInnen
Wer glaubt, der Saarbrücker Prozess sei eine Ausnahme, irrt. Nein - Maulkörbe verteilen, können auch andere. Das trifft zwar nicht alle, aber schon die, die durch große Parteien, Verbände, Zeitungsredaktionen u.ä. weder abgesichert noch, meist leider damit verbunden, gebremst werden, sondern unabhängig agieren und recherchieren. In Gießen am Rande des dort 2006 und 2007 angepflanzten Gengerstenfeldes, traf es gleich zweimal Journalisten. Ihr Vergehen: Fotografieren. Die Folge: Einmal eine Strafanzeige, einmal gleich verhaftet.
Feldbefreiung gefilmt: Anzeige!
Der erste Fall stand im Zusammenhang mit der öffentlich angekündigten Feldbefreiung im Jahr 2006. Neben Gießener Journalisten und einem Fernsehteam des Hessischen Rundfunks war auch ein Journalist aus Berlin vor Ort. Nach der Erstürmung des Feldes durch die AktivistInnen und der Festnahme durch Uniformierte auf der, auch dadurch arg ramponierten Fläche mit gv-Pflanzen trat er einige Meter auf die unbewirtschafteten Flächen am Rande des Grundstückes - und prompt hatte er eine Strafanzeige und wenig später auch gleich einen Strafbefehl an der Backe. Pressefreiheit zählt eben wenig, wenn Belange gesellschaftlicher Eliten betroffen sind.
Im Original: Strafbefehl gegen Berliner Journalisten ... Diese Bilder ausblenden ++ Alle Daten aus / einblenden
Aus dem Strafbefehl. Der wird bereits von einem Richter (ohne Verfahren) auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängt.
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Feld fotografiert: Verhaftet!
Noch schlimmer erging es einem Magdeburger Journalisten. Wahrscheinlich war er gar nicht selbst der Stein des Anstoßes, aber er war in Begleitung von AktivistInnen, die ihm auf der öffentlichen Straße rund um das Gengerstenfeld führten. das Frühjahr 2007, also das zweite Jahr des Gerstenversuchs. Die Polizei verfolgte die Anfahrt schon ab Reiskirchen - und als der Journalist mit den beiden orts- und fachkundigen BegleiterInnen am Feld erschien, um artig über den Zaun ein paar Fotos zu machen, war es auch schon vorbei: Journalist und BegleiterInnen wurden eingesackt und ins Gießener Polizeipräsidium geschleppt. "Haben Sie schon mal was von Pressefreiheit gehört?", frage der Vorsitzende der Verwaltungsgerichtskammer die Rechtsassesorin der Gießener Polizei, als der Journalist und seine BegleiterInnen gegen die Maßnahme klagte. Der Übergriff wurde für rechtswidrig erklärt - aber zeigte damit auch das Problem polizeilichen Handelns: Die können einsperren, Recht brechen und mehr. Ein Beschluss vor Gericht dazu hilft immer erst, wenn es für die konkrete Situation schon zu spät ist.
Im Original: Fotoserie der Verhaftung ... Diese Bilder ausblenden ++ Alle Daten aus / einblenden
Nach der Aussaat: Foto vom Alten Steinbacher Weg (Fußweg) aus (größer durch Klick). Der Kern mit den gentechnisch veränderten Pflanzen ist durch Bauzäune gesichert. Seitlich (rechts) befinden sich Kameraüberwachung und Flutlicht (auch tagsüber an). Das Foto entstand bei einer Ortsbesichtigung mit einem auswärtigen Journalisten. Zu diesem Zeitpunkt waren mehrere Polizeiwagen an verschiedenen Seiten des Feldes anwesend. Außerdem wurde von AnwohnerInnen gemeldet, dass das Feld auch mit Hunden bewacht wird!
Foto aus einer anderen Kamera - Sekundenbruchteile vor dem Polizeigriff auf die erste Kamera. Die befindet sich verdeckt in der Hand der Person mit grauem Pullover. Der mit schusssicherer Weste geschützte Uniformierte führt gerade seine Hand Richtung Kamera - gleich hat er sie ergriffen. McBoss der Einheit funkt herum und erteilt ebenfalls Sekundenbruchteile später die Weisung, alle festzunehmen. Das Bild strahlt die Bedrohung förmlich aus ... da muss einfach verhaftet werden ... (Bild größer durch Klick). Es ist das letzte Foto des Journalisten, der das Feld fotografieren wollte - und dann verhaftet wurde. Sein Bericht in "grünes blatt" Nr. 2/2007 (S. 13).
Direkt nach diesem Foto wurden alle Personen festgenommen - auch der Journalist. Als Begründung wurde angegeben, das Fertigen von Fotos könnte auf bevorstehende Straftaten hindeuten. Gießener Polizei halt. Die folgenden Fotos: Innenaufnahme aus dem Polizeirevier (Innenhof) kurz vor der Freilassung und Eingangsbereich des Polizeipräsidiums in der Ferniestraße 8. Der festgenommene Journalist wollte gegen die Verhaftung, dem noch ein Platzverweis mit Festnahmeandrohung für den gesamten Bereich um das Genfeld folgte, Widerspruch einlegen. Immerhin konnte er seiner Pressetätigkeit so nicht mehr nachkommen. Die Polizei verweigerte jedoch, den Widerspruch entgegenzunehmen.
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Der spätere Bericht des Journalisten, veröffentlicht in: grünes blatt 2/2007
Sicherheitsforschung an Gen-Gerste: Das Ergebnis steht schon fest
fb Ende März wurde auf dem Gelände der Gießener Universität zum zweiten Mal genetisch veränderte Gerste ausgesät. Laut Versuchsleiter Prof. Karl-Heinz Kogel ist ein wesentliches Ziel des gentechnischen Freilandversuchs die Untersuchung der Auswirkungen der Manipulation auf Bodenorganismen. Die jetzige Aussaat wurde vorgenommen, obwohl Kogel ein anonymes Bekennerschreiben vorlag, aus dem die Verseuchung des Standorts hervorging.
Vier Genveränderungen umfasst der in der BRD einmalige Versuch: eine erhöhte Widerstandskraft gegen Pilzbefall, Einsatzmöglichkeit als Futtergetreide, ein Resistenzgen gegen das BAYER-Pestizid Basta und ein Markergen für die gentechnischen Arbeiten. Als Vorhaben der „Sicherheitsforschung“ wird dieser Freisetzungsversuch von der Bundesregierung gefördert. Gleichzeitig ist dieses wissenschaftliche Projekt Wegbereiter für die großflächige Freisetzung genmanipulierter Gerstepflanzen. Kogel erklärte dazu in einem Interview mit der Lokalzeitung Gießener Anzeiger kurz vor der Aussaat, dass „die gute landwirtschaftliche Praxis“ eine dreijährige Versuchsdauer erfordere. Das eigentliche Ergebnis - „dass es keine negativen Nebeneffekte für die Umwelt gibt“ - stehe bereits fest.
Jochen Kirdorf, Gentech-Kritiker aus der Nähe von Gießen, sieht sich durch solche Aussagen in seinen Befürchtungen bestätigt: „Kogel enthüllt den Gen-Gerste-Versuch nun selbst als Feigenblatt. Eine Forschung, bei der die Ergebnisse schon am Anfang des Tests feststehen, ist unseriös. In Wirklichkeit geht es um die Marktzulassung der Gentech-Pflanzen“. Laut Kirdorf dürfte Kogel der Hinweis, der Boden sei durch Unbekannte verseucht worden, nicht kalt gelassen haben, wenn es tatsächlich um mögliche Auswirkungen auf die Umwelt gegangen wäre. Dann nämlich wäre der Versuchsaufbau wissenschaftlich betrachtet zerstört. Stattdessen habe er ohne weitere Untersuchungen verbreitet, dass es sich um einen Bluff von Versuchsgegnern handele und sofort ausgesät.
Vor diesem Hintergrund erregt die mehrfache Abwehr unabhängiger Medienvertreter ebenfalls Misstrauen. Beim Versuch, das Gen-Gerste-Feld zu fotografieren schritt am vergangenen Sonntag sofort die Polizei ein und verhaftete den Journalisten und die Vertreter einer lokalen Initiative, die ihm das Feld zeigen wollten. Bereits im Jahr zuvor war ein Journalist beim Filmen einer „Feldbefreiungsaktion“ des Feldes verwiesen worden. Selbst der Hessische Rundfunk wurde nach der Berichterstattung über die Kritik an dem Versuch von Politikern dafür angegriffen.
Im Original: Widerspruch, Klage und Urteil ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Fortsetzungsfeststellungsklage
gegen die Festnahme, den Gewahrsam, die Beschlagnahme und den Platzverweis am 1. April 2007 in Gießen durch die Polizei (Land Hessen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich direkt gegen eine inzwischen ausgelaufene, nicht anderweitig gerichtlich überprüfte Maßnahme Fortsetzungsfeststellungsklage einreichen. Die Maßnahme bestand aus Kontrolle, Beschlagnahme des Fotoapparates und meines Fahrrades, Festnahme, Gewahrsam und anschließenden Platzverweis.
Kurze Beschreibung:
Am 1. April 2007 bin ich in einer kleinen Gruppe mit dem Fahrrad den Alten Steinbacher Weg Richtung Innenstadt gefahren. Auf Höhe des dort liegenden sogenannten Genversuchs mit transgener Gerste hielt ich kurz an, um ein Foto zu machen. Dabei verließ ich den Straßenbereich nicht.
Wie zu erkennen war, was das Feld an allen Seiten mit Polizeieinheiten/-wagen gesichert. Zunächst eines, dann mehrere der Fahrzeuge kamen auf uns zu. Sie forderten unsere Personalien und benannten als Grund, dass das Fotografieren darauf hindeute, dass es zu Straftaten kommen werde. Obwohl diese Begründung absurd war (bin ich von Gießener Polizei und Justiz aber gewöhnt), willigte ich ein, den Ausweis nach dieser (schlechten) Begründung zu übergeben. Dazu kam es aber nicht, weil der Beamte die kurze Phase des Einsteckens des Fotoapparates nach der Aufnahme nicht abwarten wollte. Er riss mir die Kamera aus der Hand und drehte die Hand ansatzlos auf meinen Rücken. Ich bekam Handschellen. Das gleiche geschah, wie ich sehen konnte, auch mit meinen BegleiterInnen, wobei diese den Beamten schon Ausweise gezeigt hatten – eine Personalienfeststellung kam also als Grund der Verhaftung nicht mehr in Frage.
Wir wurden in getrennten Autos in die Ferniestraße 8 (Headquarter der Gießener Ordnungstruppen) gebracht und dort einige Zeit festgehalten (knappe Stunde). Ebenso wurden die Fahrräder in das Polizeipräsidium gebracht. Danach wurden wir wieder entlassen, ohne dass irgendetwas geschehen war. Auch meine Personalien wurden von mir nirgends mehr benannt. Zum einen bin ich den BeamtInnen ja auch bekannt, zum anderen hatten sie meinen Ausweis mit dem Fahrrad beschlagnahmt, da sich der Ausweis dort befand. So war auch mein Ausweis zum Zeitpunkt der Gewahrsamnahme schon in den Händen der Polizei.
Nach der Entlassung wurde für den Rest des Tages ein Platzverweis für den Bereich um das offensichtlich heilige Genfeld erlassen – allerdings nur mündlich.
Ich stelle folgende Anträge:Mein Rechtsschutzinteresse ergibt sich aus dem schon benannten Eingriff in die persönliche Freiheit. Außerdem besteht solange das Objekt der polizeilichen Maßnahme (Gen-Gerste-Feld der Universität) Bestand hat die Gefahr einer Wiederholung des Vorgangs. Hinzu kommt die ständige Neigung der Polizei, mich zu verhaften, in Gewahrsam zu nehmen, mit Platzverweisen zu überziehen. Bisherige Überprüfungen der Rechtmäßigkeit scheiterten an der halsstarrigen Weigerung Gießener Gericht, überhaupt in der Hauptsache zu verhandeln. Daher rührt auch ein Rehabilitationsinteresse, da ich zumindest in Kreisen der Polizei und der Justiz offensichtlich als vogelfrei angesehen werde – wozu das Verwaltungsgericht ja auch einiges beigetragen hat.
- festzustellen, dass das Anhalten, die Identitätsfeststellung, die Beschlagnahmen, die Festnahme und der Platzverweis jeweils für sich genommen und insgesamt rechtswidrig waren,
- die Beklagte zu einer Unterlassungserklärung bezüglich der Wiederholung solcher Vorgänge zu veranlassen,
- der Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich mir entstandener Auslagen und meiner Arbeitszeit aufzuerlegen
Ich beantrage hiermit Akteneinsicht. Ergänzungen zur Klagebegründung nach Einsicht in die Akten behalte ich mir ausdrücklich vor.
Zudem stelle ich einen Prozesskostenhilfeantrag, den Sie anbei finden. Ich bitte um Mitteilung, ob die 10. Kammer oder einer der Richter Fritz, Bodenbender und/oder Höfer mit dem PHK-Antrag befasst sein werden. Für diesen Fall kündige ich einen Befangenheitsantrag an, da sich dieses Trio abfällig über mich im Zusammenhang mit PKH-Anträgen geäußert und in einer stammtischähnlichen Männerrunde die Ablehnung meines nächsten PKH-Antrages bereits diskutiert hat.
Der weitere Ablauf, zunächst zum Befangenheitsantrag zum PKH-Antrag
Das Absurde nahm dann seinen Lauf. Natürlich war wieder die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts zuständig, was in den vergangenen Jahren viele Verfahren gegen die Polizei abgeblockt, aber noch nie eines in der Sache verhandelt hat. Beim letzten Mal (zur Festnahme am 14.5.2006) hatten sich die Richter in einer Pause abfällig über den Beschwerdeführer geäußert, ihn als Selbstdarsteller bezeichnet und unter hämischen Lachen überlegt, Prozesskostenhilfe beim nächsten Mal abzulehnen. Das Gespräch hinter verschlossenen Türen aber blieb nicht geheim und so stellte der Betroffene einen Befangenheitsantrag. Die Antworten der Richter fallen überraschend unterschiedlich aus - spürbar liegt noch die Erinnerung an die abfälligen Äußerungen vor, aber gleichzeitig das Ringen darum, dass das unerheblich sei ...
Dienstliche Erklärungen der Richter
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Chef Fritz nimmt Stellung (oben), darunter Bodenbender und Höfer (unten).
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Doch Pech für die RichterInnen, denn die tatsächlichen Abläufe sind unfehlbar festgehalten. Hier klicken und lauschen ...
Es kam also zum Prozess - und mit Prozesskostenhilfe, u.a. weil ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Die Verhandlung ist - wie immer - öffentlich.
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Presseinformation zum Prozess drei Tage vorher (8.9.2007, PDF)
Das Ergebnis in der Gießener Allgemeinen am 12.9.2007 (größer durch Klick)
Gießener Anzeiger am 12.9.2007 ++ Bericht auf Indymedia
Auszüge aus dem Urteil zum Platzverweis ... den fand das Gericht nämlich weiterhin berechtigt. Wer einmal ein Feld kaputtmacht ...
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Der Polizei ... ist es egal
Einfach durchziehen - das übliche Motto der Polizei. Auf Widersprüche werden nur neue Erfindungen gebracht (inzwischen behauptet die Polizei sogar, der festgenommene Journalist hätte sich gewehr!) - ansonsten arbeitet der Apparat mit seiner Automatik. So gab es bei der Kontrolle, die nur stattfand, weil der Polizei bekannte Personen dabei waren, nun für alle Bußgeldbescheide wegen Nichtvorzeigen des Personalausweises. Für alle drei, obwohl:
- eine Person den Presseausweis vorzeigte (was zur Verhaftung führt)
- eine Person erstens der Polizei bekannt war (sonst hätte die ja die absurde Kontrolle gar nicht durchgeführt) und zweitens den Personalausweis in einer Fahrradtasche hatte, dieses aber von der Polizei beschlagnahmt wurde
- eine Person den Ausweis vorzeigte
Bekanntlich interessiert die Polizei das Geschehen aber nicht, sondern es wird verfolgt, was sie sich dazu ausdenkt. Das tut sie auf jeden Fall immer dann, wenn ihr Ärger droht. Wer die Polizei kritisiert, kassiert immer Anzeigen, damit die Polizei ihr Verhalten im Zweifel damit rechtfertigten kann, dass ja etwas Verbotenes geschah. Also wird das immer gleich mit ausgedacht ... (Infoseite zu Polizeitricks)
Am 13.6.2007 erhielten die am 1.4.2007 Verhafteten Bußgeldbescheide:

Der Journalist legte Widerspruch ein - und so lud das Amtsgericht Gießen am 13.12.2007 zum Verfahren, lud kurz davor alle wieder aus und zum 15. Mai 2008 wieder ein ... und drei Tage vorher wieder aus ... Der Prozess war dann klar - doch Freisprüche gibt es in politischer Justiz nicht. Als klar wurde, dass alles Blödsinn war, stellte Richter Johannes Dittrich (CDU-Stadtverordneter in Gießen) das Verfahren ein. Bericht in der Gießener Zeitung ...
Zur Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit"
Erschreckende Details für Seilschaften in der deutschen Gentechnik
Wer sich fragt, warum die grüne Gentechnik trotz überwältigender Ablehnung immer weiter vorangetrieben wird, findet jetzt eine neue Antwort: Unter dem Titel "Organisierte Unverantwortlichkeit", einem Ausspruch des Bundesumweltministers, zeigen GentechnikkritikerInnen auf, dass staatliche Aufsichtsbehörden, Forschungsinstitute, Konzerne und Lobbyverbände miteinander stark verfilzt sind. "Es gibt keine unabhängigen Stellen und überall herrschen Seilschaften, die keinen Zweifel an ihrer Befürwortung der Gentechnik lassen", fasst der Autor Jörg Bergstedt die Lage zusammen. Dabei würden Genehmigungsverfahren ausgehebelt und viele Millionen Forschungsgelder in windige Firmenkonstruktionen umgeleitet: "Rund um die vier Zentren der grünen Gentechnik in Gatersleben, Braunschweig, Üplingen und Groß Lüsewitz sind mafiose Geflechte von Kleinstunternehmen entstanden, zwischen denen Aufträge und Gelder hin- und hergeschoben werden". Die neue Broschüre (www.aktionsversand.de.vu) soll die Debatte um das Verbot der grünen Gentechnik voranbringen und kann wichtige Akzente im Europa- und Bundestagswahlkampf setzen. Am wichtigsten aber ist dem Autor die Folgerung: "Wer sich auf staatliche Stellen verlässt, ist verlassen. Gentechnikfreiheit gibt es nur dann, wenn die 80 Prozent Ablehnung auch in direkten Protest umschlagen - nicht nur per Protestmail oder am Supermarktregal!"
Monsanto auf Deutsch - Broschüre über deutsche Gentechnik-Seilschaften
Kennen Sie Filme oder Bücher über Monsanto? Fast immer decken die AutorInnen dort den intensiven Filz zwischen Konzern und Aufsichtsbehörden auf. Doch St. Louis, der Firmensitz des Round-up- und Agent-Orange-Herstellers, ist weit weg. Wie sieht es aber in Deutschland aus? Kein Stück besser. Das zeigt die neue Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit" (www.biotech-seilschaften.de.vu, in der minutiös die Seilschaften zwischen Behörden, staatlicher und privater Forschung, Konzernen und Lobbyorganisationen durchleuchtet werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Kontroll- und Fachbehörden BVL, EFSA und JKI sowie die drei Zentren der grünen Gentechnik in Gatersleben, Üplingen und Groß Lüsewitz. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt mafiose Strukturen und skandalöse Zustände bei Genehmigungen und Geldvergabe.


Titel (noch größer) und Rückseite (größer) der Broschüre (in Farbe) ++ A4-Werbezettel für Spenden zur Druckfinanzierung
Achtung: Die erste und zweite Auflage sind vergriffen und die dritte auch schon gut verteilt! Wir suchen SpenderInnen für den nächsten Druck dieser Broschüre - zum Verteilen, für Veranstaltungen und als Beilage in vielen passenden Zeitschriften und Rundbriefen. Wer hat was übrig? Wer will die Broschüre Rundbriefen oder Zeitschriften beilegen oder an anderen Orten verteilen??? Konto "Spenden & Aktionen", Nr. 92881806, Volksbank Mittelhessen (BLZ 513 900 00) mit Stichwort "Gentechnik"
1. Auflage im Juni 2009: 51.000 Exemplare ++ 2.+3. Auflage im Juli 2009 und Februar 2010: Je 30.000 Exemplare
Bisherige Kosten: ca. 15.200 Euro
- Druck erste Auflage: 6131,- Euro
- Druck zweite Auflage: 4034,97 Euro
- Druck dritte Auflage: 4034,97 Euro
- Portokosten für einige der Beilagen: 369,64 Euro
- Verteilung: Pakete an Bioläden, einzelne Umweltverbände und andere: ca. 800 Euro
Bisherige Spenden und Zuschüsse: Im Jahr 2009 wurden 13.871,49 Euro gespendet. Damit sind die ersten beiden Auflagen finanziert und ein guter Teil der dritten Auflage schon gesichert. Spendenhöhe 2010 bislang (Stand: 23.3.2010): 5668 Euro. Darunter sind ...
- 1200 Euro von zwei Biobierherstellern
- Ca. 1000 Euro Spenden beim Tag der offenen Tür in der Schlossimkerei Tonndorf
- 1400 Euro Spenden und Büchertischeinnahmen der Veranstaltungstour im Dezember 2009 durch Bayern ++ über 1500 Euro von der zweiten Tour in Ulm und um Ulm und um Ulm herum (Februar 2010) ++ 1220 Euro auf der dritten Tour durch Allgäu, Bodensee und Oberschwaben ++ 2200 Euro auf der vierten Tour durch Bayern
Weitere Spenden auf das Konto "Spenden & Aktionen", Nr. 92881806, Volksbank Mittelhessen (BLZ 513 900 00) mit Stichwort "Gentechnik"! IBAN: DE29 5139 0000 0092 8818 06, BIC VBMHDE5F
Aktuelle Ergänzungen (Newsletter mit aktuellen Informationen zu den Seilschaften)
- Juni 2009 ++ Dezember 2009 ++ Februar 2010 ++ März 2010
- Wer findet Fehler in der Broschüre??? Hier gibt es eine Seite, wo Fehler eingetragen werden können! Oder per Mail ...
Inhalt
Behandelt werden u.a.: Behörden und Kommissionen (BVL, EFSA, BeraterInnen/GutachterInnen), die Leuchttürme des Filz wie das IPK in Gatersleben, das AgroBiotechnikum in Groß Lüsewitz, die Biotechfarm in Üplingen und das JKI in Braunschweig. Weitere Kapitel über Lobbygruppen und informelle Netze (InnoPlanta, WGG, GGG, PRRI, Transgen ...) und die zweifelhafte Forschung zu Kontrolle und Sicherheit (Auskreuzungsforschung, Biosicherheitsprogramm, Monitoring). In der Mitte des Heftes fand sich bis zur zweiten Auflage eine große Übersichtstabelle über die Seilschaften in der grünen Gentechnik in Deutschland - jetzt nur noch hier per Download.
- Presseinformation zur Broschüre am 7.3.2009 (PDF)
- Der Text der Broschüre als .rtf: Überarbeitung der 2. Auflage
Stichwortverzeichnis und Seitenzahlen in der Broschüre (A4-Blatt mit Stichwortverzeichnis für 1. Auflage und 2. Auflage)
Index zur ersten AuflageAachen 5, 7+9, 17, 25-28 Backhaus, Till 3, 14 Cartagena-Protokoll 5 Darmstadt 21, 23, 27 EFSA 5, 7, 9+10, 14-16, 23, 28+29, 32 FAL 6, 16, 27+28 |
GABI 15, 17, 22 Halle 11, 20 IFZ 9 Jany, Klaus-Dieter 20+21, 23 Kanada 22 Landgesellschaft 15 Mais 3, 5+6, 8, 12, 16, 18, 20+21, 25-28 Nachhaltigkeit 2, 7, 13-15, 17-19, 23 Ordon, Frank 7, 11 |
Patent 3, 8, 14, 22, 26, 30 Quedlinburg 7+8, 12, 14, 17, 19+20 Raps 3, 12+13, 20, 26, 29 Sagerheide 14+15 Tebbe, Christoph 6, 8 UBA 17, 28 Verbraucherschutz 4, 6+7 Weizen 5, 18, 20 YieldGard 3 ZALF 17, 28 |
Quellen, Quellen, Quellen
"Lügenheft" nannte Inge Broer das Heft. "Schrott" polterte Happach-Kasan - und nahm das auf Nachfrage lieber zurück. Kerstin Schmidt und Uwe Schrader wollen alles per Gericht verbieten lassen. Aber bitte: Hier folgen die Quellen - minutiös zu jeder Aussage der Beleg ... sortiert nach Kapiteln, Fußnoten und allen weiteren Aussagen. Ein paar Tipps zur Recherchearbeit mit diesen und weiteren Quellen gibt es hier!
- Kapitel 1
- Kapitel 2: Behörden
- Kapitel 3: Hauptstandorte
- Kapitel 4: Lobbyverbände
- Kapitel 5: Sicherheitsforschung
- Kapitel 6: Konzerne (und Anhang)
- Quellen zur vielfältigen Verwendung der Begriffe Seilschaft/Mafia
- Wo die GentechnikerInnen Klartext reden ...: Polemik, Lügen und Preisgabe der eigentlichen Ziele
Die Ausstellung zum Thema
Ausstellung zu den Seilschaften - als PDF: Ausdrucken und vergrößern, oder gleich A3 oder größer ausdrucken. Die Stelltafel Nr. 8 ist mehrfach, falls die Ausstellung an einem bestimmten Ort gezeigt wird. Ausgewählte Motive:



Kurztext zur Broschüre
Gentechnik:
Filz zwischen Behörden, Forschung und Konzernen!
Obwohl 78 Prozent (aktuelle Forsa-Umfrage) gegen Gentechnik im Essen sind, fließen Millionen Steuergelder in die Ausweitung dieser Technik. Zudem sind in den vergangenen Jahrzehnten alle relevanten Posten in Genehmigungsbehörden, Bundesfachanstalten und geldvergebenden Ministerien mit GentechnikbefürworterInnen besetzt worden. Die meisten von ihnen sind direkt in die Gentechnikkonzerne eingebunden. Die Folge: Alle Anträge deutscher Gentechnikfirmen auf Freisetzungen manipulierter Pflanzen werden politisch und amtlich unterstützt. Mafiose Geflechte von Kleinstunternehmen und seltsamen Biotechnologieparks names Biotechfarm oder Agrobiotechnikum sind entstanden, zwischen denen Aufträge und Gelder erst veruntreut und dann hin- und hergeschoben werden, bis sich ihre Spur auf den Konten der Beteiligten verliert. Sicherheitsauflagen werden missachtet und bei den benannten Versuchszielen geschummelt und die örtliche Bevölkerung kaum aufgeklärt.
Jetzt fordern GentechnikgegnerInnen: Der Sumpf von Seilschaften zwischen Konzernen, Forschung, Lobbyverbänden und Ämtern muss trockengelegt werden! Ende Juni erscheint deshalb die Broschüre „Organisierte Unverantwortlichkeit“, in der Ross und Reiter, konzernnahe Beamte und dubiose Firmenstandorte genannt werden – mit exakten Quellen, Zitaten und Hintergründen. Die InitiatorInnen aus ökologischem Landbau, Imkerei und unabhängigen Gentechnikinitiativen wollen mit einer Startauflage von 50.000 Stück möglichst schnell viele Menschen erreichen. Verteilt wird das Heft über Rundbriefe, Magazine und als Auslage in Naturkostläden.
Im Sommer soll keine eine Kampagne gegen die Hauptstandorte der Gentechnik-Seilschaften folgen. Höhepunkt sind Aktionen und Belagerungen der Bundesbehörden in Berlin sowie der Versuchszentren nahe Rostock und in der Magdeburger Börde vom 9. bis 15. September. Wer dazu mehr erfahren will, sollte sich die Broschüre holen oder auf der Internetseite www.biotech-seilschaften.de.vu nachschauen!
Kontaktadresse für alle, die aktiv mitmachen wollen oder ReferentInnen für Veranstaltungen suchen, ist die Projektwerkstatt, 06401/90328-3, Fax -5, saasen@projektwerkstatt.de.
Auszüge aus der Broschüre (1. Auflage)
Bis zu 80% der Menschen in Deutschland lehnen die grüne Gentechnik ab. Wer aber in die Führungsetagen von Parteien, Medien, Ministerien und Ämtern schaut, sieht eine ganz andere Verteilung. In den zuständigen Behörden und Ämtern sind sogar alle Führungsposten mit BefürworterInnen der Gentechnik ausgestattet. Skeptische oder kritische Stimmen gibt es in Kommissionen, Genehmigungs- und Kontrollbehörden meist gar nicht. Seit Jahren haben die Seilschaften dort ihre Fäden gezogen - mit dem genannten, fatalen Ergebnis. ... (S. 4)
Zum Schutz der VerbraucherInnen bestehen Gesetze. Sie regulieren Schadstoffe und schreiben vor, welche Informationen offengelegt werden müssen. Da kann es beruhigen, wenn zur Durchsetzung dieser Rechte auch eine handlungsmächtige Behörde existiert: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).Auf seiner Internetseite verspricht das Amt: „Das BVL nimmt ... die Durchsetzung dieser auf EG-Normen beruhenden Verbraucherschutzgesetze wahr. ... Ziel ist es, Verbraucherrechte im Falle innergemeinschaftlicher Verstöße besser durchzusetzen. ... Dem BVL kommt bei der Wahrung der Verbraucherrechte eine Doppelfunktion zu: Zum einen ist das BVL die so genannte ,Zentrale Verbindungsstelle' in Deutschland, zum anderen ist es auch selbst eine für die Durchsetzung von Verbraucherrechten zuständige Behörde.“
Da wird sich mancheR beruhigt zurücklehnen - eine große Behörde kümmert sich um die VerbraucherInnen und ihre Interessen gegenüber Staat, Konzernen und anderen. Wahrscheinlich ist dieses blinde Vertrauen auch gewollt. Denn die Realität ist weit entfernt von den Versprechungen. Genauer: Sie ist sogar entgegengesetzt. Bislang hat das BVL alle Anträge auf gentechnische Nutzungen genehmigt. Ausgerechnet diese Behörde verweigerte die Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz. Etliche Beamte stellten sich in internen Schreiben uneingeschränkt hinter die antragstellenden Konzerne und Forschungseinrichtungen, manche traten sogar in Werbefilmen genau der Firmen auf, deren Anträge sie an anderen Arbeitstagen ohne die notwendigen umfangreichen Prüfungen durchwinkten. Die wichtigsten Entscheidungsträger der Gentechnikabteilungen sind eingebunden in ein enges Geflecht von Lobbyorganisationen und Konzernen. Kontroll- und Genehmigungsbehörden, Geldgeber, Forschung und Firmen sind über die Jahre zu einem Filz zusammengeschmolzen, der sie als Einheit erscheinen lässt. ... (S. 4)
Eine ganz praktische Variante der Seilschaften ist die Arbeitsgruppe „Anbaubegleitendes Monitoring gentechnisch veränderter Pflanzen im Agrarökosystem“, die Joachim Schiemann seit 1999 koordiniert. Deren Mitgliederliste zeigt den dichten Filz von Wissenschaft, Behörden und Firmen. Der Industrieverband Agrar, die großen Konzerne KWS Saat AG, Bayer CropScience, Syngenta Seeds, BASF, Pioneer Hi-Bred, Monsanto und DuPont und die wichtigen Kleinstfirmen in den Gentechnikseilschaften BioMath mit Geschäftsführerin Kerstin Schmidt und Genius sitzen dort zusammen mit Forschungsinstituten und allen wichtigen Behörden der Gentechnik. In dieser Mischung wurden unter anderem Fragebögen zum Anbaumonitoring entwickelt, d.h. die Methoden der Kontrolle von Genversuchen stammen von denen, die solche Versuche durchführen. ... (S. 8)
Das JKI ist Teil des Gentechnik-Firmenverbundes BioOK. Geschäftsführerin auch hier: Kerstin Schmidt. Der Einstieg des JKI bedeutet, dass die Institution, die bei der Genehmigung von Freisetzungsversuchen beratend mitwirkt, nun Teil derer ist, die am meisten Anträge auf solche Freisetzungen stellen. Wie wichtig die staatliche Fachanstalt den Firmenverbund und die Vernetzung mit Konzernen nimmt, dokumentiert die intensive Beteiligung an der EIGMO-Tagung vom 14.-16. Mai 2009 in Rostock. Fünf JKI-Bedienstete trafen dort auf Pioneer, BASF, Syngenta, das Firmengeflecht um das AgroBioTechnikum und die RWTH Aachen. Auch BVL und EFSA fehlen nicht. ... (S. 9)
Ein wissenschaftliches Ziel besteht gar nicht. Doch trotz der offen eingeräumten Ausrichtung auf reine Werbezwecke erreichte der Versuch eine Förderung durch das Wirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 80% des Gesamtvolumens von 628.198 €. Die staatliche subventionierte Firmengründung mit Gehirnwäsche wollte mit hohem Risiko gleich in die Vollen gehen, denn Raps ist die auskreuzungs- und durchwuchsintensivste Art aller bisher verwendeten transgenen Pflanzen. Den zweiten Verdacht formulieren Lorch/Then deutlich: „Die Firma biovativ wiederum wurde 2003 als 100%ige Tochter des Vereins FINAB gegründet mit der Aufgabe, das Gewächshaus und die Äcker des von FINAB initiierten AgroBioTechnikum zu betreuen. Wie bereits festgestellt, ist Kerstin Schmidt die Geschäftsführerin von biovativ. Laut Handelsregister hat die biovativ GmbH nur einen Mitarbeiter. Da Schmidt gleichzeitig auch Geschäftsführerin von BioMath und BioOK und im Vorstand von FINAB e.V. ist - und all diese Betriebe und der Verein unter der gleichen Adresse und teilweise unter der gleichen Telefonnummer zu erreichen sind - drängt sich der Verdacht auf, dass es sich hier gar nicht um separate Einheiten handelt, sondern das Konglomerat von Firmen eher dazu dient, die kommerziellen Interessen im Umfeld des Vereins FINAB möglichst undurchsichtig zu gestalten.“ ... (S. 13)
Die BioTechFarm könnte sich daher schnell zum wichtigsten, aber auch zum letzten Versuchsstandort in Deutschland entwickeln. Entstanden ist sie durch die Kooperation der beiden wichtigsten Seilschaften bei Freisetzungsversuchen, Fördermittelveruntreuung und Firmengründungen: Dem IPK in Gatersleben und dem AgroBioTechnikum in Groß Lüsewitz. Kerstin Schmidt ist Geschäftsführerin der Firmen in Üplingen und in Groß Lüsewitz. Für 2009 wurden Versuchsflächen von Pioneer (Mais), BASF (Kartoffeln), Monsanto (Mais) und der Uni Rostock (Weizen und Kartoffeln) angemeldet. Hinzu kam die Firma KWS mit Round-up-Ready-Rüben. Das Besondere: Die angemeldeten Flächen sind überwiegend Zweitstandorte - die Hauptflächen liegen am AgroBioTechnikum oder auf Firmengelände. ... (S. 18)
Im wichtigsten Lobbyverband pro Gentechnik sitzen Vertreter gentechnikbefürwortender Parteien und Organisationen einträchtig neben Beamten aus Behörden und Fördermittelvergabestellen, Landräten, aber auch den großen Konzernen und kleinen Newcomern der Gentechnik. InnoPlanta e.V. ist der lauteste und oft inhaltsleere Marktschreier für die uneingeschränkte Nutzung manipulierter Tiere und Pflanzen im Land und bezeichnet sich selbst als „Plattform zur Unterstützung von Landwirten, welche die Vorteile moderner Pflanzenbiotechnologie nutzen wollen“. Dass im Vorstand einer solchen Plattform BASF, Bayer und viele kleine Firmen sitzen, die - mit Fördermitteln vollgepumpt - in den letzten Jahren ihr Glück als GentechnikerInnen versuchten, mag wenig überraschen. Was aber machen die Geschäftsführerin der regionalen Wirtschaftsförderung, der Vize des Landesbauernverbandes, ein Mitarbeiter des staatlichen JKI und ein Landrat im Vorstand? Warum agieren im Beirat der ehemalige Wirtschaftsminister und ein wichtiger Beamter der Bundesforschungsanstalt für Lebensmittel? ... (S. 20)
Die Seilschaften der Gentechnik in Deutschland reichen bis in den letzten Winkel. Nirgends wird das deutlicher als dort, wo es um unabhängige Kontrolle und die Überprüfung der Sicherheit von gv-Pflanzen für Mensch und Umwelt gehen sollte. Die Kontrollbehörden und -gremien BVL, ZKBS und JKI sind durchsetzt und vielfach eingebunden in die Netzwerke der Gentechnikkonzerne und -lobbyistInnen. Gleiches gilt für die Forschung zu Sicherheitsfragen - auch sie ist Sache derer, die die Gentechnik voranbringen wollen. Hinzu kommt: Sicherheitsforschung ist ein Deckmantel für die Entwicklung neuer manipulierter Sorten und die Erprobung neuer Methoden, um die Agro-Gentechnik besser handhabbar zu machen. Das Label ist beliebt, weil es hier das meiste Geld gibt: Steuergelder der Menschen, die mehrheitlich genau gegen diese Technik sind, die sie notgedrungen finanzieren, weil die Mächtigen im Staat das so wollen. ... (S. 24)
Auskreuzung kann nicht verhindert werden. Untersucht wird daher nur, wie schnell und wie weit Auskreuzung stattfindet. Ziel ist die Festlegung von Grenzwerten unter denen Produkte dann als gentechnikfrei bezeichnet werden können. Es ist allen Beteiligten klar, dass die vollständige Gentechnikfreiheit im Landbau technisch nicht mehr möglich ist, wenn erst einmal gv-Pflanzen in der Umwelt sind. Daher geht es, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, gar nicht mehr um die Koexistenz von gentechnischer und gentechnikfreier Landwirtschaft, sondern um die Festlegung und ständige Erhöhung von Grenzwerten, unterhalb derer Produkte als gentechnikfrei bezeichnet werden, obwohl sie das nicht sind. Zur Zeit liegen die Grenzwerte für gentechnikfreie konventionelle Landwirtschaft bei 0,9 Prozent. Tendenz steigend. Joachim Schiemann von der Bundesfachanstalt JKI fordert bereits höhere Grenzwerte - und sagt bemerkenswert deutlich, dass Koexistenz nur mit der Grenzwertlüge möglich ist: „Eine gentechnikfreie Produktion mit Nulltoleranz ist nicht praktikabel. Selbst bei einem völligen Verzicht wären Schwellenwerte für unbeabsichtigte Anteile von GVO in Importwaren unabdingbar. Werden geeignete Schwellenwerte vereinbart, ist eine Koexistenz möglich. Für den Saatgutbereich bedeutet das einen Schwellenwert von mindestens einem Prozent für unbeabsichtigte gv-Beimengungen.“ ... (S. 26)
Es ist das spezifisch Deutsche an der Agro-Gentechnik im Land, dass sich die großen Konzerne gern ein bisschen verstecken. Es soll nicht auffallen, wie eng Regierungen und Behörden mit ihnen verwoben sind. Doch mit BASF, Bayer und KWS ist es nicht anders wie mit Rüstungs-, Energie- oder Automobilkonzernen, Banken oder Versicherungen. Sie alle sind personell eng verflochten mit Aufsichtsbehörden, nehmen Einfluss über Lobbygruppen und sitzen an den Tischen, wenn Gesetze geschmiedet oder der Kuchen voller Fördergelder verteilt wird. Nur wissen die Gentechnikfirmen, dass ihr Geschäft im Land nicht so beliebt ist wie der Bau von CO2-Schleudern auf vier Rädern oder mit rauchenden Schloten. Darum setzen sie auf eine andere Strategie: Tarnung. Statt selbst zu agieren, dulden sie die Entstehung vieler Kleinstfirmen und regionaler Biotechnologieinitiativen. Hinter diesen stehen dann als Auftrag- und Geldgeber die Konzerne. Wer genau hinguckt, sieht sie auch: Sygenta, BASF, Pioneer und kamen auf der 4. EIGMO-Tagung in Rostock mit BVL, JKI und EFSA zusammen. Monsanto sponsorte das Treffen. BASF stellt den Wachschutz an den Versuchsfeldern des AgroBioTechnikums. Hartwig Stiebler, Anwalt von Monsanto, vertrat die BioTechFarm gegenüber KritikerInnen. Das hat Zukunft, denn was die ,Kleinen' entwickeln oder durchsetzen, wird später den Konzernen dienen. ... (S. 29)
Nachdrucken?
Alles kein Problem ... Texte und Vorlagen dürfen frei verwendet werden. Die erste Auflage betrug 50.000 Exemplare - und war schnell weg. Nun gibt es eine dritte Auflage mit nochmal 30.000 Exemplaren - bis die weg ist, ist es sicherlich schlauer, erstmal zu fragen, ob noch welche übrig sind. Und wenn die auch vergriffen ist, könnte eine vierte Auflage für alle mehr bringen als Kleinst-Nachdrucke. Wir sammeln gerne auch schon Spenden und Bestellungen für einen weiteren Nachdruck ... aber macht es so, wie Ihr es wollt.
Werbung für den Reader?
Zum einen gibt es ein Flugblatt mit Informationen zum Reader mit Bitte um Spenden zur Finanzierung des Drucks und Terminen für Aktionen gegen die Gentechnik-Seilschaften. Wäre schön, wenn der verteilt werden könnte (oder hochkopieren als Plakat).
Zum anderen wäre es schön, wenn Rezensionen und Freianzeigen den Weg in Zeitungen, Zeitschriften, Rundbriefe und auf Internetseiten finden könnten. Wer ein Heft braucht für eine Besprechung, sollte sich das herunterladen oder bestellen. Wir haben zudem vier Motive für Freianzeigen erstellt. Sie befinden sich einmal als PDF auf einem A4-Bogen (Download) sowie als Einzeldateien im .jpg-Format:

Vier Motive (größere Datei durch Anklicken!) ++ PDF mit allen 
Stimmen zum Reader
Auszüge aus einer Rezension bei "Genfood - nein danke!"
Bergstedt stellt engagierte Gentechnik-Befürworter in den Genehmigungs- und Kontrollbehörden vor, zum Beispiel Hans-Jörg Buhk, den Leiter der Gentechnikabteilung im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Lobbyorganisationen und Beratergremien werden ebenso aufgelistet wie die Firmen und Institute, die sich an den vier wichtigsten deutschen Gentechnik-Standorten niedergelassen haben. Bergstedt beschreibt, wie Genehmigungsverfahren ausgehebelt und Millionen an Forschungsgelder in windige Firmenkonstruktionen umgeleitet werden. ...
Der Ärger und die Wut des Gentechnik-Aktivisten über die korrupten Strukturen sind in jeder Zeile spürbar. Er nennt die Verbraucher-Initiative mit ihrer Datenbank Transgen „ein beeindruckendes Beispiel über die Käuflichkeit und Anpassungsfähigkeit von Umwelt- und Verbraucherverbänden.“ Staatliche Behörden wie das BVL sind für ihn „Handlanger der Interessen von Konzernen und Forschungszentren.“ Weil die Genehmigungs- und Kontrollbehörden derart mit Gentechnik-Firmen und Forscher verfilzt sind, hat Jörg Bergstedt sie – und auch die den Behörden vorstehenden Politiker – abgeschrieben und argumentiert für zivilen Ungehorsam. „Wer sich auf staatliche Stellen verlässt, ist verlassen. Gentechnikfreiheit gibt es nur dann, wenn die 80 Prozent Ablehnung auch in direkten Protest umschlagen - nicht nur per Protestmail oder am Supermarktregal!“
Rezension in Tarantel, 4/2009 (S. 22)
Gentechnik: Broschüre "Organisierte Unveranwortlichkeit'
Projektwerkstatt, Reiskirchen
Wer sich fragt, warum die grüne Gentechnik trotz überwältigender Ablehnung immer weiter vorangetrieben wird, findet jetzt eine neue Antwort: Unter dem Titel "Organisierte Unverantwortlichkeit", einem Ausspruch des Bundesumweltministers, zeigen Gentechnikkritikerlnnen auf, dass staatliche Aufsichtsbehörden, Forschungsinstitute, Konzerne und Lobbyverbände miteinander stark verfilzt sind. "Es gibt keine unabhängigen Stellen und überall herrschen Seilschaften, die keinen Zweifel an ihrer Befürwortung der Gentechnik lassen", fasst der Autor Jörg Bergstedt die Lage zusammen. Dabei würden Genehmigungsverfahren ausgehebelt und viele Millionen Forschungsgelder in windige Firmenkonstruktionen umgeleitet: "Rund um die vier Zentren der grünen Gentechnik in Gatersleben, Braunschweig, Üplingen und Groß Lüsewitz sind mafiose Geflechte von Kleinstunternehmen entstanden, zwischen denen Aufträge und Gelder hin- und hergeschoben werden." Die neue Broschüre (www.aktionsversand.de.vu) soll die Debatte um das Verbot der grünen Gentechnik voranbringen. Am wichtigsten aber ist dem Autor die Folgerung: "Wer sich auf staatliche Stellen verlässt, ist verlassen. Gentechnikfreiheit gibt es nur dann, wenn die 80 Prozent Ablehnung auch in direkten Protest umschlagen - nicht nur per Protestmail oder am Supermarktregal!" Dass es Seilschaften geben wird, ist höchst naheliegend. Ob der Autor in jedem Fall richtig liegt, bedarf freilich kritischer Prüfung. Quelle: http://www.projektwerkstatt.de/gen/filz/brosch.htm
- Darstellung auf dem Forum für Konsumkritik
- Umfangreicher Artikel in der Jungen Freiheit (rechtes, intellektuelles Blatt - der Verfasser des Artikels ist Macher von "Naturkonservativ" der Herbert-Gruhl-Gesellschaft ... der Artikel ist ohne Wissen des Broschüren-Autors dort erschienen)
NGOs, Ökobetriebe und Umweltorganisationen auf Tauchstation oder Distanz zum Reader
Die folgenden Kommentare mögen überraschen - vor allem hinsichtlich der Reaktion aus Umwelt- und Ökolandbauecken. Aber erstens ist es nicht überraschend, sondern politische Bewegung in Deutschland war und ist Teil des Diskursen in und von Eliten. Sie steht in grundsätzlicher Distanz zu den Outlaws und Nicht-Privilegierten. Sie ist finanziert aus den Eliten und trägt beratende Informationen in die Eliten, die sich so modernisieren und die KritikerInnen aufnehmen und fördern, was diese wiederum auch wollen. Von Greenpeace bis zu den den EinzelakteurInnen z.B. mit wissenschaftlichen Titel streben alle die Aufnahme oder den Verbleib in den Eliten an, weil das Aufmerksamkeit, Privilegien, Zugang zu Medien und Macht sowie - oft schlichter Hauptgrund - Geld bedeutet.
Zum zweiten darf die Liste nicht darüber hinwegtäuschen: Die Hauptreaktion ist Totschweigen. Die Auseinandersetzung um Seilschaften ist vor allem von den Zentralen der Umwelt-, Ökolandbau-, Eine-Welt-Verbände usw. systematisch totgeschwiegen worden. Das darf durchaus als nette Zuarbeit für Bayer, BASF & Co. gewertet werden ...
Aus der Ablehnung der GEKKO-Stiftung eines Antrags auf Mitfinanzierung
Das Projekt ist wichtig und notwendig und wird in Eurem Umfeld sicherlich eine
sehr interessierte Leserschaft finden.
Christoph Potthof vom Gen-Ethischen Netzwerk (Ablehnung einer Beilage beim GID)
Mir ist nicht wirklich klar, was der zusätzliche Nährwert der Broschüre ist.Großhändler Weiling lehnte Verteilung an Naturkostläden in Nordrhein-Westfalen ab
In der Broschüre geht es ja nicht um Gentechnik, sondern auch um Gesellschaftliches. So etwas verteilen wir nicht.
Brief des ökokapitalistischen BAUM e.V. (unterzeichnet vom selbstdarstellerischen Chef Maximalian Gege)
Vielen Dank für die Übersendung Ihrer Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit", die ich mit sehr großem Interesse gelesen habe. Durch Ihr Engagement in Sachen Nachhaltigkeit passen Sie gut in das B.A.U.M.-Netzwerk. Dann folgt nur noch Mitgliedswerbung, der eigentliche Brief wird nicht beantwortet. Aber fraglos: Zwischen HypoVereinsbank, Siemens und der Frankfurter Messe ist die Kritik an Seilschaften sicherlich gut platziert!
Antwort von Antje Lorch auf die Frage nach Kooperation (nach dem Verbot der Broschüre):
In unserer Studie sehe ich keine Basis für die in dem Beschluss zitierten Vorwürfe - es sei denn, Du hast da deutlich weitergehende Informationen, die so für mich nicht zu erkennen sind.
Auch teile ich Deine Schlussfolgerungen nicht. Meine Aussage war es aufzuzeigen, dass es nicht einmal 'kriminelle Machenschaften' und 'schwarze Schafe' geben muss, sondern dass die Unterstützung der Gentechnik in Deutschland eigentlich sehr legal durch ein erstaunlich offensichtliches Netwerk verankert ist.
Eine Quelle für die als Zitate gekennzeichneten Begriffe gab Antje Lorch nicht an. Das Antje Lorch vor allem Distanz zu Nicht-Eliten wahren will, zeigt ein Zitat aus der von ihr (mit C. Then) verfassten Studie, in dem sie selbst den Begriff "Seilschaften" verwendet, der ja unter anderem im Gerichtsbeschluss untersagt wurde: "Sie arbeiten als Tarnkappenstrategen der Industrie, finanziert sowohl durch die öffentliche Hand als auch durch die Wirtschaft, sie haben Netzwerke, Seilschaften und Klüngelrunden auf allen relevanten Ebenen organisiert, die Institutionen der EU-Mitgliedsstaaten infiltriert und eine weitgehende Definitionsmacht errungen."
- Bisher haben fast alle Umwelt- und Biolandbauverbände sowie etliche weitere Organisationen die Verteilung der Broschüre über ihre Verteiler abgelehnt. Die meisten haben noch nie in Rundbriefen und -mails für die Broschüre informiert.
Kommentare der SeilschafterInnen
Aus einem Interview mit Inge Broer, in: Volksstimme am 4.8.2009
Volksstimme: Kritiker halten Ihnen vor, Sie hätten unter dem Deckmantel der Uni Rostock ein undurchsichtiges Gef echt aus Firmen und Vereinen aufgebaut, das staatliche Forschungsgelder einwerbe und zugleich Gentechnik-Konzernen wie Monsanto oder Bayer durch immer neue Freilandversuche den Weg ebne.
Broer: Das ist falsch. Außerdem veröffentlichen wir alle Informationen im Internet. Richtig ist, dass wir staatliche Forschungsgelder stets mit der Bedingung erhalten, einen Teil der Finanzierung aus anderen Quellen zu organisieren, etwa über private Firmen. Das ist schwierig, weil es in Mecklenburg-Vorpommern nur wenige Firmen gibt, die dazu in der Lage sind. Deswegen haben wir den Verein FINAB e. V. gegründet, dem Wissenschaftler angehören, die Chancen und Risiken neuer Technologien in der Landwirtschaft – vom ökologischen Landbau bis zur Gentechnik – ausloten wollen. Die biovativ GmbH, eine 100-prozentige Tochter von FINAB, ist nun unser Wirtschaftspartner für solche Projekte, damit sind wir unabhängig von den großen Konzernen. Die GmbH führt Freilandversuche mit gentechnisch veränderten und konventionellen Pfanzen durch. Ihre Gewinne fießen in die Forschung zur Beurteilung der biologischen Sicherheit von neuartigen Strategien in der Landwirtschaft.
Volksstimme: Es heißt, FINAB sei ein reiner Gentechnik-Lobbyverein.
Broer: Das ist Unsinn. Wir sind Wissenschaftler und keine Lobbyisten. Wir stehen allen Richtungen der Landwirtschaft zur Verfügung und hätten gern auch Gentechnikgegner in den Verein aufgenommen. Deren Bedingung war aber, dass unsere Forschungen die Gefährlichkeit der Gentechnik beweisen müssten. Wissenschaft aber ist immer ergebnisoffen. Das ist das Wesen von Forschung.
FDP-MdB Happach-Kasan zur Broschüre am 7.9.2009: "Schrott"
Auf Nachfrage, ob sie neben dieser Polemik auch irgendeine konkrete Kritik benennen könnte, musste sie aber passen und zog erst das "Schrott" und dann sich selbst kleinlaut zurück ...
TransGen-Macher Gerd Spelsberg gegenüber der Presse auf Nachfrage zu einem Streitgespräch mit dem Autor der Broschüre:
Ich rede auch nicht mit der NPD!
Prof. Inge Broer, Uni Rostock, vor Ort an den Versuchsfeldern, als die das Heft von NachbarInnen überreicht bekommt
Lügenheft
Mehr Rezensionen und Darstellungen
- Auf www.zeitpunkt.ch
- Interview mit Jörg Bergstedt auf Greenpeace-Magazin Online (29.10.2009)
Im Saarspiegel Mai 2010 (S. 1):
Gentechnik-Gegner mundtot machen ...?
Scheinbar ein Fall für die Saar-Justiz!
Gentechnik in der Landwirtschaft wird laut Umfragen vom Großteil der deutschen Bevölkerung strikt abgelehnt. Der in Hessen ansässige Gentechnik-Kritiker Jörg Bergstedt soll nun offensichtlich durch die saarländische Justiz zum Schweigen gebracht werden, weil er in einer Druckschrift (www.biotech-seilschaften.de.vu) etwas zu detailliert die Verbindungen zwischen der Agro-Gentechnik-Industrie und der Politik aufgezeigt hat. Zwei wichtige Personen dieses Netzwerks, die mehrfache Geschäftsführerin von Unternehmen dieser Sparte, Kerstin Schmidt, sowie der Chef der Firma InnoPlanta und FDP-Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt, Uwe Schrader, fühlen sich durch die Broschüre „Organisierte Unverantwortlichkeit” in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und versuchen, die darin geübte Kritik verbieten zu lassen. Das Gerichtsverfahren findet in Saarbrücken statt, wo einer Verurteilung Bergstedts größte Chancen eingeräumt werden. Kein geringerer als der ehemalige saarländische Wirtschaftsminister, Rechtsanwalt und Befürworter der „grünen Gentechnik”, Dr. Horst Rehberger (FDP), zog das Verfahren nach Saarbrücken, damit seine Kanzlei die Kläger „auf kürzestem Wege” vor Gericht vertreten kann. Die Durchführung des Verfahrens in Saarbrücken ist durch einen juristischen Schachzug möglich, indem man die Publikation im überall verfügbaren Internet angreift. Obwohl Bergstedt nicht für den Inhalt der betroffenen Webseite verantwortlich ist, wurde ihm per Einstweiliger Verfügung bereits eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro Strafe angedroht.
Schrader, der Rehberger zu dessen Wirkungszeit in Sachsen-Anhalt einen großen Teil seiner Parteikarriere zu verdanken hat, gilt heute dort als wichtiges Bindeglied zwischen Industrie und Politik in Sachen Gentechnik. Nach mehrfacher Vertagung wird nun hinter verschlossenen Türen beraten. Der gesamte Prozessverlauf ist auf der vorgenannten Webseite dokumentiert. Das Urteil soll in diesen Tagen verkündet werden.
Die Veranstaltung zum Thema
Monsanto auf Deutsch - Seilschaften zwischen Behörden, Forschung und Gentechnikkonzernen
Kennen Sie Filme oder Bücher über Monsanto? Immer wieder wird einen intensiver Filz zwischen Konzern und Aufsichtsbehörden aufgedeckt. Doch St. Louis, der Firmensitz des Round-up- und Agent-Orange-Herstellers, ist weit weg. Wie aber sieht es in Deutschland aus? Warum werden hier Jahr für Jahr immer neue Felder angelegt, obwohl 80 Prozent der Menschen keine Gentechnik im Essen wollen? Warum fließen Steuergelder auch dieser 80 Prozent fast nur noch in die Gentechnik, wenn es um landwirtschaftliche Forschung geht? Der Blick hinter die Kulissen der Gentechnik mit ihren mafiosen Strukturen und skandalösen Zustände bei Genehmigungen und Geldvergabe bietet eine erschütternde Erklärung, warum die überwältigende Ablehnung und der gesetzlich eigentlich vorhandene Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft (einschließlich Imkerei) gegenüber der grünen Gentechnik so wenig Wirkung hat. Denn: In den vergangenen Jahrzehnten sind alle relevanten Posten in Genehmigungsbehörden, Bundesfachanstalten und geldvergebenden Ministerien mit GentechnikbefürworterInnen besetzt worden. Die meisten von ihnen sind direkt in die Gentechnikkonzerne eingebunden. Mafiose Geflechte von Kleinstunternehmen und seltsamen Biotechnologieparks names Biotechfarm oder Agrobiotechnikum sind entstanden, zwischen denen Aufträge und Gelder erst veruntreut und dann hin- und hergeschoben werden, bis sich ihre Spur auf den Konten der Beteiligten verliert. Es wird Zeit für einen Widerstand an den Orten der Seilschaften.
In der Veranstaltung werden minutiös die Seilschaften zwischen Behörden, staatlicher und privater Forschung, Konzernen und Lobbyorganisationen durchleuchtet. Jeweils eine Firma (BioOK), eine Behörde (BVL = Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit), das wichtigste Forschungszentrum AgroBioTechnikum (nahe Rostock) und der Lobbyverband InnoPlanta mit den jeweiligen Firmengeflechten werden vorgestellt. Am Beispiel eines kleinen Versuchsfeldes zeigt sich: Deutsche Genfelder sind nichts als Fördermittelbetrug, Schlamperei und der Wille, die Auskreuzung aktiv herbeizuführen.
Um die Wut zu Entschlossenheit statt zur Ohnmacht zu wenden, bildet ein Ausblick auf Möglichkeiten des Widerstandes den Abschluss: "Wer nach mehr Forschung ruft oder sich auf staatliche Stellen verlässt, ist verlassen. Gentechnikfreiheit gibt es nur dann, wenn die 80 Prozent Ablehnung sich auch zeigen!"
- Die DVD mit dem kompletten Vortrag als Film - mit Genehmigung zum öffentlichen, nicht-kommerziellen Vorführen
- Ausschnitte des Film über die Veranstaltung am 25.2.2010 im Edeka-Markt Ostrach: Teil 1 ++ Teil 2 ++ Teil 3
- Mitschnitte des Vortrags am 2.9.2009 in Wuppertal ++ Sendung mit Ausschnitten von Coloradio (auf freie-radios.net)
- Vortragsmitschrift vom 2.9.2009 in Wuppertal (PDF) ++ Mehr Downloads (auch der Vortragsdateien)
Reader "Organisierte Unverantwortlichkeit" zum Thema: Bestellseite ++ Download- Flyer (beidseitig hochkant, d.h. 2 Flyer auf einem A4 möglich) ++ Plakat (entsprechend vergrößern)
- Mehr Vortragsangebote zur Gentechnik und zu anderen Themen
- Die Power-Point-Vortragsdateien (PPT) auf der Download-Seite zu Gentechnik
Berichte
- Südwestpresse am 15.2.2010
- Bericht in der Lindauer Zeitung am 10.2.2010
- Südkurier am 26.2.2010 über die Veranstaltung in Markdorf
- Mainpost am 14.3.2010 über die Veranstaltung in Mainstockheim
- Bericht in Nürnberger Nachrichten am 20.3.2010 über Veranstaltung in Kammerstein
- Presseinformationen zum Filmmitschnitts des Vortrags (noch eine) ++ Bericht auf Freie Allgemeine



Faszinierende Veranstaltung am 25.2.2010 im Edeka-Markt von Ostrach ++ DVD des Vortrags erhältlich!

Krass: In Rostock versuchen Gentech-Fans (Studierende und Hauptamtliche der Uni!), den Vortrag durch ständiges Nachfragen und Pöbeln zu stören. Foto: Kurz vor dem Beginn - es kamen noch etliche mehr ++ Bericht auf Indymedia ++ NNN-Bericht am Vortag
Links
- Hochburgen der Seilschaften: AgroBiotechnikum ++ Biotechfarm ++ JKI
- Infoseite zum Filz ++ Blog
- Gentechnikkritik und -widerstand in Gießen und Hessen
- Infoseiten zu Linke, Grüne, SPD
- Artikelserie zu den Seilschaften (.rtf-Dateien): Intro und Behörden ++ Standorte ++ Lobbyverbände ++ Forschung








