Ist Koexistenz möglich?
Koexistenz unmöglich, aber verdrängt und gewollt!++ Reis ++ Mais ++ Raps ++ Bienen ++ Soja ++ Baumwolle ++ Mehr ++ Gen-Essen + Links
Definition von Auskreuzung in der BVL-Broschüre "Die Grüne Gentechnik" (2008)
Vererbung einer bestimmten Eigenschaft aus einer
Individuengemeinschaft (Population, Kulturpflanzensorte) in
eine andere.
Das mit den Geflechten, Fördermittelbetrug und einseitigen Staatsanwaltschaften ist noch harmlo - jedenfalls verglichen mit dem dramatischen Höhepunkt der mafiosen Agro-Gentechnik. Der liegt in der fortschreitenden Verseuchung von Saatgut und Lebensmittel, aber nicht nur in der Tatsache des ständigen Fortschreitens dieser Durchmischung, sondern auch in der sie begleitenden Debatte um Koexistenz zwischen gentechnischer und gentechnikfreier Landwirtschaft und den deutlichen Anzeichen, dass die totale Auskreuzung nicht nur akzeptiert, sondern gewollt und organisiert ist. Schon was allein in der Debatte an Stilblüten und verschwurbeltem Denken auftritt, spottet jeder Beschreibung: Da fliegen alle Pollen gleich weit - egal welcher Pflanzen und bei welcher Windstärke. Nach 150m fallen sie auf Kommando auf die Erde und kein Leben regt sich mehr in ihnen. Es sei denn, in der Nähe ist ein Feld mit ökologischem Anbau. Die positiven Schwingungen, die von solchen Feldern offenbar ausgehen, verdoppeln die Reichweite der Pollen. Jetzt können die 300m fliegen - und zwar nicht nur, wenn nach guter biodynamischer Regel das Saatgut bei richtigem Mondschein und gutem Zureden ausgebracht wurde, sondern schlicht bei allen echten Bio-Äckern. Sie finden das albern? Ist es auch. Aber Gesetz! Ob die Pollen sich dran halten, sollen Forschungen herausfinden. Im Nachhinein, versteht sich. Ist ja auch keine Gefahr, weil sich die Pollen ja ans Gesetz halten müssen und deshalb nicht weiter fliegen - egal, wie der Wind weht. In den Amtsstuben der hochverfilzten Forschungsinstitutionen wird derweil in unabhängigen Untersuchungen - selbstverständlich mit rein wissenschaftlichen Methoden - ein Ergebnis produziert, welches die Forscher vorab schon in Interviews zur Unterstützung der Gentechnikindustrie schon bekannt gegeben haben. Nämlich dass die Abstandsregelungen nicht reichen und deshalb das Gesetz so geändert werden muss, dass auch gentechnikfreie Nahrungs- und Futtermittel Gentechnik enthalten dürfen. Dann wäre nämlich alles viel einfacher.
Ach ja - und irgendwann tauchte in dieser skurillen Debatte noch ein Wesen aus, welches vorher niemand kannte. Es stammte aus fernen Galaxien und konnte deshalb in der ganzen Debatte um Koexistenz nicht berücksichtigt werden. Das Mini-Aliens ist außerdem nur auf die Erde gekommen, um bei der Durchsetzung der Agro-Gentechnik zu stören. Denn - welche fiese Masche - es sammelte von sich aus Pollen und verstreute den in der Gegend.6 Kilometer und mehr konnte es dabei überwinden, das war schon hart an der Grenze der erlaubten 150m. Der Versuch, die kleinen Wesen mit wohldosierten Pestizidgaben aus dem Hause Bayer und anderer wieder zu vertreiben ging schief - und inzwischen haben sich auch ganze Hilfstruppen unter Decknamen wie "Deutscher Imkerbund" und anderen zusammengefunden, die die Mini-Aliens zu hegen und zu pflegen. Völlig dreist behaupten sie, Bienen seien in der Natur unersetzlich und Landwirtschaft ohne sie gar nicht möglich. Das kann doch gar nicht sein, schließlich sind die erst vor wenigen Jahren auf die Erde gekommen. Sonst hätte die weisen Gesetzgeber sie doch nicht im Gentechnikgesetz vergessen. Oder wollen Sie denen da oben etwas schlechte Absichten unterstellen? Nicht doch ...
Das Gerangel um die Koexistenz ist absurd und läuft, zusammengefasst, in vier Schritten ab:
- Alle wollen Koexistenz (oder behaupten es zumindest). Zudem ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
- Koexistenz ist allerdings unmöglich, was - inzwischen - auch alle zugeben.
- Leider fehlt zudem an Durchsetzungsinstrumenten für einen Schut zder gentechnikfreien Landwirtschaft. Die sind im Gesetz leider "vergessen" worden ...
- Deshalb muss getrickst werden, um den permanenten Rechtsbruch der Auskreuzung und sonstigen Verbreitung von veränderten Gensequenzen zu vertuschen und, der Gipfel der Absurdität, sogar zu legalisieren.
Das schauen wir uns genauer an ...
Das Drama der Koexistenz: Gewollt, unmöglich, deshalb trickreich umschifft
Vorhand auf, erster Akt: Wir wollen alle - Koexistenz!
Gesetzestext und Willen des Gesetzgebers (Regierung, Parteien, Parlament)
Der erste Blick gilt dem Gentechnikgesetz. Die Formulierung scheint eindeutig: "Zweck dieses Gesetzes ist, ... die Möglichkeit zu gewährleisten, dass Produkte, insbesondere Lebens- und Futtermittel, konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen erzeugt und in den Verkehr gebracht werden können" (Gentechnikgesetz: § 1 Zweck des Gesetzes, Satz 2). Wer nicht weiterliest im Dschungel der Paragraphen, sondern auf die politischen Willenserklärungen der den Gesetzesprozess tragenden Parteien und vieler weiterer Akteure im politischen Geschäft und Geschehen schaut, wird feststellen, dass auch die mit einer Vielzahl politischer Äußerungen diesen Wortlaut des immer Gesetzes bestätigen und damit zeigen, dass auch Tenor des Gesetzes ist, was der Wortlaut bereits verspricht.
Koexistenz wird von allen Seiten als wichtiges Ziel benannt. Ob nun taktisch, um gentechnisch veränderte Pflanzen ausbringen zu können, die dann die Koexistenz beenden wollen, oder tatsächlich - verbal sind alle dafür. Und zwar richtig engagiert. "Ökologische und konventionelle Landwirtschaft müssen ... vor gentechnischer Verunreinigung geschützt werden", finden die Grünen - zu ihrer Regierungszeit, wo sie selbste am Gesetz verantwortlich schraubten. Aus den Sprachrohren der Regierung schallt es, das GentG solle "sicher stellen, dass Landwirte und Verbraucher auch in Zukunft die "freie Wahl" haben, sich für oder gegen Gentechnik auf dem Acker oder Teller zu entscheiden." Und selbst der hessische Landtag "unterstützt alle Bestrebungen, die Koexistenz verschiedener Formen der Landwirtschaft und ihrer Erzeugnisse für den Verbraucher transparent zu gestalten" - auf Antrag der hessischen CDU und FDP, sonst nicht gerade das ökologische Gewissen der Nation.
Im Original: Politik und Institutionen pro Koexistenz ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Grüne: Positionspapier für ein Gentechnik-Gesetz (von Ulrike Höfken, 17.10.2003)
Koexistenz: Eine Kennzeichnung hat für den Verbraucher nur dann einen Sinn, wenn ihm gleichzeitig auch die Wahlfreiheit garantiert wird, zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik entscheiden zu können. Darum müssen Landwirte und Lebensmittelproduzenten auch in Zukunft noch gentechnikfreie Produkte – Saatgut, Tierfutter, Pflanzen, Lebensmittel – anbieten können. ... Ökologische und konventionelle Landwirtschaft müssen – soweit es im Rahmen des Gesetzes möglich ist – durch rechtsverbindliche Vorschriften vor gentechnischer Verunreinigung geschützt werden. Nur mit rechtsverbindlichen Vorgaben für eine „gute fachliche Praxis“ wird sich ein Landwirt verpflichtet fühlen, beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen dafür zu sorgen, dass kein Schaden – z.B. durch Auskreuzung - auftritt.
Ulrich Kelber, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD
Mit der jetzt gefundenen Regelung werden die Märkte für gentechnikfreie Produkte gesichert und die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher auch auf Dauer erhalten.
AID (staatlich geförderter Informationsdienst für Landwirtschaft)
Das bundesdeutsche Gentechnikgesetz soll dem prinzipiellen "Ja" der EU zu einem zukünftigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ein deutsches "Jein" hinzufügen und sicher stellen, dass Landwirte und Verbraucher auch in Zukunft die "freie Wahl" haben, sich für oder gegen Gentechnik auf dem Acker oder Teller zu entscheiden.
Umweltbundesamt in Österreich
Die Frage der Sicherung der Koexistenz hat sich als eine zentrale Aufgabe herauskristallisiert. Die Europäische Union hat das Ziel, Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit zwischen biologischen, konventionellen und gentechnisch veränderten Produkten zu ermöglichen. Diese ist jedoch davon abhängig, ob die Wahlmöglichkeit für Landwirtinnen und Landwirte, ihre Produktionsweise frei wählen zu können, gesichert werden kann. Für die Biolandwirtschaft ist der Schutz vor "Verunreinigungen" mit gentechnisch veränderten Organismen überlebenswichtig. Sie muss nach EU-Recht gentechnikfrei produzieren.
Beschluss des hessischen Landtags am 17.6.2009 auf Antrag von CDU und FDP
Der Landtag unterstützt alle Bestrebungen, die Koexistenz verschiedener Formen der Landwirtschaft und ihrer Erzeugnisse für den Verbraucher transparent zu gestalten. Damit der Verbraucher seine Entscheidung eigenverantwortlich treffen kann, ist eine umfassende Information auf Basis einer klaren Kennzeichnung erforderlich.
Aus einem Kommunikationskonzept der Landesregierung Sachsen-Anhalt, Entwurf 4.2.2004:
Es darf nie darum gehen, eine Anbauform zu bevorzugen. Alle Anbausysteme müssen ein gleichberechtigtes Existenzrecht haben. ... Es gibt erprobte Maßnahmen, die Koexistenz ermöglichen und ungewollte Vermischungen vermeiden helfen. Die Systeme unterscheiden sich dabei nicht von Maßnahmen, die bereits mit Erfolg angewendet werden, z.B. bei der Produktion von Spezialsaaten. ... Trotz GVO-Anbaus bleibt die Wahlfreiheit langfristig gesichert, was und nach welchen Anbaumethoden auf dem Betrieb gewirtschaftet wird. Eine schleichende Vermischung des Saatguts wird verhindert. ...
Koexistenz-Getöse aus Lobbyverbänden und Gentechnik-Fanclubs
Wo soviel Einigkeit besteht, schweigen auch die ProtagonistInnen der neuen Technik nicht. Sie schlagen in die gleiche Kerbe: Ja, wir wollen Koexistenz. Für alle. Doch sie meinen vor allem sich selbst. "Alle Akteure sollten frei entscheiden können, was sie anbauen, kaufen oder weiterverarbeiten wollen," hieß es bei Christel Happach-Kasan, die neben ihrer Tätigkeit als Marktschreierin für die Agro-Gentechnik auch noch einen Job als Bundestagsabgeordnete der FDP innehat. InnoPlanta, der lauteste Lobbyverband für Gentechnik in deutschen Landen, druckte das Zitat der Politikerin begierig ab, die mit ihren Äußerungen im Gentechnik-Fanclub nicht allein steht: "Konsumenten, Landwirte, Lebensmittelhersteller - sie alle sollen zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik wählen können." Das sei kein Problem, echote die Bayrische Staatsregierung: "Die Koexistenz von Gentechnik, konventioneller Landwirtschaft und Ökolandbau stellt die landwirtschaftliche Praxis vor keine unlösbaren Probleme." Das war 2003 und Jahre bevor sie einen seltsamen Zusammenhang zwischen sinkenden Werten bei Wahlumfragen und manipulierten Pflanzengenen herstellte und ausgerechnet ein schwarz-gelb regierten Land zur Trutzburg gegen die profitable Technik wurde.
Im Original: Gentechnikfans pro Koexistenz ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Auf dem industrienahen Portal TransGen
Konsumenten, Landwirte, Lebensmittelhersteller - sie alle sollen zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik wählen können. Diese Wahlfreiheit ist ein zentraler und inzwischen allgemein akzeptierter Grundsatz der europäischen Gentechnik-Gesetzgebung. ... Es muss sichergestellt werden, dass beide Wirtschaftsweisen - mit und ohne Gentechnik - auf Dauer nebeneinander bestehen bleiben. Insbesondere muss verhindert werden, dass sich die Produkte gegenseitig vermischen.
FDP-Gentechnikfrau Christel Happach-Kasan (MdB) am 7.9.2009 laut InnoPlanta-Sonderrundbrief 2009 (S. 4)
Alle Akteure sollten frei entscheiden können, was sie anbauen, kaufen oder weiterverarbeiten wollen.
Aus der Broschüre "Zwölf Eckpunkte zur Grünen Gentechnik" (Bayr. Staatsministerium für Umwelt, September 2003)
Die Koexistenz von Gentechnik, konventioneller Landwirtschaft und Ökolandbau stellt die landwirtschaftliche Praxis vor keine unlösbaren Probleme. Es bestehen vielmehr aus der Pflanzenzüchtung und Saatgutvermehrung jahrzehntelange Erfahrungen, um in Verbindung mit praktikablen Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in Saat- und Erntegut sowie durch entsprechende Information und Beratung der Landwirte ausreichend reine Produktlinien sicherzustellen.
Aus dem "Positionspapier zur Grünen Gentechnik" der BASF:
Die landwirtschaftliche Praxis und langjährige landwirtschaftliche Erfahrung in vielen Ländern zeigt, dass das problemlose Nebeneinander verschiedener Anbauformen – genannt Koexistenz – mit einfachen agrartechnischen Methoden sichergestellt werden kann. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben dies auch für die Grüne Gentechnik bestätigt. Durch die Einhaltung von Mindestabständen zwischen Feldern und durch andere Maßnahmen, die Landwirte auch beim konventionellen oder ökologischen Anbau vorsehen, können die unterschiedlichen Qualitätsmerkmale verschiedener Pflanzenkulturen mit und ohne Gentechnik gesichert werden.
Aus einem Interview mit der BASF-Sprecherin Susanne Benner auf n-tv am 2.8.2007
Die Abstandsregelung ist eine politische Entscheidung. In Deutschland geht es bislang nur um Mais, andere gentechnisch veränderte Pflanzen sind ja vorerst nicht zugelassen. Eine Vielzahl von Studien zeigt, dass deutlich geringere Abstände ausreichen, um beim Mais Vermischung auszuschließen.
Doch dann zweitens und alle geben es zu: Gentechnikfreiheit (Koexistenz) ist gar nicht möglich
Landwirtschaft ist kein geschlossenes System! Je mehr der Anbau von GVO’s in Europa und weltweit zunimmt und je intensiver der Handel mit GVO-Pflanzenmaterial betrieben wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit von Einträgen in konventionelles Saatgut. (Aus dem Faltblatt "Saatgutschwellenwerte" des Lobbyverbandes BDP)
"In der EU ist das Recht, sich für Produkte 'ohne Gentechnik' zu entscheiden, politisch garantiert. Doch: Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, dann kann es eine absolute 'Gentechnik-Freiheit' nicht mehr geben." Das steht nicht im Stammbuch eines ausgewiesenen Gentechnikgegners, sondern auf der Gentechnik-Propagandaseite TransGen. Fast katastrophisch ist beim zuständigen Ministerium zu lesen: "Da die landwirtschaftliche Pflanzenerzeugung auf offenen Flächen erfolgt, ist ein unbeabsichtigtes Vorkommen gentechnisch veränderter Kulturen in nicht gentechnisch veränderten Kulturen nicht auszuschließen. ... Die GVO vermehren sich, wenn sie erst einmal (begrenzt) in der Umwelt freigesetzt sind. ... Sie können zum Beispiel die im Labor eingebrachten Eigenschaften auf andere Arten übertragen oder mit ihren neuen Eigenschaften einheimische Arten verdrängen. Viele Wechselwirkungen im Ökosystem sind noch zu unbekannt, so dass die möglichen Folgen einer Freisetzung nicht im Voraus kalkulierbar sind. Wenn sich negative Folgen erst nach Jahren herausstellen, dann können die Fehler von 'Damals' nicht mehr rückgängig gemacht werden." Auch praktisch spielt das längst eine bedeutende Rolle. Die Schokoladenfirma RITTER beteuert zwar: "Unserem Qualitätsanspruch verpflichtet, versuchen wir bei der Schokoladenherstellung – soweit möglich – auf die Verarbeitung gentechnisch veränderter Rohstoffe zu verzichten", muss aber dann hilflos eingestehen: "Leider ist dies nicht bei allen Zutaten zu 100 % möglich, da wir natürlich auf die Verfügbarkeit der gewünschten GVO-freien Rohstoffe angewiesen sind. So ist es uns zum Beispiel trotz länderübergreifender Recherchen noch nicht gelungen, einen Lieferanten für Milchpulver ausfindig zu machen, der uns die ausschließliche Verfütterung gentechnikfreier Futtermittel an seine Tiere garantieren konnte. Und auch trotz strengster Rohwareneingangskontrollen lassen sich unbeabsichtigte Verunreinigungen zum Beispiel durch Pollenflug auf den Feldern nie ganz ausschließen."
Im Original: KritikerInnen sagten es - Koexistenz kann nicht klappen ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus einem Interview mit dem Imker Michael Grolm, in: Junge Welt, 18.1.2007 (S. 8)
Frage: Feldbefreier berufen sich auf rechtfertigenden Notstand. Welche Gefahren sehen Sie konkret?
Es geht zum Beispiel um die Freiheit, sich für Produkte ohne Gentechnik entscheiden zu können. Als Produzent und als Verbraucher. Diese Freiheit wird uns genommen. Es gibt bald keine Produkte mehr, die null Prozent Gentechnik enthalten. Die Unmöglichkeit der Koexistenz zeigen Erfahrungen aus Kanada, wo es durch Auskreuzung und Vermischung keinen gentechnikfreien Raps und keine gentechnikfreien Sojaprodukte mehr gibt. Biobetriebe können dort nicht mehr anbauen. Dadurch wird auch fremdes Eigentum beschädigt – weniger durch die Feldbefreier als durch die Gentechnikkonzerne. Ich selbst habe Probleme, meinen Honig zu verkaufen. Einer meiner Abnehmer verlangt bereits eine Unterschrift, mit der ich ihm garantiere, daß keine gentechnisch veränderten Pollen im Honig sind.
Positionen von landwirtschaftlichen Organisationen (gesamter Text hier)
„Koexistenz ist möglich“, so heißt es immer wieder. Doch wie eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Zukunft sicher gestellt werden kann, lassen die Befürworter der Agro-Gentechnik bewusst offen.
Schon beim Anbau ist unklar, wie verhindert werden soll, dass die Felder in der Nachbarschaft von Äckern mit gentechnisch veränderten Pflanzen kontaminiert werden. Die Debatten um Abstandsvorgaben oder um die Bienen, die sich nicht an Feldgrenzen halten, sind Beispiele dafür, wie komplex die Natur ist. ...
Ein ganzer Bereich ist bisher noch nicht beachtet worden, wenn es um Koexistenz geht: Was passiert in den Maschinen, die vor, während und nach dem Anbau überbetrieblich zum Einsatz kommen, also auf Feldern mit und auf Feldern ohne Gentechnik:
Sämaschine, Mähdrescher, Häcksler, Anhänger, Pflanzenschutz-Spritzen...? Wie groß ist das Risiko, dass es dabei zu Verschleppungen kommt, wie hoch ist der Aufwand, um Verschleppungen zu verhindern oder mindestens zu minimieren?Position von Greenpeace (Gesamter Text ++ Studie von Greenpeace als PDF-Download)
- Gutachten zur Koexistenz der ABL (PDF-Download)
- Einführung in die gesetzlichen Vorschriften zur Koexistenz (PDF-Download)
Das Ergebnis des Greenpeace-Reports Impossible Coexistence lässt keine Zweifel offen: der großflächige Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Spanien verunreinigt die Ernte vieler Bauern und bedroht deren Existenz. ...
Im Zuge der Recherchen zum Report Impossible Coexistence wurden Proben auf Maisfeldern von insgesamt vierzig spanischen Bauern gezogen, sowohl aus biologischen als auch konventionellen Anbaubereichen. Diese Proben zeigen, dass ungewollte Verunreinigungen durch Gentech-Mais auf gentechnikfrei bewirtschafteten Feldern nachweisbar sind. Die betroffenen Landwirte konnten den verunreinigten Mais nicht mehr als biologische oder gentechnikfreie Ware verkaufen. In drei Fällen wurden langjährige, regionale Maissorten sogar so sehr mit Gentechnik verunreinigt, dass sie nicht mehr zum Anbau verwendet werden können.
Artikel in der FR vom 7.5.2006 zur Greenpeace-Studie, Auszug:
Fazit der Gentechnik-Kritiker: Das europäische Recht kann in Spanien nicht eingehalten werden, Trennung, sachgerechte Etikettierung und Rückverfolgbarkeit sind unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Die "Freiheit der Wahl" ist nicht mehr als ein Slogan angesichts der Vermischung auf allen Ebenen und der hohen Anbauanteile in Katalonien und Aragon.
Peter Röhrig/Rolf Mäder zu Trennung in Maschinen, in: "Die teure Unmöglichkeit der Koexistenz", in: GID Oktober 2006 (S. 18-20)
Bisher müssen in erster Linie Importeure und Verarbeiter von Soja und Mais erhebliche Anstrengungen untenehmen, um ihre Produkte frei von Gentechnik zu halten. Das ist mit erheblichen Kosten verbunden, die zu Lasten der Ertragssituation der Betriebe und der Verbraucherpreise gehen.
Sollte sich die Agro-Gentechnik in Deutschland weiter ausweiten, sind auch immer mehr Landwirte davon betroffen. Ihnen entstehen zusätzliche Kosten für die aufwändigere Qualitätssicherung, die nur in Ausnahmefällen vom Verursacher eingefordert werden können. Bezahlt werden müssen Analysen, die von Abnehmern verlangt werden, sowie Aufwendungen für die Beweissicherung. Diese sind im Falle des Eintretens eines durch das Gesetz abgedeckten Schadensfalles notwendig, um erfolgreich auf Ausgleich klagen zu können. Die Kosten für Beweissicherung und Analysen werden wahrscheinlich nur im Erfolgsfall vom Verursacher bezahlt. ...
Unklar ist also, ob Bauern, die ohne Gentechnik wirtschaften, Schäden unter 0,9 Prozent erstattet bekommen. Ebenso unklar ist, inwieweit die Kosten für den vorbeugenden Schutz und notwendige Beweissicherungsmaßnahmen, insbesondere wenn kein Schaden auftritt, geltend gemacht werden können. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist dies derzeit nicht der Fall. Für Imageschäden und ökologische Schäden hat der Gesetzgeber keine Haftungsregeln vorgesehen. Ebenso wenig ist geregelt, wer die Kosten für notwendige längere Wartefristen bei der Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung trägt, wenn dort vorher gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut wurden, deren Ausfallsamen im Boden teils viele Jahre überdauern können. ...
Wie problematisch die Verschleppungsgefahr für die Herstellung von Lebensmitteln ohne Gentechnik sein kann, zeigt ein Verschleppungsversuch, der im Rahmen einer vom schweizerischen Bundesamt für Gesundheit beauftragten Studie durchgeführt wurde. In einer Maisverarbeitungsanlage wurden zuerst fünf Tonnen genmanipulierter Mais verarbeitet, danach fünf Tonnen konventioneller Mais zu Grieß, Mehl und Schale. Dazwischen fand eine "betriebsübliche" Reinigung der Anlage statt. Während des Verarbeitungsprozesses wurden zahlreiche Proben an verschiedenen Stellen der Anlage genommen. Es stellte sich heraus, dass trotz Reinigung nach über drei Stunden Verarbeitung von konventionellem Mais noch 0,5 und 1,3 Prozent GVO-Anteil in den Endprodukten nachzuweisen war. Daraus wird deutlich, dass eine zeitlich getrennte Verarbeitung in ein und derselben Anlage mit hohen Verschleppungsrisiken verbunden ist. ... ++ Weiterer Text zur Kontamination in landwirtschaftlichen maschinen (S. 12 ff.)
Im Original: Experten schrieben es - Koexistenz gelingt nicht ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus Marcus Lemke (2002): "Gentechnik - Naturschutz - Ökolandbau", Nomos in Baden-Baden
Die derzeit wohl aktuellste und umfassendste Studie wurde von der Europäischen Umweltagentur (EEA) erstellt. Hier wird der Stand der Erkenntnisse über das Ausbreitungspotential der in Europa sieben wichtigsten landwirtschaftlichen Anbausorten zusammengefasst. Eine hohe bzw. mittlere bis hohe Auskreuzungswahrscheinlichkeit wird für Raps, Zuckerrüben und Mais angegeben, während für Weizen und Kartoffeln sowie verschiedene Obstsorten von einer geringen Auskreuzungswahrscheinlichkeit ausgegangen wird.
Es kann damit als gewiss gelten, dass eine Auskreuzung transgener Erbsubstanz in umliegende Flächen stattfinden wird, sofern hier kreuzungsfähige Pflanzenarten vorkommen. Dies hat seinen Grund darin, dass es sich bei der Auskreuzung um einen auch natürlicherweise vorkommenden Prozess handelt und der landwirtschaftliche Anbau von GVP in "offenen Systemen" stattfindet. Schließlich gehören Wechselwirkungen und gegenseitige Beeinflussung zwischen Anbauflächen sowie zwischen Anbauflächen und nicht bewirtschafteten Flächen auch zum Alltag landwirtschaftlicher Produktion. ... (S. 25)
Um einen landwirtschaftlichen Betrieb also überhaupt richtlinienkonform ökologisch führen zu können, muss zunächst die Versorgung mit gentechnikfreien Ausgangsprodukten - wie Saatgut, Setzlingen, Viehfutter und Viehbeständen - sichergestellt sein. Bereits auf dieser Stufe kann der großflächige Anbau von GVP Schwierigkeiten für die Versorgung ökologischer Betriebe mit "gentechnikfreiem" Ausgangsmaterial verursachen, da es schon bei der Saatgutproduktion zu einer Befruchtung ökologischer Bestände mit transgenem Pollen kommen kann. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit des "Durchwuchses" transgener Pflanzen. ...
Verschiedentlich wird darauf hingewiesen, dass der Wahlfreiheit der Verbraucherschaft durch entsprechende Kennzeichnungspflichten Rechnung getragen werden Soll. Es ist aber zu bedenken, dass auch eine Kennzeichnungspflicht leer zu laufen droht, wenn durch ubiquitäre Ausbreitung gentechnisch veränderter Erbsubstanz bereits in der landwirtschaftlichen Produktion und in späteren Verarbeitungsprozessen eine Gentechnikfreiheit von bestimmten Produkten gar nicht mehr zu gewährleisten ist. (S. 41 f.)
Allerdings entfällt die Kennzeichnungspflicht gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. b) der Zusatzverordnung trotz Vorhandenseins von Bestandteilen einer gentechnischen Veränderung, wenn dieses Vorhandensein zum einen zufällig ist und es sich zum anderen um eine nur geringe Menge von höchstens 1 % handelt. Diese Ausnahme beruht auf der Auffassung, dass trotz des Bemühens, ausschließlich Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten aus herkömmlichen Rohstoffen zu verwenden, eine Kontamination mit Material aus gentechnisch veränderten Organismen, z.B. während der Ernte, des Anbaus, des Transports, der Lagerung oder der Verarbeitung nicht verhindert werden kann. ...
Die Aufrechterhaltung der Wahltreiheit setzt aber auch voraus, dass weiterhin tatsächlich gentechnikfreie Ware angeboten und dann auch entsprechend als gentechnikfrei gekennzeichnet werden kann. Dabei muss es sich zwar nicht zwangsläufig um ökologisch erzeugte landwirtschaftliche Produkte handeln, ... (S. 75 ff.)
Mit steigender Zahl von Freisetzungsversuchen wurde jedoch offenbar, dass eine Ausbreitung des Versuchsorganismus in der freien Natur nicht ausgeschlossen werden kann, ... (S. 132)
Auszüge aus dem Forschungsbericht "Grüne Gentechnik und ökologische Landwirtschaft" des Umweltbundesamtes vom 2001
Entlang der gesamten Warenflusskette vom Saatgut bis in den Verarbeitungsbetrieb existieren kritische Punkte einer Vermischung mit GVO und GVO-Bestandteilen. Ein Teil der Verunreinigungen kann auf dem technischen Weg durch gemeinsam genutzte Maschinen oder Verarbeitungsstätten entstehen. Ein anderer Teil wird biologisch bedingt sein, da weder bei der Saatgutproduktion noch während des landwirtschaftlichen Anbaus ein Eintrag von transgenen Pollen oder von Tieren verschleppten Saatguts vollständig vermieden werden kann. Die größtmögliche Sicherheit vor technischen Verunreinigungen bieten vollkommen getrennte Warenflüsse, die allerdings nur mit hohem Aufwand realisiert werden können. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass Erntemaschinen, Transportfahrzeuge und Verarbeitungseinrichtungen ausschließlich mit Öko-Erzeugnissen beschickt werden. Biologische Verunreinigungen durch Polleneintrag mit nachfolgender Befruchtung lassen sich nur dann weitestgehend minimieren, wenn über neue oder veränderte Abstandregelungen die Wahrscheinlichkeiten der Befruchtung mit transgenen Pollen in fremdbefruchteten Arten verhindert oder anderweitig gesenkt wird. ... (S. 3, Aus der Kurzfassung)
Mittelfristig ist in Deutschland mit einem kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu rechnen. Durch diese absehbare Entwicklung sind Politik und Landwirtschaft gefordert, dem Verbraucher eine Wahlfreiheit auf dem Markt zu ermöglichen. Insbesondere die ökologische Landwirtschaft ist mit den entstehenden Problemen durch einen parallelen GVO-Anbau konfrontiert. Qua Gesetz und auch durch verbandseigene Richtlinien ist dem Ökolandbau eine Anwendung gentechnisch veränderter Organismen und aus entsprechenden Organismen hergestellter Betriebsmittel untersagt. Dennoch droht über den technologischen oder den biologischen Weg eine Kontamination mit GVO oder deren Derivaten.
Auf der Basis eines Diskussionspapiers wurden in einem Fachgespräch mit ExpertInnen Forschungs- und Handlungsbedarf, sowie offene Fragen bezüglich der GVO-Problematik identifiziert, verschiedene Lösungsstrategien. diskutiert und deren Tauglichkeit und Umsetzbarkeit überprüft. Entlang der gesamten Warenflusskette vom Saatgut bis in den Verarbeitungsbetrieb existieren kritische Punkte einer Vermischung mit GVO oder GVO-Bestandteilen. Ein Teil der Verunreinigungen kann auf dem technischen Weg durch gemeinsam genutzte Maschinen oder Verarbeitungsstätten entstehen. Ein anderer Teil wird biologisch bedingt sein, da weder bei der Saatgutproduktion noch während des landwirtschaftlichen Anbaus ein Eintrag von transgenem Pollen oder von Tieren verschleppten Saatguts vollständig vermieden werden kann. Die größtmögliche Sicherheit vor technischen Verunreinigungen bieten vollständig getrennte Warenflüsse, die allerdings nur mit hohem Aufwand realisiert werden können. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass Erntemaschinen, Transportfahrzeuge und Verarbeitungseinrichtungen ausschließlich mit Öko-Erzeugnissen beschickt werden. Biologische Verunreinigungen durch Polleneintrag .mit nachfolgender Befruchtung lassen sich nur dann weitestgehend minimieren, wenn über neue oder veränderte Abstandsregelungen die Wahrscheinlichkeit der Befruchtung mit transgenem Pollen in fremdbefruchteten Arten verhindert oder anderweitig gesenkt wird. Das Problem der Fremdbefruchtung mit anschließend entstehendem transgenen Erntegut wird derzeit bei gärtnerischen Kulturen als vergleichsweise klein eingeschätzt. Anders sieht die Situation bei den landwirtschaftlichen Kulturen aus. Hier sind alle Akteure gefordert, durch Übereinkünfte und Regelungen auch für die Zukunft eine "gentechnikfreie" ökologische Produktion zu gewährleisten. Während des Fachgesprächs wurden verschiedene Lösungsansätze diskutiert, die zum Teil bereits in anderen Ländern verfolgt werden. Eine Möglichkeit besteht in der Ausweisung von Gebieten, in denen ein GVO-Anbau untersagt ist. In Österreich wurde diese Strategie insbesondere im Hinblick auf ökologisch sensible Gebiete geprüft. Die TeilnehmerInnen des Fachgesprächs waren sich einig, dass eine solche Strategie juristisch geprüft werden sollte, betonten aber auch, dass die ökologische Landwirtschaft nicht auf solche zu definierende Gebiete beschränkt werden dürfe.
In Großbritannien wird über veränderte Abstandsregelungen debattiert. Bisher wurde in einer Literaturstudie unter der Prämisse, dass Verunreinigungen unter einem bestimmten Wert bleiben sollten, die dafür notwendigen Abstände für die Kulturen Mais und Raps definiert. Im Fachgespräch herrschte Konsens, dass neben den bereits bestehenden Vorschriften zur Saatgutproduktion auch im normalen Anbau Abstandsregelungen implementiert werden müssten, bei denen das Verursacherprinzip angewendet werden müsse, d.h. dass die Abstände auf keinen Fall auf Kosten des ökologischen Anbaus gehen dürften. Ungeklärt blieb die Frage, ob ausreichend Kenntnisse für Abstandregelungen für die einzelnen Kulturen vorhanden sind. Zudem kam bei den TeilnehmerInnen der Wunsch auf, die bisher naturwissenschaftlich basierte Technikfolgenabschätzung durch eine sozio-ökonomische zu ergänzen und hierbei die für eine vollständig getrennte Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion anfallenden volkswirtschaftlichen Kosten zu ermitteln.
Ergänzend zu Gebieten ohne GVO-Anbau und Abstandsregelungen wurde die Notwendigkeit von Grenzwerten z.B. aus Haftungsgründen diskutiert.
Die FachgesprächsteilnehmerInnen sahen im 1 %-Kennzeichnungsgrenzwert der Novel-Food-Verordung bereits einen Defacto-Grenzwert. Abstandsregelungen und weitere Maßnahmen in der Prozesskette müssten garantieren können, dass am Ende des Produktionsweges der 1 %-Kennzeichnungsgrenzwert nicht erreicht würde.
Die TeilnehrnerInnen verwiesen auf die Notwendigkeit einer Analyse der rechtlichen Situation, sehen sie doch die Ökolandwirte diesbezüglich bisher als völlig ungeschützt. (S. 41 f., Zusammenfassung)
Im Original: Gerichte und Behörden stellten fest - unmöglich ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Die Unmöglichkeit der Koexistenz wird in Genehmigungsbescheiden des BVL sogar anerkannt, aber als unerheblich bezeichnet. Das heißt auch. Aus dem Bescheid zum Gießener Gengersteversuch
Infoblatt der EU "Fragen und Antworten zu den GVO-Bestimmungen der Europäischen Union" (MEMO/08/117 vom 26. März 2007)
Warum lassen die neuen Verordnungen Spuren von gentechnisch verändertem Material zu, das nach wissenschaftlichen Erkenntnissen unbedenklich, aber noch nicht zugelassen ist?
Das zufällige oder technisch nicht vermeidbare Vorhandensein von GV-Material in Erzeugnissen, die in der Europäischen Union vermarktet werden, kann auf eine Verunreinigung beim Anbau, beim Transport, bei der Lagerung oder der Verarbeitung der Erzeugnisse zurückzuführen sein. Dies ist tatsächlich sowohl bei Erzeugnissen aus der Europäischen Union als auch aus Drittländern der Fall.
Bei der Herstellung von Saatgut, Lebensmitteln und Futtermitteln ist es praktisch unmöglich, hundertprozentig reine Produkte zu erzielen. Dieses Problem betrifft nicht nur die GVO. Die Verordnung 1829/2003 trägt dieser Tatsache Rechnung und legt spezifische Bedingungen fest, unter denen das technisch unvermeidbare Vorhandensein noch nicht formal zugelassener GVO zulässig sein kann.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse, welche die Europäische Kommission beraten, haben bereits eine Reihe von GVO bewertet. Nach Ansicht dieser Ausschüsse sind die betreffenden GVO für Umwelt und Gesundheit unbedenklich, wenngleich das Zulassungsverfahren für diese Erzeugnisse noch nicht abgeschlossen ist. Nach den geltenden Vorschriften dürfen diese GVO mit einem Anteil von höchstens 0,5 % in Lebens- oder Futtermitteln vorhanden sein. Bei darunter liegenden Werten gelten die Regeln für Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit nicht. Liegt der Anteil über 0,5 %, darf das Erzeugnis nicht in Verkehr gebracht werden. ...
Der Anbau gentechnisch veränderter Kulturpflanzen wird sich zwangsläufig auf die Abläufe der landwirtschaftlichen Erzeugung auswirken. Pollenflug zwischen benachbarten Feldern ist ein natürlicher Vorgang. Wegen der Vorschriften für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel kann diese Verunreinigung wirtschaftliche Folgen für Landwirte haben, die konventionelle Pflanzen für die Lebens- oder Futtermittelerzeugung anbauen möchten. ...
Nach den Leitlinien sollen die einzelstaatlichen Vorgehensweisen transparent und sachlich fundiert sein und alle Interessengruppen einbeziehen. Sie stützen sich auf bestehende Trennungspraktiken (etwa in der zertifizierten Saaterzeugung) und sollen sicherstellen, dass die Interessen der Landwirte bei allen Anbauformen gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Maßnahmen zur Koexistenz sollen wirksam und kosteneffzient sein, ohne über das hinaus zu gehen, was zur Einhaltung der Schwellenwerte der Union für die GVO-Kennzeichnung nötig ist. Sie sollen speziell auf die unterschiedlichen Kulturen ausgerichtet sein, da die Wahrscheinlichkeit der Vermischung unterschiedlich groß ist: bei Kulturen wie Raps ist sie sehr groß, bei Kartoffeln beispielsweise eher gering. Ferner sollen lokale und regionale Aspekte in vollem Umfang mit einbezogen werden.
Im Original: Selbst die GentechnikbefürworterInnen sagen es ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Auf TransGen:
Es gibt Produkte mit und ohne Gentechnik. Konsumenten, Landwirte und Lebensmittelhersteller haben die Wahl. Doch eine absolute "Gentechnik-Freiheit" kann es nicht geben. Schwellenwerte markieren die Grenze zwischen einer bewussten Anwendung der Gentechnik und zufälligen, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen. ...
Die Konsumenten sollen beim Einkauf zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik wählen können. Diese Wahlfreiheit ist ein zentraler und inzwischen allgemein akzeptierter Grundsatz der europäischen Gentechnik-Gesetzgebung. Wahlfreiheit funktioniert nur, wenn es wirksame Koexistenz-Regeln gibt. ...
Werden gv-Pflanzen angebaut, dann ist eine völlige Abschottung kaum möglich: Ihr Pollen wird durch Wind oder Insekten verbreitet. Wenn auf einem Feld etwa gv-Mais wächst, kann es sein, dass sein Pollen konventionelle Maispflanzen in der Nachbarschaft befruchtet. Unter natürlichen Bedingungen sind solche Auskreuzungen kaum zu vermeiden. In unmittelbarer Nachbarschaft eines Feldes mit gv-Mais wird die Auskreuzungswahrscheinlichkeit hoch, in einiger Entfernung sehr viel niedriger sein. Auch bei der Ernte, bei Transport, Lagerung und Verarbeitung sind Vermischungen, etwa durch Verwehungen oder nicht vollständig gesäuberte Maschinen, nicht mit absoluter Sicherheit zu vermeiden. Die Natur ist ein offenes System: Es ist unmöglich, dass zwei Welten - eine mit, eine ohne Gentechnik - vollständig getrennt nebeneinander existieren. Werden bei einer Pflanzenart gv-Sorten angebaut, dann sind geringe, zufällige GVO-Beimischungen nicht vollständig auszuschließen. Obwohl viele Lebensmittelhersteller sich mit erheblichem Aufwand um "gentechnik-freie" Rohstoffe bemühen, sind in vielen mais- oder sojahaltigen Lebensmittel GVO-Spuren nachweisbar - auch in Ökoprodukten. Die Konsequenz: Eine hundertprozentige "GVO-Freiheit" wäre nur noch dann erreichbar, wenn die Anwendung von gv-Pflanzen verboten würde. Doch das ist weder politisch gewollt, noch rechtlich oder ökonomisch möglich. Europa kann sich nicht von der übrigen Welt, in der gv-Pflanzen auf wachsenden Flächen angebaut werden, abschotten.
Aus dem "Positionspapier Koexistenz" des BDP (Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V.)
Nur wenn keine Betriebsform benachteiligt oder bevorzugt wird, kann der Verbraucher frei entscheiden, welche Produkte er konsumieren möchte. Durch restriktive gesetzliche Regelungen, die die Marktzulassung gentechnisch veränderter Produkte behindern, wird er jedoch entmündigt; die Regierung nimmt ihm die Wahlmöglichkeit. ... Ein Null-Prozent-Schwellenwert ist ebenso wie eine 100%ige Produktreinheit unerreichbar. Das gilt für alle Herstellungsverfahren gleichermaßen.
Zitat von Joachim Schiemann vom JKI (staatliche Behörde!), dokumentiert auf Transgen
Eine gentechnikfreie Produktion mit Nulltoleranz ist nicht praktikabel. Selbst bei einem völligen Verzicht wären Schwellenwerte für unbeabsichtigte Anteile von GVO in Importwaren unabdingbar. Werden geeignete Schwellenwerte vereinbart, ist eine Koexistenz möglich. Für den Saatgutbereich bedeutet das einen Schwellenwert von mindestens einem Prozent für unbeabsichtigte gv-Beimengungen. - Die Separierung der Produktion ist möglich, aber sehr teuer. Voraussetzung sind aufwändige Systeme zur Kennzeichnung und Rückverfolgung. Eine prozessorientierte Kennzeichnung ist kritisch zu sehen, weil sie aus technischen Gründen voraussichtlich nicht kontrolliert werden kann.
Bericht über eine Rede des Bauernverbandspräsidenten Sonnleitner auf dem Imkertag 2009 in Passau (ProPlanta, 13.10.2009)
Stellung bezog er auch zur Entwicklung der Agro-Gentechnik. Diese würde nach wie vor vom Verbraucher abgelehnt und Deutschland sei zu kleinflächig, um einen sicheren Anbau in Koexistenz unter den gegenwärtigen Regelungen zu leisten.
Monsanto-Nordeuropachefin Ursula Lüttmer-Ouazane im Interview, in: Süddeutsche Zeitung, 10.6.2009
Die Vermischung muss minimiert werden. Ausschließen kann man so etwas nie. Schließlich befinden wir uns in freier Natur und nicht in einem klinisch sauberen Raum.
Bericht über ein Interview mit dem ehemaligen DFG-Boss Winnacker (top agrar am 22.7.2009)
Für absurd hält Winnacker auch die Abstandsregeln bei GVO-Feldern. Die Maispollen würden doch kilometerweit fliegen.
Aus dem Interview in der Süddeutschen Zeitung (Quelle)
Wichtig ist, den Verbrauchern klar zu sagen, wo heute schon die Gentechnik steht und dass es keinen Zurück mehr gibt. Absurd sind auch die Abstandsregelungen für Versuchsfelder etwa von MON810, denn der Maispollen fliegt kilometerweit.
Der gesunde Menschenverstand sagt nun: Koexistenz ist gewollt und im Gesetz vorgeschrieben. Aber die Freisetzung und der Anbau gentechnisch veränderter sind nicht koexistenzfähig. Daraus folgt dann doch, dass die nicht ausgesät oder eingepflanzt werden dürfen. Klingt irgendwie logisch. Aber ihre Logik ist nicht unsere Logik. Politik tickt wie meist die Wissenschaft, wie es vor Gericht und an vielen anderen vermachteten Orten üblich ist: Das Ergebnis ist politisch gesetzt. Nur der Weg dahin und die vorgetragenen Argumente wechseln nach Notwendigkeiten oder Interessen. Die sind hier klar: Agro-Gentechnik soll sein. Industrie, industrielle Landwirtschaft und der Standort Deutschland sollen, so der Gentechnik-Fanblock, auf dem Spiel stehen. Daher ist, wenn Koexistenz nunmal rechtlich und propagandistisch nicht auszuhebeln ist, aber der Gentechnik nicht im Wege stehen darf, halt die Koexistenz umzudefinieren, bis sie passt. Das geht so ...
Deshalb drittens: Wir basteln im Gentechnikgesetz einen § 16, der den § 1 noch im Gesetz wieder aufhebt
15 Paragraphen und unzählige politische Kommentierungen und Parolen lang dürfen eifrige GesetzesleserInnen an die Koexistenz glauben. Dann hebt das deutsche Gentechnikrecht den tollen Koexistenzparagraphen selbst wieder auf. Wir lesen: "Die Genehmigung für eine Freisetzung ist zu erteilen, wenn ... schädliche Einwirkungen auf die in § 1 Nr. 1 bezeichneten Rechtsgüter nicht zu erwarten sind". Wo stand noch mal die Koexistenzgarantie? War doch der § 1, oder? Ja, aber leider in Nr. 2. Verdammt, dann dürfen also Genversuchsfelder auch dann angelegt werden, wenn schädliche Einwirkungen auf § 1 Nr. 2 zu erwarten sind. Steht da wirklich! Das Gesetz garantiert in § 1 die Koexistenz, erlaubt aber in § 16, Abs. 1 Nr. 3 die Anlage von Feldern mit GVO auch dann, wenn sie die Koexistenz gefährden.
Im Original: GentG § 16 ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
(1) Die Genehmigung für eine Freisetzung ist zu erteilen, wenn ...
3. nach dem Stand der Wissenschaft im Verhältnis zum Zweck der Freisetzung unvertretbare schädliche Einwirkungen auf die in § 1 Nr. 1 bezeichneten Rechtsgüter nicht zu erwarten sind.
(2) Die Genehmigung für ein Inverkehrbringen ist zu erteilen oder zu verlängern, wenn nach dem Stand der Wissenschaft im Verhältnis zum Zweck des Inverkehrbringens unvertretbare schädliche Einwirkungen auf die in § 1 Nr. 1 bezeichneten Rechtsgüter nicht zu erwarten sind.
Wer weiter im Gesetz wühlt, findet noch ein paar zusätzliche Aspekte zum Inverkehrbringen (§ 16b). Aber schon das formale Desaster ist nicht mehr aufzuhalten. Die Gesetzesregelung hat auch die rot-grüne Regierungszeit bestens überstanden. Die Trickkiste blieb dauerhaft geöffnet. Wer nach Begründungen für die Absurdität eines Gesetzes, das sich selbst aufhebt, sucht, findet auch was: Bei deb Freisetzungen sei der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass die Einzel-Genehmigungsverfahren eine ausreichende Qualität sichern. Hier werden also das formale Koexistenzrecht ausgehebelt, um ausgerechnet den offen gentechnik-befürwortenden Institutionen BVL, ZKBS, JKI und anderen diese wichtige Fragestellung zur Entscheidung vorzulegen. Doch die stehen nicht nur außerhalb jeden Verdachts, kritische Blicke auf die Anträge zu werfen. "Die freie Wahl der Verbraucher, sich für oder gegen den Kauf gentechnisch veränderter Lebensmittel zu entscheiden, wird im Wesentlichen durch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte sichergestellt." (BVL-Broschüre "Die Grüne Gentechnik" (2008, Autor: Jochen Heimberg, S. 21) Also nicht beim Aussäen der gv-Pflannzen. ..., sich sagen selbst wiederum offen aus, dass die Frage der Koexistenz für sie gar keine Rolle spielt: "Die Rückholbarkeit der freizusetzenden Organismen ist keine Voraussetzung für die Genehmigung einer Freisetzung." (Genehmigungsbescheidf für Rapsversuche am 22.7.1998) Noch schlimmer: nach Auffassung des BVL-Chefs Buhk "ist ein Eintrag von gentechnischen Veränderungen in konventionelle Sorten eine mit der Freisetzung in Kauf genommene und genehmigte Folge einer Freisetzungsgenehmigung." (mensch+umwelt spezial 2004/2005, S. 74) Das ist auch gar nicht schlimm: "Denn ein höherer Pollenaustrag führt nicht gleichsam automatisch zu einer Erhöhung der Auskreuzungswahrscheinlichkeit," zitiert das Verwaltungsgericht Braunschweig im Urteil vom 23.04.2009 (Az. 2 A 224/07). Und macht dann gnadenlos klar, dass das Gentechnikgesetz nicht vor Auskreuzung schützt. Es lehnte die Klage gegen ein Feld ab, das verursache keine "Einwirkung auf ihr Eigentum aus den spezifischen Gefahren und Risiken der Gentechnik, vor denen allein das Gentechnikgesetz schütze". Die Koexistenz, so ist zu sehen, wird also durch das Gesetz nicht geschützt. Ganz im Gegenteil: Das Verwaltungsgericht konstruiert aus der Koexistenzgarantie sogar ein Recht auf Verseuchung der Umwelt und anderer Flächen mit GVO: "Soweit die Klägerin der Auffassung ist, Auskreuzungen müssten vollständig ausgeschlossen werden, weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass in diesem Fall Freisetzungsgenehmigungen nicht mehr erteilt werden könnten, was jedoch der sowohl die Zulassungsbehörde als auch das Gericht bindenden gesetzgeberischen Grundentscheidung für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln auch unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (vgl. § 1 Nr. 2 GenTG) zuwider liefe." Also noch mal, auch wenn die gedankliche Pirouette beachtlich ist: Weil gentechniknutzende Landwirtschaft nicht koexistenzfähig ist, gibt es für die gentechnikfreie Landwirtschaft kein Koexistenzrecht mehr, denn sonst würde die gentechnikbenutzende Landwirtschaft ja verboten werden müsse, weil aber deren Koexistenzrecht unterliefe. Übertragen Sie das mal auf andere Rechtsgebiete. Das ist schon abenteuerlich. Aber wenn Genehmigungsbehörden, Regierungen, Gerichte und alle zusammen halten - auch, weil sie hochverfilzt sind - dann kommt eben so etwas heraus.
Im Original: Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Weder sei ein sachbezogener Eingriff in das Eigentum der Klägerin gegeben noch folge die von der Klägerin angenommene Einwirkung auf ihr Eigentum aus den spezifischen Gefahren und Risiken der Gentechnik, vor denen allein das Gentechnikgesetz schütze. ...
Soweit die Klägerin der Auffassung ist, Auskreuzungen müssten vollständig ausgeschlossen werden, weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass in diesem Fall Freisetzungsgenehmigungen nicht mehr erteilt werden könnten, was jedoch der sowohl die Zulassungsbehörde als auch das Gericht bindenden gesetzgeberischen Grundentscheidung für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln auch unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (vgl. § 1 Nr. 2 GenTG) zuwider liefe. ...
Sollte es trotz Einhaltung des von der Beklagten angeordneten Sicherheitsabstandes zu Einkreuzungen in Maisanbauflächen der Klägerin kommen, was zum jetzigen Zeitpunkt im Hinblick auf die hohe Variabilität der Auskreuzungswahrscheinlichkeit noch keineswegs sicher ist, so wäre die Klägerin gehalten, diese letztlich nie vollständig auszuschließende Einwirkung hinzunehmen und einen gegebenenfalls daraus resultierenden Vermögensschaden nach Maßgabe von § 36a GenTG gegenüber der Beigeladenen geltend zu machen. ++ Quelle: Urteil vom 23.04.2009 (Az. 2 A 224/07)
Auszüge aus H.J. Buhk, "Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen" in: mensch+umwelt spezial 2004/2005 (S. 74)*
Aus der Sicht des Robert Koch Instituts – bis Ende März 2004 die zuständige Behörde – ist ein Eintrag von gentechnischen Veränderungen in konventionelle Sorten eine mit der Freisetzung in Kauf genommene und genehmigte Folge einer Freisetzungsgenehmigung.
*Buhk war bereits damals Gentechnikchef des RKI (heute: BVL). Es handelt sich also auch um seine Meinung.
Doppelt hält besser. Daher findet sich im Gesetz noch ein zweiter Paragraph, über den jede Gegenwehr gegen die Agro-Gentechnik stolpert und der allen Feldbetreibern weitgehende Narrenfreiheit sichert.
Wer gegen ein Feld mit GVO klagt, liest nach der Niederlage vor Gericht dann in der Begründung: "Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) prüfte den Antrag im Hinblick auf mögliche Gefahren im Sinne von § 1 Nr. 1 GenTG und gelangte mit Beschluss vom 03. April 2007 zu dem Ergebnis, dass von den geplanten Freisetzungsversuchen keine schädlichen Einwirkungen auf geschützte Rechtsgüter zu erwarten seien." Kurz danach stand im Beschluss: "Die ZKBS, der als unabhängigem und nicht weisungsgebundenem Gremium nach den Vorschriften der §§ 4, 5a und 16 Abs. 5 GenTG eine maßgebliche Funktion bei der Vermittlung des für die Risikobewertung erforderlichen Sachverstandes zukommt, hat lediglich einen Sicherheitsabstand von 100 m für erforderlich erachtet. Der von der Beklagten im Sinne des Vorsorgeprinzips angeordnete weitergehende Sicherheitsabstand von 200 m lässt das Risiko von Auskreuzungen nach dem Stand der Erkenntnisse als äußerst gering und deshalb hinnehmbar erscheinen." Die Sache dreht sich also im Kreis: Verfilzte Behörden und Kommissionen, in denen die VersuchsleiterInnen und sonstige GentechnikanwenderInnen sitzen, winken die Feldgenehmigungen durch - und das daraufhin angerufene Gericht überprüft die Entscheidungen nicht, sondern beruft sich bei der Begründung, dass die Entscheidung der ZKBS richtig ist, auf die Entscheidung der ZKBS. Der Zeuge hat recht, weil der Zeuge recht hat ...
Gegen dieses Bollwerk, juristisch abgesichert, hat bislang kein Protest gegen eine deutsche Gentechnikanwendung eine Chance gehabt.
Angesichts dieser rechtlichen Lage ist es etwas peinlich, dass ausgerechnet GentechnikgegnerInnen im Juni 2010 zu FürsprecherInnen dieses Gesetzes mutierten. Als im Juni 2010 das Land Sachsen-Anhalt gegen das geltende Gentechnikgesetz klagte, mutierten UmweltschützerInnen, BiolandwirtInnen und andere plötzlich zur Verteidigung des geltenden Rechts. So einfach geht das, Verwirrung zu stiften. Doch inhaltliche Substanz und klare Positionen waren noch nie die Stärke politischen Protestes in Deutschland (siehe Kap. zu NGO).
Noch besser im vierten Akt: Legalisierung des Unabwendbaren
Grenzwerte - Auskreuzung soll durch Grenzwerte vertuscht werden
Jahrzehnte haben WissenschaftlerInnen erzählt, das Auskreuzung beherrschbar sei. Natürlich wussten sie das besser - aber wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Höhepunkte waren das Flugblatt des Gießener Professors Friedt zur Beruhigung der AnwohnerInnen seines gv-Rapsfeldes 1997 in Rauischholzhausen, in dem er behauptete, es könne "eine Ausbreitung der neuen Eigenschaften wegen nicht gegebener Kreuzbarkeit von Raps mit Kruziferen der hiesigen Flora ausgeschlossen werden" und die Falschaussage vor Gericht seines Kollegen Prof. Kogel vor Gericht im Jahr 2009, Gerstenpollen könne nicht in die Umwelt gelangen. "Die
Behauptung der Wissenschaftler, bei Gerste gäbe es wegen der Selbstbestäubung
keinen Pollenflug, stimmt bereits nach den sich aus den einbezogen Akten ergebenden
Gründen nicht 100%ig und steht im unauflösbaren Widerspruch zur Warnung vor
Gerstenpollen in Pollenflugkalendern für Allergiker", stellte das Gericht im Urteil fest (und verurteilte trotzdem nur die GentechnikgegnerInnen, während niemand ein Falschaussageverfahren gegen Kogel einleitete).
Doch das alles ist Geschichte. Nach den um sich greifenden Meldungen über immer neue Auskreuzungen, wechselten Politik, Konzerne und die gekauften WissenschaftlerInnen ihr Programm. Das Thema "Gentechnikfreiheit" ist seitdem erledigt. Es gibt niemanden mehr, der das für möglich hält, wenn gentechnische Organismen erst in der Umwelt sind. Einsame Ausnahmen die wie armselige Niedersächsische Landwirtschaftsministerium, die auch 2010 noch nicht weiß, dass Bienen Maispollen sammeln, bestätigen eher die Regel. Daher war Zeit für eine neue wissenschaftliche Wahrheit und aktualisierte Tricks. Der wichtigste: Grenz- und Schwellenwerte, mit denen die Konzerne und ForscherInnen Saatgut, Lebens- und Futtermittel als gentechnikfrei definieren können, auch wenn es das gar nicht ist.
Ein gutes Beispiel geschichter Rhetorik zeigt Anja Matzk (KWS), die - selbst vielfach verflochten mit Lobbyverbänden und mit Sitz und Stimme in der ZKBS - Grenzwerte fordert "Werte, die einerseits die Einhaltung der Kennzeichnungsschwellenwerte bei Lebens- und Futtermittel erlauben, andererseits aber die Saatgutwirtschaft - einschließlich der beteiligten Landwirte - nicht mit überzogenen Kosten belastet.". Welch absurder Satz, denn einerseits und andererseits sind beide auf hohe Grenzwerte bezogen. Das Interesse von VerbraucherInnen, Bio- und konventionell gentechnikfrei arbeitenden LandwirtInnen kommt bei der KWS-FunktionärIn gar nicht mehr vor. Stattdessen lösen die zunehmenden Verunreingungen von Saatgut keine Selbstkritik, sondern Angst um das profitable Geschäft aus: "Der aktuelle Fall von vermeintlichen Spuren einer gentechnischen Veränderung in konventionellem Saatgut zeigt erneut, dass Schwellenwerte für Saatgut dringend erforderlich sind." Verpackt wird das um Mitleid mit den armen VerbraucherInnen. Gäbe es Schwellenwerte, müssten die nicht so oft schlechte Nachrichten hören und würden "weiter verunsichert", sondern unbekümmert ihre tägliche Portion Gentechnik brav essen. Allein ist die KWS mit dieser Sichtweise nicht. TransGen, eine sich als neutrale Informationsplattform verschleiernde Werbeseite, fordert Schwellenwerte, denn Auskreuzung ist unvermeidbar und "eine hundertprozentige 'GVO-Freiheit' wäre nur noch dann erreichbar, wenn die Anwendung von gv-Pflanzen verboten würde". Das aber darf ja nicht sein - also Grenzwerte! Genauso argumentiert auch der BDP. Er gibt offen zu, dass "100%ige Produktreinheit unerreichbar" ist und diese einzufordern eine "Diskriminierung" der schönen Gentechnik wäre. "Europäische Landwirte würden einen Wettbewerbsnachteil am Weltmarkt erleiden, wenn ihnen die Chance, sich bewusst für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen entscheiden zu können, genommen würde." Die bisherige Regelung im Gesetz "ist zu starr" - heißt das, dass die augenblickliche Gentechnik gegen das Gesetz verstößt? Was schlägt der BDP vor: Grenzwert einführen und - weil das auch nicht reicht - Felder vergrößern, damit es im Durchschnitt unter dem Schwellwert bleibt: "Besitzt das benachbarte konventionelle Maisfeld eine Mindesttiefe von 90 Metern, so bleibt der GVO-Anteil der gesamten Erntepartie auch ohne Einhalten eines Trennstreifens aufgrund von Verdünnungseffekten unterhalb von 0,9 Prozent."
Lange wurde von Koexistenz geredet, um die Gemüter zu beruhigen. Wenn nun alle Schwellenwerte verlangen, ist etwas im System falsch. Bekamen Politiker und Verbraucher von den Verantwortlichen der Gentechnik-Konzerne immer wieder erklärt, dass eine Koexistenz von genmanipulierter Landwirtschaft, gentechnikfreier Landwirtschaft und Bio-Landwirtschaft möglich ist , scheint diese Versicherung der Konzerne nunmehr eine leere Worthülse gewesen zu sein, um den Weg für die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen zu beschleunigen und zu ebnen.
Doch irgendetwas muss passiert sein. Denn plötzlich sind angeblich GVO Schwellenwerte in Saatgut erforderlich, weil es unmöglich ist Anbau und Saatgut absolut sauber zu halten. Doch dann ist klar: Das wäre der Beweis dafür, dass Koexistenz nicht möglich ist. Die Folgen daraus würden ein großes Umdenken bei Politikern und Zulassungsbehörden nach sich ziehen. Die bisherigen Zulassungen wären auf falschen Tatsachen gegründet und müssten sofort EU-weit zurückgenommen werden. Die Konsequenz: Jeglicher Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der gesamten EU muss komplett verboten werden. Ist jedoch, so wie die Gentech-Konzerne behaupten, eine Koexistenz doch möglich, so ist es natürlich auch möglich, Saatgut sauber zu halten von Spuren gentechnisch veränderter Samen. Folglich brauchen wir keine GVO-Schwellenwerte und können weiter absolut sauberes Saatgut verlangen. ...
Entweder ist Koexistenz zwischen GVO-Anbau, Biolandwirtschaft und gentechnikfreier Landwirtschaft möglich, dann brauchen wir keine Schwellenwerte im Saatgut. Wenn aber Saatgut für die Saatguthersteller nicht mehr von GVO freizuhalten ist, dann ist dies der Beweis, dass eine Koexistenz nicht möglich ist. Folgerichtig muss dann der gesamte GVO-Anbau in der EU verboten werden - fordert der Landwirt Peter Hamel (Osthessen-News, 10.2.2009).
Schon 2002 zog der staatliche Grenzwertforscher Joachim Schiemann mit Folien auf Vorträge, auf denen das Fazit der DFG-Senatskommission zu lesen war. Ganz offen geben die zu, "dass Schwellenwerte für GVP-Einträge keine wissenschaftliche Grundlage haben, ihre Einführung aber aus Sicht der Verbrauchersouveränitätundaus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich ist". Ein paar Folien weiter dann Klartext über die Grenzwerthöhe: "Koexistenz von GVP und nicht-GVP in einer Region - abhängig vom Schwellenwert (wenigstens 1%) - ist möglich." Das Paradox dürfte MathematikerInnen gruseln lassen: Hier ist A = Nicht-A! Koexistenz ist möglich in Form der Nicht-Koexistenz!
Bleibt noch zu erinnern , dass - wie üblich - die Landwirtschaftsform der Imkerei bei allem noch gar nicht berücksichtigt ist.
Jörg Bergstedt im Vortrag "Monsanto auf Deutsch":
Das ist alles so, als würde BP, nachdem sie das Ölleck im Golf von Mexico nicht stopfen konnten, den Antrag stellt, den Grenzwert für Ölverschmutzung im Ozean zu erhöhen.
Im Original: Schwellenwerte, um zu vertuschen ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Senatskommissions der DFG (präsentiert von Joachim Schiemann im Foliensatz vom 25.6.2002)
Zusammenfassend stellt die Senatskommission (u.a.) fest,
- dass Schwellenwerte für GVP-Einträge keine wissenschaftliche Grundlage haben, ihre Einführung aber aus Sicht der Verbrauchersouveränitätundaus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich ist,
- dass sehr niedrige Schwellenwerte gravierende negative Auswirkungenauf die Forschung sowie die weitere Entwicklungvon GVP haben.
Auszüge aus Schiemanns Foliensatz vom 25.6.2002 zu GVO und Schwellenwerten
Auszüge aus dem Positionspapier "Koexistenz" des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP)
Koexistenz ist nur möglich, wenn praktikable Kennzeichnungsschwellenwerte für Spuren unerwünschter Bestandteile in landwirtschaftlichen Produkten festgelegt werden. Dies gilt sowohl für Lebens- und Futtermittel als auch für Saatgut und für alle Produktionsrichtungen (konventionell und ökologisch).
Für unterschiedliche Produktqualitäten und Vermarktungsziele gilt in der Landwirtschaft seit jeher, dass geringfügig vorhandene andere Merkmale toleriert werden müssen. Keine Sortenoder Produkteigenschaft kann zu 100% garantiert werden. Dennoch bleibt dabei die jeweilige Eigenheit eines bestimmten Produktes erhalten. Deshalb sind Schwellenwerte zur Definition bestimmter biologisch/ technischer Produktstandards notwendig.
Die Voraussetzung für den Umgang mit gentechnisch veränderten Nutzpflanzen ist jedoch ein EU-weit einheitlicher und praktikabler Kennzeichnungsschwellenwert für Saatgut, da dieser die Bezugsgröße für jegliche Maßnahmen zur Guten Fachlichen Praxis darstellt. Sollte ein solcher endlich festgelegt werden, dann ließe sich mit den bewährten Methoden der Guten fachlichen Praxis auch die Koexistenz von Anbauformen mit und ohne Gentechnik realisieren. ...
Nur durch eine gleichberechtigte Koexistenz der unterschiedlichen Anbauformen mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen lässt sich eine echte Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher realisieren. Nur wenn keine Betriebsform benachteiligt oder bevorzugt wird, kann der Verbraucher frei entscheiden, welche Produkte er konsumieren möchte. Durch restriktive gesetzliche Regelungen, die die Marktzulassung gentechnisch veränderter Produkte behindern, wird er jedoch entmündigt; die Regierung nimmt ihm die Wahlmöglichkeit.
Aber auch Landwirten muss es möglich sein, sich für den Anbau der Sorten zu entscheiden, die für die Gegebenheiten in seinem Betrieb am besten geeignet sind - unabhängig von einer gentechnischen Veränderung. Unerreichbare Standards zu setzen, blendet die biologischen und technischen Gegebenheiten der landwirtschaftlichen Produktion aus. Ein Null-Prozent-Schwellenwert ist ebenso wie eine 100%ige Produktreinheit unerreichbar. Das gilt für alle Herstellungsverfahren gleichermaßen. Ein Schwellenwert für gentechnisch veränderte Pflanzen, der bei der Nachweisgrenze von 0,1% liegt, würde einer Diskriminierung dieser Rohstoffe gleichkommen. ...
Es zeigte sich, dass Polleneinträge oberhalb des Kennzeichnungsschwellenwerts von 0,9 % in direkt angrenzenden konventionellen Mais-Schlägen vornehmlich in einem 10 Meter-Streifen um das Bt-Maisfeld zu finden sind. Mit wachsender Distanz nahm der GVO-Anteil in den Proben sehr rasch ab. Ab einem Abstand von 20 Metern wurde der Schwellenwert in der Erntepartie nicht überschritten. Durch die separate Beerntung eines Trennstreifens von 20 Metern zwischen Bt-Mais und konventionellem Mais kann demnach eine Beeinträchtigung des konventionell wirtschaftenden Nachbarn verhindert werden. Besitzt das benachbarte konventionelle Maisfeld eine Mindesttiefe von 90 Metern, so bleibt der GVO-Anteil der gesamten Erntepartie auch ohne Einhalten eines Trennstreifens.
VDL-Text von Anja Matzk (KWS Saat AG)
Aus wissenschaftlicher Sicht scheint eine Bewertung einfach. Jedoch: Die Entscheidung für die Nutzung einer neuen Technologie ist eine gesellschaftliche. In Europa hat die Grüne Gentechnik in der breiten Bevölkerung bisher keine Akzeptanz, die gesellschaftliche Diskussion benötigt einen längeren Zeitraum. Die Nutzen, die sich aus den neuen Technologien ergeben, sind (außer für die Landwirte, die ca. 2-3 % der Bevölkerung ausmachen) heute nicht sofort offensichtlich. ...
Formal sind zwar alle Voraussetzungen erfüllt, auch in Europa einen Anbau von GVP durchzuführen. Aber in der Praxis herrscht noch immer Rechtsunsicherheit für Landwirte und Saatgutproduzenten. Dazu gehört vor allem das Fehlen praktikabler Kennzeichnungsschwellenwerte auch für das zufällige und unvermeidbare Vorkommen von Spuren von GVO in konventionellem Saatgut. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert dabei Werte, die einerseits die Einhaltung der Kennzeichnungsschwellenwerte bei Lebens- und Futtermittel erlauben, andererseits aber die Saatgutwirtschaft - einschließlich der beteiligten Landwirte - nicht mit überzogenen Kosten belastet. Schwellenwerte sagen nichts über die Sicherheit eines Produktes, diese wurde im Vorfeld bereits in zahlreichen Prüfungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens nachgewiesen. Unpraktikabel niedrige Schwellenwerte können in letzter Konsequenz dazu führen, dass jegliches Saatgut gekennzeichnet werden müsste. Dies jedoch würde den Koexistenz-Gedanken ad absurdum führen. (Anja Matzk, KWS, 19.8.2005)
Auf dem industrienahen Portal TransGen
Die Konsequenz: Eine hundertprozentige "GVO-Freiheit" wäre nur noch dann erreichbar, wenn die Anwendung von gv-Pflanzen verboten würde. Doch das ist weder politisch gewollt, noch rechtlich oder ökonomisch möglich. ... Unter diesen Voraussetzungen kann Wahlfreiheit nur bedeuten, dass sich Konsumenten entscheiden können zwischen Produkten, die mit und ohne bewusste Anwendung der Gentechnik erzeugt wurden. Die Grenze zwischen gezielter Anwendung und zufälligen, technisch unvermeidbaren GVO-Beimischungen kann nur politisch gesetzt werden. In der EU wird diese Grenzziehung in erster Linie über den Schwellenwert definiert. Er bezeichnet die GVO-Beimischungen in Lebens- und Futtermitteln, die ohne Kennzeichnung hinzunehmen sind, und wurde von den Mitgliedstaaten und im EU-Parlament mit großen Mehrheiten auf 0,9 Prozent festgesetzt. Auch die damalige grüne Verbraucherministerin Renate Künast hat im EU-Agrarministerrat diesem Wert zugestimmt.
An anderer Stelle auf TransGen
Schwellenwerte markieren die Grenze zwischen einer bewussten Anwendung der Gentechnik und zufälligen, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen.
Vermischungen vertuschen, sonst beunruhigt das Wissen ...
Aus "Schwellenwerte für Saatgut dringend erforderlich – Unnötige Verunsicherung von Verbrauchern vermeiden", Presseinfo von KWS am 12. Mai 2009
Der aktuelle Fall von vermeintlichen Spuren einer gentechnischen Veränderung in konventionellem Saatgut zeigt erneut, dass Schwellenwerte für Saatgut dringend erforderlich sind. Es kann nicht im Sinne des deutschen Verbrauchers sein, wenn er auf der Basis analytisch kaum mehr nachweisbarer Spuren einer gentechnischen Veränderung, die zudem in der EU als Nahrungs- und Futtermittel zugelassen ist, weiter verunsichert wird.
Aus der Broschüre "Gentechnik in Lebensmitteln" des AID (staatlich geförderter Informationsdienst für Landwirtschaft)
Wahlfreiheit durch Kennzeichnung
Zweck der Kennzeichnung ist es, Verbraucher darüber zu informieren, ob bei der Herstellung eines Lebensmittels gentechnisch veränderte Organismen verwendet wurden. Jeder, dem diese Information wichtig ist, kann sie bei seiner Kaufentscheidung berücksichtigen. Die in Europa praktizierte Kennzeichnung sichert die Wahlfreiheit. ...
Nicht in die Wahlfreiheit einbezogen sind zufällige oder technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent. Das gilt jedoch nur, wenn es sich um Spuren von in der EU zugelassenen und als sicher bewerteten GVO handelt. ...
Verschiedene produktnahe Anwendungen der Gentechnik fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht: ...
Zufällige technisch unvermeidbare Beimischungen von GVOs bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent. Wenn Spuren eines zugelassenen GVO in einem Lebensmittel gefunden werden sind sie von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Der Hersteller muss jedoch nachweisen können, dass sich tatsächlcih um zufällige oder tecnisch unvermeidbare GVO-Einträge handelt.
*Autor der Broschüre ist Gerd Spelsberg, Macher von TransGen und seit Jahren Propagandist der Gentechnik
Klaus-Dieter Jany im Interview von "Die freie Welt" am 31.3.2010
Bei einem großflächigen Anbau von transgenen Pflanzen, wobei aus vom Auskreuzungsverhalten abhängt, wird sich der vollständige Ausschluss nicht vermeiden lassen. Aber bereits heute werden Spuren bis zu 0,9% toleriert. Wie überall im Leben müssen auch hier Kompromisse eingegangen werden und Absicherung dieses Schwellenwertes von 0,9% wäre ein solcher. Wer allerdings kompromisslos auf eine vollständigen Ausschluss beharrt, wird über kurz oder lang „verlieren“. Der reine Fundamentalismus hat noch nie zur langfristigen-nachhaltigen Durchsetzung von Zielen geführt.
Üplinger Erklärung: Innovative Landwirte wollen die Chancen der Pflanzenbiotechnologie nutzen, fordern eine umfassende Positivkennzeichnung und Saatgutschwellenwerte (inszeniert von InnoPlanta/AGIL)
Die jüngsten Fälle von möglichen Spuren von gentechnisch verändertem Mais in Saatgut überraschen nicht. Denn weltweit ist gv-Saatgut im Gebrauch und eine Nulltoleranz, wie sie bei Saatgut in Deutschland gilt, ist deshalb praktisch nicht möglich. Skandalös sind nicht die möglichen Spuren von gv-Mais, skandalös ist, dass es noch immer keine Saatgutschwellenwerte gibt. Um die globalen Realitäten endlich zu akzeptieren, Rechtssicherheit zu schaffen und weiteren wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, sind Saatgutschwellenwerte dringend erforderlich. Bis dahin müssen im behördlichen Vollzug endlich Lösungen angewendet werden, um die offensichtliche Nachweisproblematik im „Mikrospurenbereich“ praxisgerecht und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgend, zu behandeln.
Aus einem Forderungskatolog der Saatgutvermehrer (BVO):
- Einführung eines Toleranzwertes in Höhe von 0,5 Prozent („Schweizer Modell“) für diejenigen GVO in Lebens- und Futtermitteln, die in Drittländern bereits kommerziell genutzt werden und damit auch eine behördliche Sicherheitsprüfung mit positivem Urteil durchlaufen haben.
- Einführung eines praxisgerechten GVO-Kennzeichnungs-Schwellenwertes für Saatgut
Aus einer Pressemitteilung am 11.6.2010 verschiedener Konzerne und Lobbyisten nach Saatgutvemischungen im Frühjahr 2010 (rechts die Embleme der Unterzeichner):
Der aktuelle Fall von vermeintlichen Spuren einer gentechnischen Veränderung in konventionellem Saatgut der Firma PIONEER HI-BRED zeigt erneut, dass Schwellenwerte für Saatgut dringend erforderlich sind. Umweltverbände fordern stattdessen das Unmögliche: Wer dem Verbraucher 100%ige Reinheiten verspricht, täuscht ihn vorsätzlich.
Aus dem "Positionspapier Koexistenz" des BDP (Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V.)
Ein Schwellenwert für gentechnisch veränderte Pflanzen, der bei der Nachweisgrenze von 0,1% liegt, würde einer Diskriminierung dieser Rohstoffe gleichkommen. ... Europäische Landwirte würden einen Wettbewerbsnachteil am Weltmarkt erleiden, wenn ihnen die Chance, sich bewusst für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen entscheiden zu können, genommen würde. ...
Eine gesetzliche Fixierung der Guten fachlichen Praxis aber, wie sie im derzeit geltenden Gentechnikgesetz vorgesehen ist, ist zu starr, um die notwendigen Anpassungen an standort- und kulturartenspezifische Bedingungen zu ermöglichen. ... Die Maßnahmen zur Koexistenz betreffen aber nicht nur den landwirtschaftlichen Betrieb, sondern umfassen auch die nachgelagerten Bereiche, wie Ernte, Lagerung, Transport und Weiterverarbeitung. In allen diesen Bereichen kann es zu unbeabsichtigten Vermischungen mit anderen Produktqualitäten kommen. ...
2004 wurde der erste bundesweite Erprobungsbau mit gentechnisch verändertem Bt-Mais in Deutschland durchgeführt. ... Es zeigte sich, dass Polleneinträge oberhalb des Kennzeichnungsschwellenwerts von 0,9 % in direkt angrenzenden konventionellen Mais-Schlägen vornehmlich in einem 10 Meter-Streifen um das Bt-Maisfeld zu finden sind. ... Besitzt das benachbarte konventionelle Maisfeld eine Mindesttiefe von 90 Metern, so bleibt der GVO-Anteil der gesamten Erntepartie auch ohne Einhalten eines Trennstreifens aufgrund von Verdünnungseffekten unterhalb von 0,9 Prozent.
Aus einem Kommunikationskonzept der Landesregierung Sachsen-Anhalt, Entwurf 4.2.2004:
Die Maßnahmen zur Einhaltung der Koexistenz-Richtlinien müssen praktikabel sein, um allen Landwirtschaftsformen eine Existenz zu ermöglichen. ... Wahlfreiheit muss für alle Landwirte möglich sein. Dies ist nur bei praktikablen Schwellenwerten möglich. Ein Schwellenwert „Null“ oder unter der Nachweisgrenze ist nicht möglich, macht keinen Sinn und war auch in der Vergangenheit bei Spezialsaaten etc. nicht üblich. ... Die Schwellenwert-Regelungen sind notwendig, da es in der landwirtschaftliche Produktion keine 100%ige Reinheit geben kann. Auch der ökologische Landbau arbeitet seit jeher mit Schwellenwerten, um seine Produkte als ökologisch zu definieren. ...
Die Landwirtschaft ist seit jeher ein offenes System. Ein Schellenwert nahe Null hat noch nie Sinn gemacht und macht auch hier keinen Sinn.
Aus einem Forderungspapier der führenden Forschungsakademien am 13.10.2009
Der Frage der Schwellenwerte, d.h. des erlaubten Anteils gentechnisch veränderten Erbgutes in einem Produkt, kommt eine besondere Bedeutung für die Wirtschaft, aber auch für Wissenschaft und Forschung zu. So sind zum Beispiel die deutsche und europäische Nahrungsmittel- und Veredelungswirtschaft auf den Import agrarischer Rohstoffe (derzeit vor allem für die Verwendung von Futtermittel) angewiesen. Für die Warenkette muss ein praktikabler rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der sich an den weltweiten Entwicklungen der Grünen Gentechnik, an gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und am internationalen Handel orientiert. Daher sind neben dem in Europa geltenden Schwellenwert von 0,9% für die Kennzeichnung von Nahrungs- und Futtermitteln verbindliche und praktikable Schwellenwerte für zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen von genetisch veränderten Organismen (GVO) in konventionellem Saatgut unerlässlich. Ferner ist ein Schwellenwert für geringfügige Beimischungen von nicht in der EU angemeldeten bzw. zugelassenen, bzw. in den EU-Ländern asynchron zugelassenen GVO in Lebens- und Futtermitteln notwendig. ...
Es ist klarzustellen, dass DNS-Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen in konventionellen Produkten infolge genehmigter Freisetzungen nicht unter „Inverkehrbringen“ fallen.
Und dann gleich auch (im gleichen Papier): Weg mit den Abstandsregelungen!
Die geltenden Abstandsregelungen bei Mais (150 m zu Feldern mit konventionell gezüchtetem Mais bzw. 300 m zu Maisfeldern im ökologischen Anbau) haben weder eine wissenschaftliche noch eine praxisrelevante Rechtfertigung und sind zukünftig unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse vorzunehmen und zu reduzieren.
DLG erwartet verseuchte Futtermitteln und will diese durch Grenzwerite legalisieren
Aus "GVO und Futtermittel" in: DLG-Jahresbericht 2008 (S. 46 f.)
Die in der EU angewendete Nulltoleranz für gentechnisch veränderte Soja-Sorten ohne EU-Zulassung verhindert zunehmend auch den Import von zugelassenen Sojafuttermitteln. ... Die Nulltoleranz ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht zu begründen und für ein hohes Niveau an gesundheitlichem Verbraucherschutz unnötig. ... Die EU-Kommission sollte an Stelle der Nulltoleran fachlich abgeleitete und praktikable Schwellenwerte setzen. Nur Schwellenwerte können die Wahlfreiheit zwischen kenzeichnungspflichtigen und nicht kennzeichnungspflichtigen pflanzlichen Rohstoffen ermöglichen. ... Eine weitere Entschärfung der Situation ließe sich durch eine in der EU beschleunigte Zulassung von als sicher bewerteten GVO-Konstrukten erreichen. ... Die derzeit ungenügende internationale Synchronisierung behindert die Warenströme und Nutzung des technischen Forschrittes und hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaften. ... Ohne den Import von Sojabohnen bzw. Sojaschrot kann die Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft weder mengenmäßig noch preislich auf dem gegenwärtigen Niveau gehalten werden.
Suggestion der Koexistenz duch Kennzeichnung und Grenzwerte
Auszüge aus der BVL-Broschüre "Die Grüne Gentechnik"
Die freie Wahl der Verbraucher, sich für oder gegen den Kauf gentechnisch veränderter Lebensmittel zu entscheiden, wird im Wesentlichen durch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte sichergestellt. ... (S. 21)
Um eine praktikable und verhältnismäßige Handhabung der Kennzeichnungsvorschriften zu ermöglichen und Hersteller zu schützen, die sich intensiv bemüht haben, eine Beimischung von GVO zu vermeiden, wurde für zugelassene GVO ein Schwellenwert von 0,9% definiert, unterhalb dessen auf die Kennzeichnung als „gentechnisch verändert“ verzichtet werden kann. Dies gilt allerdings nur, wenn das Vorhandensein des GVO tatsächlich zufällig oder technisch unvermeidbar ist. Jede bewusste Verwendung von GVO ist auch unterhalb des 0,9%-Schwellenwertes zu kennzeichnen.
Die Verwendung technischer Hilfsstoffe (z.B. Enzyme) bei der Herstellung von Lebensmitteln muss in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Dies gilt auch, wenn diese Stoffe mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden. Ein Beispiel hierfür ist etwa Chymosin, der Hauptwirkstoff des bei der Käseherstellung benötigten Labferments. Dieses Enzym muss nicht als Zutat deklariert werden, gleichgültig, ob es auf herkömmliche Weise aus Kälbermagen oder wie heute üblich mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen gewonnen wurde.
Ebenfalls nicht als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden müssen Zusatzstoffe, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden. ... (S. 22)
Aus der Gentechnik-Werbeschrift transkript 1-2/2010 (S. 50)
Spuren gentechnisch vernderter Pflanzen, die noch nicht in der EU zugelassen sind, in Soja-Importen sollen in Kürze kein Problem mehr sein. Eine sogenannte technische Lösung könne auch ohne Zustimmung der Euro-Parlamentarier und Staatsminister beschlossen werden ... Geplant ist, eine Toleranz für technische Ungenauigkeiten bei der Analyse von GVO zu etablieren, die für Spuren von bis zu 0,1% GVO gilt.
Aus der Beschlussvorlage "Landwirtschaft ist Zukunft" zu JU-Bundesversammlung 2010
Praktikable Schwellenwerte für zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen von GVO in konventionellem Saatgut sind unerlässlich. Ferner ist ein Schwellenwert für geringfügige Beimischungen von nicht in der EU angemeldeten bzw. zugelassenen oder in den EU-Ländern asynchron zugelassenen GVO in Lebens- und Futtermitteln notwendig. Die deutsche Landwirtschaft ist auf den Import von proteinhaltigen Futtermitteln angewiesen.
Als im Frühjahr 2010 schon wieder viel Maissaatgut vermischt war, forderte die CDU am 9.6.2010 höherer Grenzwerte:
Zur Diskussion um die Verunreinigung von Maissaatgut mit der in der EU nicht zugelassenen Maissorte NK 603, die im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geführt wurde, erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB: ... Das eigentliche Problem liegt jedoch auf einer anderen Ebene: Die Nulltoleranzregelung der EU für dort nicht zugelassene gv-Sorten ist nicht praktikabel und muss endlich praxisgerecht ausgestaltet werden. Bei einem Anbau von weltweit ca. 135 Millionen Hektar GVO-Pflanzen ist es schlicht eine Illusion, dass man sich in einer globalisierten Welt auf Dauer einer Technologie verschließen könne. Nicht ohne Grund hat sich die christlich-liberale Koalition im Koalitionsvertrag für eine Änderung ausgesprochen.
Christel Happach-Kasan (FDP-MdB) im Interview der taz, 30.8.2010
Die Koexistenz beider Pflanzenarten funktioniert. Es wird immer Spuren von nicht zugelassenen Sorten in Importen geben, auch weil die Zulassungsverfahren international nicht synchron ablaufen. Aber sie lassen sich sehr gering halten. Unsere derzeitige Nulltoleranzregel ist unsinnig und wird sich nicht halten lassen. Die kostet unsere Unternehmen Millionen Euro, und unsere Verbraucher haben davon keinen Vorteil. Deshalb brauchen wir wie in der gentechnikfeindlichen Schweiz einen Schwellenwert von 0,9 Prozent des Produkts für Futtermittel und 0,5 Prozent für Lebensmittel.
„Ein Bisschen schwanger geht nicht“ ist die regelmäßige Antwort derer, die partout keine gentechnisch veränderte Pflanzen und andere Organismen in ihrem Essen, vor allem aber auf ihren Feldern haben wollen auf die Behauptung der Industrie, eine einvernehmliche Koexistenz zwischen gentechnischer und gentechnikfreier Landwirtschaft sei nur eine Frage des guten Willens aller Beteiligten. Der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik des Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsministeriums hat jetzt in einer Stellungnahme seine Definition von „ein Bisschen schwanger“ vorgestellt. Seiner Meinung nach „hat sich jedoch herausgestellt, dass es in einer Welt, in der auch GV-Produkte existieren, illusorisch ist, vollständige GV-Freiheit zu realisieren.“ Faktisch fordert er deshalb eine schleichende Erhöhung der Toleranz für Gentechnik in Lebens- und Futtermitteln, in Rohstoffen und vor allem im Saatgut. (Aus SaveourSeeds am 24.6.2010)
4.2 Trick 2: Koexistenz ist nicht wichtig, weil Gentechnik nicht schädlich ist
Auf der Liste dessen, was die Agro-GentechnikerInnen können, darf neben Lügen und Betrügen eine weitere Kunst verzeichnet werden: Das Drehen gedanklicher Pirouetten. Jahrezehntelang hatten die GentechnikbefürworterInnen behauptet, dass Auskreuzung verhinderbar ist. Als das Geschehen in der Landschaft, wie beschrieben, diese Lüge zu widerlegen begann, schalteten sie um. Sie inszenierten sich plötzlich als WissenschaftlerInnen, die das ja immer gewusst hatten - und die noch etwas anderes klar hatten: "Die Auskreuzung einer gentechnisch veränderten Pflanze muss nicht automatisch ein Schaden sein, da eine Umwelt- und Gesundheitsgefährdung durch diese Pflanzen bereits mit der Zulassung ausgeschlossen wurde." (BVL) Und daher doch wieder legal! Damit ist Auskreuzung also mehrfach legalisiert: Erstens "durch Abstandsregelungen im Gentechnikgesetz und aufgrund dieser Abstandsregelungen, was eine politische Entscheidung ist, ist Koexistenz formal natürlich möglich" (Prof. Kogel). Wie die Abstände so die Schwellenwerte: Legal ist zweitens, was per Gesetz als gentechnikfrei gilt. Und nun drittens: Auch wenn der legale Rahmen verlassen würde, wäre das egal, weil unschädlich. Egal = legal? Offensichtlich. Denn Auskreuzungen sind für LandwirtInnen gar kein Schaden, weil "weil die Beeinträchtigung der Vermarktungsfähigkeit landwirtschaftlicher Produkte, die in der Nähe von Freisetzungsflächen erzeugt werden, sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen nicht durch § 16 Abs. 1 Nr. 3 GenTG geschützt sind." Sagt ein deutsches Gericht - und zwar dummerweise das für alle Felder zuständige Verwaltungsgericht in Braunschweig. "Solche Beeinträchtigungen sind keine Beschädigungen von Sachgütern i. S. des § 1 Nr. 1 GenTG", wird hinzugefügt - und dann werden sogar mal Biologie und Physik außer Kraft gesetzt. Mehr Pollenflug würde das Ganze nicht schlimmer machen, "denn ein höherer Pollenaustrag führt nicht gleichsam automatisch zu einer Erhöhung der Auskreuzungswahrscheinlichkeit." Die Grenze der zwar wirren, aber rational aus Interessenlagen heraus noch erklärbaren Feststellungen scheint dann allmählich doch durchbrochen ...
Im Original: Auskreuzung ist harmlos ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Interview mit Prof. Kogel im Deutschlandfunk am 24.6.2009 auf die Frage "Kann es eine Koexistenz geben?"
Das ist ja politisch entschieden worden durch Abstandsregelungen im Gentechnikgesetz und aufgrund dieser Abstandsregelungen, was eine politische Entscheidung ist, ist Koexistenz formal natürlich möglich. Ich meine aber, das ist auch zu kurz gedacht. Ich habe da eine etwas radikalere Position, dass ich sage: Diese Auskreuzungen haben keine biologische Wirksamkeit, d.h. dieser Pollenflug, der ist absurd gering und hat im Grunde keine Wirkung auf den Naturhaushalt. Bereits 10m von einem transgenen Feld entfernt ist die Pollenkonzentration minimal, vielleicht 10 Pollen pro Quadratzentimeter. ... Ein Insekt würde bei 1000facher Pollenkonzentration vielleicht beeinträchtigt werden, wir haben also keinen faktischen, wissenschaftlichen Beleg für einen Einfluss, das ist eine politische Entscheidung.
Gerichtlich anerkannt: Koexistenz nicht möglich - aber egal! Was zählt, ist nur der nachweisbare Schaden!
Auszüge aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 23.04.2009 (Az. 2 A 224/07)
Die von der Klägerin im Anhörungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz erhobenen Einwendungen ließen eine Verletzung zugunsten der Klägerin drittschützender Normen nicht erkennen. Die Klägerin mache mit dem Hinweis auf den Verlust der Verkehrsfähigkeit zukünftiger Maiserträge und ihrem sonstigen Vorbringen allein wirtschaftliche Einbußen geltend, die als reine Vermögensschäden nicht zu den nach § 1 Nr. 1 GenTG geschützten Rechtsgütern zählten. Unabhängig davon sei die Klage jedenfalls unbegründet. Entgegen dem Rechtsstandpunkt der Klägerin seien schädliche Einwirkungen des Vorhabens der Beigeladenen auf die Schutzgüter des § 1 Nr.1 GenTG nicht zu erwarten. Bei der Festlegung des Isolationsabstandes von 200 m habe sie von der ihr zukommenden Einschätzungsprärogative Gebrauch gemacht. Die Möglichkeit von Auskreuzungen, die auch bei Anordnung eines deutlich größeren Isolationsabstandes im Freiland nie vollständig ausgeschlossen werden könne, stehe der Erteilung der von der Beigeladenen beantragten Genehmigung nicht entgegen. Auskreuzungen seien nur dann als schädliche Einwirkungen im Sinne des § 1 Nr. 1 GenTG anzusehen, wenn sie die betroffenen Pflanzen nachteilig veränderten, indem sie etwa zur Ausbildung schädlicher Eigenschaften führten, was bei den streitgegenständlichen transgenen Maispflanzen nach der Bewertung der ZKBS nicht zu erwarten sei. Bei dem von der Klägerin vorgetragenen Verlust der Verkehrsfähigkeit des von ihr angebauten Maises handele es sich um eine Wertminderung, die Folge der bloßen Einwirkung auf Bewertungsfaktoren sei, die nicht in der Sache selbst lägen. Weder sei ein sachbezogener Eingriff in das Eigentum der Klägerin gegeben noch folge die von der Klägerin angenommene Einwirkung auf ihr Eigentum aus den spezifischen Gefahren und Risiken der Gentechnik, vor denen allein das Gentechnikgesetz schütze. Etwaige Vermögensschäden könne die Klägerin gemäß § 36a GenTG gegenüber der Beigeladenen geltend machen. Der Isolationsabstand von 200 m sei von ihr nicht als Schutzmaßnahme gegen schädliche Auswirkungen auf die in § 1 Nr. 1 GenTG bezeichneten Rechtsgüter angeordnet worden, die zu ihrer Überzeugung nicht zu erwarten seien, und verfolge dementsprechend nicht den Zweck, Auskreuzungen vollständig auszuschließen, sondern ziele darauf ab, die räumliche Begrenzbarkeit der Freisetzung sicherzustellen und Auskreuzungen zu minimieren. ...
Denn selbst eine aus dem Vorhandensein der Pollen resultierende Zulassungspflicht stünde der Genehmigung der Freisetzung nicht entgegen, weil die Beeinträchtigung der Vermarktungsfähigkeit landwirtschaftlicher Produkte, die in der Nähe von Freisetzungsflächen erzeugt werden, sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen nicht durch § 16 Abs. 1 Nr. 3 GenTG geschützt sind. Denn solche Beeinträchtigungen sind keine Beschädigungen von Sachgütern i. S. des § 1 Nr. 1 GenTG, die die Genehmigungsbehörde bei der Entscheidung über die Freisetzung in Betracht zu ziehen gehabt hätte (vgl. OVG Berlin, Beschl. vom 29.04.1997 - OVG 1 S 87.96 -, n. v.). Sollte der Kläger daher nach der Feststellung von Pollen aus GVO-Pflanzen im Honig seiner Bienen, durch die zuständigen Landesbehörden mit einem Vermarktungsverbot belegt werden, stünde ihm die Möglichkeit offen, entweder die Rechtmäßigkeit des Verbots und damit die Anwendbarkeit der VO 1829/2003 gerichtlich überprüfen zu lassen oder mit Unterstützung der in § 36a GenTG vorgesehenen Beweiserleichterungen gegenüber der Beigeladenen Schadensersatzansprüche geltend zu machen. ...
Der nach § 1 Nr. 1 GenTG zu gewährleistende Schutz von Sachgütern ist demgegenüber auf den Schutz vor sachbezogenen Einwirkungen beschränkt, in denen sich die spezifischen Gefahren und Risiken der Gentechnik realisieren. Insoweit genügt - wie bereits dargelegt - das nicht zu einer nachteiligen Veränderung des betroffenen landwirtschaftlichen Erzeugnisses führende bloße Vorhandensein gentechnisch veränderten Materials als Folge einer Auskreuzung nicht, selbst wenn es die Verkehrsfähigkeit des Erzeugnisses beeinträchtigt ...
Soweit die Klägerin der Auffassung ist, Auskreuzungen müssten vollständig ausgeschlossen werden, weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass in diesem Fall Freisetzungsgenehmigungen nicht mehr erteilt werden könnten, was jedoch der sowohl die Zulassungsbehörde als auch das Gericht bindenden gesetzgeberischen Grundentscheidung für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln auch unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (vgl. § 1 Nr. 2 GenTG) zuwider liefe. ...
Sollte es trotz Einhaltung des von der Beklagten angeordneten Sicherheitsabstandes zu Einkreuzungen in Maisanbauflächen der Klägerin kommen, was zum jetzigen Zeitpunkt im Hinblick auf die hohe Variabilität der Auskreuzungswahrscheinlichkeit noch keineswegs sicher ist, so wäre die Klägerin gehalten, diese letztlich nie vollständig auszuschließende Einwirkung hinzunehmen und einen gegebenenfalls daraus resultierenden Vermögensschaden nach Maßgabe von § 36a GenTG gegenüber der Beigeladenen geltend zu machen. ...
Soweit sich nach dem Bescheid der Polleneintrag in die umgebende Landschaft wesentlich höher als bisher angenommen darstelle, hat die Beklagte in der mündlichen Verhandlung des Gerichts überzeugend ausgeführt, dass sich aus dieser Erkenntnis für die Beurteilung der Auskreuzungswahrscheinlichkeit keine Änderungen ergeben. Denn ein höherer Pollenaustrag führt nicht gleichsam automatisch zu einer Erhöhung der Auskreuzungswahrscheinlichkeit.
Auszüge aus der BVL-Broschüre "Die Grüne Gentechnik" (S. 20)
Die Auskreuzung einer gentechnisch veränderten Pflanze muss nicht automatisch ein Schaden sein, da eine Umwelt- und Gesundheitsgefährdung durch diese Pflanzen bereits mit der Zulassung ausgeschlossen wurde. Bei zugelassenen und damit als sicher bewerteten gentechnisch veränderten Pflanzen können nur wirtschaftliche Schäden durch die Auskreuzung entstehen.
Das bedeutet: Koexistenz in nichts als ein Propagandatrick. Die staatliche Garantie ist keinen Pfifferling wert - der § 1, Satz 2 des GenTG ist durch die Behörden und Gerichte einfach ins Jenseits befördert worden. Rechtsbruch - rechtstaatlich organisiert. Kommt es zur Auskreuzung, so ist diese erstens erst schlimm, wenn die Geschädigten nachweisen können, dass dadurch ein Schaden entstand. Und zweitens haben sie höchstens Anspruch auf Schadenersatz, nicht aber auf Abwehr der Gefahr. Vorsorgeprinzipien gelten nicht. Vielleicht wird es einmal Zeit für eine Verfassungsklage zur Staatsaufgabe Umweltschutz ... falls das was bringt, denn auch dort sitzen staatliche Bedienstete in Robe.
Trick 3: Einkreuzende Verunreinigungen einfach als Lebensmittel zulassen ...
Die Trickkiste bietet mehr. Das Koexistenzgebot und der durch dieses angefeuerte Wettbewerb der Umgehungsvarianten wird eine Menge seltsamer Zulassungsverfahren produzieren: Pflanzen, die für den Verzehr ungeeignet und auch nicht vorgesehen sind, werden plötzlich als Lebensmittel angemeldet. Der Grund ist einfach. Auch Futter- und Energiepflanzen halten sich nicht an den § 1, Satz 2 des Gentechnikgesetzes, sondern werden sich in Cornflakes, Popcorn und Dosenmais niederlassen. Damit diese Beimengungen mittels Grenzwerten legalisiert werden, müssen sie Lebensmittel sein ....
- Zulassung mehrerer Maissorten 2009, damit Verunreinigungen legalisiert werden
Trick 4: Der europäische Flickenteppich - optimale Auskreuzungsstrategie
2010 sollte der politische Streit eine neue absurde Blütenpracht entfalten. Die EU beschloss, dass alle Mitgliedsstaaten, vielleicht in diesen auch noch unterteilt nach Regionen (was auch immer das ist) selbst entscheiden können, ob sie gentechnikfrei sein sollen oder wie siedie Gentechnik regeln. Nun wird der Pollen also in einem Bundesland nur noch 80m fliegen, im anderen aber kilometerweit. Die Bienen müssen aus gentechnikwilligen Ländern ausquartiert werden oder werden per Gesetz in ihrem Flugradius beschränkt. Absurderweise gibt es sogar GentechnikgegnerInnen, die sich über so etwas freuen. Den GentechnikanwenderInnen kann das Ganze recht sein. Sie werden einige Regionen jetzt meiden müssen, aber können in anderen ungestörter zuschlagen. Und vor dort wird die Auskreuzung den Rest von selbst erledigen. Dann ist die Debatte zuende und die Spitzenapparate von Grüne, BUND, Bioland und anderen müssen sich - nach einer intensiven Phase des spendenwirksamen Rumheulens - neue Themen suchen, um die Konten zu füllen.
Fünftens: Die ganzen Widersprüchlichkeiten und Unlogiken aus einem Mund oder Verband
Einen Spitzenplatz von Schein und Sein nimmt der Bauernverband ein, denn er schafft alle genannten Positionen auf einmal. Schon immer spielte der eine besondere Rolle und bot er ein interessantes Spannungsfeld zwischen den Machtzentren, in denen BefürworterInnen industrieller Landwirtschaft mit BASF, Bayer, Raiffeisen und anderen gemeinsames Spiel machten, und vielen der Bauern und Bäuerinnen im Land, die sich nach Meinung ihrer Verbandsspitze einen neuen Beruf suchen sollten, aber die tatsächlich nicht einmal in der Lage sind, einen anderen Vorstand zu wählen. So steht der Verband selbst im Spagat. 2004 forderte er, "das konfliktfreie Neben- und Miteinander von konventionellem Ackerbau ohne Gentechnik, konventionellem Anbau unter Einsatz genetisch veränderter Pflanzen und ökologischem Anbau ohne Verwendung von Gentechnik sicherzustellen", der Präsident Sonnleitner stöhnte im Januar 2010 auf der Grünen Woche: "Diese jahrzehntelange unsägliche Debatte über die Gentechnik muss endlich zu Ende geführt werden. Wenn sich die Gesellschaft schließlich gegen die Grüne Gentechnik entscheide, stellen wir uns diesem Votum“, und forderte, dass nach einem Verbot " dann in aller Konsequenz an den Grenzen Europas diese Entscheidung vollzogen werde und Lebensmittel von mit GVO gefütterten Tieren an den Grenzen zurückgewiesen würden." Als dann 2010 zum wiederholten Male Maissaatgut verunreinigt war, nutzte derselbe Bauernchef die Gunst der Stunde, um mitzuhelfen, die Agro-Gentechnik jetzt durchzusetzen und forderte, wenn es unvermeidbare technische Rest-Vermengungen mit genveränderten Pflanzen an der Nachweisgrenze gebe, müssten diese toleriert werden.
Im Original: Ein Verband, verschiedene Koexistenzbegriffe ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Deutscher Bauernverband in einer Presseinfo am 11.2.2004:
Nur wenn es gelinge, das konfliktfreie Neben- und Miteinander von konventionellem Ackerbau ohne Gentechnik, konventionellem Anbau unter Einsatz genetisch veränderter Pflanzen und ökologischem Anbau ohne Verwendung von Gentechnik sicherzustellen, könne auch die Wahlfreiheit für Verbraucher und Erzeuger gewährleistet werden.
Forderung vom Bauernverbandschef Sonnleitner (Agrarportal am 21.1.2010)
"Diese jahrzehntelange unsägliche Debatte über die Gentechnik muss endlich zu Ende geführt werden. Wenn sich die Gesellschaft schließlich gegen die Grüne Gentechnik entscheide, stellen wir uns diesem Votum“. Politisch müsse man dringend zu einem Ende der Diskussionen kommen. In diesem Zusammenhang forderte Sonnleitner, dass dann in aller Konsequenz an den Grenzen Europas diese Entscheidung vollzogen werde und Lebensmittel von mit GVO gefütterten Tieren an den Grenzen zurückgewiesen würden.
Sonnleiter im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (1.7.2010)
„Es muss in Deutschland ein anderer Realismus einkehren.“ Wenn es unvermeidbare technische Rest-Vermengungen mit genveränderten Pflanzen an der Nachweisgrenze gebe, müssten diese toleriert werden.
Kein Wort war beim Bauernchef davon zu lesen, welch ein Aufwand entstehen würde, wenn die Durchmischung grundsätzlich akzeptiert würde, aber immer der Prozentanteil gemessen werden müsste. Ob mensch durch passgenaues Vermischen von mehr oder weniger verunreinigter Ernte dann hoch hoch verunreinigtes Material legalisieren könnte. Und was er davon hält, dass die - fraglos hochverfilzten - staatlichen grenzwertforscher schon jetzt sagen, dass 0,9% zu niedrig sei. Was ist mit den ÖkolandwirtInnen und ihrer Nulltolleranzgrenze? Werden dann jetzt alle Futterpflanzen auch als Lebensmittel deklariert, damit sie ins Essen gelangen dürfen? Fragen über Fragen - und nirgendwo eine Antwort. Nur ein "Weiter so!" von allen Seiten.
Was bleibt sechstens: Widerstand ... doch selbst der ist illegal, weil Auskreuzung nicht zu stoppen ist!
Das Gesamtbild ist düster, doch es hilft nichts, sich weiter zu belügen: Selbst dieser Lichtbegriff, dieser vor allem von den Grünen durchgesetzte und als großer Erfolg verkaufte Schein einer Garantie des Nebeneinanders ist in den Sphären der Macht und des Profits schon wieder gedreht worden als Waffe für die Durchsetzung der Agro-Gentechnik. Die, die gv-Pflanzen verbreiten wollen, benutzen die Propaganda der Koexistenz, um ihre Felder anlegen zu können - von denen aus dann jene gv-Konstrukte ihren Siegeszug in die Natur antreten und jeglicher Existenz gentechnikfreier Landwirtschaft den Garaus machen. Das Ende der Koexistenz reist auf dem Ticket der Koexistenz ins Land. Nicht aufhalten werden dieses Desaster die typischen BegleiterInnen einer Ökonomisierung von Mensch und Natur. Ganz im Gegenteil: Umwelt-NGOs, BiolandwirtInnen mit ihre Verbänden und VermarkterInnen profitieren absurderweise ebenso von der sich ausbreitenden Gentechnik wie die Grünen. Ihre Anteile an Wählerstimmen, im Mitglieder- und Spendenmarkt steigen. In Hauptstadtbüros und metropolitanen Zirkeln haben sie sich eingerichtetes und versorgen die geldschweren Lohas und naive Hoffende auf eine bessere Welt mit knappen Informationen und umfangreichen Spendenaufrufen. Vor allem aber suggerieren sie ihnen, dass mit Unterschriftensammlungen und dem Kauf der richtigen Produkte die Welt geredet werden könne. Klarer Spitzenreiter der Hitliste politischer Vorschläge: Die Kennzeichnung. Dann könne sich der Verbraucher, so die Behauptung, entscheiden, ob er/sie gentechnikfrei leben will oder nicht. Gleichzeitig ist von den genannten Verbänden und Parteien dort, wo die deutschen Genfelder des Jahres 2009 stehen, nicht oder fast nichts zu sehen.
Diese strategische Entscheidung ist fatal und ein Teil des Problems. Es wird Zeit, dass die Bio-Tomaten von den Augen fallen und die einschläfernden Illusionen der Grünen, Umwelt- und Biolandbauverbände platzen. Denn die Gentechnik ist etwas, was sich von selbst auskreuzt – und zwar unaufhaltsam überall hin, solange es die Quellen gibt. Die Ausbreitung der gentechnisch veränderten Pflanzen kann also nur verhindert werden, wenn die Quellen gestoppt werden: Die Felder mit gv-Pflanzen oder, noch einen Schritt vorher, die Labore und Firmen, die solche Pflanzen entwickeln, sowie die staatlichen Förderprogramme, deren Millionen das alles erst provozieren. Solange sie bestehen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die gv-Bestandteile in den Regalen ankommen – egal ob Supermarkt oder Bioladen. Werden Produkte gekennzeichnet, aber die Felder belassen, so ist die Kennzeichnung nicht als die Suggestion einer Wirkung, die Schaffung einer Wohlfühlzone scheinbarer Idylle. Sie mutiert zur gefährlichen Beruhigungspille und trägt dazu bei, dass die 80 Prozent GentechnikgegnerInnen ruhig und abwartend das totale Desaster, nämlich die Auskreuzung der gv-Pflanzen in alle Ecken der Welt hinnehmen.
Übrigens: Das bewusste Einkaufen beim Bauernhof, im Bioladen oder in anderer Weise politisch überlegt bleibt dennoch wichtig. Es hilft, selbstbestimmte Wirtschaftsweisen zu erhalten, Spritzmittel zu reduzieren und den Boden zu schützen. Nur gegen Gentechnik hilft es wenig.
Angesichts der Dynamik von Auskreuzung kann Koexistenz nur gelingen, wenn die Quellen geschlossen bleiben. Das ist zwar nicht alles, denn die Agro-Gentechnik ist eine gesellschaftliche Frage, d.h. die Debatte muss mit vielfältigen Aktionen vom Straßentheater bis zu inhaltsreichen Schriftstücken erzeugt und gefüllt werden. Aber ohne die direkte Aktion gegen den Ursprung der von dort selbstätig ablaufenden Auskreuzung wird alles nichts sein. Daher wenden sich seit Jahren Menschen mit Blockaden, Besetzungen und Feldbefreiungen gegen das Ausbringen von gv-Pflanzen ins Freiland. „Ein Feld mit gentechnisch manipulierten Pflanzen zu zerstören, ist keine strafbare Handlung, weil das Feld rechtswidrig ist“, argumentierten die FeldbefreierInnen von Gießen am 16.9.2006. Sie und einige andere unabhängige AkteurInnen stehen mit ihren Handlungen aber nicht nur gegen profitgierige Konzerne, geldabhängige Wissenschaft und LobbyistInnen. Sondern auch gegen die Apparate der NGOs und Parteien, die Gentechnikkrtik auf ihre Fahnen schreiben. Mit der Kennzeichnungskampagne haben sie den Unsinn, Koexistenz sei möglich, sogar unterstützt. Ebenso stehen sie im Schulterschluss mit den Gentechnik-Seilschaften im Ruf nach mehr Sicherheitsforschung - der wegen der Sorten- und Manipulationsvielfalt gefährlichsten Ausbreitungsquelle. Immer wieder distanzieren sich FunktionsträgerInnen dieser Verbände von denen, die sich gegen die Felder wenden bis hin zur absurden Behauptung, ausgerechnet die Zerstörung von Feldern würde die Auskreuzung noch erhöhen, weil so "die einzelne Pflanzenteile noch eher in die Umwelt getragen werden". Da muss Papi Staat als Garant ungestörter Profitmaximierung nur noch einzelfallweise eingreifen - vor allem in Form von Abschreckung wie mit dem drastischen Urteil im Prozess gegen Feldbefreier in Gießen. Das bot neben der bekannten Neigung von Richtern, keine Lücken ihrer gesetzlichen Allmacht zuzulassen und folglich die Existenz oder Wirksamkeit des § 34 StGB weitgehend zu leugnen, eine faustdicke Überraschung. Richter Nink urteilte nach 8 heftig umkämpften Verhandlungstagen, dass Widerstand gegen die grüne Gentechnik nicht zulässig sei, weil er nicht erfolgversprechend ist. Grund: Die hochgefährliche Gentechnik sei bereits außer Kontrolle und breite sich unwiderruflich überall aus: "Der Geist ist aus der Flasche" sagte er wörtlich. Doch weil Auskreuzung nicht aufhaltbar sei, sei nur die folkloristische und spendenwirksame Begleitung a la NGOs und Grünen zulässig.
Vergessen ... oder verdrängt?
So bizarr die Debatte ist, sie hat zusätzlich noch Blindflecke: Phänomene, die nicht erklärbar oder in in formale Regelungen zu gießen sind - und daher einfach weggelassen werden.
Summ, summ, summ - ums Bienchen red' herum ...
ImkerInnenverbände sind Mitglied im Deutschen Bauernverband, sie gehören zu landwirtschaftlichen Berufsständen und -versicherungen. In der Liste der landwirtschaftlichen Berufe führt Wikipedia "Imker" auf, landwirtschaftliche Ämter sind auch für die Bienenhaltung zuständig. Keine Frage also: Die HalterInnen von Bienen sind wie ihre KollegInnen mit Kuh- und Schafherden einfach nur LandwirtInnen. Folglich gilt für sie, was für alle gilt: Die Koexistenzgarantie. Zwar ist die, wie gezeigt, ein stumpfes Schwert, aber dennoch stellt sich die Frage: Wie ist das mit den Bienen überhaupt gedacht? Abstandsregelungen - für sich bewegende Pollensammlerinnen wie die Bienen nicht passend. Schwellenwerte? Selbst wenn es sie gäbe und die Verunreinigung mit Gentechnik zum Standard wird, passen die diskutierten Konzepte für die Honigherstellung nicht. Denn der Pollen ist weder als Futtermittel in den Honig gelangt noch ist Honig ein pflanzliches Produkt. Bis heute heute gibt es keine Richtlinie, einfach gar nichts, was die Koexistenz für bienenhaltende BäuerInnen überhaupt bedenkt. Nur einmal hat sich ein Verwaltungsgericht mit der kniffligen Frage beschäftigt. Es war in Augsburg - und das Urteil für den betroffenen Imker ein Desaster. Über das Urteil schrieb die Augsburger Allgemeine, 11.7.2008: "Wer Honig verkauft, der auch nur geringste Spuren von gentechnisch verändertem Maispollen enthält, macht sich strafbar. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg am 30. Mai in einem aufsehenerregenden Urteil gegen den Kaisheimer Imker Karl-Heinz Bablok festgestellt. Demnächst wird der Genmais auf der staatlichen Versuchsfläche, 1500 Meter von Babloks Bienenhaus entfernt, zu blühen beginnen. Die Konsequenz: Bablok und seine Imkerkollegen im näheren Umkreis müssen ihre Bienen wegbringen." Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die zweite Instanz unterbrach die Verhandlungen und bat den Europäischen Gerichtshof um Klärung der grundsätzlichen Fragen - immerhin mal eine Art Zwang, die Rechtmäßigkeit der kalten Durchsetzung von Agro-Gentechnik zu prüfen. Für den Honig des Imkers war es aber das Ende: "Das Verwaltungsgericht Augsburg stellte am 30. Mai fest, daß Honig mit Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON810 nicht verkehrsfähig ist. Nun wurde dieser Pollen trotz der vom Gericht vorgesehenen Vorsichtsmaßnahme im Honig des Imkers Karl Heinz Bablok gefunden. Seine gesamte Jahreshonigernte war betroffen und wurde am 23. September in der Müllverbrennungsanlage Augsburg entsorgt." (Presseinformation des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik vom 24.9.2008)
Im Original: Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Es wird festgestellt, dass die lmkereiprodukte des KIägers, soweit sie nachweisbar Bestandteile von Pollen des Maises der Linie MON 810 enthalten, wesentlich beeinträchtigt sind. ... (Urteil Seite 2)
Der Honig des Klägers wird bei einem Eintrag von MON 810-Pollen wesentlich (analog § 36 a Abs. 1 Nr. 1 GenTG) beeinträchtigt. da ein solcher Honig ein Lebensmittel darstellt, das nicht über eine Zulassung nach Kapitel II, Abschnitt 1 der VO (EG) 1829/2003 verfügt und damit gemäß Art. 4 Abs. 2 dieser Verordnung nicht in Verkehr gebracht werden darf. ... (S. 20)
Entsprechend den obigen Ausführungen kann daher den Äußerungen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, Sektion für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiko (STALUT), dass Honig als tierisches Produkt nicht unter die Regelungen der VO (EG) 1029/2003 falle, solange die Honig erzeugenden Bienen nicht ihrerseits genetisch verändert seien, nicht gefolgt werden: die Äußerungen des STALUT sind für das Gericht auch nicht bindend. Ein Regelungsausschussverfahren gemäß Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 35 der VO (EG) 1829/2003 und Art. 5, 7 und 8 des Beschlusses 1999/468/EG, in dem das Lebensmittel Honig vom Geltungsbereich der VO (EG) 1829/2003 ausgenommen worden wäre, ist unstreitig nicht durchgeführt worden.
Gerade der zwar „technisch unvermeidbare", aber nicht zufällige, sondern vorhersehbare Eintrag von MON 810-Pollen in Honig, wenn dieser Mais im Flugkreis oder gar im näherem Umkreis einer Imkerei angebaut würde, würde es erfordern, auf eine umfassende Zulassung des GVO MON 810 für Lebensmittel, damit auch für die Verwendung im Lebensmittel Honig, hinzuwirken, anstelle den umgekehrten Weg zu gehen,
nämlich zu versuchen, den Honig aus dem Anwendungsbereich der Verordnung über genetisch veranderte Lebensmittel und Futtermittel "herauszudefinieren". Dies wäre auch im Sinne der VO (EG) 1829/2003, wie deren Erwägungsgrund 10 unmissverständlich klarstellt. (S. 28)
Fazit: Das Eigentum des Klägers ist also wesentlich beeinträchtigt, wenn sein Honig Bestandteile von MON 810-Pollen enthält, da er dann gemäß Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 1829/2003 nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden darf.
Dass die Bienen nicht bedacht wurden, dürfte kein Versehen sein - schließlich ist das keine Nutztierart, die irgendwie selten und unbekannt ist. Sie wurde nicht berücksichtigt, weil alle ArchitektInnen der gesetzlichen Grundlagen zur Agro-Gentechnik genau wussten: Die Imkerei ist nicht zu schützen. Sie wurde schlicht geopfert, von Beginn an aufgegeben. Als die ImkerInnen sich zu wehren begannen, z.B. die Initiative "Gendreck weg!" gründeten und begannen, gegen Felder vorzugehen, konnte das Verschweigen nicht weitergehen. Fortan überschlugen sich Behörden, Wissenschaft und Lobbyisten mit immer dümmeren Vorschlägen und Statements zur Gentechnikfreiheit bei Bienen. Variante 1 war das schlichte Leugnen, dass Bienen überhaupt an gv-Pollen. Die PR-Plattform TransGen behauptete: "Aber selbst wenn deutlich mehr gv-Mais angebaut würde - Pollen von gv-Mais wird in der Regel nicht im Honig zu finden sein. Das hat einen einfachen Grund: Mais ist für Bienen kaum attraktiv." Das ist falsch: Eine Studie belegt, dass die Bienen Mais in dessen Blütezeit sogar sehr oft anfliegen, weil der Pollen sehr eiweißhaltig ist. Sie sammeln den Pollen gezielt, nicht nur als versehentliche Mitnahme wie bei vielen anderen Blüten.

So sieht es wirklich aus: Zea mays ist Mais - also die am häufigsten gesammelte Pollenpflanze!
TransGen aber bliebt bei der einen Lüge auch nicht stehen, sondern stellte weitere Behauptungen auf, die nicht stimmen. So stellten sie die Frage, ob Honig überhaupt gekennzeichnet werden muss, wenn der darin enthaltene Pollen von gv-Pflanzen stammt. Die Frage ist also solches schon problematisch, denn hier wird ja gar keine Gentechnikfreiheit mehr angestrebt, sondern danach gesucht, die Verunreinigung vertuchen zu können. Auf jeden Fall, die Antwort von TransGen lautet: "Nach derzeitiger Rechtslage: nein." Denn nach ihrer Auffassung können Pollen aus gv-Pflanzen als "technisch unvermeidbare Beimischung" verstanden werden und fiele dann unter den 0,9%-Schwellenwert. Ob das Verschweigen der Verunreinigung für ImkerInnen in Frage kommt, sei dahin gestellt. Auf jeden Fall ist die Aussage falsch. Denn sie gilt höchstens für zugelassene gv-Lebensmittel. Das schreibt TransGen im Folgeabsatz sogar selbst: "Gv-Pflanzen, die in der EU nicht zugelassen sind, dürfen auch nicht in Spuren in Lebens- oder Futtermitteln vorhanden sein. Das gilt auch für Pollenbeimischungen im Honig." Warum behaupten sie erst etwas Anderes? Und warum tun das andere genauso? Zum Beispiel KWS mit fast identischen Behauptungen in ihrer Broschüre 'Grüne Gentechnik': "Der Gesamt-Pollenanteil im Honig beträgt lediglich bis zu 0,5% und wiederum sind hiervon nur maximal 7% Maispollen, das heißt weniger als 0,05% des Honigs sind Maispollen. Der Wert liegt weit unter dem Grenzwert für eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Bestandteile von 0,9 %."
Im Original: Verzweifelte Proteste der ImkerInnen ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Auszüge aus einer Infoseite beim AID (gesamter Text hier)
Vor dem Stuttgarter Landtag haben Imker demonstriert, dass es für Bienen keine Bannmeile gibt und es damit vor genmanipulierten Pollen keinen Schutz geben kann. ... Das Einzugsgebiet eines Bienenvolkes sei bis zu 120 Quadratkilometer groß, so dass die Verunreinigung der Honig- oder Pollenernte beim Einsatz gentechnisch veränderten Saatgutes in der deutschen Landwirtschaft gar nicht zu verhindern sei. „Koexistenz zwischen genfreier und gentechnischer Landwirtschaft kann es nicht geben“, unterstreicht Demeter-Imker Günter Friedmann, ausgezeichnet mit dem Förderpreis ökologischer Landbau des Bundesverbraucherministeriums. Die im Gentechnik-Gesetz vorgesehenen Maßnahmen halten die Imker für „völlig unzureichend“.
Imker-Klagen gegen Gen-Mais (FR, 22.2.2007), Auszüge:
Die Eilverfahren richten sich gegen die Überwachungsbehörden der Länder. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Pollen der Maislinie Mon 810 nicht in den Honig gelangen, fordern die Imker. Da Bienen einen Radius von drei Kilometern abfliegen, wird dies nach Ansicht des Berliner Rechtsanwalts Achim Willand nur möglich, wenn die Aussaat untersagt oder der Mais vor der Blüte geerntet wird.
Horizontaler Gentransfer
Horizontal meint: Über Artgrenzen hinweg ... also nicht von Generation zu Generation (vertikal), sondern z.B. von einer Pflanze auf eine andere Art oder in den Organismus und dann die DNA von Bodenpilzen, Bakterien oder auch dem Menschen. Lange wurde das von den sogenannten WissenschaftlerInnen ausgeschlossen. Gerhard Waitz von der Firma AgrEvo war sich 1996 sicher: "Genmaterial kann sich immer ausbreiten, es bleibt aber in der eigenen Pflanzenart." Prof. Friedt (Uni Gießen) phantasierte ein Jahr später von "nicht gegebener Kreuzbarkeit von Raps mit Kruziferen der hiesigen Flora", Wie stark diese Beruhigung politisch motiviert war, lässt sich an der Tatsache ableiten, dass es dieselben ForscherInnen waren, die genau mittels horizontalen Gentransfers die Gentechnik überhaupt entwickelten. Denn sie nutzten die Fähigkeit des Agrobacterium tumefaciens. Bei der
Infektion einer Pflanzenzelle durch das Bakterium wird die so
genannte T-DNA in die Zelle übertragen und an einer beliebigen
Stelle in das Genom der Pflanze eingebaut. Diese Fähigkeit von Agrobacterium tumefaciens zum natürlichen Gentransfer wird in der Gentechnik genutzt. Ende der 1970er Jahre entdeckten die Belgier Marc Van Montagu und Jeff Schell die Möglichkeit, mittels Agrobacterium tumefaciens Gene in Pflanzen einzuschleusen und legten damit den Grundstein für die Grüne Gentechnik. Seitdem wird das Bakterium als Vektor genutzt, um neue Gene in das Genom von - meist
zweikeimblättrigen - Pflanzen einzuschleusen. Das steht auf der regierungsoffiziellen Seite zur BioSicherheitsforschung, auf Wikipedia und beim Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin, der berufsständigen Vertretung derer, die es wissen müssen.
Inzwischen hat auch hier - ähnlich wie bei der Auskreuzung - die Wirklichkeit die Beruhigungspropaganda widerlegt. Als im Jahr 2000 an der Uni Jena gv-Bestandteile in Darmorganismen der Biene nachgewiesen wurden, kam von GentechnikbefürworterInnen der typische Palaver über unerwünschte Forschungsergebnisse. Die "Seite kritisiert das Versuchsdesign, meldet Zweifel, ob die im
Laborexperiment erhaltenen Ergebnisse auf natürliche Bedingungen zu
übertragen seien." Das löste keine selbstkritischen Diskussionen aus, sondern sofort - auch das eine Parallele zur Auskreuzungsdebatte - die nächsten Beruhigungspillen. Zur Zeit ringen zwei Propagandatricks darum, als offizielles Entschuldiungsargument für die Einführung der Agro-Gentechnik herhalten zu dürfen. Zum einen die Darstellung, alles sein "ein extrem seltenes Ereignis" (BDP). Das Problem dieser Behauptung ist, dass sie wie die Falschaussage, es gäbe gar keinen Gentransfer über Artgrenzen hinweg, schnell durch die Wirklichkeit widerlegt werden könnte. Das befürchten wohl die Pro-Agro-Gentechnik-WerberInnen, die gleich eine andere Platte auflegen. Wurde eben noch behauptet, horziontaler Gentransfer sei unmöglich, so wird er jetzt als völlig harmlos dargestellt, "da die verwendeten Gene fast ausnahmslos aus in der Natur vorkommenden Organismen stammen" (BVL). Eine putzige dritte Variante benannte Michael Miersch, einer der Marktschreiber in journalistischem Gewand, die - früher selbset Ökos - heute auf alles dreindreschen, was nach Umweltschutz riecht. Er findet in der Tageszeitung Welt vom 19.4.2009 Genschleusungen über Artgrenzen hinweis unproblematisch, weil "viele Lebensbausteine ohnehin in der Mehrheit aller Organismen
enthalten sind. So besteht das menschliche Erbgut aus vielen Genen, die
auch Pflanzen in sich tragen." Also alles voll öko, ey ....
Im Original: Eher Lottogewinn als horizontaler Gentransfer? ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus einem Interview mit Dr. Gerhard Waitz von der Firma AgrEvo, in: Stern Nr. 37/1996 (S. 164)
Frage: Besteht die Gefahr, daß sich genmanipuliertes Erbmaterial unkontrolliert ausbreitet?
Genmaterial kann sich immer ausbreiten, es bleibt aber in der eigenen Pflanzenart.
Aus einer „Erklärung zum Feldversuch mit gentechnisch gezüchtetem Raps auf dem Gelände des Lehr- und Versuchsbetriebes in Rauischholzhausen“ vom 18.4.1997, Autor: Prof. W. Friedt (Uni Gießen)
Bezüglich gentechnisch übertragener Herbizid-Resistenz hat zudem eine umfangreiche Diskussion zur Technologiefolgeabschätzung stattgefunden, die zu dem Ergebnis gekommen ist, daß keine Gefährdung der Bevölkerung bzw. nachhaltige Beeinträchtigung von Ökosystemen zu erwarten ist. Insbesondere kann eine Ausbreitung der neuen Eigenschaften wegen nicht gegebener Kreuzbarkeit von Raps mit Kruziferen der hiesigen Flora ausgeschlossen werden.
Aus der BDP-Pressemappe "Pflanzenbiotechnologie und ihre Anwendung in der Praxis" (S. 10)
Ein solcher „horizontaler Gentransfer“ ist zwar grundsätzlich nicht auszuschließen, doch er ist ein extrem seltenes Ereignis. Bisher konnte er unter natürlichen Bedin-gungen trotz immer empfindlicheren Untersuchungs-verfahren nicht nachgewiesen werden. Die Wahrscheinlichkeit eines horizontalen Gentransfers wird auf etwa 10-13 bis 10-27 geschätzt, also etwa 1:100000000000000000000.
Aus Marcus Lemke (2002): "Gentechnik - Naturschutz - Ökolandbau", Nomos in Baden-Baden (S. 27 f.)
Neben der Verwilderung und der Auskreuzung kommen noch weitere Wege der Ausbreitung transgener Erbsubstanz in der Natur in Betracht. Zu nennen ist hier zunächst das Phänomen des horizontalen Gentransfers. Dieser Begriff beschreibt die nichtsexuelle Übertragung von genetischem Material. So verfügen Mikroorganismen über verschiedene Mechanismen zur Aufnahme und Weitergabe von DNA untereinander, wodurch Gene aus abgestorbenen Pflanzenteilen in andere Organismen eingebracht werden können. Zwar handelt es sich hierbei um ein ausgesprochen seltenes Ereignis; verschiedene Befunde zeigen jedoch, dass ein solcher Gentransfer im Laufe der Evolution immer wieder stattgefunden hat. Dabei ist jedoch zu bemerken, dass ein horizontaler Gentransfer von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Mikroorganismen bislang noch nicht nachgewiesen werden konnte. Versuche an der Universität Jena haben allerdings gezeigt, dass im Darm von Honigbienen, die Pollen von herbizidresistenten, Raps gefressen haben, ein Gentransfer auf die im Dann der Biene lebenden Mikroorganismen stattgefunden hat. Es wird letztlich aber vermutet, dass der Transfer eines Transgens eher zwischen Mikroorganismen zu erwarten ist, als von höheren Pflanzen auf Mikroorganismen.
Auszüge aus der BVL-Broschüre "Die Grüne Gentechnik" (S. 12)
Der horizontalen Gentransfer ist extrem selten und führt bei den bisher zugelassenen gentechnisch veränderten Nutzpflanzen zu keinen schädlichen Effekten, da die verwendeten Gene fast ausnahmslos aus in der Natur vorkommenden Organismen stammen. Der horizontale Gentransfer könnte also nicht erst durch die gentechnisch veränderte Nutzpflanze erfolgen, sondern bereits durch die ursprünglichen Träger der Gene.
- Weitere Erkenntnisse, dass Transgene auf Bakterien und sogar auf Pflanzen und Tiere überspringen
Fragwürdige Abstandsregelungen
Im Original: Expertein zu Abstandsregelungen ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus aus dem Forschungsbericht "Grüne Gentechnik und ökologische Landwirtschaft" des Umweltbundesamtes vom 2001 (S. 33 ff.)
Wird von einem flächendeckenden Anbau transgener Pflanzen ausgegangen, stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmaß durch einzuhaltende Abstände zwischen Feldern mit transgenen und nichttransgenen Nutzpflanzen (ökologisch oder konventionell angebaut) der Polleneintrag minimiert werden kann. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Basisdaten der verschiedenen Nutzpflanzen bezüglich des ökologischen Verhaltens, des Hybridisierungspotenzials, der Pollenausbreitung und der Verbreitungshäufigkeit noch unvollständig sind und daher vervollständigt werden müssen. Auf diesen Schwachpunkt hat bereits der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Gutachten von 1998 hingewiesen (Menzel & Mathes 1999; SRU 1998). Die Qualität der zu reglementierenden Isolierungsdistanzen und die Einhaltung von noch festzulegenden Grenzwerten hängt nicht zuletzt von der Verfügbarkeit der notwendigen Daten ab (Schieferstein 1999).
Im einzelnen müssen beispielsweise die Untersuchungen zu den an der Ausbreitung von Pollen beteiligten Insekten intensiviert werden, reicht doch die Erfassung des Artenspektrums alleine nicht aus, sondern muss auch ermittelt werden, ob und wie weit die einzelnen Insektenarten tatsächlich fliegen (Menzel & Mathes 1999). Auch wurden nicht alle Brassica-Arten auf die Kreuzbarkeit mit Raps geprüft (Gerdemann-Knörck & Tegeder 1997). Zur Dauer der Bestäubungsfähigkeit von Kartoffelpollen liegen ebenfalls keine Daten vor (Treu & Emberlin 2000). Weitere Einzelaspekte wurden bereits z.T. bei den verschiedenen Nutzpflanzen in Abschnitt 5 angesprochen.
Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Frage, ob Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen Unterschiede in Größe, Gewicht und Oberflächenbeschaffenheit aufweisen, die Auswirkungen auf Distanzen für Pollenflug und Einkreuzung haben. Hinweise dazu gibt es in der Literatur (Brauner et al. 2000).
Werden Abstandsregelungen diskutiert, wird häufig auf bereits gesetzlich festgelegte Isolierungsabstände zur Saatgutproduktion verwiesen. Beispielsweise sind in Deutschland für die Gewährleistung der Sortenreinheit von konventionellem Raps Iscrlierdistanzen von 100 bzw. 200m für die Produktion von zertifiziertem bzw. Basissaatgut vorgeschrieben (Gerdemann-Knörck & Tegeder 1997). Zur Wahrung der Sortenreinheit von Zuckerrüben werden Abstände zwischen 1000 und 3200m empfohlen (Treu & Emberlin 2000). Es stellt sich aber die Frage, ob diese Abstände ausreichen, um eine ,,Gentechnikfreiheit" zu gewbhrleisten, insbesondere wenn berücksichtigt wird, dass die durch diese Isolierungsdistanzen erreichten Reinheitsgrade nicht auf einer molekularbiologischen Überprüfung basieren.
Bei der Diskussion um Abstandsregelungen ist weiterhin zu berücksichtigen, dass in der Regel nur das durch Pollenflug einer transgenen Sorte gegebene Einkreuzungspotenzial berücksichtigt wird (Ingram 2000), das zudem durch kleinflächig angelegte Versuche unterschätzt werden kann (Treu & Emberlin 2000). Werden transgene Sorten mit unterschiedlichen neuen Eigenschaften parallel angebaut, können sich die rekombinanten Gene in einzelnen Pflanzen durch Auskreuzung akkumulieren (Tappeser et al. 2000; Schütte et al. 2000). Dies ist nicht nur für den ökologischen Anbau von Bedeutung, sondern in Zukunft auch für solche transgenen Sorten, die eine besondere Qualität der Inhaltsstoffzusamrnensetzung aufweisen, die für eine erfolgreiche Vemarktung auch erhalten bleiben sollte (wie z.B. eine veränderte Ölzusammensetzung).
Die aufgeführten Punkte machen deutlich, dass bei einer Gewährleistung einer ökologischen gentechnikfreien Produktion Festlegungen zu Abständen getroffen und damit staatliche Regelungen für den Anbau bzw. Anbaumanagement getroffen werden müssen. Wie dieser weitere Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Landwirte von den Betroffenen selbst beurteilt wird, wie er organisiert, realisiert, überwacht und finanziert werden soll, ist ein bis heute kaum beleuchtetes Gebiet, insbesondere aus ökonomischer wie juristischer Sicht.
Offene Fragen zu Abstandsregelungen:7.2.2 Meinungsbild während des Fachgesprächs
- Grundlagen für eine juristische Umsetzung
- Informationsfluss, Meldepflicht
- Kontrolle und Verwaltung
- Implementation eines Anbaumanagement (Koordination)
- Wissenschaftliche Grundlagen für Regelungen bei den verschiedenen
- Kulturpflanzen
- Finanzierung
Es herrscht Konsens, dass auch im normalen Anbau Abstandsregelungen implementiert werden müssen, die aber auf keinen Fall auf Kosten des ökologischen Landbaus gehen dürfen. Bei der Umsetzung von Abstandregelungen wird es schwierig werden, einheitliche Regelungen festzulegen, da Anbauflächen und damit auch Kontaminationsgefahr in verschiedenen Regionen unterschiedlich groß sind. Ein weiteres Problem stellt die Kontrolle dar, sowie die Frage der Zuständigkeit bei der Durchführung und der Kostenübernahme. Aus diesem Grund sollten vorerst die offenen Fragen im Zusammenhang mit Abstandsregelungen juristisch geklärt werden, anschließend können die nötigen Abstände ermittelt werden.
Als ergänzende Lösung wurde während des Fachgesprächs diskutiert, neben den räumlichen Abständen auch zeitliche zur Minimierung des Genflusses heranzuziehen, beispielsweise über die Fruchtfolgenwahl. Eine weitere Möglichkeit wird eventuell durch Vegetationsbarrieren wie Hecken und Sträuchern gesehen. Während des Fachgesprächs kam die Forderung auf, die bisher naturwissenschaftlich basierte Technikfolgenabschätzung durch eine sozioökonomische zu ergänzen. Darin sollen die bei einer Einführung des kommerziellen GVO-Anbaus entstehenden volkswirtschaftlichen Kosten errechnet werden. Dies schließt beispielsweise sämtliche Maßnahmen ein, die notwendig werden, um eine zuverlässige Trennung der Prozessketten vom Saatgut bis zum Verkaufsregal in einer zweigeteilten Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu gewährleisten, wie beispielsweise den zusätzlichen Management- und Kontrollaufwand für die Einhaltung von ausreichenden Abständen im Anbau.
- Bei Abstandregelungen muss klar das Verursacherprinzip angewendet werden. Abstandregelungen dürfen nicht auf Kosten der ökologisch wirtschaftenden Landwirte eingeführt werden.
- Ungeklärt blieb die Frage, ob ausreichend Kenntnisse für Abstandsregelungen für die einzelnen Kulturen, also beispielsweise auch für Getreide und bestimmte Gemüse, vorhanden sind.
- Es braucht ein Rechtsgutachten sowie eine sozio-ökonomisch orientierte Technikfolgenabschätzung zum Thema Abstandsregelungen, Trennung von Warenflüssen, Verwaltungs- und Kontrollaufwand etc..
Schlimmer: Auskreuzung ist einkalkuliert oder sogar gewollt!
Ist Auskreuzung das Ergebnis von Schlamperei und Gleichgültigkeit? Sind die jahrzehntelangen Lügen der WissenschaftlerInnen und Lobbyverbände das typische Getöse, wenn es um Macht und Geld geht? Oder entspringt aus dem gemeinsamen Wunsch der profitträchtigen Ausbreitung solcher Techniken sogar absichtliches Handeln, also das gezielte Ausbringen von gv-Pflanzen zum Zweck der Vermischung?
Das Motiv wäre klar: Ist die Vermischung so weit fortgeschritten, dass Gentechnikfreiheit nicht mehr möglich wäre, hätte sich auch die Frage der Koexistenz und damit ein allein mit Millionenetats für die Propaganda nicht zu gewinnender politischer Streit erledigt. Der Verdacht absichtlicher Ausbreitung von gv-Pflanezn ist schon alt. Schon 1996 wollte Monsanto gv-verunreinigte Sojasaat nach Europa bringen. "Die Ernte aus der gentechnisch veränderten Soja ließe sich nicht mehr von der konventionellen Soja trennen, behauptete die Firma. Im Hamburg und Rotterdam liefen die ersten Schiffe mit Ware ein, die deutlich mit der gentechnisch veränderten Soja verunreinigt war. Viele Lebensmittelhersteller und Verbraucher waren geschockt: In Zukunft sollte es keine Wahlfreiheit mehr geben."
US-Wissenschaftler fanden 2001massive Einkreuzungen transgener Maislinien in mexikanische Landsorten. Mexiko istdas Herkunftsland der Maispflanze und besitzt mehrere tausend, für die zukünftige Züchtung unerlässliche Maissorten. Gentechnisch verändedrter Mais war im Land nicht erlaubt - und trotzdem war sie plötzlich überall messbar. Die Ursache der Kontamination war transgener Mais aus den USA, der von der nicht informierten Landbevölkerung als Saatgut statt als Lebensmittel verwendet wird. Die Gentechnikindustrie sorgte dafür, dass der Autor Ignazio Chapela 2002 seinen Lehrstuhl verlor. Sein Fehler: Er hatte die Verunreinigungen mit einer aufwendigen Pollenmessung in der Luft festgestellt. Doch der zentrale Punkt der Studie, nämlich der Nachweis von transgenem Mais
innerhalb mexikanischer Sorten, wurde nie widerlegt. Was die Lügner im Forschergewand wie die deutsche Zentrale Kommission für
Biologische Sicherheit (ZKBS) nicht abhielt, das weiter zu leugnen und wieder mal die Verkünder schlechter Nachrichten anzugreifen. Aus der schleichenden Auskreuzung in Mexico wurde derweil der offizielle Anbau: "Die mexikanische Regierung hat dem Anbau von gentechnisch verändertem
Mais zugestimmt" (SZ, 16.10.2009). Die illegale Verseuchung schuf das gewünschte Ergebnis.
Im Original: Auskreuzung und Durchmischung gewollt? ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus der Studie "Kontrolle oder Kollaboration" von Christoph Then und Antje Lorch (S. 6)
Als 1996 erstmals gentechnisch veränderte Soja in Europa eingeführt wurde, wurde die US-Firma Monsanto von vielen Seiten stark kritisiert. Sie hatte versucht, die europäischen Märkte mehr oder weniger in Geiselhaft zu nehmen. Die Ernte aus der gentechnisch veränderten Soja ließe sich nicht mehr von der konventionellen Soja trennen, behauptete die Firma. Im Hamburg und Rotterdam liefen die ersten Schiffe mit Ware ein, die deutlich mit der gentechnisch veränderten Soja verunreinigt war. Viele Lebensmittelhersteller und Verbraucher waren geschockt: In Zukunft sollte es keine Wahlfreiheit mehr geben. ...
Aus dem GID 183, August 2007 (S. 20 f.)
Wie wenig sich ein Anbaumoratorium allein zur Verhinderung des Anbaus oder gar der Auskreuzung von transgenem Mais eignet, zeigte die 2001 in der Zeitschrift Nature veröffentlichte Studie der Autoren David Quist und Ignacio Chapela, die das Vorkommen transgener Maispflanzen in abgelegenen Regionen des mexikanischen Bundesstaates Oaxaca, eines der Ursprungs- und Entstehungszentren von Mais, nachwies. ...
Derzeit wird in den neu besetzten Ministerien an der noch fehlenden Durchführungsbestimmung gearbeitet, um formal die letzte rechtliche Hürde vor der Freigabe des experimentellen Anbaus von gv-Mais in Mexiko zu beseitigen. Diese soll laut SAGARPA in Kürze veröffentlicht werden und die Freisetzung der transgenen Maispflanzen noch im Herbst dieses Jahres erfolgen. ... Eines scheint sicher zu sein: Sollte es zu den experimentellen Freisetzungen kommen und in dessen Folge der kommerzielle Anbau von gv-Mais in Mexiko ebenfalls möglich werden, wird aufgrund der landwirtschaftlichen und soziokulturellen Gegebenheiten eine Kontamination nicht zu verhindern sein.
Der Verdacht der Absicht war also immer ein Begleiter der Debatte um die Agro-Gentechnik. Die zahmen Grünen und Umweltverbänden waren für eine offensive Auseinandersetzung ungeeignet, also unterblieben sowohl intensive Gegenwehr wie auch klassische Recherchen (Anfragen, parlamentarische Anfragen oder Untersuchungsausschüsse). Dabei war die Absicht sogar naheliegend. Denn der Misserfolg der teuren PR-Kampagnen pro Gentechnik musste denen, die Lobbyarbeit und Anwendung organisieren, ständig auf den Magen schlagen. Der Gedanke, diese zermürbende Situation dadurch zu beenden, dass Gentechnikfreiheit nicht mehr möglich war, bot eine faszinierende Perspektive. Und das ohne eigenen Schaden. Denn anders als der GAU im Atomkraftwerk mit radioaktiver Verseuchung oder der mit Ölplattformen oder Supertankern,, die immer auch ein wirtschaftlicher Schaden der Versursacher war, erfüllte die großflächige Panne der Auskreuzung für die GentechnikerInnen ein Traum: Sie hätten gewonnen - nicht an Beliebtheit, aber in der Sache. Könnte es sein, dass Felder angelegt werden, nur damit es zu Auskreuzungen kam? Die Beobachtung, dass viele kommerzielle Felder wirtschaftlich sinnlos waren und auf etlichen Versuchsfeldern nie Forschungen stattfanden, bestärkte den Verdacht zusätzlich. Dennoch fehlt ein klarer Beweis, dass Auskreuzung eine große, absichtliche Operation ist. Doch ein schwer belastendendes Indiz existiert, das nahe an Beweiskraft herankommt ...
Kann das Zufall sein? Versuchsfelder neben Saatgutbanken
Stellen Sie sich vor, Sie wären Agro-Gentechniklobbyist oder -anwenderin. Das bringt ordentlich Kohle, aber - die ganze Debatte nervt Sie. Ständig müssen Sie fürchten, nicht weitermachen zu können. Und die meisten Menschen wollen das nicht, was Sie da entwickeln oder erproben. Könnte da der Wunsch entstehen, dem endlich ein Ende zu machen? Sie wissen von den bisherigen Auskreuzungsskandalen, z.B. dem LL601-Reis, der als Selbstbestäuber nur auf Versuchsfeldern angebaut wurde und dennoch weltweit im Ladenregal landete. Käme da nicht die Idee Felder anlegen, um Auskreuzung zu erzeugen und so die Debatte durch die Macht des Faktischen zu gewinnen? Vielleicht käme Ihnen das aber auch zu mühselig oder zumindest zu langsam vor. Sie könnten dann nach Lösungen suchen, wie sich das beschleunigen ließe. Wo könnten die Felder hin, dass das Ende gentechnikfreien Saatgutes schneller eintritt? Es würde nicht lange dauern, bis Ihnen die Antwort einfällt: Die Saatgutbanken. Dort werden die vielen Sorten und Linien in mühseliger Kleinarbeit erhalten, die es so gibt - Tausende allein beim Weizen. Da die Körner nur begrenzte Zeit keimfähig bleiben, müssen sie immer wieder ausgepflanzt und geerntet werden. Ein Schwachpunkt und die Chance für Ihren Angriff auf die Gentechnikfreiheit. Wenn Sie es schaffen, neben die jeweiligen Beete der Saatgutbanken die passenden Genversuchsflächen anzulegen, hätten sie eine besonders große Wahrscheinlichkeit, einen verheerenden Schaden im bislang gentechnikfreien Saatgut anzurichten und die Debatte um die Gentechnikfreiheit zu beenden, in dem es letztere einfach nicht mehr gibt. Andersherum - aus der Sicht von KritikerInnen der Gentechnik - lautet das Motto: Nirgendwo ist ein Feld mit gv-Pflanzen schlimmer als neben Saatgutbanken mit den gleichen Pflanzenarten.
Schauen wir uns die Lage in Deutschland an. Es gibt fünf Saatgutbanken. Und neben jeder wurden passende Forschungsfelder auf gleichem Grundstück oder direkt daneben angelegt.
Karten der 5 Staatgutbanken. Neben allen liegen oder lagen Felder mit gentechnik veränderten Pflanzen - genau passend zu den Pflanzenarten der Saatgutbanken.
- Die größte Saatgutbank steht in Gatersleben - vor allem für Hülsenfrüchte und Getreide. Und auf den gleichen Grundstück: Feld mit gentechnisch veränderten Erbsen (2. Feld, 3. Feld) und mit gv-Weizen. Bis FeldbefreierInnen allen Mut zusammennahmen und im April 2009 das Feld weghackten ...
- In Malchow sorgt sich die Saatgutbank um Ölpflanzen. Direkt daneben: gv-Raps (erstes Feld im Register, mehrere weitere enthalten).
- In Groß Lüsewitz geht es vor allem um Kartoffeln. Das ist auch die Lieblingspflanze des dortigen Gentechnikzentrums, die gleich mehrere Kartoffelfelder mit gv-Pflanzen betreibt (erstes Feld im Register, viele folgten bis heute).
- Dresden-Pillnitz ist der Standort für den Erhalt der Obstbäume. Dort standen gentechnisch veränderte Apfelbäume (bis sie 2009 von Unbekannten abgesägt wurden).
- Schließlich wird in Siebeldingen das Saatgut von Weinsorten gehortet. 1999 bis 2004 stand dort gentechnisch veränderter Wein (Registereintrag). Der Versuch wurde abgebrochen, weil die Gentechnik die erhoffte Resistenz gegen Pilze nicht brachte.
Das Risiko der Auskreuzung und der Vernichtung gentechnikfreier Saat wurde also maximal vergrößert. Kann das Zufall sein? Oder unglaubliche Gleichgültigkeit der betriebsblinden ForscherInnen? Oder ist es schlicht Absicht - Auskreuzung als Forschungsziel? Noch ein Ereignis gibt Antwort. 2010 wurden in Niedersachen absichtlich Probeergebnisse von verseuchtem Mais 14 Tage zurückgehalten, bis der Mais von der Herstellerfirma Pionieer verteilt und von den LandwirtInnen ausgesät war. Alles nur Zufall oder Aneinanderreihung von Pannen?
Aus der taz, 28.5.2010 ++ mehr zum Maisskandal siehe unten (Fallbeispiel Mais):
Auf deutschen Feldern wird dieses Jahr Gen-Mais wachsen, weil sich das niedersächsische Landwirtschaftsministerium Zeit gelassen hat. Erst Ende April, nach Ablauf der vereinbarten Fristen, hatte es dem niedersächsischen Umweltministerium mitgeteilt, dass zwei der überprüften Maissorten gentechnisch verunreinigt waren. Für eine Rückrufaktion war es da bereits zu spät: Das Saatgut war verkauft und auf die Felder gebracht.
Die Fallbeispiele
2006: Ein Selbstbestäuber verteilt sich weltweit - der Reis LL601
Bis 2001 führte Bayer CropScience, die von Aventis übernommene und schon in den 90er Jahren als AgrEvo in Deutschland aktive Saatgut- und Pestizidsparte des Chemieunternehmens Bayer, Versuchsreihen mit gentechnisch verändertem Reis in den USA durch. Andere Äcker mit dem Getreide, das eine Resistenz gegen das Bayer-Herbizid Liberty erhalteten hatte (LL = Liberty Link, das Konkurrenzpaket zum marktführenden Round up Ready von Monsanto), gab es nicht. Reis ist ein Selbstbestäuber, d.h. er befruchtet sich bei weitgehend geschlossener Blüte selbst - ähnlich Weizen oder Gerste. Zwar ist in der Natur nichts ganz geschlossen, aber dennoch dürfte Reis zu den Nutzpflanzen mit der geringsten Tendenz zur selbständigen Ausbreitung behören. Fünf Jahre war dann Ruhe. Aber im
Frühjahr 2006 wurde dann bekannt, dass gentechnisch veränderter Reis aus den USA illegal in den Handel gelangt war. Den ersten Fund in Europa machte ein unabhängiges Labor, das im Auftrag von Greenpeace Deutschland zehn Proben untersucht hatte. Eine Probe war positiv. Das Labor hatte außerdem eine Reihe anderer möglicher Kontaminationen ausgeschlossen, wie zum Bespiel Reste von gv-Mais, die zufällig in die Reisladung geraten sein könnten. Die Reaktion Bayer war so, wie gewohnt: Schmutzige Tricks. Der Konzern stellte das Ergebnis in Frage, verweigerte aber die Zurverfügungsstellung einer weiteren Probe. So konnte zunächst nicht weiter untersucht werden. Das geht oft so: Bei Kontaminationen von Bt11-Mais mit dem ebenfalls nicht zugelassenen Bt10-Mais 2005 weigerte sich Syngenta, Referenzmaterial für Tests zur Verfügung zu stellen. Im Fall von LL601 hat Bayer inzwischen eingelenkt. Allerdings ist keine Herstellerfirma verpflichtet, Referenz-Proben an unabhängige Labore zu geben. Es ist - was staatliche Regelungen betrifft - fraglich, ob Herstellerfirmen überhaupt verpflichtet sind, Referenzmaterial aufzubewahren, nachdem sie die Entwicklung eines GVO abgebrochen haben. Das macht die sogenannte Sicherheitsforschung so riskant: Versuche mit neuen und z.T. unbekannten gv-Konstrukten, die nach den Versuchsreihen nicht weiter verwendet werden. Dann fehlen auch Nachweisverfahren und niemand weiß, ob oder wann die Konstrukte via Auskreuzung, Durchwuchs oder Vermischung wieder auftauchen. Nur die Herstellerfirma verfügt über die notwendigen Daten und Proben, um eine Kontamination mit einem nicht zugelassenem GVO nachzuweisen. Sie dürfte aber wenig Interesse daran haben, dass öffentlich wird, was aus ihrem Hause den Verunreinigungsfeldzug um die Welt angetreten hat.
Der Verlauf des LL601-Skandals war ein Paradefall für das Versagen von Behörden, Vertuschungsversuche des Konzerns und für den klassischen Tricks der Legalisierung des Illegalen. So kündigte Bayer schon nach wenigen Wochen an, einfach eine Zulassung als Lebensmittel zu beantragen und damit die unrechtmäßige zur rechtmäßigen Verunreinigung zu wandeln. Währenddessen stiegen die Verunreinigungen auf bis zu einem Fünftel der Proben an. Schließlich rollte weltweit eine Rückrufaktion von Reis an. Vier Jahre später, im Frühsommer 2010, sprachen US-amerikanische Gerichte die ersten hohen Schadensersatzstrafe an. Der Skandal begann nun auch für den verursachenden Konzern, teuer zu werden.
Auch die deuschen Behörden reagierten im gewohnten Stil: Abwiegeln, beschwichtigen: "Nach Einschätzung der zuständigen Behörden in Europa und den USA ist
eine Gefahr für die Gesundheit des Verbrauchers nicht gegeben", hieß es am 6. Oktober 2066 auf der Seite des BfR. Doch als Lehrstück ist der LL601-Skandal bis heute ungeschlagen: "Der Reis LL601 wurde zwischen 1999 bis 2001 nur zu Versuchszwecken angebaut. Er war nie für den Verkauf und schon gar nicht als Lebensmittel gedacht." Doch das reicht für eine Auskreuzung weltweit. Behörden und Konzerne organisierten keine Abhilfe, sondern vertuschen bzw. legalisieren das Desaster. Als LL601 in Ladenregalen weltweit war klar: "
Werden Gen-Pflanzen angebaut, breiten sie sich auch unkontrolliert aus und gelangen in unsere Nahrungsmittel. Auch dann, wenn sie nur über einen kurzen Zeitraum und nur für Versuchszwecke angebaut werden
" -
so Ulrike Brendel, Gentechnik-Expertin von Greenpeace.
Im Original: Chronologie des LL601 von 1998 bis 2006... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
1998-2001: Aventis CropScience führt in den USA an verschiedenen Orten Versuche mit LL601 Reis durch, bricht die Entwicklung dann aber ab. Es wurden keine Anträge für einen kommerziellen Anbau gestellt und dementsprechend auch keiner der dafür nötigen Tests durchgeführt.
Von der Reisforschungsanstalt Crowley der Universität Louisiana/USA wird LL601 in den Wintern jeweils nach Puerto Rico gebracht, um dort die besseren Klimabedingungen auszunutzen und die Entwicklung zu beschleunigen.
Januar 2006: Ein Export-Kunde von Riceland Foods (USA) findet eine gentechnische Verunreinigung im Reis und fordert eine Erklärung von Riceland Foods. Ein von Riceland Foods beauftragtes US-Labor bestätigt den Fund. Die Kontamination wird als Liberty-Herbizidresistenz identifiziert, von der bekannt ist, dass sie in den USA in Mais, Soja, Raps und Baumwolle verwendet wird. Da kein kommerzieller gv-Reisanbau in den USA bekannt ist, wird zunächst vermutet, dass die Proben mit anderen Pflanzen verunreinigt worden sind.
Mai: Das Unternehmen Riceland Foods, welches ein Drittel der US-Reisproduktion vermarktet, lässt Proben aus allen Reisanbaugebieten auf LL601 testen und wird bei einer erheblichen Anzahl von Lagerstätten für kommerziell angebauten Reis fündig.
Anfang Juni: Riceland Foods informiert Bayer CropScience aufgrund der Vermutung, dass es sich um einen GVO von Bayer handeln könnte.
Ende Juli: Bayer bestätigt gegenüber Riceland Foods den Fund der Herbizidresistenz und erklärt, dass es sich um einen nicht zugelassenen GVO handelt, und deshalb die Behörden innerhalb von 24 Stunden informiert werden müssen.
31. Juli: Bayer informiert die US-Behörden.
18. August: Die USA informieren die EU-Kommission über die Kontaminationen - 18 Tage nachdem sie selbst informiert worden waren.
20. August: Japan verbietet den Import von US-Langkornreis.
21. August: Bayer kündigt an, eine Zulassung für die Vermarktung des Gentech-Reises zu beantragen.
22. August: Der US-Reispreis fällt an der Chicagoer Börse innerhalb eines Tages um 5 Prozent, der steilste Fall seit Jahren. In den folgenden Wochen sinkt er weiter.
23. August: Die EU-Kommission verhängt ein Importverbot für US-Langkornreis und -Langkornreisprodukte, sofern diese nicht als LL601-frei zertifiziert sind. Die Kosten dafür müssen laut EU-Beschluss vom "erstmals in Verkehr bringenden Unternehmen" getragen werden - also von der importierenden Reismühle.
24. August: WissenschaftlerInnen der US-Regierung zertifizieren einen Test zum LL601-Nachweis.
26. August: Der niederländische Zoll stoppt ein Schiff mit US-Langkornreis in Rotterdam, um es auf LL601 zu untersuchen. Die 20.000 Tonnen Reis an Bord entsprechen etwa dem EU-Import für einen Monat.
28. August: Reisfarmer aus allen sechs US-Staaten, in denen Reis angebaut wird, verklagen Bayer CropScience wegen der Nachteile, die sie durch die Kontamination und den Importstopp erleiden.
31. August: Das Louisiana State University Ag Center - Züchtungspartner von Aventis in den Jahren 1998 bis 2001 - gibt bekannt, dass konventionelles Saatgut der Sorte Cheniere 2003 mit LL601 verunreinigt gewesen ist. Dieses Saatgut ist die Grundlage für die Ernte des Jahres 2006. Von 2002 sind keine Proben vorhanden.
31. August: Der Reispreis in den USA ist inzwischen um 10 Prozent gefallen.
1. September: Die Food Standards Agency (FSA) in Großbritannien erklärt, dass nach genauer Analyse der vorliegenden Daten geringe Mengen von LL601 keine Gesundheitsgefahr darstellen.
5. September: Illegal in China angebauter Bt-Reis wird von Greenpeace und Friends of the Earth in chinesischen Reisprodukten in Frankreich, Deutschland und Großbritannien entdeckt.
8. September: Das US-Landwirtschaftsministerium USDA veröffentlicht das Statement, LL601-Reis sei sicher, allerdings sind keine Informationen zu den genauen Eigenschaften von LL601 öffentlich zugänglich.
Die Sicherheit von LL601 wird mit der Sicherheit von LL06 und LL62 begründet. Allerdings muss es Unterschiede zwischen LL06, LL62 und LL601 geben, denn ansonsten hätte Bayer LL601 nicht nachweisen können.
Für öffentliche Einsprüche gibt es eine Frist bis zum 10. Oktober. Das heißt, dass trotz dieses Statements LL601 auch in den USA weiterhin illegal ist.
11. September: Greenpeace Deutschland entdeckt in einer von 10 Proben aus deutschen Supermärkten LL601.
Am selben Tag veröffentlicht der europäische Verband der Reismühlen, dass in 33 von 162 Proben (20 Prozent) LL601-Kontaminationen ausfindig gemacht werden konnten.
Bei dem in Rotterdam festliegenden Schiff werden 2 Teilladungen als LL601-positiv getestet und zurückgehalten. Die anderen Teilladungen werden in andere EU-Länder weitergeschickt. Allerdings erweist sich ein Teil hiervon 10 Tage später bei einem zweiten Test dennoch als positiv.
12. September: Neue Funde werden in Frankreich, Schweden und der Schweiz gemeldet. In der Schweiz stoppen zwei Großhändler den Verkauf von US-Langkornreis.
15. September: Die Europäische Nahrungsmittelsicherheitsbehörde EFSA veröffentlicht ein Gutachten, demgemäß eine vollständige Risikoabschätzung von LL601 nicht durchgeführt werden kann, da nur unzureichende Informationen vorliegen.
In Bezug auf akute Gesundheitsgefahren heißt es: "Aufgrund der zugänglichen molekularen Daten und Daten zur Zusammensetzung und aufgrund des toxikologischen Profils des neu eingefügten Proteins geht [die EFSA] davon aus, dass der Verzehr von importiertem Langkornreis mit Spuren von LL601-Reis vermutlich keine akute Gefahr für Menschen und Tiere darstellt."
18. September: Die USDA verifiziert eine zweiten Schnelltest zum LL601-Nachweis, dessen Nachweisgrenze bei 1,33 Prozent liegt.
20. September: US-Reispreise liegen mehr als 10 Prozent unter dem Preis des Vormonats, kurz vor der Bekanntgabe des LL601-Funds. US-Farmern wird geraten, ihre Ernte nach Sorte getrennt aufzubewahren, da es zur Zeit so aussieht, als sei nur das Saatgut einer Reissorte kontaminiert.
21. September: Teilladungen der 20.000-Tonnen-Reisladung, die in Rotterdam durch den europäischen Verband der Reismühlen als LL601-frei zertifiziert wurden, zeigen sich bei einem zweiten Test durch niederländischen Behörden als kontaminiert.
Es ist unklar, welcher Anteil dieser Ladungen bereits nach Deutschland, Frankreich, Großbritannien und eventuell andere EU-Länder weitertransportiert worden ist.
22. September: In mehreren europäischen Ländern ist US-Reis durch Supermarktketten und Importeure aus dem Handel genommen worden.
26. September: In Deutschland ist zum wiederholten Mal Reis aus Supermärkten positiv getestet worden.
28. September: Japan hat das Verbot von Langkornreisimporten aufgehoben, nachdem ein Testverfahren zur Verfügung steht, aber akzeptiert nur GVO-freie Schiffsladungen. Da die US-Behörden keine Auskunft geben konnten, ob die Kontamination nur Langkornreis betrifft, werden zur Zeit in Japan auch alle Importe und Bestände von Rundkornreis getestet.
29. September: Die EU-Kommission beschließt, die Maßnahmen gegen LL601-Kontaminationen weiter zu verschärfen, nachdem Stichproben von Endverbraucherprodukten in inzwischen neun Ländern positiv waren. ++ mehr Daten im GID Oktober 2006 und hier
Mehr als 14 Monate nachdem das US-Landwirtschaftsministerium eine Untersuchung begonnen hat, wie der US-Bestand an Langkornreis mit Bayers nicht genehmigter gv-Sorte verunreinigt wurde - ein Ereignis, das noch immer die US-Exporte stört - hat die Regierung angekündigt, dass sie nicht herausfinden konnte, wie die Kontaminierung stattfand. Darüber hinaus wird sie nicht gerichtlich gegen Bayer vorgehen. Clare Oxborrow von Friends of the Earth sagte: "Es ist ein Skandal dass Bayer ungeschoren davon kommt während Hunderte von Reisfarmern schwerwiegende finanzielle Verluste erlitten haben und Verbraucher weltweit illegalen Gentech-Zutaten ausgesetzt waren." D.h. die Tatsache, dass Gensequenzen sich unkontrollierbar auskreuzen, hilft sogar den Konzernen - denn weil nichts Genaues bekannt ist, können sie auch nicht haftbar gemacht werden. Das Problem wandelt sich für die Profiteure der Risikotechnologie zu preiswerten Rund-um-Versicherung!
Auch in Deutschland blieb der LL601-Skandal ohne Konsequenzen für die Genehmigungspraxis von gv-Getreide mit ähnlicher Ausbreitungstendenz, also Weizen und Gerste. Das BVL machte es sich leicht und bastelte aus der Tatsache, dass die LL601-Ausbreitungsweg nie festgestellt werden konnte, einen Freibrief. Der Weizenversuch in Gatersleben wurde genehmigt, denn „die Ursachen des Eintrags von LL
Rice 601 und Bt-Reis in konventionelle Reissorten sind bisher nicht bekannt“
(BVL-Genehmigung S. 36). So einfach ist die Welt, wenn das Ergebnis vorher feststeht und ideologisch motiviert ist.
Ganz ohne Wirkung blieb es dann aber doch nicht: Denn mitten im Skandal und motiviert durch die hereinbrechenden Verunreinigungsnachrichten zerstörten 4 AktivistInnen am 2. Juni 2006 in Gießen ein Feld mit gentechnisch veränderter Gerste. Im späteren Strafprozess beriefen sich die zwei herausgepickten Angeklagten - erfolglos - auf den rechtfertigenden Notstand und verwiesen in einem umfangreichen Beweisantrag auf den LL601-Fall. Amtsrichter Oehm schmiss den Angeklagten aus dem Saal und verhandelte ohne ihn weiter. Die zweite Instanz lehnte den Antrag als "ohne Bedeutung" ab und fällte dann ein hartes Abschreckungsurteil. Dabei bot das Gerstenfeld beste Voraussetzungen für eine schlechte Kopie des LL601-Skandals. Auch Gerste ist ein Selbstbestäuber, die veränderten Pflanzen standen ebenfalls auf einem Versuchsfeld. Und eine Liberty Link-(früher: Basta-)Resistenz war auch drin. Aus Gerste wird Bier gebraut. In einem Bier, das in den USA aus Reis gebraut wird, wurde 2007 eine LL601-Kontamination gefunden.
- Die ganze Story um den Gen-Reis im GID Okt. 2006 (S. 5 f.)
- Weitere Informationen in der Bundestagsdrucksache 16/3118 vom 27.10.2006
Im Original: Zitate zum LL601-Skandal ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Seltsame Verunreinigung mit Gentec-Reis bringt EU zu Importstopp - offensichtlich ist die Sache nicht im Griff und Koexistenz in Gefahr (FR, 23.8.2006, S. 11). Auszug:
In den Vereinigten Staaten sind in Containern Spuren einer vom Bayer-Konzern angebotenen Genreissorte aufgetaucht, die dort nicht hätten auftauchen dürfen. Weil aber die US-Behörden keine Risiken für Umwelt oder Gesundheit erkennen, verzichten sie darauf, einen Rückruf der langkörnigen Sorten zu verlangen, die durch den Genreis verunreinigt sein könnten. Für Europa als Importeur amerikanischer Produkte hat dies zur Folge, dass niemand mehr sicher sein kann, ob in Uncle Ben's & Co genmanipulierte und nicht-zugelassene Sorten eingemischt sind.Aus der FR vom 26.8.2006:
- BUND forderte den Import-Stopp vorher (FR, 22.8.2006)
- Vier Jahre später: Bayer muss Millionenschaden bezahlen (reuters am 6.2.2010)!
In den USA war Ende Juli aus bisher nicht geklärten Gründen eine Genreis-Sorte von Bayer Crop-Science in für den Lebensmittelmarkt bestimmten Reisbeständen entdeckt worden. Es war der erste derartige Fund bei Reis in den Vereinigten Staaten.
Aus "Durch die Hintertür" in: Junge Welt, 24.8.2006 (S. 9)
Am Wochenende hatten US-Behörden bekanntgegeben, daß in mehreren amerikanischen Bundesstaaten herkömmlich angebauter Reis mit der von Bayer CropScience hergestellten Sorte LL 601 kontaminiert ist. Der genmanipulierte Reis ist resistent gegen das von Bayer hergestellte Herbizid Liberty Link. Die US-Landwirtschaftsbehörde kennt weder den genauen Umfang der Verunreinigung noch ihre Ursache. Japan verhängte daraufhin einen sofortigen Importstopp für Langkorn-Reis aus den USA. In der Europäischen Union kam der kontaminierte Reis offenbar bereits in den Handel. Es ist unklar, woher der Genreis genau stammt.
Aus "Genreis auch in deutschen Regalen", in: FR, 6.9.2006 (S. 1)
Bei Labortests in den vergangenen drei Monaten entdeckten die Umweltverbände Greenpeace und Friends of the Earth Spuren von Genreis in Lebensmitteln, die in europäischen Geschäften und Restaurants verkauft wurden. Dabei soll es sich um eine Sorte handeln, die weltweit nirgendwo zugelassen ist. Der beanstandete so genannte Bt-Reis enthalte einen Stoff, der ihn vor Schädlingen schützen soll, aber auch in Verdacht steht, bei Menschen Allergien auszulösen.
Aus "Kontrolleure entdecken Genfood", in: FR, 10.11.2006 (S. 10)
In 45 Lebensmittelproben ist gentechnisch veränderter, nicht zugelassener Reis entdeckt worden ... Es bleibt weiter unklar, wie der Gen-Reis auf den Markt geklangen konnte. ... Die Folgen sind gigantisch: 10000 Tonnen Reis und Reisprodukte nahmen die Hersteller in den vergangenen Wochen aus den Regalen, die entstandenen Kosten beziffert die Bundesregierung in einer Antwort auf die Anfrage der Grünen-Fraktion mit zehn Millionen Euro.
BAYER: Erneute Millionenstrafe wegen Gen-Reis
Der BAYER-Konzern muss amerikanischen Bauern wegen der Verunreinigung von Feldern mit Gen-Reis rund 50 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen. Das entschied gestern Abend eine Jury in Little Rock im US-Staat Arkansas.
Dies ist bereits die vierte und mit Abstand höchste Strafzahlung, zu der die Firma BAYER CropScience wegen der von ihr entwickelten Reissorte Liberty Link gerichtlich verpflichtet wurde. Die gegen das von BAYER produzierte Herbizid Glufosinat resistente Reis-Sorte LL 601 war im Jahr 2006 weltweit in den Handel geraten, obwohl hierfür keine Zulassung vorlag. BAYER und die Louisiana State University hatten einige Jahre zuvor Freilandversuche mit der genmanipulierten Sorte durchgeführt, bei der es wahrscheinlich zu den Auskreuzungen kam. Der genaue Hergang konnte trotz einer mehrjährigen Untersuchung nicht geklärt werden. Insgesamt fordern bis zu 3000 Landwirte in den USA Entschädigung. Der Schaden wird auf bis zu 1,3 Milliarden Dollar geschätzt.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt die erneute Verurteilung des BAYER-Konzerns. Philipp Mimkes, Vorstandsmitglied der CBG: „Das Unternehmen muss jetzt umgehend alle betroffenen Landwirte entschädigen. Außerdem muss BAYER den Antrag auf eine EU-Importzulassung für herbizidresistenten Reis zurückziehen. Die Risiken eines großflächigen Anbaus – besonders in Asien – wären unkalkulierbar“.
Die CBG startete bereits im Jahr 2004 eine Kampagne gegen eine europäische Zulassung der GenReis-Sorte LL62, die ebenfalls gegen Glufosinat resistent ist. LL-Reis wäre das erste genveränderte Nahrungsmittel, das nicht nur als Tierfutter eine Zulassung erhielte, sondern direkt auf den Tisch der Konsumenten käme. Der Antrag von BAYER erhielt bei den Abstimmungen im EU-Ministerrat mehrfach keine Zustimmung, wurde bis heute aber nicht zurückgezogen.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren reichte auch einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 30. April ein, in dem ein Stopp von LL-Reis gefordert wird. Der Fall der geschädigten Reisbauern zeige einmal mehr, dass der Anbau von Gen-Reis unweigerlich zur Kontamination und Verdrängung traditioneller Reis-Sorten führt. Bei einem großflächigen Anbau hätte dies ein erhöhtes Schädlingsaufkommen und einen verstärkten Einsatz gefährlicher Pestizide zu Folge. (Coordination gegen Bayer-Gefahren)
- AP-Meldung zur Strafzahlung
- Gegenantrag zur Bayer HV 2010 (download, Seite 8)
- Kampagne gegen GenReis
- YouTube Clip von Greenpeace
Mehr Auskreuzung und Vermischung bei Reis
- In China wurde im Frühjahr 2005 die großflächige Kontamination der Reisernte mit nicht zugelassenem, transgenem Bt-Reis festgestellt. Der manipulierte Reis enthält ein Toxin-Gen aus dem Bakterium Bacillus thuringiensis. Mindestens 950 bis 1200 Tonnen Reis wurden aus dem insektenresistenten Gen-Saatgut gewonnen. Es existiert bis heute keine Untersuchung zur Lebensmittelsicherheit von Bt-Reis. Wahrscheinlich haben beteiligte Wissenschaftler das nicht zugelassene Produkt unter der Hand in den Handel gebracht. Ein Teil der Ernte könnte auch nach Europa gelangt sein.
- Ein ungetesteter gv-Reis im Versuchsstadium wurde in einer Mühle in Arkansas, USA, gefunden, die von Anheuser-Busch betrieben wird um seine Biermarke Budweiser zu brauen (Budweiser). Mehr ...
- Tierfutter das eine nicht genehmigte Veränderung im Reis-Protein enthält ist zurückgerufen worden, nachdem es in Großbritannien, den Niederlanden, Polen, Schweden und Belgien importiert worden war. Die Enthüllung kam nachdem Untersuchungen in Zypern ergeben hatten, dass die GM Linie Bt63 in Reisproteinkonzentrat gefunden wurde, das aus China importiert wurden. Mehr ...
Mais überall ...
Auszüge aus der BVL-Broschüre "Die Grüne Gentechnik" (S. 13)
Für die einzige bis heute in Europa zum Anbau zugelassene gentechnisch veränderte Nutzpflanzenart, den Mais, ist ein Gentransfer mangels verwandter Wildpflanzen ausgeschlossen. Die Maispflanze stammt aus den Tropen und Subtropen und ist in Europa selbst nicht überlebensfähig.
Maiskrimi 2010: Die unglaubliche Vertuschungsaktion von Behörden
Zuerst war da nur ein Schulterzucken: Schon wieder verseuchtes Mais-Saatgut gefunden. (DDP-Meldung vom 26.04.2010). Aber kurz danach sickerte durch, dass die Aussaat des verunreinigen Mais hätte verhindert werden können - wenn, ja wenn Behörde und Ministerium nciht geschlafen oder absichtlich die Aussaatphase abgewartet hätten. Der Anfang lag im zeitigen Frühjahr. Am 9.2.10 entnahm die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zuständige BehördeStichproben u.a. bei der Firma Pioneer Hi-Bred, die ihren Sitz im Lande hat (Buxtehude). Zehn Tage erreichen 35 Maisproben das Labor LAVES. Am
12.3.10 finden sich dort erste Hinweise auf gentechnische Verunreinigungen in einer Probe Maissaatgut, drei Tage später finden sich solche bei einer weiteren Probe Maissaatgut. Es geschieht ... nichts. Am
31.3. verstreicht der vereinbarte Stichtag der Länderarbeitsgemeinschaft Gentechnik für die Fertigstellung der Ergebnisse der Saatgutuntersuchungen. Dann am 6.4. gelingt die Absicherung im Labor, erst jetzt erfolgt die Ergebnismitteilung durch LAVES an das Ministerium. Innerhalb der nächsten Tage wird die B-Probe untersucht, die Verunreinigung steht fest. Für einen Stopp der Aussaat wäre es noch nicht zu spät. Am 8.4. erreicht das Ergebnis das Ministerium, einen Tag später auch der Laborbericht. Doch wieder passiert nichts. So nimmt das Drama seinen Lauf, denn
Mitte April bis Anfang Mai ist Maisaussaat. Die Landwirte, das betroffene Saatgutunternehmen und die Öffentlichkeit wissen von nichts, obwohl seit 6. und 9.4. die auch in der wiederholten Beprobung abgesicherten Funde von verbotenen Gen-Konstrukten dem Ministerium vorliegen. Es kommt noch dicker. Greenpeace fragt nacht den Ergebnissen der Gensaatgutproben. Doch Niedersachsen verweigert die Auskunft – trotz Pflicht zur Antwort nach dem Umweltinformationsgesetz. Die anderen Bundesländer veröffentlichen 323 Stichproben mit 21 positiven Befunden, zum Teil schon vorher. Die dort festgestellten Verunreinigungen wurden rechtzeitig vor der Aussaat aus dem Verkehr gezogen. Doch Niedersachsen schläft - oder mauert! Erst am
27.4.10, wahrscheinlich aufgeschreckt von der Greenpeace-Meldung, bittet das Miniterium den Saatguthersteller Pioneer um Rückholung des kontaminierten Saatguts. Doch das Versagen der Politik wird durch die Schnoddrigkeit des Gentechnikkonzern noch getoppt: Pioneer verweigert eine Rückholaktion. Wertvolle Zeit vergeht, die Aussaat schreitet voran. Auch die Politik spielt weiter mit gezinkten Karten. Das Landwirtschaftsministerum informiert jetzt erst das für die Rückholung eigentlich zuständige Umweltministerium über den Fund von GVO in zwei Maissaatgutproben -
mindestens 18 Tagen seit Vorliegen der Untersuchungsergebnisse sind verstrichen. Doch am 29.4. verpatzt das Landwirtschaftsministerium erneut alles: Es übersendet dem Umweltministerium plötzlich eine überarbeitete Saatguttabelle, die keine positiven Befunde mehr enthält. Das kostet wieder Zeit - Absicht? Der Fehler wird am
30.4.10 korrigiert. Es folgen ... Feiertage. Danach teilt Pioneer mit, das die betroffenen Partien bereits in sieben Bundesländer ausgeliefert worden sind. Die insgesamt 1961 Saatguteinheiten reichen für die Kontamination von ca. 2000 bis 3000 ha. Ansonsten pokert der Konzern weiter: Genauere Daten werden verweigert.
Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt muss das Unternehmen auf Herausgabe der Daten der mit dem Genmaissaatgut belieferten Handelspartner verklagen.
Inzwischen sickert die Sache durch. Am 7.5.10 teilt das Umweltministerium auf Nachfrage von Medien mit, dass zwei genverunreinigte Saatgutlinien gefunden worden sind. Obwohl es weiß, dass es sich definitiv um Chargen der Firma Pioneer handelt, verschweigt es den Verursacher und warnt die betroffenen Landwirte nicht.
Die Verunreinigung wird jetzt öffentlich (z.B.: Hamburger Abendblatt, 9.6.2010). Der Bauernverband tut entsetzt - sein Präsident Sonnleitner wird allerdings einige Tage später die Legalisierung solcher Verunreinigungen fordern.
Bis dahin setzen die Behörden und Ministerien ihre Serie von Versagen und Unwillen zur Klärung fort: Erst am 26.5. geht ein behördlicher Bescheid an die Firma, endlich die Empfänger des Saatgutes zu benennen. Doch was macht Pioneer: Es klagt gegen den Bescheid vorm VG Stade. Das Umweltministerium zieht erstmal den den Kopf ein und unterlässt eine sofortige Durchsetzung des Auskunftsbegehrens. Am 3.6.10 - der Mais ist längst ausgesät - bestätigt das Verwaltungsgericht Stade die Pflicht zur Herausgabe der betreffenden Daten durch den Saatguterzeuger Pioneer. Einen Tag später informiert das Umweltministerium die betreffenden Händler, die anderen Bundesländer und stellt die belieferten Landwirte fest und lokalisiert die bestellten Flächen. Am
10.6.10 0 debattiert der Landtag über den Skandal. Die Verantwortliche des Skandals, Agrarministerin Grotelüschen (CDU), sieht sich fehlerfrei und geht in die Offensive: Sie will die Nulltoleranz beim Saatgut aufgeben. Skandale führen zur Legalisierung des skandalösen Verhaltens ... auch eine Art, die Gentechnikkonzerne zu rechtmäßigem Verhalten zu bringen: Was die wollen, wird einfach zum Gesetz gemacht.
- Geschichte des Skandals, minutiös aufgezeichnet von den Grünen in Niedersachsen ++ Strafanzeigen gegen Behörden
- Teil-Chronologie auf TransGen ++ Dossier beim Infodienst Gentechnik
- Ausgewählte Pressetexte: Junge Welt am 15.8.2009 (S. 5) ++ AFP am 14.8.2009 ++ FR 14.8.2009 ++ Saarbrücker Zeitung am 14.8.2009 ++ Ärzte-Zeitung am 9.9.2009
Niedersachsens Chef-Landwirtin ist mit ihrer Arroganz nicht allein. Auch Gentechnikkonzerne, LobbyistInnen und die Garde gekaufter ForscherInnen fanden keine Worte des Bedauerns, sondern starteten sofort einen Feldzug, um ihr Versagen noch in einen politischen Sieg umzuwandeln. Peter Bleser, Bundestagsabgeordneter der CDU ortete am 9.6.2010 "das eigentliche Problem ... auf einer anderen Ebene: Die Nulltoleranzregelung der EU für dort nicht zugelassene gv-Sorten ist nicht praktikabel und muss endlich praxisgerecht ausgestaltet werden." Zwei Tage später befanden Konzerne und Lobbyverbände, der aktuelle Fall zeige, "dass Schwellenwerte für Saatgut dringend erforderlich sind." Die Rolle des Bösen schoben sie ausgerechnet den Umweltverbänden zu, obwohl ohne die Anfragen von Greenpeace wahrscheinlich alles verschwiegen worden wäre: "Wer dem Verbraucher 100%ige Reinheiten verspricht, täuscht ihn vorsätzlich." Nun schlug auch Bauernverbandschef Sonnleiter im Interview zu: „Es muss in Deutschland ein anderer Realismus einkehren.“ Wenn es unvermeidbare technische Rest-Vermengungen mit genveränderten Pflanzen an der Nachweisgrenze gebe, müssten diese toleriert werden." So wurden die Täter, nachdem sie erst vertuschten und sich als Opfer aufspielten, zu den Siegern des Skandals: Endlich konnte die Unmöglichkeit der Koexistenz offen festgestellt und ihr auch formales Begräbnis einfordert werden. "Die Industrie sieht sich zu Unrecht beschuldigt, und statt die Vorfälle zu bedauern, fordert sie sogar ausdrücklich ein Verschmutzungsrecht", kommentierte die FR am 14.6.2010 die Abläufe, während die üblichen Dampfplauderer der Agro-Gentechnik neue Armutszeugnisse mangelnder kritischer Analyse offenbarten. Der Ex-Öko und Jetzt- Neoliberaler Michael Miersch kommentierte in "Die Welt" (9.6.2010) die Abläufe als "Aufblasen von Nichtigkeiten", während die Propagandaplattform TransGen ganz schlicht nur die zur Beruhigung dienende Presseinfo der Verursacherfirma Pioneer vom 11.6. veröffentlichte.
Im Original: Kommentar in der FR ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus dem Kommentar "Vergiftete Saat" von Stephan Boernecke zur Genmaisverunreinigung, in: FR, 14.6.2010 (S. 10)
Wie im bekanntesten Fall kontaminierten Getreides, bei dem der Reis LL 601 US-amerikanischen Laboren entkam und sich im normalen Reis wiederfand, stammt offenbar ein Teil der Verschmutzung aus wissenschaftlichen Freisetzungen aus Ungarn. Das wirft ein Schlaglicht darauf, wie die Firmen mit den Experimenten umgingen und wie wenig sie sich um die Sicherheit von Mensch und Umwelt kümmerten. Die Industrie sieht sich zu Unrecht beschuldigt, und statt die Vorfälle zu bedauern, fordert sie sogar ausdrücklich ein Verschmutzungsrecht. Danach sollen Spuren der Gen-Saat in konventionellem Saatgut künftig erlaubt werden. Das ist der Beweis: Es gelingt den Saatgutherstellern nicht, den Deckel auf ihren Erfindungen zu halten. Oder legt sie es geradezu darauf an? ...
Dass das Problem künftig eher größer als kleiner wird, ergibt sich aus Plänen der EU. Sie will den Ländern weit mehr als bisher freistellen, wie sie mit der Gentechnik umgehen. Das klingt erst mal gut im Sinne der kritischen Verbraucher; denn auch das Verbannen der Gentechnik wird möglich. Doch in Wahrheit verbirgt sich dahinter eine vergiftete Nettigkeit: Die Freigabe wird automatisch dazu führen, dass die EU weit mehr und erheblich schneller als bisher neue Gen-Saaten zulässt; denn die Gen-kritischen Länder können sie ja von eigenen Feldern fernhalten. In der Folge aber wird es einen europäischen Flickenteppich geben, einige Länder werden die Gen-Saat geißeln, andere aber beherzt zugreifen. Angesichts der Handelsströme in der EU wird das den Gen-Schleier aber eher fördern, wenn nicht gar provozieren.
Ein parlamentarisches Nach- und Trauerspiel erlebte dann noch der niedersächsische Landtag. Dort wurden die heimlich oder gewollt entwischten Genmaiskörner zum Thema einer Fragestunde. Diese begann mit dem Vortrag des Fragestellers. Die Antwort darauf war zunächst die typische "Wir-sollten-endlich-sachlich-sein"-Leier, die bei GentechnikbefürworterInnen sehr beliebt ist: Sachlichkeit fordern und dann polemisch austeilen. Etwas später kommt dann die Nachfrage, was mit den Imkern ist: "Frau Ministerin, die Aussaat ist erfolgt. Sie haben gesagt, es sei kein Schaden für Umwelt und Natur entstanden. Dazu gibt es auch andere Standpunkte; z. B. sagen die Imker, dass sie ihren Honig verlieren bzw. ihn in der Region nicht mehr verkaufen können."
Astrid Grotelüschen, die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, antwortet so: "Frau König, im Moment blüht der Mais noch nicht. Außerdem fliegen die Bienen den Mais auch gar nicht an. Von daher, denke ich, ist Ihre Sorge völlig unberechtigt." Unglaublich - bar jeglichen Fachwissens wird hier eine Gefahr einfach wegdiskutiert. Die Aussage ist schlicht falsch. Bienen sammeln sehr wohl den eiweißhaltigen Pollen am Mais und das ist auch allgemein bekannt. So plätscherte die Debatte weiter - die Ministerin suchte Ausrede um Ausrede oder redete schlicht an der Frage vorbei. So fragte Helmut Dammann-Tamke aus der Regierungsfraktion (CDU), "die Landesregierung: Sind ihr Zahlen dazu bekannt, in welchem Umfang gentechnisch veränderter Mais der Sorte NK 603 weltweit angebaut wird?" Antwort der Ministerin: "Sehr geehrter Herr Dammann-Tamke, NK 603 - ich habe es eben bereits erwähnt - verleiht den Pflanzen eine Herbizidtoleranz. Diese Toleranz ist die am umfangreichsten genutzte gentechnische Veränderung beim Anbau von Nutzpflanzen. Weltweit werden deshalb - die Zahl stammt aus 2009 - auf über 83 Millionen Hektar Pflanzen, die eine Herbizidtoleranz besitzen, angebaut. Das sind über 60 % des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen. Außerhalb Europas ist dieser Anbau von herbizidtolerantem Mais, Soja oder auch Baumwolle gängige Praxis. Negative Umweltauswirkungen - ich kann es noch einmal betonen - wurden hierbei nicht festgestellt." Das ist die vollständige Aussage. Findet jemand darindie Antwort auf die Frage im allgemeine Werbeschwall für Gentechnik entdeckt, hat gewonnen ...
Derweil offenbare die Ministerin wenig Wissen über die Agro-Gentechnik im Lande. Nur zwei ordnungsgemäß gemeldete Versuchsfelder liegen in Niedersachsen - eines davon als staatlicher Versuch: "in Braunschweig in der Gemarkung Ölper ein 11,2 ha großes Feld mit genmanipuliertem Mais". Auf die Frage "ob es sich dabei um den nicht zugelassenen Mais NK 603 handelt", antwortete die Ministern: "Das ist uns nicht bekannt."
(alle Zitate aus der Mitschrift Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 74. Plenarsitzung am 10. Juni 2010, S. 9297ff. ++ Gesamtprotokoll)
Nicht hören, nichts sehen, nichts sagen
Der Umgang mit Auskreuzungsrisiken ist exemplarisch am MON810 zu erkennen. 1999 beschloss die EU, dass dass gv-Pflanzen nur noch für eine Übergangszeit ohne begleitenden Monitoring angebaut werden durften. "Der EU-Ministerrat beschloss im Juni 1999, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU durch Beobachtungsprogramme zu begleiten ist. In der Folge wurden Monitoringprogramme fuer neue Genehmigungen im Oktober 2003 obligatorisch. Gleichzeitig sahen die Änderungen vor, dass bestehende Genehmigungen ohne Monitoring bis zum 17. Oktober 2006 begrenzt werden. " Damals war der 17. Oktober 2006 als Deadline für alle Sorten, die das nicht hatten, festgelegt worden - genug Zeit also, solche Überwachungspläne für Umweltauswirkungen zu entwickeln. Doch das tat niemand. Daher hätte MON810 im Jahr 2007 aber nicht ausgesät werden dürfen. Geschah aber trotzdem - dank übler Tricks durch den damaligen Minister Seehofer und das ihm unterstellte BVL. Vorher hatte es schon einen umfassenden "Erprobungsanbau", koordiniert durch den Lobbyverband InnoPlanta, gegeben - auch ohne Monitoring und ohne Aktivitäten, diese Lücke zu füllen. Erst am 9.5.2007, also 8 Jahre nach dem EU-Beschluss und mehrere Monate nach Ablauf der dort festgelegten Frist, forderte das BVL vom Hersteller: "Saatgut der gentechnisch veraenderten Maissorte MON810 darf in Deutschland zukünftig nur dann zu kommerziellen Zwecken abgegeben werden, wenn dem Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom Inhaber der Inverkehrbringensgenehmigung, der Firma Monsanto, ein Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen vorgelegt wird." Als wäre es das völlig ungewöhnlich, verfügt das BVL, Monsanto solle sich an das Recht halten. "Mit dem nun vom BVL an Monsanto ergangenen Bescheid wird das Unternehmen verpflichtet, ein der aktuellen EU-Rechtslage entsprechendes Monitoring durchzufuehren." Etwa zeitgleich kündigte die eine andere Behörde des Landwirtschaftsministeirum an, sie werde auch selbst mit der Erforschung der Koexistenzfähigkeit beginnen: "Mit den bis 2009 ausgelegten Versuchen soll erprobt werden, wie das Nebeneinander des Anbaus von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais (Koexistenz) realisiert werden kann, ohne dass ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Konkret geht es um Mindestabstände für den Praxisanbau, den Einfluss von Zwischenkulturen aber auch des Klimas oder der Drillrichtung auf die Auskreuzung. Des Weiteren sollen Auskreuzungsraten bei unterschiedlicher Nutzung als Körner- oder Silomais ermittelt werden. " Über zehn Jahre nach Beginn des MON810-Anbaus sollten dann also Ergebnisse vorliegen, wie das geschehen sollte - eine interessante Reihenfolge angesichts dessen, dass der MON810-Mais schon über in der Landschaft stand und Forschungsergebnisse auch von anderen Orten vorlagen: "Während die "Koexistenzfähigkeit" von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais bei Versuchen in Groß Lüsewitz, Wendhausen, Mariensee, Braunschweig und Forchheim bis 2009 getestet werden soll, haben Wissenschaftler der englischen Universität Exeter bereits herausgefunden, dass das Mischpotential, das sogenannte 'Auskreuzungsrisiko', in Versuchsfeldern meist deutlich unterschätzt wird" (Telepolis am 2.6.2007, Quellen dort im Text). Doch zu all dem sollte es gar nicht kommen, zumindest in Deutschland nicht. Mit ganz anderen Begründungen wurde der MON810 im Frühjahr 2009 verboten und steht seitdem nur noch mit Sondergenehmigungen des BVL z.B. im Prograpandagarten "BioTechFarm" in Üplingen.
Im Original: BVL zum Koexistenz-Recht ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
1. Das Forschungsprogramm?
war 2004 war von der damaligen Ministerin Renate Künast initiiert worden. Die Umsetzung erfolgt in drei Ressortforschungseinrichtungen des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen (BAZ), Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) und Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) und seit 2006 auch am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ). Die Koordination liegt bei der FAL. Im Jahr 2007 wird an 5 Standorten (Groß Lüsewitz, Wendhausen, Mariensee, Braunschweig und Forchheim) auf einer Fläche von 22,8 ha gentechnisch veränderter Bt-Mais angebaut. Unterschiedliche Versuchsanordnungen unter Einbindung von Feldern mit Klee/Gras, Getreide oder Sonnenblumen zwischen den Maisschlägen helfen, den Einfluss geschlossener Feldfruchtbestände zu bewerten.
2. Was ist Bt-Mais?
Das Bt-Toxin ist ein Eiweiß, das von Bakterien gebildet wird, die überall im Boden vorkommen. Es hat eine giftige Wirkung auf bestimmte Insekten, ist aber für Säugetiere und Menschen harmlos. Bt-Präparate sind seit 1964 in Deutschland als Pflanzenschutzmittel zugelassen und werden besonders im integrierten und ökologischen Landbau verwendet. Beim Bt-Mais ist das Bt-Toxin-Gen der Bakterien in das Erbgut der Maispflanzen eingebaut. Dieser somit gentechnisch veränderte Mais produziert sein eigenes Insektengift, das gezielt einen seiner ärgsten Feinde, den Maiszünsler vernichtet.
3. Was heißt Auskreuzung?
Wenn Maispflanzen blühen, bilden die männlichen Blüten Pollen. Der Maispollen gelangt mit dem Wind zu den weiblichen Blüten. Aus diesen bestäubten, weiblichen Maisblüten entwickeln sich die Samen, also die Maiskörner. Werden gentechnisch veränderter Mais und gentechnikfreier Mais benachbart angebaut, kann es bei gleichzeitiger Blüte beider Pflanzenbestände dazu kommen, dass der Pollen der männlichen Blüten des gentechnisch veränderten Mais auf die weiblichen Blüten des gentechnikfreien Mais gelangt. Die sich entwickelnden Maiskolben besitzen dann auch die neue Eigenschaft des gentechnisch veränderten Mais, in diesem Fall das Bt-Toxin-Gen. Je weiter zwei Maisbestände auseinander liegen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit für eine solche Auskreuzung. Wind, Wege oder andere Pflanzenkulturen haben einen Einfluss auf die Auskreuzung.
4. Was bedeutet Koexistenz?
Wenn es zu einer Auskreuzung kommt, so kann im Erntegut des nicht gentechnisch veränderten Mais das Bt-Toxin-Gen nachgewiesen werden. Wenn mehr als 0,9% des Ernteguts das Bt-Toxin-Gen enthalten, muss der Landwirt seine Maisernte als "gentechnisch verändert" deklarieren. So hat es der Gesetzgeber geregelt. Der Landwirt kann dann unter Umständen seine Maisernte schlechter vermarkten und hat möglicherweise ökonomische Einbußen. Es handelt sich also um ein ökonomisches Problem, nicht um ein Sicherheitsproblem, da die neue Eigenschaft des Bt-Mais sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene geprüft und als unbedenklich bewertet wurde. Der Begriff "Koexistenz" beschreibt das Nebeneinander von gentechnisch veränderten und nicht gentechnisch veränderten Kulturpflanzensorten, ohne dass es zu einer Überschreitung des Schwellenwertes von 0,9% im Erntegut des letzteren kommt. ++ Quelle: Anhang zur Presseinfo vom 9.5.2007
Mehr Fälle von Entdeckung des MON810, wo er nicht hingehört
- USA: Illegaler Gen-Mais in Chips
Der wegen Allergiegefahr nur als Futtermittel zugelassene Bt-Mais „StarLink“ kontaminierte im Jahr 2000 durch Pollenflug und Nacherntevermischung weite Teile der USLebensmittelkette sowie konventionelles Saatgut. Obwohl „StarLink“ lediglich auf vier Prozent der Maisanbaufläche der USA angebaut worden war, wurde ein Großteil der Saatgut-Bestände in den USA kontaminiert. Die Kosten für Lebensmittel-Rückrufaktionen belaufen sich mittlerweile auf über eine Milliarde US-Dollar. - Deutschland: Landwirten Gen-Mais untergeschoben
2005 gelangte gentechnisch kontaminiertes Maissaatgut der Firma Pioneer in eine Reihe deutscher Bundesländer, unter anderem Bayern und Baden-Württemberg. Bei dem Genkonstrukt handelte es sich um den wegen seiner negativen Auswirkungen auf Insekten umstrittenen MON810 des US-Konzerns Monsanto. Die Bauern waren erst nach der Aussaat von der Verunreinigung informiert worden. In Bayern waren 150 Hektar Maisäcker betroffen. Alle Felder mussten vernichtet werden. Nach derzeitiger EU-Rechtslage darf konventionelles Saatgut keinerlei GVO-Spuren enthalten. - Ende April 2007 entdeckte Greenpeace illegale Gentechnik-Maissorten von Monsanto – der Kapitän eines Frachters hatte den entscheidenden Tipp gegeben (Quelle).
- Mexiko: Heimat des Maises kontaminiert
Der bislang größte Fall gentechnischer Verunreinigung wurde 2001 bekannt. US-Wissenschaftler hatten massive Einkreuzungen transgener Maislinien in mexikanische Landsorten gefunden. Mexiko, das Herkunftsland der Maispflanze, besitzt noch mehrere tausend, für die zukünftige Züchtung unerlässliche Maissorten. Die Ursache der Kontamination war (und ist) transgener Mais aus den USA, der von der nicht informierten Landbevölkerung als Saatgut statt als Lebensmittel verwendet wird. Die Gentechnikindustrie sorgte dafür, dass der Autor Ignazio Chapela 2002 seinen Lehrstuhl verlor. - USA: Bt11/ Bt10
Im Frühjahr 2005 informierte der Gentechnik-Konzern Syngenta die Weltöffentlichkeit darüber, dass dem Unternehmen in den USA seit 2001 ein gravierender Fehler unterlaufen war. Statt der in einigen Ländern zugelassenen Genmais-Sorte Bt 11 wurde das in keinem Land der Welt zugelassene Konstrukt Bt 10 als Saatgut an Bauern verkauft und auf insgesamt 150 km2 angebaut. Rund 190.000 Tonnen nicht zugelassener Gen-Mais gelangten dadurch in die Nahrungskette. Auch nach Europa, Japan, Südkorea und andere Länder wurde der Gen-Mais exportiert. Bt10 enthält ein Resistenzgen gegen das Antibiotikum Ampicillin. (Quelle: Faltblatt "Gen-Pflanzen außer Kontrolle" des Umweltinstituts München) - Spanien: Koexistenz laut Studie nicht möglich
Eine Koexistenz von Gentech- und Biomais scheint laut einer neuen spanischen Studie kaum möglich. Der Grund liegt darin, dass es zumindest in Spanien keine Infrastruktur zur Trennung der Saaten gibt. ...
Das Problem liegt darin, dass in beiden Regionen der Mais vom Einkauf des Saatgutes bis zur Vermarktung zumeist über Genossenschaften läuft. Und die haben für dieses Produkt eben nur eine Infrastruktur. Somit wäre auch eine Vermischung von Gentech- und Bio-Sorten nicht verhinderbar - was für letztere aufgrund der strengen Standards naturgemäß inakzeptabel ist.
Die Konsequenz: Überhandnehmendes Gen-Mais, wie es sich die dahinter stehenden Saatgut-Konzerne nur wünschen können. In Aragon fiel die Anbaufläche für Bio-Mais um 75 Prozent, in Katalonien um fünf Prozent. Binimelis, die ihre Studie im "Journal of Agricultural and Environmental Ethics" (doi: 10.1007/s10806-008-9099-4) publiziert hat, spricht insgesamt von einer "unmöglichen Koexistenz" der beiden Landwirtschaftstypen. (Quelle: ORF, 1.7.2008) - Deutschland: Mais mit Gen-Saatgut verunreinigt
... Von 438 in Deutschland untersuchten Mais-Proben waren neun mit genmanipulierten Organismen verunreinigt, vier davon mit illegalem Gen-Mais. Diese Analyseergebnisse hat Greenpeace nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) von den zuständigen Länderbehörden erhalten. Die neun verunreingten Proben stammen aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. ... Bei den illegalen Maissorten handelt es sich um die insekten- und herbizidresistenten Gen-Mais-Produkte Bt11 und Herculex (DAS-59122-7) der Agrarkonzerne Syngenta und Pioneer. Landwirte in Bayern, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern hatten illegalen Gen-Mais Bt11 ausgesät und mussten die Pflanzen wieder vernichten. Fünf der neun Maisproben waren mit dem in der EU zum Anbau zugelassenen Gen-Mais MON810 von Monsanto verunreinigt. (Quelle: Greenpeace auf Basis der Angaben von Länderbehörden, 15.8.2008) - Kanada
Auszüge aus einem Chat mit Marie-Monique Robin, Autorin des Films "Monsanto. Mit Gift und Genen": ... in Kanada hat der Round-up ready Mais von Monsanto alle anderen nicht transgenen Sorten wegen der Pollenkontaminierung vertrieben. - Deutschland: Versehentlich Genmais ausgesät
Im Frühjahr 2009 wurde mehrfach Genmais ausgesät, der gar nicht zugelassen war. Das Ganze wurde als Versehen dargestellt. Es beweist, dass die Technik nicht beherrscht wird - oder das die Konzerne fahrlässig bis absichtlich alles verseuchen wollen. Mehr über die illegalen Felder in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Gerade noch verhindert werden konnten weitere Aussaaten im Rheintal. BUND-Regionalverband Südlicher Oberrhein vermutet Absicht! "Versehentliches" Genfeld auch in Hessen!
Unglaublich: Verunreinigerter Mais soll stehenbleiben! - GV-Körner versehentlich im Futtermais
Bei einer Kontrolle von Futtermittel aus einem Werk in Hamburg ist nicht zugelassener gentechnisch veränderter Mais gefunden worden. Ein Landwirt in Brandenburg muss deshalb nun auf ca. sechs Tonnen Sojaschrot für seine 210 Kühe bis auf Weiteres verzichten. Die gesamte Ladung wurde durch Anordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt- und Verbraucherschutz (MLUV) gesperrt. Mehr ... - Eine GM Maissorte die in Europa illegal ist wurde in einer Lieferung von Mais-Kraftfutter im Hafen von Rotterdam (Niederlande) entdeckt. Mehr ...
- Wenn Auskreuzung nicht verhinderbar ist: Legalisierung durch Zulassung
Der besondere Fall: "Wilde" Auskreuzung von Mais in Mexico
Von besonderer Bedeutung ist die Verunreinigung der Maisvorkommen in Mexico, denn hier hat die Pflanze ihr Ursprungsgebiet. Es ist also wie eine Saatgutbank - aber in der Landschaft verteilt. Die Aussaat von gv-Mai war hier nie erlaubt, aber die Verunreinigung fand doch statt. Gefunden wurde sie eher durch Zufall. Und die Überbringer der schlechten Nachricht bekamen Ärger ...
Im Original: gv-Auskreuzung in Mexico und Vertuschungsversuche ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus "Mexiko: Spuren von gentechnisch verändertem Mais bestätigt" auf: top agrar am 13.3.2009
In Mexiko, der Wiege des Maisanbaus, haben Wissenschaftler GVO-Bestandteile in Maisproben aus den Jahren 2001 bis 2004 nachgewiesen. Unklar ist nun, wie gentechnisch veränderter Mais auf die Felder dort gelangt ist und ob die Transgene sich im Genpool der alten mexikanischen Landrassen etabliert haben, teilt bioSicherheit.de, das Portal des Bundesforschungsministeriums, mit.
So hätten Studenten bereits 2001 den Nachweis von GVO-Spuren in mexikanischen Maissorten veröffentlicht. Mehrere Wissenschaftler hätten dies allerdings wegen methodischer Unzulänglichkeiten heftig kritisiert. Diese Überheblichkeit scheint sich nun, acht Jahre später zu rächen. Anscheinend haben sich die einheimischen Maispflanzen mit gentechnisch verändertem Mais gekreuzt. Nicht geklärt ist allerdings, ob und in welchem Umfang die daraus entstandenen Pflanzen – die F1-Generation - sich wiederum mit den einheimischen Pflanzen kreuzen, die ggf. daraus entstandene F2-Generation sich ebenfalls mit den einheimischen Pflanzen kreuzt usw.
Aus dem Positionspapier des BfN (2009), "Welternährung, Biodiversität und Gentechnik" (S. 7 f.)
In Mexiko konnten Einkreuzungen von transgenem Mais in lokalen Landrassen nachgewiesen werden, obwohl zu dem Zeitpunkt ein Anbauverbot in Mexiko galt (QUIST & CHAPELA 2001; PEARCE, 2002). Es besteht die Gefahr, dass dadurch Landrassen und damit genetische Informationen für die Züchtung verloren gehen.
Unkaputtbar und schnell überall - Raps
Was es mit dem Raps auf sich hat, wissen ForscherInnen genau wie LandwirtInnen. Der kommt überall hin - und hält sich. Auskreuzung über Bienen auf andere Rapspflanzen und viele Kreuzblütler in der Natur sind ebenso Alltag wie der Durchwuchs der überwinterungsfähigen Samen. Dennoch muss alles immer wieder neu erfahren werden. Im Jahre 1995 hatte die seit 2002 zu BAYER gehörende Firma Plant Genetic Systems in einem Freilandversuch Gentech-Rapspflanzen getestet, die gegen das Herbizid Liberty mit dem Wirkstoff Glufosinat oder andere Substanzen resistent sind. Nach Beendigung des Testlaufs besprühten die ForscherInnen das Feld mit Gift, pflügten es jedes Jahr um, pflanzten Weizen oder Gerste an und kappten rigoros jeden Haln, der sich wieder zeigen wollte. Aber es nützte alles nichts. WissenschaftlerInnen der schwedischen Lund-Universität und der TU Dänemark fanden 2005 noch 38 Rapspflanzen, davon 15 Glufosinat-resistente, die aller Unbill getrotzt hatten. Nach Meinung von Tina D'Hertefeldt, einer der Autorinnen der 2008 in der Zeitschrift biology letters veröffentlichen Studie, sind die Laborfrüchte unkaputtbar: Sie machen sich bis zum Ende aller Tage nicht mehr vom Acker (Quelle: "Ticker", Beilage zur Stichwort Bayer 2/08, S. 10). Das bestätigte sich im Jahr 2010 in den USA. "Wissenschaftler hatten stichprobenartig an 5400 Straßenkilometern 406 Rapspflanzen eingesammelt, fast alle waren Gen-Pflanzen. Die Funde stammten von Orten, die weit entfernt von Raps-Anbaugebieten lagen", schrieb die FR am 9.8.2010 (S. 15).
Auszüge aus dem Text "Gen-Pflanzen halten sich hartnäckig in der Umwelt", in: Die Welt, 2.4.2008
Eine schwedische Studie belegt, was Kritiker schon immer befürchtet haben: Gen-Pflanzen sind kaum auszumerzen. Noch zehn Jahre nach Ende eines Freisetzungsversuchs mit gentechnisch verändertem Raps haben Forscher Abkömmlinge der Pflanzen auf der ehemaligen Anbaufläche gefunden. ...
Um eine Verunreinigung von nicht gentechnisch veränderten Pflanzen zu vermeiden, hatten die „Gentechnik-Bauern“ schon bei der Ernte des Raps im Herbst des Jahres besondere Vorsicht walten lassen. Und auch direkt nach der Ernte sowie in den folgenden Jahren ergriffen sie besondere Schutzmaßnahmen, um eventuell zurückgebliebene Samen zu aufzuspüren und zu beseitigen.
Doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen fanden schwedische Forscher um DHertefeldt im Jahr 2005 Überreste des Freisetzungsversuchs auf dem Feld. Insgesamt sammelten sie in drei Stunden 38 Rapspflanzen. Sie behandelten diese mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glufosinat. 15 Pflanzen überlebten diese Behandlung und tatsächlich fanden die Wissenschaftler durch weitere Analysen das eingebaute Gen für die Herbizidresistenz in den Pflanzen.
Zu den Leute, die über den Raps Bescheid wussten, gehörten sicherlich auch zwei Mitte der 90er Jahre wichtige Protagonisten der Agro-Gentechnik in Deutschland: Dr. Gerhard Waitz von der Firma AgrEvo (nach einigen Verkäufen heute bei Bayer als deren Sparte CropScience gelandet) und Prof. Wolfgang Friedt von der Uni Gießen. Was sie als Begleitpropaganda für ihre Versuchsfelder öffentlich machten, spottet jeder Beschreibung. Fangen wir mit ersterem an. AgrEvo gehörte damals zu Schering und Hoechst, die Firma betrieb Versuchsfelder wie den hoch umkämpften Acker des Gentechniklandwirts Gottfried Glöckner in Melbach (Wetterau). In einem Interview (Stern Nr. 37/1996, S. 164) behauptete Waitz: "Genmaterial kann sich immer ausbreiten, es bleibt aber in der eigenen Pflanzenart." Das ist Blödsinn, gerade Raps hat etliche Kreuzungspartner unter nahe verwandten Kreuzblütern. Dennoch ist Waitz noch harmlos. Deutlicher lügt Monsanto zum gleichen Thema: "Raps ist eine weit verbreitete Kulturpflanze, die keine Tendenz zur Invasion in Ökosystemen außerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen aufweist. Durch die eingefügten Proteine wird der neue Raps in der freien Natur nicht konkurrenzfähiger gegenüber anderen Pflanzen. Daher besitzt er keinen Selektionsvorteil, so daß das Ökosystem nicht beeinträchtigt werden kann.
Experten bewerten das Risiko einer Auskreuzung - d.h. einer Übertragung der Herbizid-Resistenz auf andere Arten - als äußerst gering. Bei Raps gibt es wildwachsende verwandte Arten, eine Auskreuzung durch Pollenflug ist daher theoretisch möglich. Dies wurde aber bisher in der freien Natur nicht beobachtet. Nach jüngsten großflächigen Versuchen in Frankreich kamen Experten zu dem Ergebnis, daß die Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung im Abstand von bis zu 500 Metern bei maximal 0,01 bis 0,03 Prozent liegen. Die gekreuzten Pflanzen wären zudem nicht weiter vermehrungsfähig." Angesichts der Bilder aus Nordamerika, wo der gv-Raps inzwischen ganze Landschaften überzieht, wirken die Worte von Monsanto nur noch bizarr ...
Doch es geht noch besser. Spitzenreiter dreister Lügen ist der Gießener Prof. Friedt.
Als er 1997 auf seiner Versuchsstation in Rauischholzhausen Felder mit gv-Raps anlegen ließ, versuchte er den aufkeimenden Protest mit öffentlichen Erklärungen zu beruhigen. Am 18.4.1997 ließ er verkünden, alles sei sicher, schließlich "kann eine Ausbreitung der neuen Eigenschaften wegen nicht gegebener Kreuzbarkeit von Raps mit Kruziferen der hiesigen Flora ausgeschlossen werden." Wenige Tage später ergänzte er gegenüber der Gießener Allgemeinen, trotz fehlenden Risikos "sei der Versuchsstandort gleichwohl so gewählt worden, dass ein Kontakt zu anderen Rapsfeldern 'nach allgemein anerkannten Kriterien' habe 'ausgeschlossen' werden können." Die Selbstverständlichkeit, mit der ein Spitzenforscher hier die allgemeine Bevölkerung für blöd hält und deshalb glaubt, sie schlicht belügen zu können, ist weit verbreitet. Die Verbreitung gezielter Falschinformationen hat für sie auch keine Konsequenzen. Friedt ist - wie andere WissenschaftlerInnen, die ständig mit Lügen ihre eigenen Projekte durchsetzen - bis heute unbeschadet weiter in der Agro-Gentechnik tätig.
Zehn Jahre später wiederholt sich die Taktik immer noch. Diesmal ist es Dr. Antje Dietz-Pfeilstetter von der Bundesbehörde BBA (heute: JKI), die mit Formulierungen wie "Raps ist ein Selbstbefruchter und im Vergleich zu Mais ist die Auskreuzungsfreudigkeit eher gering" Beruhigungspillen schmeißt. Was heißt das eigentlich umgekehrt für Mais, dass dieser schlimmer auskreuzt als Raps? Doch wenn über Mais gesprochen wird, heißt es auch immer, dass der ja kaum auskreuzuen könne ... Das Spiel ist immer gleich: "Schon in einer Entfernung von fünf bis zehn Metern vom gv-Rapsfeld geht die Auskreuzungsrate stark zurück." Noch 2007 - da waren die USA und Kanada schon großflächig vom gv-Raps überzoge - nur 3 Jahre später wurde sogar transgener Raps gefunden, der sich selbstständig in der Natur durchsetzte.
Im Original: Verharmlosungen und Lügen über Raps ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus einem Interview mit Dr. Gerhard Waitz von der Firma AgrEvo, in: Stern Nr. 37/1996 (S. 164)
Besteht die Gefahr, daß sich genmanipuliertes Erbmaterial unkontrolliert ausbreitet?
Die Risiken sind bei gentechnisch veränderten Pflanzen nicht höher als bei herkömmlich gezüchteten Arten.
Aus „Gen-Rapsfeld der Universität mutwillig zerstört“, in: Gießener Allgemeine, 29.4.1997
In Rauischholzhausen hätte gentechnisch verändertes Saatgut im Vergleich zu anderen Sorten unter verschiedenen „Krankheitsüberwachungs-Regimen“ getestet werden sollen, sagte Friedt gestern. Die gentechnisch gezüchteten Hybride – die Ergebnisse von Kreuzungen – seien bereits einem Freisetzungsverfahren unterzogen worden, in dem die „Unbedenklichkeit“ gegenüber der Aussaat und dem Anbau des Materials „bereits hinreichend nachgewiesen“ worden sei. Dem von der EU genehmigten „Inverkehrbringen“ sei der Versuchsstandort gleichwohl so gewählt worden, dass ein Kontakt zu anderen Rapsfeldern „nach allgemein anerkannten Kriterien“ habe „ausgeschlossen“ werden können: als Abstand seien 1000 Meter gewählt worden, die auch für die Saatgutproduktion bei Fremdbefruchtern herangezogen werden. ...
Friedt betonte gestern noch einmal, daß aufgrund der technischen Möglichkeiten des Versuchsfeldes ein Verlust an Samenkörnern praktisch auszuschließen sei.
Aus der Information „Neue Wege gehen: Gentechnisch veränderter Winterraps ist ebenso sicher wie herkömmlich gezüchteter Raps“ der Firma Monsanto, August 1997
Umfangreiche Analysen und strikte Kontrolluntersuchungen durch die Behörden in mehreren Ländern bestätigen die Sicherheit der neuen Rapspflanze für Mensch, Tier und Umwelt. Aufgrund des positiven Sicherheitsprofils wurde der gentechnisch veränderte Raps in Kanada bereits 1996 auf rund 30.000 Hektar kommerziell angebaut. ...
Raps ist eine weit verbreitete Kulturpflanze, die keine Tendenz zur Invasion in Ökosystemen außerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen aufweist. Durch die eingefügten Proteine wird der neue Raps in der freien Natur nicht konkurrenzfähiger gegenüber anderen Pflanzen. Daher besitzt er keinen Selektionsvorteil, so daß das Ökosystem nicht beeinträchtigt werden kann.
Experten bewerten das Risiko einer Auskreuzung - d.h. einer Übertragung der Herbizid-Resistenz auf andere Arten - als äußerst gering. Bei Raps gibt es wildwachsende verwandte Arten, eine Auskreuzung durch Pollenflug ist daher theoretisch möglich. Dies wurde aber bisher in der freien Natur nicht beobachtet. Nach jüngsten großflächigen Versuchen in Frankreich kamen Experten zu dem Ergebnis, daß die Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung im Abstand von bis zu 500 Metern bei maximal 0,01 bis 0,03 Prozent liegen. Die gekreuzten Pflanzen wären zudem nicht weiter vermehrungsfähig. Auskreuzungen zu konventionellen Raps-Pflanzen könnten zwar stattfinden, Untersuchungen haben jedoch ergeben, daß die Wahrscheinlichkeit einer solchen Merkmalsübertragung bei einer Entfernung von 20 Metern bereits weniger als 0,2 Prozent beträgt. Nachkommen dieser Kreuzungen sind nicht oder nur sehr eingeschränkt vermehrungsfähig. Selbst wenn eine Auskreuzung stattfände, würde dies das positive Sicherheitsprofil nicht einschränken, weil von diesen Pflanzen keine Gefährdung für Mensch, Tier und Umwelt ausgeht. Um im Rahmen der Freilandversuche zu gewährleisten, daß eine Auskreuzung nicht stattfindet, umgibt das Versuchsfeld eine sechs Meter breite Mantelsaat mit herkömmlichem Raps als „Pollenfänger". Darauf folgt ein 50 Meter breiter Streifen, auf dem kein Raps angebaut wird.
Aus einer „Erklärung zum Feldversuch mit gentechnisch gezüchtetem Raps auf dem Gelände des Lehr- und Versuchsbetriebes in Rauischholzhausen“ vom 18.4.1997, Autor: Prof. W. Friedt (Uni Gießen) ++ gesamt 2 Seiten
Bezüglich gentechnisch übertragener Herbizid-Resistenz hat zudem eine umfangreiche Diskussion zur Technologiefolgeabschätzung stattgefunden, die zu dem Ergebnis gekommen ist, daß keine Gefährdung der Bevölkerung bzw. nachhaltige Beeinträchtigung von Ökosystemen zu erwarten ist. Insbesondere kann eine Ausbreitung der neuen Eigenschaften wegen nicht gegebener Kreuzbarkeit von Raps mit Kruziferen der hiesigen Flora ausgeschlossen werden.
Aus einem Genehmigungsbescheid für Rapsversuchsfelder am 22.7.1998 (S. 34)
Selbst wenn die Möglichkeit einer Hybridisierung zwischen Brassica napus und einer in der Nähe der Freisetzung wachsenden verwandten Art gegeben ist, bedeutet die geringe Widerstandsfähigkeit und die hohe Sterilität der Hybride im allgemeinen, dass diese Hybride und ihre Nachkommen weder in einem landwirtschaftlichen noch natürlichen Lebensraum überleben werden
Dr. Antje Dietz-Pfeilstetter von der Bundesbehörde BBA (heute: JKI) im Interview
Raps ist ein Selbstbefruchter und im Vergleich zu Mais ist die Auskreuzungsfreudigkeit eher gering. Eine Fremdbefruchtung findet selbst bei direktem Pflanzenkontakt nur zu 25 bis 30 Prozent statt. In Freilandversuchen, wo wir gv- und nicht-gv- Raps direkt benachbart angebaut haben, fanden wir in der Kontaktzone nur etwa ein bis zehn Prozent gv-Raps im nicht-gv-Rapsfeld. Schon in einer Entfernung von fünf bis zehn Metern vom gv-Rapsfeld geht die Auskreuzungsrate stark zurück.
Ab 2000: Immer wieder gv-verseuchtes Raps-Saatgut auf vielen Äckern
Die Serie der unkontrollierten und illegalen Auskreuzungen Raps ist lang. Dokumentiert ist selbst auf dem gentechnikfreundlichen Portal TransGen - wenn auch dort verharmlosend - die versehentlicher Ausbringung auf ca .300 ha Fläche im Jahr 2000.
2005 wurde dann bekannt, da bis dahin geheim gehaltene Felder mit gv-Raps außer Kontrolle geraten waren. Zunächst wurden Informationen auch auf Nachfrage verweigert: "Das Bundessortenamt sah sich trotz mehrfacher Anfragen der FR nicht in der Lage, Details zu den Aussaaten zu nennen. ... Allerdings bezeichnete es ein Sprecher des Amtes als "naheliegend", dass der Raps, der letztlich allerdings keine Zulassung bekommen hatte, an mehr als nur zwei Orten ausgesät worden sei", schrieb die FR am 24.11.2006.
Es ging Schlag auf Schlag weiter. 2007 wurde gv-Raps erneut großflächig gestreut. Diesmal waren ca. 1500 ha betroffen. Mit Folgen: "In allen Bundesländern, in denen das betroffene Saatgut bereits auf den Feldern ausgesät worden war, ordneten die zuständigen Landesbehörden unverzüglich das Vernichten des Aufwuchses durch Umbrechen der Felder oder durch Spritzen eines glyphosathaltigen Herbizides mit anschließendem Umbrechen der Felder an. Auf den betroffenen Flächen darf in den kommenden ein bis zwei Jahren kein Rapsnachbau betrieben und es müssen Nachkontrollen in diesen Jahren durchgeführt werden." Die genaue Herkunft der gv-Verunreinigung und der Weg, wie es in das Saatgut gelangen konnte, blieben unklar. Im WDR sagte der Geschäftsführer des Pflanzenzuchtunternehmens, "ihm sei völlig unklar, wie die Lieferung verunreinigt werden konnte. Gegenüber WDR.de stellte er klar, dass sein Unternehmen nicht mit gentechnisch verändertem Saatgut arbeite. Dies sei in Europa verboten. Zudem werde jede Liefereinheit vor dem Verkauf von zwei externen Laboren untersucht. Dies sei auch hier der Fall gewesen. "Beide Labore haben keine gentechnisch veränderten Organismen gefunden", so Lüdecke." Agro-Gentechnik zeigte sich als das, was es ist: Unverhersagtbar, unkontrollierbar. Doch die typische Konsequenz war wieder: Grenzwerte erhöhen. "Ungeachtet der Zweifel am Messergebnis des Ministeriums äußerte der Geschäftsführer der 'Deutschen Saatveredelung' die Hoffnung, dass dieser Fall die Politik 'wachrüttelt'. Nach seiner Einschätzung ist es möglich, dass Verunreinigungen als 'Folgen genehmigter Freisetzungsversuche in den 90er Jahren' auftreten. Daher plädiert er statt für ein absolutes Verbot von gentechnisch verändertem Raps für einen Schwellenwert von 0,1 Prozent." Jede Panne wird von den VersursacherInnen der gv-Ausbreitung noch für die Durchsetzung ihrer Profiteinteressen genutzt. Der BUND blickte düster in die Zukunft der Gentechnikfreiheit: "Dass ein Saatgutzüchter, der selber jahrelang Genraps zu Versuchszwecken angebaut hat, eine ungewollte Ausbreitung des genmanipulierten Saatguts nicht verhindern kann, bestätigt unsere Befürchtung, dass die Anwendung von Gentechnik über kurz oder lang zu einer schleichenden Kontamination der Ackerflächen und der Natur führt“.
Im Original: Rapsauskreuzungen, Runterspielen und Vertuschen ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Verharmlosung auf TransGen am 19.5.2000
In Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern haben Landwirte in diesem Jahr unwissentlich Raps ausgesät, der zu einem geringen Anteil gentechnisch verändert ist. Das Saatgut stammt aus Kanada. Vermutlich hat es sich dort mit dem in Europa nicht zugelassenen gv-Raps vermischt.
Schon Mitte April wurden in der konventionellen Sommerraps-Sorte Hyola des niederländisch-britischen Saatgutunternehmens Advanta Seeds Bestandteile aus gentechnisch verändertem Raps gefunden - in einem Anteil zwischen 0,03 und 1 Prozent. In Deutschland wurden bisher zwei Tonnen des betroffenen Saatguts ausgeliefert und auf einer Fläche von 300 ha ausgesät - in ähnlichen Mengen auch in Frankreich und Schweden. In Großbritannien ist der Hyola-Raps bereits 1999 auf 9000 ha angebaut worden, in diesem Jahr auf 4700 ha.
Ursache unklar. Wie der Gen-Raps in das konventionelle Saatgut gelangt ist, steht noch nicht fest. Einiges deutet darauf hin, dass die zur Saatgutproduktion ausgebrachten Pflanzen durch Pollen der auf benachbarten Feldern blühenden gv-Raps befruchtet worden sind. ...
Saatgut: 100%-Reinheit gibt es nicht. Dass Pflanzen-Saatgut nicht 100% "sortenrein" sein kann, ist unabhängig von der Problematik gentechnischer "Verunreinigungen" bekannt. Es ist nie auszuschließen, dass andere Sorten der gleichen Pflanzenart auf die ein oder andere Art in das kommerziell angebotene Saatgut gelangen: sei es von Feldern in der Nachbarschaft, durch Vermischung beim Transport oder Abpacken. Der Fremdanteil lässt sich zwar durch größere Abstände zwischen den Feldern und technische Vorkehrungen minimieren, ganz auszuschalten ist er jedoch nicht. Üblicherweise garantieren Saatgutherstellen den Landwirten eine Sortenreinheit von 98%. ...
Die Regierungen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien haben erklärt, der bereits ausgesäte "gen-verunreinigte" Raps könne auf den Felder bleiben, da er "keine Gefahr für die Umwelt" darstelle. ...
In Deutschland und anderen europäischen Ländern wird nach dem "gen-verunreinigten" Raps gefahndet, als sei es eine hochgiftige Chemikalie. Inzwischen ist bekannt, dass die in Kanada vermehrte Rapssorte Hyola nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ausgesät wurde. Insgesamt sollen 2,1 t ausgeliefert worden sein. Die Angaben über den Anteil gentechnisch veränderter Rapssamen schwanken zwischen 0,03 und 1%. ... (Zusatz am 27.5.2000)
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat im Eifelstädtchen Mechernich die Ernte zweier Rapsfelder von 3,5 ha aufgekauft und vernichten lassen. Das Verterinäruntersuchungsamt Detmold hatte Hinweise auf gv-Raps gefunden. Für Bundeslandwirtschaftsminister Funke ist die versehentliche Aussaat von GVO-haltigem Raps "kein gravierendes Problem". (Zusatz am 5.6.2000)Aus "Genraps ,geheim' angebaut, in: FR, 24.11.2006 (S. 10)
In Deutschland wurde ohne Wissen von Anliegern nicht nur gentechnisch veränderter Mais, sondern auch Gen-Raps ausgesät. ...
Doch ob sich die von BUND und Bioland als "Geheim-Anbau" bezeichneten Aussaaten bundesweit auf zwei Orte beschränkte, wie eine Verwehung auf Nachbarfelder verhindert wurde und ob es Nachkontrollen gab, bleibt offen: Das Bundessortenamt sah sich trotz mehrfacher Anfragen der FR nicht in der Lage, Details zu den Aussaaten zu nennen. Eine umfassende Auskunft müsse auf höherer Ebene abgestimmt werden.
Allerdings bezeichnete es ein Sprecher des Amtes als "naheliegend", dass der Raps, der letztlich allerdings keine Zulassung bekommen hatte, an mehr als nur zwei Orten ausgesät worden sei.
Rechts: Scan aus Gießener Allgemeinen vom 25.11.06
Mehr Infos im Interview mit Dr. Broder Breckling zur RapsauskreuzungLinks: Aus der Frankfurter Rundschau, 31.8.2007 (Hessenteil D4)
Pressemitteilung des BVL am 24.10.2007 zur Verunreinigung mit GV-Raps (Quelle)
Gentechnisch veränderter Raps:
Raps-Saatgut-Verunreinigung bei der Deutschen Saatveredelung (DSV)
In Nordrhein-Westfalen wurden bei der Überprüfung von Saatgut im Zuge der Saatgutanerkennung in je einer Partie der Sorten Taurus und Oase geringe Anteile (0,03 Prozent) von gentechnischer Veränderung nachgewiesen. Entgegen der Vereinbarung mit der Saatgutwirtschaft war Saatgut der betroffenen Partien vor dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse in den Handel gebracht und an verschiedene Bundesländer ausgeliefert worden. Die Saatgutfirma wurde umgehend in Kenntnis gesetzt und hat Rückrufaktionen veranlasst. Teilweise war das Saatgut jedoch bereits ausgesät worden.
Von der betroffenen Partie der Sorte Oase waren 301 Einheiten ausgeliefert worden. Von diesen Einheiten waren bereits vier in Bayern an vier Betriebe geliefert und auf insgesamt 7,5 Hektar ausgesät worden. Die restlichen Einheiten wurden rechtzeitig vor der Aussaat zurückgezogen.
Von der betroffenen Partie der Sorte Taurus waren 809 Einheiten ausgeliefert worden. Davon waren 404 Einheiten auf 67 Betrieben in den Bundesländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein auf insgesamt etwa 1300 Hektar bereits ausgesät worden. Die restlichen Einheiten konnten rechtzeitig vor der Aussaat zurückgenommen werden. In Hessen war auf 38 Hektar in zwei Betrieben, in Mecklenburg-Vorpommern auf etwa 650 Hektar in 17 Betrieben, in Niedersachsen auf 221 Hektar in 28 Betrieben, im Saarland auf 15 Hektar in einem Betrieb, in Sachsen-Anhalt auf 86 Hektar in fünf Betrieben und in Schleswig-Holstein auf etwa 300 Hektar in 20 Betrieben ausgesät worden.
In allen Bundesländern, in denen das betroffene Saatgut bereits auf den Feldern ausgesät worden war, ordneten die zuständigen Landesbehörden unverzüglich das Vernichten des Aufwuchses durch Umbrechen der Felder oder durch Spritzen eines glyphosathaltigen Herbizides mit anschließendem Umbrechen der Felder an. Auf den betroffenen Flächen darf in den kommenden ein bis zwei Jahren kein Rapsnachbau betrieben und es müssen Nachkontrollen in diesen Jahren durchgeführt werden.
Aus "EU stellt Gen-Mais in Frage", in: FR, 31.10.2007 (S. 16)
Wie heikel die Gentechnik ist, offenbart die unbeabsichtigte Aussaat von gentechnisch kontaminierten Raps der Deutschen Saatveredelung in diesem Herbst: Der wegen der Verunreinigung illegale Raps (Gen-Raps ist in der EU tabu) war etwa in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen auf 1500 Hektar ausgesät worden.
Aus einem WDR-Bericht vom 1.9.2007 ++ Radiobeitrag dazu
Der Geschäftsführer des Pflanzenzuchtunternehmens, Christoph Lüdecke, hatte zunächst gesagt, ihm sei völlig unklar, wie die Lieferung verunreinigt werden konnte. Gegenüber WDR.de stellte er klar, dass sein Unternehmen nicht mit gentechnisch verändertem Saatgut arbeite. Dies sei in Europa verboten. Zudem werde jede Liefereinheit vor dem Verkauf von zwei externen Laboren untersucht. Dies sei auch hier der Fall gewesen. "Beide Labore haben keine gentechnisch veränderten Organismen gefunden", so Lüdecke. ...
Insgesamt wurden von dem fraglichen Saatgut 800 Einheiten zu jeweils zehn Kilo ausgeliefert. Nach der Rückrufaktion, die das Unternehmen nach dem Befund des Ministerium am Montag (27. August) startete, sind nach Angaben von Lüdecke 3.000 Kilogramm Winterraps zurückgekommen. Die restlichen 5.000 Kilogramm seien auf etwa 1.500 Hektar Land ausgesät worden, der größte Teil in Mecklenburg-Vorpommern.
Die typische Konsequenz: Grenzwerte erhöhen ...
Ungeachtet der Zweifel am Messergebnis des Ministeriums äußerte der Geschäftsführer der "Deutschen Saatveredelung" die Hoffnung, dass dieser Fall die Politik "wachrüttelt". Nach seiner Einschätzung ist es möglich, dass Verunreinigungen als "Folgen genehmigter Freisetzungsversuche in den 90er Jahren" auftreten. Daher plädiert er statt für ein absolutes Verbot von gentechnisch verändertem Raps für einen Schwellenwert von 0,1 Prozent.
Gleiche Positionen im Bericht der Main-Spitze am 30.8.2007
Ein Saatgut-Züchter aus dem westfälischen Lippstadt hat gentechnisch verunreinigte Rapssaat nach Rheinland-Pfalz, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen geliefert. Das Pflanzenzuchtunternehmen „Deutsche Saatveredlung“ (DSV) habe einen Teil der Lieferungen zurückgerufen, berichtete DSV-Vorstand Christoph Lüdecke heute. Auf bis zu 1500 Hektar könne das mit 0,03 Prozent gentechnisch verunreinigte Saatgut aber bereits in die Erde gebracht sein. Das Saatgut sei bei internen Proben nicht als gentechnisch verunreinigt aufgefallen.
Entdeckt wurde die Verunreinigung durch eine Untersuchung des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums. Am Montag sei sein Unternehmen informiert worden. „Wir haben daraufhin sofort eine Rückruf-Aktion gestartet. Allerdings geht die Rapsaussaat derzeit zu Ende, so dass schon viel Saatgut von den Händlern an die Bauern gegangen ist.“ Nach Angaben Lüdeckes müssten die Landwirte das bereits ausgebrachte Saatgut voraussichtlich nach der Keimung sofort wieder unter die Erde bringen. ...
Nach seinen Angaben ist noch völlig unklar, wie der gentechnisch veränderte Anteil in die Lieferungen von insgesamt 800 Einheiten zu jeweils rund zehn Kilo gekommen sei. „Über unseren Produktionsprozess ist das auszuschließen, wir verwenden in Europa nur konventionellen Raps“, sagte er. Nach seiner Einschätzung seien Messfehler nicht auszuschließen. Es sei aber auch möglich, dass es sich bei den Verunreinigungen „um die Folgen genehmigter Freisetzungsversuche in den 90er Jahren“ handele. Deshalb forderte er statt des jetzigen absoluten Verbotes der Ausbringung gentechnisch veränderter Rapssaat einen Schwellenwert von 0,1 Prozent. „Die Diskussion in Europa ist gegen gentechnisch veränderte Organismen, aber da schon Freiland-Versuche gelaufen sind, muss man einen Schwellenwert festlegen.“
BUND Nordrhein-Westfalen kommentiert das in einer Pressemitteilung am 6.9.2007
„Dass ein Saatgutzüchter, der selber jahrelang Genraps zu Versuchszwecken angebaut hat, eine ungewollte Ausbreitung des genmanipulierten Saatguts nicht verhindern kann, bestätigt unsere Befürchtung, dass die Anwendung von Gentechnik über kurz oder lang zu einer schleichenden Kontamination der Ackerflächen und der Natur führt“, so Friedrich Ostendorff, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND NRW. ...
Nach derzeitigem Kenntnisstand enthielten sowohl Partien der Rapssorte ‚Taurus’ als auch der Sorte ‚Oase’ gentechnisch veränderte Rapssamen, die keinerlei Zulassung für den Anbau haben. Sie wurden an Landwirte in mehreren anderen Bundesländern, aber auch an zwei Bauern in NRW verkauft und größtenteils bereits ausgesät.
Pressemitteilung der Grünen Hessen dazu (Quelle)
Effizientere Kontrollen und die Vernichtung des gentechnisch verunreinigten Rapsaatgutes fordert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Umweltminister Dietzel (CDU) nachdem gestern bekannt wurde, dass gentechnisch verunreinigtes Rapssaatgut auch an hessische Landwirte ausgeliefert und bereits in großen Mengen ausgesät wurde. Zudem verlangen DIE GRÜNEN, dass die betroffenen Landwirte nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, sondern der Verursacher für die Kosten aufkommt. 'Es muss sofort herausgefunden werden, wo dieser Raps ausgesät wurde. Bereits aufgegangene oder noch aufgehende Pflanzen müssen sofort untergepflügt werden.
Die betroffenen Flächen müssen noch mindestens fünf Jahre unter Beobachtung bleiben, um weitere Verunreinigungen durch gentechnischen Ausfallraps zu verhindern', fordert der verbraucherschutzpolitische Sprecher der GRÜNEN, Martin Häusling.
Zudem kritisieren DIE GRÜNEN, dass in Hessen nur Sommerrapssaatgut und nicht Winterraps auf gentechnische Verunreinigungen untersucht werde. 'Das Argument Dietzels, Saatgut von Winterraps könne nicht gentechnisch verunreinigt sein, da es aus Europa stamme, stimmt also nicht.' In Europa sind offiziell keine gentechnisch veränderten Rapssorten zugelassen.
'Fakt ist, dass die hessischen Kotrollbehörden offensichtlich Lücken haben und die Einschätzung Dietzels fahrlässig falsch ist. Wir wollen wissen, welche Verbesserungen der Kontrollen die Landesregierung aus diesem Vorfall zieht', fragt Martin Häusling. In diesem Zusammenhang erinnern DIE GRÜNEN daran, dass erst im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass in Hessen in den Jahren 2000 und 2001 Freisetzungen mit gentechnisch verändertem Raps durchgeführt wurden, von denen die Öffentlichkeit nichts wusste. 'Wir wollen auch wissen, ob es zu diesen Vorgängen einen Zusammenhang gibt.'
Mehr Fälle: gv-Raps an Stellen, wo er nicht hingehört
- Kanada: Gen-Raps überall
Seit dem großflächigen Anbau von genmanipuliertem Raps kann in Kanada kein gentechnikfreier Raps mehr angebaut werden. Raps kreuzt über extrem weite Distanzen aus, Untersuchungen wiesen Pollen noch in 26 km Entfernung nach. Angesichts von fünf Millionen Hektar Gen-Raps ist auch die Produktion von gentechnikfreiem Rapshonig unmöglich geworden. Bauern und Imker haben ihre Wahlfreiheit verloren. - Australien: Kontamination durch US-Raps
In konventionellem Raps-Saatgut des Bayer-Konzerns wurden 2005 in Australien Verunreinigungen mit dem Gen-Konstrukt Topas 19/2 gefunden. Es macht den Raps resistent gegen das Bayer-Totalherbizid „Liberty“. Das kontaminierte Saatgut wurde in mehreren Bundesstaaten (Victoria, Western Australia, Südaustralien) gefunden, die z.T. langjährige Anbauverbote für Genpflanzen erlassen hatten. Das Saatgut stammte aus den USA. (Quelle: Faltblatt "Gen-Pflanzen außer Kontrolle" des Umweltinstituts München) - USA: Transgener Raps setzt sich selbständig in der Landschaft durch (August 2010)
Im Original: Dabei war das zu erwarten ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus Marcus Lemke (2002): "Gentechnik - Naturschutz - Ökolandbau", Nomos in Baden-Baden (S. 24)
Untersuchungen in Dänemark haben gezeigt, dass bereits nach 2 Generationen der Hybridisierung und Introgression von herbizidtolerantem Raps (Brassica napus) mit einer nahe verwandten Wildpflanze (Brassica campestris) fertile unkrautartige herbizidresistente Hybridpflanzen aufgetreten sind, was auf eine höhere als bisher vermutete Auskreuzungswahrscheinlichkeit hinzudeuten scheint.
Aus dem Positionspapier des BfN (2009), "Welternährung, Biodiversität und Gentechnik" (S. 7 f.)
Dafür soll ein Beispiel aus Kanada kurz dargestellt werden: Hier führte der großflächige Anbau von transgenem herbizidresistenten Raps dazu, dass dreifach herbizidresistenter Raps aufgefunden wurde. (Beckie et al. 2003). Neben dem damit verbundenen Problem der Durchwuchskontrolle, mit einem erhöhten Herbizideinsatz, musste als Folge der Anbau von Bioraps oder zertifiziertem gentechnikfreien Raps in Kanada eingestellt werden (Phillips 2003). Raps besitzt zusätzlich ein hohes Invasionspotenzial, da die Samen lange überdauern können. ...
Aus dem Greenpeace-Text "Gen-Raps in Deutschland außer Kontrolle" vom 31.8.2007
Gen-Raps birgt in vielfacher Hinsicht Gefahren und ist nicht in den Griff zu bekommen. Brendel warnt:So bleiben Rapskörner über viele Jahre hinweg im Boden keimfähig. Außerdem kann sich Rapspollen über extrem weite Entfernungen ausbreiten. Britische Wissenschaftler haben Auskreuzungen in bis zu 26 Kilometer Entfernung nachgewiesen.
Der Pollen kann durch Insekten, wie Bienen und Käfer, über weite Entfernungen transportiert werden. So kann sich der Gen-Raps nicht nur in benachbarte Rapsfelder, sondern auch in artverwandte Wildpflanzen, wie Senfarten, Hederich oder Rübsen, auskreuzen, die Kilometer entfernt blühen. Diese Gefahr ist besonders hoch, weil Bienen Rapspollen und -nektar als Futter lieben. Das führt zu weiteren unerwünschten Folgen: Über Honigbienen kann der Gen-Raps in unsere Lebensmittel gelangen.
Gerichtsentscheid:
Wo Auskreuzung vorkommen kann, muss Ernte der angrenzenden Felder vernichtet werden!
Aus einem Urteil des OVG des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster am 27. Juli 2000 (Az. 21 B 1125/00)
Der Antragsteller baute auf seinen unmittelbar an die Freisetzungsfläche grenzenden Wirtschaftsflächen konventionellen, gentechnisch nicht veränderten Raps an. Im Februar 2000 teilte die Antragsgegnerin den Antragsteller ihre Einschätzung mit, der Raps könne von Einkreuzungen gentechnisch veränderten Erbgutes betroffen sein und äußerte die Ansicht, eine Veräußerung des Erntegutes sei in diesem Fall genehmigungspflichtig. Kurz vor der vom Antragsteller beabsichtigten Ernte erließ die Antragsgegnerin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung eine auf § 26 Abs. l GenTG gestützte Ordnungsverfügung, mit der sie dem Antragsteller untersagte, den in einem Abstand von 50 Metern zur gentechnischen Freisetzungsfläche geernteten und keimungsfähigen Raps in den Verkehr zu bringen (l.), ihm aufgab, das betreffende Erntegut innerhalb von 3 Tagen nach der Ernte keimungsunfähig zumachen (2.) und ihn aufforderte. Erntearbeiten 3 Werktage vor ihrer Durchführung anzuzeigen (3.). Sie begründete die Verfügung damit, daß das Erntegut gentechnisch veränderte Organismen enthalte, nachdem es durch Bestäubungsvorgänge während der Vegetationsperiode zu Auskreuzungen gentechnisch veränderten Erbgutes von den Versuchspflanzen auf die Rapspflanzen des Antragstellers gekommen sei. Bei der Weitergabe dieses Erntegutes an Dritte handele es sich um Inverkehrbringen, für das der Antragsteller nach § 14 Abs. l Nr. 2 GenTG einer Genehmigung bedürfte, über die er nicht verfüge. ...
Die nach 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung fällt zu Lastendes Antragstellers aus. Das öffentliche Interesse an einem Vollzug von Ziffer l. der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 13. Juli 2000, mit der diese dem Antragsteller das Inverkehrbringen des in einem Abstand von 50 Metern zur gentechnischen Freisetzungsfläche der A. C. GmbH auf dem Grundstück in B. , Flur 1, Flurstück 177 geernteten und keimungsfähigen Rapses untersagt hat, überwiegt das Interesse des Antragstellers daran, das fragliche Erntegut noch vor einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verfügung in einem Hauptsacheverfahren an Dritte abzugeben. ...
Bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - zumal angesichts der vom Antragsteller geltend gemachten besonderen Eilbedürftigkeit - allein möglichen und gebotenen summarischen Beurteilung der Sach- und Rechtslage sind durchgreifende, ein Offensichtlichkeitsurteil rechtfertigende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Verfügung nicht ersichtlich. Auch die Bewertung der beiderseitigen Interessen im Übrigen fällt angesichts der Basisrisiken und Gefahren des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Nutzpflanzen zu Lasten des Antragstellers aus. ...
Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand ist davon auszugehen, daß das streitbefangene Erntegut gentechnisch veränderte Organismen in Form von (im Gegensatz zu dem vom Antragsteller mehrfach angesprochenen Rapsblütenhonig) vermehrungsfähigen (vgl. § 3 Nr. l GenTG) Rapssamen enthält, die sich nach der Bestäubung gentechnisch nicht veränderter Rapspflanzen des Antragstellers mit Pollen von gentechnisch veränderten Rapspflanzen auf dem Freisetzungsgelände gebildet haben und demzufolge gentechnisch verändertes Erbgut enthalten. Das Stattfinden solcher Aus- und Einkreuzungsvorgänge in der näheren Umgebung von Freisetzungsflächen ergibt sich bereits aus der Freisetzungsgenehmigung des Robert-Koch-Instituts; die Antragsgegnerin verweist insofern zusätzlich auf naturwissenschaftliche Veröffentlichungen. Auch der Antragsteller geht in seiner Beschwerdeerwiderung davon aus, daß ein Teil der von ihm geernteten Rapspflanzen gentechnisch verändert sei, weil sie gentechnisch verändertes Erbgut enthielten. Davon, daß es sich bei solcherart veränderten Rapssamen um gentechnisch veränderte Organismen im Sinne von §3 Nr. 3 GenTG handelt, sind der Antragsteller und die Antragsgegnerin im bisherigen Verfahren übereinstimmend ausgegangen. ...
Hiernach stellt das Erntegut des Antragstellers ein Produkt dar, das gentechnisch veränderte Organismen enthält; ...
Auch im Übrigen begründen die vom Antragsteller vorgebrachten Gesichtspunkte,
- daß er die Einkreuzungen nicht gezielt vorgenommen habe, sondern von ihnen zufällig betroffen worden und aufgrund dessen in eine "ausweglose Lage" ohne die Möglichkeit eigener Abhilfe geraten sei,
- daß genehmigte Freisetzungen nach § 23 GenTG ohne Abwehrmöglichkeit geduldet werden müßten und
- daß es ihm aus zeitlichen und/oder wirtschaftlichen Gründen unmöglich gewesen sei, eine Genehmigung für ein Inverkehrbringen zu erlangen,
keine in einem Eilverfahren festzustellende Offensichtlichkeit dafür, daß Fallkonstellationen der vorliegenden Art oder jedenfalls der hier gegebene Fall wegen "funktioneller Ungeeignetheit" oder Unverhältnismäßigkeit von dem in § 14 GenTG vorgesehenen Genehmigungserfordernis im Wege einer teleologischen Reduktion ausgenommen werden müßten.
Mehr zu Raps
- Presseinfo zu Raps von Naturland
- Felder sind von genverändertem Raps kaum mehr zu befreien, auf: Telepolis am 3.4.2008
Honig, Bienen, Imkerei
Vorab: Wie sie lügen ...
In ihrer Verzweifelung, für Bienen und die Imkerei überhaupt gar keine Beruhigungsstrategie oder irgendeinen Schutz vor gentechnischer Verunreinigung bieten zu können, greifen die ProtagonistInnen der Agro-Gentechnik - wie üblich - zum Mittel der Lüge und Verharmlosung. Das geht soweit, dass sie allen Ernstes einfach behaupten, Bienen würden Mais nicht anfliegen. Oder zumindest nur ganz selten. Das ist aber falsch: Eine Studie aus der Schweiz belegt, dass die Bienen Mais in dessen Blütezeit sogar als häufigste Pflanze anfliegen, weil der Pollen sehr eiweißhaltig ist und in der ausgeräumten Landschaft kaum Alternativen bestehen. Die Bienen sammeln den Pollen auch gezielt, also nicht nur als versehentliche Mitnahme wie bei vielen anderen Blüten.
Zweite Ausrede ist, die Verunreinigung bliebe ja unter dem Grenzwert von 0,9 Prozent - der jedoch für Honig gar nicht gilt. So räumt die KWS in einer Werbebroschüre die Verunreinigungsgefahr zwar ein, behauptet aber, dass diese unter 0,9% liegen würde und daher egal sei. Was der Konzern besser weiß (siehe auch zitierte Urteile): Der Grenzwert bei Honig liegt bei 0%!
Im Original: Probleme wegdiskutieren oder leugnen ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Auszüge von der Seite "Gen-Mais: Eine Gefahr für Bienen und Honig?" auf TransGen
Aber selbst wenn deutlich mehr gv-Mais angebaut würde - Pollen von gv-Mais wird in der Regel nicht im Honig zu finden sein. Das hat einen einfachen Grund: Mais ist für Bienen kaum attraktiv. ...
Muss Honig gekennzeichnet werden, wenn der darin enthaltene Pollen von gv-Pflanzen stammt? Nach derzeitiger Rechtslage: nein. Pollen aus gv-Pflanzen kann als "technisch unvermeidbare" Beimischung verstanden werden.
TransGen weiß es besser: Im nächsten Absatz steht nämlich das genaue Gegenteil.
Gv-Pflanzen, die in der EU nicht zugelassen sind, dürfen auch nicht in Spuren in Lebens- oder Futtermitteln vorhanden sein. Das gilt auch für Pollenbeimischungen im Honig.
Aus der Broschüre "Grüne Gentechnik" der KWS Saat AG: "Generell ist der Mais für Bienen nicht besonders attraktiv. Mais bildet keinen Nektar und trägt somit nicht zu Honigbildung bei. Der Gesamt-Pollenanteil im Honig beträgt lediglich bis zu 0,5% und wiederum sind hiervon nur maximal 7% Maispollen, das heißt weniger als 0,05% des Honigs sind Maispollen. Der Wert liegt weit unter dem Grenzwert für eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Bestandteile von 0,9 %."
Alles nicht nachweisbar ... Augen zu und durch!
Aus einem Brief von Christoph Tebbe*, Versuchsleiter bei der Erforschung der Umweltauswirkung von gv-Mais in Braunschweig, 18.5.2009, an Imker der Umgebung:
Nach unserem Kenntnisstand ist durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 11.2.2009 bereits festgestellt worden, dass die Verkehrsfähigkeit von Honig der geringe Menge von Pollen aus gentechnisch veränderten Sorten enthält, nicht beeinträchtigt. Ihre Bedenken erscheinen uns auch aus biologischer Sicht nicht begründet. Die Wahrscheinlichkeit, dass Maispollen der von uns untersuchten veränderten Maissorte in nachweisbaren Mengen in Honig aus der Umgebun gelangen, ist extrem gering.
*Tebbe wurde 2009 als einer von vier deutschen sogenannten WissenschaftlerInnen zur EU-Kommission für gentechnik verändere Nahrungsmittel (EFSA) entsandt. Die anderen drei sind ebenfalls BefürworterInnen der Gentechnik.
Dramatische Situation für Bienen und ImkerInnen
Mit der Frage, ob die Imkerei existentiell durch den Anbau gentechnisch manipulierter Pflanzen gefährdet ist, hat sich David Goertsches in seiner im Winter 2008/09 eingereichten Diplomarbeit befasst. Er kommt zu einem eindeutigen Urteil.
In der Arbeit wird festgestellt, dass zum Teil gravierende Probleme bereits offensichtlich sind bzw. bei einem ausgeweiteten Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen noch bevorstehen. Es deutet sich an, dass eine von der EU und der Bundesregierung angestrebte Koexistenz unter Einbeziehung der Imkerei aufgrund der enormen Flugradien der Bienen nur schwer oder gar nicht zu realisieren ist.
Die Imker wie auch die Vorstände der Imkervereinigungen (D.I.B, DBIB, epba) schätzen ihre Lage bezüglich der Gentechnik, vorsichtig ausgedrückt, als existenzbedrohend ein. Der Konsument kann durch seine Kaufentscheidung in dieser Fragestellung als Schlüsselfigur angesehen werden. Die Imker befürchten eine Ablehnung GVO-kontaminierter Imkereiprodukte.
Zur Frage der Auswirkung von GVO-Pflanzen auf die Bienengesundheit ist keine eindeutige Aussage zu treffen. Die überwiegende Mehrheit der Imkerschaft erwartet eine Beeinträchtigung. Bezüglich dieser Frage liegt noch weiterer Forschungsbedarf vor. Die Rechtslage ist wenig übersichtlich, eine allgemein anerkannte und praktizierte Gesetzgebung ist nicht gegeben. Zurzeit versuchen einzelne Imker in Präzedenzfällen Grundsatzurteile zu erstreiten.
Abschließend beantwortet werden kann die Forschungsfrage nicht; es war jedoch möglich, die verschiedenen Konfliktpunkte aufzuzeigen und ein klares Meinungsbild unter den Imkern abzubilden. (Studie zu Gentechnik und Imkerei)
FORSCHER ENTDECKEN FÄHIGKEIT BEI BIENEN TRANSGENE ÜBER MEHRERE KILOMETER ZU VERTEILEN
Eine Studie von Wissenschaftlern des internationalen Forschungszentrums ICIPE mit Hauptsitz in Nairobi hat in Zusammenarbeit mit dem französischen ‘Institut de Recherche pour le Developpement’ (IRD) nachgewiesen, dass Bienen das Potenzial besitzen, Transgene von gv-Pflanzen auf wild wachsende Verwandte über Kilometer hinweg zu übertragen. Mehr Infos hier und hier ...
GENTECH-KONTAMINATION VON HONIG
Ökotest hat kürzlich eine Reihe von Honigsorten getestet und dabei herausgefunden, dass 11 von 24 Sorten mit Gentech-Pollen verunreinigt waren – hauptsächlich die Sorten aus Südamerika.
- Blütenstaub von Gen-Pflanzen gelangt unweigerlich in den Honig (NABU-Meldung, Dez. 2007)
- 2008: Neuer Imkerverbandspräsident ein Gentechnikgegner
- Extra-Seite zu Bienen, Imkerei und Gentechnik beim Infodienst Gentechnik ++ Sonderseite zu Bienen & Agrotechnik
Im Original: Angst und Flucht vor den Genmaisfeldern ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus "Genmais schadet Imkern", in: taz, 9.8.2008
Bioimker Fabian Lahres aus Waldsieversdorf steht unter Druck: Weil in der Nachbarschaft seiner Imkerei der Genmais MON 810 angebaut wird, muss er seine 150 Bienenvölker bis zu 25 Kilometer entfernt aufstellen. Er hat Angst um seinen Honig.
Imker Lahres fährt daher regelmäßig weite Strecken zu seinen Völkern im Exil. Das kostet ihn zusätzlichen Lohn und Sprit. Schlimmer sei allerdings die ständige Existenzangst, erklärt er: "Sollten in meinem Honig Genmaispollen nachgewiesen werden, kann ich ihn nicht mehr verkaufen."
Die Gefahr habe gerade erst ein Gerichtsurteil im bayrischen Augsburg gezeigt. Die Richterin habe festgestellt, dass sich Imker strafbar machen können, die Honig mit Pollen des Genmaises verkaufen, so Lahres. Er befürchtet daher, dass er die Berufsimkerei irgendwann aufgeben muss. Außerdem besteht die Gefahr, sagt er, dass Imker haften müssen, wenn ihre Bienen den Pollen von Genmais auf konventionelle Maisfelder übertragen.
Im gentechnisch veränderten Mais MON 810 ist ein Gift enthalten, das gezielt dem Maiszünsler - einer Schmetterlingsart - den Garaus machen soll. Für den menschlichen Verzehr ist der Genmais nicht zugelassen. Trotzdem können kleine Mengen von Blütenpollen über den Honig in die Nahrung gelangen. Die Folgen sind bisher nicht bekannt. ...
"Bienen haben einen Flugradius von bis zu zwölf Kilometern. Das sind unendlich viele Flurstücke", sagt Fabian Lahres. Als Imker habe man fast keine Chance, zu garantieren, dass in der Einflugschneise kein Genmaisfeld liegt, zumal die Anbauer von Genmais in den vorgeschriebenen Standortregistern manchmal falsche Flächen angeben würden.
Fabian Lahres hatte bereits letztes Jahr in einem Eilverfahren gegen den Anbau von Genmais geklagt. Das zuständige Gericht hat das Eilverfahren allerdings abgelehnt. Seitdem wartet Lahres auf einen neuen Verhandlungstermin.
Was die Brandenburger Imker besonders aufregt, ist: Nicht der Bauer muss darüber aufklären, wo er Genmais anbaut. Vielmehr ist der Imker verpflichtet, sich zu informieren.
Aus: dpa/welt online vom 20.07.08
Bayerns Imker ergreifen Flucht vor GVO
Auch wenn das alles beherrschende Thema zur Zeit das massenhafte Bienensterben durch den Einsatz des Insektizids Clothianidin ist, haben die Imker in Süddeutschland auch noch mit ganz anderen Problemen zu kämpfen. So weist die Analyse von Honig aus der Nähe von Gentech-Mais-Versuchsflächen erschreckende Werte auf. In vielen Honigproben wurden jetzt auch Pollen von Gentech-Mais nachgewiesen - dieser Honig darf nicht verkauft werden. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. Mai darf dieser Honig nicht verkauft werden, denn er ist ein "nicht verkehrsfähiges, genetisch verändertes Lebensmittel".
Nun müssen Imker, deren Bienenvölker in der Nähe von Gentechmaisfeldern leben, umziehen. Denn ein Dringlichkeitsantrag der Grünen im Bayerischen Landtag auf Abschneiden der Maisblütenstände zum Schutz der Imker wurde im Landtag nicht einmal behandelt.
Aus der Leipziger Internet-Zeitung am 2.1.2009
Öko-Test hat die 24 Honige aus dem Einzelhandel neben den üblichen Qualitätskriterien wie kalt geschleudert, Geschmack und Enzymaktivität erstmalig auch auf Anteile von genmanipulierten Pollen untersucht. Fast 50 Prozent der getesteten Honige, vor allem solche aus Südamerika und Kanada, fielen dabei durch Gen-Soja- und Gen-Raps-Pollen auf. ...
Allerdings hat es auch in Deutschland schon den ersten Fall gegeben, dass ein Imker in Bayern seine Honigernte aufgrund von Anteilen von MON810-Pollen vernichtete. "Und wie es mit dem Honig in Brandenburg aussieht, wo auf sehr viel größeren Flächen Gen-Mais angebaut wird, dessen Pollen auch im Honig landen können, das hat noch niemand untersucht", sagt Maresch.Imker, die Bio-Honig produzieren wollen, haben immer weniger Chancen, noch einen Ort zu finden, an dem sie ihre Stöcke aufstellen können, denn auch der exzessive Gebrauch von Pestiziden in der deutschen Landwirtschaft und das Verschwinden blühender Wiesen und Feldraine nimmt Bienen ihre Lebens- und Imkern ihre Arbeitsgrundlage.
Bei der Novellierung des europäischen Gentechnikgesetzes 2004 wurden die Imker ganz einfach vergessen. Für die Agrarminister der EU spielen sie augenscheinlich keine Rolle mehr. 80 Prozent des Honigs werden mittlerweile importiert. So billig importiert, dass heimische Imker in der Regel die Imkerei nur noch als Hobby betreiben können.
Und nicht nur Brandenburg hat dieses Problem, auch Sachsen, in dem in den letzten Jahren etliche Versuchsfelder für genmanipulierten Mais genehmigt wurden. Was in der Folge heißt, dass Imker ihre Bienenhäuser im Umkreis von mindestens drei Kilometern besser nicht aufstellen sollten, wenn sie genmanipulierte Pollen nicht im Honig haben wollen. Da Bienen aber auch bis zu 10 Kilometer ausschwärmen, ist der zu meidende Radius wohl eben so groß.
Im Original: Rechtsprechung und Berichte zum Verfahren ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Gerichtsentscheid: Gen-Pollen im Honig unvermeidbar - aber rechtmäßig
Auszüge aus dem Gentechnik-Newsletter Juni 2008 der RA Gaßner, Groth, Siedeer & Coll.
Für die rechtliche Beurteilung von Honig mit MON 810-Pollen ist es nach Auffassung des Gerichts ohne Belang, ob der Pollen noch ein (genetisch veränderter) Organismus ist, ob er sich also vermehren oder genetisch verändertes Material übertragen kann. Unter das Zulassungsregime der Verordnung fallen nämlich nicht nur Lebensmittel, die aus GVO bestehen oder diese enthalten, sondern auch Lebensmittel, die „aus GVO hergestellt“ sind. Dies sind z.B. verarbeitete Lebensmittel, in denen nicht mehr vermehrungsfähiges genetisch verändertes Material vorhanden ist. Honig mit MON 810-Pollen gehört jedenfalls nicht zu den zugelassenen genetisch veränderten Lebensmitteln.
Das Gericht bestätigt erneut die auch in vergleichbaren Fällen praktizierte „Null Toleranz“-Schwelle für GVO, die nicht für den jeweiligen Verwendungszweck zugelassen sind. Es lässt ausdrücklich nicht den Einwand gelten, der Anteil genetisch veränderten Pollens im Honig sei äußerst gering. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang auch die so genannte „Kennzeichnungsschwelle“ von 0,9 %: Ein Lebensmittel mit genetisch verändertem Material, die als solches nicht zugelassen ist, darf überhaupt nicht in Verkehr gebracht werden, auch nicht mit Kennzeichnung. ...
Mit dem Anbau auf freiem Feld können die MON 810-Maispollen auf verschiedenen Wegen auch in andere Lebensmittel als Honig gelangen. Die durch die Zulassungslücke verursachten Probleme für Imker und ggf. andere Lebensmittelerzeuger werden übrigens aller Voraussicht nach auf Dauer fortbestehen: Monsanto hat nach Auslaufen der Altzulassung für MON 810 eine Erneuerung beantragt, jedoch ohne Erweiterung auf Lebensmittel, in die unbeabsichtigt Pflanzenteile (z.B. Pollen) gelangen.
Auszüge aus "Imker suchen nach Augsburger Urteil Asyl in München", in: Augsburger Allgemeine, 11.7.2008
Wer Honig verkauft, der auch nur geringste Spuren von gentechnisch verändertem Maispollen enthält, macht sich strafbar. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg am 30. Mai in einem aufsehenerregenden Urteil gegen den Kaisheimer Imker Karl-Heinz Bablok festgestellt. Demnächst wird der Genmais auf der staatlichen Versuchsfläche, 1500 Meter von Babloks Bienenhaus entfernt, zu blühen beginnen. Die Konsequenz: Bablok und seine Imkerkollegen im näheren Umkreis müssen ihre Bienen wegbringen.
Das Urteil von Augsburg: Verunreinigungen mit Genmaterial macht Honig unverkäuflich!
Es wird festgestellt, dass die lmkereiprodukte des KIägers, soweit sie nachweisbar Bestandteile von Pollen des Maises der Linie MON 810 enthalten, wesentlich beeinträchtigt sind. ... (Urteil Seite 2)
Der Honig des Klägers wird bei einem Eintrag von MON 810-Pollen wesentlich (analog § 36 a Abs. 1 Nr. 1 GenTG) beeinträchtigt. da ein solcher Honig ein Lebensmittel darstellt, das nicht über eine Zulassung nach Kapitel II, Abschnitt 1 der VO (EG) 1829/2003 verfügt und damit gemäß Art. 4 Abs. 2 dieser Verordnung nicht in Verkehr gebracht werden darf. ... (S. 20)
Entsprechend den obigen Ausführungen kann daher den Äußerungen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, Sektion für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiko (STALUT), dass Honig als tierisches Produkt nicht unter die Regelungen der VO (EG) 1029/2003 falle, solange die Honig erzeugenden Bienen nicht ihrerseits genetisch verändert seien, nicht gefolgt werden: die Äußerungen des STALUT sind für das Gericht auch nicht bindend. Ein Regelungsausschussverfahren gemäß Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 35 der VO (EG) 1829/2003 und Art. 5, 7 und 8 des Beschlusses 1999/468/EG, in dem das Lebensmittel Honig vom Geltungsbereich der VO (EG) 1829/2003 ausgenommen worden wäre, ist unstreitig nicht durchgeführt worden.
Gerade der zwar „technisch unvermeidbare", aber nicht zufällige, sondern vorhersehbare Eintrag von MON 810-Pollen in Honig, wenn dieser Mais im Flugkreis oder gar im näherem Umkreis einer Imkerei angebaut würde, würde es erfordern, auf eine umfassende Zulassung des GVO MON 810 für Lebensmittel, damit auch für die Verwendung im Lebensmittel Honig, hinzuwirken, anstelle den umgekehrten Weg zu gehen,
nämlich zu versuchen, den Honig aus dem Anwendungsbereich der Verordnung über genetisch veranderte Lebensmittel und Futtermittel "herauszudefinieren". Dies wäre auch im Sinne der VO (EG) 1829/2003, wie deren Erwägungsgrund 10 unmissverständlich klarstellt. (S. 28)
Fazit: Das Eigentum des Klägers ist also wesentlich beeinträchtigt, wenn sein Honig Bestandteile von MON 810-Pollen enthält, da er dann gemäß Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 1829/2003 nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden darf. ...
Koexistenzregelung vom Gesetzgeber vergessen - Pech gehabt!
aa) Der Kläger hat zwar dem Grunde nach einen Anspruch auf Vorsorge. Der Umfang der dem Bewirtschafter (§ 3 Nr. 13 a GenTG) obliegenden Pflicht zur Vorsorge wird durch die ausdrückliche Bezugnahme in § 16 b Abs. 1 Satz 1 GenTG auf die in § 1 Nrn. 1 und 2 GenTG genannten Rechtsgüter, zu denen unter anderem Leben und Gesundheit von Menschen, aber auch Sachgüter (siehe § 1 Nr. 1 GenTG) sowie die Gewährleistung der Koexistenz (siehe § 1 Nr. 2 GenTG) gehören, festgeschrieben.
Wie vorstehend iinter a) ausgeführt, erleidet der Kläger eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Rechtsgüter bereits dann, wenn sein Honig infolge des Eintrags von MON 810-Pollen, die Verkehrs- und Verbrauchsfähigkeit verliert.
bb) Der Kläger hat nur Anspruch auf Maßnahmen, die sich als gute fachliche Praxis (gerade) gegenüber seiner Imkerei darstellen, da der Bewirtschafter seine ihm nach § 16 b Abs. 1 Satz 1 GenTG obliegende Vorsorgepflicht erfüllt, wenn er die gute fachliche Praxis einhält (siehe § 16 b Abs. 2 GenTG). (S. 29)
Der Gesetzgeber hat bisher Grundsätze der guten fachlichen Praxis gegenüber der Imkerei nicht festgelegt. So beziehen sich die nicht abschließenden Regelbeispiele des § 16 b Abs. 3 GenTG nicht auf das Verhältnis des Bewittschafiers zur Imkerei. Auch die am 11. April 2008 in Kraft getretene Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung (GenTPflEV) enthalt keine Grundsätze oder Maßnahmen, die der Bewirtschafter gegenüber der Imkerei zu beachten bzw. zu ergreifen hätte.
In Übereinstimmung mit der Ansicht des Klägers geht die Kammer davon aus, dass die Gentechnik-Pflantenerzeugungsverordnung im Hinblick auf das Verhältnis eines Bewirtschafters zur lmkerei keine abschließende Regelung darstellt. ... (S. 30)
Die Tatsache. dass die Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung gegenüber dem lmker nichts hergibt, bedeutet vielmehr. dass Art und Weise der guten fachlichen Praxis, die der BewirtschafterlErzeuger gegenüber dem lmker einhalten muss. bzw. die der lmker vom Bewirtschafter verlangen kann, im jeweiligen Einzelfall zu konkretisieren ist.
Die Kammer ist sich zwar bewusst, dass dieses Ergebnis in der Praxis das Ziel einer verträglichen Koexistenz im Verhältnis Bewirtschafterllmker nicht fördert, da es zu einer erheblichen Unsicherheit führt, welche Vorsorgemaßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Verhältnisse ein lmker verlangen kann bzw. ein Bewirtschafter ergreifen muss. Es ist aber entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung nicht Aufgabe des Gerichts, Vorsorgemaßnahmen bzw. Grundsätze der guten fachlichen Praxis generalisierend für das Nebeneinander von genetisch verändertem Pflanzenanbau und der Imkerei festzulegen; dies ist allein Aufgabe des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers. Das Gericht kann nur im zu entscheidenden Einzelfall prüfen, welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse auf Seiten des Beklagten. der hier als Anbauer des Maises auftritt, sowie auf Seiten des Klägers als lmker zum einen erforderlich und zum anderen auch zumutbar sind. um sowohl die wesentliche Beeinträchtigung von Eigentum/Gesundheit zu verhindern als auch die Belange der Koexistenz zu wahren. Das verträgliche Nebeneinander von GVO-Anbau und Imkerei. das nicht einfach zu bewältigen ist, kann aber nicht dadurch gelöst werden, dass der Honig aus dem Geltungsbereich der VO (EG) 1829/2003 "herausdefiniert" wird und damit Maßnahmen zur Gewährleistung des verträglichen Nebeneinanders von GVO-Anbau und Imkerei nicht nötig erscheinen. ... (S. 32)
Nachdem der Gesetzgeber bisher keine Grundsätze der guten fachlichen Praxis gegenüber der lmkerei festgelegt hat, fehlen Bestimmungen. die als Hinweis dienen könnten. wann eine wesentliche Beeinträchtigung der lmkerei allein durch den Anbau
von Mais der Linie MON 810 ohne Schutzmaßnahmen anzunehmen ist. Es fehlen entsprechende Bestimmungen - siehe z.B. die im öffentlich-rechtlichen Immissionsschutz festgelegten Grenzwerte -. die, wenn davon abgewichen wird, als deutlicher Hinweis für eine wesentliche Belastung des Betroffenen angesehen werden können. Eine Lösung dieser den Kläger bzw. auch andere Imker belastenden Situation kann aber nur durch den Gesetzgeber im Weg der Konkretisierung der guten fachlichen Praxis gegenüber der lmkerei bewirkt werden. (S. 40 f.)
Absurde Konsequenz: Koexistenz funktioniert nicht - das Opfer muss gehen!
Die irn vorliegenden Fall erforderliche (Einzelfall-) Abwägung ergibt aber, dass die Maßnahmen wie das Ernten des Maises vor der Blüte. das Abschneiden oder Eintüten der Pollenfahnen nicht erforderlich sind. damit der Kläger seine konventionelle oder ökologische Wirtschaftsweise weiterhin ausüben kann. sondern dass es ihm tatsächlich möglich und auch zumutbar ist. seine Bienenvölker während der Zeit der Maisblüte zu verlegen. Der Kläger hat in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass er im Jahr 2007 seirie Bienen während der Zeit der Maisblüte in das ca. 7,5 km von seinem Bienenhaus entfernte Leitheim gebracht habe. Für den Transport habe er die Hilfe einer weiteren Person. damals sei dies sein Sohn gewesen, benötigt und der Transport der (damals) zwölf Wirtschaftsvülker habe von ca. 9.00 bis 14.00 Uhr gedauert. Die Betreuung der Bienenvölker während ihres Aufenthaltes in Leitheim sei für ihn schon deswegen aufwendiger. weil sein Bienenhaus nur ca. 20 Minuten Fußrnarsch von seiner Wohnung entfernt liege, während der Standort in Leitheim von seiner Wohnung ca. 7,5 km entfernt sei.
Diese dem Kläger entstehenden immateriellen und materiellen Aufwendungen rechtfertigen es nicht, dem Beklagten die genannten Vorsorgemaßnahmen aufzuerlegen, die bei ihm dann zu den oben aufgeführlen weit höheren materiellen und immateriellen Schäden führen würden. Insoweit hat der Kläger, auch unter dem Gesichtspunkt der Schadenrninderungspflicht, den Anbau des Maises der Linie 810 durch den Beklagten zu dulden und muss darauf verwiesen werden, die ihm entstehenden Aufwendungen für die zeitweise Verlagerung seiner Bienenvölker dem Beklagten in Rechnung zu stellen. ... (S. 33)
Auch inter dem Gesichtspunkt der Koexistenz (§ 1 Nr. 2 GenTG) ist es nicht gerechtfertigt, allein den Anbau von MON 810 Mais durch den Beklagten im Flugkreis der Bienen des KIägers als wesentliche Beeinträchtigung dieses Rechtsguts zu werten. Im vorliegenden Fall wird dem Kläger deswegen kein Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen den Eintrag von MON 810-Pollen in seine lmkereiprodukte gewährt, weil er seine konventionelle/ökologische Wirtschaftsweise sowohl tatsächlich als auch zumutbar ohne die beanspruchten Schutzmaßnahmen ausüben kann (siehe Ausführungen unter l., 3.2.2 b), cc) und dd)). Das Rechtsgut der Koexistenz kann daher im Falle des Klägers nicht als .,wesentlich beeinträchtigt" gewertet werden, wenn der GVO-Anbau des Beklagten auch ohne Schutzmaßnahmen gegenüber dem Kläger in rechtmäßiger Weise erfolgen kann. ... (S. 40)
Es kam, wie es kommen musste: MON810 im Honig festgestellt - Honig als Sondermüll verbrannt!!!
Aus einer Presseinformation des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik vom 24.9.2008 (PDF)
Das Verwaltungsgericht Augsburg stellte am 30. Mai fest, daß Honig mit Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON810 nicht verkehrsfähig ist. Nun wurde dieser Pollen trotz der vom Gericht vorgesehenen Vorsichtsmaßnahme im Honig des Imkers Karl Heinz Bablok gefunden. Seine gesamte Jahreshonigernte war betroffen und wurde am 23. September in der Müllverbrennungsanlage Augsburg entsorgt.
Bewertung
1. Koexistenz ist nicht nur unmöglich, sondern gesetzlich auch gar nicht geregelt!
2. Obige Überlegungen, das Desaster zu Lasten des Opfers zu klären, haben nur Gültigkeit, solange es nur vereinzelte Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen gibt. Versuche mit genmanipulierten Pflanzen zielen aber genau auf das Ende diese Zustandes und damit auf die dauerhafte Verunmöglichung der Koexistenz ab!
- Das Augsburger Urteil als PDF (mit Schrifterkennung bearbeitet)
- Zweite Instanz entscheidet: Europäischer Gerichtshof soll Fragen klären
Soja & Tierfutter
Sogar im Bio-Tierfutter
Bei Untersuchungen von Bio-Legehennenfutter aus den Niederlanden sind im Soja gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nachgewiesen worden. Das bestätigte der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (Kat) auf Anfrage.
Kat-Kontrollen Anfang des Monats in italienischen und niederländischen Bio-Legebetrieben hatten den Verdacht ausgelöst, dass sich GVO im Futter befinden. Daraufhin wurden bei den Futtermittel-Lieferanten Gegenproben gezogen. Bei dem Betrieb in den Niederlanden wurde der Verdacht verifiziert. Nach Auskunft des KAT wurden die GVO im konventionellen Soja-Bestandteil des Futters nachgewiesen. (bioPress)
Im Original: Berichte zur Verunreinigung bei Soja ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus Focus vom 24.09.07
Zwei Drittel der Produkte eines Lebensmitteltests enthielten gentechnisch veränderte Bestandteile. Selbst in Bioprodukten steckten Spuren von Gensoja. ...
Ob die Hersteller innerhalb dieses Grenzwertes bleiben, hat die Zeitschrift "Öko-Test" für ihre aktuelle Ausgabe untersucht. Dafür prüfte sie 33 Sojaprodukte - jeweils drei Packungen pro Produkt - auf gentechnisch veränderte Organismen. Das Ergebnis: Von zwei Dritteln aller Produkte enthielt mindestens eine Packung eines Produkts Gentech. Im Jahr 2005 lag die Quote noch bei 40 Prozent, betroffen war damals vor allem Sportler- und Diätnahrung. Immerhin blieb die Menge für alle Produkte stets innerhalb der 0,9-Prozent-Grenze.
Genverunreinigungen stark verbreitet (Quelle: www.transgen.de)
Bisher haben drei Bundesländer die Ergebnisse ihrer Gentechnik-Kontrollen aus 2007 veröffentlicht. Bei den sojahaltigen Lebensmitteln wurden in Baden-Württemberg in 38 Prozent der Proben geringe Anteile von gv-Sojabohnen gemessen, in Mecklenburg-Vorpommern 33 und in Niedersachsen 17 Prozent. In der Regel lagen die GVO-Anteile weit unterhalb des für die Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwerts von 0,9 Prozent und wurden von den Kontrolleuren daher als "zufällig und technisch unvermeidbar" eingestuft. In den drei Bundesländern wurden sieben Produkte mit GVO-Anteilen über dem Schwellenwert gefunden. Da sie gegen die Kennzeichnungsvorschriften verstießen, mussten sie vom Markt entfernt werden.
Weniger häufig waren GVO-Spuren in maishaltigen Lebensmitteln. In Baden-Württemberg betraf es fünf Prozent der untersuchten Proben, in Niedersachen zwei und in Mecklenburg-Vorpommern ein Prozent. Die Kennzeichnungsvorschriften wurden ausnahmslos eingehalten.
Im Original: Industrie sagt selbst: Gentechnikfrei - geht nicht! ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus einem Bericht von dpa, veröffentlicht am 12.2.2008
"Im Augenblick ist das eher schwierig, weil im Futtermittelmarkt gentechnisch veränderte Ware die Regel ist", sagte Marcus Girnau vom Bund für Lebensmittelrecht am Montag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Wegen der vielen Importe ist Gentechnik in Futtermitteln nach Angaben der Futtermittelwirtschaft längst Realität. ...
Nur knapp zehn Prozent des Sojaschrots für den europäischen Markt stünden zur Herstellung von Milch, Fleisch und Eiern "ohne Gentechnik" zur Verfügung, teilten sechs Verbände der Futter- und Lebensmittelwirtschaft in Berlin mit, darunter der Deutsche Raiffeisenverband. ...
Milch, Fleisch und Eier sollen nach dem Willen von Agrarminister Horst Seehofer (CSU) künftig mit der Aufschrift "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden - auch bei Futtermitteln mit Zusätzen, die durch gentechnische Verfahren hergestellt wurden, sofern es keine Alternativen gibt. Damit wird die bestehende strenge Kennzeichnung gelockert. Sojaschrot, das zur Schweine- und Geflügelfütterung verwendet wird, gilt in der EU als gentechnikfrei, wenn der genveränderte Gehalt unter 0,9 Prozent liegt. Soja stammt hauptsächlich aus genveränderten Sorten, die vor allem in USA, Brasilien und Argentinien hergestellt werden.
Zu obiger Meldung ergänzend in der FR am 12.2.2008 (S. 18)
Landhandel und Getreideimporteure sehen kaum einen Markt für Futtermittel, die unter die künftig mögliche Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" fallen.
Auszüge aus einem Kommentar von Stephan Börnecke in derselben FR (S. 15)
Die Möglichkeit, künftig auch Fleisch, Milch, Käse mit dem Label "Ohne Gentechnik" zu kennzeichnen, eröffnet Chancen. Doch was tun die Marktakteure? Die Importeure des gentechnikfreien Soja-Futters für Schwein, Kuh und Huhn, etwa der Raiffeisenverband, rücken gentechnikfreie Lebensmittel in die Nähe von Wunschdenken, bezeichnen das Segment als Nischenmarkt. Behaupten, dass es nicht genügend gentechnikfreies Soja gebe, um das Siegel mit Leben zu füllen, weil die Bauern in Übersee voll auf Gen-Soja setzten. ...
Importeure, Mühlen und Landhandel scheuen den Aufwand getrennter Warenströme, der nötig ist, um Gen-Soja von herkömmlichem Soja zu trennen - in Brasilien, in den Häfen, den Schiffen, den Lagerhäusern.
Aus einer Stellungnahme des Bund für Lebensmittelrecht* vom 25.1.2008
Der Deutsche Bundestag hat heute beschlossen, die bisher in Deutschland geltenden strengen Vorgaben an die Verwendung der Werbeaussage "ohne Gentechnik" zu verwässern. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) kritisiert, dass Lebensmittel, die den klaren und uneingeschränkten Werbehinweis "ohne Gentechnik" tragen, künftig trotz entgegenstehender Verbrauchererwartung "mit ein bisschen Gentechnik" hergestellt sein dürfen. Dies führt nach Auffassung der Lebensmittelwirtschaft zwangsläufig zu einer Irreführung der Verbraucher, die die Glaubwürdigkeit der mit diesem Hinweis werbenden Unternehmen erheblich beschädigt und die Verwendbarkeit dieser Werbeaussage in der Praxis deutlich einschränken wird.
Verbraucher können nach der Neuregelung nicht mehr sicher sein, dass ein Lebensmittel, das mit dem klaren und einschränkungslosen Werbehinweis "ohne Gentechnik" angeboten wird, in Bezug auf die verwendeten Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme, Vitamine oder Futtermittelzusatzstoffe tatsächlich ohne Gentechnik hergestellt wurde. So soll die Werbeaussage "ohne Gentechnik" dann genutzt werden können, wenn bei tierischen Produkten keine gentechnisch veränderten Pflanzen für die Tierfütterung verwendet werden; der Einsatz gentechnisch veränderter Zusatzstoffe in den Futtermitteln soll dagegen der Werbeaussage "ohne Gentechnik" nicht mehr entgegenstehen. Darüber hinaus soll bei fehlender Alternative auch bei der Herstellung von Lebensmitteln auf gentechnisch veränderte Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme oder Vitamine zurückgegriffen werden können, ohne den Verbraucher auf dem Etikett darauf hinzuweisen.
Hinweis: Die BLL ist in Zusammenschluss vieler gentechnikbefürwortender, -handelnder und -herstellender Konzerne, u.a. BASF, Monsanto, Nesté und Raiffeisen.
Aus einer weiteren Stellungnahme zum gleichen Thema vom 16.1.2008
Eine werbliche Hervorhebung des Hinweises "ohne Gentechnik” bei einem Lebensmittel, das über die Verwendung gentechnisch veränderter Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe oder Enzyme "mit Gentechnik" hergestellt worden ist, stellt daher aus Sicht des BLL eine klare Verbrauchertäuschung dar und dürfte die Glaubwürdigkeit der Politik wie der Lebensmittelwirtschaft im Umgang mit dem Thema Gentechnik nachdrücklich erschüttern.
GLOBAL 2000-Tests: Gentech-Soja sogar in Baby-Nahrung
BM Kdolsky und BM Pröll müssen Recht auf gentechfreie Nahrung gewährleisten – Behörde muss stärker kontrollieren und Ergebnisse offen legen
Wien (30. April 2008) Bei einer im Auftrag von GLOBAL 2000 durchgeführten Analyse wurden bei 60 Prozent der untersuchten zehn Soja-Produkte gentechnisch veränderte Bestandteile nachgewiesen. Davon betroffen ist auch Säuglingsnahrung. „Das Schockierende für uns ist, dass ausgerechnet in Säuglingsnahrung die höchste Kontamination gefunden wurde. Es handelt sich um Produkte für Säuglinge, die bereits mit einer Allergie auf die Welt kommen und die durch diese Produkte einem weiteren Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Die Babys werden zum Spielball eines Menschenversuchs, von dem bestenfalls eine Handvoll Großkonzerne profitiert“, so Jens Karg, Gentechniksprecher von GLOBAL 2000. Die Hersteller Humana und Milupa, deren Produkte speziell für Kinder mit einer Kuhmilchunverträglichkeit entwickelt wurden, enthielten Gen-Soja-Anteile von 0,41 und 0,23 Prozent.
Europaweite Umfragen belegen, dass KonsumentInnen Gentechnik in Lebensmitteln ablehnen. Die zuständigen Minister Kdolsky und Pröll müssen dafür sorgen, dass das Recht auf gentechfreie Nahrung gewährleistet wird. Gentech-Lebensmittel sind keine natürlichen Lebensmittel, auf die sich der Mensch im Zuge der Evolution einstellen konnte. Nach wie vor ungeklärt ist, ob die künstlichen Gen-Konstrukte zu Veränderungen der menschlichen Erbanlagen führen können. GLOBAL 2000 fordert bessere und häufigere Kontrollen und eine Veröffentlichung der staatlichen Testergebnisse. „Die belasteten Produkte müssen endlich beim Namen genannt werden. Es gleicht einem schlechten Witz, dass der Steuerzahler für die Tests bezahlt, ihm dann aber die Ergebnisse, d.h. die Information über die betroffenen Produkte, vorenthalten werden“, so Karg weiter. Ungefähr 60 Prozent des weltweit angebauten Soja ist gentechnisch verändert, in Europa wird aber noch kein Gentech-Soja angebaut. Die Analyseergebnisse der Sojaprodukte zeigen, dass die Warenströme aus Übersee schlecht kontrolliert werden oder schwer zu kontrollieren sind. „Europa muss jetzt auf das richtige Pferd setzen und das ist die Gentechnik-Freiheit. Wir brauchen eine zukunftsfähige Landwirtschaft, die Produkte erzeugt, die unbedenklich für die Umwelt und für unsere Gesundheit sind“, so Karg. Die UmweltschützerInnen fordern Maßnahmen, die Europa unabhängig von den Ländern, in denen Gentechnik angebaut wird, machen. Nur so können langfristig gentechfreie Lebensmittel erzeugt werden.
GLOBAL 2000 empfiehlt KonsumentInnen den Griff zu Bioware oder zu Produkten mit dem Gütesiegel der ARGE Gentechnik-frei. Der Einsatz von Gentechnik ist bei diesen Produkten in allen Erzeugungs− und Verarbeitungsstufen verboten. Die HerstellerInnen achten zudem auf eine strikte Trennung der Warenströme.
Weitere Informationen: GLOBAL 2000 Presse: Mag. Lydia Matzka-Saboi, Tel.: 0699/14 2000 26 und Mag. Ruth Schöffl, Tel.: 0699/14 2000 19, E-Mail: presse@global2000.at
GLOBAL 2000 Gentechniksprecher: Dipl. Pol. Jens Karg, 0699/14 2000 20
Prüfbericht - GLOBAL 2000 Soja Tests auf Gentechnik 30. April 2008 - 348 KB
UK: GENTECH-KONTAMINIERTE PFLANZEN AUS VERSEHEN ANGEBAUT
Mit gv Saat kontaminierte Rapsölsamen sind illegalerweise auf einem Bauernhof in Somerset ausgesät worden. Dieser grobe Fehler könnte dazu führen, dass die veränderten Gene auf andere Felder, Unkräuter und Honig überspringen. Die Gentech-Eigenschaft dieser Rapssorte wurde entwickelt, um die Pflanze gegen heftiges Sprühen mit Monsanto-Herbiziden unempfindlich zu machen.
Wenn sich diese Gentech-Eigenschaft auf verwandte Wildpflanzen überträgt, könnte die Chemikalienresistenz sogenannte Superunkräuter zur Folge haben. Mehr ...
Ende 2008: Soja in EU zugelassen ++ ein Drittel aller Lebensmittel gentechnik-verseucht
- Bericht in Tagesschau am 4.12.2008
- 39 Prozent (2007) bzw. 33 Prozent (2008) aller Soja-Produkte weisen Spuren von gentechnisch veränderter Soja auf - Bericht auf www.transgen.de (Pro-Gentechnik-Seite) vom 4.3.2009
Mehr Infos zu Soja-Auskreuzung und -Streuung
- 2007: Carrefour Rumänien hat alle "Snack Attack"-Produkte aus seinen Regalen genommen nachdem Greenpeace aufdeckte, dass das Brot des Unternehmens gv-Soja enthält, aber nicht gekennzeichnet ist. Mehr ...
Baumwolle
Aus "Paradies der Agrarmultis" in: Junge Welt, 4.10.2007 (S. 15)
Überall im Land – am Straßenrand, auf Wiesen und in Vorgärten – finden sich ausgewilderte Gentech-Pflanzen.
Selbstmorde und Proteste von Baumwollbauern
Die Misere jener Tausender Baumwollbauern in Vidarbha, die Selbstmord begangen hatten, löste eine landesweite Autobahnblockade durch gewaltfreie Widerstandskämpfer in Indien aus. Mehr als 10.000 Baumwollbauern aus der Region nahmen an der Kundgebung teil. Zugrunde liegt den Tausenden Selbstmorden unter Baumwollbauern die Forcierung kostspieliger Investitionen wie Genmanipuliertes Saatgut in Verbindung mit erdrückenden Krediten und der Aufhebung von Preisgarantien. Mehr ... ++ Weiterer Text im Gourmet Report - 11.12.2007
USA: UNERLAUBTE GV BAUMWOLLE KONTAMINIERT TIERFUTTER
Letzten Monat wurde in Texas eine unerlaubte Züchtung von gv Baumwolle versehentlich mit anderer geernteter Baumwolle vermischt. Die Genbaumwolle, die in West Texas angebaut wurde, war zusammen mit 20.000 Tonnen kommerzieller Baumwollsamen in einem Speicher gelagert worden. Beinahe die Hälfte der Ernte war schon zu Baumwollsamenöl und -schrot für Tierfutter verarbeitet worden, als der Firma Monsanto, die die neue Genbaumwolle auf Versuchsfeldern anbaut, der Fehler auffiel. Infos hier und hier ...
Geschummelt: Gentech-Baumwolle als Bio-Baumwolle verkauft:
Bei Recherchen der Financial Times Deutschland wurden gentechnische Verunreinigungen bei einem erheblichen Anteil der Biobaumwolle entdeckt. Schon im April 2009 ist die indische Agrarbehörde Apeda westlichen Zertifizierungsfirmen wie Ecocert (Frankreich) und Control Union (Niederlande) auf die Schliche gekommen, gemeinsam mit etlichen Dörfern große Mengen gentechnisch veränderter Baumwolle als Biobaumwolle in den Handel gebracht zu haben. Eigentlich sind die privaten Zertifizierer vom Textilhandel damit beauftragt, die Ökostandards zu prüfen. Control Union arbeitet auch für die Großhändler H&M, Tschibo und C&A. (Quelle)
- Artikel in der FR am 22.1.2010 und auf TransGen am 22.1.2010
Folgen für die Menschen
"Bt. Baumwolle stellte sich als totales Fiasko heraus", verkündet der Sprecher der indischen Bauern, Krishan Bir Chaudhary. "Mehrere tausend Bauern haben bereits Selbstmord begangen und es scheint kein Ende dieser tragischen Situation in Sicht zu sein." Chaudhary ist Vorsitzender der Bharat Krishak Samaj, einer großen Bauernvereinigung, die mit der regierenden indischen Kongress-Partei verbunden ist. Mehr ...
- Mehr über Bt Baumwolls Misserfolg von Indiens vielfachem Preisgewinner, Entwicklungsjournalisten P. Sainath. Mehr ...
- In Australien gibt es eine Häufung von cotton bunchy top (CBT) in Feldern, wo Roundup Ready Baumwolle gepflanzt worden ist. Mehr ...
Mehr Links
- Erste Resistenzen gegen Gentech-Baumwolle (ORF vom 8.2.2008)
Weitere Pflanzen und Organismen
- Zu Weizen und Gerste auf der Seite zum Gerstenfeld in Gießen
Tomaten
USA: Manipulierte Tomaten manipulieren?
Wie weit die Kontamination selbst stark kontrollierter
Pflanzenbestände fortgeschritten ist, zeigt wiederum das
Beispiel USA. Ein Wissenschaftler, der Tomaten gentechnisch
verändern wollte, wunderte sich, dass seine
Bemühungen scheiterten. Eine Analyse des Tomatenerbguts
zeigte, dass die Samen, die er aus einer
Saatgutbank erhalten hatte, mit transgenen Konstrukten
kontaminiert waren. (Quelle: Faltblatt "Gen-Pflanzen außer Kontrolle" des Umweltinstituts München)
Kartoffeln
Die Lobbyisten behaupten von Kartoffeln, z.B. der Amflora, "vom Anbau, über Ernte und Lagerung bis zur Anlieferung an die Stärkefabrik werden sie strikt von herkömmlichen Kartoffeln getrennt." Doch tatsächlich rechnen selbst die Hersteller mit der Durchmischung. Hinsichtlich Einsatz als Futtermittel wollen sie es sogar absichtlich selbst tun: "Ein Teil der bei der Verarbeitung anfallenden Reststoffe (Pülpe) soll als Futtermittel verwertet werden." Wenn dann die ersten Proben bei Lebensmittel die Amflora-Bestandteile nachweisen, hat der BDP schon mal vorab feststellte: "Eine Verwendung als Lebensmittel ist nicht zulässig, jedoch sind 'zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen' erlaubt." Na, dann kann ja nichts mehr schiefgehen. Schließlich ist das Schiefgehen schon eingeplant ... So sieht es denn auch in der Praxis aus. Ein im Jahr 2008 angelegtes Kartoffelfeld der Firma BASF geriet außer Kontrolle. "Der Dezernatsleiter im Rostocker Landesamt für Landwirtschaft zeigt auf zwei vielleicht zwanzig Zentimeter hohe Pflanzen auf dem Boden und gräbt sie mit einer Hacke aus. 'Da sind Kartoffeln', sagt Erbe - gentechnisch veränderte Pflanzen der Sorte Amflora, die Hersteller BASF vergangenes Jahr auf dem Feld getestet hatte. Inzwischen ist der Anbauversuch beendet, aber die bisher nicht zugelassenen Kartoffeln sind immer noch da, wie Erbes Inspektion am Mittwoch zeigte." (taz vom 9.7.2008) Nach den Worten des zuständigen Ministeirums "bereitete ein hoher Anteil von Auflaufkartoffeln nach der Ernte 2007 und 2008 an einem Standort im Landkreis Müritz erhebliche Probleme. Wegen der Größe der genehmigten Fläche konnte eine vollständige Bekämpfung der Kartoffeln nicht gesichert werden" (Verbraucherinformation Mai 2009). Doch die Gentechniklobby reagierte in der üblichen Weise. Statt das Versagen zuzugeben, lautet es nach jeder der vielen Pannen nur "keine Gefahr", so wie von Prof. Inge Broer (Die Welt, 19.2.2008) zum Durchwuchs bei den gv-Kartoffeln.
Im Original: Kartoffeln außer Kontrolle ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus der BDP-Pressemappe "Pflanzenbiotechnologie und ihre Anwendung in der Praxis" (S. 9 f.)
Amflora -Kartoffeln werden ausschließlich unter bestimmten, vertraglich vereinbarten Bedingungen angebaut: Die Pflanzkartoffeln werden direkt an den Landwirt geliefert. Vom Anbau, über Ernte und Lagerung bis zur Anlieferung an die Stärkefabrik werden sie strikt von herkömmlichen Kartoffeln getrennt. ...
Obwohl Amflora eine reine Industriekartoffel ist, wurde sie auch als Futtermittel zugelassen. Ein Teil der bei der Verarbeitung anfallenden Reststoffe (Pülpe) soll als Futtermittel verwertet werden. Eine Verwendung als Lebensmittel ist nicht zulässig, jedoch sind „zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen“ erlaubt.
Aus "Bürgerinitiative: Anbau von Gen-Kartoffeln außer Kontrolle geraten" (Quelle: Ad-hoc-News)
Ein Jahr nach den Versuchspflanzungen von gentechnisch veränderten Kartoffeln in den Landkreisen Demmin und Müritz schlagen Umweltaktivisten erneut Alarm. Die Bürgerinitiative «Müritzkreis - gentechnikfrei» befürchtet nach eigenen Angaben, dass der 2007 erfolgte Anbau der «Amflora»-Kartoffel außer Kontrolle geraten sei. So sei auf einem mittlerweile mit Mais bepflanzten Versuchsfeld bei Zepkow auch in diesem Jahr wieder ungewollt eine «große Menge» dieser gentechnisch veränderten Kartoffeln nachgewachsen.
Aus "Amflora wächst und gedeiht" in: taz vom 9.7.2008
Nach wenigen Schritten auf dem Maisfeld in der Nähe des südmecklenburgischen Dorfs Zepkow wird Günther Erbe fündig: Der Dezernatsleiter im Rostocker Landesamt für Landwirtschaft zeigt auf zwei vielleicht zwanzig Zentimeter hohe Pflanzen auf dem Boden und gräbt sie mit einer Hacke aus. "Da sind Kartoffeln", sagt Erbe - gentechnisch veränderte Pflanzen der Sorte Amflora, die Hersteller BASF vergangenes Jahr auf dem Feld getestet hatte. Inzwischen ist der Anbauversuch beendet, aber die bisher nicht zugelassenen Kartoffeln sind immer noch da, wie Erbes Inspektion am Mittwoch zeigte. Für Umweltschützer ist das ein Skandal.
Aus "Die Büchse der Amflora", in: Junge Welt, 23.7.2008 (S. 9)
Nach wie vor sind gentechnisch manipulierte Kartoffeln der Sorte Amflora in Zepkow (Landkreis Müritz) im und auf dem Acker. Darauf wies am Montag die Bürgerinitiative »Müritzregion – gentechnikfrei« hin. Trotz mehrerer Pestizidspritzungen und der Neubepflanzug des Ackers mit Mais wurde bei Begehungen noch vor wenigen Tagen ein kräftiger Durchwuchs festgestellt. Ob und wie dieser noch beseitigt werden kann, ist unklar. Zu befürchten ist jedenfalls, daß sich die noch nicht für den kommerziellen Anbau zugelassene Sorte der Firma BASF Plant Science im wahrsten Sinne des Wortes festgesetzt hat, befürchtet die Initiative.
Und das nicht nur wegen der im Boden verbliebenen Amflora-Pflanzen. Nach der Ernte im vergangenen Herbst hätten sogenannte Stoppler, die von den Maschinen nicht erfaßte Kartoffeln aufsammeln, auch reichlich Amfloraknollen mitgenommen, berichtet die Biologin Ilse Lass auf jW-Nachfrage. Warnhinweise gab es an den Feldern zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Erfahrungsgemäß werden derart gesammelte Kartoffeln sowohl zum Eigenverzehr als auch zur Aussaat in Kleingartenanlagen und zur Verfütterung an Schweine benutzt und gelangen auf diese Weise in die Nahrungskette. Auch Wildschweine bedienten sich nach Beobachtungen der Bürgerinitiative reichlich am Genfood.
Verbraucherinformation Mai 2009 (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, S. 4)
Nach einem abgestimmten Plan erfolgen in allen Bundesländern Untersuchungen, deren Ergebnisse ausgetauscht und im Vollzug im eigenen Bundesland genutzt werden. So mussten beispielsweise 2007 wegen einer Verunreinigung von Winterraps mit nicht zugelassenem GVO 840 Hektar Winterraps vernichtet werden. 2008 war dies bei 130 Hektar Mais notwendig. ...
Bei genehmigten Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgen Kontrollen während der gesamten Vegetationsperiode von der Aussaat bis zur Ernte sowie mindestens ein Jahr nach der Ernte, bis keine der freigesetzten Pflanzen mehr auf der Versuchsfläche vorzufinden sind. So bereitete ein hoher Anteil von Auflaufkartoffeln nach der Ernte 2007 und 2008 an einem Standort im Landkreis Müritz erhebliche Probleme. Wegen der Größe der genehmigten Fläche konnte eine vollständige Bekämpfung der Kartoffeln nicht gesichert werden.
Typische Reaktion ... Gentech-ForscherInnen beruhigen mit platten Sprüchen (Aus: Die Welt, 19.2.2008)
Von den gentechnisch veränderten Kartoffeln auf einem Acker in Hohenmocker (Kreis Demmin) geht nach Ansicht der Gentechnikerin Inge Broer (Uni Rostock) keine Gefahr aus. "Nach den Frösten sind die Zellen der Kartoffeln kaputt, die DNA ist weitgehend abgebaut", sagte Broer. Selbst wenn ein Tier Reste der DNA fressen sollte, würde diese in den Verdauungsorganen zerstört. Im Kot von Tieren oder gar in Keimzellen sei noch nie die Fremd-DNA nachgewiesen worden.
- Argumente gegen die Amflora
Papaya
Thailand: Gen-Papaya breiten sich aus
2004 brachten Recherchen von Greenpeace ans Licht,
dass ein staatliches thailändisches Forschungsinstitut
illegal genmanipuliertes Papaya-Saatgut an Bauern
verteilt hatte. Zudem kam es zu Auskreuzungen durch die
Freisetzungsversuche des Instituts. Obwohl alle verdächtigen
Papaya-Bäume zerstört worden waren, enthält nach
einer aktuellen Studie nach wie vor jeder dritte Papaya-Baum im untersuchten Gebiet das transgene Konstrukt.
Auch in Hawaii gibt es weitreichende Kontaminationen
biologischer und konventioneller Papaya-Bäume durch
(zugelassene) Gen-Papaya. (Quelle: Faltblatt "Gen-Pflanzen außer Kontrolle" des Umweltinstituts München)
Rüben
Aus der Broschüre "Grüne Gentechnik" der KWS Saat AG
Wie auch bei allen konventionell gezüchteten Zuckerrüben ist eine Auskreuzung einzelner Merkmale möglich.
Leinsaat
Sie ist nie irgendwo angebaut worden, sondern stammt aus kleinsten Verunreinigungen von Laboren und Blumentöpfen. Einige Jahre nach diesen Auspflanzungen trat das Genkonstrukt weltweit auf.
- Leinsamen: Starke Verunreinigung mit GVO, obwohl nirgends zugelassen! (SWR, 10.9.2009)
- September 2009: Immer mehr Fälle von Verunreinigungen treten auf
- Text zur Geschichte und Herkunft der gv-Leinsaat
Und viel mehr ...
- Lange Liste von Unvorhergesehenem und Pannen in der Genforschung und -anwendung (Infoseite vom Umweltinstitut München)
- In Kanada ist inzwischen fast alles Saatgut verseucht (Interview mit Percy Schmeiser auf Seite des Umweltinstituts München)
- Im Jahr 2006 erschien eine englische Studie über die weltweite Kontamination durch genmanipulierte Pflanzen. Sie kommt zu dem Schluss, dass Verunreinigung über Pollen, Saatgut, Transport und falsche Deklaration inzwischen weltweit in großem Maßstab auftritt - selbst in Ländern, in denen genmanipulierte Pflanzen gar nicht angebaut werden dürfen. Infoseite zur Studie hier ...
- Übersicht über Studien zur Auskreuzung, Durchwuchs und Risiken von genmanipuliertem Raps, Mais und Rüben
Die unvermeidbare Folge: Gentechnik im Essen
"Der Geist ist aus der Flasche"
Das Zitat stammt aus einem Urteil gegen Feldbefreier in Gießen. Das Gericht schickte sie für sechs Monate (!) in den Knast, weil ihr Widerstand gegen die Gentechnik sinnlos war, weil die Gentechnik nicht zu stoppen sei (Auskreuzung ...). Während des letzten Verhandlungstages, kurz vor dem Urteilsspruch, erreichte die Information den Gerichtssaal, dass erstmals gentechnisch veränderte Bestandteile in Bio-Produkten in einem Bioladen gefunden wurden. Die Aufregung im Saal war groß - das Gericht allerdings zog eiskalt seine Bestrafungsschau gegen diejenigen ab, die solche Auskreuzungen und Verunreinigungen verhindern wollten, in dem sie das einzig Richtige taten: Die Quellen zu stoppen.
Lebensmittel mit GVO
In Lebensmittelgeschäften sind zunehmend Produkte zu finden, die gentechnisch veränderte (gv) Bestandteile enthalten. Untersuchungen in fünf Bundesländern ergaben: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) werden in der Lebensmittelproduktion eingesetzt. Die gute Nachricht: Es sind nach wie vor praktisch keine Lebensmittel auf dem Markt, die hauptsächlich aus GVO bestehen. Die schlechte: Etwa jedes vierte sojahaltige Nahrungsmittel enthält auch transgene Anteile. Diese Anteile liegen im Endprodukt in der Regel unter der europaweit geltenden Kennzeichnungsschwelle von 0,9 Prozent. Lebensmittelhersteller fürchten um ihre Umsätze und sind bemüht, eine Kennzeichnung ihrer Produkte zu vermeiden. Viele von ihnen haben die Rezepturen ihrer Produkte geändert, um Bestandteile auszuschließen, bei denen eine Verunreinigung mit GVO wahrscheinlicher ist. Aus gutem Grunde: VerbraucherInnen wollen, wie Umfragen wiederholt gezeigt haben, keine Gentechnik auf ihrem Teller.
Ein Viertel verunreinigt
Die Kontrollen werden in Deutschland unter der Regie der einzelnen Bundesländer durchgeführt. Sie fahnden nach GVO und daraus hergestellten Produkten - interessieren sich aber im Wesentlichen nur für die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht. Im Jahr 2005 beispielsweise wurden in Bayern 387 sojahaltige Produkte getestet, von denen 136 (35 Prozent) gv-Bestandteile enthielten. In Berlin waren es 218 Proben, von denen 9 positiv getestet wurden. In Bremen wurde dagegen 2005 kein einziges sojahaltiges Produkt untersucht.
Das Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat in knapp 70 Prozent der 136 positiv auf transgene RoundupReady-Soja von Monsanto getestete Proben nur Spuren - Anteile unter 0,1 Prozent -gefunden. Bei 24 Proben lag der GVO-Anteil zwischen 0,1 und 0,9 Prozent und damit unter dem Grenzwert der EU. Anteile zugelassener GVO unterhalb des Grenzwertes von 0,9 Prozent sind dann nicht kennzeichnungspflichtig, wenn es sich um "zufällige, technisch unvermeidbare" GVO-Einträge handelt. "Zufälligkeit" und "Unvermeidbarkeit" müssen "überzeugend" darlegt werden, doch gibt es bis heute keine handhabbare Definition dieser Begriffe.
Bio-Food mit GVO?
GVO-Bestandteile werden derzeit hauptsächlich in soja- und maishaltigen Produkten gesucht. Darunter fallen bei Soja: Mehle, Granulate, Flocken, Schrot, Fertiggerichte mit Fleischersatz aus Soja, Tofu, Babynahrung und sojahaltige Getränke. Bei den maishaltigen Lebensmitteln sind dies Maismehle, -grieße, Cornflakes und Maischips. Außerdem - in weitaus geringerem Umfang - Papaya, Raps und Raps-Kuchen aus Ölmühlen, Milch, Tomatenprodukte, Senf- und Mungobohnen-Erzeugnisse - und auch Reis.
Die Untersuchungen des LGL ergaben, dass auch bei Bio-Lebensmitteln die Anzahl der gvBefunde über die letzten Jahre zugenommen hat. Bei neun Prozent der 2005 untersuchten soja- und maishaltigen Produkte konnten GVO-Anteile in Spuren nachgewiesen werden. 2004 waren davon erst drei Prozent der Bio-Proben betroffen.
Besonders schlimm: Verunreinigt mit illegalen GVO
Wie der diesjährige Skandal um die Kontamination von Lebensmitteln mit nicht zugelassenem transgenen Reis von Bayer gezeigt hat, können Anteile eines speziellen GVO in Nahrungsmitteln nur dann aufgespürt werden, wenn das Gesuchte bekannt ist. Für in der EU nicht zugelassene GVO sind in der Regel jedoch keine Vergleichsproben verfügbar. Sie sind erst im Verlauf eines Zulassungsverfahrens verpflichtend. So kam es wiederholt zu Verunreinigungen mit illegalen GVO, bei denen Tests zunächst nicht möglich waren, so auch bei dem transgenen Bayer-Reis LL601, der über mehrere Jahre unbemerkt in der Warenkette kursierte. Von den weltweit im Freiland getesteten GVO wird aber nur ein Bruchteil in der EU für die Herstellung von Lebens- und Futtermitteln zugelassen. Die Kontrollen beschränken sich bisher jedoch für gewöhnlich auf die zugelassenen GVO. Damit die Behörden ihrer Aufgabe aber sachgemäß nachkommen können, müssten von jedem GVO, der an irgendeinem Ort der Welt freigesetzt worden ist, Kontrollproben bei staatlichen Stellen vorliegen und auf entsprechende Nachfragen bereitgestellt werden.
Auch 0,9 Prozent nicht unumstritten
Zudem ist es wichtig, dass die Formel "zufälliges und technisch nicht zu vermeidendes Vorhandensein von genetisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln" mit Substanz gefüllt wird. Dazu gehören strikte Regeln bei Anbau, Transport und Verarbeitung sowie verlässliche Kontrollen. Die Grenze von 0,9 Prozent, selber alles andere als unumstritten, muss ein technischer Puffer bleiben, der nur in sehr engen Grenzen angewendet werden darf. Sie darf kein Grenzwert für ein neues Recht auf Kontamination sein.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen können, was auf ihren Tellern landet. Lebensmittelhersteller sollten diesen Wunsch ernst nehmen und ihrerseits darauf achten, dass es nicht zu einer schleichenden Kontamination von Nahrungsmitteln mit GVO kommt.
- Text stammt vom GeN-Flyers "Lebensmittel mit GVO" ++ Webseite des GeN und GID
- Interview mit einer Gemüsegärtnerin am betroffenen Hofladen
Im Original: Keine Chance mehr!? ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Firma Taifun wechselt Etikettierung von "ohne Gentechnik" auf "gegen Gentechnik"!
Bislang stand auf unseren Produkten „Ohne Gentechnik“ und unsere Kunden gingen davon aus, dass diese Aussage zu 100% stimmt. Das damit verbundenen Kontrollsystem ist Teil unserer Qualitätsarbeit und es hat uns in der Vergangenheit mit großem Stolz erfüllt, dass wir uns so klar äußern konnten. Tatsächlich hat sich nun aber in den letzten 12 Monaten etwas verändert. Nicht quantifizierbare Spuren tauchen inzwischen in Form von GVO-Stäuben überall in unserer Umwelt auf. Diese nicht mengenmäßig messbaren Spuren (kleiner als 0,1 %) finden wir nun teilweise auch schon in unseren Sojabohnen. Mittlerweile waschen wir sogar unsere Sojabohnen vor der Verarbeitung, um diese Stäube zu vermeiden. Es ist aber wie bei der legendären Nadel im Heuhaufen – es ist unmöglich jede Bohne zu untersuchen und somit ist eine 100% Garantie nicht mehr möglich. Wir können 99,9% Gentechnikfreiheit garantieren. Auf den Rest haben wir trotz aufwändigster Kontrollmaßnahmen keinen Einfluss.
Aus einem offenen Brief am 18.2.2009 der Firma Taifun
Es ist nicht leicht mit der Bezeichnung „ohne Gentechnik “ umzugehen. Wir haben darüber diskutiert und die Erfahrung gemacht, dass viele Kunden von 100%iger Gentechnikfreiheit ausgehen. Auch mit der uns vorgeschlagenen Aussage: Ohne Einsatz von Gentechnik, weil Bio, sind wir nicht richtig zufrieden. Hier hätten wir zwar die Möglichkeit bei einer Nachfrage klarzustellen, dass nicht wir für die im Produkt auftretenden Spuren verantwortlich sind, die Spuren wären damit aber immer noch präsent. Wir halten das Thema: Gentechnische Spuren, die nicht mehr vollständig auszuschließen sind, einfach für zu heikel, um es mit einer nicht näher erklärten Formulierung loszulassen. Deshalb geben wir derzeit auf den Etiketten nur unsere Haltung zur Gentechnik wieder (gegen Gentechnik) und veröffentlichen auf einer speziellen Internetseite und mittels Flyern weitere und tiefere Informationen dazu.
Auszug aus "Die Gentechnik ist schon fast überall", in: Badische Zeitung, 4.1.2009
Fast zehn Jahre lang hat der Freiburger Bio-Tofu-Hersteller Life Food seine Produkte mit dem Label "Ohne Gentechnik" ausgezeichnet. Damit ist Schluss – weil letztendlich keine Gentechnikfreiheit mehr garantiert werden kann. ... In Baden-Württemberg wiesen im vergangenen Jahr 39 Prozent der amtlichen Sojaproben Spuren von gentechnisch veränderten Organismen auf – so viele wie noch nie. ... Rechtlich gar kein Problem. Produkte mit der Aufschrift "Ohne Gentechnik" dürfen sogar bis zu 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthalten. ... Diese Vorgehensweise hält Life Food für Etikettenschwindel – den sich nicht länger unterstützen möchte. Viele Kunden kauften Bioprodukte, weil sie gentechnisch veränderte Lebensmittel gänzlich ablehnten, sagt Wodtke. Aber genau dies sei nicht mehr möglich.Die Gentechnik kommt überall durch, d.h. der Plan der Gentechnikmafia klappt: Einfach weitermachen, bis alles versucht ist
- Schrot und Korn 6/2009: Kann Soja noch gentechnikfrei sein?
Aus "Keine Garantie für gentechnik-freie Lebensmittel" auf der Internetseite der WAZ am 29.5.2009
Lebensmittelhersteller können gentechnik-freie Ware nicht mehr garantieren ... Die Gentechnik hat auf Schleichwegen Einzug in den Lebensmittelhandel gehalten. „Auf dem langen Weg vom Feld auf den Teller kommt es an zahllosen Stellen zu Verunreinigungen, die eigentlich niemand haben wollte”, stellt das Verbrauchermagazin Öko-Test in seiner neuesten Ausgabe fest. Das Blatt hat die Qualität von Schokoaufstrichen und Senf unter die Lupe genommen und dabei auch nach gentechnisch veränderten Zutaten gesucht. Tatsächlich wurden die Tester fündig. Fünf Senfsorten und zwei Nuss-Nougat-Cremes wiesen Spuren von manipuliertem Raps oder Soja auf. Darunter befinden sich bekannte Marken wie Löwensenf Extra oder Nusspli von Zentis, aber auch Produkte von Aldi Nord und Lidl. Dabei wollen die Hersteller gar keine Gentechnik in ihren Produkten. ...
Die Experten von Öko-Test glauben auch nicht an eine absichtliche Beimischung der von den Verbrauchern mehrheitlich abgelehnten Zutaten. Vielmehr halten sie die Verbreitung der Genpollen in der Landwirtschaft für unkontrollierbar. „Einmal angebaut, ist die Ausbreitung des künstlich veränderten Gen-Materials nicht mehr zu stoppen”, warnt der Chefredakteur des Magazins, Jürgen Stellpflug. ...
Der aktuelle Test bestätigt vorangegangene Untersuchungen. Baden-Württembergs Lebensmittelkontrolleure fanden bei jeder dritten Sojaprobe gentechnisch verändertes Material. Öko-Test hatte zuvor bereits in Babynahrung, Maischips Schokolade und Knabbergebäck ungewollte Zutaten entdeckt.
Statt einzuschreiten, machen die hochverfilzten Verbraucherschutzbeamten wieder das Bekannte: Abwiegeln!
„Etwa bei Futtermitteln wird zunehmend Gentechnik eingesetzt. Es gibt Anträge auf Zulassung von Futtermitteln in Brüssel. Es sind keine Risiken zu erwarten”, sagt ein Sprecher des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).Auszüge aus "Gen sogar in Bio-Produkten", in: Junge Welt, 11.6.2007 (S. 5)
- Dazu auch bei Genfood - nein danke!
Bioprodukte können künftig Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten, ohne daß dies angegeben werden muß. Das wollen die EU-Agrarminister dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge diese Woche in der neuen EU-Öko-Verordnung festlegen. Ware, die etwa durch Pollenflug kontaminiert ist, muß demnach ab 2009 erst ab einem Schwellenwert von 0,9 Prozent eine Kennzeichnung tragen. Auch sollen veränderte Zusatzstoffe wie Vitamine erlaubt sein.
Gentechnik landet unbemerkt auf dem Teller
Die meisten Verbraucher lehnen Genfood ab - und verzehren doch tagtäglich manipulierte Nahrung.
Von Martina Hahn
In hiesigen Supermärkten sind die gentechnisch veränderte Tomate und der Gen-Salatkopf verboten. Doch die Gen-Lobby macht Druck: Sie will die sogenannte Grüne Gentechnik in der Landwirtschaft ausbauen - vor allem im Osten der Republik.
Das zu novellierende Gentechnikgesetz könnte dazu beitragen, dass Gentechnik zunehmend Einzug auf deutschen Äckern - und damit Tellern - hält. Das Kabinett will noch im Juli die künftigen Anbau-Regeln beschließen. Umweltschützer und Biobauern laufen dagegen Sturm: Sie befürchten, dass Material vom Gen-Feld in die Lebensmittelkette gelangt. Erstaunlich ruhig bleibt bislang der Verbraucher - wohl auch, weil er nicht weiß, was Gentechnik im täglichen Brot für ihn bedeutet. Die SZ beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was will der Verbraucher?
Drei von vier Verbrauchern lehnen gentechnisch veränderte Körner oder Tomaten auf ihrem Teller ab. Martin Leube, Laborwissenschaftler bei der Bayer-Tochter Crop Science in Potsdam, wirft etlichen genkritischen Kunden allerdings Scheinheiligkeit vor: "In Umfragen sind immer alle bereit, Bio zu kaufen und Gentechnik zu verteufeln, um dann doch zum Discounter zu laufen" - und nicht nur dort Nahrung zu kaufen, die Substanzen aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthält.
Was will die Industrie?
Food-Designer und der stagnierende Lebensmittelhandel könnten mithilfe von Genkniffen neue Produkte kreieren: die Kartoffel mit eingeschleustem Impfstoff beispielsweise. Oder eine Knolle, die Stärke für Zeitungspapier und Einkaufsbeutel liefert. Denkbar sind fettarmer Käse, Joghurt mit nie dagewesener Geschmacksrichtung, die Kiwi ohne Allergene oder der Vitaminreis gegen Altersblindheit - "Verbraucherwünsche, welche die klassische Züchtung nie hervorbringen könnte", wirbt Steffen Kurzawa von Crop Science. Solche Produkte haben Forscher längst im Labor parat - und testen sie auch auf so manchen Versuchsfeldern.
Wo ist Gentechnik drin?
Noch verkauft der Bäcker keine Weizenbrötchen aus gentechnisch verändertem Saatgut. Unverarbeitete Lebensmittel wie die Gen-Erbse gibt es auf dem hiesigen Markt nicht. Die EU hat nur drei gentechnisch veränderte Lebensmittel - und daraus hergestellte Zutaten - zugelassen: Soja, Mais und Raps.
Anders liegt der Fall bei verarbeiteten Lebensmitteln: Etwa die Hälfte der Produkte, die wir verspeisen, sind während der Herstellung mit gentechnisch veränderten Substanzen in Kontakt gekommen - ohne dass der Verbraucher das je erfährt.
Beispiel Aufbackbrötchen: Das Weizenmehl stammt zwar nicht aus Gen-Saatgut. Aber häufig setzen Bäcker dem Teig Enzyme zu, damit er haltbarer wird - und diese können durchaus aus dem Labor stammen. Gekennzeichnet werden muss das nicht: Das Enzym wird ja nur "mithilfe" von GVO hergestellt, aber eben nicht "aus" einem GVO. Das heißt: Es trägt nicht das veränderte Genom in sich.
Und so spielt Gentechnik bereits bei vielen verarbeiteten Lebensmitteln eine Rolle - unter anderem bei Schokolade, Speiseeis, Margarine, Bonbons, Bier, Käse, Vitamintabletten aus dem Röhrchen, im russischen Wodka, in Soßen, im Pudding oder im - mit Soja-Öl marinierten -Salat. Viele Aromen, Vitamine und Süßstoffe werden nur noch im Labor hergestellt - aus GVO-Rohstoffen wie Maiskörnern und Sojabohnen. Oder mithilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen. Diese Stoffe landen dann in Säften, in Coca Cola Light oder im Erdbeer-Fruchtjoghurt.
Wie erkennt man Genfood?
Seit 2004 müssen verarbeitete Lebensmittel in der EU, die aus GVO bestehen, sie enthalten oder daraus hergestellt werden, mit dem Hinweis "enthält gentechnisch veränderte Organismen" gekennzeichnet werden - aber nur, wenn der GVO-Anteil der einzelnen Zutat über 0,9 Prozent liegt. Das kritisiert Thilo Bode von der Verbraucherorganisation Foodwatch. Konkret heißt das: Der Kunde erfährt nicht, ob der Wein durch ein Enzym aus GVO zum Vergären gebracht worden ist. Rapsöl hingegen muss gekennzeichnet werden, wenn das Öl aus GVO-Raps gepresst wurde.
Welche Lücken gibt es?
Als "größte Lücke" bezeichnet Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg, dass die Kennzeichnungspflicht nicht für Eier, Wurst oder Steaks von Schweinen oder Hühnern gilt, die mit GVO-Pflanzen gefüttert wurden - und das, obwohl Gen-Mais und Gen-Soja zu 80 Prozent im Futtertrog landen.
Damit, wettert Foodwatch-Chef Bode, habe der Verbraucher "keinerlei Wahlfreiheit". Wie Bode fordert auch Klaus-Dieter Jany von der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel eine klare Kennzeichnung von tierischen Produkten: "Wir wissen ja nicht, ob Milch von Kühen, die mit transgenem Futter aufgepäppelt worden sind, ein Risiko birgt." Einzige gentechnikfreie Zone ist derzeit der Bio-Laden: Dort ist der Einsatz von Gentechnik verboten. (Quelle: Süddeutsche Zeitung im Juli 2007)
- Mai 2010: Gentechnik nun auch in der Schokolade ... durch Mais und Soja ++ auf Infodienst Gentechnik
- Gentechnik gelang immer mehr in die Lebensmittel ... AFP-Bericht vom 9.5.2009
- In Großbritannien gibt es keine Garantie auf gentechnikfreie Lebensmittel mehr (TransGen, 2.9.2009)
- Geht auch illegal: Genmais in Schokoriegeln - aber nicht gekennzeichnet (14.6.2010)
Der Traum der GentechnikerInnen: Gentechnikfreiheit unmöglich machen!
Offen zugegeben: Propaganda soll vermitteln, dass es Gentechnikfreiheit nicht mehr gibt!
Aus Ulli Kulke, "Mut zur Gentechnik", in: Die Welt, 30.10.2009
Erkennen die Menschen erst, was alles mithilfe der Gentechnik heute schon entsteht, könnten sich die Vorbehalte bald schon relativieren.
- Gerichtlich festgestellt: Gentechnikfreiheit ist nicht mehr möglich ... deshalb Kritiker in Knast gesteckt!
Vertuschung
- 2006 weigerte sich Monsanto, die Ergebnisse der Forschungen zur Schäden durch MON810-Mais herauszurücken! Mehr hier ...
- Im Oktober 2006 lief die Zulassung von MON810-Mais ab. Aber nichts geschah, bis im Frühjahr wieder ausgesät wurde. Dann wurde Monsanto mitgeteilt, dass erstmal Schluss ist. Die Öffentlichkeit wurde gar nicht informiert, der Mais blieb auch auf den Feldern. Mehr siehe oben ...
Im Original: Es kommt schlimmer ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Kommentar "Duftmarken" von Stephan Börnecke in der FR, 1.12.2006 (S. 3)
Der Normalbürger wird kaum noch erfahren können, welcher Bauer mit der Gentechnik operiert und welcher nicht. Auch die relativ hoch angesetzte Haftungsgrenze dürfte zu einer Erhöhung der gentechnischen Grundbelastung in Feldfrüchten führen.
Aus Stephan Börnecke, "Gen-Soja durch die Hintertür", in: FR 8.7.2008 (S. 15)
Mit einem Trick versucht die EU-Kommission, die Einfuhr von Gen-Soja, das mit nicht genehmigten gentechnisch veränderten Partikeln kontaminiert ist, doch zu gestatten. An den politischen Gremien wie Agrarministerrat oder EU-Parlament vorbei will die Generaldirektion Gesundheit unter Hinweis auf unsichere Analysemethoden eine neue Nachweisgrenze von 0,1 Prozent einführen. Bisher gab es keine Grenze. Selbst geringste Spuren von in der EU unerlaubten Genpflanzen sind illegal. Es gilt eine "Null-Toleranz".
Das könnte sich nun ändern. In einem der Frankfurter Rundschau vorliegendem Papier der Kommission heißt es, die neue Grenze könne von den Mitgliedsstaaten auf Grund einer angenommenen Bandbreite der Testergebnisse sogar verdreifacht, also auf 0,3 Prozent angehoben werden. Aktueller Anlass für EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou, die "Null-Toleranz" abzuschaffen und geringe Verschmutzungen mit nicht genehmigten Gen-Konstrukten zu dulden, sind Neuentwicklungen der Saatgutkonzerne Monsanto, Syngenta und Pioneer. ...
0,1 oder 0,3 Prozent: Das klingt wenig, könnte in der Praxis aber erstaunliche Konsequenzen haben. So wären durch den Federstrich der EU verschiedene Gentechnik-Skandale nachträglich legalisiert. Die hatten in den letzten Jahren auf Grund von Rückruf-Aktionen dreistellige Millionenschäden verursacht. Allein Edeka und Aldi mussten nach Einschätzung von Branchenkennern einen Schaden von zehn Millionen Euro hinnehmen, nachdem aus den USA mit dem illegalen Gen-Konstrukt LL 601 verseuchter Reis in die Regale geraten war. Dieser Reis, der weder in Europa noch in den USA zugelassen war, stammte aus den amerikanischen Laboren von Bayer Crop Science und war unbeabsichtigt auf den Markt geraten.
- Eckpunktepapier als Vorbereitung eines entschärften, industriefreundlichen Gentechnikgesetzes (PDF)
Hinzu kommt, dass in etlichen Fällen die Nutzung von Gentechnik im Produktionsprozess der Lebensmittel gar nicht benannt werden muss - es folglich auch keine Grenzwerte gibt, wenn das gentechnik veränderte Material nicht direkt ins Essen gelangt.
Infoseiten zum Thema
Umweltbundesamt
Die Frage der Sicherung der Koexistenz hat sich als eine zentrale Aufgabe herauskristallisiert. Die Europäische Union hat das Ziel, Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit zwischen biologischen, konventionellen und gentechnisch veränderten Produkten zu ermöglichen. Diese ist jedoch davon abhängig, ob die Wahlmöglichkeit für Landwirte, ihre Produktionsweise frei wählen zu können, gesichert werden kann. Für die Biolandwirtschaft ist der Schutz vor "Verunreinigungen" mit gentechnisch veränderten Organismen überlebenswichtig. Sie muss nach EU-Recht gentechnikfrei produzieren. Die tatsächliche Umsetzbarkeit der Koexistenz muss fachlich und rechtlich (insbesondere Fragen der Haftung) noch genau analysiert werden. (Auszüge aus dem Eingangstext ++ gesamter Text hier)
- Gutachten des Umweltbundesamtes (PDF-Download)
- Aus der Zeitung Umwelt 3/2003 (S. 141 f., PDF-Download)
Informationssammlung des AID
Überall dort jedoch, wo ein Nebeneinander von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik stattfinden soll, gewinnt die Frage an Brisanz, wie diese „Koexistenz" in der Praxis funktionieren kann. Ist nicht zu befürchten, dass es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und Koexistenzregelungen zu einer schleichenden Vermischung und „Kontamination" kommen wird - und zwar nicht nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, sondern möglicherweise auch in ökologisch sensiblen Gebieten? Wie kann angesichts der vielfältigen und noch weitgehend unerforschten biologischen „Eigendynamik" gentechnisch veränderter Organismen eine Gentech-freie Landwirtschaft und damit die Wahlfreiheit langfristig sichergestellt werden? Ist ein Schwellenwert von 0,9 Prozent, unter dem GVO-Kontamination gar nicht deklariert werden muss, dafür nicht viel zu hoch angesetzt? Welche Verpflichtungen, Maßnahmen und Kosten kommen auf die Landwirte, Behörden und auch auf die Lebensmittelwirtschaft zu? Und wer haftet für ökonomische und ökologische Schäden? (Auszüge aus den eingangs dort gestellten Fragen ++ gesamter Text hier)
Weitere Infoseiten
- Umfangreiche Sammlung von Infos, Links und Studien mit Schwerpunkt Raps
- Hintergrundinfos zur Koexistenz sowie eine Studiensammlung zur Auskreuzung finden Sie in unserer Bibliothek
Formales
Nachbarrecht und Gentechnik
Links
- Emanzipatorische Gentechnikkritik: Gentechnik folgt den Logiken von Macht und Profit!
- Studie: Getreide und Gentechnik – Grundlagen aus Naturwissenschaft und Lebensmittelwissenschaft (PDF 10,6 MB)
- Kapitel des "Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik": Handbuch für Erzeuger ++ Handbuch für Verarbeiter und Händler
- NICHT BEABSICHTIGTE AUSWIRKUNGEN DER GENTECHNIK: Artikel mit wissenschaftlichen Beispielen
- Seite zu Koexistenz auf www.transgen.de








Aus "Genraps ,geheim' angebaut, in:
Links: Aus der Frankfurter Rundschau, 31.8.2007 (Hessenteil D4)