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Rechtstipps

Drakonisches Urteil bleibt: 6 Monate!
Das Bollwerk aus Justiz, Polizei, Uni & Presse schlägt zu!

Gießen: 2. Instanz und 1. Instanz ++ Zwischen den Instanzen ++ Anklage ++ Links

Knast und Justiz sind das Schwert eines starken Staates, der keine Argumente hat. In diesem Land, das profitbringende, gefährliche Pflanzen mit Polizei schützt, eiskalte Wissenschaft mit Steuermillionen füttert und kritische Menschen per Polizeigewalt einsperrt, brauchen wir viele Menschen, die aufstehen und laut sagen: Nein! Solange die Vielen noch zögern, braucht es Menschen wie Micha, die nicht warten, bis alles zu spät ist.
Jörg Bergstedt, auf der Demo zum Haftantritt von Micha Grolm am 31.10.2009 in Erfurt

Der starke Staat schlägt zu!

Die ersten Feldbefreier im Knast!

Schauprozess in Gießen

Letzter Tag mit Urteil ++ Blog ++ Presseinfo ++ Interview

Chronik der Berufung:
Erster Verhandlungstag und drumherum

Medienberichterstattung über den ersten Verhandlungstag

Termine der ersten Woche

Unschönes Nachspiel
Nach dem ersten Verhandlungstermin zeigten Polizei und Justiz mal wieder ihre Krallen und sperrten die Aktivistin Cecile Lecomté für eine Nacht ein - wegen Gefahr des Kreidemalens. Cecile ließ die Sache überprüfen und das Landgericht fällte ein kompliziertes Urteil: Die Maßnahme war rechtswidrig ... und zwar so verrückt, dass das Vorgehen von Polizei und Justiz nie zu einem irgendwie gültigen Beschluss geführt hätte. Es gäbe nur eine Schein-Entscheidung. Die Inhaftierung sei rechtswidrig, gegen den konkreten Beschluss könne Cecile aber keine Beschwerde einlegen, weil es einen gültigen Beschluss nie gegeben hätte (die Polizei hatte sich ihr Handeln vom zufällig daherkommenden Landgerichtspräsidenten bestätigen lassen - der aber war nicht zuständig, erarbeitete nicht einmal beim passenden Gericht ... warum hat der das eigentlich nicht gewusst?) .


Oben: Vermerk eines beteiligten Polizisten (zudem gab es noch einen Bericht u.s. an LKA und Innenministerium ... wichtig, wichtig)
Nachfolgend: Auszüge aus dem Vermerk der Richterin Fouladfar. Sie bestätigt, dass Polizeiführer und Landgerichtspräsident in völliger Eigenmächtigkeit eine Inhaftierung durchführten und dass sie selbst zu faul war, ein ordentliches Anhörungsverfahren durchzuführen.


Auszüge aus dem Beschluss des Landgerichts vom 17.8.2009 (Seite 1 und Seite 7) ++ Bericht auf Red Globe

Zweiter Verhandlungstag und Veranstaltungen drumherum

Dritter Prozesstag am 5.8.2009

Vierter Verhandlungstag am 26.8.2009 (8.30 bis 17.01 Uhr)

Aus der Presse-/Terminmitteilung vorher:
Im Gießener Strafprozess wegen der Attacke auf ein Gengerstenfeld der Uni Gießen an Pfingsten 2006 steht der bisher wichtigste Verhandlungstag bevor: Am Mittwoch, den 26.8.09 (4. Prozesstag) werden ab 8.30 Uhr am Landgericht sowohl der Versuchsleiter Prof. Kogel wie auch der Sachbearbeiter bei der Überwachungsbehörde geladen. Da fast alle wichtigen Behördenakten Gegenstand des Verfahrens sind, dürfen auch zu allen Aspekten Fragen gestellt werden. Es ist mit einer intensiven Überprüfung der Frage, wieweit der Genversuchs rechtmäßig genehmigt und verlaufen ist und ob von ihm Gefahren ausgingen. Eine Rolle werden auch das mögliche Versagen der Genehmigungsbehörde sowie Unregelmäßigkeiten bei der Beantragung und Abrechnung von Fördergeldern spielen. Hintergrund ist die Prüfung des Gerichts, ob sich die beiden Angeklagten auf den rechtfertigenden Notstand berufen können - einem Paragraphen im Strafgesetzbuch, nach dem Menschen auch sonst strafbare Handlungen begehen dürfen, wenn nur so eine Gefahr abgewendet werden kann.
Nach den beiden Vernehmungen kommt noch einer der Zivilpolizisten, die das Feld und die Aktivitäten der GentechnikkritikerInnen hätten observieren sollen. Hier geht es weiter um die Frage, ob die Polizei nur blöd war und trotz präziser Ankündigung die Attacke auf das 9,6 qm große Feld nicht verhindern konnte oder ob sie bewusst die Feldbefreiung zuließ, um - möglicherweise erneut im Auftrag des hessischen Innenministers - das Genversuchsfeld opferte, um unerwünschte Oppositionelle inhaftieren zu können. Einen ähnlichen, allerdings spektakulär gescheiterten Versuch dieser Art hatten Innenminister Bouffier sowie Gießener und hessische Polizei und Justiz nämlich drei Wochen vor der Feldbefreiung schon einmal unternommen.

Fünfter Verhandlungstag: Staatsanwältin zeigt ihre Fratze!

90 Sachanträge von Verteidigung und Angeklagten ++ Staatsanwältin wird daraufhin mit einem fulminanten Auftritt zum Star des Tages ++ Angeklagte und Rechtsanwälte versorgen das Gericht mit Lesestoff ++ Ein Richter unterhält sich mit einem Angeklagten über dessen Leben und bekommt Tipps zur Gratisorganisation von Toilettenpapier …

Sechster Verhandlungstag: Schrecken nimmt seinen Lauf - keine Anträge von Verteidigern und Angeklagten

Das Verfahren ist gekippt, das Gericht zeigt die Fratze der Justiz ++ Alle (!) 78 Anträge der Verteidiger und der Angeklagten als "ohne Bedeutung" abgewiesen ++ sichtbar wurden nicht einmal alle durchgelesen ++ nur eine Stunde Zeit für weitere Anträge ++ Ende des Prozesses und Urteil waren geplant - Prügeltruppe der Polizei stand für das Ende bereit ++ offenbar stehen ein hartes Urteil und eventuell sogar die sofortige Verhaftung fest ++ Nächster Prozesstermin und wahrscheinlich letzter Prozesstag mit Urteilsverkündung am Mittwoch, den 30.9. um 14 Uhr!

Zwischenphase zum 7. Tag:

Siebter Verhandlungstag: Wieder eine Auseinandersetzung auf hohem politischen Niveau

Kurzfassung: Der Prozess beginnt um 14:15 und dauert bis 21.45 Uhr. Anders als erwartet und Gericht erwünscht, kam es nicht zum Urteilspruch. Ursachen dafür waren umfangreiche Gegenvorstellungen zur Ablehnung der Anträge sowie ein Verfahrensfehler des Gerichts. Dieses hatte am 16.9. versehentlich nur den Verteidigern eine Frist zur Abgabe der Anträge gestellt. Der Angeklagte B nutzte diese Panne zum Stellen weiterer Anträge. Das Gericht musste dann eine neue Frist auch für die Angeklagten stellen. Erst danach konnte es die Plädoyers geben. Während des letzten und längsten wurde der Prozess dann unterbrochen. Nächster Termin für das letzte Plädoyer und das Urteil ist Freitag, der 9.10.2009, um 14 Uhr.

Achter Verhandlungstag und Urteil

Jetzt ist auch die Berufung gegen zwei Genfeldbefreier in Gießen abgeschlossen. Beendet ist damit das Ganze aber nicht, denn die erneut zu Haftstrafen von vier bzw. sechs Monaten verurteilten gehen in Revision. Hauptgrund: Der Streit um den § 34 StGB, auf dessen rechtfertigenden Notstand sich die Aktivisten beriefen. Das Urteil bot neben der bekannten Neigung von Richtern, keine Lücken ihrer gesetzlichen Allmacht zuzulassen und folglich die Existenz oder Wirksamkeit des § 34 weitgehend zu leugnen, eine faustdicke Überraschung. Richter Nink urteilte, dass Widerstand gegen die grüne Gentechnik nicht zulässig sei, weil sie nicht erfolgversprechend ist, da die hochgefährliche Gentechnik unbeherrschbar sei und unwiderruflich sich überall ausbreiten werde: "Der Geist ist aus der Flasche" sagte er wörtlich, bescheinigte dem am 2.6.2006 angegriffenen Gengerstefeld der Uni, skandalös schlampig organisiert worden zu sein und warf das auch dem Versuchsleiter Kogel vor. Dann aber verurteilte er die Überbringer der schlechten Nachrichten und Aktivisten, die sich - um Gegensatz zum Richter und den SchöffInnen - gewehrt hatten. Mit diesem Urteil dürfte der Richter der Gentechnik-Industrie einen großen Gefallen getan haben, da deren Strategie, die unerwünschte Technik einfach faktisch durchzusetzen, nun aufgeht. Eher ins Gruselkabinett gehörte die Begründung für die höhere Bestrafung des einen Angeklagten: Der sei grundsätzliche gegen Herrschaft eingestellt, würde damit die bürgerliche Rechtsordnung in Frage stelle - und das müsse bestraft werden. Anarchie als Straftatbestand!

„Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.“
Kurt Tucholsky

Kurzbericht auf Faktuell am 12.10.2009
Halbes Jahr hinter Gitter - ein Gentechnik-Kritiker aus Gießen muss für ein halbes Jahr in den Knast. Die Angeklagten waren 2006 an einer "Feldbefreiung" auf einem Versuchsfeld der Universität Gießen beteiligt. Der zweite Angeklagte bekam vier Monate auf Bewährung plus 120 Arbeitsstunden. Enttäuscht und entgeistert zeigten sich die Anwesenden über die Urteilsbegründung.
Nink rechtfertigte das Urteil damit, "der Geist sei schon aus der Flasche", die Gentechnik auf dem Acker sei ohnehin nicht mehr zu kontrollieren. Deshalb sei eine "Feldbefreiung" nicht das richtige Mittel gewesen, um die Gentechnik aufzuhalten, wie die Angeklagten argumentiert hatten. Sie hätten schon alle Gentechnik-Felder in Deutschland angreifen müssen, um mit dem rechtfertigenden Notstand (§ 34StGB) freigesprochen werden zu können.

Achtung! Die Gentechnik-Seilschaften und der starke Staat sind nicht nur hier tätig!

Die Vorphase der Berufung

Presseinfo vorher:
Fiese Ferienspiele in Gießen ab 15. Juli 2009: Der spektakuläre Prozess gegen zwei Genfeldbefreier von 2006 geht in die zweite Runde!

Drei Jahre direkter Aktion beendeten Versuche, in Hessen Gentechnik in der Landschaft auszubringen. Das war nicht das erste Mal: Schon ab Mitte der 90er Jahre hatten sich Firmen und die Uni Gießen an Feldbesetzungen und -befreiungen die Zähne ausgebissen. Nach mehreren Jahre Pause wollten sie es wieder versuchen. Institute der Uni wollten hohe Fördermittel abgreifen und die neu geschaffenen, internationalen Prestige-Studiengänge der Agro-Biotechnologie mit Präsentierflächen versehen. Den Beginn sollte ein Gerstenfeld am Alten Steinbacher Weg in Gießen. Unter dem Deckmantel der Sicherheitsforschung wollte das mit etlichen Sicherheitslaboren ausgestattete Team des Professoren-Emporkömmlings Kogel riskante Entwicklungsforschung für neue Methoden gentechnischer Manipulierung betreiben. Doch das stand nicht lange, denn Pfingsten 2006 nutzten vier „FeldbefreierInnen“, wie sie sich selbst nannten, eine peinliche Lücke in den Sicherheitssystemen von Wachschutz und Polizei. Das teure Feld wurde erheblich beschädigt, der Versuch einige Wochen später vorzeitig abgebrochen. Peinliche Versuche der Uni, Gießener Tagezeitungen, der grün-schwarzen Einheitsregierung von Gießen und durchgeknallte Polizeiaktionen folgten mit dem Ziel, die High-Tech-Anwendungen zu retten. Doch zwei nächtliche Feldbefreiungen, einige BürgerInnenproteste und die zwei symbolträchtige Besetzungen des Jahres 2008 machten nach zähen Ringen ganz Hessen wieder gentechnikfrei. Das ist es auch im Folgejahr geblieben, doch die Eliten der Stadt - von BürgermeisterInnen über Pressechefs bis zu den Uni-Chefetagen - ließen nicht locker bei ihrer Gier nach Ruhm, Forschungsgeldern und profitträchtigen Technologien. 2009 zettelten sie den Gerstenversuch neu an - weit entfernt auf den Flächen einer der Hochburgen deutscher Gentechnik-Seilschaften im Osten von Rostock. Zudem ließen sie ihre Wut an zwei Menschen aus, die sie aus der Breite der GentechnikgegnerInnen herauspickten: Sechs Monate Haft ohne Bewährung gab es in einem absurden Prozess im Spätsommer 2008, den die Angeklagten nicht einmal selbst miterleben durften, weil der Amtsrichter Dr. Frank Oehm ihnen Fragen verbot und schließlich sogar einen aus dem Saal schmiss, um ohne ihn weiterzuverhandeln (was rechtlich gar nicht möglich ist). Eine rechtlich Überprüfung dieses kriminellen Aktes und neuen Skandals in einer längeren Serie von Gießener Justizskandalen gegen politische Opposition verhinderte die Staatsanwältin Ute Sehlbach-Schellenberg, indem sie Berufung gegen das von ihr genau so geforderte Urteil einlegte.
So kommt es nun zur Neuauflage des Prozesses, eine Instanz höher. Das Landgericht muss alle Fragen neu verhandeln. Jedenfalls sieht es das Recht so vor. Es kann aber auch mit ähnlicher krimineller Energie wie Amtsrichter Oehm die Angeklagten mundtot machen, um das gewünschte Ziel einer Gefängnisstrafe zu erreichen. Werden überhaupt ZeugInnen geladen - oder schützt das Gericht zum zweiten Mal die sogenannten "Wissenschaftler" oder Gießener PolitikerInnen vor unangenehmen Fragen? Werden die Angeklagten ihren Prozess und ihre Verurteilung erleben? Wird überhaupt geprüft, ob es andere Möglichkeiten gegeben hätte, den gefährlichen und rechtswidrigen Versuch zu stoppen? Antwort auf diese und mehr Fragen gibt der Prozess ab
Mittwoch, den 15.7., ab 8.30 Uhr im Saal 15 des Landgerichts Gießen (Ostanlage).

Die Ladung zum ersten Verhandlungstag am Mittwoch, 15. Juli 2009 (ab 8.30 Uhr)


Die Ladung mit der ersten Merkwürdigkeit: Keine Zeugen, keine Sachverständigen ... (gesamt als PDF) ++ Az. 8 Ns - 501 Js 15915/06
Doch ohne Mitteilung an die Angeklagten erhielten die AnwältInnen eine ganz gegenteilige Mitteilung, nämlich diese Ladungsliste:

Pflichtverteidigung angeordnet: Mögliches oder angestrebtes Strafmaß also 1 Jahr oder höher!


Beschluss des Richters Dr. Nink vom 24.4.2009 (als Gesamtes im PDF)

Was geschieht rundherum und bis dahin?

Für den Gießener Gersteversuch ist genauer untersucht, was für die meisten anderen Versuche auch gelten dürfte: Es ist alles Lug und Trug. Die vorgegebenen Ziele stimmen nicht - geforscht wird an anderen Sachen, die mehr Profite versprechen und viel riskanter sind. Das aber wird verschwiegen. Zudem wird gelogen, um an Fördergelder ranzukommen. Für den Gießener Versuch sind Strafanzeigen und Eingaben an die Genehmigungsbehörden, den Rechnungshof und den Bund der Steuerzahler gemacht worden. Ergebnis: Null. Bislang keine einzige Antwort. Diese Eliten sind auch nicht dafür da, anderen Krähen ein Auge auszuhacken ...

Zwischengeplänkel: Justizkriege zwischen erster und zweiter Instanz

6 Monate ohne Bewährung reichen nicht: Staatsanwältin will "deutliche höhere" Strafe!

Auszug aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Gießen vom 11.12.2008 (gesamtes Schreiben als PDF)
Frau Staatsanwältin SehIbach-Schellenberg hat sich zu der Beschwerde wie folgt geäußert:
„In der Tat habe ich in Haupterhandlungstemin des AG Gießen vom 04.09.2008 hinsichtlich beider Angeklagten jeweiIs sechsmonatige Freiheitsstrafen beantragt, die durch das Gericht auch antragsgemäß ausgeurteilt wurden. Nach mündlicher Urteilsbegründung und in weiterer Abfolge nach nochmaliger Abwägung der Sach- und Rechtslage in meinem Büro kam ich jedoch zu dem Schluss, dass sowohl meine Anträge als auch die Entscheidung des Gerichts unter Zugrundelegung der in § 46 Absatz 1 und 2 StGB genannten Strafzumessungskriterien zu milde gewesen und dem Schuld- und Unrechtsgehalt der von beiden Angeklagten begangenen Tat nicht gerecht geworden waren.
Aufgrund meiner der Hauptverhandlung nachfolgenden Überlegungen kam ich zu dem Schluss, dass sowohl ich als auch das Gericht den Umständen, dass der das "übliche Maß" von alltäglich zu verhandelnden Sachbeschädigungen ganz erheblich übersteigende materielle Schaden von rund 50.000,-- Euro, der auf Grund der finanziellen Situation der Angeklagten niemals von ihnen wird beglichen werden können, zudem das den Angeklagten vorzuwerfende absolut planmäßige Vorgehen vor und bei Tatausführung, welches einen hohen Grad an krimineIler Energie in sich barg und ebenso ihr uneinsichtiges Nachtatverhalten, letztlich nicht ausreichend Rechnung getragen worden war. Dies mag seine Erklärung darin finden, dass für alle Verfahrensbeteilipen überraschend arn 04.09.2008 die Beweisaufnahme - ohne erwartete Stötungen und Unterbrechungen - geschlossen und mein Schlussvortrag sowie das Urteil erfolgen konnten. ... Die vorstehenden Erwägungen führten letztlich zu meiner Überlegung der Rechtsmitteleinlegung mit dem Ziel einer deutlich höheren, mithin schuld- und tatangemessenen Verurteilung beider Angeklagten.

Auszüge aus dem Schreiben als Reaktion auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde:


Oben: Zunächst die Zusammenfassung - die Staatsanwältin hat alles noch mal überlegt ... und schon wenige Stunden später legte sie Berufung ein. Ihr kam alles so ungerecht vor. Das spektakulär hohe, von allen Verurteilungen in ähnlichen Fällen dramatisch abweichende Urteil war ihr noch viel, viel zu niedrig.
Unten: Als Grund nannte sie das "absolut planmäßige Vorgehen" und den "hohen Grad an krimineller Energie". So wird nun doch die politische Orientierung zur Grundlage einer hohen Strafforderung, denn schließlich ist das "planmäßige Vorgehen" nichts anders als genau das, was die Angeklagten als gezielte Handlung gegen die Gefahr der Gentechnik unter anderem nach dem rechtfertigenden Notstand darstellten (soweit sie durften).


Oben: Jedenfalls ... die Staatsanwältin will nun noch eine "deutliche höhere" Strafe. Obwohl das Urteil schon spektakulär hoch war (das bisher höchste Urteil bei Genfeldbefreiungen ist selbst bei Wiederholungstätern nie über 30 Tagessätze gegangen!), will die Staatsanwältin noch mehr. Klar ist: Hier soll ein Exempel statuiert werden. Hier wird der durch den Widerstand in Bedrängnis gekommenen Gentechnik-Mafia Unterstützung zuteilt. Der autoritäre Staat setzt durch, was viele Menschen nicht wollen.

Die Quittung: Angeklagter beantragt Pflichtverteidigung
Auszug aus dem Schreiben des Angeklagten an das Landgericht Gießen am 24.12.2008

Antrag auf Pflichtverteidigung (Az. 501 Js 15915/06)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Beiordnung eines Verteidigers für das anstehende Berufungsverfahren. Als Begründung führe ich an, dass die Staatsanwaltschaft eine "deutlich höhere" Bestrafung anstrebt, folglich also auch eine Strafhöhe ab einem Jahr aus Sicht der Staatsanwaltschaft in Frage kommt. In einem Schreiben vom 11.12.2008 dedes Leitenden Oberstaatsanwaltes wird die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, Frau Sehlbach-Schellenberg, wie folgt zitiert: "Die vorstehenden Erwägungen führten letztlich zu meiner Überlegung der Rechtsmitteleinlegung mit dem Ziel einer deutlich höheren, mithin schuld- und tatangemessenen Verurteilung beider Angeklagten."
Damit sind die Voraussetzungen für eine Beiordnung auch von der Strafhöhe her gegeben. Gleiches gilt weiterhin für die Kompliziertheit des Sachverhaltes. Auch hier hat sich die Sach- und Rechtslage in der Weise verändert, dass der Richter in der ersten Instanz in seinem Urteil von seiner Linie bei der Ablehnung einer erstinstanzlichen Pflichtverteidigung und dem Verbot aller sachbezogenen Fragen in der Beweisaufnahme der ersten Instanz abgewichen ist. Er hat - ohne jegliche Grundlage in der Verhandlung - im Urteil umfangreiche Ausführungen zur Frage der Rechtmäßigkeit des betroffenen Gengersteversuchs und zur Frage des rechtfertigenden Notstandes nach § 34 StGB getätigt.
Ohne Belang ist die Tatsache, dass das gesamte Verhalten des Richters der ersten Instanz und der Staatsanwältin widersprüchlich und in etlichen wesentlichen Punkten eine Rechtsbeugung ist. Mit der Erörterung gentechnischer Fachfragen und der Fragen zum rechtfertigenden Notstand im Urteil sowie der Ankündigung der Staatsanwältin einer "deutlich höheren" Strafe sind zwei, unabhängig voneinander auch einzeln bereits ausreichende Voraussetzungen für die Beiordnung gegeben.
Ich bitte darum, den Rechtsanwalt Tronje Döhmer, Bleichstr. 34 in Gießen, als mein Verteidiger beizuordnen.

Strafanzeigen wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung gegen die RobenträgerInnen

1. Instanz: Skandalöser Prozess gegen zwei der FeldbefreierInnen von 2006

So, jetzt können wir den Prozess endlich so führen, wie es sich gehört.
Staatsanwältin Sehlbach-Schellenberg am 4.9.2008, nachdem rechtswidrig alle Fragen zur Sache verboten waren, der Hauptzeuge nicht mehr kommen brauchte und der über die Hintergründe des Genversuchsfeldes genau informierte Angeklagte aus seinem eigenen Prozess entfernt wurde.

3. Verhandlungstag am Donnerstag, 4.9.2008 ab 8.30 Uhr

Alle Presseberichte vom dritten Verhandlungstag verschweigen die Beleidigungen und Beschimpfungen durch den Richter ebenso wie die Falschaussage des Staatsschützers. Stattdessen wird das Publikum mehrere Störungen oder ungebührlichen Verhaltens bezichtet, während dem ausgeschlossenen Angeklagten auch in mehreren Pressetexten vorgeworfen wird, er hätte dem Richter vorgehalten, gelogen zu haben. Ob dieser Vorhalt stimmt oder nicht, interessiert in den Medien nicht - es ist per so verboten, einen Richter zu kritisieren.

So feiert die Gentechnik-Mafia ihren neuen Heiland Dr. Oehm
Endlich Gerechtigkeit – Feldzerstörer zu Haftstrafen verurteilt!
„Jedes Jahr wird ein Großteil der Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland zum Schaden für Züchter, Wissenschaftler und Landwirte zerstört. Ein halbes Jahr Haftstrafe ohne Bewährung ist eine angemessene Strafe für die mutwillige Zerstörung fremden Eigentums. Dieses Urteil war längst überfällig.“ So begrüßt Dr. Ferdinand Schmitz, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter, das vorgestern verkündete Urteil des Amtsgerichts Gießen gegen zwei Feldzerstörer.
Aus einer Presseinformation des BDP, 5.9.2008 ++ Veröffentlichung dieses Textes auf Agrarheute ++ in Österreich und dort im Infodienst für Kommunen ++ auf Gabot.de ++ Verband Biologie

Gendreck-weg-Aktive solidarisieren sich mit den Verurteilten (Quelle)
... Das Verfahren verlief mehr als absurd. Richter Oehm verbot z.B. Fragen an die Zeugen zur Rechtmäßigkeit dieses Versuchsfeldes und Fragen zum Thema Gentechnik. In einem Prozess, in dem es um Gentechnik geht, lässt das Befangenheit des Richters vermuten und verunmöglicht es den Angeklagten herauszuarbeiten, welche Probleme und Gefahren diese Technologie birgt.
Bisher ist eine solche Rechtsauffassung einmalig, denn in allen bisherigen Prozessen wurde die Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Genfelder zumindest zugelassen. Einer der Angeklagten wurde wegen des Äußerns von Kritik sogar aus der Verhandlung verwiesen und die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen.
Nach drei Prozesstagen wurden die beiden Angeklagten zu jeweils sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. „Diese harte Verurteilung soll Menschen davon abhalten, sich gegen Gentechnik einzusetzen. Bedenkt man, dass wenige Konzerne grade die Kontrolle über unser aller Nahrungsmittel erlangen wollen ist Widerstand dagegen sicherlich legitim“ so Jutta Sundermann. „Wir lassen uns von diesem Urteil nicht einschüchtern und werden weiterhin Aktionen gegen Gentechnik machen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verurteilten haben Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt.
Die Initiative Gendreck-weg solidarisiert sich mit den Gießener Feldbefreiern und verurteilt den Versuch der Justiz, den Widerstand gegen Gentechnik mit derart hohen Strafen anzugreifen.

Leserbriefe am 13.9.2008 im Gießener Anzeiger
Rechtsverständnis wurde tief erschüttert
Am zweiten Prozesstag war ich bei der Verhandlung anwesend. Nach meinem Befinden wirkte Richter Dr. Oehm ohnmächtig und wahrte nicht die professionelle Distanz zwischen eigenen Affekten und Emotionen und der beruflichen Rolle, in der er stand. Der Umgang mit Zuschauern erschien mir daher ebenso eher als Teil eines Machtspiels und ließ aus meiner Sicht menschliche Souveränität vermissen. Auch ich habe mich als Zuschauerin auf meinem Stuhl bewegt, habe einmal die Sitzreihe gewechselt, weil die Akustik für meine Ohren zu schlecht war. Auch ich habe unwillkürlich mit dem Kopf geschüttelt, als Oehm die Frage der Verteidigung nach der Maschenweite des Schutzzaunes wegen möglichen Insektenkontaktes mit transgener Gerste energisch abwehrte und weitere Fragen an den Zeugen und gentechnischen Sicherheitsbeauftragten untersagte. Ich wurde jedoch - ich möchte sagen leider - aufgrund meines Kopfschüttelns nicht zwangsweise aus dem Saal verbracht; vielleicht deshalb, weil ich dem impliziten Menschenbild des Herrn Oehm eher entspreche, die Insignien von alternativem Lebensstil, wie asymmetrische Frisuren, braune Pullover, Piercings mir spontan nicht anzusehen waren? Bei den anderen Frauen - es wurden ausschließlich Frauen gemaßregelt - führte das gleiche Kopfschütteln zum Rauswurf. Aus meiner Sicht wirkte Oehms Verhalten deutlich eskalierend und ließ für mich die Souveränität eines Richters, der auch die Würde der Justiz als Verfassungsorgan eines demokratischen Staates repräsentieren soll, vermissen.
Die Art der Verhandlungsführung, die generelle Untersagung, Fragen zum Thema Gentechnik, wie nach der Angemessenheit des Kontaminationsschutzes, zum Gegenstand der Zeugenbefragung zu machen, hat mein Rechtsverständnis tief erschüttert. Die Art der Prozessführung durch den Richter und das Verhalten der Staatsanwältin Frau Sehlbach-Schellenberg waren aus meiner Sicht von einer zutiefst emotionalen und affektgeladenen Haltung geprägt, die beide zwischenmenschlich auf die Zuschauer und die Angeklagten projizierten. Diese innerpsychischen Prozesse könnten nach meinem Dafürhalten unbewusst und daher teilweise handlungsleitend gewesen sein.
Auf mich wirkte dieses alles unprofessionell, und es entbehrte der Souveränität, der es eigentlich bedarf, wenn es vor Gericht um ein so heikles Thema wie Gentechnik geht. Sowohl Oehm als auch die Staatsanwältin wirkten auf mich von Beginn an affektgeladen und ließen aus meiner Sicht die innere professionelle Distanz zum Thema und zu den Angeklagten vermissen. Dass Oehm mehrfach das Wort „Kinder“ heranzog, um das ihn störende Verhalten im Gerichtssaal zu beschreiben, befremdete mich sehr. Welches Bild von Gesellschaft, Macht und Individuum, welches Verständnis von Autorität bildete sich da ab? Für mich taten sich Abgründe auf. Ich empfand starke Angst und fühlte mich eingeschüchtert.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass ich in unmittelbarer Nähe eines Versuchsfeldes der Universität Gießen wohne. Mit vielen Bürgern, Verbänden, Parteien und Kirchen bin ich Menschen wie diesen beiden Angeklagten zutiefst dankbar, dass sie im Frühjahr dieses Feld besetzt hatten und dadurch die Aussaat von gentechnisch verändertem Mais verhindert werden konnte. Alle vorangehenden Bemühungen auf politischer und juristischer Ebene, dies zu verhindern, waren nämlich erfolglos geblieben, obwohl die Mehrheit der Menschen sich gegen Gentechnik wendet. Mein Dank gilt den Angeklagten und ihrer hoffentlich ungebrochenen Würde.
Ulrike Schaab, Groß-Gerau

Missbilligende Mimik war nicht erlaubt
Dem Prozess gegen die beiden Genfeldbefreier J. B. und P. N. wohnte ich bei.
Zu Beginn der Verhandlung am 4. September hatte ich den Eindruck, als ginge es nicht um Feldbefreier eines Genfeldes sondern um hochgefährliche Gewalttäter: Vor dem Gerichtsgebäude war ein Aufgebot an Polizisten und Staatsschützern, die mit Schlagstöcken und Pistolen bewaffnet waren, aufgebaut. Ich erhielt eine Eintrittskarte, die ich beim Verlassen und Wiederbetreten des Gerichtssaals vorzuzeigen hatte. Auch im ganzen Gebäude und im Gerichtssaal wimmelte es von schwer bewaffneten Polizisten.
Das stand in massivem Widerspruch zu anderen Aussagen der Staatsanwältin und des Richters; denn sie hatten die Taten als so wenig schwerwiegend eingestuft, dass sie, trotz bestehender Bedürftigkeit, den Antrag der Beklagten auf einen Pflichtverteidiger abgelehnt hatten.
Das Amtsgericht Gießen, unter Vorsitz des Richters Oehm, verurteilte die zwei Angeklagten zu jeweils sechs Monaten Haft ohne Bewährung.
Ihnen war vorgeworfen worden, ein Freilandversuchsfeld der Universität Gießen mit gentechnisch veränderter Gerste teilweise zerstört zu haben.
Nur zu naheliegend wäre es hier gewesen, sich auf Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes zu besinnen, wo das Recht auf Widerstand verbrieft ist:
Niemand kann gegenwärtig voraussagen, welche Allergien und andere Leiden der Gießener Bevölkerung zukünftig zugemutet werden, wenn der Wind Partikel dieser Pflanzen in ihre Atemwege, auf ihre Haut oder auf ihre Nahrung transportiert.
Denn das ist der qualitative Unterschied zwischen dem vorausgegangenen Labor- und dem Freifeld-Versuch, den die Gießener Jamaika-Koalition, sinnigerweise am 8. Mai 2008 (Jahrestag der Befreiung vom Faschismus), nach einer flammenden Fürsprache des Grünen-Fraktionsvorsitzenden und gegen den Protest der Linken beschloss.
Auch Richter Oehm zeigt in der Urteilsverkündung Verständnis für die Kritik an der Gentechnik und für die Angst vor deren Risiken.
Gleichwohl verbot er den Angeklagten, vor Gericht die Zulässigkeit des Genversuchs zu thematisieren.
Besucher, die solche Widersprüche mit Unmutsäußerungen wie Kopfschütteln bedachten, wurden zudem kurzerhand des Saales verwiesen. Missbilligende Mimik und Unverständnisbezeugungen waren schlichtweg nicht er laubt.
Die derzeitigen Machtverhältnisse in unserem Bundesland scheinen auf die Gewaltenteilung deutlich auszustrahlen. Schließlich werden Richter und Staatsanwälte nicht vom Volk, sondern von der herrschenden Politik gewählt.
Andrea Jacob, Grünberg

Presse-Mitteilung der Angeklagten am 5.9.2008

Gentechnikkritiker zu sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt ++ Richter schließt Angeklagten von der Verhandlung aus
Ein Prozess gegen zwei Gentechnikkritiker aus Reiskirchen und Berlin endete gestern mit einem Paukenschlag: Sechs Monate ohne Bewährung – so das Urteil, das Richter Dr. Oehm am Nachmittag des 4. Septembers im Saal 100 des Amtsgericht Gießen verkündete.
Die Angeklagten, engagiert in politischer Bewegung, hatten am 2. Juni 2006, zusammen mit zwei weiteren AktivistInnen, ein Versuchsfeld mit gentechnisch veränderter Gerste der Universität Gießen gestürmt und teilweise zerstört. „Der Versuch ist überflüssig, bedient Konzerninteressen und hat keine rechtliche Grundlage“, sagt Patrick Neuhaus, einer der Verurteilten. Gentechnik sei nicht da, um Menschen zu helfen, sie verschärfe soziale Ungleichheiten.
Die Urteilshöhe stelle ein Novum dar. „In Frankreich, wo sich zahlreiche BürgerInnen an freiwilligen Feldbefreiungen beteiligten, wurden mehrfach AktivistInnen freigesprochen“, berichtet Jörg Bergstedt, der zweite Angeklagte. Auch sie hatten sich darauf berufen, aus einem Rechtfertigenden Notstand heraus zu handeln. „Aber in Deutschland“, so Bergstedt, „gibt es offenbar kaum Richter, die den Mumm haben, für Forschungseinrichtungen und Konzerne unbequeme Urteile zu sprechen.“

„Skandalöse Verhandlungsführung“
Das Urteil sei nur das Sahnehäubchen innerhalb einer „skandalösen Verhandlungsführung“, wie Patrick Neuhaus erklärt: Am 2. Prozess hatte Richter Oehm untersagt, Zeugen Fragen zu stellen, die sich ansatzweise auf Gentechnik bezogen. „Eine Prüfung, ob der Versuch oder die Versuchsgenehmigung überhaupt rechtmäßig waren, wurde damit unmöglich“, erklärt Neuhaus. In anderen Feldbefreiungs-Prozessen hätten Gerichte solche Fragestellungen regelmäßig miteinbezogen. Richter Oehm hatte mehrfach ZuschauerInnen, die sich nicht mit den richterlichen Entscheidungen einverstanden zeigten, als „Kinder“ oder „Menschen, die keine Erziehung genossen haben“ beschimpft und gewaltsam aus dem Saal entfernen lassen. In einem Beschluss begründete Oehm einen Rauswurf damit, dass die Person „verächtliches Lachen und demonstrativ abfälliges Kopfschütteln“ gezeigt habe.
Doch damit nicht genug: Am gestrigen Prozesstag schloss der Richter den Angeklagten Bergstedt von der Verhandlung aus, nachdem dieser das autoritäre Verhalten von Oehm kritisiert hatte. Tronje Döhmer, der Verteidiger von Bergstedt, verließ daraufhin den Saal, um die Verhandlung nicht durch seine Anwesenheit zu legitimieren. In einer am gleichen Tag veröffentlichten Pressemitteilung erklärt der Anwalt: „Eine gesetzliche Grundlage für die eskalierende Verhandlungsführung des Gerichts ist nicht zu erkennen.“ Nach der Mittagspause verzichtete auch der nicht ausgeschlossene Angeklagte, darauf, dem Prozess weiter beizuwohnen.
„Diese totale Verunmöglichung der Verteidigungsmöglichkeiten ist beispiellos“, sagt Neuhaus und erhebt schwere Vorwürfe: „Das ist auch nicht zufällig passiert.“ Das Gericht habe bewusst die Strategie verfolgt, die selbstbewusst auftretenden und gut informierten Angeklagten einzuschüchtern und notfalls per Ausschluss mundtot zu machen.

Fazit
Für die Verurteilten steht hinter dem Vorgehen von Richter Oehm das Ziel, die Verantwortlichen für den Gengersten-Versuch an der Uni Gießen vor Kritik zu schützen. „Wie ist sonst zu erklären, dass nicht einmal der Versuchsleiter, Prof. Kogel, geladen wurde?“, fragt Bergstedt.
Die Angeklagten haben bereits angekündigt, das Urteil anzufechten. „Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen“, sagt Neuhaus. „Die Kritik an Gentechnik und ihren sozialen Folgen lässt sich nicht ausgrenzen – weder auf der Straße, auf den Versuchsfeldern, noch im Gerichtssaal.“

Kontakt zu den Verurteilten und weitere Informationen

Links zum Urteil

Zum Ablauf der Verhandlung am dritten Tag

Es bestand kein Zweifel: Richter Oehm wollte den Prozess abwürgen, die Genversuchs-Mafia an der Uni vor Vernehmung zu schützen.

Gerichtsbeschluss
Der Angeklagte Jörg Bergstedt wird wegen ordnungswidrigen Benehmens bis auf weiteres aus dem Sitzungszimmer entfernt.

Gründe:
Die Entfernung des Angeklagten Bergstedt aus dem Sitzungszimmer beruht auf § 177 GVG.
Der Angeklagte hat den erkennenden Richter in der Hauptverhandlung vom 29.08.2008 angeschrien. Das war eine ungebührliche Handlung, welche die Ordnung der Hauptverhandlung gestört hat. Der erkennende Richter hat den Angeklagten in der Hauptverhandlung vom 04.09.2008 deshalb ermahnt, solches und andere Ungebühr, die geeignet ist, die Ordnung der Hauptverhandlung zu stören, künftig zu unterlassen.
Gleichwohl hat der Angeklagte in der Hauptverhandlung vom 04.09.2008 erneut eine Ungebühr begangen. Er hat das Verhalten des Vorsitzenden sogleich als unverschämt bezeichnet. Auch diese Ungebühr hat die Ordnung der Hauptverhandlung gestört. Der erkennende Richter hat den Angeklagten deshalb erneut ermahnt und ihm gleichzeitig angedroht, ihn im Falle erneuter Ungebühr aus dem Sitzungszimmer zu entfernen. Dessen ungeachtet hat der Angeklagte sogleich wiederum eine Ungebühr begangen, welche die Ordnung der Hauptverhandlung gestört hat. Er rief, die Ausführungen des Vorsitzenden seien schlichtweg gelogen. Bei seiner Anhörung zu einer möglichen Entfernung aus dem Sitzungszimmer hat er sogar noch den Vorwurf der Rechtsbeugung erhoben.
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung der Hauptverhandlung ist es deshalb nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts nunmehr erforderlich, den Angeklagten aus dem Sitzungszimmer zu entfernen, um weitere von ihm ausgehende Störungen zu unterbinden.
Mildere Maßnahmen kommen auch angesichts der Bedeutung dieser Anordnung für den Angeklagten und seine Verteidigung gegen die Anklage nicht in Betracht. Der Angeklagte ist ersichtlich weder mit weiteren Ermahnungen noch durch die Verhängung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft zur Einhaltung der Ordnung der Hauptverhandlung zu bewegen.
Einer zusätzlichen Verhängung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft gemäß S 178 GVG bedarf es nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts angesichts der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer nicht mehr.

Der Beschluss ist eine Inszenierung. Im oben zu sehenden Beschluss wird als Ausgangspunkt ein Vorgang vom davorliegenden Verhandlungstag benannt: "Der Angeklagte hat den erkennenden Richter in der Hauptverhandlung vom 29.08.2008 angeschrien. Das war eine ungebührliche Handlung, welche die Ordnung der Hauptverhandlung gestört hat." Doch diese Wertung ist eine Erfindung des Richters. Beweisbar ist das durch eine Aussage des Richters selbst. Denn nach dem Vorfall, am Ende der Verhandlung am 29.8.2008, hat der Richter wörtlich gesagt:

Das Kompliment der Fairness des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, dass der Herr Bergstedt geäußert hatte und auch in seinem Befangenheitsantrag sich widerspiegelt, kann ich genauso gut wiedergeben. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass hier auf irgendeine Art und Weise versucht würde, das Gericht anzugreifen oder sonst was zu machen.

Auch das Gerichtsprotokoll weist an der vom Richter ausgewählten Stelle keine besonderen Störungen aus. Protokollauszug (2. Tag):

Der Angeklagte wehrte sich mit einer Erklärung gegen den drohenden Rauswurf. Auszüge:

Der Richter Oehm hat am heutigen Tag in meine Richtung eine Drohung ausgesprochen, in der er Ordnungsmaßnahmen bis zum Ausschluss von der Verhandlung angedroht hat. Als Begründung stellte er die Behauptung auf, dass ich mich in dem vorangegangenen Hauptverhandlungstermin ungebührlich verhalten hätte. Damit gemeint war ein Satz von mir, der lautete: "Hören Sie auf mit ihren kinderfeindlichen Sprüchen". Dieser Satz stellt keine Ungebühr dar, weil er schlicht Tatsachen beschreibt. Es ist keine Ungebühr, ein unglaubliches Verhalten eines Richters zu rügen. ...
Ich widerspreche, dass ich ungebührliches Verhalten gezeigt habe. Der Richter hat sechs Tage gebraucht, um sich diesen Vorwurf zu überlegen.
Wir haben hier bereits einen sogenannten Beauftragten für Biologische Sicherheit erlebt für einen Gengerstenversuch, der in der Vernehmung ausgesagt hat, dass er von Gerste keine Ahnung hat. Wir haben einen Staatsschützer erlebt, der in der Verhandlung in einem wichtigen Punkt gelogen hat.
All das bleibt sanktionslos. Aber völlig ohne jegliches Augenmaß werden selbst Körperbewegungen abgestraft, nur weil der Richter in einer gottähnlichen Position verharren will, in dem er Kritik als eine Art Richterlästerung hart bestraft.
Es spricht alles dafür, dass hier ein abgekartetes Spiel gefahren wird. Die Universität Gießen hält ihren Strafantrag aufrecht und wird als Gegenleistung vom Richter davor beschützt, unangenehme Fragen gestellt zu bekommen. Wenn nun der Ausschluss derer aus dem Saal vollzogen werden soll, die fraglos - und das weiß auch der Richter - in der Lage sind, die üblen Machenschaften der Uni-Gentechniker zu entlarven, dann dient das genau dem: Es soll vertuscht, verschwiegen und damit natürlich auch Recht gebeugt werden.
Ich habe selbst zu Feldbefreiungen bereits einmal geschrieben:
Gentechnik ist eine Technologie, die aus dem Interesse an Profit und Kontrolle heraus vorangetrieben wird. Geforscht wird an Kombinationsmöglichkeiten mit profitablen Spritzmitteln oder am sog. Terminator-Gen, das verhindert, dass LandwirtInnen das Saatgut selbst weitervermehren können. Solche Techniken dienen nicht den Menschen, sondern Konzerninteressen. Es gibt keinen Grund, die „Biosicherheit“ solcher Genmanipulationen zu erforschen, weil die ganze Technologie bei solchem Vorzeichen dem Leben und den Menschen nicht hilft. Doch obwohl das so ist, wird sie mit den Mitteln des autoritären Staats durchgesetzt: Sofortvollzug und Polizeibewachung. Wo aber das Leben und die Selbstbestimmung der Menschen unter die Interessen von Profit und Macht gestellt werden, da ist es wichtig, aufzustehen und „Nein“ zu sagen! Und nicht nur das: Auch das „Nein!“ zu einer Praxis des Lebens zu machen – einem Leben jenseits von Anpassung, Ducken und Gleichgültigkeit. Meinen Kopf und meine Hände habt Ihr noch nicht unter Kontrolle – Ihr könnt ihn nur einsperren!

Heute würde ich den letzten Satz verändern:
Meinen Kopf und meine Hände habt Ihr noch nicht unter Kontrolle – Ihr könnt ihn nur aussperren!

Es lebe die Idee der Feldbefreiung, der Feldbesetzung, der Gegensaaten und das ungebührliche Verhalten!

Der Verteidiger verließ unter Protest den Gerichtssaal:

Das war der 2. Verhandlungstag am Freitag, 29.8.2008 ab 8.30 Uhr

Krasse Sache: Der Richter verbietet alle Fragen zur Gentechnik. Die GenpfuscherInnen von der Uni Gießen und ihr gefährliches, rechtswidriges Treiben dürfen nicht durchleuchtet werden.

Kleines Detail: Zeuge Langen berichtete, die wichtigste Forschung (Auswirkung auf Bodenpilze) sei gelungen. Doch im Internet findet mensch auf den Seiten des Versuchsprogrammes selbst folgenden Auszug:


Angebliche Versuchsergebnisse, dokumentiert auf www.biosicherheit.de am 15.6.2009

Vor dem 2. Verhandlungstag

Runde 2: Prozess um Genfeldbefreiung vor Höhepunkt
Am Freitag, den 29.8., geht der Prozess um eine Attacke auf das Gießener Gengerstefeld in die zweite Runde. Pfingsten 2006 hatten vier „FeldbefreierInnen“, wie sie sich selbst nannten, ein teures Versuchsfeld der Universität Gießen erheblich beschädigt. Sie nutzten dabei eine peinliche Lücke in den bereits einige Tage vorher eingerichteten Sicherheitssystemen von Wachschutz und Polizei, wie der erste Verhandlungstag am Dienstag ergab. Fast konnte der Eindruck entstehen, die Polizei hätte bei der Zerstörung des Feldes gezielt helfen wollen – aufgrund etlicher Fehler erleichterte sie zumindest die Feldbefreiung.
Die entscheidenden Fragen aber stehen erst für den kommenden Prozesstag an, denn wegen verschiedener Verzögerungen durch lange ZeugInnenvernehmungen, den harten Polizeieinsatz vor dem Prozessbeginn und technische Pannen konnten bislang keine MitarbeiterInnen an dem Genversuch selbst vernommen werden. Das wird am Freitag anders, denn bereits für den Prozessbeginn um 8.30 Uhr ist der Leiter der Versuchsstation, Dr. Langen, geladen. Völlig unklar ist jedoch, ob überhaupt Fragen zur Rechtmäßigkeit des Genversuchs zugelassen werden. Am vergangenen Prozesstag lehnte Richter Oehm das vollständig ab. Eine juristische Begründung für sein weitreichendes Verbot von auf Gentechnik bezogenen Fragen an die ZeugInnen gab er nicht. Auf besonderen Protest der Angeklagten stieß seine Feststellung: „Ob dieser Gentechnikversuch wirksam genehmigt war, ob die Mitarbeiter geschult waren usw., spielt für die strafrechtliche Bewertung dieses konkreten Sachverhaltes nach derzeitiger Bewertung keine Rolle.“ Da er zudem jede Thematisierung unterband, konnte auch eine Kritik an dieser Position mit Begründungen zu Genversuchen und zur Rechtswidrigkeit des konkreten Gerstenfeldes nicht geäußert werden. Die Angeklagten kritisierten den Richter, dass seine Position völlig fremd sei in der bisherigen Rechtsprechung: "Es gibt keine Richterinnen und Richter mehr, die sagen, bei Prozessen dieser Art werden Dinge wie der § 34 überhaupt nicht beachtet. In allen anderen Prozessen wird das geprüft. ... Da sind Sie wirklich der Zeit hinterher." In der weiteren Debatte äußerte der Richter zudem, dass er den Angeklagten „keine Plattform für eine politische Kundgebung gegen die Gentechnik geben“ wolle. Die in diesem Satz liegende Unterstellung, dass es den Angeklagten nur um politische Aussagen ginge, führte zum ersten Befangenheitsantrag des Prozesses.
Der nun kommende zweite Prozesstag darf also mit Spannung erwartet werden. Dürfen die Angeklagten den MitarbeiterInnen am Gentechnikversuch unangenehme Fragen stellen? Darf ein Richter die Frage, ob eine beschädigte Sache überhaupt legal war, einfach aus dem Prozess verbannen? Was aber wird rauskommen, wenn er die Frage zulässt? Steht am späten Freitag fest, dass in Gießen illegal Gentechnik betrieben wurde?
Start des zweiten Prozesstages ist um 8.30 Uhr im Saal 100 des Amtsgerichtes Gießen. Verzögerungen zu Beginn aufgrund des massiven Polizeiaufgebotes und der umfangreichen Vorkontrollen sind zu erwarten.

Kurzbericht vom ersten Verhandlungstag, 26.8.2008

Es waren bis 17.30 Uhr nur die PolizistInnen als ZeugInnen da - und die Vernehmumgen und ganzen Abläufe waren schon, wie ich fand, ziemlich abgefahren, was so aus Vernehmungen alles rauszuholen ist. Allerdings ging es ja nicht in der Hauptsache darum, dass die Bullen Deppen sind - auch wenn es schon schön war, als der Staatsschützer einräumen musste, dass es außer den HR-Filmen keine belastbaren Beweismittel mehr gab - irgendwelche Pannen u.ä. gab es immer. Angesichts der seltsamen Abläufe stellte ein Angeklagter zwei Beweisanträge, um die Strategien von Polizei und sonstigen Überwachungsbediensteten näher durch durchleuchten: Antrag zu den Abläufen 2006 ++ Antrag zu den Abläufen 2007
Zwischendurch wurde der Anklagepunkt, dass der Innenminister ein Rechtsbrecher sein, kurzerhand eingestellt. Eigentlich schade, aber war zu erwarten, dass mir niemand die Minister zum Fraße vorwirft :-)
Dann aber, als es schon fast zuende war, der Schocker. Der Stationsleiter wurde auch noch abgeladen und es kam nur noch eine vom Rechtsamt der Uni. Vernehmung lief wieder los und dann - zack - Richter Oehm verbot (!) Fragen zum Thema Gentechnik. Das würde er auch weiter so handhaben. Kurzer Streit mit den Angeklagten um den Rechtfertigenden-Notstand-Paragraphen und Oehm verlor seine Coolness. Er werde sich den Prozess nicht zu einer politischen Plattform machen lassen. Darüber wurde aber (noch) gar nicht geredet. Und so musste unterbrochen werden, weil ein Angeklagter diesen Satz als Befangenheit wertete und einen entsprechenden Antrag stellen wollte. Dann ging nichts mehr.
Das wirft nun für den Freitag einige Fragen auf: Macht ein Prozess überhaupt Sinn, wo zum Thema nicht verhandelt werden darf? Was ist von einem Richter zu halten, der rechtlich zulässige Fragen mit Bezug zum verhandelten Gegenstand nicht zulässt, weil sie auch politische Inhalte haben bzw. politisch brisant sind? Und was ist von einem Richter zu halten, der das kackfrech auch noch ohne jegliche juristische Begründung so anordnet - also offenbar selbst politisch handelt?
Ein Angeklagter wird aus diesem Grund einen Befangenheitsantrag formulieren.

Freitag, 8.30 Uhr gehts weiter. Dann steht gleich am Anfang die Vernehmung des Leiters der Versuchsstation an. Was soll mensch den fragen, wenn alles zur Gentechnik nicht zulässig ist? Die Entscheidung, ob der Prozess überhaupt Sinn macht, fällt also am nächsten Freitag morgen.

Berichte in Medien:

Vor dem ersten Verhandlungstag

Die zunächst festgelegten Termine waren (Aktenzeichen des Verfahrens: 5405 Ds 501 Js 15915/06):

Worum geht es?

Feldbefreiung 2006
AktivistInnen stürmten damals das Gerstenversuchsfeld der Uni Gießen am Alten Steinbacher Weg - angekündigt, vor laufenden Kameras und trotz Polizeibewachung trotzdem teil-erfolgreich. Der Ladungsplan für Dienstag, den 26. August nennt die Versuchs-Durchführenden und die vor Ort eingesetzten PolizeibeamtInnen (siehe rechts).

Aktuelle Ergänzung: Per Beschluss vom 24.7.2008 hat das Gericht Prof. Kogel wieder abgeladen (er sei verreist ...). Gegen den Beschluss wurde Widerspruch eingelegt. Außerdem teilte der Richter mit, dass das Thema Gentechnik unerwünscht sei in dem Prozess. Aha!? Zum Beschluss siehe unten ...

Kleinlaut eingestellt wurde der zusätzliche Anklagepunkt: Beleidigung des Innenministers
Am 29. August sollten ganz andere Leute geladen werden. Das deutete darauf hin, dass das Gericht dem verfolgungswahnsinnigen Staatsanwalt Vaupel einen weiteren Anklagepunkt erlaubt hatte: Beleidigung des Innenministers Bouffier. Das hatet mit dem anderen Thema zwar gar nichts zu tun, sollte aber offenbar verhandelt werden. Ganz ohne wäre aber auch dieses Thema nicht gewesen, bei dem ein kleines Kreidebild der Stein des Anstoßes ist: "Rechtsbrecher und Innenminister" war zu lesen. Zu klären wären da mindestens zwei Fragen gewesen:
1. War überhaupt Innenminister Bouffier gemeint?
2. Ist der Spruch eine Beleidigung oder schlicht eine Tatsache?
Doch das Gericht zog die Reißleine. In einer kurzen Debatten zwischen Richter und Staatsanwältin wurde ein Beschluss zum Einstellung ohne Auflagen gefällt. Der betroffene Angeklagte protestierte - er hätte gern überprüfen lassen, ob Bouffier oder Gasser nicht als Rechtsbrecher bezeichnet werden dürfen.

Eskalation am Abend vor dem ersten Prozesstag

Auch die Polizei zeigte sich rund um diesen Prozess in alter Form mit willkürlichen Platzverweisen und Verhaftungen. So musste auch ein Angeklagter die Nacht vorher in der Polizeizelle verbringen.

Skandale und Merkwürdigkeiten rund um den Prozess

Als wäre das alles schon nicht genug, offenbarten die Gerichtsakten und weitere Recherchen noch einige Seltsamkeiten mehr.

Einstellung des zweiten Anklagepunktes

Eigentlich hätte auch noch eine zweite Anklage verhandelt werden müssen, denn die gegenüber Oppositionellen verfolgungswahnsinnige Staatsanwaltschaft hatte einem der Angeklagten vorgeworfen, den Innenminister als "Rechtsbrecher" bezeichnet zu haben. Welcher Innenminister gemeint war, wurde zwar nie klar, aber der willfährige Staatsschutz aus Gießen (der Heimatstadt des hessischen Innenministers Bouffier) hatte auf ihren Dienstvorgesetzten getippt und sofort von sich aus (ohne Strafantrag) eifrig ermittelt. Wahrscheinlich wäre dieser Anklagepunkt nur peinlich geworden, denn das Bouffier ständig Recht bricht, ist einfach nachzuweisen. Er wird nur geschützt von den Staatsanwaltschaften, die Ermittlungen gegen ihn immer gleich einstellen.
Nun hätte es umgekehrt zu einer Klärung kommen können - aber die wollte das Gericht wohl vermeiden und stellte das Verfahren in diesem Punkt noch am ersten Verhandlungstag ein.



Auszug aus dem Gerichtsprotokoll vom 26.8.2008 (S. 13 f.)

Bemerkenswert ist dabei auch der genannte Grund. Die hohe Verurteilung im anderen Anklagepunkt könnte auch dadurch motiviert worden sein. Um einen Grund für die Einstellung zu haben, musste das andere Urteil hoch ausfallen.

Mails werden mitgelesen

In seiner Ablehnung des Befangenheitsantrags bezog sich Richter Oehm auf einen Text, in dem angekündigt wurde, das Verfahren politisch zu führen. Ist ja nicht verboten - aber genau das wollte Oehm verhindern. Spannend: Der Text war eine Mail. Ausgedruckt hatte das jemand von den Repressionsbehörden schon am 24.8.2008, also zwei Tage vor dem ersten Verhandlungstag. Wer das ausgedruckt hat, ist nicht erkennbar - aber entweder wurde das ergoogelt, dann hat jemand passend recherchiert, oder die andere Seite liest auf der Gentechnikkritikliste aus Gießen (GENug) mit.


Anlage zur Ablehnung des Befangenheitsantrag (Gerichtsakte, Bl. 78)

Typisch Gießener Polizei: Unterstellen, lügen ...

Ein simpler, anoymer und offensichtlich als Verarschung gemeinter Eintrag auf Indymedia bringt zwischen dem zweiten und dritten Verhandlungstag die Polizei in Wallung.


Brief der Polizeistation Gießen Nord (von deren Leiter EPHK Klingelhöfer) an das Amtsgericht am 3.9.2008 (Gerichtsakte, Bl. 97 f.)

Da wimmelt es von Unterstellungen und Lügen. Zum einen stammt der Text nicht von einer Homepage der Projektwerkstatt Saasen. Jedenfalls ist der Text nie auf www.projektwerkstatt.de erschienen. Zum zweiten notiert der im Anschreiben auch schon genannte EPHK Weber auf der Anlage handschriftlich: "bevorstehenden Aktion von Bergstedt". Wie er darauf kam, ist nicht ersichtlich. Daneben findet sich auch nocht die Unterschrift der schon bekannten Staatsschützerin Cofsky.
Der Betroffene schrieb einen Brief an die Polizei:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Schreiben des EPHK Klingelhöfer an das Amtsgericht Gießen vom 3.9.2008 (ohne Az.) befinden sich mehrere Behauptungen, deren Ursprung unklar ist, die aber den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen könnten. Ich bitte daher um Aufklärung, woraus die Behauptungen abgeleitet werden. Gemeint ist zum einen die Behauptung des EPHK Klingelhöfer, der in der Anlage mitgeschickte Text "entstammt der Homepage der Projektwerkstatt". Ich bitte um Beleg dieser Aussage.
Zum anderen ist der handschriftliche Vermerk von EPHK Weber auf der Anlage gemeint "wegen der bevorstehenden Aktion von Bergstedt". Zum dritten bitte ich um Mitteilung, ob das erkennbare Kürzel der Staatsschützerin Cofsky so auszulegen ist, dass sie die Angaben der EPHK Weber ebenso sieht.

Trotz der offensichtlichen Absurdität: Richter Oehm schickt das Schreiben sofort weiter an die Staatsanwaltschaft Gießen - warum denn das?
Auch hier schrieb der Angeklagte einen Brief, diesmal an Herr Oehm:

Gut Tag, Herr Oehm,
wie ich den interessanten Akten zum sogenannten Verfahren Az. 15915/06 entnahm (Bl. 97), haben Sie am 3.9.2008 von Herrn EPHK Klingelhöfer einen Brief erhalten mit einer Anlage. Selbstverständlich verwundert es mich nach näherem Kennenlernen Ihrer Persönlichkeitsstruktur nicht, warum Sie den Inhalt nicht überprüften, sondern ich würde gerne von Ihnen wissen, warum Sie (ausweislich Ihres handschriftlichen Vermerks) dieses Schreiben an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben.

Fließband-Rauswürfe

Publikumsbeschimpfung und Rauswürfe sind anstrengend. Jedesmal musste Richter Oehm seine autoritären Ausfälle mit einem Beschluss formal absichern. Das macht Arbeit. Da dachte er sich für den vierten Verhandlungstag etwas Besonderes aus: Er entwarf einen Ankreuzbogen, wo er nur noch durchstreichen oder ankreuzen musste, was jeweils zutraf. Die Möglichkeiten für Rauswurfgründe waren (vollständig aufgezählt):

Wenn jetzt noch jemand Fragen hat, was mit diesem Menschen los ist, tja ... dann weiß ich auch nicht ...


Vorder- (oben) und Rückseite (unten) des Rauswurf-Formblattes

Vorphase(n) des Prozesses

Bisherige Akteneinsicht

Die Akten zum Verfahren bringen ein paar interessante Sachen zum Vorschein. Hier ein kleiner Überblick:

Bisherige Entscheidungen im Vorfeld

Akteneinsicht am 11.3.2008

Zur Absage des Prozesstermins vom April 2008

Der ab dem 7. April bereits festgesetzte Prozess fiel aus. Das Gießener Amtsgericht machte einen Rückzieher, stellte (zunächst) zwei Verfahren ganz ein - und die Zukunft der Anklage gegen die zwei verbliebenen FeldbefreierInnen ist unsicherer denn je.

Veröffentlichung im Gießener Anzeiger am 25.03.2008
Strafverfahren eingestellt gegen zwei "Feldbefreier"
GIESSEN (hh). Wegen der Zerstörung eines Gen-Gerste-Versuchsfeldes der Justus-Liebig-Universität hatte die Staatsanwaltschaft im vergangenen Mai Anklage gegen drei Männer und eine Frau erhoben. Konkret handelt es sich um den Vorwurf des Hausfriedensbruchs sowie der Sachbeschädigung. Für zwei der selbst ernannten "Feldbefreier" wird es allerdings wohl nicht zum Prozess kommen. Denn das Amtsgericht hat angeregt, dass das Strafverfahren gegen die Frau und einen der Männer gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft und die beiden Beschuldigten haben der Einstellung zugestimmt, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner, Pressesprecher der Gießener Strafverfolgungsbehörde, im Gespräch mit dem Anzeiger.
"Geringe Geldbuße"
Gegen die beiden anderen "Feldbefreier" wird voraussichtlich im Sommer verhandelt, hieß es dazu gestern beim Amtsgericht. Zunächst war bereits ein Prozesstermin im April anvisiert worden, doch nach der Einstellung der beiden Strafverfahren soll nun zunächst die Zahlung der "geringen Geldbuße" abgewartet werden. Zahlen die beiden Beschuldigten nämlich - entgegen der Einigung - nicht, müssen sie sich doch noch vor dem Amtsgericht verantworten. Und deshalb sei es nicht sinnvoll, das Verfahren gegen die beiden anderen Agrargengegner vorher aufzurollen. Gegen einen von ihnen hatte die Staatsanwaltschaft zudem Anklage wegen Kreideschmiereien vor der Gießener Kanzlei des hessischen Innenministers Volker Bouffier erhoben, die beleidigenden Inhalt gehabt haben sollen. Das Amtsgericht hat jedoch inzwischen veranlasst, dass geprüft werden soll, ob der Strafantrag überhaupt rechtzeitig gestellt worden ist. Die Agrargengegner indes haben bereits mehrfach in Pressemitteilungen "einen offenen Prozess zur Klärung der Gentechnik" angekündigt.

Richterwechsel: Der Vizepräsident Dr. Oehm persönlich nimmt das Verfahren in die Hand

Für den ersten Prozesstag: Kogel abgeladen, Thema Gentechnik unerwünscht

Amtsgerichts-Vizepräsident Oehm als zuständiger Richter zeigte schon vor dem Prozess mit einem Beschluss Flagge: Er lud den Versuchschef Prof. Kogel wieder ab. Der soll im Ausland sein ... wir werden sehen, ob er nicht nur geschützt werden soll, allzu viel schwindeln und über seine "wissenschaftliche" Arbeit, Konzernverbindungen usw. preisgegeben zu müssen. Und er verweigerte den beiden Angeklagten eine Pflichtverteidigung mit der Begründung, über Gentechnik und die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen solle gar nicht geredet werden.


Auszüge aus dem Beschluss vom 28.7.2008: erste Seite (oben) und zweite Seite (unten)

Widerspruch eines Angeklagten

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Teile 1 und 4 Ihres Beschlusses lege ich hiermit Beschwerde/Einspruch/Widerspruch ein und begründe das wie folgt:

zu 1)
Ich beantrage weitergehende Information darüber, warum Prof. Kogel nicht als Zeuge erscheinen muss. Diese Erklärung, dass er eine Auslandsreise vorhat, überrascht und ich bitte um Aufklärung:

Die Fragen sind von Bedeutung, weil das Nichterscheinen des Hauptverantwortlichen des Genversuchsfeldes die Sinnhaftigkeit der gesamten Beweisaufnahme in Frage stellt, und ob unter diesen Gesichtspunkten der Beschluss, dass Herr Kogel nicht erscheinen muss, nicht eine unzumutbare Erschwernis für eine sinnvolle Prozessführung darstellt.

zu 2)
Gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Verteidigers lege ich Beschwerde mit Bezug auf meinen Antrag auf Beiordnung ein. Die im dortigen Schreiben vom 12.7.2008 angeführten Gründe sind nicht gegenstandslos geworden.

a. Zum meinen dort angeführten ersten Punkt gibt der Unterzeichner Dr. Oehm als Beschlussgrund an, es käme in dem Verfahren "nach derzeitiger Bewertung nicht auf Erwägungen zum Recht der Gentechnik an". Das ist angesichts dessen, dass es in der Hauptsache um ein Genversuchsfeld geht, eine ebenso überraschende wie an dieser Stelle völlig unbegründete Rechtseinschätzung. Tatsächlich wird das Gegenteil der Fall sein und es entsteht die Frage, wieso eine vorhersehbare Aussetzung und der Neubeginn des Prozesses nach einer veränderten Bewertung so leichtsinnig in Kauf genommen werden soll, wo doch dem Richter schon jetzt klar ist, dass sich die Frage der Gentechnik doch geradezu aufdrängt.
Bedeutender für meine Beschwerde ist aber gerade diese Bewertung durch Richter Dr. Oehm. Denn in seinem Begriff "Bewertung" steckt gerade ein Vorgang der Rechtseinschätzung, der sich auf einem bislang weitgehend unbearbeitetem Rechtsgebiet bewegt und zudem von den ersten vorliegenden erstinstanzlichen Strafurteilen (z.B. aktuell laufende Strafprozesse am Amtsgericht Bad Freienwalde) abweicht. Hier werden regelmäßig die gentechnischen Fragestellungen unter dem Aspekt der Prüfung des rechtfertigenden Notstandes (§ 34 StGB) geprüft. Wenn Dr. Oehm bereits im Vorhinein festzustellen meint, dass dieses in Gießen nicht in Frage kommt, so zeigt das gerade, dass er hier ohne weitere Erörterung Entscheidungen in neuen Rechtsbereichen trifft. Gerade das und die Auseinandersetzung mit diesen zur Zeit intransparenten Entscheidungsgründen deutet die Kompliziertheit der Rechtslage an - nicht deren Unkompliziertheit. Es ist ja kein Zeichen von Unkompliziertheit, wenn ein Richter aus Angst vor der Komplexität einer Rechtsmaterie mit einem (möglicherweise zudem rechtsbeugerischen) Durchgriff geltendes Recht als nicht beachtlich erklärt.
Nicht zuletzt wird zu prüfen sein, ob hier nicht bereits der Verdacht einer Befangenheit vorliegt. Eine ständige Überprüfung
im Prozessverlauf wird erforderlich sein, wenn der Beschluss in dieser Form Bestand behalten sollte.

b. Zu meinem unter 2. aufgeführten Argument hat Richter Dr. Oehm in seinem Beschluss vom 24.7.2008 nichts ausgeführt. Ich halte es daher weiter aufrecht.

Die Informations-Hotline: Newsletter, Mailingliste und mehr über das Kontaktformular!

Der Stein des Anstoßes: Feldbefreiung Pfingsten 2006

Links: Artikel über einen der Feldbefreier und den bevorstehenden Prozess in einer Zeitung an dessen Wohnort (größer als PDF) ++ Einladungs-/Infoflyer (PDF) zum Prozess und Aktionsmonat April 2008 ++ Plakat zum Prozess und Aktionsmonat (PDF, z.B. auf A3 hochkopieren und Aushängen!)

Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

        Erklärung und Unterstützungsaufruf eines Angeklagten

Deshalb zertrat ich demonstrativ zu Pfingsten 2006, in einem Akt des zivilen Ungehorsams, auf dem Versuchsfeld der Universität Gießen transgene Gerstenpflanzen. Ich wurde sofort festgenommen, als unbescholtener Bürger 24 Stunden weggesperrt und ausgiebigst wie demütigend erkennungsdienstlich behandelt. Eindeutig rechtswidrig laut späterem Gerichtsurteil.
Obwohl die große Mehrheit der Bevölkerung den Anbau von gentechnisch manipulierten Pflanzen und daraus produzierten Nahrungsmitteln beständig ablehnt, wird der Anbau in Deutschland zugelassen und Jahr um Jahr ausgeweitet. Ignorante Politiker nehmen die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen durch die Agro-Gentechnik billigend in Kauf und vertrösten leichtfertig mit Koexistenz.
Aber: Die Agro-Gentechnik ist agressiv und Widernatürlich -eine Koexistenz mit der traditionellen Landwirtschaft ist nicht möglich und existentiell bedroht ist die gesamte Bio-Branche. So die alarmierende Meldung aus Kanada, wo der ökologische Anbau von Raps/anderer Brassica und Soja, absehbar nicht mehr möglich ist. Durch den Gentechnikanbau entstandene, resistente Superunkräuter müssten mit hochtoxischen Herbizid-Cocktails bekämpft werden.
Damit auch unsere Enkel und Urenkel in einer natürlichen Umwelt leben können, und die in Jahrhunderten gewachsene bäuerliche Kultur nicht der Profitgier einiger Saatgutmultis zum Opfer fällt, müssen Öffentlichkeit und Politiker beständig, auch durch symbolische Aktionen, aufgerüttelt werden. Denn noch kann Europa die schleichende Kontaminierung stoppen.
Nun wird mir im April in Gießen der Strafprozess wg. Sachbeschädigung gemacht. Im folgenden Zivilprozess wollen die Uni Gießen/Bayer Konzern, 55 000,- Euro gemeldeten Schadensersatz einklagen. Für mich als Normal-Rentner eine kaum tragbare Belastung.
Sie versuchen uns mit hohen Strafandrohungen einzuschüchtern - dies wird nicht gelingen.
Das große Geld hat die andere Seite. Aber: Gemeinsam sind auch wir stark! Deshalb bitte ich um Ihre Spende für meine Rechtsanwaltkosten, Gerichtskosten und drohende Geldstrafen mit Vermerk – Opa Kolja – an: Gendreck-weg Rechtshilfefonds, Kto.: 401 687 1300 BLZ: 430 609 67 GLS-Bank
Verfasser: Klaus Böhringer, An der Steige 22, 73642 Welzheim, Tel. 07182-80 24 73

Unser Widerstand ist ein Naturrecht, die Zwangs-Agrogentechnik ist rechtswidrig!

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen

Am 25.4.2007 erreichten gelbe Briefe per Kurier die Betroffenen. Staatsanwalt Vaupel, munterer Schützer der Obrigkeit und Verfolger allen oppositionellen Strebens, hatte Anklage beim Amtsgericht eingereicht. Die ist umfangreich und bietet beste Chancen für einen intensiven Prozess - einschließlich des unseriösen Versuchsleiters Kogel sind viele ZeugInnen geladen. Nun muss das Amtsgericht noch über die Annahme der Anklage entscheiden, in Gießen ist das aber Formsache, zumal die Strafbefehle ja auch schon vom selben Gericht ausgingen. Bearbeitender Richter: Herr Wendel. Immer derselbe - auf ein Neues.

Der Wortlaut der Anklage (als PDF):




Hinweis an dieser stelle: Der zweite Anklagepunkt ist etwas unpassend - mit dem Genfeld hatte die Aktion nämlich nichts zu tun. Wohl aber ist es auch eine Aktion gegen die Obrigkeit, hier die Innenminister Dr. Gasser und Bouffier, in der Kanzlei sehr viele seltsame Dinge geschehen ... mehr hier! Fraglos bietet dieser unscheinbare Absatz eine ganze Fülle von Ausweitungen des Prozesses, denn dass Dr. Gasser und Bouffier tatsächlich Rechtsbrecher sind und die Kanzlei Mörder schützt, lässt sich beweisen. Das wird der Angeklagte auch tun ...

Die genannten Paragraphen bedeuten: Hausfriedensbruch (§ 123), Beleidigung (§ 185), Sachbeschädigung (§ 303).


Übersandt wurde die Anklage mit Möglichkeit der Stellungnahme vom Amtsgericht Gießen. Als zuständiger Richter ist wieder Wendel im Rennen - der hatte schon alle anderen großen Strafprozesse gegen Projektwerkstättler geschmissen ... und wie: 15.12.2003 ++ Herbst 2006

Presse zur Anklageerhebung

Gießener Allgemeine im Internet, 3.5.2007
Gentechnik: Anklagen und Strafbefehle nach Angriff auf Gerstenfeld
Die Staatsanwaltschaft will vier militante Gentechnik-Gegner vor Gericht bringen, die Anfang Juni letzten Jahres an der Zerstörung eines Versuchsfeldes der Justus-Liebig-Universität im Alten Steinbacher Weg beteiligt gewesen sein sollen – die Hochschule hatte dort im Rahmen einer Studie zur Biosicherheit gentechnisch veränderte Gerste angebaut. Gegen drei Männer und eine Frau sei Anklage wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch erhoben worden, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner für die Ermittlungsbehörde. Zwei weitere Personen – ein Mann und eine Frau – hätten in gleicher Sache einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs erhalten. Sie hätten dagegen Einspruch eingelegt, sagte Hübner, der deshalb keine weiteren Angaben machte. Die Gentechnik-Gegner hatten etwa 20 Prozent des Feldes zerstört, dennoch konnten die Wissenschaftler um Prof. Karl-Heinz Kogel den Versuch größtenteils zu Ende führen. Inzwischen läuft die zweite Testreihe, mit der die bislang gewonnenen Erkenntnisse überprüft werden sollen. Im Zentrum steht die Frage, ob das Getreide durch geringfügige Veränderung im Erbgut von nützlichen Bodenpilzen profitieren kann und gegen Krankheitserreger widerstandsfähiger wird. Ergebnisse sollen frühesten Ende nächsten Jahres veröffentlicht werden.

In der Frankfurter Rundschau erschien am 5.5.2007 ein fast gleichlautender Text.
Beide Veröffentlichungen basierten sichtbar auf der Pressemitteilung der 'FeldbefreierInnen'. Jedoch kamen nur Staatsanwaltschaft und Versuchsleitung zu Wort. Einseitiger geht es kaum - selbst die InformantInnen werden zensiert.

Gießener Anzeiger im Internet am 2.5.2007
Anklage wegen Zerstörung von Genfeld erhoben
GIESSEN (hh). Wegen der Zerstörung eines Gen-Gerste-Versuchsfeldes der Justus-Liebig-Universität (JLU) hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Männer und eine Frau erhoben. Konkret handelt es um den Vorwurf des Hausfriedensbruchs sowie der Sachbeschädigung, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner, Pressesprecher der Gießener Strafverfolgungsbehörde, im Gespräch mit dem Anzeiger. Zudem muss sich einer der Beschuldigten wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht verantworten.
Der wissenschaftliche Versuch im vergangenen Jahr war massiv von Gegnern der Gentechnik kritisiert und eine "Befreiung" des Feldes im Alten Steinbacher Weg für die Pfingstfeiertage angekündigt worden. Zur Überraschung der Verantwortlichen waren die Pflanzen dann aber bereits am Freitag zuvor herausgerissen worden. Bei der Aktion am 2. Juni, bei ein Sachschaden von rund 50000 Euro entstand, waren die vier Personen festgenommen worden. Im Gewahrsam mussten sie bis zum nächsten Morgen bleiben, offenbar weil der zuständige Richter beim Amtsgericht nicht erreichbar gewesen ist. Das Landgericht hatte deshalb auch im September die Freiheitsentziehung für unrechtmäßig erklärt. Die Anklage gegen einen der vier Agrargengegner wegen Beleidigung resultiere aus einem anderen Vorfall, so Hübner. Dabei geht um Kreideschmierereien vor der Kanzlei von Innenminister Volker Bouffier, die beleidigenden Inhalt gehabt haben sollen.
Noch kein Termin
Die Gegner der Agrar-Gentechnik haben in einer Pressemitteilung angekündigt, dass es während des Prozesses am Amtsgericht voraussichtlich eine intensive Auseinandersetzung um die Frage der Rechtmäßigkeit von genetisch veränderten Pflanzen geben werde. Ein Termin für das Verfahren steht jedoch noch nicht fest.

Die Polizei ermittelt ...

Der Rädelsführer steht schon vorher fest
Auszug aus FAZ.net vom 7.6.2006

Derweil wertet die Gießener Polizei, die am Pfingstwochenende noch größere Schäden an dem Versuchsfeld verhindert hatte, nach wie vor weiter die gesicherten Spuren aus. Gegen die militanten Gentechnik-Gegner wird wegen des Verdachts der der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft Gießen weiter mitteilte. Sie hatten den Übergriff zuvor im Internet angekündigt. Der mutmaßliche Rädelsführer ist polizeibekannt, da er in der Vergangenheit schon mit ähnlichen Aktionen aufgefallen war.

Reaktionen auf die Anklage

FeldbefreierInnen wollen Rechtmäßigkeit der Agro-Gentechnik prüfen lassen

Die Universität Gießen gab am 6. Juni bekannt, dass sie Strafantrag eingereicht hätte. Offenbar besteht dort Interesse an harten Strafen, denn sogar von Landfriedensbruch war die Rede. Universitätspräsident Hormuth steht persönlich hinter dieser Handlung. Wenn die Uni-Leitung den Strafantrag nicht noch wieder zurückzieht, wird es zu Prozessen gegen die FeldbefreierInnen kommen. Spätestens dann wird eine weitere und intensive Debatte über die Frage von Sofortvollzug und Polizeigewalt, sozialer Notwehr und dem immer weiter wachsenden Ungleichgewicht zwischen Interessen von Menschen und Profitgier entstehen.

Pressetext vom 28.4.2007
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Gießener FeldbefreierInnen soll der Prozess gemacht werden

„Wir, die UnterzeichnerInnen, kündigen an, Pfingsten 2006 den Genversuch der Uni Gießen am Alten Steinbacher Weg 44 zu beenden. Veränderte Gene sind aus der Natur nicht mehr rückholbar, die Risiken werden bereits geschaffen, während sie untersucht werden. Konkret betroffen sind alle Menschen, besonders aber LandwirtInnen, GartenbesitzerInnen und alle, die selbst mit dem Boden, Pflanzen und Tieren umgehen. Eine solche Technologie dient nicht den Menschen, sondern vor allem Konzernen, die damit Profite machen wollen. Da auch die Gesetze Eigentum und Profit über die Menschen stellen und gleichberechtigte Beteiligungsmöglichkeiten nicht vorgesehen sind, haben wir uns entschlossen, soziale Notwehr zu leisten und mit einem not-wendigen Akt zivilen Ungehorsams das Feld zu besuchen und den Versuch zu beenden. Sollte unser Handeln von denen kriminalisiert werden, die solche Genversuche schützen und durchsetzen, so werden wir das nutzen, um unsere Motive öffentlich zu benennen.“
So hieß es 2006, als verschiedene Personen ankündigten, die erstmalige Aussaat von gentechnisch veränderter Gerste in Gießen zu verhindern. Am Freitag vor Pfingsten 2006 gelang ihnen trotz umfangreicher Polizeiabsicherung der Sturm auf das von der Universität eingerichtete Feld. 20 Prozent der Gengerste wurden bei der Aktion und der anschließenden Räumung durch die Polizei zerstört. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage gegen die Beteiligten. Die vier FeldbefreierInnen sollen in einem umfangreichen Prozess bestraft werden, zwei Personen, die in der Nähe des Versuchsfeldes ein Transparent aufgehängt hatten, erhielten bereits Strafbefehle. Zudem wurde und wird ein damals anwesender, unabhängiger Journalist strafrechtlich verfolgt.
Der Prozess gegen die Gießener FeldbefreierInnen wird voraussichtlich eine intensive Auseinandersetzung um die Frage, ob die Agro-Gentechnik rechtmäßig ist oder nicht. Schon jetzt sind als ZeugInnen neben den eingesetzten PolizeibeamtInnen die wichtigsten ForscherInnen des Gengerste-Versuchs geladen. Es gibt eine Reihe von Gründen, warum die Agro-Gentechnik insgesamt rechtswidrig ist (z.B. fehlende Garantie der Koexistenz) und warum der Gießener Gengersteversuch im Speziellen weder dem Stand der Wissenschaft entspricht noch Ziele verfolgt, die den Menschen nützen können.
Der Prozess kann die Machenschaften hinter dem konkreten Versuch und hinter der Agro-Gentechnik insgesamt aufdecken. Gleichzeitig bietet er die Chance auf Klärung, ob die Zerstörung oder Verhinderung von Genversuchsfeldern überhaupt strafbar ist. Den staatlichen Behörden, der anzeigeerstattenden Universität und der mafiosen Gentechnik-Industrie geht es um Einschüchterung und das gewaltsame Ende von Ungehorsam, der über symbolische Protestnoten hinausgeht. Den Angeklagten und ihren UnterstützerInnen geht es dagegen um das Gegenteil: „Nicht der Widerstand gegen die Gentechnik ist illegal, sondern die Gentechnik selbst“ formuliert Patrick Neuhaus, einer der Feldbefreier. „Daher geht es bei dem Verfahren um viel, nämlich um die Frage, ob Gentechnik auf dem Acker rechtmäßig ist. Ist sie es nicht, so wären Feldbesetzungen und –befreiungen in der Zukunft straffrei.“ Ein Szenario, das vielen Menschen Hoffnung macht, während die GentechniklobbyistInnen einen solchen Freispruch in Gießen oder auf höheren Instanzen fürchten ...

Materialien zum Prozess

Von den FeldbefreierInnen gibt es Flugblätter auf der Suche nach AnwältInnen, Sachverständigen, JournalistInnen und Aktivistis, die Lust haben, den Prozess und/oder das Drumherum mit zu bestreiten, aber auch die Agro-Gentechnik insgesamt zu thematisieren. Ziel der FeldbefreierInnen und hoffentlich vieler weiterer Menschen ist es, im Gießener Prozess nachzuweisen, dass die Gentechnik illegal ist - und nicht der Widerstand dagegen.
Es gibt einige Mobilisierungsflugblätter sowie die Ausstellung zur Feldbefreiung 2006. Es wäre schön, wenn die weiterverbreitet werden könnten - jeweils passend an mögliche AnwältInnen, ExpertInnen zum Thema (die als Sachverständige im Prozess auftreten könnten), JournalistInnen (die vom Prozess berichten oder eine Story drumherum fertigen wollen) und AktivistInnen.

Presseinfo zum Prozess (verfasst am 23.2.2008)

Ist die Gentechnik rechtswidrig?
Ein Strafprozess in Gießen könnte diese Frage auf bemerkenswerte Weise klären

Angeklagt sind vier FeldbefreierInnen
Zittern aber müssen eher die Betreiber eines gentechnischen Versuchsfeldes - und Bayer, Monsanto & Co.!

Am 2. Juni 2006 gelangten vier Personen auf das Versuchsfeld mit transgener Gerste in Gießen. Dass ihnen dieses Kunststück trotz vorheriger Ankündigung und intensiver Polizeibewachung gelang, ist eine der Besonderheiten des Konfliktes zwischen Gentechnik-BefürworterInnen und den GegnerInnen der DNA-Manipulationen auf den Feldern. Bedeutender könnte eine andere werden: Den FeldbefreierInnen, wie sie sich selbst nannten, ging es nämlich nicht nur um die Beendigung der Freisetzung manipulierter Pflanzen, sondern darum angeklagt zu werden. "Nur dann kann endlich geklärt werden, ob die Gentechnik überhaupt rechtmäßig ist", formulierten sie dieses zusätzliche Motiv.
Nun ist es soweit. Im April 2008 sollen die AktivistInnen vor Gericht gestellt werden. So bunt diese vierköpfige Gruppe aus verschiedenen Städten und von der Studentin bis zum Rentner ist, so brisant sind die Fragen, die sie stellen und klären wollen: "Können einmal ausgebrachte Gensequenzen unter Kontrolle gehalten werden? Ist die gesetzlich vorgeschriebene Koexistenz zwischen gentechnischer und gentechnikfreier Landwirtschaft gewährleistet? Stellt die Gentechnik einen Verstoß gegen naturschutz- und grundrechtliche Vorgaben dar? Wurde beim konkreten Versuch geschummelt, gelogen und nachlässig gearbeitet?"
Der Gießener Prozess kann eine bisher einmalige Verdichtung der Debatten um Risiken der Gentechnik, der mit ihrer Anwendung verbundenen Steigerungen von Abhängigkeiten und Machtverhältnissen sowie der Frage von Koexistenz und des Schutzes konventioneller und ökologischer LandwirtInnen, ImkerInnen und PflanzenzüchterInnen bewirken. Zudem spricht viel dafür, dass es noch um mehr gehen könnte - um die Glaubwürdigkeit der Gentechnikforschung in Gießen und überall. Mit Prof. Kogel tritt ein sich seriös gebender Gentechnikforscher in den Zeugenstand, zudem weitere Personen aus der Versuchsleitung. Die Angeklagten wollen zudem die Verantwortlichen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden hören, Sachverständige laden und Gutachten zur Frage der Rechtmäßigkeit einfordern. "Der bisherige Verlauf vieler Versuche deutet an, dass hinter der Fassade von Biosicherheitsforschung und moderater Sprache verschleierte wirtschaftliche Interessen, Täuschung der Öffentlichkeit und viel Pfusch in der Anwendungspraxis stehen", werfen die Angeklagten den Versuchsbetreibern vor - unter anderem dem Team um Prof. Karl-Heinz Kogel aus Gießen. Allein für die Universität Gießen geht es um viel, denn sie führt neben dem Gerstenversuch noch zwei Sortenprüfungen mit Mon810-Mais in Rauischholzhausen und Groß-Gerau durch, zudem ist sie am umstrittenen Weizenversuch in Gatersleben beteiligt. Ob oder wo was verschwiegen, getäuscht oder gar gelogen wurde, könnte der bevorstehende Gerichtsprozess klären. Am 7. April treffen sich die KontrahentInnen das erste Mal im Amtsgericht Gießen. Weitere Termine sind für den 14. und 28. April vorgesehen.

Rundherum planen die AktivistInnen ein Programm von Veranstaltungen und Aktionen, darunter als Höhepunkt eine Demonstration gegen die Gentechnik am Montag, 7. April, ab 17 Uhr in Gießen. Vom Startpunkt am Amtsgericht soll es zum beteiligten Regierungspräsidium, zum Uni-Hauptgebäude und zum umstrittenen Gerstenfeld gehen. Öffentlich sind aber auch die Gerichtsprozesse - und zudem spannender als jede bisherige Diskussionsveranstaltung. Denn die GentechnikforscherInnen treten als ZeugInnen an. Dort werden sie von den Angeklagten und Anwälten befragt. Das Gesetz schreibt vor, dass sie die Wahrheit sagen müssen. Sonst droht ein viertel Jahr Mindest-Haftstrafe. Darum hoffen die Angeklagten und ihre UnterstützerInnen, viele Hintergründe des Gerstenversuches und der Ziele von Agrar-Genforschung aufdecken zu können.

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