Gentechnik vor Gericht
Darum geht's: Feldbefreiung Pfingsten 2006
- Extra-Seite mit Berichten und mehr ++ Bildfolge der Attacke
- 5.2.2007: Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Auflösung der Demonstration gegen die Gengerste am 2.6.2006 - verloren! Mehr ...
- Indymedia-Bericht zur Anklage
Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
FeldbefreierInnen wollen Rechtmäßigkeit der Agro-Gentechnik prüfen lassen
Die Universität Gießen gab am 6. Juni bekannt, dass sie Strafantrag eingereicht hätte. Offenbar besteht dort Interesse an harten Strafen, denn sogar von Landfriedensbruch war die Rede. Universitätspräsident Hormuth steht persönlich hinter dieser Handlung. Wenn die Uni-Leitung den Strafantrag nicht noch wieder zurückzieht, wird es zu Prozessen gegen die FeldbefreierInnen kommen. Spätestens dann wird eine weitere und intensive Debatte über die Frage von Sofortvollzug und Polizeigewalt, sozialer Notwehr und dem immer weiter wachsenden Ungleichgewicht zwischen Interessen von Menschen und Profitgier entstehen.
Pressetext vom 28.4.2007
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Gießener FeldbefreierInnen soll der Prozess gemacht werden
„Wir, die UnterzeichnerInnen, kündigen an, Pfingsten 2006 den Genversuch der Uni Gießen am Alten Steinbacher Weg 44 zu beenden. Veränderte Gene sind aus der Natur nicht mehr rückholbar, die Risiken werden bereits geschaffen, während sie untersucht werden. Konkret betroffen sind alle Menschen, besonders aber LandwirtInnen, GartenbesitzerInnen und alle, die selbst mit dem Boden, Pflanzen und Tieren umgehen. Eine solche Technologie dient nicht den Menschen, sondern vor allem Konzernen, die damit Profite machen wollen. Da auch die Gesetze Eigentum und Profit über die Menschen stellen und gleichberechtigte Beteiligungsmöglichkeiten nicht vorgesehen sind, haben wir uns entschlossen, soziale Notwehr zu leisten und mit einem not-wendigen Akt zivilen Ungehorsams das Feld zu besuchen und den Versuch zu beenden. Sollte unser Handeln von denen kriminalisiert werden, die solche Genversuche schützen und durchsetzen, so werden wir das nutzen, um unsere Motive öffentlich zu benennen.“
So hieß es 2006, als verschiedene Personen ankündigten, die erstmalige Aussaat von gentechnisch veränderter Gerste in Gießen zu verhindern. Am Freitag vor Pfingsten 2006 gelang ihnen trotz umfangreicher Polizeiabsicherung der Sturm auf das von der Universität eingerichtete Feld. 20 Prozent der Gengerste wurden bei der Aktion und der anschließenden Räumung durch die Polizei zerstört. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage gegen die Beteiligten. Die vier FeldbefreierInnen sollen in einem umfangreichen Prozess bestraft werden, zwei Personen, die in der Nähe des Versuchsfeldes ein Transparent aufgehängt hatten, erhielten bereits Strafbefehle. Zudem wurde und wird ein damals anwesender, unabhängiger Journalist strafrechtlich verfolgt.
Der Prozess gegen die Gießener FeldbefreierInnen wird voraussichtlich eine intensive Auseinandersetzung um die Frage, ob die Agro-Gentechnik rechtmäßig ist oder nicht. Schon jetzt sind als ZeugInnen neben den eingesetzten PolizeibeamtInnen die wichtigsten ForscherInnen des Gengerste-Versuchs geladen. Es gibt eine Reihe von Gründen, warum die Agro-Gentechnik insgesamt rechtswidrig ist (z.B. fehlende Garantie der Koexistenz) und warum der Gießener Gengersteversuch im Speziellen weder dem Stand der Wissenschaft entspricht noch Ziele verfolgt, die den Menschen nützen können.
Der Prozess kann die Machenschaften hinter dem konkreten Versuch und hinter der Agro-Gentechnik insgesamt aufdecken. Gleichzeitig bietet er die Chance auf Klärung, ob die Zerstörung oder Verhinderung von Genversuchsfeldern überhaupt strafbar ist. Den staatlichen Behörden, der anzeigeerstattenden Universität und der mafiosen Gentechnik-Industrie geht es um Einschüchterung und das gewaltsame Ende von Ungehorsam, der über symbolische Protestnoten hinausgeht. Den Angeklagten und ihren UnterstützerInnen geht es dagegen um das Gegenteil: „Nicht der Widerstand gegen die Gentechnik ist illegal, sondern die Gentechnik selbst“ formuliert Patrick Neuhaus, einer der Feldbefreier. „Daher geht es bei dem Verfahren um viel, nämlich um die Frage, ob Gentechnik auf dem Acker rechtmäßig ist. Ist sie es nicht, so wären Feldbesetzungen und –befreiungen in der Zukunft straffrei.“ Ein Szenario, das vielen Menschen Hoffnung macht, während die GentechniklobbyistInnen einen solchen Freispruch in Gießen oder auf höheren Instanzen fürchten ...
- Obige Presseinformation als PDF
- Zum Anklagetext
Materialien zum Prozess
Von den FeldbefreierInnen gibt es Flugblätter auf der Suche nach AnwältInnen, Sachverständigen, JournalistInnen und Aktivistis, die Lust haben, den Prozess und/oder das Drumherum mit zu bestreiten, aber auch die Agro-Gentechnik insgesamt zu thematisieren. Ziel der FeldbefreierInnen und hoffentlich vieler weiterer Menschen ist es, im Gießener Prozess nachzuweisen, dass die Gentechnik illegal ist - und nicht der Widerstand dagegen.
Es gibt einige Mobilisierungsflugblätter sowie die Ausstellung zur Feldbefreiung 2006. Es wäre schön, wenn die weiterverbreitet werden könnten - jeweils passend an mögliche AnwältInnen, ExpertInnen zum Thema (die als Sachverständige im Prozess auftreten könnten), JournalistInnen (die vom Prozess berichten oder eine Story drumherum fertigen wollen) und AktivistInnen.
- Infoblatt (Vorderseite) für AnwältInnen
- Infoblatt für Sachverständige
- Infoblatt für JournalistInnen/Medien
- Infoblatt für Aktivistis
- Rückseite bzw. zweite Seite für alle vier Infoblätter
- Die Ausstellung zur Feldbefreiung 2006
Bisherige Akteneinsicht
Die Akten zum Verfahren bringen ein paar interessante Sachen zum Vorschein. Hier ein kleiner Überblick:
- Der Uni-Kanzler hat Strafanzeigen gegen alle gestellt, die auf der Fläche waren (alle, die den durchschnittenen Zaun überwunden haben).
- Die Fläche wurde (und wird wahrscheinlich) videoüberwacht - und zwar vom tollen Institut selbst, also der Uni! Will heißen, dass hier die Uni Außenflächen videoüberwacht ... könnte thematisieren und bei der Gelegenheit anfragen, ob überall noch videoüberwacht wird an der Uni ...
- Die Polizei hatte schon vor Pfingsten versucht, zumindest einen Feldlbefreier in Unterbindungsgewahrsam zu nehmen, was aber vom Gericht abgelehnt wurde.
- Die Polizei hatte am 26.5. bei der Stadt Gießen das Verbot der Mahnwache beantragt. Begründung ist vor allem eine lange Auflistung böser Taten der Demoanmelderin (da steht, auf welchen Demos die war, z.B. gegen die Abschiebung ...).
Der erste Prozess: Gegen einen Journalisten!
Unglaublich, aber wahr. Die Polizei hat die Uni-Leitung belabert, auch gegen einen unerwünschten Journalisten Strafantrag zu stellen. Den hatte die Polizei bereits am Tag der Aktion zu verscheuchen versucht - per Platzverweis & Co. Offenbar sollte außer den gleichgeschalteten Medien aus dem Hessenlande niemand etwas mitbekommen von allem. Der Journalist wehrte sich aber vor Ort gegen die Polizeistaatsmethoden und blieb. Die Polizei war sauer und jetzt kam die Quittung von den verfolgungswahnsinnigen Staatsanwälten und Richtern aus Gießen: Ein Strafbefehl.

Auszug aus dem Strafbefehl. Der wird bereits von einem Richter (ohne Verfahren) auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängt.
- Hinweis: In Sachen Gengerstenfeld sind unabhängige Journalisten wohl insgesamt nicht gern gesehen. Auch 2007 wurde ein Journalist sofort verhaftet, als er beim Feld vorschaute. Sein Vergehen: Fotos von der Straße aus. Mehr ...
Der zweite Prozess: Strafbefehle
Zwei am Rande der Aktion mit eigenen Aktivitäten Beteiligte erhielten "nur" Strafbefehle über Tagessätze.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
Am 25.4.2007 erreichten gelbe Briefe per Kurier die Betroffenen. Staatsanwalt Vaupel, munterer Schützer der Obrigkeit und Verfolger allen oppositionellen Strebens, hatte Anklage beim Amtsgericht eingereicht. Die ist umfangreich und bietet beste Chancen für einen intensiven Prozess - einschließlich des unseriösen Versuchsleiters Kogel sind viele ZeugInnen geladen. Nun muss das Amtsgericht noch über die Annahme der Anklage entscheiden, in Gießen ist das aber Formsache, zumal die Strafbefehle ja auch schon vom selben Gericht ausgingen. Bearbeitender Richter: Herr Wendel. Immer derselbe - auf ein Neues.
Der Wortlaut der Anklage:

Hinweis an dieser stelle: Der zweite Anklagepunkt ist etwas unpassend - mit dem Genfeld hatte die Aktion nämlich nichts zu tun. Wohl aber ist es auch eine Aktion gegen die Obrigkeit, hier die Innenminister Dr. Gasser und Bouffier, in der Kanzlei sehr viele seltsame Dinge geschehen ... mehr hier! Fraglos bietet dieser unscheinbare Absatz eine ganze Fülle von Ausweitungen des Prozesses, denn dass Dr. Gasser und Bouffier tatsächlich Rechtsbrecher sind und die Kanzlei Mörder schützt, lässt sich beweisen. Das wird der Angeklagte auch tun ...
Die genannten Paragraphen bedeuten: Hausfriedensbruch (§ 123), Beleidigung (§ 185), Sachbeschädigung (§ 303).
Übersandt wurde die Anklage mit Möglichkeit der Stellungnahme vom Amtsgericht Gießen. Als zuständiger Richter ist wieder Wendel im Rennen - der hatte schon alle anderen großen Strafprozesse gegen Projektwerkstättler geschmissen ... und wie: 15.12.2003 ++ Herbst 2006
Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
In Frankreich kommt es zu vielen und großen Feldbefreiungen. Ein erster Prozess gegen GenfeldzerstörerInnen endet jetzt mit Freisprüchen - wegen Notstand! Mehr im Indymedia-Bericht ... - das wird spannend, wenn in Gießen die Hardcore-JustizbeamtInnen ganz anders loslegen wollen. ... Inzwischen sind die Freisprüche in der zweiten Instanz wohl wieder aufgehoben worden. Aber das Argument bleibt: Rechtfertigender Notstand. Auch in Polen gibt es dazu einen Freispruch. Die deutsche Justiz ist (noch) anders - und deshalb wird der Prozess in Gießen nicht nur wichtig, sondern eine politische Kampfszenerie um einen grundsätzlichen Punkt.
Zu einem Gerichtsurteil wegen der ersten Feldbefreiungsaktion 2005 (Auszug Presseinfo: www.gendreck-weg.de)
Vor Beginn des Prozesses gegen die beiden Imker Michael Grolm und Jürgen Binder heute in Rottenburg hängten Gentechnik-GegnerInnen ein Transparent am Gerichtsgebäude auf „Stoppt Genfood sofort!“. Die Zuschauerbänke des kleinen Saales im Amtsgericht waren voll besetzt, als Richterin Hannelore Bubeck-Rauch den Prozess eröffnete.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen warf Grolm und Binder vor, öffentlich zu Straftaten aufgerufen zu haben, indem sie auf einer Internetseite und per Post Gentechnik-Gegner und -Gegnerinnen über ihre Absicht informierten, ein Feld vom Genmais zu befreien. Rund 300 Menschen hatten sich der Aktion im letzten Jahr angeschlossen.
Im Gerichtssaal legten die beiden Männer ihre Beweggründe dar. Um die Anschaulichkeit zu erhöhen, errichtete Michael Grolm einen kleinen Honigstand im Gerichtssaal. Er hatte außerdem einen Bienenkasten mit seinen fleißigen Honigsammlerinnen mitgebracht: „Wir haben viele stichhaltige Argumente gegen die Agro-Gentechnik!“, sagte er, „Sie krabbeln hier im Bienenstock und fliegen draußen auch die manipulierten Pflanzen an. Genmaispollen verunreinigen meinen Honig. Darüber hinaus gefährdet Gentechnik die Existenz von Millionen von Bauern in aller Welt, die Gesundheit der KonsumentInnen und die Zukunft unserer Ernährung.“
Rechtsanwalt Wolfram Leyrer beantragte die Anhörung eines Sachverständigen zu den Risiken der Agro-Gentechnik.
Das Gericht verzichtete auf dessen Befragung, denn die Vorsitzende zweifelte die Richtigkeit der Argumentation nicht an. Damit, so RA Leyrer, werde deutlich, dass ein Notstand gegeben sei. Zwar trete der Schaden der Gentechnik erst mittelfristig in vollem Umfang zu Tage, aber es sei offensichtlich, dass diese Gefahr nur durch sofortiges Handeln abzuwenden sei.
Außerdem betonte Leyrer, dass sich beide Aktivisten keines öffentlichen Aufrufes zu einer Straftat schuldig gemacht hätten, da das Strafgesetzbuch für diesen Tatbestand eine direkte Aufforderung voraussetze, die über eine Befürwortung hinausgehe. Deshalb seien weder die persönlichen Ankündigungen noch ein saloppes „Viel Spaß bei der Ernte“ als Aufruf zu werten.
Viereinhalb Stunden nach Eröffnung der Sitzung verkündete die Richterin das Urteil: Sie folgte der Argumentation des Anwaltes nicht. Sie verurteilte Michael Grolm für die Versendung eines FeldbefreierInnen-Infobriefes zu zehn, Jürgen Binder, der darüber hinaus die Internetseite angemeldet hatte, zu fünfzehn Tagessätzen. Beide Gentechnikgegner kündigten an, in Berufung zu gehen. Jürgen Binder: „Dieses Urteil kann keinen Bestand haben. Ich bleibe außerdem dabei, dass ich die Eliminierung der gefährlichen Pflanzen begrüße.“ Michael Grolm ergänzte: „Wenn ich erneut verurteilt werde, werde ich für diese Sache auch ins Gefängnis gehen. Es steht zu viel auf dem Spiel!
