auf
Prozess Rundherum Weitere Rückschau Repression Genehmigung Recht Notstand
Rechtstipps

Staatsmacht und Widerstand
Genlobby schützen, KritikerInnen ausschalten

Überwachung 2011/12 ++ Strafverfahren-Schwemme ++ Maulkörbe ++ Einschüchterungen ++ Genlobby schützen ++ Links

Gentechnikmafia bestellte Polizeiaktionen gegen KritikerInnen


Im Februar 2013 wurde bekannt, dass es zu einer umfangreichen Überwachung von zwei Personen plus ihrem Umfeld kam. Oben der Auszug aus dem Benachrichtungsschreiben. Kurz zuvor war das Verfahren wegen fehlendem Tatverdacht eingestellt worden. Die Akte zum Verfahren ist sehr brisant, darf aber (noch) nicht veröffentlicht werden. ++ Genauer auf Indymedia ++ Die wichtigsten Informationen im folgenden Text:

Zwei gentechnikkritische Journalisten wurden überwacht, abgehört und Emails gelesen. Der eine, Benjamin Volz, arbeitet für die Zeitschrift "Ökologie&Landbau" und ist politisch aktiv in bäuerlichen Organisationen. Ihm wurde zum Verhängnis, auf einer Bauerndemo Trecker gefahren zu sein. Der Andere, Jörg Bergstedt, ist Autor von "Monsanto auf Deutsch" und "Organisierte Unverantwortlichkeit" und Schreiberling auf diesen Seiten. Er wurde auf Vorschlag des Gentechniklobbyisten Horst Rehberger Tatverdächtiger zweier spektakulärer Überfälle auf Gentechnik-Versuchsfelder im Juli 2011. Auch Telefonate weiterer GentechnikkritikerInnen einschließlich ihrer Kontakte zu fünf AnwältInnen und einer Landtagsabgeordneten, Gespräche zwischen Angeklagten und ihren Verteidigern sowie mit fast zehn JournalistInnen wurden mitgeschnitten und ausgewertet. Nun regt sich Widerspruch - vor allem von denen, die an der anderen Seite der Telefonleitung saßen, als sie mit der Projektwerkstatt oder weiteren überwachten Anschlüssen verbunden waren. Die Gesamtstory liest sich wie ein Krimi ...
Anfang Februar teilte die Staatsanwaltschaft in Magdeburg mit, dass alle Telefonnummern der Projektwerkstatt in Saasen, eines weiteren Verdächtigen und weiterer Personen überwacht worden seien. Als Grund für die Ermittlungen war angegeben: Schwerer Raub, räuberische Erpressung usw. Inzwischen liegt die Akte vor – und die wirft ein etwas anderes Bild. Hintergrund des Ganzen sind Überfälle auf Genversuchsfelder im Juli 2011. Fraglos zeigten die eine bemerkenswerte Organisierung der unbekannten FeldbefreierInnen. Überwachungseinrichtungen wurden ausgeschaltet, die Wachschützer festgesetzt und jede Kommunikation nach außen unterbunden. Wie aber kommt der Tatverdacht? Der entstand nicht durch Ermittlungen, sondern auf Bitte der Gentechnikseilschaften selbst. Der ehemalige Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalts und heutige Gentechniklobbyist Horst Rehberger hat das in mehreren Briefe an das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt so vorgeschlagen. Und in diesem Bundesland ist der Wunsch der Gentechniklobby seit Jahren Befehl. Die Folge: Gerichtliche Beschlüsse zur Telefon- und Emailüberwachung und Rund-um-die-Uhr-Observation. Einen anderen Gentechnikkritiker traf es kurz danach. Sein Vergehen: An einer Demo teilzunehmen und dabei ein paar Meter neben dem ersten Tatverdächtigen zu stehen. Ein drittes Telefon wurde abgehört, weil der Besitzer den DSL-Anschluss der Projektwerkstatt in Saasen bestellt hatte. Dass die Projektwerkstatt gar keinen DSL-Anschluss hat und das ganze Dorf noch immer DSL-frei ist, irritierte die Ermittler dabei nicht. Freizügig durften die mafiösen Gentechnikkader auch in der wachsenden Akte mitlesen – neben dem inzwischen wieder in Saarbrücken als FDP-Größe aktiven Rehberger sprangen noch Monsanto mit seinem Anwalt Hartwig Stiebler und die Uni Rostock der ganzen Geschichte bei. Genützt hat es allerdings wenig: Die ganze Sache wurde ergebnislos eingestellt. Keine Spuren, keine verwertbaren Materialien, aber allerlei mysteriöse Vorgänge füllen die Akte. Höhepunkt war im Frühjahr und Sommer 2012 ein angebliches Kartoffelversuchsfeld von BASF in Gatersleben. Laut Akte war es als Falle angelegt, um endlich diese überirdisch wirkenden FeldbefreierInnen zu fangen. Die wurden ihrer Rolle aber gerecht: Das Feld wurde zerstört, alle Fallen funktionierten nicht.

Beschwerdeverfahren und Überprüfungen zur Überwachung

Interessant ist noch, dass das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt eine Anfrage von 12.6.2012 nach gespeicherten Daten über einen der Betroffenen (gestellt von diesem, als er von der Überwachung noch nichts wusste) nicht beantwortet hat, obwohl dazu eine gesetzliche Pflicht besteht und die Beantwortung in einem Schreiben auch angekündigt wurde (Nachfrage am 8.5.2013).

Debatte und Veröffentlichungen in Hessen
Im Original: Frankfurter Rundschau am 13.3.2013 ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Aus dem Artikel (Doppelseite - links abfotografiert ++ als PDF)
Mit Fallen gegen Gentechnik-Gegner
Wie Wirtschaftslobby und Polizei in Deutschland gegen Feldzerstörungen vorgingen
Von Pitt von Bebenburg
Die Gentechnik-Lobby in Deutschland scheint auf dem Rückzug. Sie meldet immer weniger Freilandversuche an. Das wird mit der Abneigung vieler Verbraucher gegen Gen-Food zu tun haben. Aber noch abschreckender für die Branche waren wohl radikale Gentechnik-Gegner, die Felder zerstörten
Dabei hat die Polizei alles getan, um der selbst ernannten Feldbefreier Herr zu werden. Wenigstens in einem Fall hat sie sogar ein mit versteckten Überwachungsanlagen gespicktes Versuchsfeld angelegt. Das geht aus den Akten eines inzwischen eingestellten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Magdeburg hervor. Ein Betroffener, der mittelhessische Aktivist Jörg Bergstedt, erhielt die Akten und gab der Frankfurter Rundschau in Teilen davon Einblick.
In der Pflanzenforschungs-Anlage Gatersleben in Sachsen-Anhalt bauten die Polizisten die Falle auf. Nach früheren Feldzerstörungen habe man "die realistische Chance eines Angriffes auf das präparierte Feld" gesehen, teilte das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt der Magdeburger Staatsanwaltschaft im Oktober 2012 mit. Daher sei das Versuchsfeld mit "speziellen kriminaltechnischen Fallen" ausgestattet worden. Doch sie schnappten nicht zu. "Inzwischen wurde das Feld abgeerntet und die Fallen ohne Erfolg zurückgebaut", ließen die Polizisten enttäuscht wissen.
Sie hatten gehofft, mit den Fallen jene Feldbefreier zu erwischen, die 2011 an einem anderen wichtigen Standort in Sachsen-Anhalt rabiat in den Feldern vorgegangen waren, dem Schaugarten in Üplingen, einem kleinen Dorf auf halber Strecke zwischen Magdeburg und Braunschweig. Die Aktivisten hatten Wachleute bedroht und ihnen Wachbücher, Funkgeräte und Schlüssel abgenommen. Die Anklagebehörde ermittelte wegen schweren Raubs. Wochenlang hörte sie Telefone der beschuldigten Gentechnik-Gegner Jörg Bergstedt und Benjamin Volz ab. Die Verdächtigen stellten sich aber nicht als schuldig heraus, die Ermittlungen wurden Ende 2012 eingestellt.
Aus den Akten des Verfahrens geht hervor, wie die Staatsanwaltschaft darauf kam, den Reiskirchener Anarchisten Bergstedt zu verdächtigen. Der Hinweis stammte von einem schillernden Gentechnik-Lobbyisten: Horst Rehberger. Der FDP-Politiker war zunächst Wirtschaftsminister im Saarland und später zweimal in Sachsen-Anhalt, wo er sich für die Ansiedlung von Gentechnik-Betrieben stark machte. Bis heute amtiert Rehberger als Beiratsvorsitzender beim Pflanzenzucht-Lobbyverband Innoplanta, der seinen Sitz in Gatersleben hat.
Im Juli 2011, drei Tage nach der Feldzerstörung von Üplingen, schreibt Rehberger an das Landeskriminalamt. Diesmal richtet er sich in seiner Funktion als Rechtsanwalt der Firma BioTechFarm an die Behörde. BioTechFarm betrieb den Üplinger Schaugarten. Rehberger bezeichnet in dem Schreiben Bergstedt als "dringend verdächtig".
Bergstedt ist eine bekannte Größe der Gentechnik-Gegner. Für eine Feldzerstörung in Gießen musste er sechs Monate lang in Haft - die härteste Strafe, die jemals für ein derartiges Vergehen verhängt wurde. Rehbergers Hinweise gehen jedoch nicht über diese Vorgeschichte des Aktivisten hinaus.
Über mehrere Seiten führt der Lobbyist angebliche Indizien auf: Bergstedt gebe "Revolutionär" als Beruf an, spiele in der Szene der Feldzerstörer "eine führende Rolle", sei "einschlägig vorbestraft" und habe eine "fanatische, mit üblen Beleidigungen, Unterstellungen und Verleumdungen" gespickte Kampagne gegen den Schaugarten betrieben. Einen konkreten Verdacht wegen der nächtlichen Feldzerstörung kann Rehberger nicht belegen.
Noch am gleichen Tag wird der Verdacht aus Sicht des Ex-Ministers trotzdem "zur Gewissheit". Er schreibt umgehend einen zweiten Brief ans LKA, nachdem er einen Artikel in der Zeitung taz gelesen hat. Darin steht, Bergstedt habe Dokumente des Üplinger Wachdienstes vorzuweisen, die in der Tatnacht gestohlen wurden. Nach Angaben des Aktivisten sind sie der Kommune, in der er wohnt, anonym zugesandt worden. Außerdem gibt die taz Äußerungen Bergstedts wieder, es sei eine "legitime Strategie", "den Wachleuten die Möglichkeit zu nehmen, bei der Polizei anzurufen".
Für Rehberger ist die Sache klar, und auch die Staatsanwaltschaft legt daraufhin los. Sie lässt Bergstedts Telefone überwachen. Später wird auch sein Internet-Zugang angezapft. Und zugleich hören die Behörden das Telefon des zweiten damals Beschuldigten ab. In das Netz der Überwachung geraten Menschen, mit denen Bergstedt und Volz telefonieren: eine Reihe von Journalisten, darunter der hessische Landtagskorrespondent der Frankfurter Rundschau, Anwälte und anscheinend auch eine hessische Landtagsabgeordnete. Doch die Ermittler finden nichts Belastendes.
Nach anderthalb Jahren wird das Verfahren eingestellt. Jetzt schießt Bergstedt zurück. Er erstattet Anzeige gegen Rehberger wegen falscher Verdächtigung.
Nicht der Eifer der Ermittler scheint zum Rückgang der Feldzerstörungen zu führen, sondern der Rückzug der Gentechnik-Firmen. 2012 wurde kein Feld mehr zerstört. Es gab aber auch nur noch drei: eines mit Zuckerrüben, zwei mit Kartoffeln. Sie wurden rund um die Uhr bewacht. Das kostet Geld - und dürfte ein Grund für das Zurückweichen der Pflanzentechniker sein.


Großversuch ohne Erfolg: Sachsen-Anhalt investierte Millionen in die Forschung und scheiterte
Von Steffen Höhne
Halle Die letzte Bastion ist gefallen: In Sachsen-Anhalt wird es in diesem Frühjahr voraussichtlich keine Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen mehr geben. Das sagt Uwe Schrader, Vorsitzender von Inno-Planta. Die Vereinigung von Saatzüchtern, Landwirten und Forschungseinrichtungen unterstützt seit Jahren die grüne Gentechnik. 2012 hatten die Konzerne BASF und Monsanto noch insgesamt drei Versuchsfelder im Land - es waren die einzigen in Deutschland. Im Jahr 2013 wird deutscher Acker wohl gentechnikfrei sein.
Gescheitert sind damit vorerst auch die Bestrebungen des Landes, Sachsen-Anhalt als Forschungs- und Wirtschaftszentrum für die grüne Gentechnik zu etablieren. Die erhoffte Erfolgsstory wurde nicht geschrieben. Die Geschichte verdient eher den Titel "Pleiten, Pech und Pannen".
Sachsen-Anhalt ist Landwirtschaftsland. Die Magdeburger Börde steht für die besten Ackerböden Deutschlands. Große Saatgutzüchter hatten hier einst ihren Sitz. Mit dem Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen in Quedlinburg und dem Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben verfügt man noch heute über zwei international renommierte Forschungseinrichtungen.
Trotz Skepsis in großen Teilen der Bauernschaft erkor die Landesregierung die grüne Gentechnik um die Jahrtausendwende als eine der Zukunftstechnologien. "Das Abarbeiten unseres Nachholbedarfs wird nicht gelingen, wenn wir nur nachmachen, was andere vormachen", sagte 2003 der damalige Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU). FDP-Wirtschaftsminister Horst Rehberger (2002-2006) stampfte eine sogenannte Biotechnologie-Offensive für über 100 Millionen Euro aus dem Boden. So wurde in Gatersleben mit dem Biopark ein neues Technologiezentrum gebaut.
Neue Firmen siedelten sich aber kaum an. Zwei Jahre nach der Eröffnung 2006 hatten sich erst zwei Unternehmen mit insgesamt 17 Mitarbeitern eingemietet. Investiert hatte auch eine Tochter des Bistums Magdeburg in den Bau, das öffentlich unter Druck geriet. Der seit 2005 amtierende Bischof Gerhard Feige war alles andere als glücklich. Die Förderung von grüner Gentechnik werde nicht als Aufgabe der katholischen Kirche angesehen, ließ er mitteilen.
Der Bauernverband unterstützte zwar Freilandversuche von Gen-Pflanzen für Forschungszwecke. Die Beteiligung der Landwirte blieb aber spärlich. Dazu meint Kurt-Henning Klamroth, Chef des Bauernbundes, der vor allem kleine Betriebe vertritt: "Es gibt zwei Dinge auf der Welt, für die man keine Versicherung bekommt: Atomkraft und Gen-Felder."
2004 erschwerte die damalige rot-grüne Bundesregierung den Anbau für Gen-Pflanzen. Vor allem die Haftungsregelungen für die Bauern wurden verschärft. Das Land Sachsen-Anhalt klagte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht - und scheiterte 2010. Die obersten deutsche Richter argumentierten, dass die langfristigen Folgen der Gentechnik noch nicht endgültig geklärt seien. Dies war Wasser auf die Mühlen der Gentechnik-Gegner.
Immer wieder wurden auch Versuchsfelder etwa des IPK, die rein der Forschung dienten, von Umweltaktivisten zerstört. Inno-Planta-Chef Schrader spricht vom Genickbruch: "Wenn die Arbeit von Jahren in einer Nacht zerstört wird, dann ziehen sich die Unternehmen irgendwann zurück."
BASF gab Anfang 2012 bekannt, dass die Pflanzengentechnik-Sparte von Deutschland in die USA verlagert wird. Die Tochter Sun-Gen in Gatersleben, die Jahrelang an der Stärke-Kartoffel Amflora gearbeitet hatte, wird geschlossen. Auch der Biopark in Gatersleben stand vor der Insolvenz. Rettung brachte ein neuer Investor. Die Saatgutsparte des Chemiekonzerns Bayer hat sich 2012 eingemietet und baut in Gatersleben ihr weltweites Weizen-Zentrum auf. Gezüchtet wird nicht mit genveränderten Pflanzen, sondern konventionell.
Der Fall in Sachsen-Anhalt

Zwei Wochen später erschienen die gleichen Artikel endlich auch in der ersten Zeitung Sachsen-Anhalts, der MZ (25.3.2013):

Am 15.4. lief die Ton-Bilder-Schau "Monsanto auf Deutsch" in Halle - mit dem überwachten Jörg Bergstedt als Referenten.

Der Fall in Mecklenburg-Vorpommern

Rechts: Artikel am 24.4.2013 in der Ostseezeitung (PDF) ++ weiterer Text

Strafanzeige gegen Horst Rehberger wegen falscher Verdächtigung

Einer der Überwachten und sein Anwalt reichten am 4.3.2013 einen Antrag auf rechtliche Überprüfung mit Begründung ein. Darin enthalten war auch eine Strafanzeige gegen den Lobbyisten Horst Rehberger wegen falscher Verdächtigung. Wortlaut (siehe Seite 7 des Schreibens):

Ich stelle hiermit aus diesem und allen anderen in Frage kommenden Gründen Strafanzeige gegen Horst Rehberger. Ich verzichte nicht auf eine Benachrichtigung und wünsche, über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden. Insbesondere beantrage ich Akteneinsicht zum Abschluss der Ermittlungen – mit dem gleichen Recht, wie Rehberger die Akten zu dem hier verhandelten Verfahren überlassen wurden.

Und gleich nochmal: Im Verfahren um den Versuch, die kritischen Bücher über die Gentechnik-Seilschaften zu verbieten, formulierte ein Anwalt aus der Rehberger-Kanzlei "zufällig" sehr ähnlich (links das Schreiben, auf dass sich der Text bezieht):

Anfang Januar drangen bei Nacht und Nebel unbekannte Täter in das Areal des Schaugartens Üplingen ein und entfernten den kompletten Schutzzaun des einen Hektar großen Schaugartens einschließlich aller Elektroleitungen. Für dessen Beleuchtung. In die Briefkästen der Üplinger Haushalte wurde am selben Tag ein angeblich von der Klägerin zu 1) stammender gefälschter Brief eingeworfen, der die Zäune und Bewegungsmelder für interessierte Bürger als Geschenk anbietet.
Angesichts dieses Vorgangs ermitteln die Strafverfolgungsbehörden wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung, des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung. lnsbesondere der Hinweis im Brief auf die Pamphlete "Organisierte
Unverantwortlichkeit" und "Monsanto auf Deutsch" haben den Verdacht einer Beteiligung des Beklagten entstehen lassen.

Wenn Angehörige der Eliten zu schützen sind, arbeiten die Verfolgungsbehörden schnell: Am 26.4.2013 wurde das Verfahren gegen Horst Rehberger schon eingestellt.

Aus der Einstellungsbegründung vom 26.4.2013:
Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandes der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB ist, dass der von Ihnen beschuldigte Rechtsanwalt Dr. Rehberger wider besseres Wissen gehandelt haben muss. Das bedeutet, dass er im Zeitpunkt der Verdächtigung eine bestimmte Kenntnis von der Unwahrheit des Angezeigten hat.
Während der Ermittlungen des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt zur Aufklärung des schweren Raubes pp. am 11.07.2011 in Üplingen erstattete u.a. Rechtsanwalt Dr. Rehberger mit Schreiben vom 14.07.2011 für die geschädigte Firma Bio-Tech-Farm in Üplingen Strafanzeige und stellte Strafantrag gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch und "wies daraufhin", dass Jörg Bergstedt "dringend verdächtig" sei, an Vorbereitung und Durchführung der Straftaten, auch gegen das Wachpersonal des Schaugartens maßgeblich beteiligt gewesen zu sein. Diesbezüglich teilte er einige "Fakten" mit, die den Tatverdacht begründen würden. Der Schriftsatz des Rechtsanwalts Dr. Rehberger vom
14.07.2011 ist Ihnen bekannt. In einem weiteren an das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt gerichteten Schreiben vom
14.07.2011 geht der von Ihnen beschuldigte Rechtsanwalt Dr. Rehberger auf das Bekennerschreiben ein und gibt weitere Stellungnahmen zum "dringenden Tatverdacht" gegen Jörg Bergstedt ab. Auch jenes Schreiben ist Ihnen aufgrund der Ihnen gewährten Akteneinsicht bekannt. ...
Der obengenannte Beschuldigte hat im Rahmen seiner Schriftsätze Wertungen vorgenommen, die im Ergebnis nicht von der Staatsanwaltschaft geteilt worden sind, was den sogenannten "dringenden Verdacht" angeht. Jedoch bedeutet dies nicht zwangsläufig eine Tatbestandserfüllung im Sinne des § 164 StGB. Rechtsanwalt Dr. Rehberger hat im Rahmen des ehemaligen Ermittlungsverfahrens gegen Ihren Mandanten die Interessen der geschädigten Firma wahrgenommen und Hinweise zur Tataufklärung gegeben. Dies geschah offensichtlich mit der Vorstellung und mit Überzeugung, dass dies notwendig ist, um die Straftaten aufzuklären. Mit Blick auf die weiteren Ermittlungen des Landeskriminalamtes wird nicht der Nachweis zu führen sein, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Rehberger die Unwahrheit gesagt hat, bzw. bewusst wahrheitswidrig jemanden in die Strafverfolgung treiben wollte.

Prozesse gegen GentechnikgegnerInnen

Ab hinter Gitter: Strafverfahren gegen 2006er-FeldbefreierInnen und Umfeld

Protest behindern: Zivil- und Verwaltungsgerichte verhängen Protestverbote

Schutzhaft: Einschüchtern mit Tradition

Dokumentation zum Gewahrsam am Gengerstenfeld 2006

Die FeldbefreierInnen vom 2. Juni 2006 wurden direkt nach der Aktion eingesperrt.

Widerspruch gegen die Gewahrsamnahmen legten die Betroffenen Widerspruch ein. Aus dem Widerspruch eines "Feldbefreiers":
Zur Behauptung von Polizei und Amtsgericht, die Inhaftierung sei nötig, weil noch Teile des Genversuchsfeldes heil sind:
Würde das Antreffen auf frischer Tat im Sinne der vorgenannten polizeirechtlichen Vorschrift ausreichen, so könnte jeder beliebige Ladendieb, der auf frischer Tat angetroffen worden ist, in Gewahrsam genommen werden. Stets könnte damit argumentiert werden, dass in den Einzelhandelsgeschäften noch genug Ware vorhanden sei, um weitere Ladendiebstähle zu begehen oder solche fortzusetzen.

Zur Frage, ob überhaupt eine rechtswidrige Handlung vorlag, oder ob nicht der Genversuch rechtswidrig war:
Das Amtsgericht konnte in seinem Beschluss vom 03.06.2006 keine Feststellungen darüber treffen, ob der Beschwerdeführer tatsächlich eine Straftat begangen hat.
Dies ergibt sich auch nicht aus dem streitigen Vorbringen der Polizeibehörde.
Unstreitig ist in diesem Zusammenhang, dass der Beschwerdeführer die genmanipulierten Pflanzen beschädigt bzw. zerstört hat. Darin könnte eine strafbare Sachbeschädigung gesehen werden, wenn der Beschwerdeführer rechtswidrig gehandelt hätte.
Die Rechtswidrigkeit der Handlung des Beschwerdeführers wird jedoch vorliegend durch die Tatbestandsmäßigkeit seines Handelns nicht indiziert.
Zur Frage der Rechtmäßigkeit des Anbaus der genmanipulierten Pflanzen auf dem Gelände der Justus-Liebig-Universität Gießen verhält sich der angefochtene Beschluss nicht.
Die Polizeibehörde hat zur Rechtmäßigkeit des Anbaus nichts vorgetragen. Soweit die Polizeibehörde behauptet, es handle sich um einen aus Bundesmitteln finanzierten Freisetzungsversuch der Justus-Liebig-Universität (Bl. 59 d. A.), folgt daraus nicht die Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Es wird nicht einmal vorgetragen, dass für den die natürlichen Lebensgrundlagen gefährdenden Versuch die erforderliche Genehmigung vorliegt und welchen Inhalt diese ggf. hat (siehe auch Art. 20a GG).
Nach Auffassung des Beschwerdeführers handelt es sich um einen verfassungswidrigen und daher rechtswidrigen Eingriff, der die natürlichen Lebensgrundlagen mit unabsehbaren Folgen belastet und allein unter gewerbsmäßigen Gesichtpunkten erfolgt.
Der Beschwerdeführer beruft sich daher auf einen rechtfertigenden, jedenfalls aber entschuldigenden Notstand.
Der Anbau der manipulierten Pflanzen durch die Justus-Liebig-Universität Gießen erfolgt widerrechtlich. Beweis: Einholung eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen.
Der Feldversuch der Justus-Liebig-Universität Gießen, der von Herrn Dr. Karl-Heinz Kogel geleitet wird, hat unabsehbare negative Folgen für Mensch und Natur. Es ist mit einer massiven Schädigung der Lebensgrundlagen der in Mittelhessen lebenden Bevölkerung zu rechnen. Beweis: wie vor.
Dies gilt insbesondere, wenn es zu einer ungehinderten Fortpflanzung der genmanipulierten Pflanzen kommt. Beweis: wie vor.
Die von der Justus-Liebig-Universität unter Leitung von Herrn Dr. Karl-Heinz Kogel getroffenen Sicherungsmaßnahmen gegen eine unkontrollierte Fortpflanzung des genmanipulierten Pflanzenmaterials sind absolut unzureichend. Beweis: wie vor.
Unter diesen Umständen kann von einer Rechtmäßigkeit des Feldversuchs nicht die Rede sein.

Zur Frage, ob eine Inhaftierung "unerlässlich" und damit gerechtfertigt war:
Dem nunmehr noch einmal ausdrücklichen bestrittenen Vorbringen der Polizeibehörde kann nicht entnommen werden, dass die Ingewahrsamnahme des Beschwerdeführers unerlässlich war. Nicht nachvollziehbar ist auch die Feststellung des Amtsgerichtes, warum andere Möglichkeiten nicht erfolgversprechend "erschienen".
Zu dem insoweit relevanten Sachverhalt fehlt es bereits an einem konkreten Vortrag der Polizeibehörde. Feststellungen zur Unerlässlichkeit der Ingewahrsamnahme hat das Amtsgericht nicht getroffen.
Was das Amtsgericht in diesem Zusammenhang mit dem Begriff "erscheinen" gemeint hat, ist nicht nachvollziehbar. ...
Unter Zugrundelegung dieses Sachverhaltes, sind die an der Feldbefreiungsaktion betroffenen Personen einschließlich des Beschwerdeführers auf frischer Tat betroffen worden, wie sie eine vermeidliche Straftat begingen.
Es stellt sich schon die Frage, ob dieser Sachverhalt ausreichte, um die Personen vorläufig festzunehmen. Eine vorläufige Festnahme wäre zur Feststellung der Personalien der Beteiligten in Frage gekommen.
Dem Akteninhalt kann jedoch entnommen werden, dass der Beschwerdeführer der Behörde als Person bekannt ist und eine gesonderte Personalienfeststellung daher nicht erforderlich war.
Haftgründe lagen offensichtlich nicht vor.
Keinesfalls war im Übrigen die Ingewahrsamnahme des Beschwerdeführers im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit "unerlässlich". ...
Der Polizeibehörde war die geplante Feldbefreiungsaktion spätestens seit dem 23.05.2006 bekannt. Wenn die Polizeibehörde anlässlich dieser Aktion die Begehung von Straftaten befürchtete, hätte sie darauf mit milderen Maßnahmen reagieren können.
Insbesondere wäre gegenüber dem Beschwerdeführer der Ausspruch einer Platzverweisung nach § 31 HSOG in Betracht gekommen.
Davon ging die Polizeibehörde höchst selbst aus. Dies ergibt sich aus folgendem Sachverhalt, den der Unterzeichner persönlich wahrgenommen hat:
Am 03.06.2006 fand vor dem Amtsgericht Gießen die Anhörung des Beschwerdeführers statt. An diesem Anhörungstermin nahmen für die Polizeibehörde die Herren Hofmann und Lutz teil. Sie führten Handakten der Polizeibehörde mit sich. In diesen Handakten befand sich eine Verfügung nach § 31 HSOG die Verfügung datierte vom 02.06.2006. Sie ist von Herrn Pompe als Bearbeiter vorbereitet worden. Damit sollte dem Beschwerdeführer untersagt werden, sich bis zum 31.08.2008 in einem im einzelnen bezeichneten Bereich der Stadt Gießen rund um das Versuchsfeld aufzuhalten.
Beweis: 1. Zeugnis des Herrn Hofmann, zu laden über die Polizeibehörde,
2. Zeugnis des Herrn Lutz, ebenfalls zu laden über die Polizeibehörde,
3. Zeugnis des Herrn Pompe, zu laden über die Polizeibehörde,
4. Vorlage der gegen den Beschwerdeführer gerichteten Verfügung vom 02.06.2006 durch die Polizeibehörde.
Der Polizeibehörde war bewusst, dass mildere Maßnahmen in Betracht kamen. Beweis: wie vor.
Sie hätte zunächst den Platzverweis gegen den Beschwerdeführer erlassen können. Erst wenn der Beschwerdeführer den Platzverweis nicht beachtet hätte, hätte ggf. mit einer Ingewahrsamnahme des Beschwerdeführers reagiert werden können, sofern mildere Mittel nicht in Betracht gekommen wären.
Die Polizeibehörde hat nicht die geringsten Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass ein Platzverweis als milderes Mittel von vorne herein aussichtslos gewesen wäre. Solche Umstände waren der Polizeibehörde auch nicht bekannt. Beweis: wie vor.
Insbesondere hat die Polizeibehörde nicht vorgetragen, dass der Beschwerdeführer in der Vergangenheit gegen ihn ausgesprochene Platzverweise nicht beachtet hätte. Tatsächlich war das nicht der Fall. Beweis: wie vor.
Die bekannten Umstände sprechen dafür, dass die Polizeibehörde mildere Mittel bewusst nicht ergriffen hat, um den Beschwerdeführer mit der Ingewahrsamnahme zu bestrafen.
Solche Maßnahmen werden durch die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und die dort geltende Strafprozessordnung nicht gerechtfertigt. Die vom Beschwerdeführer wegen des Protestes gegen die Gefährdung und Zerstörung natürlicher Lebensgrundlagen erlittene Freiheitsentziehung war daher nicht rechtsmäßig.


Polizeistellungnahme zum Widerspruch


Die Behauptung "unerlässlich" erfolgt erneut ohne Begründung. Völlig erfunden ist die Sache mit der Harke.

Frei erfunden. Die Polizeibeamten stürzten sich wortlos ins Getümmel und zertrampelten viel der Gen-Gerste (danke schön dafür!).

Wiederholung der falschen Behauptung wie vorher ... und einfach mal so dahingeschrieben "Einem Platzverweis hätte er nicht Folge geleistet". Begründung? Braucht die Gießener Polizei nicht ...

Beschluss des Landgerichtes Gießen zum Unterbindungsgewahrsam nach der Feldbefreiung (24.8.2006, Az. 7 T 241/06)




Außerdem: Zur Frage des Notstandes hatte eine Rechtsanwalt einiges vorgetragen. Das Gericht beschloss dazu Ablehnendes. Siehe hier ...

Presse-Echo zur teilweisen Feststellung der Rechtswidrigkeit (anklicken für größere Darstellung)

Weiterer Beschwerdeweg
Das Landgericht hatte nur die erste Phase des Unterbindungsgewahrsams für rechtswidrig erklärt. Für den Rest gingen die Betroffenen in die nächste Instanz - schließlich wirkt es äußerst seltsam, wenn eine rechtswidrige Haft einfach in eine rechtmäßige übergehen kann.

Das Polizeipräsidium Mittelhessen nahm dazu wiederum Stellung und bejammerte, dass sie sich doch so bemüht hätten. Es könne doch nicht sein, dass etwas rechtswidrig ist, obwohl sie sich bemüht hätten. Das macht ein bemerkenswertes Rechtsverständnis auf. Eine Inhaftierung soll demnach rechtmäßig sein, wenn sie zwar rechtswidrig (in diesem Fall sogar verfassungswidrig) ist, aber die Polizei sich bemüht hätte, es anders zu machen. Sprich: Der beste Fall für die Polizei ist, wenn ihr Handeln (mangels Erreichbarkeit von RichterInnen) gar nicht überprüft wird. Dann darf sie - so ihre eigene Rechtseinschätzung - machen, was sie will. Aus dem Schreiben:

Seite 2
Seite 3
Seite 3
Seite 4
Seite 4
Seite 5
Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung

Nach dem Beschluss des Landgerichts hat einer der Beteiligten, dessen Gewahrsam für rechtswidrig erklärt wurde, Strafanzeige gestellt. Auszug:


Theatergruppe nervt: Festnehmen!

Lieber mal einmal mehr festnehmen als einmal weniger - nach diesem Motto handelt die Polizei auch anderswo. Die Blindheit führt aber manchmal zu offensichtlichen Pannen. So bei der großen Feldbefreiungsaktion im Oderbruch (Juli 2007). Die Polizei nahm schon vor der Attacke auf ein Maisfeld einen "Reporter" der Straßentheatergruppe Mars-TV fest. Der hatte einen Maiskolben als Mikrophon dabei. Er wurde wie die späteren FeldbefreierInnen und weitere Unbeteiligte stundenlang festgehalten und nervte die BeamtInnen durch weitere Theatereinlagen der Marke "MarsTV". Am Ende hatte die Polizei den Überblick verloren - und der Widerspruch des Betroffenen zu seiner Verhaftung machte dann die Kiste zu: Die Polizei behauptete, er sei auf dem Maisfeld verhaftet worden, hätte dort MON810-Mais zertrampelt und den Maiskolben von dort mitgebracht. Nicht dass das eine schlechte Aktion gewesen wäre - aber der Betroffene hat ein ziemlich gutes Alibi: Er war zu der fraglichen Zeit schon in Haft. Die Polizei hat nun aber ein Problem: Wenn sie so offensichtlich Beschuldigungen aus dem Bauch heraus erhebt, dürften alle anderen Anklagen auch wenig wert sein.


Aus dem Schreiben des Polizeipräsidiums Frankfurt/Oder (S. 1 oben, S. 2 unten)

Doch der Betroffene reichte Klage ein - und so musste die Polizei, die offensichtlich genau wusste, wie rechtswidrig ihr Verhalten war, Zug um Zug einräumen, dass sie falsch handelte, um eine Niederlage vor Gericht zu verhindern. Das sang- und klanglose Ende folgte am 19.2.2008 in einem Schreiben des Polizeipräsidiums Frankfurt/Oder:

Überall

Ein "Umweltexperte" der Bürgerrechts-Partei FDP kann von Staatsautorität gar nicht genug kriegen
Aus einem ddp-Text, dokumentiert in der Markenpost am 1.2.2008
Nach Ansicht des Umweltexperten der FDP-Landtagsfraktion, Tino Günther, soll jeder Landwirt selbst entscheiden, was er anbaut. Unter Verweis auf einen Aufruf der Initiative «Gendreck weg!» forderte er zugleich Minister Wöller auf, gegen 300 im Internet organisierte «Feldbefreier» vorzugehen.

GROSSBRITANNIEN: KRIMINALISIERUNG VON PROTESTEN
Ein heimlich eingeführtes Gesetz, das angeblich Frauen vor Stalkern schützen soll, wird bereits zur Unterdrückung von friedlichen Protesten benutzt, berichtete George Monbiot. Unter Verwendung dieses "Gesetzes zum Schutz vor Belästigung" (1997) hat das Energieunternehmen RWE npower eine gerichtliche Verfügung gegen einige Dörfler aus Oxfordshire erhalten, die friedlich gegen dessen Plan, einen örtlichen See mit Flugasche aufzufüllen, protestiert hatten. Wer gegen diese Verfügung verstößt, dem drohen fünf Jahre Gefängnis.
Um so eine gerichtliche Verfügung zu erhalten muss ein Unternehmen lediglich darlegen, dass sich jemand durch die Protestierenden "beunruhigt oder besorgt" fühlt - eine Anforderung, die so vage ist, dass sie fast alles bedeuten kann. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, wurden die Namen der Demonstranten aus Oxfordshire auf eine Liste von "Verfügungen des Obersten Gerichts im Zusammenhang mit inländischen Kampagnen gegen Extremisten" gesetzt. Dies erfolgte durch die "National Extremism Tactical Co-ordination Unit" (Netcu), einer Polizeieinheit, die der Bekämpfung von Extremisten dient. Einem Mann, der seinen Namen von dieser Liste entfernt sehen wollte, wurde dies verweigert.
Die "National Extremism Tactical Co-ordination Unit" behauptet, dass inländischer Extremismus "meist verbunden ist mit eindimensionalen Protesten, wie Tierrechten, Anti-Kriegs-, Anti-Globalisierungs- and Anti-Gentech Protesten." Aber mit Ausnahme von Tierrechtsprotesten sind diese Kampagnen in Großbritannien fast ausschließlich friedlich gewesen. Mehr ...

Einschüchtern, überwachen ...

Nicht nur viele Polizeieinsätze und Gerichtsverfahren prägen das Geschehen. Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhat haben sich auch höhere Ebenen, z.B. Landeskriminalamt und Verfassungsschutz darum gekümmert, dass die Konzerne ihren Profiten ungestörter nachgehen können.

Rechts: Auszug aus dem Verfassungsschutzbericht 2009 des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Der Staat und seine willigen VollstreckerInnen - sichere Bank für die Gentechnik

Links