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Gentec in GI Gerste: Feld Kritik Akte Maisfeld Stadtpolitik Uni Prof. Kogel
Argumente

Versuchsfeld mit transgener Gerste:
Lage, Bilder, Informationen

Feldbesetzung ++ Kurze Chronologie um das Feld ++ Lage ++ Fotos ++ Offizielle Angaben ++ Weitere Getreideversuche ++ Links

Gerstenversuch der Uni gießen trifft bei Rostock auf breiten Widerstand: Brauereichef gibt Bierpreis zur ck! ++ Gießener Zeitung 10.5.09
Trotzdem genehmigt und alle Einwände abgetan ++ Aussaat nach 7. Mai ++ Doch kurz danach bereits wieder zerstört ... und neu ausgesät! ++ Klage gegen das Gerstefeld eingereicht!

Unglaublich: Illegales Gerstenfeld angelegt!!! Strafanzeige gegen Betreiber ... Sonder-Seite

Gießen 2006 bis 2008: Vertuschung, Lügen, Fördermittelmissbrauch!
Text auf einem Flugblatt zur Besetzung der Versuchsflächen am 3. April 2009
Seit 2006 versuchen Prof. Kogel und sein Team, die bereits das Gießener „IFZ für Umweltsicherung“ (welch ein Etikettenschwindel!) zu großen Teilen in lange Flure voller Gentechniklabore verwandelt haben, transgene Gerste im Freiland auszusäen. Ihr Versuch traf nicht nur auf massiven Widerstand, sondern war eine Aneinanderreihung von Pannen bis zum doppelten Gentechnik-GAU: In beiden Aussaatjahren 2006 und 2007 wuchs transgene Gerste außerhalb der kontrollierten Flächen. Die Versuchsleitung verschwieg das, ging aber bewusst weitere Risiken ein. So wurde auflagenwidrig auf einen Mäuseschutz verzichtet. Besonders dreist: Für den Versuch täuschten Kogel vor, die Umweltauswirkungen der Gengerste untersuchen zu wollen. Doch tatsächlich entwickelte er seit Jahren Methoden und Produkte. So wurden Steuergelder missbraucht für riskante Experimente.
Am 31.3.2008 machte eine Besetzung der Fläche am Alten Steinbacher Weg dem Spuk ein Ende. Doch Kogel gab nicht auf. Die Uni wiederholte ihren Antrag und suchte einen neuen Acker für den Feldversuch. Sie fand ihn 20km östlich Rostock auf den Flächen des dubiosen AgroBiotechnikums. Die Einrichtung steht im Verdacht, systematisch Fördermittel in eigene Firmenkonstruktionen zu leiten. Rund um dieses Gründerzentrum ist ein enger Filz von Gentechnikkonzernen, Kontrollbehörden und Forschungsinstituten entstanden. Dort suchen Kogel & Co. nun ihr neues Heil - neben Weizen-, Mais- und Kartoffelversuchen. Aber wieder stellen sich AktivistInnen ihnen entgegen. Am frühen Morgen des 3. April wurden die Versuchsäcker besetzt!

30.3.-20.4.2008: Besetzungin Gießen (Extra-Seite ++ Bild größer: Klicken!)

Besetzung 2008: Lügen von Kogel ... und dann die Bestätigung: Die Besetzung beendete den Versuch!

Der zeitliche Ablauf:

Zur Klärung, die sich in den Akten zum Gengersteversuch bei Uni und Überwachungsbehörde fand:

Feldbesetzung führte zum Aus für das Gengerstenfeld 2008 (Quelle: Gießener Zeitung, 11.9.2008)
AktivistInnen von Gießener gentechnikkritischen Gruppen nahmen am vergangenen Mittwoch die nach dem Umweltinformationsgesetz mögliche Akteneinsicht in die Unterlagen zum Gießener Gengersteversuch. Dabei konnten sie feststellen, dass die Informationen der Universität Gießen falsch waren, die am 1.4.2008 in Gießener Zeitungen zu finden waren. Einen Tag nach der spektakulären Besetzung des Versuchsfeldes durch Anti-GentechnikaktivistInnen mit einem 12 Meter hohen Turm, Zelten und Betonblock zum Anketten hatte der Versuchsleiter Prof. Kogel bekanntgegeben, dass ohnehin keine Aussaat geplant gewesen sei. Aus der Akte war nun zu entnehmen, dass erst auf die wegen der Presseveröffentlichung nachfragende, irritierte Überwachungsbehörde eine offizielle Mitteilung erfolgte, dass der Versuch abgebrochen wurde. Am 3. April faxte der zuständige Sachbearbeiter an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: "Hiermit teile ich Ihnen im Rahmen ob. Freisetzungsvorhabens mit, dass seit dem 31.03.2008 eine Besetzung der Versuchsfeldfläche der JLU ... erfolgt ist. Im Übrigen teile ich Ihnen gemäß Nebenbestimmung II.3 des Genehmigungsbescheids (Az. ...) vom 03.04.2006 mit, dass die Universität in diesem Anbaujahr (Vegetationsperiode) nicht beabsichtigt, von der Freisetzungsgenehmigung Gebrauch zu machen." Damit ist klargestellt, dass es die Feldbesetzung war, die dafür sorgte, dass keine weitere Ausbringung von gentechnisch veränderten Pflanzen auf dem Stadtgebiet Gießen erfolgte.

Oder anders ausgedrückt: Es ist nicht wirklich klar, was in Zukunft geschehen wird. Der Versuch ist für dieses Jahr abgewendet. Zusammen mit der Aufgabe von Versuchsflächen in Niedermöllrich und Rauischholzhausen aufgrund der Gegenwehr von BürgerInnen dort ist die Gentechnik in Hessen damit auf einen einzigen, hochgesicherten Standort zusammengeschrumpt: Nördlich von Groß Gerau an der B44 auf der dortigen Versuchsstation der Uni Gießen. Die Forderung der BesetzerInnen an die Uni, endlich Klarheit zu schaffen über weitere gentechnische Experimente, war und ist mehr als berechtigt. Wie üblich, wird aber mit Informationen gespielt statt aufgeklärt.

Terminkalender (wenn nicht zu sehen, hier klicken ...)

Ich bin sicher, dass sich künftige pilzresistente Pflanzen am Markt behaupten könnten. Insbesondere bin ich davon überzeugt, dass in den nächsten Jahren ein Fokus der Biotechnologie auf Getreide liegen wird. Gerade unter den Aspekten der biologischen Sicherheit eignet sich Getreide besonders dazu, die Qualität der Ernteprodukte durch Einsatz der Biotechnologie zu verbessern.
Zitat vom Versuchsleiter Prof. Dr. Kogel ++ Extra-Seite zu ihm und den Versuchszielen

Jahr für Jahr: Aussaat, Streit, Attacken

2008


Die Obstbaumanlage am Gerstenfeld - nicht mehr viel übrig. Gentechnik dient dem Umweltschutz - sichtbar! Nachfragen bei Obstbaumexperten ergaben folgende Einschätzung (Stellungnahme am 11.2.2008):
"Man kann das, denke ich, nur noch als Katastrophen Schnitt bezeichnen. ... Die meisten Bäume werden das wohl nicht überleben."
Vergrößern der Fotos durch Klick auf die Bilder!

2007

2006

Mehr Infos zu den Auseinandersetzungen

Skandale, Pannen und Vertuschung während der Versuchsdurchführung

Das war nicht der saubere, sichere Versuch, als der er immer hingestellt wurde. Die Akten bei der Überwachungsbehörde und Unterlagen der Universität Gießen zeigen schwere Pannen und mehrfache unbeabsichtigte Ausbreitung der Gerste in der Umgebung. Selbst die relativ einfache Pflanze "Gerste" ließ sich keines der Versuchsjahre auch nur annähernd so unter Kontrolle halten, wie es Versuchsplanung und Genehmigungsbescheid eigentlich vorsahen.

Die Lage

Das Feld mit transgener Gerste befindet sich im Alten Steinbacher Weg 44 - direkt auf dem relativ stadtnahem Unigelände. Das Feld ist gut sichtbar zwischen Alter Steinbacher Weg, Uni-Parkplätzen und dem Uni-Gebäudetrakt Phil 1 unter einem mit
grünem Vogelnetz bespannten Holzgerüst. Das Gelände ist durch einen Maschendrahtzaun umgeben und kann über einen Fußweg vollständig umrundet werden; Neben dem Genfeld finden sich ein Apfelbaumhain sowie eine Ansammlung von Schuppen und Gebäuden mitsamt Einfahrt vom Steinbacher Weg.

Umgebungskarte Gießen-Landkreis (größer per Klick)

Aus den Akten zum Feld: Pläne des Feldes


Grundrisse der Versuchsanlage: Oben der gesamte eingesäte Bereich, unten nur die Kern-Versuchsparzelle (Zaun verlief um Mantelsaat)

Genversuch behindert andere  Forschung

Haben die FeldbefreierInnen die Forschungsfreiheit verletzt? Oder hat vielmehr der Gengerstenversuch die Forschungsfreiheit behindert - in dem er nämlich eine Vielzahl anderer Versuche unmöglich machte?


Auszug aus der Akte beim RP: Betriebsanweisung (S. 2)


Das Feld am Alten Steinbacher Weg in den Jahren vorher (Archivfoto, größer durch Klick!)

Fotos vom Feld

Alle Richtungs-Beschreibungen zu den weiteren Bildern orientieren sich am ersten Bild aus der Uni-Bibliothek
Alle Bilder stammen auf dem Jahr 2006. Einfach Anklicken, um größere, hoch auflösendere Versionen anzusehen!


Bild links: Aufnahme aus der Uni-Bibliothek im Phil 1; das Feld liegt also unmittelbar neben dem Uni-Campus mit Philosophikum 1 (Phil 1), Mensa und ASta. Um anhand dieser Aufnahme einen ungefähren Eindruck der Lage zu vermitteln: Das eigentliche Genfeld ist sehr klein; es soll von von einem "Randstreifen mit konventioneller Gersteumfasst, der wiederum von Schwarzbrache und einem 25 Meter breitem Streifen Weißklee umschlossen" werden (Giessener Anzeiger, 25.04.2006). Vor dem eigentlichen Genfeld und den dazu gehörenden Flächen liegen, wie zu erkennen ist, einige teilweise sehr marode Schuppen, weiter links ein nachts beleuchtetes Gewächshaus, es folgt ebenfalls links (auf dem Bild nicht sichtbar!) ein vom Feld abgetrennter Hof mit weiteren Schuppen und Gebäuden und einer durch ein Tor begrenzten Einfahrt vom Alten Steinbacher Weg. Der Alte Steibacher Weg (Straße und Fußweg) führt - siehe das weiße Auto - direkt am Gelände vorbei und trifft an dessen hinterem Ende auf die Rathenauer Strasse.
in der Bildecke unten links ist ein Uni-Parkplatz erkennbar, von dem aus ein Wege am Phil 1 vorbei führt Richtung Mensa und ASta.
Hinter dem Feld gibt es einen Apfelbaumhain, der mindestens an einer Stelle einen Zugang zur Versuchsfeld-Fläche besitzt.
Rechts neben dem Gelände befinden sich Uni-Parkplätze und die Rathenauer Strasse, die Phil 1 und Phil 2 von einander trennt und wie der Alte Steinbacher Weg direkt am Testfeld vorbei führt. Der hier auf dem Bild erkennbare Weg führt zu diesem Parkplatz.
Bild rechts: Aufnahme aus gleicher Sichtrichtung wie das erste Bild, allerdings vom Fußweg aus.


Bild links: Blick vom Parkplatz hinter der Uni-Bibliothek auf das Gewächshaus und den kleinen Fußweg, der nach links zum Alten Steinbacher Weg und zur Hofeinfahrt sowie nach rechts zu weiteren Uni-Parkplätzen und zur Rathenauer Strasse führt.
Bild rechts: Aufnahme vom Fußweg nach rechts; sichtbar ist, dass sich zwischen Maschendrahtzaun und Feld keine weiteren Barrieren befinden.


Bild links: weitere Aufnahme vom Fußweg mit Blickrichtung Alter Steinbacher Weg.
Bild rechts: Aufnahme vom Uni-Parkplatz mit Blick auf den Alten Steinbacher Weg. Zur Orientierung: Links (nicht sichtbar) befinden sich Gewächshaus, weitere Begäde sowie die Uni-Bibliothek vom Phil 1. Auch hier nur ein einfacher Maschendrahtzaun.


Bild links: Aufnahme vom Fußweg an der Rathenauer Strasse mit Blickrichtung auf das Phil 1; das Gebäude links ist die Uni-Bibliothek, rechts sind Gewächshaus und weitere Gebäude auf dem Versuchsgelände erkennbar. Im Vordergrund: Durchgang zwischen Apfelbaumhain und Versuchsfeld.
Bild rechts: Weitere Aufnahme vom Parkplatz aus mit sehr genauem Einblick in die Struktur des Gersten-Feldes


Bild links: Aufnahme vom Fußweg am Alten Steinbacher Weg, allerdings in direkter Nähe zum Hof mit Schuppen undGebäuden. Der Zaun im Vordergrund trennt Feld und Hofbereich.
Bild rechts: Aufnahme vom Fußweg am Alten Steinbacher Weg; links das Feld, rechts das Gewächshaus. Im Hintergrund ist der Uni-Campus mit den Gebäudetrakten des Phil 1.


Bild links: Blick über das Tor des Hofes. Rechts neben der Garage mit Holzflügeltüren ist das Gendfeld zu sehen.
Bild rechts: Blick auf die Hofeinfahrt mit Tor vom Alten Steinbacher Weg; oben rechts ist die Uni-Bibliothek erkennbar.


Am Ende des Rundgangs; ein Blick vom Parplatz vor der Uni-Bilbliothek auf den Hof und das große Gebäude rechts der Hofeinfahrt.

Bilder 2007


Gengerstefeld am 25.3.2007. Die Versuchsfläche ist ein kleines Quadrat in der Mitte des gesamten Feldes, also hier am linken Bildrand. Im Hintergrund die Universtität-Bibliothek (rechts) mit Gewächshäusern vom Institut davor und dem Uni-Parkplatz (links). Größeres Bild durch Klick auf das Bild.


Nach der Aussaat: Foto vom Alten Steinbacher Weg (Fußweg) aus (größer durch Klick). Der Kern mit den gentechnisch veränderten Pflanzen ist durch Bauzäune gesichert. Seitlich (rechts) befinden sich Kameraüberwachung und Flutlicht (auch tagsüber an). Das Foto entstand bei einer Ortsbesichtigung mit einem auswärtigen Journalisten. Zu diesem Zeitpunkt waren mehrere Polizeiwagen an verschiedenen Seiten des Feldes anwesend. Außerdem wurde von AnwohnerInnen gemeldet, dass das Feld auch mit Hunden bewacht wird!

Am 19.4.2007 sah es im Inneren des Käfigs so aus:


Am 24.4. dann so (oben: ca. 19.30 Uhr, unten kurz vor Mitternacht - Flutlicht und bewacht von Security mit Hund)

Kaputt ...


Foto am 19.6.2007 nach der Zerstörung: Links stehen noch ein paar Reihen und hinten rechts ein Quadrat.

Trotz der aufwendigen Bewachung ...

Das Feld wird nachts per Flutlicht und durch einen Sicherheitsdienst mit Hund. Außerdem befand sich eine Videoüberwachungsanlage am Rand des Feldes (Licht und Kamera standen bei den Gewächshäusern).

Die offiziellen Unterlagen zum Versuch

Eintragung ins Standortregister


Beim Klick auf "Detailinformationen" erscheint dann das (im Original und als PDF):

Genehmigungsbescheid des BVL

Auszüge aus dem Genehmigungsbescheid des BVL vom 30.4.2006 (Az. 6786-01-0168)
Sicherheitsauflagen (S. 6)
II.5. Der Transport vermehrungsfähigen gentechnisch veränderten Pflanzenmaterials auf die und von der Freisetzungsfläche hat in geschlossenen und gekennzeichneten Behältnissen zu erfolgen. Aus der Kennzeichnung der Behältnisse muss die ldentität des gentechnisch veränderten Pflanzenmaterials hervorgehen. lnsbesondere ist beim Transport von Samen oder samentragenden Teilen der gentechnisch veränderten Gerste dafür Sorge zu tragen, dass ein Verlust von Samen vermieden wird. Sämaschinen, Emtemaschinen und -geräte und ggf. zur Entsorgung der Gerste verwendete Geräte sind nach Gebrauch auf der Versuchsfläche bzw. am Entsorgungsort gründlich zu reinigen, um eine unbeabsichtigte Verbringung gentechnisch veränderter Samen zu minimieren.
II.6. Eine Lagerung der zur Aussaat vorgesehenen gentechnisch veränderten Gerste sowie eine Zwischenlagerung von Erntegut der gentechnisch veränderten Gerste außerhalb einer gentechnischen Anlage haben in geschlossenen und gekennzeichneten Behältnissen zu erfolgen. Aus der Kennzeichnung der Behältnisse muss die ldentität des gentechnisch veränderten Materials hervorgehen. Die zuständige Überwachungsbehörde ist rechtzeitig vor Beginn über den vorgesehenen Ort und voraussichtlichen Zeitraum der Lagerung zu unterrichten.
II.7. Zur Abhaltung von Kleinsäugern sind die Versuchsparzellen mit einem engmaschigen Wildschutzaun zu umgeben. Zusätzlich sind durch Auslegen eines Vogelnetzes über die Gerste der Parzellen der Versuchsfläche unmittelbar nach der Aussaat und ab Beginn des Ährenschiebens eine Verschleppung und ein Fraß durch Vögel zu vermeiden.
II.8. Zu weiteren Gerstenfeldern ist ein lsolationsabstand von 100m einzuhalten.
II.9. Vor und während der Blühzeit der Gerste sind in einem Umkreis von 35 m um die Freisetzungsfläche potentielle Kreuzungspartner, wie z.B. H. jubatum L. (Mähnen-Gerste), H. murinum L. (Mäuse-Gerste), H. murinum subsp. leporinum Arcang. (Braunrote Mäuse-Gerste), H. secalinum Schreb.(Roggen-Gerste) und H. marinum Huds. (Strand-Gerste), Hordelymus europaeus (Wald-Haargerste), Elymus spec. (Quecke), und Getreidearten zu entfernen. ...
II.11. Nicht benötigte, geerntete gentechnisch veränderte Gerstenkörner sind durch geeignete Maßnahmen (z.B. Verbrennen) zu inaktivieren. Nach der Ernte soll verbleibendes Pflanzenmaterial durch ein nicht-selektives Herbizid abgetötet, zerkleinert und zur Verrottung in den Boden eingearbeitet werden. Das Erntegut der Mantelsaat ist wie die gentechnisch veränderte Gerste zu behandeln. Eine Entsorgung von vermehrungsfähigem gentechnisch verändertem Pflanzenmaterial in einer Verbrennungsanlage außerhalb einer gentechnischen Anlage ist zulässig, wenn die Verbrennung vollständig erfolgt, der Transport zu der Verbrennungsanlage die unter II.5. benannten Auflagen erfüllt und die Überwachungsbehörde über den vorgesehenen Ort und den voraussichtlichen Zeitraum der Verbrennung unterrichtet wird.
II.12. Nach der Ernte sowie im folgenden Frühjahr ist auf der Freisetzungsfläche einschließlich der Fläche der Mantelsaat eine flache Bodenbearbeitung durchzuführen. Gegebenenfalls ist eine Beregnung der Fläche vorzunehmen.
II.13. Nach Beendigung der Freisetzung sind die Freisetzungsfläche und die Fläche der Mantelsaat im Jahr der Freisetzung und im Folgejahr auf das Auftreten von gentechnisch veränderter Gerste zu kontrollieren (Nachkontrolle). Die Kontrollgänge sollen während der Vegetationsperiode im Abstand von höchstens 14 Tagen erfolgen. Ggf. auftretende gentechnisch veränderte Gerste ist spätestens vor der Blüte abzutöten oder zu entfernen. Die Nachkontrolle ist um jeweils ein Jahr zu verlängern, falls im Jahr der letzten Nachkontrolle gentechnisch veränderte Gerste auf der Nachkontrollfläche aufgefunden wird.
II.14. Die Lokalisierbarkeit der Freisetzungsfläche ist auch während der Dauer der Nachkontrolle durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

Abwägung der Risiken (S. 8)
Mit dieser Formulierung wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass neben der Gefahrenabwehr auch eine „größtmögliche Vorsorge gegen vorhandene oder vermutete Gefahren, die von gentechnischen Verfahren oder Produkten ausgehen können“, getroffen wird (Amtliche Begründung zu § 1 GenTG, BT-Drs. 11/5622, S.22). Die Annahme einer Gefahr hängt maßgeblich von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der Art und dem Ausmaß des möglichen Schadens ab.
Nach der Rechtsprechung des BverwG müssen bei der Gefahrenvorsorge „auch solche Schadensmöglichkeiten in Betracht gezogen werden , die sich nur deshalb nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können und daher insoweit noch keine Gefahr besteht (BverwGE 72, 300, 315).
Der Ausschluss jeglicher schädlicher Auswirkungen kann jedoch nicht verlangt werden, worauf auch in der Begründung des Gesetzes hingewiesen wird (vgl. Amtliche Begründung zu § 16 GenTG, BT-Drs. 11/5622, S. 29). Nach der Vorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 3 GenTG kommt es darauf an, dass nach dem Stand der Wissenschaft im Verhältnis zum Zweck der Freisetzung keine unvertretbaren schädlichen Einwirkungen zu erwarten sind. Bei der Freisetzung ist nach der Begründung des GenTG eine Gesamtabwägung der zu erwartenden Wirkungen unter Berücksichtigung der beabsichtigten oder in Kauf genommenen schädlichen Auswirkungen und dem Nutzen des Vorhabens vorzunehmen.

Kommentar:
Es ist schon bemerkenswert, wie spitzfindig das BVL die bestehenden Gesetze aushebelt. Wenn der Gesetzestext nicht den Interessen der Antragsteller dient und damit für das Durchwinken der gentechnischen Experimente hilfreich ist, so wird nach Nebenbestimmungen gesucht, die irgendwie herangezogen werden können. Plötzlich soll sogar eine Begründung für einen Gesetzestext den Gesetzestext aufheben können.

Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgaben ist festzustellen, dass - wie im Folgenden begründet wird - nach dem Stand der Wissenschaft keine schädlichen Einwirkungen auf die Schutzgüter des § 1 Nr. 1 GenTG durch das Vorhaben zu erwarten sind. Damit ist zugleich festzustellen, dass unvertretbare Risiken nicht bestehen. Ein solches Risiko wäre auch nicht bei einer möglichen außerplanmäßigen Verbreitung der gentechnisch veränderten Gerste durch eine Auskreuzung und Weitergabe sowie durch eine absichtliche Entnahme und Vermehrung der Pflanzen durch Unbefugte zu erwarten.
Zweck der Freisetzungsversuche ist es nach Angaben der Antragstellerin, unter Verwendung der gentechnisch veränderten Gerste die ökologische Relevanz zweier Gene, von denen eines der Pflanze eine Resistenz gegen pilzliche Schaderreger verleihen und das andere zu einem besseren Abbau von Glukanen im keimenden Korn führen soll, unter dem Aspekt der symbiontischen Interaktion der Pflanzen mit Mycorrhizapilzen zu untersuchen. Ferner soll das Ausmaß von pilzlichen Erkrankungen auf den gentechnisch veränderten Pflanzen epidemiologisch erfasst werden. Dieser Zweck ist hier mangels Anhaltspunkten für Gefahren nicht zu bewerten, und eine Risiko-Nutzen-Abwägung ist dementsprechend nicht vorzunehmen.

Kommentar:
Der letzte Absatz ist in seiner rasanten Argumentationslinie schwer zu toppen. Hatte das BVL noch zwei Absätze darüber aus einer krampfhaft herbeizitierten Begründung zu einem Gesetz die Regelungen des Gesetzes auszuhebeln und zu begründen versucht, warum eine Abwägung erfolgen muss, so negiert es nun auch die Notwendigkeit dieser Abwägung. Das geht so: Zuerst wird beschrieben, was der Antragsteller als Ziel des Versuches behauptet. Überprüft wird das natürlich nicht, sondern als Tatsache hingenommen - willige Vollstrecker im Beamtenstatus. Dann wird behauptet, dass es ja gar keine Gefahren der Gentechnik gibt und deshalb "mangels Anhaltspunkten für Gefahren nicht zu bewerten", ob die Ziele sinnvoll sind. Die Abwägung kann deshalb wegfallen. So überprüft das BVL weder die Angaben des Antragsstellers noch prüft Bedenken noch nimmt eine Abwägung vor. Oder zusammenfassend: Ein Genehmigungsverfahren, wie gesetzlich vorgeschrieben, hat für den Gießener Gengersteversuch nie stattgefunden, sondern die Genehmigung ist ohne das vorgeschriebene Verfahren einfach willkürlich erteilt worden. Das war kein Versehen, sondern das BVL hat festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abwägung nicht nötig ist, weil per definitionem (durch das BVL selbst) keine Gefahren zu erwarten sind. Untersucht hat das BVL das nie.

Zu den Gefahren der einzelnen Genmanipulationen (S. 9 ff.)
(a) Eigentlich wurde zwar noch gar nichts untersucht (S. 10):
Ob als Folge der Chitinaseexperssion in den Pflanzen ggf. auftretende Metabolite Effekte im pflanzlichen oder tierischen Stoffwechsel verursachen, ist bislang nicht untersucht worden.
Aber das Ergebnis ist trotzdem klar: Keine Gefahren und die Fläche ist doch auch nur ganz klein ...
Die hier freizusetzende gentechnisch veränderte Gerste ist jedoch nicht für den Verzehr vorgesehen, das Vorhaben ist sehr klein. ...
Insgesamt lassen sich unter den Bedingungen des vorliegenden Freisetzungsvorhabens aus der Bildung einer chimären Endochitinase in der gentechnisch veränderten Gerste keine Hinweise auf schädlichen Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ableiten. ... (b) Das gleiche Spiel: Es ist nichts bekannt und deshalb keine Gefahr zu erkennen - diesmal steht es sogar so wörtlich da (S. 11 f.):
Ob die hohe Substratspezifität der chimären Glukanase auch die vorwiegend aus 1,3-ß-Glukanen bestehenden Komponenten der pilzlichen Zellwand depolymerisieren kann, ist unklar und Forschungsgegenstan der beantragten Freisetzung. Eine Gefährdung der in § 1 Nr.1 des GenTG genannten Schutzgüter ist daraus nicht abzuleiten.
Es ist bislang nicht untersucht worden, ob als Folge der Glukanaseexpression in den Pflanzen ggf. auftretende Metabolite Effekte im pflanzlichen oder tierischen Stoffwechsel verursachen ...
lnsgesamt sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen und die Umwelt nicht zu erwarten.
(c) Selbst eine Substanz, die einem Herbizid ähnelt, ist unschädlich (S. 12):
Schädliche Einwirkungen der in den gentechnisch veränderten Pflanzen enthaltenen Phosphinothricin-Acetyltransferase wären bei einem Verzehr von Pflanzenteilen durch Tiere oder Menschen ebenfalls nicht zu erwarten. ...

Und nochmal die gleiche Logik: Nichtwissen heißt keine Gefahren (S. 14):
Es ist beim gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich, aus der Aminosäuresequenz eines Proteins Vorhersagen über eine mögliche allergene Wirkung des Proteins zu machen, wenn dieses keine Homologie zu bereits bekannten Allergenen aufweist. ... Auf Basis zahlreicher
Untersuchungen ist auch für das Genprodukt des eingesetzten Selektionsmarkers (bar) und des Reportergens (sGFP) kein erhöhtes allergenes Potenzial zu erwarten.

Auskreuzung, Ernte und andere Formen der Ausbreitung (S. 14 ff.)
Die Antragstellerin hat vorgesehen, die Ähren der gentechnisch veränderten Gerste und der nicht veränderten Kontrollpflanzen (mit Ausnahme der Mantelsaat) von Hand zu ernten. ...
lm Anschluss an das Freisetzungsvorhaben soll die Versuchsfläche mit einer dikotylen Kultur bestellt werden, um das Erkennen von ggf. auflaufender Gerste zu ermöglichen. Auflaufende Gerstenpflanzen sollen während der Nachkontrolle nach Ende der Freisetzung und im
Folgejahr entfernt werden. Es ist vorgesehen, die Nachkontrolle zu verlängern, falls im Jahr nach der Freisetzung noch Gerstendurchwuchs beobachtet wurde.
Und wie bei allen bisherigen Genversuchen der Vergangenheit heißt es auch hier: Überleben oder Auskreuzung äußerst unwahrscheinlich:
Mit der Entwicklung einer Linie von gentechnisch veränderten Gerstenpflanzen wird die Erwartung verbunden, unter Bedingungen hohen Infektionsdruckes durch bestimmte pilzliche Schaderreger mehr und qualitativ hochwertigere Samen ernten zu können als von pilzsensitiven Pflanzen. Aus dieser Eigenschaft könnte grundsätzlich ein Selektionsvorteil abgeleitet werden. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass die generelle Konkurrenzschwäche der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen gegenüber Wildpflanzenarten durch diese Eigenschaft verändert würde. Tatsächlich ist die Infektionsanfälligkeit gegenüber anderen pilzlichen Organismen als den Zielorganismen. wie etwa Fusarium, unverändert.
Aus den genannten Gründen ist daher weder eine unkontrollierte Überdauerung der gentechnisch veränderten Pflanzen noch eine Ausbreitung zu erwarten.
Selbstbestäuber mit 2 und mehr Prozent Fremdbestäubung (S. 15 f.)
Gerste ist ein Selbstbestäuber und kleistogam, d.h. in der Regel tritt Selbstbestäubung nach vor der Blütenöffnung ein. In gewissem Umfnag, beeinflusst vom Genotyp und den klimatischen Bedingungen zur Blütezeit, ist Fremdbefruchtung möglich. Diese wird mit meist < 2 % angegeben, bei trockener und warmer Witterung kann die Fremdbefruchtung bei manchen Genotypen auch höher sein. ...
Die typischen Worte: "sehr gering", "mit hoher Wahrscheinlichkeit" (S. 16):
Die Möglichkeit des Auftretens von Spontanhybriden unter Freilandbedingungen wird als sehr gering angesehen. ...
Ferner ist vorgesehen, dafür zu sorgen, dass im Umkreis von 35 m um die Freisetzungsfläche herum keine wilden, mit Gerste kreuzbaren Pflanzen vorhanden sind. Auf der Freisetzungsfläche selbst soll das Auftreten von Elymus repens (Quecke) kontrolliert werden. Unter diesen Bedingungen ist nicht zu erwarten, dass es zu einer Ausbreitung der gentechnischen Veränderung auf andere Pflanzen außerhalb der Freisetzungsflächen kommt.
Ggf. dennoch stattgefundene einzelne Bastardierungsereignisse zwischen den gentechnisch veränderten Pflanzen und Wildpflanzen würden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer Ausbreitung der übertragenen Fremdgene in Wildpflanzenpopulationen führen, da dafür anschließende Rückkreuzungen des Bastards mit der Wildpflanzenart erforderlich wären.

Horizontaler Gentransfer akzeptabel, weil er auch in der Natur vorkommt ... (S. 17):
Soweit anzunehmen ist, dass ein genetischer Austausch zwischen taxonomisch so weit voneinander entfernten Organismen wie Pflanzen und Mikroorganismen tatsächlich stattfindet, wäre zu folgern, dass das Vorkommen eines solchen Austauschs von heterologem Erbmaterial allein betrachtet kein Sicherheitskriterium sein kann, da als Folge eines solchen Austauschs immer die Aufnahme von jedwedem heterologem Erbmaterial, also jedweder pflanzlicher DNA, möglich wäre.

Fazit der Prüfung: Keine Gefahr ... aber welche Prüfung? (S. 20)
Nach dem Ergebnis der Prüfung der Genehmigung ist nicht mit einer Gefahrenlage zu rechnen.

Begründungen für technische Sicherungen (siehe Auszüge oben, S. 20)
Zu II.7. Mit dem Zaun sollen Kleinlsäuger vorsorglich von einem Fraß an der gentechnisch veränderten Gerste abgehalten werden. Das Netz soll Vögel vom Fraß und vom Verbringen der gentechnisch veränderten Gerste abhalten ...

Legal - illegal - scheißegal: Koexistenz ist unmöglich und braucht nicht sein (S. 22)
Einwendung Nr. III.2.5: Der gentechnikfreie Anbau gleichartiger Pflanzen wird durch Pollenflug und Saatgutverunreinigung von Genpflanzen erheblich erschwert. Eine vollständige Isolierung wäre nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand zu gewährleisten, der die Durchführbarkeit des Vorhabens insgesamt in Frage stellen würde. Eine vollständige Isolierung der gentechnisch veränderten Gerste dieses Freisetzungsvorhabens ist jedoch auf Grund des Ergebnisses der Risikobewertung des Antragsgegenstands nicht erforderlich.
Die von der Antragstellerin vorgesehenen Maßnahmen in Verbindung mit den in den Nebenbestimmungen des vorliegenden Genehmigungsbescheids getroffenen Festfegungen sind vor dem Hintergrund der Fortpflanzungseigenschaften von Gerste (kleistogam, selbstbestäubend) nach übereinstimmender Bewertung ausreichend, die Möglichkeit der Übertragung der gentechnischen Veränderung auf verwandte Pflanzenarten über Pollen zu minimieren und das Vorhaben zeitlich und räumlich hinreichend zu begrenzen.


Der entsprechende Auszug aus dem Bescheid des BVL vom 3.4.2006

Grundsätzliche Bedenken zählen eh nicht (S. 23)
Grundsätzliche Einwendungen gegen die Gentechnik können nicht durchgreifen, weil eine Entscheidung über die Zulassung der Gentechnik mit dem Erlass des Gentechnikgesetzes durch den Gesetzgeber gefallen ist. ...

Sofortvollzug (S. 23 f.)
Dem Antrag der Universität Gießen auf Anordnung der sofortigen Vollziehung war stattzugeben, da das lnteresse der Universität Gießen an der sofortigen Vollziehung das Interesse eines etwaigen Klägers an der aufschiebenden Wirkung der Klage überwiegt. ...
Bei der Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen ist zu berücksichtigen, dass etwaige Rechtsbehelfe mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben werden. ...
Unter Zugrundelegung der Auffassung, dass von dem Vorhaben keine Gefahren ausgehen und auch unter Vorsorgegesichtspunkten die Genehmigung der Freisetzung nicht zu beanstanden ist, würde die Ablehnung der beantragten Anordnung des Soforfvollzuges für die Antragstellerin eine unbillige Härte bedeuten. ...
Zwar bestehen die grundrechtlich geschützten Rechtspositionen der Antragstellerin nicht grenzenlos und haben bei der Kollision mit gleichfalls verfassungsrechtlich geschützten Werten nicht schlechthin Vorrang (BVerfGE 47, 327, 369). Vielmehr ist im Einzelfall eine an
den Wertprinzipien der Verfassung orientierte Güterabwägung vorzunehmen. lm vorliegenden Fall kann die Behörde bei der gegebenen Situation davon ausgehen, dass eine Kollision nicht vorliegt, da Grundrechte möglicher Drittbetroffener nicht gefänrdet werden. Wie unter llI.1.2 begründet, sind die vorgesehenen Maßnahmen ausreichend, um das Vorhaben gegenüber Dritten hinreichend abzuschirmen.

Wischiwaschi und Gefälligkeitsformulierungen in Genehmigungsbescheiden bei anderen Feldern

Auszüge aus der Genehmigung der Rapsfreisetzung in Adelshausen (Az. 6789-01-101 vom 2.6.1999 , Unterzeichner: Dr. Buhk)

Eigentlich: Keine Gefahr!
Das Robert-Koch-Institut und die zuständigen Einvernehmensbehörden haben festgestellt, dass bei dem beantragten Vorhaben keine schädlichen Einwirkungen auf die Schutzgüter des § 1 Nr. 1 GentG zu erwarten sind. (S. 12)
Zum Sofortvollzug:

Unter Zugrundelegung der Auffassung, dass von dem Vorhaben keine Gefahren ausgehen ..., würde die Ablehnung der beantragten Anordnung des Sofortvollzugs für die Antragsstellerin eine unbillige Härte darstellen. (S. 14)
Aus unserer Sicht steht ... Freisetzungen ... nichts entgegen. (aus der Zusatzgenehmigung für den Standort Adelshausen, S. 2)

Aber: Wenn das eintritt, was eben noch als unwahrscheinlich galt, macht die Giftspritze alles wieder gut
Durch mechanische Maßnahmen bzw. durch andere Herbizidwirkstoffe als Glufosinat können die Pflanzen zerstört werden. Deshalb ist auch im Falle des Auflaufens gentechnisch veränderter Rapssämlinge nach Ende der Freisetzung und eventuell möglicher Pollenübertragung auf nicht gentechnisch veränderte Pflanzen eine nachhaltige, dauerhafte Verbreitung des gentechnisch veränderten Raps nicht zu erwarten und die räumliche und zeitliche Begrenzung der Freisetzung hinreichend gewährleistet. (S. 9)

Und zudem dumm: Nützt nichts gegen Auskreuzung - aber das ist egal!
Es ist möglich, dass Rapspflanzen in der Nähe der Freisetzungsflächen durch Pollen der gentechnisch veränderten Rapspflanzen bestäubt werden. Die Folge einer Befruchtung ... wäre das vorübergehende Vorkommen einzelner veränderter Rapspflanzen in der Umgebung der Freisetzungsfläche. Da die eingebrachten Gene den Pflanzen ohne Anwendung von Glufonisat keinen Selektionsvorteil verleihen, sind Risiken für die Umwelt oder die Landwirtschaft daraus nicht abzuleiten. (S. 9)
Trotz dieser Erkenntnis des BVL über Auskreuzungen wurden Untersuchungen, ob es zu Bestäubungen oder Durchwuchs in der Umgebung gekommen ist, später nicht gemacht! Acht Jahre lang sind auf dem Versuchsfeld in Adelshausen unerwartet Rapspflanzen gefunden worden - aber niemand hat untersucht, ob es gentechnisch veränderter Raps war. Das war Vertuschungsstrategie pur! Ob in der Umgebung auch Raps weiterwuchs, wurde lieber gar nicht erst geguckt. Das zeigen die jährlichen Zwischenberichte über die Nachbeobachtungsaktivitäten durch die Firma AgrEvo.

Aber selbst das glaubt das BVL sich selbst nicht, deshalb kleinlaut:
Der Ausschluss jeglicher schädlicher Auswirkungen kann jedoch nicht verlangt werden. ... (S. 5)

Weitere Steigerung nach Kritik des RP Gießen: Es ist eh alles unsicher, daher Sicherungsmaßnahmen egal!
Wenn (…) die zeitliche und räumliche Begrenzung der Freisetzung sichergestellt ist, müssen nicht zwingend Isolationsabstände oder Mantelsaaten vorgesehen werden. Auch Isolationsabstände und/oder Mantelsaaten würden einen Pollentransfer nicht ausschließen.(Brief des RKI - später umbenannt in BVL-, Unterzeichner: Dr. U. Ehlers an das RP Gießen vom 10.08.2000,S. 2)

Trotzdem per harter Hand das Feld durchgeboxt - Sofortvollzug!
Bei der Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen ist zu berücksichtigen, dass etwaige Rechtsbehelfe mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben werden. (S. 14)

Der einzige Versuch in Mitteleuropa


Tabelle der weltweiten Gengerstenversuche (Quelle: TransGen)

Wer steckt hinter dem Versuch?

Auszug aus der Gießener Allgemeine vom 17.6.2006 (S. 28)
Der Freilandversuch in Gießen werde zu 100 Prozent durch das Bundesforschungsministerium finanziert und nicht von Unternehmen.

Auszug aus dem Giessener Anzeiger vom 25.04.2006
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt "zur biologischen Sicherheit gentechnisch veränderten Getreides" (Biosafety), das rein universitären Charakter habe und nicht von der Wirtschaft unterstützt werde, wird ebenfalls im Rahmen des Biosicherheitsprogramms der Bundesregierung "Biologische Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen" gefördert. Neben dem Institut für Phytopathologie und angewandter Zoologie der Universität Gießen, ist an diesem Projekt der Lehrstuhl für Biochemie an der Universität Erlangen-Nürnberg beteiligt.

Versuchsbetreiber kennen sich mit Gerste nicht aus: Das Tal der Ahnunglosen?


Auszug aus der Akte beim RP: Gießener Anzeiger, 9.2.2006

Die Angabe ist Blödsinn. Sommergerste wird Ende Februar oder im März ausgesät. Das bewies die Uni im Folgejahr auch selbst, als sie Ende März aussäte. Wenn nun schon der Versuchsleiter Prof. Kogel solche Ahnungslosigkeit zeigt, überrascht der Auftritt des Beauftragten für Biologische Sicherheit bei dem Versuch, Dr. Gregor Langen, vor Gericht weniger: Er musste nämlich auf die Frage des Richters Oehm passen, wann Gerste blüht. Das wusste er gar nicht. Ein Genexperiment mit Gerste - durchgeführt von Ahnungslosen ... Richter Oehm zog damals die einzig mögliche Konsequenz, um ein Desaster für die Uni-Eliten zu verhindern: Er verbot weitere Fragen zum Thema an die Zeugen.

Woher stammt die Gerste?

Mitarbeiter von Kogel erforschte Braugerste in den USA
Heute ist er unter Prof Karl-Heinz Kogel Arbeitsgruppenleiter für "Sicherheitsforschung" einer "in den USA entwickelten Braugerste". Diese gentechnisch veränderte Gerste verspricht verbesserte Braueigenschaften und Fütterungsverträglichkeit für Hühner. Von 2004 bis 2005 war er aber bereits selbst an deren Erforschung an der Washington State University in Pullman/USA beteiligt. (Quelle)
Inwiefern Kogel oder seine MitarbeiterInnen im Zuge ihrer "wissenschaftlichen Zusammenarbeit" mit der WSU auch an der Entwicklung der Braugerste (ggf. auch der anderen im Zuge der so genannten Sicherheitsforschung untersuchten Gerstelinie mit Pilzresistenz) beteiligt waren, bleibt spannend (finde ich).

Korrektur dazu und Ergänzung:
Dr. Patrick Schäfer vom Institut für Phytopathologie an der Uni Giessen hat nicht an der Braugerste, sondern an der ein Pilzresistenzgen enthaltenden Gerste geforscht! Kein Wunder, hatten wir doch bisher nicht klar, dass auch diese Linie von der WSU in Pullman stammt. Hier war Schäfer 2004-2005 direkt an der Weiterentwicklung für die Marktreife beteiligt! Soviel zum Thema reine Sicherheitsforschung. Durch den Link bin ich auf meinen Fehler aufmerksam geworden.

Versuch einer Übersetzung:
Patrick Schaefer kam aus einer kleinen Stadt im Norden von Giessen/Deutschland zum Department of Plant Pathology. Er arbeitet mit Dr. R. James Cook und Dr. Diter von Wettstein. Seine Forschung konzentriert sich auf die Weiterentwicklung der Gerste, die mit einer Endochitinase von Trichoderma harzianum transformiert wurde. Diese Transformanden zeigen Widerstand gegen die Root-Erreger R. solani und R. oryzae. In einem molekularen Ansatz werden homozygote Pflanzen isoliert und für die Entwicklung von Hochertragssorten mit Resistenz gegen R. solani und R. oryzae verwendet, für den Einsatz in der landwirtschftlichen Praxis der Direktaussaat (??).
Von hier war es dann nur noch ein kurzer Weg bis zum nächsten Link, der den Beweis dafür erbringt, dass tatsächlich doch beide von Prof. Karl-Heinz Kogel im Alten Steinbacher Weg in Giessen ausgebrachten Gerstenlinien von der WSU in Pullman/USA kommen. Meine bisherige Vermutung, Kogel sei an der Entwicklung in irgendeiner Form beteiligt gewesen, bestätigt sich also scheinbar erstmal nicht, sondern wird vielmehr eher unwahrscheinlich!

Zitat:
Als Pflanzenmaterial stehen zwei transgene Gerstenlinien und ihre nicht-transgenen Elternlinien zur Verfügung. Die transgenen Linien wurden von der Washington State University, USA, entwickelt und bereitgestellt.
Dort gibt es jetzt auch Ergebnisse zu den Kogelschen Versuchen. Außerdem sprechen die nur noch von Versuchen unter Gewächshausbedingungen bis April 2008. Vielleicht ein Indiz dafür, dass Kogel tatsächlich seine Freilandambitionen bereits im Vorfeld aufgegeben hat! Ergänzend erfolgt die Bestätigung, dass die von Dr. Patrick Schäfer begonnene Arbeit an der WSU wohl den erwünschten Erfolg hatte.

Zitat:
Laufende Experimente (Herbst 2007). In USA wurden in 2005-2007 durch Kreuzung homozygote transgene Gerstenlinien hergestellt, die gute ackerbauliche Eigenschaften (hohes Resistenzniveau, guter Ertrag, geringer Pestizidbedarf) zeigen und effektive Mengen des Enzyms Chitinase aus den Wurzeln ausscheiden.
Es soll nun bis April 2008 untersucht werden, ob die Pflanzen unter Gewächshausbedingungen durch das Enzym Chitinase wie erwartet gegen Rhizoctonia-Wurzelfäule geschützt werden können ohne das gleichzeitig nützliche Pilze negativ beeinflusst werden.

Gentechnik und Getreide

Weizenversuche

Die Uni Gießen ist auch am umstrittenen Versuch mit transgenem Weizen in Gatersleben beteiligt.

Antibiotika-Resistenzen im manipulierten Weizen
Auszug aus einem dpa-Text, veröffentlicht am 12.2.2008

Das Umweltinstitut München warnte vor Risiken des geplanten Anbaus von gentechnisch verändertem Weizen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Der Weizen, der resistent gegen Weizenflugbrand ist, enthalte auch ein Resistenzgen gegen das Antibiotikum Ampicillin. Der Anbau von Pflanzen mit solchen Resistenz-Genen sei in der Schweiz von 2009 an verboten, weil die entsprechenden Antibiotika durch den Verzehr der genmanipulierten Pflanzen unwirksam werden könnten.

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